Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 10. September 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6009 18. Wahlperiode 14.09.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Volker Beck (Köln), Ulle Schauws, Tom Koenigs, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5871 – Rechte von Lesben, Schwulen, Trans- und Intersexuellen in Honduras V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Lage von Homo-, Trans- und Intersexuellen in Honduras ist dramatisch. Zwar sind Homo- und Transsexualität dort nicht verboten, aber Homo- und Transphobie sind tief in der Gesellschaft verankert. Insbesonders seit dem Putsch im Juni 2009 machen immer wieder Menschenrechtsorganisationen auf zunehmende Menschenrechtsverletzungen und Gewalt aufmerksam (vgl. u. a. Human Rights Watch, After the Coup – Ongoing Violence, Intimidation, and Impunity in Honduras, Dezember 2010 www.hrw.org/report/2010/12/20/aftercoup /ongoing-violence-intimidation-and-impunity-honduras). Nach Recherchen des Komitees für Sexuelle Vielfalt (Comité de la Diversidad Sexual de Honduras) haben positive Gesetzesänderungen, wie etwa die Reform des Strafgesetzbuches (Artikel 321) im Jahr 2012 und der Nationale Aktionsplan für Menschenrechte 2013, in der Praxis keinerlei positive Veränderungen für die LGBTI-Comunity nach sich gezogen. Im Gegenteil, die Lage verschlimmert sich im Zuge der gezielten Schwächung rechtsstaatlicher Institutionen und der Gewaltenteilung durch anhaltende Korruption und systematische Straflosigkeit (siehe Informe Alternativo Examen Periodico Universal, Comité de la Diversidad Sexual de Honduras, September 2014). Die Gruppe „Muñecas de Arcoíris“, die sich als Teil der LGBTI-Vereinigung „Asociación Arcoíris“ für die Rechte von transsexuellen Frauen in Honduras einsetzt, berichtet von kontinuierlichen, gezielten Gewalttaten und Drohungen gegen sie und ihre Mitglieder. Im Juni 2015 wurde die bekannte Trans-Aktivistin und Koordinatorin der Gruppe, Angy Ferreira, auf offener Straße ermordet. Laut Berichten von Augenzeuginnen soll die Polizei ihr nicht zur Hilfe gekommen sein (vgl. www.oeku-buero.de/nachrichtenleser/items/trans-aktivistin-inhonduras -ermordet.html). Im Mai 2015 wurde eine weitere Aktivistin der Gruppe „Muñecas de Arcoíris“, Rubí Alexandra Ferreira, nach ihrer Teilnahme am Internationalen Tag gegen Homo- und Transphobie schwer verletzt. (https://honduprensa.wordpress.com/2015/05/18/casi-matan-gay-en-el-diacontra -homofobia-en-honduras/). Die stellvertretende Leiterin von Arcoíris-Esdra , Yaveth Sosa Sierra, musste im März 2015 nach Todesdrohungen vorübergehend das Land verlassen (vgl. www.frontlinedefenders.org/node/28420). Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6009 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Der Mord an Angy Ferreira ist kein Einzelfall. Menschenrechtsorganisationen berichten seit Jahren von Gewalt gegen LGBTI-Aktivistinnen und -Aktivisten und Morden, die nicht strafrechtlich verfolgt werden (vgl. Amnesty International www.amnesty.org/en/countries/americas/honduras/report-honduras/ und Center For International Policy www.lawg.org/storage/documents/HondurasFailing -To-Protect-Its-People-Final.pdf). V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Genderbezeichnungen wurden in den nachfolgen Antworten entsprechend der Vorgaben von EUR-Lex in der Form der EU-Leitlinie (EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern) einheitlich berücksichtigt. 1. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die staatliche und nichtstaatliche Verfolgung und Diskriminierung Homo-, Trans-, Inter- und Bisexueller in Honduras? Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Menschenrechtslage in Honduras in vielfältiger Hinsicht besorgniserregend ist. Menschenrechtsverletzungen werden zwar nicht staatlich angeordnet, der honduranische Staat bietet seinen Bürgern aber kaum Schutz und ist nicht in der Lage, den Schutz der elementaren Menschenrechte , insbesondere das Recht auf Leben, durchzusetzen. Das honduranische Gemeinwesen leidet unter dem Einfluss von organisierter Kriminalität und Drogenkartellen. Morde sowie andere Delikte gegen die persönliche Integrität werden in aller Regel nicht verfolgt. Die Straflosigkeit zerstört das Vertrauen der Honduranerinnen und Honduraner in die staatlichen Institutionen. Gesellschaftliche und ethnische Minderheiten sind Diskriminierungen ausgesetzt, dies gilt auch für LGBTI-Personen. 2. Welche aktuellen Zahlen sind der Bundesregierung in Bezug auf Gewaltdelikte und Morde an Diskriminierung Homo-, Trans-, Inter- und Bisexuellen in Honduras bekannt? Eine besondere Statistik zu diesem Thema liegt der Bundesregierung nicht vor. 3. In welcher Weise thematisiert die Bundesregierung die Verfolgung und Diskriminierung von Homo-, Trans-, Inter- und Bisexuellen in ihren bilateralen Gesprächen? Die Bundesregierung thematisiert die Menschenrechtslage in den Partnerländern in bilateralen Gesprächen, z.B. im Politikdialog über die entwicklungspolitische Zusammenarbeit. Die Einhaltung der Menschenrechte wird hier als gemeinsame rechtliche Verpflichtung angesprochen. Dabei wird fallweise auch die Situation Homo-, Trans-, Inter- und Bisexueller thematisiert. Die Botschaft pflegt einen intensiven politischen Dialog mit der honduranischen Regierung über Menschenrechte, sowohl im Kontext der Gruppe der wichtigsten Geber (G 16), als auch in Zusammenarbeit mit der EU. Sie führt zusammen mit den übrigen EU-Botschaften in Tegucigalpa und der dortigen EU-Vertretung einen kontinuierlichen Dialog mit honduranischen Menschenrechtsorganisationen. Dabei geht es regelmäßig auch um LGBTI-Themen unter Einbeziehung der genannten Gruppen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6009 4. Inwieweit unterstützt die Deutsche Botschaft Organisationen wie die „Asociación Arcoíris“ in Honduras, die sich für die Rechte von Homo-, Trans-, Inter- und Bisexuellen einsetzen, und welche weiteren Maßnahmen zur Unterstützung sind in Zukunft geplant? Die Botschaft steht in Kontakt mit “Asociación Arcoíris“. Da ein Projektantrag von Arcoíris nicht fristgerecht eingereicht wurde, konnte dieser vorerst leider nicht berücksichtigt werden. 5. Inwieweit gewährt die Deutsche Botschaft homo-, trans-, inter- und bisexuellen Aktivistinnen und Aktivisten und Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern Schutz? Die Botschaft gewährt im Sinne der „EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern “ Unterstützung. In Einklang mit diesen EU-Leitlinien über den Schutz von Menschenrechtsverteidigern unterhält die Deutsche Botschaft gemeinsam mit den in Tegucigalpa vertretenen EU-Mitgliedstaaten Kontakt mit der Nichtregierungsorganisation (NRO) „Asociación Arcoíris“ und anderen NROs. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 6. Inwieweit, und wenn ja, mit welchen konkreten Maßnahmen werden die LGBTI-Rechte im Rahmen des Engagements der Bundesregierung in Honduras u. a. durch die deutsche Entwicklungszusammenarbeit berücksichtigt? Derzeit führt die Bundesregierung kein großes bilaterales Entwicklungsvorhaben zu diesem Themenbereich durch, die sechs Menschenrechtskriterien (u.a. Nichtdiskriminierung von Minderheiten) werden jedoch querschnittsmäßig in den Vorhaben der finanziellen und technischen Zusammenarbeit berücksichtigt. So werden z.B. in dem Vorhaben „Jugendgewaltprävention und Beschäftigungsförderung PREVENIR“ in einer Fortbildungsmaßnahme die verschiedenen Formen der Gewalt gegen gefährdete Gruppen thematisiert. In einer weiteren Maßnahme zur Gewaltprävention an Schulen wird speziell Wert auf Toleranz und Rücksichtnahme gelegt. Dadurch trägt das Vorhaben „PREVENIR“ auch indirekt zu einer Verbesserung der Situation von LGBTI bei. Die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) nimmt an der monatlichen Geberrunde im Kontext der G16 zur Fragen der Geschlechtergleichstellung teil. Die Runde dient dem Austausch zwischen den Gebern, mit der honduranischen Regierung und zivilgesellschaftlichen Organisationen zu Fragen der Gleichstellungspolitik und damit auch der Rechte besonders gefährdeter Minderheiten . Dazu zählen auch Verbände und Organisationen die für die Rechte von Frauen insbesondere in Gewaltsituationen, im indigenen Kontext oder die Anerkennung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften eintreten und denen im Rahmen des Austausches ein Forum geboten wird. Die GIZ ist damit thematisch mit anderen Gebern vernetzt und kann dadurch die Positionierung des Querschnittsthemas Gender und Rechte der Frauen innerhalb der eigenen Programme stärken. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanziert explizit aus dem Ordnungspolitischen Fonds eine kleinere Maßnahme zur Förderung und zum Schutz der Menschenrechte auf kommunaler Ebene in Honduras. Darüber hinaus nimmt Honduras an zwei regionalen Vorhaben zum Thema Menschenrechte (LGBTI im Kontext Schutz von Minderheiten) teil: Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6009 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Programm „Regionales Völkerrecht und Zugang zur Justiz (DIRAJUS)“, welches die Akzeptanz und Expertise des Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshofes unter den Mitgliedsstaaten der Organisation Amerikanischer Staaten (OAS) fördert und ihn bei der Erarbeitung regionaler Normen und Standards zum Zugang zu Justiz unterstützt; eines von fünf Schwerpunktländern ist Honduras. 2. Programm „Institutionelle Stärkung des iberoamerikanischen Verbands der Ombudspersonen für Menschenrechte (FIO)“, welches zur Qualifizierung und zum fachlichen Austausch der Ombudspersonen der Regierungen in Lateinamerika beiträgt. Honduras ist hier aktiv vertreten. Die Bundesregierung leistet einen signifikanten Beitrag zum Europäischen Instrument für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR). Mit dem EIDHR werden zivilgesellschaftliche Organisationen und Individuen aus Drittstaaten gefördert, u.a. auch über länderspezifische Ausschreibungen. Das Jahresaktionsprogramm 2015 sieht Mittel in Höhe von 700 000 Euro für Honduras vor, wobei die Rechte von Minderheiten, einschließlich LGBTI, besondere Berücksichtigung finden sollen. Das BMZ fördert darüber hinaus derzeit mehrere Vorhaben privater Träger, politischer Stiftungen sowie der Katholischen und der Evangelischen Zentralstelle für Entwicklungshilfe e.V., die die Themen Menschenrechtsschutz (teils auch insbesondere die Rechte von Minderheiten wie LGBTI), Stärkung von integrierten Menschenrechten, würdigen Lebensbedingungen und Sicherheit sowie Förderung liberaler Organisationen, von Demokratie und Rechtsstaat zum Gegenstand haben. Im Rahmen des vom BMZ geförderten Programms Ziviler Friedensdienst ist eine Ausweitung der Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements zum Thema „Schutz von Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsverteidigerinnen in Mittelamerika und Honduras“ in Vorbereitung. Über das vom BMZ initiierte „Programm zur Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen “ (PFQ) wird die deutsche Nichtregierungsorganisation „medica mondiale e.V.“ seit 2014 bei der Durchführung von Fortbildungen unterstützt, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen anderer Nichtregierungsorganisation Kompetenzen für einen bewussten Umgang mit Traumafolgen und geschlechtsspezifischen Aspekten von Gewalt vermitteln. Dieses Angebot kann auch von mit Honduras arbeitenden Nichtregierungsorganisation genutzt werden. 7. Welche Zahlen liegen der Bundesregierung über homosexuelle Asylsuchende in der Bundesrepublik Deutschland und anderen EU-Staaten aus Honduras vor, und wie ist die Anerkennungs- und Abschiebepraxis? In diesem Jahr lag die Anzahl Asylsuchender aus Honduras insgesamt bei bisher 13 Personen. Asylgründe oder Flüchtlingsschutz nach § 3 AsylVfG wurden seit 2010 bei keinem Antrag festgestellt. Der Bundesregierung liegen darüber hinaus keine Zahlen über homosexuelle oder transsexuelle Asylsuchende aus Honduras vor. Es wird in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen, dass eine Erhebung der sexuellen Orientierung bei Einreise bereits aus Gründen der potentiellen Diskriminierung unzulässig wäre. 8. Welche Zahlen liegen der Bundesregierung über transsexuelle Asylsuchende in der Bundesrepublik Deutschland und anderen EU-Staaten aus Honduras vor, und wie ist die Anerkennungs- und Abschiebepraxis? Auf die Antwort zu Frage 7 wird verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6009 9. Rechtfertigt die extreme Gewalt gegen Homo-, Trans-, Inter- und Bisexuelle in Honduras nach Meinung der Bundesregierung eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes, und wenn nein, warum nicht? Die Reisehinweise für Honduras berücksichtigen die hohe Allgemeinkriminalität und die generelle Sicherheitsgefährdung. Deshalb sieht die Bundesregierung von einer Reisewarnung für einzelne gesellschaftliche Gruppen ab. 10. Welche Weiter- und Fortbildungsangebote hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung in dieser Legislaturperiode für die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und externen Fachkräfte durchgeführt, um für die Lage der Menschenrechte von Homo-, Trans-, Inter- und Bisexuellen zu sensibilisieren? Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und externe Fachkräfte haben diese Angebote genutzt? Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung führt für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen regelmäßig Fortbildungen zum Thema Menschenrechte durch (z.B. jährliche Fortbildungen für die Auslandsreferent/innen für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklungspolitik), die auch die Situation und Rechte benachteiligter Personengruppen wie LGBTI zum Gegenstand haben. 11. Welche Mechanismen im Sinne der „EU-Leitlinie zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern “ setzt die Bundesregierung um, um den Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen und -verteidigern in Honduras zu gewährleisten ? Die Bundesregierung orientiert sich an den „EU-Leitlinien zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern “ und den „EU-Leitlinien zur Förderung der Menschenrechte von LGBTI“. Hierzu gehört der regelmäßige Austausch mit entsprechenden Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsverteidigerinnen. Hierzu wird auf die Antworten zu den Fragen 3 und 5 verwiesen. Im Rahmen des Programms Ziviler Friedensdienst ist eine Ausweitung der Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements im Bereich Schutz von Menschenrechtsverteidiger und Menschenrechtsverteidigerinnen in Mittelamerika und Honduras in Vorbereitung. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333