Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 17. September 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6025 18. Wahlperiode 21.09.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5881 – Makeni-Projekt der Deutschen Entwicklungs- und Investitionsgesellschaft in Sierra Leone V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Gemeinsam mit sieben weiteren europäischen und afrikanischen Entwicklungsinstitutionen hat die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH (DEG), ein Tochterunternehmen der KfW Entwicklungsbank, in Sierra Leone ein Investitionsvorhaben namens „Makeni Project“ der Addax Bioenergy S. A. Sierra Leone (ABSL), einer Tochtergesellschaft des Schweizer Energieunternehmens The Addax and Oryx Group Limited (AOG), unterstützt. Es umfasst in seiner Konzeption den Aufbau einer Zuckerrohrplantage, den Betrieb einer Bioethanolfabrik und eines Biomassekraftwerks, das rund 15 bis 20 Megawatt in das nationale Stromnetz von Sierra Leone einspeisen sollte. Mit 400 Mio. Euro ist es die größte landwirtschaftliche Investition, die es in Sierra Leone jemals gab und das erste Projekt in Afrika, das vom Round Table on Sustainable Biomaterials (RSB) zertifiziert worden ist. Das Vorhaben sollte in seiner Konzeption Maßnahmen zur Förderung der Nahrungsmittelsicherheit und der sozioökonomischen Entwicklung in einer der ärmsten Regionen des Landes beinhalten und ein Modell für eine soziale und nachhaltige Bioethanolproduktion (Agrosprit) werden. Die Bundesregierung betonte noch im Juni 2014 diesen als besonders innovativ und ethisch wichtig geltenden Ansatz und strich heraus: „Die umwelt- und sozialrelevante Projektprüfung wurde sehr eng mit dem BMZ abgestimmt, insbesondere Fragen der Landnutzung und Landpacht.“ Der Umsetzung des Projekts „ging eine mehrjährige Umwelt- und Sozialprüfung der internationalen Financiers auf Basis internationaler Standards voraus“ (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 27 der Kleinen Anfrage „Der Beitrag der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft zu einer transparenten deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ auf Bundestagsdrucksache 18/1717). Geplant waren dauerhaft 3 500 neue Arbeitsplätze. Am 24. Juni 2015 hat ABSL überraschend angekündigt, das „Makeni Project“ ab dem 1. Juli 2015 für die Dauer von sechs Monaten ruhen zu lassen (www. addaxbioenergy.com/data/news/Update_on_Addax_Bioenergy_operation_in_ Sierra_Leone_24_June_2015.pdf). Es zeichnet sich ab, dass sich ABSL nach Jahren der entwicklungspolitischen Förderung als Großinvestor gänzlich aus Sierra Leone zurückziehen wird. Das Vorzeigeprojekt wäre dann nichts weiter, Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6025 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode als ein weiteres trauriges Beispiel eines multinationalen Unternehmens, das jahrelang die Entwicklungspolitik und ein Land an der Nase herumführt, um nach kräftiger Profitabschöpfung das Land wieder zu verlassen und eher noch Umwelt - und Menschenrechtsprobleme zurücklässt (Stichwort: „Heuschrecke “).Am 4. August 2015 wurde eine wissenschaftliche Studie des Stockholm Environment Institute (SEI) veröffentlicht, das über den Zeitraum von zwei Jahren die Umsetzung des „Makeni Project“ begleitet und empirisch ausgewertet hat. Die Wissenschaftler des SEI kommen zu dem Ergebnis, dass die Ziele des „Makeni Project“ verfehlt worden seien. Die Ankündigung von ABSL, das „Makeni Project“ zu einem „Role Model for Energy Investment in Africa“ zu entwickeln, sei nicht umgesetzt worden. Das SEI sieht insbesondere die beteiligten Entwicklungsbanken wie die DEG in der Pflicht, sich mehr für den Erfolg des Projektes zu engagieren (www.sei-international.org/mediamanager/ documents/Publications/Climate/SEI-PR-2015-09-Makeni-Project.pdf). Seit Jahren weisen zudem lokal und international tätige Entwicklungsorganisationen auf soziale und ökologische Probleme, hervorgerufen durch das von der DEG geförderte „Makeni Project“, hin. Besonders erwähnenswert ist hier eine Studie des Sierra Leone Network on Right to Food (SiLNoRF – www. brotfueralle .ch/fileadmin/deutsch/2_Entwicklungpolitik_allgemein/C_Wirtschaft%20 und%20MR/Landgrab/2014_Addax/20140612_Addax_Monitoring_Report_ 2014.pdf) und ein Bericht der Schweizer Nichtregierungsorganisation (NGO) „Brot für alle“ (www. brotfueralle.ch/index.php?id=2356). Diese wiesen frühzeitig darauf hin, dass ABSL die Vorgaben des RSB in drei Bereichen verletze: Lebensmittelsicherheit, free and prior informed consent (Mitwirkung der betroffenen Bevölkerung), unfreiwillige Umsiedelungen. Sie belegen beispielsweise, dass der lokalen Bevölkerung Vertragsbedingungen für Landpachtungen aufgedrückt und nicht verhandelt wurden und zumindest 30 Personen im Jahr 2013 zur Umsiedlung gezwungen wurden. Auch das Zertifizierungssystem des RSB wird stark kritisiert. Die Zertifizierung basiere vor allem auf Informationen des Unternehmens selbst. Nur ein Dorf wurde im Laufe des Zertifizierungsprozesses besucht; die eingesandten Gutachten des SiLNoRF wurden gar nicht berücksichtigt . Trotz dieser Kritik, die von der Fraktion DIE LINKE. auch mehrfach an die DEG herangetragen wurde, haben die DEG sowie die Bundesregierung die Investition von Addax in Sierra Leone immer als vorbildlich bezeichnet. So hieß es im Juli 2014 in einem Brief der DEG an den Bundestagsabgeordneten Niema Movassat u. a.: „Die Anwendung der Standards unterstützt transparente, partizipative Verfahren auf Ebene der Dorfgemeinschaften. […] Die Einbindung der lokalen Bevölkerung ist integraler Bestandteil des Projekts. Die DEG ist überzeugt , dass es sich um ein entwicklungspolitisch, sozial und ökologisch verantwortungsvolles und sinnvolles Projekt handelt. Das Beschwerdeverfahren steht natürlich auch Kleinbauernorganisationen offen, um in einem fairen und transparenten Verfahren Anliegen adressieren und Vorwürfe klären zu können.“ V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Sierra Leone ist eines derjenigen westafrikanischen Länder, die am stärksten von der verheerenden Ebola-Epidemie in den Jahren 2014 und 2015 betroffen waren. Die gesamte Volkswirtschaft von Sierra Leone wurde durch Ebola erheblich geschwächt und kam zeitweise nahezu zum Erliegen. Nach aktuellen Zahlen (September 2015) des National Ebola Response Centre (NERC) in Sierra Leone gab es insgesamt 3 587 bestätigte Todesfälle im Zusammenhang mit der Monate andauernden Epidemie (http://nerc.sl/sites/default/files/Ebola%20Update%20 September%209%2C%202015.pdf). Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6025 Auch das im Fokus dieser Kleinen Anfrage stehende Unternehmen ADDAX stand in den vergangenen 20 Monaten vor enormen Herausforderungen im Zusammenhang mit Ebola. Nach aktuellem Kenntnisstand hat ADDAX selbst sechs Ebola-Todesfälle unter seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu beklagen. Infektionsschutzmaßnahmen , die im Zusammenhang mit der Ebola-Epidemie eingeführt wurden, lähmten sämtliche betriebliche Abläufe und machten umfangreiche Plananpassungen notwendig. Ein normaler Geschäfts- und Projektentwicklungsbetrieb war unter diesen Umständen in keiner Form möglich. Die Bundesregierung möchte in diesem Zusammenhang das nach ihrer Einschätzung (die sich auf die verfügbaren Informationen stützt) vorbildliche Verhalten von ADDAX und der Muttergesellschaft AOG hervorheben. Unbürokratisch und ohne Rücksicht auf eigene wirtschaftliche Belange, auch gestützt durch große Unterstützung der DEG und weiterer Finanziers, wurde den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, ihren Familien und der lokalen Bevölkerung durch den Bau von Krankenhäusern, Fahrzeugspenden und weiteren Maßnahmen geholfen. Die DEG vereinbarte zur Unterstützung der von ADDAX eigenständig bereits im Mai 2014 begonnenen Krisenreaktionsmaßnahmen eine Begleitmaßnahme mit dem Unternehmen. Hauptziel der Maßnahmen war und ist es, die weitere Übertragung des Ebola-Virus einzudämmen. Das Engagement stieß sowohl in der Bevölkerung als auch in Regierungskreisen in Sierra Leone auf Anerkennung (siehe auch http://news.sl/drwebsite/publish/article_200526823.shtml oder http://newctzen.com/index.php/11-news/1410-addax-plays-giant-role-in-theebola -fight.) Die Bundesregierung stellt fest, dass die allgemein bekannte Ebola-Krise und ihre dramatischen Auswirkungen auf Sierra Leone in der vorliegenden Kleinen Anfrage der fragestellenden Abgeordneten sowie der Fraktion DIE LINKE keinerlei Erwähnung und Berücksichtigung findet. 1. Wie hat die Bundesregierung, vertreten durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), seine Rolle im Aufsichtsrat der DEG im Hinblick auf die Aufsicht und Kontrolle des „Makeni Project“ wahrgenommen? Die Wahrnehmung der menschenrechtlichen Verantwortung und die Einhaltung bzw. Verbesserung von Umwelt- und Sozialstandards sind wichtige Ziele, für die sich das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) über seine Mitwirkungsmöglichkeiten im Aufsichtsrat der DEG einsetzt . Die Geschäftsführung der DEG und die Mitglieder des Aufsichtsrates pflegen in diesem Zusammenhang einen kontinuierlichen Dialog. Inhalt und Ergebnis solcher Gespräche unterliegen der Vertraulichkeit, zu der auch der Aufsichtsratsvorsitzende aufsichtsrechtlich verpflichtet ist. 2. Inwiefern und in welcher Weise wurde die betroffene Bevölkerung in alle Phasen (Konzeption, Planung, Durchführung, Monitoring, Evaluierung, etc.) des „Makeni Projects“ eingebunden? Insgesamt acht europäische und afrikanische Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen finanzieren das Vorhaben in Sierra Leone mit. Diese haben das Projekt, mit Unterstützung eines international und in Sierra Leone erfahrenen Umwelt- und Sozialberaters, intensiv geprüft. Auf Initiative der DEG wurden zur Einbindung der lokalen Bevölkerung folgende Punkte im Finanzierungsvertrag verankert: (i) die explizite Vorgabe, die Nahrungsmittelsicherheit in der Region zu verbessern ; (ii) die Verpflichtung des Unternehmens, einen umfassenden Stakeholder Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6025 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Engagement Plan zu entwickeln und zu implementieren; und (iii) die Verpflichtung , durch einen international erfahrenen unabhängigen Umwelt- und Sozialberater einen jährlichen Umwelt- und Sozialbericht zu erstellen und zu veröffentlichen (verfügbar auf der Unternehmens-Website via www.addaxbioenergy.com/ en/the-makeni-project/monitoring-reports.php). Zur kontinuierlichen Einbindung der Zivilgesellschaft (traditionelle dörfliche Gemeinschaften , Fokusgruppen, Einzelpersonen und andere Beteiligte (u.a. NRO, kirchliche Vertreter)) hat das Unternehmen Community Liaison Offices (Verbindungsbüros ) eingerichtet, ein formales Beschwerdeverfahren eingeführt und gemeinsam mit den Akteuren Village Liaison Committees und District Liaison Committees gebildet. Weiterhin wurde ein alle drei Monate tagendes Multi-Stakeholder Forum mit nationalen und internationalen zivilgesellschaftlichen Organisationen eingerichtet. Durch diese Maßnahmen wird es der lokalen Bevölkerung ermöglicht, wichtige Themen anzusprechen und Beschwerden zu adressieren . Gleichzeitig erhält das Unternehmen die Möglichkeit, auf die Aspekte und Themen zu reagieren. Die betroffene Bevölkerung wurde in allen Phasen des Projekts eingebunden. Für die DEG ist das in Projekten, die eine erhöhte Landnutzung beinhalten, unbedingte und zentrale Voraussetzung. Diese Voraussetzung wurde im „Makeni Project “ in jeder Phase erfüllt. Während der frühen Projektphasen (Konzeption und Planung) erfolgte die Einbindung der lokalen Bevölkerung vor allem im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung , der Identifizierung nutzbaren Landes und der anschließenden Verhandlungen um dieses Land zwischen ADDAX und den Beteiligten. Im Laufe der Projektentwicklung bis in die operationelle Phase wurden diese Kontakte institutionalisiert und strukturiert kontinuierlich weitergeführt. Dazu standen zahlreiche „Community Liaison Manager“ in einer extra dafür geschaffenen Organisationseinheit des Unternehmens zur Verfügung. Deren Erkenntnisse fließen in das Monitoring , die Evaluierung und die zukünftige Planung umwelt- und sozialrelevanter Aspekte ein. Abgesehen von diesen unternehmensinternen kontinuierlichen Prozessen, die einen direkten Kontakt des Unternehmens mit der Bevölkerung darstellen, fanden weitere Rückkopplungen zwischen der betroffenen Bevölkerung und dem Unternehmen indirekt über die Überwachungsmechanismen statt, die die Darlehensgeber vertraglich mit ADDAX vereinbart haben. Besonders hervorzuheben ist das halbjährliche umwelt- und sozialrelevante Monitoring durch den externen Umwelt- und Sozialberater der Darlehensgeber, der während seiner Vor-Ort-Besuche aktiv den Austausch mit der lokalen Bevölkerung und lokalen NRO, auch Sierra Leone Network on Right to Food (SiLNoRF), gesucht und intensive Kontakte gepflegt hat. 3. Werden die Lehren aus dem „Makeni Project“ zum Anlass genommen, die Einbindung der betroffenen Bevölkerung auf allen Ebenen (Konzeption, Planung , Durchführung, Monitoring, Evaluierung, etc.) künftig zu verbessern? Wenn ja, welche Änderungen sind vorgesehen? Die Einbindung der lokalen Bevölkerung, die in der Antwort zu Frage 2 dargestellt wurde, war bisher vorbildlich. Hinsichtlich möglicher Änderungen oder Verbesserungen bei zukünftigen Projekten verweisen wir auf die Antwort zu Frage 34. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6025 4. Inwiefern wird in der Risikoanalyse von DEG-geförderten Projekten berücksichtigt , dass Landverpachtungen im großen Stil und die Ausweitung eines industriellen Agrarmodells meist auch viele lokal schon existierende informelle und formelle Arbeitsplätze zerstören, Menschen ihrer Existenzgrundlagen berauben und die in Aussicht gestellten neuen Arbeitsplätze nicht ausreichen , um ausreichend nachhaltigen Ersatz für die wegfallenden Arbeitsplätze zu schaffen? Der Einfluss von DEG-Engagements auf die lokale Arbeitsplatzsituation wird im Rahmen einer umfangreichen Umwelt- und Sozialprüfung analysiert und im weiteren Verlauf der Finanzierung beobachtet. Wichtigstes Instrument im Rahmen der Prüfung ist das Environmental and Social Impact Assessment welches im Fall von ADDAX auch eine sozioökonomische Analyse der Region umfasste. Negative Auswirkungen von Landverpachtung und der Ausweitung industrieller Agrarmodelle können im Zusammenhang mit dem „Makeni-Project“ nicht bestätigt werden. Es wurden ungefähr 3 500 direkte Arbeitsplätze sowie im Umfeld des Projekts neue Einkommensquellen geschaffen, die auch in qualitativer Hinsicht (Bezahlung, Arbeitsschutz, etc.) vorbildlich sind. 5. Welche Monitoring- und Evaluationsmechanismen bestehen in DEG-Projekten wie dem „Makeni Project“? a) In welchen Abständen werden diese allgemein durchgeführt? b) Welche Personengruppen und Organisationen werden normalerweise hieran beteiligt oder konsultiert? Aufgrund der inhaltlichen Überlappungen werden die Fragen 5a und 5b gemeinsam beantwortet. Als Monitoring- und Evaluationsmechanismen stehen der DEG folgende Instrumente regelmäßig zur Verfügung: (1) die halbjährlichen Besuche des unabhängigen Umwelt- und Sozialberaters der Darlehensgeber, (2) der jährliche öffentliche Umwelt- und Sozialbericht des Unternehmens, (3) Besuche der Darlehensgeber vor Ort, (in diesem Projekt wenigstens dreimal jährlich), (4) persönliche Gespräche zwischen dem finanzierten Unternehmen und den Darlehensgebern, mehrmals jährlich. Üblicherweise werden folgende Personengruppen und Organisationen beteiligt und konsultiert: Lokale Beteiligte/Betroffene (Bevölkerung, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, religiöse Vertreterinnen und Vertreter, Vertreterinnen und Vertreter der politischen Ebene, NRO, Landnutzerinnen und Landnutzer sowie -besitzerinnen und -besitzer, Vertreterinnen und Vertreter verletzlicher Gruppen. c) Inwiefern werden systematisch und regelmäßig auch kritische NGOStimmen zu DEG-geförderten Projekten in diesem Monitorings- und Evaluationsprozess aufgegriffen, analysiert, angehört und berücksichtigt? d) Welche Schwächen weist der bestehende Evaluationsmechanismus nach einer rückblickenden Analyse auf, und inwiefern soll dieser eventuell künftig geändert werden? e) Welche Mechanismen bestehen in der DEG, um die von dritten herangetragene Kritik an von der DEG finanzierten Projekten in die Evaluierung einzubeziehen? Aufgrund der inhaltlichen Überlappungen werden die Fragen 5c bis 5e gemeinsam beantwortet. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6025 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im Rahmen ihrer Verpflichtung verantwortungsvoll und transparent zu handeln, hat die DEG ein Beschwerdeverfahren entwickelt. Es stellt sicher, dass Einzelpersonen , Organisationen und andere Parteien, die der Meinung sind, negativ durch ein von der DEG finanziertes oder geplantes Vorhaben betroffen zu sein, gehört werden und eine Beschwerde einreichen können. Die DEG wird dabei durch ein unabhängiges Gremium, das sogenannte „Independent Expert Panel“, unterstützt, das über die Zulässigkeit der einzelnen Beschwerden entscheidet und für die weitere Bearbeitung zuständig ist. Das Independent Expert Panel setzt sich aus drei internationalen Spezialisten verschiedener Fachbereiche zusammen. Das Ziel des Beschwerdeverfahrens der DEG ist die Klärung spezifischer Vorkommnisse , die zu Konflikten beigetragen haben, sowie die Unterstützung der Beteiligten bei der Entwicklung von Lösungen, die die Interessen aller Parteien berücksichtigen. Die DEG hat umfassende Hinweise zum Beschwerdemechanismus auf ihrer Homepage veröffentlicht (siehe www.deginvest.de/InternationaleFinanzierung /DEG/Die-DEG/Verantwortung/Beschwerdemanagement/#1). Darüber hinaus nutzt die DEG die Unterstützung von NRO und nimmt die vielfach hilfreichen Hinweise zu ihren Engagements, zu den Investitionsländern und den Sektoren, in denen sie tätig ist, auf. Dies geschieht auf einer strukturierten Basis, nicht nur vereinzelt. f) Inwiefern sind die kritischen Berichte, die der DEG laut eigener Aussage auch alle vorlagen, in die Bewertung der Addax-Aktivitäten eingeflossen, bzw. warum haben diese nicht zu einer Neubewertung und Überprüfung der Projektförderung geführt? Kritische umwelt- und sozialrelevante Berichte sind während der gesamten bisherigen Laufzeit in die Gestaltung und Bewertung des Engagements und den Dialog zwischen ADDAX und der DEG eingeflossen. Aspekte, die aus Sicht der Darlehensgeber von ADDAX berücksichtigt werden sollten, wurden vom Unternehmen umgesetzt. Die im Rahmen der U&S-Prüfung identifizierten Aspekte und daraufhin vertraglich fixierten Maßnahmen haben sich als grundsätzlich adäquat erwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6025 6. Welche Beschwerdemechanismen bestehen in DEG-Projekten, wie dem „Makeni Project“? a) Inwiefern gab und gibt es Beschwerdemechanismen bei der Firma ABSL, sowie den beteiligten Entwicklungsbanken des „Makeni Projects“, insbesondere der DEG, und wie funktionieren diese? b) Warum hat der bei der DEG neu eingeführte Beschwerdemechanismus im Fall des „Makeni-Projects“ nicht gegriffen? c) Wie werden vorhandene Beschwerdemechanismen und -möglichkeiten der betroffenen Bevölkerung transparent bekannt gemacht und diese zur Nutzung dieser Mechanismen befähigt? d) Welche Konsequenzen haben allgemein und speziell beim „Makeni Project “ eingereichte Beschwerden, inwiefern werden diese bearbeitet und berücksichtigt? e) Inwiefern, wann, von wem, und mit welchem vorgebrachten Inhalt, wurden diese Beschwerdemechanismen bei der Firma ABSL oder den Entwicklungsbanken , insbesondere der DEG im Laufe des „Makeni Projects“ genutzt, wie wurden etwaig eingereichte Beschwerden gehandhabt, und welche Konsequenzen wurden daraus gezogen? Aufgrund der inhaltlichen Überlappungen werden die Fragen 6a bis 6e gemeinsam beantwortet. ABSL hat ein umfassendes System für die Kommunikation mit Stakeholdern eingerichtet , das ausdrücklich die Bearbeitung möglicher Beschwerden einschließt, siehe www.addaxbioenergy.com/en/the-makeni-project/sustainable-investmentmodel /ongoing-stakeholder-engagement.php. Das DEG-Beschwerdeverfahren steht allen Personen und Organisationen offen, welche der Auffassung sind, durch ein von der DEG finanziertes oder geplantes Vorhaben negativ betroffen zu sein. Die Beschwerde kann auch durch einen bevollmächtigten Vertreter eines direkt Betroffenen eingereicht werden. Für eine ausführliche Beschreibung des Beschwerdemechanismus der DEG siehe Antwort zu Frage 5. Der DEG wurde bisher keine Beschwerde im Zusammenhang mit dem „Makeni Project“ eingereicht. 7. Wie oft reisten seit dem Jahr 2008 Vertreter des BMZ und der DEG nach Sierra Leone, um sich über die Umsetzung des „Makeni Project“ durch den von der DEG geförderten Investor ABSL zu informieren (bitte alle Reisen und Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Reisen auflisten)? 8. Wie genau sahen diese Inspektionen durch das BMZ oder die DEG vor Ort aus? a) Welche Vertreter der DEG oder des BMZ waren anwesend (bitte auflisten )? b) Wie lange dauerten die Reisen? c) Welche Orte wurden besichtigt? d) Mit welchen Personen wurde gesprochen? Aufgrund der inhaltlichen Überlappungen werden die Fragen 7 und 8 gemeinsam beantwortet. Die bei jedem DEG-Engagement standardmäßig durchgeführten intensiven VorOrt -Überprüfungen des Kunden sowie des zu finanzierenden Vorhabens („due Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6025 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode diligence“), fanden auch im Falle von ADDAX statt. Die Tatsache, dass bei ADDAX zusätzlich noch eine vertiefte Umwelt- und Sozialprüfung vor Ort stattfand, verdeutlicht, dass die DEG sich ein noch umfassenderes Bild von den lokalen Gegebenheiten verschafft hat, als dies bei DEG Engagements üblich ist. Während der Due-Diligence-Phase, die im Fall von ADDAX aus oben genannten Gründen besonders lang und intensiv war, wurde das Vorhaben vor Ort vier- bis fünfmal pro Jahr besucht (inklusive Besuche von Umwelt- und Sozialexperten). Nach Abschluss der Engagementprüfung und Gewährung des Darlehens war das Investment Team ADDAX mindestens dreimal pro Jahr vor Ort. Während der Ebola-Epidemie wurde das Unternehmen naturgemäß weniger besucht. Zudem haben verschiedene Institutionen (darunter die niederländische FMO, die ebenfalls im Vorhaben engagiert ist) durch ausführliche und mehrmals pro Jahr stattfindende Reisen vor Ort das Projekt besucht und stehen wie die DEG seit Beginn der Finanzierung in engem Kontakt mit dem Unternehmen. Zu den bei Inspektionen besuchten Orten zählen unter anderem: (1) das Schiffsterminal in Freetown, (2) die Fabrik, (3) das Kraftwerk, (4) die Zuckerrohrplantagen , (5) die Unterbringungen der Arbeiter und des Führungspersonals, (6) die Universität Makeni, die das gesamte Vorhaben als Mediator und als Forschungsstelle begleitet, (7) die Dorfschule für Farmer sowie (8) die Repräsentanzen von lokalen Führern. Eine Reise der DEG wurde zusammen mit einem BMZ-Vertreter durchgeführt (28. Oktober bis 1. November 2012). Das BMZ konnte sich im Rahmen dieser Reise ein umfassendes und positives Bild verschaffen. 9. Traten die DEG- und BMZ-Vertreter in Kontakt mit Repräsentanten der NGO Sierra Leone Network on Right to Food (SiLNoRF)? a) Wenn ja, welche Ergebnisse hatte das Treffen? b) Wenn nein, warum nicht? DEG-Investmentmanager führten mit Vertretern von SiLNoRF bei Besuchen vor Ort Gespräche. Der unabhängige Umwelt- und Sozialberater der Darlehensgeber (inkl. DEG), der das Projekt alle sechs Monate besucht, hat regelmäßig Kontakt mit der lokalen NRO SiLNoRF. Gleiches trifft auch auf ADDAX selbst zu: Das Unternehmen steht in regelmäßigem Austausch mit der NRO, was sich nicht zuletzt die erfolgreiche Zusammenarbeit beim gemeinsam realisierten Projekt zum Themenbereich „Water, Sanitation and Hygiene“ (WASH) im Sommer 2015 zeigt. Das BMZ hatte bislang mit der NRO keinen direkten Kontakt. 10. Traten die DEG- und BMZ-Vertreter in Kontakt mit Repräsentanten der NGO Green Scenery? a) Wenn ja, welche Ergebnisse hatte das Treffen? b) Wenn nein, warum nicht? ADDAX pflegt seit Jahren einen engen Kontakt mit Green Scenery. Sowohl in Freetown als auch in Makeni trafen Vertreter beider Seiten häufig zusammen. Green Scenery war zudem eines von ca. 100 Mitgliedern des vierteljährlich tagenden Multi Stakeholder Forums, das von der University of Makeni (UNIMAK) organisiert wird. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6025 Das BMZ und die DEG hatten bislang mit der NRO keinen direkten Kontakt. Auch vom unabhängigen Umwelt- und Sozialberater der Darlehensgeber gab es keine dahingehenden Äußerungen. 11. Wurden aus Sicht der DEG- und BMZ-Inspektoren die formulierten sozialen und ökologischen Standards des „Makeni Projects“ in einem befriedigenden Maße umgesetzt? Wenn nein, welche Ergebnisse waren unbefriedigend, und welche Konsequenzen hat die DEG daraus gezogen? 12. Wurden die Ergebnisse der Inspektionen vor Ort dokumentiert und können zur Verfügung gestellt werden? a) Wenn ja, bitte die Inspektionsergebnisse hier veröffentlichen. b) Wenn nein, warum nicht? Aufgrund der inhaltlichen Überlappungen werden die Fragen 11 und 12 gemeinsam beantwortet. Aus Sicht des BMZ und der DEG wurden die formulierten sozialen und ökologischen Standards des „Makeni Project“ umgesetzt, was die dokumentierten und unter www.addaxbioenergy.com/en/the-makeni-project/monitoring-reports.php veröffentlichten Inspektionsergebnisse verdeutlichen. 13. Inwiefern reicht der Bundesregierung als Nachweis aus, dass ein industrielles Agrarmodell in einem Projekt umgesetzt und in Partnerländern implementiert werden soll, um davon zu sprechen, dass ein solches Projekt die Ernährungssicherheit ebenso wie andere erwünschte entwicklungspolitische Wirkungen (z. B. Arbeitsplätze) im betreffenden Land grundsätzlich fördere ? 14. Sieht die Bundesregierung den Vorfall mit ABSL als Anlass, die Politik der DEG, großflächige agrarindustrielle Projekte in Entwicklungsländern zu unterstützen , aufgrund der oftmals geringen entwicklungspolitischen Vorteile und großen Risiken für die lokale Bevölkerung prinzipiell zu überdenken? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Aufgrund der inhaltlichen Überlappungen werden die Fragen 13 und 14 gemeinsam beantwortet. Dass ein „industrielles Agrarmodell“ in einem Projekt umgesetzt werden soll reicht der Bundesregierung in keinem Fall als Nachweis aus, um die entwicklungspolitischen Wirkungen zu bewerten. Privatwirtschaftliche Investitionen in landwirtschaftliche Projekte können für Entwicklungsländer große Chancen und damit einen entwicklungspolitischen Mehrwert generieren, wenn hierbei grundlegende menschenrechtliche, soziale, wirtschaftliche und ökologische Prinzipien befolgt werden. Investitionen haben das Potenzial, landwirtschaftliche Flächen effizienter zu nutzen und einen Technologietransfer an Kleinbauern und Kleinbäuerinnen stattfinden zu lassen. Die Nahrungsmittelproduktion kann gesteigert, Einkommen und Beschäftigungsmöglichkeiten erhöht und Marktzugang verbessert werden. Somit können Investitionen zum Aufbau einer nachhaltigen, produktiven und ressourcenschonenden Land- und Ernährungswirtschaft und der Förderung der ländlichen Entwicklung Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6025 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode sowie zur Armutsminderung und Vermeidung von Hunger beitragen. Die Größe einer Investition ist kein Kriterium für die Förderfähigkeit. Die Bundesregierung ist sich der Risiken von großflächigen landwirtschaftlichen Investitionen bewusst und setzt sich daher für die konsequente Einhaltung von menschenrechtlichen Standards bei der Umsetzung ein. In jedem Einzelfall gilt es, die wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Effekte, Vorteile und Risiken zu prüfen und abzuwägen. Um Konflikte mit der lokalen Bevölkerung auszuschließen gilt es, die Bevölkerung frühzeitig im Vorfeld einer Investition zu informieren und in die Planung einzubeziehen. Die Orientierung an internationalen Leitlinien, wie den "Freiwilligen Leitlinien zur verantwortungsvollen Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern" (VGGT) wie auch den „Prinzipien für verantwortliche Investitionen in die Landund Ernährungswirtschaft“ (CFS-RAI) sollte bei staatlichen Agrarinvestitionen maßgeblich sein (siehe auch Antwort zu Frage 34). Die DEG übernimmt eine wichtige Funktion, indem sie gerade dort für die vertragliche Vereinbarung und Durchsetzung solcher Standards sorgt, wo schwache staatliche Strukturen benachteiligten Bevölkerungsgruppen, wie z.B. der Landbevölkerung , nur wenig Schutz bieten. Auch die SEI-Studie (siehe Antwort zu Frage 25) verweist auf die positiven Wirkungen und Wirkpotenziale. Mit Agrarfinanzierungen erreicht die DEG über 400 000 Kleinbauern in Afrika und über das Projekt COMPACI nochmal über 880 000 Kleinbauern. Viele Engagements werden durch Begleitmaßnahmen unterstützt, insbesondere zur Verbesserung der Umwelt- und Sozialstandards sowie zur Unterstützung lokaler ländlicher Entwicklung. 15. Weshalb haben die DEG und die Bundesregierung die Förderung von Addax in Sierra Leone mehrfach verteidigt und scheinbar keine grundsätzlichen Projektanpassungen vorgenommen, obwohl sie von der Fraktion DIE LINKE. wiederholt über kritische Berichte zu den Addax-Aktivitäten informiert wurden? Die Bundesregierung und die DEG sind von den positiven entwicklungspolitischen Effekten des Engagements mit ADDAX in Sierra Leone überzeugt. Die DEG verfügt – wie zuvor beschrieben – über umfassende Monitoring- und Beurteilungssysteme , um den Stand der von ihr finanzierten Engagements einzuschätzen und bei gegebenem Anlass Konsequenzen im Hinblick auf eine etwaige Anpassungen der Finanzierung und/oder der Kundenbeziehung zu ziehen. Zum Zweck dieser Beurteilung bezieht die DEG alle verfügbaren Quellen in ihre Meinungsbildung mit ein, inklusive öffentlicher Berichte von Medien, NRO und politischen Parteien zu ihren Aktivitäten. Insbesondere Kritik an DEG-Engagements wird eingehend geprüft, mit den verfügbaren Akteuren im Vorhaben (Kundenunternehmen , andere Darlehensgeber, unabhängiger Berater, usw.) diskutiert und in Entscheidungsprozesse über etwaige Anpassungen des Engagements einbezogen . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/6025 16. Warum hat nach Kenntnis der Bundesregierung der Investor ABSL beschlossen , ab dem 1. Juli 2015 ihre Beteiligung am „Makeni Project“ für die Dauer von sechs Monaten ruhen zu lassen? 17. Über welche Kenntnisse verfügt die Bundesregierung, ob der Investor ABSL beabsichtigt, seine mit dem „Makeni Project“ zusammenhängenden Investitionen zu verkaufen oder gänzlich aufzugeben und sich aus dem Projekt komplett zurückzuziehen? 18. Wie bewerten die Bundesregierung und die DEG den vorübergehenden Ausstieg des Investors ABSL aus dem „Makeni Project“? 19. Wie bewertet die Bundesregierung den derzeitigen Teilrückzug von ABSL aus dem „Makeni Project“ und einen etwaigen künftigen kompletten Rückzug vor dem Hintergrund, dass gerade diesem Projekt eingehende Studien vorausgingen und es ein nach dem RSB zertifiziertes Pilotprojekt sein sollte, und viel Hoffnung auf die Erreichung tatsächlicher Ernährungssicherheit geweckt wurde? 20. Welche Auswirkungen hat der vorübergehende Ausstieg des Investors ABSL aus dem „Makeni Project“ auf die laufenden Verträge mit der DEG? Aufgrund der inhaltlichen Überlappungen werden die Fragen 16 bis 20 gemeinsam beantwortet. Die in den Fragen 16 bis 20 getroffenen Äußerungen über die derzeitige Projektbeurteilung des Investors ABSL sowie dessen mögliche künftige Entscheidungen sind spekulativ. Hierzu nimmt die Bundesregierung keine Stellung. Die DEG verfügt über eine gute, vertrauensvolle Kundenbeziehung zu ADDAX und verzichtet im Interesse des Kunden und der Bevölkerungen vor Ort auf Spekulationen hinsichtlich der nächsten Schritte im Engagement. Als Entwicklungsfinanzierer , der an der langfristigen Unterstützung der von uns mit finanzierten Unternehmen durchgeführten Vorhaben interessiert und zudem an das Bankgeheimnis gebunden ist, verweist die DEG auf die durch den Kunden öffentlich gemachten Fakten zum Stand des Projekts. 21. In welcher Höhe hat die DEG den Investor ABSL durch die Förderung des „Makeni Project“ unterstützt? Seit dem 1. Januar 2015 veröffentlicht die DEG Daten zum Neugeschäft auf ihrer Website. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Finanzierung für ADDAX war diese neue Transparenzrichtlinie noch nicht in Kraft, weshalb die gefragte Information dem Bankgeheimnis unterliegt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6025 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 22. Ergibt sich ein Kreditausfallrisiko für die DEG allgemein und nun speziell durch den (noch vorläufigen) Rückzug des Investors ABSL und vielleicht noch weiterer Investoren und Projektbeteiligter? 23. Wurden die Kredite bislang vertragskonform bedient? 24. Welche Konsequenzen hätte ein Verkauf des „Makeni Project“ durch ABSL an einen Dritten für die laufenden Kreditverträge? Die in den Fragen 22 bis 24 erfragten Informationen unterliegen dem Bankgeheimnis , an das die DEG gebunden ist. 25. Wie bewerten die Bundesregierung und die DEG die Ergebnisse der SEIStudie ? Die SEI-Studie ist ein wertvoller Diskussionsbeitrag, der zusätzliche Informationen für die Beurteilung des „Makeni Project“ liefert. Die Bundesregierung sowie die DEG teilen die Einschätzung der Autoren, dass deren Beobachtungen und Auswertungen nur eine Momentaufnahme im weiteren Verlauf des „Makeni Project “ seien und daher keinen Anspruch auf abschließende Bewertung erheben könnten (siehe Seite X und Seite 35 der Studie, www.sei-international.org/ mediamanager/documents/Publications/Climate/SEI-PR-2015-09-Makeni-Project. pdf). Nach Durchsicht der Studie kann festgehalten werden, dass an keiner Stelle der explizite Vorwurf zu finden ist, die beteiligten Entwicklungsbanken wie die DEG wären in der Pflicht gewesen, sich mehr für den Erfolg des Projekts zu engagieren . Die DEG ist namentlich nur an einer Stelle (bei der Aufzählung aller beteiligten Finanzakteure) explizit erwähnt. Nach Ansicht der Bundesregierung stellt die Studie die von der DEG angenommenen positiven Wirkungen und Wirkpotenziale des „Makeni Project“ hinsichtlich einer Verbesserung der lokalen Infrastruktur und neuer Erwerbs- und Einkommensmöglichkeiten ebenso dar, wie die schwierigen Aspekte der Landnutzung . Sie weist außerdem darauf hin, dass private Unternehmen trotz dieser positiven Wirkungen den öffentlichen Sektor nicht voll ersetzen können und dass eine Flankierung der Wirkungen privater Unternehmen durch die Regierung notwendig ist (siehe Executive Summary (pp vii-x) und Conclusions (pp 43-44)). Vor diesem Hintergrund wird die im Einleitungstext geschilderte Interpretation der Abgeordneten der Fraktion DIE LINKE. seitens der Bundesregierung nicht geteilt. 26. Welche Folgen haben die Ergebnisse der SEI-Studie auf die Unterstützung des Investors ABSL durch die DEG? Die Ergebnisse der SEI-Studie haben auf die Unterstützung des Investors durch die DEG keinen unmittelbaren Einfluss, da die Investitionsentscheidung zeitlich vor der Veröffentlichung der SEI-Studie lag. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/6025 27. Wie kann nach Auffassung der Bundesregierung objektiv und öffentlich nachvollziehbar überprüft werden, ob die DEG die eigenen und die von der Bundesregierung gesteckten entwicklungspolitischen Zielsetzungen und umwelt- und menschenrechtlichen Standards einhält und dies auch bei seinen Geschäftspartnern durchsetzt, wenn sie regelmäßig systematische Informationen über ihre Geschäftsbeziehungen mit dem Verweis auf die Vertraulichkeit der Investitionsverträge dem Prinzip der Informationsfreiheit entgegenstellt ? Die Bundesregierung und die DEG sind davon überzeugt, dass transparente Informationen über die Arbeitsweise der DEG und ihre Finanzierungen dazu beitragen , ihren spezifischen Entwicklungsauftrag zu erfüllen. Die dazu entwickelte Veröffentlichungsrichtlinie beschreibt den Umfang und die Art der Informationen , die die DEG der Öffentlichkeit regelmäßig zur Verfügung stellt. Dazu zählen Jahresabschlussberichte, unternehmensbezogene Informationen und Informationen zur Arbeitsweise der DEG, Richtlinien und Berichte. Diese Richtlinie gewährt keine vertraglichen oder sonstige Rechte an andere Parteien. Die DEG veröffentlicht zusätzlich ab 2015 auf www.deginvest.de folgende investitionsbezogene Informationen zu den aus eigenen Mitteln finanzierten Investitionsvorhaben , die ab dem 1. Januar 2015 zugesagt werden und für die eine entsprechende Vertragsgrundlage vorliegt:  Name des Kunden  Zielland bzw. -region  Wirtschaftssektor  Monat der Vertragsunterzeichnung mit der DEG  Volumen der DEG-Finanzierung  Umwelt- und Sozialkategorie (A, B+, B, C)  Website des Kunden (falls verfügbar)  Kurzbeschreibung des Vorhabens. Die Veröffentlichung erfolgt nach Unterzeichnung des Vertrags mit dem jeweiligen Kunden. Die investitionsbezogene Information stellt eine Zusammenfassung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses dar. Darüber hinaus veröffentlicht die DEG Informationen über Projekte und Programme , bei denen öffentliche Mittel eingesetzt werden. 28. Inwiefern gedenken die Bundesregierung und die DEG, ihre internen Verfahren (insbesondere bei Partizipation und Beschwerdemechanismen) zu verändern und insgesamt für Transparenz im Sinne der selbst angemahnten „Good Governance“ in künftigen Projekten zu sorgen? Auf die Antworten zu den Fragen 5, 6 und 27 wird verwiesen. 29. Wie schätzen die Bundesregierung und die DEG angesichts des vorübergehenden Ausstieg des Investors ABSL aus dem „Makeni Project“ die Wahrscheinlichkeit ein, dass durch das „Makeni Project“ die von ABSL angekündigten nachhaltigen 3 500 Arbeitsplätze in der Region Makeni erhalten bleiben ? Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6025 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 30. Welche konkreten Pläne gibt es von Seiten der DEG, die doppelt geschädigten Betroffenen in Sierra Leone (zuerst durch das „Makeni Project“ und nun durch die jetzt wahrscheinlichen Arbeitsplatzverluste) zu unterstützen? Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. 31. Welche Lehren ziehen die Bundesregierung und die DEG aus dem wohl gescheiterten „Makeni Project“? a) In welcher Form wurde das Makeni-Projekt von der DEG evaluiert, welche Schwächen weist der bestehende Evaluationsmechanismus auf, und wie soll dieser eventuell geändert werden? b) Ist die Einbindung der betroffenen Bevölkerung in die Konzeption, Planung , Durchführung und Evaluierung von Projekten im ausreichenden Maß sichergestellt, und ist vorgesehen, diese Einbindung zukünftig zu verbessern, und wenn ja, wie? c) Welche Mechanismen bestehen in der DEG, um auf von Dritten herangetragene Kritik an von der DEG finanzierten Projekten in die Evaluierung einzubeziehen? Aufgrund der inhaltlichen Überlappungen werden die Fragen 31a bis 31c gemeinsam beantwortet. Auf die Antworten zu den Fragen 5, 6 und 27 wird verwiesen. 32. Warum hat der bei der DEG neu eingeführte Beschwerdemechanismus im Fall des Makeni-Projekts nach Meinung der Bundesregierung nicht gegriffen ? Da bei der DEG bisher keine Beschwerde im Zusammenhang mit der Finanzierung von ADDAX eingereicht wurde, konnte auch kein Beschwerdeverfahren in Gang gesetzt werden. ADDAX hat einen eigenen, sehr funktionsfähigen, Beschwerdemechanismus implementiert, der nach Kenntnis der DEG von den betroffenen Anrainern des Projekts genutzt wird. Die Bundesregierung wertet die Tatsache, dass sich direkt Betroffene nicht an die DEG wenden als ein Indiz für das gute Beschwerdemanagement von ADDAX. 33. Sieht die Bundesregierung den Vorfall als Anlass, die Politik der DEG, großflächige agrarindustrielle Projekte in Entwicklungsländern zu unterstützen, aufgrund der oftmals geringen Benefits und großen Risiken für die lokale Bevölkerung prinzipiell zu überdenken? Auf die Antwort zu Frage 14 wird verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/6025 34. Inwiefern ist es der Bundesregierung im Angesicht ihres Unwissens (siehe Antwort der Bundesregierung zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/1717) wichtig oder unwichtig, dass die DEG bei den von ihr finanzierten Unternehmen und Projekten die Einhaltung der „Voluntary Guidelines on the Responsible Governance of Tenure on Land, Fisheries and Forests in the Context of National Food Security“ überprüft bzw. garantiert? a) Wird die Bundesregierung diesen Fall zum Anlass nehmen, in laufenden und künftigen DEG- und KfW-Projektförderungen auf eine Einhaltung dieser „Voluntary Guidelines“ zu drängen? b) Wird die Bundesregierung eine effektive Kontrolle einführen, um selber besser informiert zu sein, ob und inwiefern Standards wie die „Voluntary Guidelines“ eingehalten werden oder nicht? Aufgrund der inhaltlichen Überlappungen werden die Fragen 34a und 34b gemeinsam beantwortet. Die „Freiwilligen Leitlinien zur verantwortungsvollen Verwaltung von Bodenund Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern“ (VGGT) wie auch die „Prinzipien für verantwortliche Investitionen in die Land- und Ernährungswirtschaft “ (CFS-RAI) wurden von Deutschland maßgeblich mit entwickelt. Die Bundesregierung will diese Leitlinien umsetzen und arbeitet mit diesem Ziel im Rahmen ihrer Entwicklungspolitik mit Partnerländern und zivilgesellschaftlichen Akteuren zusammen. Unter anderem hat das BMZ das Deutsche Institut für Menschenrechte und das Institute for Advanced Sustainability Studies beauftragt, die Umsetzungsanforderungen der VGGT an öffentliche landbezogene Investitionen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Abgleich zu bereits existierenden internationalen Standards zu analysieren und gute fachliche Praxis in der Umsetzung der Empfehlungen der Leitlinien herauszuarbeiten. Die Einhaltung der „Voluntary Guidelines on the Responsible Governance of Tenure on Land, Fisheries and Forests in the Context of National Food Security“ werden bei Finanzierungen der DEG durch die Anwendung der IFC Performance Standards überprüft und im weiteren Verlauf der Finanzierung garantiert. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333