Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 11. September 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/5993 18. Wahlperiode 14.09.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Axel Troost, Klaus Ernst, Roland Claus, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5884 – Nicht erhobene Beiträge bei der Bankenabgabe V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die seit dem Jahr 2011 in Deutschland erhobene Bankenabgabe wird ab dem Jahr 2015 nach einer neuen Systematik erhoben, die durch die europäische Bankenabwicklungs -Richtlinie BRRD vorgegeben wird. Das Verfahren zur Festsetzung der Abgabe änderte sich dadurch fundamental. Bisher hatten sich die Jahresbeiträge der Bankenabgabe an der Höhe der Passiva und des Volumens der Derivatebestände bemessen. Durch Kappungsgrenzen (die Zumutbarkeitsgrenze und die weniger relevante Belastungsobergrenze) wurde jedoch weniger als die Hälfte der eigentlich fälligen Jahresbeiträge tatsächlich erhoben; statt der ursprünglich prognostizierten 1,3 Mrd. Euro jährlich wurden in den letzten vier Jahren insgesamt lediglich 2,3 Mrd. Euro erhoben. Die Kappung der Beiträge hatte zur Folge, dass Banken, die Verluste oder nur geringe Gewinne auswiesen , sich nur mit symbolischen Beiträgen an der Finanzierung des Bankenrettungsfonds beteiligen mussten. Die aufgrund der Kappungsgrenzen nicht erhobenen Beiträge wurden bisher jedoch nicht erlassen, sondern sollten in den folgenden Jahren nacherhoben werden . Die Restrukturierungsfonds-Verordnung sah dafür bis zu ihrer Novellierung im Juli 2015 einen Zeitraum von maximal zwei Jahren vor (ab 2020 fünf Jahre). Doch die Nacherhebung wurde wiederum durch die Kappungsgrenzen beschränkt. Der Restrukturierungsfonds müsste demnach noch erhebliche Zahlungsansprüche gegenüber einzelnen Banken haben. Mit der Umstellung auf die neuen europäischen Vorgaben stellt sich die Frage, in welchem Ausmaß es in den vergangenen vier Jahren zur Nicht-Erhebung von Beiträgen kam und was nun mit den nicht erhobenen Beiträgen passiert. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5993 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. In welcher Höhe wurde in den Jahren 2011, 2012, 2013 und 2014 die Bankenabgabe geleistet (bitte jeweils mit Angabe der Anzahl der Banken einmal getrennt nach Bankengruppen ausweisen, dabei Sparkassen und Landesbanken separat ausweisen, und einmal getrennt nach systemrelevanten, potenziell systemgefährdenden und nicht in eine dieser beiden Gruppen fallenden Banken ausweisen, bitte in den Tabellen auch Zeilen- und Spaltensummen angeben)? Auf die Anlage 1 wird verwiesen. 2. Wie hoch wäre in den Jahren 2011 bis 2014 jeweils die Bankenabgabe ausgefallen , wenn es keine Kappung der Beiträge durch die Zumutbarkeitsgrenze und die Belastungsobergrenze gegeben hätte (bitte wie in Frage 1 getrennt nach Bankengruppen und Kategorien der Systemrelevanz ausweisen)? Auf die Anlage 2 wird verwiesen. 3. In welcher Höhe wurden in den Jahren 2011 bis 2014 Jahresbeiträge aufgrund der Zumutbarkeitsgrenze und Belastungsobergrenze nicht erhoben (bitte wie in Frage 1 getrennt nach Bankengruppen und Kategorien der Systemrelevanz ausweisen)? Auf die Anlage 3 wird verwiesen. 4. In welcher Höhe wurden in den Jahren 2012 bis 2014 jeweils in den Vorjahren nicht erhobene Jahresbeiträge noch nacherhoben (bitte wie in Frage 1 getrennt nach Bankengruppen und Kategorien der Systemrelevanz ausweisen )? Auf die Anlage 4 wird verwiesen. 5. In welcher Höhe sind Beiträge aus den Jahren 2011 und 2012 endgültig verfallen , da für die Nacherhebung eine Frist von maximal zwei Jahren angesetzt war (bitte wie in Frage 1 getrennt nach Bankengruppen und Kategorien der Systemrelevanz ausweisen)? In der bis zum 22. Juli 2015 gültigen Restrukturierungsfonds-Verordnung hatte der Verordnungsgeber mit Zustimmung des Bundesrates eine Zumutbarkeitsgrenze sowie eine Belastungsobergrenze vorgesehen. Dies erfolgte, da die Bankenabgabe eine Sonderabgabe ist, die sich an verfassungsrechtlichen Kriterien – insbesondere der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Verhältnismäßigkeit von Grundrechtseingriffen im Kontext der Erhebung von Sonderabgaben – auszurichten hat. Die Möglichkeit einer Nacherhebung gekappter Beiträge wurde daher auch zeitlich begrenzt. Die zeitliche Begrenzung ging auf eine Forderung des Bundesrates zurück. Zu den Beträgen wird auf die Anlage 5 verwiesen . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/5993 6. In welcher Höhe wären im Jahr 2015 noch Beiträge zur Nacherhebung angesetzt worden, wenn es keine Umstellung der Beitragssystematik gegeben hätte (bitte wie in Frage 1 getrennt nach Bankengruppen und Kategorien der Systemrelevanz ausweisen)? Erstmals im laufenden Jahr wird die Bankenabgabe nach europäischen Vorgaben erhoben. Die europäische Bankenabgabe 2015 bezieht sich grundsätzlich auf die Daten des Geschäftsjahres 2013. Zum Geschäftsjahr 2014, das Basis für die Erhebung der Bankenabgabe 2015 nach der bisherigen nationalen Systematik wäre, liegen keine Angaben vor. Eine Berechnung zur Nacherhebung für das Jahr 2015 würde eine Berechnung der Bankenabgabe 2015 nach der bisherigen Systematik voraussetzen. Eine solche hypothetische Berechnung ist mangels Verfügbarkeit hierfür erforderlicher Daten nicht möglich. 7. Wie wirkt sich die Umstellung der Beitragssystematik durch die neuen europäischen Vorgaben auf die Nacherhebung der in den Vorjahren nicht erhobenen Beiträge aus? Das durch das BRRD-Umsetzungsgesetz nach europäischen Vorgaben gestaltete Restrukturierungsfondsgesetz enthält keine Regelung zur Nacherhebung. 8. Wie hoch ist das Volumen der gedeckten Einlagen in Deutschland, das nach den neuen europäischen Vorgaben maßgeblich für die Höhe der zukünftigen Bankenabgabe ist und diesen Sommer erstmals an die Bundesanstalt für Finanzmarkstabilisierung FMSA gemeldet werden musste? Zurzeit werden die Daten, aus denen das Beitragsvolumen für 2015 abgeleitet wird, noch validiert. Insofern können hierzu derzeit noch keine belastbaren Aussagen getroffen werden. Im Hinblick auf die Schätzung der gedeckten Einlagen in Deutschland durch die Kommission wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zur Höhe und Ausgestaltung der europäischen Bankenabgabe auf Bundestagsdrucksache 18/3102, Frage 1, verwiesen: „1. Wie hoch ist Schätzungen zufolge das Volumen der gedeckten Einlagen in Deutschland laut künftig geltender EU-einheitlicher Definition (bitte in absoluten Zahlen und prozentual zum Gesamtvolumen der Eurozone)? Die Kommission schätzt die gedeckten Einlagen in Deutschland auf rund 1,6 Billionen Euro. Die Definition der gedeckten Einlagen beruht auf der Einlagensicherungshilfe , die bis Juli 2015 umzusetzen ist. Die Schätzungen der Kommission beruht auf Daten aus dem Jahr 2012.“ 9. Wie hoch wird nach derzeitiger Einschätzung der Bundesregierung die Bankenabgabe für das Jahr 2015 ausfallen (bitte getrennt nach Bankengruppen ausweisen)? Zurzeit liegen noch nicht alle erforderlichen Meldungen der Institute vor. Darüber hinaus müssen die Daten, aus denen sich die Verteilung des Beitragsvolumens ergibt, noch umfangreichen formellen und materiellen Prüfungen unterzogen werden. Daher können zum Umfang und zur Verteilung der Bankenabgabe derzeit noch keine Aussagen getroffen werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5993 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage 1 Anm.: Die Werte aus dem Datensatz sind jeweils auf erste Nachkommastelle gerundet. Die Einteilung der Banken nach Bankengruppen erfolgte durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin; Stand 2015) für den gesamten Zeitraum rückwirkend. Die qualitative Einteilung der Banken bzgl. systemischer Bedeutung basiert auf einer Einschätzung der BaFin und der Bundesbank (Stand Januar 2015) für den gesamten Zeitraum rückwirkend. Mit der Einteilung ist noch keine Einstufung eines Instituts als potentiell systemrelevantes Institut verbunden (dies geschieht erst durch einen entsprechenden Verwaltungsakt gegenüber dem Institut ). Berücksichtigt sind die systemrelevanten und potentiell systemgefährdenden Institute, die melde- und beitragspflichtig im Sinne der im Zeitraum gültigen RStruktFV/RStruktFG waren. Die Angaben zur gezahlten Bankenabgabe entsprechen dem Stand 31. August 2015 und beinhalten ab dem Jahr 2012 Nacherhebungsbeiträge Jahr Anzahl der Banken Betrag Bankenabgabe in Mio € 186 260,2 Landesbanken und Sonstige 9 223,6 Spitzeninstitute 2 19 Primärbanken 1141 8,8 116 52,2 1.883 591,6 25 459,2 24 25,4 1.834 107,0 1.883 591,6 187 404,4 Sparkassen 423 19,5 Spitzeninstitute 2 11,6 Primärbanken 1124 6,4 113 70,4 1.858 694,2 25 567,6 24 22,7 1.809 103,9 1.858 694,2 184 231,0 Sparkassen 422 16,0 Spitzeninstitute 2 11,7 Primärbanken 1104 5,9 111 52,2 1.832 521,4 25 421,2 25 19,5 1.782 80,7 1.832 521,4 183 260,0 Sparkassen 417 14,1 Spitzeninstitute 2 10,4 Primärbanken 1080 4,8 110 53,0 1.801 516,1 25 399,3 25 21,8 1751 95,0 1.801 516,1 204,6 Genossenschaftssektor Sparkassensektor Landesbanken und Sonstige 9 173,8 sonstige Bankensy st em is ch e Be de ut un g systemrelevante Banken potentiell systemgefährdende Banken Sparkassensektor 9 9 Genossenschaftssektor Landesbanken und Sonstige Summe: systemrelevante Banken Summe: sonstige Kreditinstitute sy st em is ch e Be de ut un g systemrelevante Banken potentiell systemgefährdende Banken 2014 B an ke ng ru pp e Groß- und Regionalbanken sonstige Banken Summe: Genossenschaftssektor 2011 B an ke ng ru pp e potentiell systemgefährdende Banken sonstige Banken 2013 B an ke ng ru pp e Groß- und Regionalbanken Potentiell systemgefährdende Banken 2012 B an ke ng ru pp e Groß- und Regionalbanken sonstige Kreditinstitute sy st em is ch e Be de ut un g Summe: Summe: Summe: 27,8 181,9 Kategorisierungsebene sonstige Kreditinstitute Groß- und Regionalbanken sy st em is ch e B ed eu tu ng systemrelevante Banken sonstige Banken potentiell systemgefährdende Banken Summe: Genossenschaftssektor Sparkassensektor Sparkassen 429 Landesbanken und Sonstige Sparkassensektor Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/5993 Anlage 2 Anm.: Die Werte aus dem Datensatz sind jeweils auf erste Nachkommastelle gerundet. Die Einteilung der Banken nach Bankengruppen erfolgte durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin; Stand 2015) für den gesamten Zeitraum rückwirkend. Die qualitative Einteilung der Banken bzgl. systemischer Bedeutung basiert auf einer Einschätzung der BaFin und der Bundesbank (Stand Januar 2015) für den gesamten Zeitraum rückwirkend. Mit der Einteilung ist noch keine Einstufung eines Instituts als potentiell systemrelevantes Institut verbunden (dies geschieht erst durch einen entsprechenden Verwaltungsakt gegenüber dem Institut ). Berücksichtigt sind die systemrelevanten und potentiell systemgefährdenden Institute, die melde- und beitragspflichtig im Sinne der im Zeitraum gültigen RStruktFV/RStruktFG waren. Die Angaben zur gezahlten Bankenabgabe entsprechen dem Stand 31. August 2015. Jahr Anzahl der Banken Rechnerischer Jahresbeitrag in Mio € vor Kappung durch Zumutbarkeitsgrenze und Belastungsobergrenze (rechnerischer Jahresrohbetrag) 186 1.338,2 Sparkassen 429 27,9 Spitzeninstitute 2 69,6 Primärbanken 1141 9,1 116 179,8 1.883 1.954,6 25 1.676,7 24 93,4 1.834 184,4 1.883 1.954,6 187 1410,5 Sparkassen 423 19,8 Landesbanken und Sonstige 9 307,6 Spitzeninstitute 2 70,2 Primärbanken 1124 6,6 113 140,1 1.858 1954,8 25 1726,7 24 75,9 1.809 152,2 1.858 1.954,8 184 1.248,6 Sparkassen 422 16,9 Spitzeninstitute 2 67,9 Primärbanken 1104 6,1 111 118,2 1.832 1740,1 25 1.550,5 25 57,4 1.782 132,2 1.832 1740,1 183 947,3 Sparkassen 417 13,9 Spitzeninstitute 2 57,3 Primärbanken 1080 4,9 110 92,2 1.801 1333,1 25 1.190,8 25 34,6 1751 107,7 1.801 1.333,1 Sparkassensektor Genossenschaftssektor Landesbanken und Sonstige 9 330,0 sonstige Kreditinstitute sy st em is ch e B ed eu tu ng sy st em is ch e B ed eu tu ng systemrelevante Banken potentiell systemgefährdende Banken sonstige Banken Summe: Summe: Kategorisierungsebene sonstige Kreditinstitute Groß- und Regionalbanken sy st em is ch e B ed eu tu ng systemrelevante Banken sonstige Banken potentiell systemgefährdende Banken Genossenschaftssektor 2011 Ba nk en gr up pe potentiell systemgefährdende Banken sonstige Banken 2013 B an ke ng ru pp e Groß- und Regionalbanken sonstige Kreditinstitute 2012 Ba nk en gr up pe Summe: Summe: Summe: Sparkassensektor Landesbanken und Sonstige Groß- und Regionalbanken 2014 B an ke ng ru pp e Groß- und Regionalbanken sonstige Banken Summe: sonstige Kreditinstitute sy st em is ch e B ed eu tu ng systemrelevante Banken potentiell systemgefährdende Banken Genossenschaftssektor systemrelevante Banken Summe: Summe: Sparkassensektor 9 282,4 Genossenschaftssektor Sparkassensektor Landesbanken und Sonstige 9 217,5 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5993 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage 3 Anm.: Die Werte aus dem Datensatz sind jeweils auf erste Nachkommastelle gerundet. Enthalten sind in den hier aufgeführten Beträgen auch solche Beträge, die aufgrund der Anwendung der Belastungsobergrenze (sofern diese in wenigen Ausnahmefällen unter der Zumutbarkeitsgrenze liegen) grundsätzlich nicht erhebbar sind. Die Einteilung der Banken nach Bankengruppen erfolgte durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin; Stand 2015) für den gesamten Zeitraum rückwirkend. Die qualitative Einteilung der Banken bzgl. systemischer Bedeutung basiert auf einer Einschätzung von der BaFin und der Bundesbank (Stand Januar 2015) für den gesamten Zeitraum rückwirkend. Mit der Einteilung ist noch keine Einstufung eines Instituts als potentiell systemrelevantes Institut verbunden (dies geschieht erst durch einen entsprechenden Verwaltungsakt gegenüber dem Institut). Berücksichtigt sind die systemrelevanten und potentiell systemgefährdenden Institute, die melde- und beitragspflichtig im Sinne der im Zeitraum gültigen RStruktFV/RStruktFG waren. Jahr Anzahl der Banken Betrag nicht erhobener Jahresbeiträge in Mio € 186 1.078,0 Sparkassen 429 0,1 Landesbanken und Sonstige 9 106,4 Spitzeninstitute 2 50,6 Primärbanken 1141 0,3 116 127,6 1.883 1.363,0 25 1.217,5 24 68,0 1.834 77,4 1.883 1.362,9 187 1019,3 Sparkassen 423 0,3 Landesbanken und Sonstige 9 125,7 Spitzeninstitute 2 58,6 Primärbanken 1124 0,2 113 77,3 1.858 1.281,4 25 1.169,5 24 54,1 1.809 57,8 1.858 1.281,4 184 1.019,6 Sparkassen 422 0,9 Landesbanken und Sonstige 9 89,4 Spitzeninstitute 2 56,2 Primärbanken 1104 0,6 111 69,9 1.832 1.236,6 25 1.144,8 25 39,1 1.782 52,7 1.832 1.236,6 183 698,2 Sparkassen 417 0,3 Landesbanken und Sonstige 9 70,0 Spitzeninstitute 2 46,9 Primärbanken 1080 0,0 110 51,1 1.801 866,5 25 819,6 25 16,7 1751 30,2 1.801 866,5 Groß- und Regionalbanken Genossenschaftssektor sonstige Kreditinstitute sy st em is ch e B ed eu tu ng sy st em is ch e B ed eu tu ng systemrelevante Banken potentiell systemgefährdende Banken sonstige Banken Summe: Summe: Sparkassensektor Kategorisierungsebene sonstige Kreditinstitute Genossenschaftssektor Groß- und Regionalbanken sy st em is ch e B ed eu tu ng systemrelevante Banken sonstige Banken potentiell systemgefährdende Banken Sparkassensektor 2011 Ba nk en gr up pe potentiell systemgefährdende Banken sonstige Banken 2013 B an ke ng ru pp e Groß- und Regionalbanken Genossenschaftssektor sonstige Kreditinstitute 2012 B an ke ng ru pp e Sparkassensektor Summe: Summe: Summe: 2014 B an ke ng ru pp e Groß- und Regionalbanken Sparkassensektor Genossenschaftssektor sonstige Banken Summe: sonstige Kreditinstitute sy st em is ch e B ed eu tu ng systemrelevante Banken potentiell systemgefährdende Banken systemrelevante Banken Summe: Summe: Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/5993 Anlage 4 1 Davon Tilgungen in Höhe von 20,8 Mio. € in 2012 und 4,6 Mio. € in 2013. 2 Davon Tilgungen in Höhe von 13,3 Mio. € in 2013 und 19,9 Mio. € in 2014. 3 Tilgungen in Höhe von 29,7 Mio. € in 2014. Anm.: Die Werte aus dem Datensatz sind jeweils auf erste Nachkommastelle gerundet. Die Einteilung der Banken nach Bankengruppen erfolgte durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin; Stand 2015) für den gesamten Zeitraum rückwirkend. Die qualitative Einteilung der Banken bzgl. systemischer Bedeutung basiert auf einer Einschätzung von der BaFin und der Bundesbank (Stand Januar 2015) für den gesamten Zeitraum rückwirkend. Mit der Einteilung ist noch keine Einstufung eines Instituts als potentiell systemrelevantes Institut verbunden (dies geschieht erst durch einen entsprechenden Verwaltungsakt gegenüber dem Institut). Berücksichtigt sind die systemrelevanten und potentiell systemgefährdenden Institute, die melde- und beitragspflichtig im Sinne der im Zeitraum gültigen RStruktFV/RStruktFG waren . Die Angaben zur gezahlten Bankenabgabe entsprechen dem Stand 31. August 2015. Bezugsjahr Anzahl der Banken Summe der Tilgungen in Mio € in den Beitragsjahren 2012 bis 2014 186 13,5 Landesbanken und Sonstige 9 0,0 Spitzeninstitute 2 0,0 Primärbanken 1141 0,3 116 11,7 1.883 25,5 1 25 14,3 24 1,2 1.834 10,0 1.883 25,5 187 2,3 Sparkassen 423 0,0 Spitzeninstitute 2 0,0 Primärbanken 1124 0,0 113 8,0 1.858 33,2 2 25 22,9 24 3,1 1.809 7,2 1.858 33,2 184 10,3 Landesbanken und Sonstige 9 15,0 Spitzeninstitute 2 0,0 Primärbanken 1104 0,0 111 4,1 1.832 29,7 3 25 16,8 25 1,7 1.782 11,2 1.832 29,7 2011 Ba nk en gr up pe potentiell systemgefährdende Banken sonstige Banken 2013 B an ke ng ru pp e Groß- und Regionalbanken sonstige Kreditinstitute 2012 Ba nk en gr up pe Summe: Summe: Summe: systemrelevante Banken Summe: Summe: Kategorisierungsebene sonstige Kreditinstitute Groß- und Regionalbanken sy st em is ch e B ed eu tu ng systemrelevante Banken sonstige Banken potentiell systemgefährdende Banken Groß- und Regionalbanken sonstige Kreditinstitute sy st em is ch e B ed eu tu ng sy st em is ch e B ed eu tu ng systemrelevante Banken potentiell systemgefährdende Banken sonstige Banken Summe: Sparkassensektor Landesbanken und Sonstige 9 22,9 Genossenschaftssektor Sparkassensektor Sparkassen 429 0,0 Genossenschaftssektor Sparkassensektor Sparkassen 422 0,3 Genossenschaftssektor Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/5993 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage 5 Anm.: Die Werte aus dem Datensatz sind jeweils auf erste Nachkommastelle gerundet. Nicht enthalten sind in den hier aufgeführten Beträgen solche Beträge, die aufgrund der Anwendung der Belastungsobergrenze (sofern diese in wenigen Ausnahmefällen unter der Zumutbarkeitsgrenze liegen) grundsätzlich nicht erhebbar sind. Die Einteilung der Banken nach Bankengruppen erfolgte durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin; Stand 2015) für den gesamten Zeitraum rückwirkend. Die qualitative Einteilung der Banken bzgl. systemischer Bedeutung basiert auf einer Einschätzung von der BaFin und der Bundesbank (Stand Januar 2015) für den gesamten Zeitraum rückwirkend. Mit der Einteilung ist noch keine Einstufung eines Instituts als potentiell systemrelevantes Institut verbunden (dies geschieht erst durch einen entsprechenden Verwaltungsakt gegenüber dem Institut). Berücksichtigt sind die systemrelevanten und potentiell systemgefährdenden Institute, die melde- und beitragspflichtig im Sinne der im Zeitraum gültigen RStruktFV/RStruktFG waren. Die Angaben zur gezahlten Bankenabgabe entsprechen dem Stand 31. August 2015. Jahr Anzahl der Banken Aufgrund von § 8 Abs. 3 RStruktFV a.F. nicht zu erhebende Beiträge in Mio € 186 1064,5 Landesbanken und Sonstige 9 98,2 Spitzeninstitute 2 50,5 Primärbanken 1141 0,0 116 116,1 1.883 1329,3 25 1.195,1 24 66,8 1.834 67,4 1.883 1329,3 187 1017,1 Sparkassen 423 0,3 Spitzeninstitute 2 58,6 Primärbanken 1124 0,2 113 67,7 1.858 1246,8 25 1.146,6 24 51,1 1.809 49,1 1.858 1246,8 429 0,0 Genossenschaftssektor Sparkassensektor Landesbanken und Sonstige 9 102,9 2011 B an ke ng ru pp e potentiell systemgefährdende Banken sonstige Banken 2012 B an ke ng ru pp e Summe: Summe: Summe: Groß- und Regionalbanken sonstige Kreditinstitute sy st em is ch e B ed eu tu ng Sparkassensektor Sparkassen Genossenschaftssektor Summe: Kategorisierungsebene sonstige Kreditinstitute Groß- und Regionalbanken sy st em is ch e B ed eu tu ng systemrelevante Banken sonstige Banken potentiell systemgefährdende Banken systemrelevante Banken Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333