Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vom 17. September 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6026 18. Wahlperiode 21.09.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Niema Movassat, Heike Hänsel, Dr. Rosemarie Hein, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5910 – Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit V o r b e me r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Spätestens seit dem Jahr 2009 hat sich die Bundesregierung mit der Ratifizierung der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (UN-BRK) zu einer behinderteninklusiven Entwicklungszusammenarbeit verpflichtet. Zur erstmaligen Staatenprüfung Deutschlands unter der Behindertenrechtskonvention im Frühjahr 2015 vor dem UN-BRK-Fachausschuss in Genf reiste die Delegation der Bundesregierung allerdings ohne einen Vertreter aus dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) an. Im Verlauf der UN-BRK-Staatenprüfung konnte die deutsche Delegation aus vermeintlichem Zeitmangel nicht auf die Fragen der Fachausschussmitglieder zu internationaler Zusammenarbeit sowie Nothilfe reagieren (Artikel 32 und 11 UN-BRK). Die Möglichkeit, die Antworten schriftlich nachzureichen, hat die Bundesregierung ebenfalls nicht wahrgenommen. Entwicklungspolitische Fragen des UN-Fachausschusses blieben unbeantwortet. Das Prüfungsgremium fällt in der „Abschließenden Bemerkung“ ein kritisches Urteil über die deutsche Entwicklungszusammenarbeit: „Der Ausschuss ist besorgt über die mangelnde Beachtung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in den Konzepten und Programmen des Vertragsstaates auf dem Gebiet der internationalen Zusammenarbeit und Entwicklung.“ Das UN-Gremium mahnt Deutschland unter anderem dazu, klare und überprüfbare Kriterien sowie gesonderte Haushaltstitel für inklusive Entwicklungszusammenarbeit zu etablieren. Auch wird die Bundesrepublik Deutschland dazu aufgefordert, sich für eine inklusive Post-2015- Entwicklungsagenda einzusetzen, was bislang – zumindest in nachprüfbarer Weise – nicht geschieht. An Bekenntnissen zu einer verbesserten Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mangelt es grundsätzlich nicht. An deren Realisierung dagegen umso mehr. Gleich im ersten Kapitel der im Herbst 2014 vom BMZ veröffentlichten „Zukunftscharta EINEWELT – Unsere Verantwortung“ wird die Inklusion von Menschen mit Behinderungen als zentrale Herausforderung und Aufgabe deutscher Entwicklungszusammenarbeit beschrieben: „Betrachtet man die Hauptgründe für ein Ausbleiben von Ent- Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6026 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode wicklungserfolgen, so wird häufig ein Versagen der Politik und staatlicher Institutionen deutlich, die sich sowohl national als auch international nicht ausreichend für benachteiligte Bevölkerungsgruppen einsetzen können oder wollen. Diskriminierung, Marginalisierung und Ausgrenzung erklären somit häufig, warum es bei der Bekämpfung von Armut nicht schneller vorangeht. Oft sind autoritäre Macht- und Herrschaftsstrukturen dafür verantwortlich, dass Anliegen , Interessen und Bedürfnisse armer und benachteiligter Bevölkerungsgruppen sowie insbesondere die Rechte von Kindern, Jugendlichen und Menschen mit Behinderungen nicht berücksichtigt oder missachtet werden. Der Anteil der Menschen mit Behinderungen macht etwa ein Siebtel aller Menschen weltweit aus. Davon lebt ein Großteil in Entwicklungsländern und ist oft zudem besonders stark von Armut betroffen“ (Zukunftscharta EINEWELT, S. 11). In der Zukunftscharta werden daraus die folgenden Schlussfolgerungen abgeleitet : „Daher muss die Einhaltung der Menschenrechte das übergeordnete Ziel deutscher Politik sein, unter besonderer Berücksichtigung benachteiligter Gruppen . Dabei steht im Mittelpunkt, dass Entwicklungspolitik das menschenrechtlich Beste für benachteiligte Gruppen erreicht und diesen keinen Schaden zufügt . Entwicklungspolitische Programme müssen Menschen mit Behinderungen offenstehen. Deutschland wird sich dafür einsetzen, dass die Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen bei den globalen Entwicklungszielen explizit berücksichtigt wird“ (Zukunftscharta EINEWELT, S. 33). Im BMZ-Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK (Seiten 12 ff.) formuliert die Bundesregierung das Ziel, dass „Menschen mit Behinderung aktiv in den Arbeitsfeldern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ mitwirken sollen, und beabsichtigt eine inklusive Beschäftigungspolitik innerhalb des Bundesministeriums sowie den Einbezug von Menschen mit Behinderung als Expertinnen und Experten der entwicklungspolitischen Zusammenarbeit in den Partnerländern . 1. Inwiefern hat die Bundesregierung im Zuge der erstmaligen UN-BRK-Staatenprüfung Deutschlands im Frühjahr 2015 mündlich oder schriftlich zu Fragen der internationalen Kooperation und Entwicklungszusammenarbeit Stellung bezogen? Die Bundesregierung hat im Rahmen der Prüfung des ersten deutschen Staatenberichtes zur Umsetzung der VN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland vor den Vertragsausschuss im Zusammenhang mit der Beantwortung der Fragen aus der „List of Issues“ umfassend zum Thema „internationalen Kooperation und Entwicklungszusammenarbeit“ Stellung bezogen. Im Rahmen der Anhörung konnte die deutsche Delegation die Fragen zu Artikel 32 aus folgendem Grund nicht mehr beantworten: Der Vertragsausschuss hatte in der letzten Fragerunde zu den Artikeln 21 bis 33 insgesamt 50 Fragen an die deutsche Delegation gestellt. Da für die Antworten der deutschen Delegation insgesamt nur noch ca. 30 Minuten zur Verfügung standen, wurde beschlossen, die Fragen zu bündeln und artikelweise zu beantworten. So konnten zumindest die Fragen zu Artikel 24, 25, 27 und 29 beantwortet werden. 2. Warum nahm die Bundesregierung das an sie herangetragene Angebot nicht wahr, ihre Antworten im direkten Nachgang schriftlich an das Prüfungsgremium nachzureichen? In den Arbeitsmethoden des Vertragsausschusses ist festgelegt, dass nur die schriftlichen Antworten auf die List of Issues und die im Dialog beantworteten Fragen für die Ausschussmitglieder relevant sind, wenn es um die Formulierung der abschließenden Empfehlungen geht. Daher hat die Bundesregierung direkt im Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6026 Anschluss an die Anhörung entschieden, von einer schriftlichen Beantwortung der restlichen Fragen abzusehen. 3. Beabsichtigt die Bundesregierung zu den unbeantworteten Fragen des UN-BRK-Fachausschusses zu den Themenbereichen internationale Zusammenarbeit sowie Nothilfe (Artikel 32 und 11) noch öffentlich Stellung zu nehmen, um zumindest nachträglich das deutsche Parlament und die Fachöffentlichkeit über ihre Positionen zu informieren (Antwort bitte begründen)? Wie bereits in den Antworten zu den Fragen 1 und 2 dargelegt, hat die Bundesregierung in Bezug auf die Umsetzung von Artikel 32 im Rahmen der Beantwortung der List of Issues und in Bezug auf Artikel 11 im Rahmen der Anhörung vor dem Vertragsausschuss umfassend Stellung bezogen. 4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der von dem UN-BRK-Fachausschuss geäußerten Sorge über die mangelnde Beachtung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in den Konzepten und Programmen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der internationalen Zusammenarbeit und Entwicklung? 5. Teilt die Bundesregierung die in der in Frage 4 näher erläuterte Sorge, und welche Konsequenzen zieht sie daraus? Falls nicht, warum nicht? Die Fragen 4 und 5 werden zusammen beantwortet. Die Inklusion von Menschen mit Behinderungen hat seit der Ratifizierung der VN-BRK durch die Bundesregierung im Jahr 2009 auf dem Gebiet der internationalen Zusammenarbeit stetig an Bedeutung gewonnen. Eine steigende Anzahl von Entwicklungsmaßnahmen, die Bestandteile zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen aufweisen, sowie die Verankerung in Konzeptund Strategiepapieren dokumentieren diese Entwicklung. Die Bundesregierung teilt das Bewusstsein, dass eine systematische und nachhaltige Verankerung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen mittel- und langfristig angelegt werden muss. Trotz zahlreicher Initiativen und der Verankerung der Inklusion in Konzepten und Programmen der EZ teilt die Bundesregierung die Auffassung des Ausschusses, dass die Rechte von Menschen mit Behinderungen noch nicht ausreichend beachtet werden. Der BMZ Aktionsplan zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen beschreibt einen ersten signifikanten Schritt, für eine systematische Verankerung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen . Darauf wird die Bundesregierung aufbauen, um die systematische Beachtung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in den Konzepten und Programmen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der internationalen Zusammenarbeit und Entwicklung langfristig noch zu verbessern. Die Verankerung des Themas Inklusion von Menschen mit Behinderungen im „Leitfaden zur Berücksichtigung von menschenrechtlichen Standards und Prinzipien, einschl. Gender, bei der Erstellung von Programmvorschlägen der deutschen staatlichen Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit“ bildet hier eine verbindliche Grundlage. Eine externe Evaluierung sowie eine Fortschreibung oder Neuentwicklung des BMZ Aktionsplans für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen für die Zeit nach 2015 bilden die nächsten Schritte in Richtung einer systematischen Be- Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6026 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode achtung der Rechte von Menschen mit Behinderungen in den Konzepten und Programmen der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der internationalen Zusammenarbeit und Entwicklung. 6. Nachdem der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung , Dr. Gerd Müller, bei der Eröffnung des Runden Tisches zu Inklusion am 11. November 2014 in seinem Berliner Dienstsitz laut einer BMZ-Pressemitteilung sagte, „wir sehen Inklusion als eine gemeinsame Aufgabe und echte Partizipation als Chance für uns alle – sie sind Qualitätsmerkmale der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. 'Leave no one behind ' ist uns eine Verpflichtung, die wir national und auch international mit Leben füllen“, zu welchen konkreten Anlässen hat sich der Bundesminister seitdem so oder ähnlich explizit zur Inklusionsthematik geäußert oder diese Position in bi- bzw. multilaterale Konsultationen und Verhandlungen eingebracht (bitte Beispiele oder Zitate anführen)? Äußerungen des Bundesministers Dr. Gerd Müller zur Inklusionsthematik in der Zeit nach dem Runden Tisch zu Inklusion sind nicht dokumentiert. 7. Was hat das BMZ seit Veröffentlichung der Zukunftscharta EINEWELT im November 2014 unternommen, um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Sinne der oben zitierten Vorgaben aus der Zukunftscharta fortzuentwickeln? Welche neuen Maßnahmen wurden seitdem ergriffen? Seit Veröffentlichung der Zukunftscharta hat das BMZ folgende Maßnahmen ergriffen , um die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit im Sinne der Vorgaben aus der Zukunftscharta fortzuentwickeln : Bezüglich verbesserten Zugangs zu Bildung hat das BMZ a) eine neue Bildungsstrategie verabschiedet, die inklusive Ziele entsprechend der VN-BRK formuliert ; b) das Forschungsvorhaben „Inklusive Bildung“ neu beauftragt und trägt so zur Stärkung des Zugangs zur Bildung für Menschen mit Behinderungen in Guatemala und Malawi bei. Bezüglich verbesserten Zugangs zu Gesundheitsdienstleistungen hat das BMZ ein globales Sektorvorhaben und ein bilaterales Vorhaben (Kambodscha) beauftragt; beide tragen zum entsprechenden Ziel der Zukunftscharta bei. Ein drittes Vorhaben (Kambodscha) steht kurz vor Beauftragung . Das BMZ hat sich auf mehreren Ebenen erfolgreich dafür eingesetzt, die Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen fest in den globalen Entwicklungszielen zu verankern. Damit hat das BMZ zu allen Zielen der Zukunftscharta, die die Inklusion von Menschen mit Behinderungen explizit benennen, maßgeblich beigetragen. 8. Mit welchen konkreten Initiativen und Vorschlägen hat sich Deutschland im ersten Halbjahr 2015 dafür eingesetzt, dass die Belange von Menschen mit Behinderungen in den künftigen globalen Entwicklungszielen explizit, umfassend und durchgängig berücksichtigt werden? Deutschland hat sich im EU-Kreis wie auch bei den Verhandlungen in New York erfolgreich dafür eingesetzt, den von der Open Working Group vorgeschlagenen Katalog von 17 Zielen für nachhaltige Entwicklung, welcher die Belange von Menschen mit Behinderungen angemessen berücksichtigt, nicht zu öffnen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6026 Im Rahmen der Verhandlungen sind wir im EU-Kreis arbeitsteilig und abgesprochen vorgegangen, um so das volle Verhandlungspotenzial der EU zu nutzen. Dieses Vorgehen hat es ermöglicht, eine möglichst große Anzahl von für uns zentralen Punkten anzusprechen. So ist es uns gemeinsam gelungen, den Text mit Bezug auf Inklusion und die Belange von Menschen mit Behinderungen noch einmal zu verbessern. 9. Inwiefern hat die Bundesregierung im Verlauf der jüngsten Verhandlungen zur Post-2015-Entwicklungsagenda einen behindertenrechtlichen Ansatz verfolgt, wie es in den „Abschließenden Bemerkungen über den ersten Staatenberichts Deutschlands“ zu Artikel 32 empfohlen wird? Die Bundesregierung verfolgt in ihrer Entwicklungszusammenarbeit einen Menschenrechtsansatz , der u.a. auf die Verwirklichung der Menschenrechte diskriminierter oder benachteiligter Gruppen abzielt. Dazu zählen auch Menschen mit Behinderungen. Ihre Rechte gehören zu den universellen, unteilbaren und unveräußerlichen Menschenrechten, wie sie z. B. in der VN-BRK verankert sind. Dieses Verständnis hat die Verhandlungslinie geleitet und schlägt sich im deutlichen Bekenntnis der Agenda zu den Menschenrechten nieder. 10. Inwiefern plant die Bundesregierung der Empfehlung des UN-BRK-Fachausschusses an Deutschland nachzukommen, geeignete behinderungsspezifische Haushaltstitel einzuführen, um bei der Umsetzung der Post-2015-Entwicklungsagenda gezielt Menschen mit Behinderungen einzubeziehen, und welche Rolle spielen solche Überlegungen gegebenenfalls in den laufenden Haushaltsverhandlungen für das Jahr 2016? Für die Umsetzung von Maßnahmen zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit stehen geeignete entwicklungspolitische Instrumente und entsprechende Haushaltstitel zur Verfügung. Die Bundesregierung sieht daher vor dem Hintergrund des Disability Mainstreaming-Ansatzes der BRK keine Notwendigkeit zur Einrichtung behinderungsspezifischer Haushaltstitel. 11. Nachdem die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/3219) vom November 2014 angekündigt hatte, die inklusive Gestaltung von Entwicklungsmaßnahmen deutlich auszubauen und während der Laufzeit des BMZ-Aktionsplans zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit (2013-2015) mehr als 37 Mio. Euro für Maßnahmen mit Bezug zum Thema Inklusion bereitzustellen, auf welchen genau datierten Zeitraum bezieht sich diese Ankündigung? Wofür werden bis zum Ende dieses Jahres genau mehr als 37 Mio. Euro ausgegeben (bitte nach Projekten aufschlüsseln)? Die Ankündigung, die inklusive Gestaltung von Entwicklungsmaßnahmen deutlich auszubauen, beschreibt die generelle zukünftige Ausrichtung des BMZ in Bezug auf eine inklusive Gestaltung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit . Sie bezieht sich auf die Absicht der Bundesregierung, entwicklungspolitische Vorhaben zu fördern, die ganz oder teilweise der Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen zugeordnet werden können. Diese Absicht konkretisiert sich beispielsweise in der derzeit im Thementeam Inklusion geführten Debatte um den Prozess der Gestaltung einer zukünftigen Ausrichtung der deutschen Entwicklungszusammenarbeit bezüglich der Inklusion von Menschen Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6026 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode mit Behinderungen hin zu einem Nachfolgedokument des BMZ Aktionsplans zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen (2013-2015). Die Investitionssumme in Höhe von mindestens 37 Mio. Euro bezieht sich auf Auftragswerte von Maßnahmen, die explizit die Inklusion von Menschen mit Behinderungen bearbeiten und im Rahmen des BMZ Aktionsplans bis zur Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/3219 vom November 2014 beauftragt wurden. Die Zusammensetzung der Investitionssumme kann ANNEX I entnommen werden. Darüber hinaus beauftragte die Bundesregierung auch Entwicklungsmaßnahmen, die Bestandteile zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen aufweisen, jedoch in dieser Tabelle nicht enthalten sind (auf die Antwort zu Frage 12 wird verwiesen). 12. In welcher Höhe hat das BMZ seit dem Jahr der deutschen Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention 2009 jährlich Finanzmittel aus Einzelplan 23 des Bundesetats für Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit Bezug zum Thema Inklusion von Menschen mit Behinderungen verwendet (bitte nach Haushaltsjahren tabellarisch inkl. der Planzahlen für 2015 und 2016 aufschlüsseln)? Die Bundesregierung verfolgt grundsätzlich eine Politik, die die Belange von Menschen mit Behinderungen in allen Politikfeldern berücksichtigt, um so die Gleichstellung auf allen gesellschaftlichen Ebenen durchzusetzen. Daher sind in vielen Haushaltstiteln des Bundes die Belange von Menschen mit Behinderungen mit berücksichtigt. Die im Bundeshaushalt angegebene Zweckbestimmung dieser Titel lässt allerdings nicht regelmäßig ausdrücklich erkennen, dass die veranschlagten Mittel – zumindest teilweise – auch der Förderung der Belange von Menschen mit Behinderungen dienen. Damit sind viele Maßnahmen der Bundesregierung für Menschen mit Behinderungen nicht explizit im Haushalt abgebildet. Aus diesem Grund kann die exakte Höhe der seit dem Jahr der deutschen Ratifizierung der VN-Behindertenrechtskonvention 2009 jährlich eingesetzten Finanzmittel aus dem Einzelplan 23 des Bundesetats für Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit Bezug zum Thema Inklusion von Menschen mit Behinderungen nicht vollständig dargestellt werden. Die in der folgenden Tabelle dargestellten Finanzvolumen beschreiben die Summe der Gesamtauftragswerte der in den jeweiligen Jahren begonnenen Phasen von Entwicklungsmaßnahmen, die Bestandteile zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen aufweisen. Die genannten Auftragswerte beziehen sich vorwiegend auf Maßnahmen der technischen Zusammenarbeit. Für die Finanzielle Zusammenarbeit lassen sich derzeit keine Gesamtauftragswerte mit Bezug zum Thema Inklusion von Menschen mit Behinderungen errechnen. Die Bundesregierung unterstützt auch im Rahmen der Finanziellen Zusammenarbeit gezielt Partnerregierungen bei der Finanzierung und Durchführung von Entwicklungsmaßnahmen , die Bestandteile zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen aufweisen. Dies umfasst beispielsweise folgende Vorhaben :  Mutter-Kind-Klinik in Tansania  Barrierefreies Hauptquartier der Ostafrikanischen Gemeinschaft (EAC)  Gehörlosenschule in Kinshasa in Zusammenarbeit mit der Christoffel Blinden Mission  Cash Transfer Programm für Menschen mit Behinderung in Malawi Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6026 Haushaltsjahr Summe der Gesamtauftragswerte angelaufener Phasen von Entwicklungsmaßnahmen , die Bestandteile zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen aufweisen* 2009 33.4 Mio. 2010 34.1 Mio. 2011 29.1 Mio. 2012 64.0 Mio. 2013 80.8 Mio. 2014 42.0 Mio. 2015 23.1 Mio. (bis Jahresmitte) 2016 Angabe nicht möglich 13. Nachdem der Staatssekretär im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Dr. Friedrich Kitschelt, im Vorwort zu dem Zwischenbericht des BMZ-Aktionsplans zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen im Februar 2015 angekündigt hat, die drei laufenden BMZ-Sonderinitiativen würden inklusiv angelegt, welche Umsetzungsschritte sind dazu bereits erfolgt bzw. noch geplant? Das Thema Inklusion ist bei Projekten der Sonderinitiativen als Querschnittsthema verankert. Im Rahmen der Sonderinitiative „Fluchtursachen bekämpfen – Flüchtlinge reintegrieren“ sind Menschen mit Behinderungen Zielgruppe von Vorhaben wie beispielsweise „Minderung der Krisenanfälligkeit – Unterstützung von Flüchtlingen und Aufnahmegemeinden in den Nachbarländern“ in Kamerun, Tschad und der Zentralafrikanischen Republik oder „Wirtschaftliche Integration von Binnenvertriebenen und aufnehmenden Gemeinden in Norte de Santander“ in Kolumbien. Die Sonderinitiative „EINEWELT ohne Hunger“ fördert Maßnahmen zur Verbesserung der Situation von Menschen mit Behinderungen abhängig von Zielsetzung und Handlungsfeldern der Programme in unterschiedlicher Ausprägung. So ist das Welternährungsprogramm (WEP) bestrebt, die Qualität der humanitären Hilfe für alle Gruppen der betroffenen Gemeinden zu verbessern. Dies beinhaltet die Identifikation der spezifischen Bedürfnisse der Personen nach Gender, Alter, Behinderung/Beeinträchtigung und Diversität und wird in allen Phasen des Projektzyklus durchgeführt. In den Programmen der technischen Zusammenarbeit zur Innovationsförderung, Bodenrehabilitierung und Ernährungssicherung werden partizipative Ansätze eingesetzt, die insbesondere auch marginalisierte Bevölkerungsgruppen einbeziehen, wozu auch Menschen mit Behinderungen gehören . Zahlreiche Projekte des Global Agriculture and Food Security Program (GAFSP) bemühen sich über sog. „Social Management Frameworks“ gezielt um die Inklusion besonders verwundbarer Bevölkerungsgruppen, wie Menschen mit Behinderungen. Darunter fallen 1) Projekte, die nationale Politiken mit besonderem Fokus auf Inklusion von Menschen mit Behinderung unterstützen (bspw. in Kambodscha und Liberia); 2) Projekte, die Menschen mit Behinderung als direkte Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6026 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zielgruppen definieren (bspw. in Sierra Leone und Nicaragua) und 3) Projekte, die Behinderung als Faktor für die jeweilige Vulnerabilität der Zielgruppen berücksichtigen (bspw. in Benin). 14. Wie stellt die Bundesregierung im Ausarbeitungsprozesses der bis März 2016 zu finalisierenden globalen Indikatoren zur Fortschrittsmessung der Post-2015-Agenda sicher, dass alle Zielsetzungen des SDG-Katalogs umfassend abgebildet und dass die Ziele verbindlich sowie faktisch gemäß dem Nicht-Diskriminierungs-Gebot diskriminierungsfrei umgesetzt werden ? Der UN Statistical Commission wurde das Mandat übertragen, Indikatoren zur umfassenden Abbildung der Ziele und Unterziele der 2030-Agenda für Nachhaltige Entwicklung zu entwickeln. Hierzu wurde die Inter-Agency and Expert Group on SDG indicators (IAEG-SDGs) einberufen. Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen ihres Beobachterstatus‘ in der IAEG-SDG und als Mitglied der UN Statistical Commission für die umfassende Abbildung der Zielsetzung der 2030-Agenda ein. Die Umsetzung der Ziele ist ein separater Prozess, der nicht im Rahmen der Ausarbeitung der Indikatoren stattfindet. 15. Inwieweit wird sich Deutschland innerhalb der UN Statistical Commission dafür einsetzen, dass bei der Konzeption und Weiterentwicklung der globalen Indikatoren zur Fortschrittsmessung der Umsetzung der Post-2015- Agenda Menschen mit Behinderungen und deren Selbstvertretungsorganisationen ausreichend Gelegenheit gegeben wird, sich aktiv einzubringen? Als Mitglied der UN Statistical Commission hat die Bundesregierung einen partizipativen Konsultationsprozess zur Entwicklung globaler Indikatoren unterstützt . Demnach haben Menschen mit Behinderungen und deren Selbstvertretungsorganisationen wie auch andere Stakeholder und Regierungen mit Beobachterstatus die Möglichkeit, der IAEG-SDG Indikatoren Vorschläge zu unterbreiten und den Vorschlag der IAEG-SDG zu kommentieren. 16. Inwieweit werden am Prozess der Entwicklung und Weiterentwicklung nationaler Indikatoren zur Fortschrittsmessung der Agenda-Umsetzung Menschen mit Behinderungen und deren Interessensverbände aktiv beteiligt und einbezogen? Nationale Indikatoren für die Umsetzung der 2030-Agenda in Deutschland werden im Rahmen der Fortschreibung der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie entwickelt . Die Federführung für die Nachhaltigkeitsstrategie liegt beim Bundeskanzleramt . Zivilgesellschaftliche und andere Akteure werden umfangreich an der Fortschreibung beteiligt. Der Entwurf des Fortschrittsberichts wird zur Kommentierung im Internet veröffentlicht. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6026 17. Wie sind die konkreten Planungen der Bundesregierung, um nationale Indikatoren zur Fortschrittsmessung zu entwickeln, welche eine systematische Beurteilung der Rechtsverwirklichung von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit ermöglichen (vgl. „Abschließende Bemerkungen über den ersten Staatenberichts Deutschlands“ zu Artikel 32)? Die Bundesregierung befindet sich derzeit in der Erarbeitung nationaler Indikatoren . Aufgrund anstehender Ressortabstimmungen kann – solange dieser Prozess nicht abgeschlossen ist – keine abschließende Aussage gemacht werden. 18. Wie will die Bundesregierung bei der Fortschreibung ihrer nationalen Nachhaltigkeitsstrategie sicherstellen, dass Menschen mit Behinderungen in allen Umsetzungsmaßnahmen faktisch gleichberechtigt mit einbezogen werden, oder wie es die Post-2015-Entwicklungsagenda als Ziele und Unterziele formuliert , dass diese weltweit alle wirtschaftlichen und sozialen Gesellschaftsgruppen erreichen sollen, d. h. bei der Umsetzung niemand zurückgelassen werden soll? Die Bundesregierung misst der Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen eine große Bedeutung zu. Wegen der geplanten Elemente der Weiterentwicklung der Nachhaltigkeitsstrategie wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 19. Nachdem die Bundesregierung in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/3219) von November 2014 betonte, die Entwicklung von praxisnahen und messbaren Kriterien für die inklusive Gestaltung von Vorhaben stelle derzeit Akteure der internationalen Zusammenarbeit vor große Herausforderungen und ankündigt hat, dazu einen Dialog mit relevanten Akteuren führen zu wollen, a) wie will das BMZ die Erarbeitung entsprechender Kriterien vorantreiben, Seit der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/3219 von November 2014 hat das BMZ verschiedene Möglichkeiten zur Kriterienentwicklung für die inklusive Gestaltung von Vorhaben eruiert. Das BMZ hat diese Frage im April 2015 gemeinsam mit staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren der Entwicklungszusammenarbeit diskutiert. Die Entwicklung von Kriterien wird aktuell bearbeitet. Die Entwicklung solcher Kriterien wird als wichtiger Schritt in Richtung Messbarkeit von Inklusion betrachtet und stellt auch im Rahmen von internationalen Prozessen (z. B. Formulierung der Indikatoren für die 2030 Agenda) eine große Herausforderung dar. b) welche konkreten Schritte sind dazu geplant, Um dieser Herausforderung zu begegnen, hat das BMZ eine fachliche Einrichtung beauftragt, Kriterien zur Inklusion in der Entwicklungszusammenarbeit zu erarbeiten. Dabei wird starker Bezug auf die Erfahrungen aus der Umsetzung des Aktionsplans zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen genommen. Die Ergebnisse werden voraussichtlich 2016 vorliegen. c) welche Akteure hält das BMZ in diesem Kontext für relevant und will mit ihnen einen entsprechenden Dialog führen? Für einen entsprechenden Dialog sind weiterhin sowohl staatliche als auch nicht staatliche Akteure relevant. Das BMZ steht in engem Kontakt mit der Zivilgesellschaft und den deutschen Selbstvertretungen, die sich ebenfalls mit der Entwicklung von Indikatoren und Kriterien im Bereich Inklusion befassen und führt einen Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6026 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode intensiven fachlichen Dialog mit seinen Durchführungsorganisationen, die aufgrund ihrer Erfahrung einen wichtigen Beitrag in Bezug auf Praxisnähe und Messbarkeit solcher Kriterien leisten. 20. Mit welchem Zeithorizont und mit welchen konkreten Maßnahmen wird die Bundesregierung die Forderung des UN-BRK-Fachausschusses umsetzen, um eine umfassende und integrierte Datenbank zum Mainstreaming von Menschen mit Behinderungen in alle Programme und Projekte der Entwicklungszusammenarbeit einzurichten? Die Bundesregierung prüft aktuell die mögliche Umsetzung der Ausschussempfehlungen nach einer umfassenden und integrierten Datenbank zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Vorhaben der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit . Die Prüfung der Entwicklung einer Datenbank ist eng verknüpft mit der Entwicklung von Kriterien für die inklusive Gestaltung von Entwicklungsvorhaben sowie eines angemessenen Erfassungsinstruments. Die Bundesregierung führt hierzu bereits einen fachlichen Dialog auf nationaler und internationaler Ebene. 21. Inwiefern verfolgt die Bundesregierung bei der Gestaltung behinderteninklusiver Entwicklungszusammenarbeit zur Verbesserung der Datenerhebung eine nach Behinderung aufgeschlüsselte Datenerhebung in entwicklungsrelevanten Bereichen – national sowie global – als Mitglied der UN Statistical Commission, wie es der UN-BRK Deutschland nahegelegt hat? Das Engagement der Bundesregierung für eine Steigerung der Evidenz zur Lebenssituation von Menschen mit Behinderungen in den Partnerländern der deutschen Entwicklungszusammenarbeit umfasst auch die Prüfung einer systematischen Disaggregierung standardmäßig erhobener Daten nach Geschlecht, Alter und Behinderung entsprechend der Ausschussempfehlungen. 22. Inwiefern ist die Aufstellung von Aktionsplänen auch bei den Durchführungsorganisationen des BMZ (GIZ, KfW, Engagement Global) vorgesehen, um Inklusion dort als Querschnittsaufgabe zu installieren, vor dem Hintergrund dass derzeit der nationale Aktionsplan zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland neu gefasst wird und einige Bundesministerien, unter ihnen das BMZ, die Fortschreibung ihrer jeweiligen hausinternen Aktionspläne planen? Der BMZ Aktionsplan umfasst auch die Durchführungsorganisationen, indem er inhaltliche Vorgaben für die Organisationen sowie die Auswahl und Durchführung von Vorhaben macht. Ein separater Aktionsplan für die Technische und/oder Finanzielle Zusammenarbeit ist nicht vorgesehen, da Inklusion schon heute auf Basis des BMZ Aktionsplans zunehmend in die TZ und FZ Verfahren integriert wird. Die Verankerung des Themas Inklusion von Menschen mit Behinderungen im „Leitfaden zur Berücksichtigung von menschenrechtlichen Standards und Prinzipien , einschl. Gender, bei der Erstellung von Programmvorschlägen der deutschen staatlichen Technischen und Finanziellen Zusammenarbeit“ bildet hier eine verbindliche Grundlage. In der Zielgruppen- und Betroffenenanalyse der FZ werden die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen (als Teil der Zielgruppe) analysiert. Im Rahmen der Sozialverträglichkeitsprüfung wird u.a. insbesondere auf Barrierefreiheit von öffentlichen Bauten geachtet, die aus FZ-Mitteln (mit)finanziert Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/6026 werden. Das Thema „Inklusion“ ist auch in Mustergliederungen und Prüfungsleitfäden verankert. Die KfW-Mitarbeiter/innen werden in internen Schulungen sowie über das KfW-Intranet für das Thema „Menschen mit Behinderungen in der EZ“ sensibilisiert. Viele FZ-Vorhaben leisten wichtige Beiträge zur Sensibilisierung von lokalen Projektpartnern. Die zunehmende Beauftragung von TZ-Vorhaben, die Bestandteile zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen aufweisen, dokumentiert die Umsetzung des BMZ Aktionsplans auch in Vorhaben der TZ. 23. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den Ende Mai dieses Jahres veröffentlichten australischen Sechsjahresplan zur Stärkung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit „Development for All 2015-2020“, und wie bewertet sie die darin vorgenommene Fokussierung (1. Enhanced empowerment, leadership and decision-making; 2. Reduced poverty for people with disabilities; 3. Improved equality in all areas of public life)? Die Bundesregierung hat Kenntnis über den australischen Sechsjahresplan und begrüßt die Initiative zur Verbesserung der Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen in den Partnerländern der Entwicklungszusammenarbeit. Die drei Fokusbereiche zur politischen Partizipation, Armutsreduzierung und gleichberechtigten Teilhabe am öffentlichen Leben umfassen sehr relevante Aspekte der Inklusion von Menschen mit Behinderungen. Hervorzuheben sind die partizipative Vorgehensweise und die Langfristigkeit des Planes zur Berücksichtigung von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit. 24. Hat die Bundesregierung Kenntnis über den britischen „Disability Framework – Leaving No One Behind“ von Dezember 2014, und wie bewertet sie das darin umrissene Maßnahmenpaket? Die Bundesregierung hat Kenntnis über den „Disability Framework“ und begrüßt ihn als deutliches Zeichen für die hohe Relevanz der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der britischen Entwicklungszusammenarbeit. Die Bundesregierung befürwortet die Kooperation mit zivilgesellschaftlichen Organisationen für die Erarbeitung und Umsetzung des Papiers. Für die eigene Organisation und auch für Programme, Finanzierungslinien und das internationale Engagement werden Ziele festgesetzt, wodurch das Papier zahlreiche, für die Umsetzung zentrale Akteure anspricht. Hervorzuheben sind die besondere Berücksichtigung der Mehrfachdiskriminierung gegenüber Frauen und Mädchen mit Behinderungen sowie das Ziel, eine fachliche Autorität im Bereich der Datenerfassung zu Behinderungen zu werden. 25. Inwiefern steht die Bundesregierung mit der australischen, der britischen oder anderen Regierungen in Austausch über die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit? Die Bundesregierung und insbesondere das BMZ und seine Durchführungsorganisationen stehen mit verschiedenen bilateralen Partnern in Austausch zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der Entwicklungszusammenarbeit. Dazu zählen vor allem Finnland, Großbritannien, Italien, Österreich, Spanien und Australien. Während der letzten Vertragsstaatenkonferenz zur VN-Behindertenrechtskonvention fanden bilaterale Gespräche zu Inklusion zwischen Mitgliedern der deutschen Delegation und verschiedenen Partnerdelegationen statt. Beim Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6026 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode hochrangigen Treffen zwischen der britischen Delegation und der deutschen Delegation unter Leitung von Verena Bentele, der Bundesbeauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen, wurde das Thema Inklusion in der internationalen Zusammenarbeit besprochen. Die Bundesregierung war sowohl zum Launch des italienischen Aktionsplans als auch zum Jubiläum des britischen Disability Frameworks eingeladen. 26. Inwiefern und in welchem zeitlichen Rahmen plant die Bundesregierung eine gesonderte menschenrechtsbasierte Strategie zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der nationalen sowie internationalen Katastrophenvorsorge und humanitären Hilfe aufzusetzen, so wie vom UN-BRK-Fachausschuss in seinen „Abschließenden Bemerkungen“ gefordert ? Das Auswärtige Amt leistet humanitäre Hilfe und Katastrophenvorsorge im Ausland durch die humanitären Organisationen der Vereinten Nationen, der Rotkreuz - und Rothalbmondbewegung und durch humanitäre Nichtregierungsorganisationen . Die Partnerorganisationen berücksichtigen bei den humanitären Hilfsmaßnahmen die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen. Dies entspricht der Strategie des Auswärtigen Amts zur humanitären Hilfe im Ausland. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung das Büro der Vereinten Nationen zur Koordinierung humanitärer Hilfe (UN OCHA), so dass die Bedürfnisse besonders vulnerabler Gruppen insgesamt durch sinnvolle Koordinierung in betroffenen Regionen berücksichtigt werden. Die Entwicklung einer gesonderten menschenrechtsbasierten Strategie zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der nationalen sowie internationalen Katastrophenvorsorge und humanitären Hilfe ist darüber hinaus gegenwärtig nicht geplant. 27. Am 18. März 2015 hat Deutschland das für die kommenden 15 Jahre maßgebliche internationale Abkommen für Katastrophenvorsorge mitverabschiedet (Sendai Framework for Disaster Risk Reduction 2015-2030), in dem die Vereinten Nationen festlegen, dass Menschen mit Behinderungen für sämtlichen Maßnahmen der Katastrophenvorsorge zu berücksichtigen sind. a) Wie wird die Bundesregierung dieses Abkommen in ihre internationale Zusammenarbeit einfließen lassen? b) Welche konkreten Umsetzungsschritte sind hierfür geplant? Die Fragen 27, 27a und 27b werden zusammen beantwortet. Internationale Humanitäre Hilfe und Katastrophenvorsorge werden auf Grundlage der humanitären Prinzipien der Menschlichkeit, Neutralität, Unparteilichkeit und Unabhängigkeit gewährt. Diese Prinzipien der Humanitären Hilfe und Katastrophenvorsorge sind auch Teil des Sendai Frameworks for Disaster Risk Reduction 2015 bis 2030. Die Bundesregierung hat sich durch die von ihr aktiv mitgestaltete Erarbeitung des Sendai Rahmenwerks erneut diesen Prinzipien verpflichtet . Die Bundesregierung implementiert das Sendai Rahmenabkommen in enger Zusammenarbeit mit UNISDR (The United Nations Office for Disaster Risk Reduction ). Eine interministerielle Arbeitsgruppe (in der das Auswärtige Amt, das BMZ und das BMI vertreten sind) koordiniert und vertritt zusammen mit Expertinnen und Experten von GIZ und BBK die Position der Bundesregierung in den Arbeitsgruppen des UNISDR. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/6026 28. Wie plant die Bundesregierung der in dem General Comment zu Artikel 6 der UN-BRK vom Fachausschuss der Behindertenrechtskonvention spezifizierten Verpflichtung nachzukommen, in internationaler Zusammenarbeit gleichsam Gender- und Behinderungsmainstreaming umzusetzen? Die Bundesregierung begrüßt den ersten Entwurf des General Comment zu Artikel 6 der VN-BRK. Er spiegelt zentrale Positionen der deutschen Entwicklungspolitik zur Stärkung der Menschenrechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen wieder. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit (EZ) verfolgt einen erweiterten, transformativen Gender-Ansatz. Dabei wird die Geschlechterperspektive unter Berücksichtigung von Mehrfachdiskriminierung, d.h. insbesondere von Frauen und Mädchen mit Behinderungen, in entwicklungspolitischen Strategien, Programmen und Projekten berücksichtigt. In den Kooperationsländern setzt sich die deutsche EZ insbesondere in den Themenfeldern Gewalt gegen Frauen und Mädchen, sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte, Zugang zu Recht und Gerichtsbarkeit, Bildung sowie Erwerbsarbeit und wirtschaftliches Empowerment für die Stärkung der Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen ein. Sie fördert insbesondere den gezielten Abbau von Mehrfachdiskriminierung und strukturellen Ungleichheiten zwischen den Geschlechtern. 29. Wann wird das BMZ den entwicklungspolitischen Gender-Aktionsplan zur Umsetzung des übersektoralen Konzepts „Gleichberechtigung der Geschlechter in der deutschen Entwicklungspolitik“ vorlegen, der darin 2014 angekündigt wurde? Der entwicklungspolitische Gender-Aktionsplan zur Umsetzung des übersektoralen Konzepts „Gleichberechtigung der Geschlechter in der deutschen Entwicklungspolitik “ befindet sich zurzeit in einem konsultativen Erarbeitungsprozess und wird im letzten Quartal 2015 vorliegen. 30. Wie plant das BMZ die besondere Situation von Frauen, die intersektorale und Mehrfachdiskriminierung erfahren – insbesondere auch Frauen und Mädchen mit Behinderungen – entsprechend der Verpflichtungen Deutschlands unter Artikel 6 der UN-BRK in der Ausgestaltung des Gender-Aktionsplans zu berücksichtigen? Die Bundesregierung setzt sich auf Basis der VN-BRK, weiteren VN Konventionen sowie des Grundgesetzes dafür ein, die mehrfache Diskriminierung von Mädchen und Frauen mit Behinderungen abzubauen und ihnen den gleichberechtigten und vollen Zugang zu allen Grundfreiheiten und Rechten zu ermöglichen. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und das Bundesfrauenministerium (BMFSFJ) setzen diesen Auftrag um. Das BMFSFJ baut unter anderem mit aktuellen Projekten (Implementierung der „Frauenbeauftragten in Einrichtungen“, der Unterstützung einer politischen Interessenvertretung von Frauen mit Behinderungen oder einem Inklusionsprojekt) Diskriminierungen, denen Frauen mit Beeinträchtigungen ausgesetzt sind, ab und achtet zudem darauf, dass Gender-Aspekte bei aktuellen Maßnahmen für Inklusion besonders berücksichtigt werden. Das BMZ setzt sich dafür ein, Mehrfach-Diskriminierungen von Frauen und Mädchen abzubauen und insbesondere Frauen und Mädchen mit Behinderungen gezielter in die Zusammenarbeit einzubeziehen. In ausgewählten Kooperationsländern sollen Pilotvorhaben umgesetzt werden, die zur Sensibilisierung für Mehrfachdiskriminierungen im Portfolio der deutschen Entwicklungszusammenarbeit beitragen. So soll Mehrfachdiskriminierung in bestehenden Strukturen und Projekten umfassender verankert und die Kapazitäten von Partnerorganisationen Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6026 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode weiterentwickelt werden. Auch bei der Erhebung disaggregierter Daten in Genderanalysen und Projektberichten soll Mehrfachdiskriminierung verstärkt berücksichtigt werden. Die deutsche EZ wird dabei insbesondere zusammen mit der Zivilgesellschaft auf die Überwindung von Mehrfachdiskriminierung hinwirken und dies entsprechend im Gender Aktionsplan berücksichtigen. 31. Wie stellt die Bundesregierung gesetzlich sicher, dass Menschen mit Behinderung /Beeinträchtigung im gleichen Maße wie Menschen ohne Behinderung /Beeinträchtigung für staatliche oder nichtstaatliche Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit (als berufliche Experten, Entwicklungshelfer oder freiwillig Engagierte) im Ausland tätig werden können? 32. Was unternimmt die Bundesregierung auf Ebene der einzelnen Programme, damit Menschen mit Behinderung/Beeinträchtigung im gleichen Maße wie Menschen ohne Behinderung/Beeinträchtigung für staatliche oder nichtstaatliche Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit als berufliche Experten der Entwicklungszusammenarbeit (z. B. als Experten in einem Auslandsbüro der GIZ) im Ausland tätig werden können? Die Fragen 31 und 32 werden zusammen beantwortet. Auch die Durchführungsorganisationen der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit verfolgen das Ziel, verstärkt neue und dauerhafte Beschäftigungsverhältnisse mit Menschen mit Behinderungen im In- und Ausland zu ermöglichen und ihre weitere berufliche Entwicklung gezielt zu fördern. Dieses Ziel wird unterstützt durch Policies, Grundsatzpapiere sowie Orientierungen und Regeln zu Diversität und zum Schutz vor Diskriminierung. Menschen mit Behinderungen werden ermutigt, sich für Positionen im In- und Ausland zu bewerben. Darüber hinaus werden verstärkt die Zugänglichkeit von Liegenschaften der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sowie die Berücksichtigung von Standards der Barrierefreiheit im Rahmen von Bauvorhaben geprüft. Gesetzlicher Handlungsbedarf wird in diesem Zusammenhang nicht gesehen. 33. Was unternimmt die Bundesregierung auf Ebene der einzelnen Programme, damit Menschen mit Behinderung/Beeinträchtigung im gleichen Maße wie Menschen ohne Behinderung/Beeinträchtigung für staatliche oder nichtstaatliche Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit als Entwicklungshelfer (z. B. im Rahmen eines Entwicklungshelferdienstes) im Ausland tätig werden können? Die Bundesregierung prüft derzeit, wie Menschen mit Behinderungen verstärkt in den einzelnen Programmen als Entwicklungshelferinnen und Entwicklungshelfer im Ausland tätig werden können. Entwicklungshelferinnen und -helfer werden meistens in abgelegenen Regionen mit teils schwierigen Rahmenbedingungen, insbesondere betreffs Barrierefreiheit von Dienstleistungen und Infrastruktur (u.a. medizinische Versorgung, Mobilität). In der Vergangenheit gab es bereits Entsendungen von Menschen mit Behinderungen, eine offizielle Erfassung in bezüglich Behinderungen fand jedoch nicht statt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/6026 34. Was unternimmt die Bundesregierung auf Ebene der einzelnen Programme, damit Menschen mit Behinderung/Beeinträchtigung im gleichen Maße wie Menschen ohne Behinderung/Beeinträchtigung für staatliche oder nichtstaatliche Organisationen der Entwicklungszusammenarbeit als freiwillig entwicklungspolitisch Engagierte (z. B. im Rahmen eines zentralen Friedensdienstes oder ASA-Freiwilligendienstes) im Ausland tätig werden können ? Das ASA-Programm bietet derzeit Menschen mit Behinderung/Beeinträchtigung ein Angebot zur Teilnahme in ASA-Programm, wenn es hierzu eine Nachfrage von Projektpartnern gibt. Darüber hinaus plant das ASA-Programm die Umsetzung von Maßnahmen zur Senkung der Barrieren bei der Onlinebewerbung, um Menschen mit Sehbeeinträchtigungen den Zugang zum ASA-Programm zu erleichtern . Das Schulaustauschprogramm ENSA fördert derzeit inklusive entwicklungspolitische Schulpartnerschaften. Weitere Förder- und Antragsmaßnahmen, die in 2015 begonnen haben, sind die inklusive Weiterentwicklung der ENSA-Förderkriterien sowie der Bereich Inklusion in der Antragsgestaltung und Beratung. Auch im Rahmen ENSA-interner Qualifizierungen finden Fortbildungen zum Thema Inklusion statt. Außerdem führt das ENSA-Programm auf verschiedenen externen Veranstaltungen Workshops und Informationsarbeit zum Thema Inklusion im internationalen Austausch durch. Geplant ist, die kontinuierliche Überarbeitung der ENSA-Programmstrukturen hinsichtlich Barrierefreiheit. Weitere Maßnahmen sollen geprüft und entsprechend vorhandener Kapazitäten im ENSA-Programm umgesetzt werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6026 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ANNEX I Zu Frage 11: Maßnahmen die explizit die Inklusion von Menschen mit Behinderungen bearbeiten , Stand November 2014 Studien- und Fachkräftefonds (SFF) (Good Governance ) "Umsetzung der VN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen" Bangladesch 150.000,00 € CIM Integrierte Fachkraft (Good Governance/ Disability Mainstreaming), lokaler CBM Bangladesch Bangladesch 2.450.000,00 € Programm "Promotion of Social and Environmental Standards in the Industry" (PSES)(Good Governance/ Human Rights), Komponente 3 Bangladesch 2.500.000,00 € Maßnahme zur Ausbildung orthopädietechnischer Fachkräfte und CIM Integrierte Fachkraft El Salvador, Kolumbien und Brasilien 150.000,00 € Beratung zur Einführung und Gestaltung sozialer Krankenversicherungssysteme/ Gesundheitssystemstärkung Kambodscha 2.500.000,00 € Integrierte Fachkraft für die Inklusion behinderter Menschen im Center for Community Based Rehabilitation Tanzania (CCBRT) Advocacy Team Tansania 150.000,00 € Unterstützung dem togolesischen Dachverband und Politikberatung durch Entwicklungshelfer Togo 150.000,00 € Social Integration of Persons with Disabilities, Early Intervention and Rehabilitation, Province Hue, Entwicklungshelfer Vietnam 150.000,00 € Sektorvorhaben `Inklusion von Menschen mit Behinderungen ´ Deutschland 3.520.000,00 € Forschungsvorhaben `Inklusive Bildung´ Deutschland Guatemala Malawi 2.400.000,00€ Forschungsvorhaben `Inklusion von Menschen mit Behinderung in soziale Sicherungssysteme´ Deutschland Peru Tansania 1.300.000,00 € Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/6026 Projekt `Advocating for Change for Persons with Disabilities in South and South East Asia´, Beauftragung an Handicap International Bangladesch Timor Leste Indonesien Indien 950.000,00 € Projekt Promoting Integrated SRH/HIV Services for Girls at Risk and Persons with Disabilities´, Beauftragt an IPPF Liberia 800.000,00 € Maßnahmen zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen - nichtstaatliche und kirchliche Träger Global mind. 19.798.741,00 € Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6026 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . 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