Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 17. September 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6027 18. Wahlperiode 21.09.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Petra Sitte, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5909 – Entwicklungsstand beim Open-Data-Portal govdata.de V o r b e me r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Open Data ist die zentrale Zukunftsressource für eine innovative Bundesverwaltung . Dabei profitieren von einem offenen Zugang zu Verwaltungsdaten nicht nur die Verwaltungen selbst, sondern auch öffentlich betriebene Einrichtungen wie Krankenhäuser und Schulen sowie alle interessierten Bürgerinnen und Bürger . Die Umsetzung von Open Data ist einer der Grundpfeiler einer gelungenen Gestaltung der Digitalisierung in Deutschland und kann zu einem Aushängeschild mit globaler Reichweite werden. Es ist entscheidend Open Data sowohl als technische als auch als soziale Innovation zu begreifen und zu gestalten. Das heißt im Besonderen die Verzahnung von Datenbereitsteller- und Datennutzerperspektive zu gewährleisten und um eine Vielzahl von Anwendungsmöglichkeiten zu erweitern. Hierbei ist es hilfreich , sich an bereits bestehenden und erfolgreichen Open-Data-Projekten zu orientieren. Denn die offene Bereitstellung von Daten darf nicht nur als Zusatz der traditionellen Verwaltungsarbeit implementiert werden, vielmehr ergibt sich durch die Digitalisierung ein Strukturwandel mit zahlreichen Chancen für Gesellschaft und Wirtschaft. Im Fokus steht dabei die Entwicklung einer engeren und partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen Verwaltung und Gesellschaft . Dieser Kulturwandel und Open Data gehen Hand in Hand und bedingen einander, wenn sie erfolgreich sein sollen. Deshalb sind neben der technischen Umsetzung die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Einstellung, mit der Open Data von der Bundesverwaltung umgesetzt wird, von entscheidender Bedeutung. Das heißt unter anderem größtmögliche Rechtssicherheit bei Datenbereitstellern und -nutzern zu schaffen und auf international anerkannte Lizenzen zu setzen; aber auch die Einsicht, dass Informationen für deren Erhebung bereits Steuergeld bezahlt wurde, ihren größten volkswirtschaftlichen Nutzen haben, wenn sie grenzen- und kostenlos genutzt werden können, da für die Mehrfachnutzung von Daten keine weiteren Kosten anfallen. Dies kommt im wirtschaftlichen Sektor vor allen Dingen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Start-Ups entgegen und erhöht damit die Innovationsfreundlichkeit Deutschlands. Aber auch andere gesellschaftliche Gruppen können davon bei ihrer täglichen Arbeit profitieren. Daher ist es Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6027 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode notwendig, gerade die wertvollsten und relevanten Datenbestände jeder Bundesverwaltung bei der Transformation zu Open Data zu priorisieren. Das Portal ist am 1. Januar 2015 aus dem Probebetrieb in den beginnenden Regelbetrieb überführt worden und wird vom Bund sowie acht Bundesländern getragen . Die Führung der Geschäftsstelle ging zu diesem Zeitpunkt auf die Freie Hansestadt Hamburg über. Die Bundesregierung hat sich das Ziel gesetzt, bis zum ersten Quartal 2015 aus jeder Bundesbehörde mindestens zwei Datensätze verfügbar zu machen (Digitale Verwaltung 2020. Regierungsprogramm 18. Wahlperiode, Seite 59). Im vierten Quartal 2015 soll der Regelbetrieb von govdata.de mit einer kompletten Neuaufsetzung der Seite vollendet werden. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Das Bundeskabinett hat am 17. September 2014 den „Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Open-Data-Charta der G 8“ beschlossen. Zu einem solchen Aktionsplan hatten sich die G8-Mitgliedstaaten beim Gipfel am 17./18. Juni 2013 mit Unterzeichnung der G8-Open-Data-Charta verpflichtet. In der Charta verständigten sich die G8-Staaten auf fünf grundlegende Prinzipien zur Umsetzung von Open Data, darunter das Kernprinzip, Verwaltungsdaten künftig standardmäßig offen bereitzustellen („Open Data by default“). Der Aktionsplan sieht vor, das Prinzip „Open Data als Standard“ langfristig und Schritt für Schritt umzusetzen. Im Aktionsplan sind konkrete Verpflichtungen benannt, die schrittweise bis Ende 2015 zu erfüllen sind, um die Ziele der G8-Charta zu erreichen. Für die Förderung und Sichtbarkeit von Open Data in Deutschland spielt das Datenportal GovData als ebenenübergreifende technische Infrastruktur eine zentrale Rolle. Es handelt sich um einen Metadatenkatalog, auf dem Datenbeschreibungen (Metadaten) zu bereitgestellten Daten aus Bund, Ländern und Kommunen zentral verfügbar sind. Das ursprünglich von BMI initiierte und finanzierte Portal wird seit dem 1. Januar 2015 als Anwendung des IT-Planungsrates in gemeinsamer Verantwortung des Bundes und der Länder Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg , Hamburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Bremen betrieben und finanziert. Die Verantwortung für den Betrieb hat die gemeinsame Geschäfts- und Koordinierungsstelle GovData mit Sitz in der Finanzbehörde Hamburg übernommen. Strategische Entscheidungen zu GovData trifft der ITPlanungsrat . Wie hoch sind die Zugriffszahlen auf govdata.de je Monat seit Januar 2015? Die Zugriffszahlen ergeben sich aus der folgenden Tabelle: Monat Unterschiedliche Besucher Anzahl der besuche Seiten Zugriffe Januar 2015 6.842 15.782 266.865 1.910.690 Februar 2015 7.332 15.942 293.430 2.084.237 März 2015 8.816 18.569 347.079 2.531.711 April 2015 8.616 19.647 303.772 2.144.303 Mai 2015 9.163 20.071 308.860 2.412.485 Juni 2015 8.914 20.710 300.406 2.336.470 Juli 2015 8.088 20.201 278.661 2.062.028 August 2015 7.668 19.497 295.313 2.072.427 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6027 Welche zehn Datensätze haben derzeit die höchsten Downloadzahlen auf govdata.de? Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung erläutert, handelt es sich bei GovData um einen Metadatenkatalog, d. h, er beinhaltet nur Datenbeschreibungen . Die Daten selbst liegen weiterhin dezentral bei den jeweiligen Bereitstellern. Entsprechend finden die Downloads auf den Internetseiten der Bereitsteller statt. Aus diesen technisch-konzeptionellen Gründen liegen daher bei GovData keine Zahlen zu den Downloads der Datensätze vor. Zum Teil wird, wie etwa bei der Deutschen Digitalen Bibliothek oder der Rechercheanwendung des Bundesarchivs „Invenio“, über die zu diesen Diensten bei GovData hinterlegten Metadaten letztlich der Zugang zu vielen Tausenden von Datensätzen auf den Seiten der jeweiligen Betreiber eröffnet. Gibt es Planungen, ein Institut ähnlich dem Open Data Institute (ODI) in Großbritannien zu gründen, um die Entwicklung einer Open-Data-Kultur voranzutreiben ? Eine konkrete Planung der Bundesregierung zur Gründung eines dem Open Data Institute (ODI) vergleichbaren Instituts in Deutschland besteht zurzeit nicht. Plant die Bundesregierung ein noch weitergehendes Transparenzgesetz des Bundes – wie es auf Landesebene etwa in Hamburg etabliert ist – zu erarbeiten , und wie weit ist dies fortgeschritten? Ein solches Gesetz ist von der Bundesregierung nicht geplant. In welchem Stadium befindet sich die geplante rechtliche Regelung zu Open Data, und welche konkreten Vorgaben soll diese enthalten? Der für Open Data relevante Rechtsrahmen wurde durch das Erste Gesetz zur Änderung des Informationsweiterverwendungsgesetzes vom 8. Juli 2015 an die europarechtlichen Vorgaben, die sich durch die Richtlinie 2013/37/EU vom 26. Juni 2013 (Änderung der PSI-Richtlinie) geändert hatten, angepasst. Das Änderungsgesetz ist am 17. Juli 2015 in Kraft getreten. Wann wird der Übergang von freiwilliger Datenveröffentlichung und Einzelfreigaben zu einer standardmäßigen Veröffentlichung von Daten, sofern es nicht gewichtige Gründe dagegen gibt, verwirklicht? Wenn dies nicht geplant ist, warum nicht? Wie in der Vorbemerkung dargelegt, sieht der „Nationale Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der Open-Data-Charta der G 8“ die Umsetzung des Prinzips „Open Data als Standard“ langfristig und Schritt für Schritt vor. Die Bundesverwaltung hat sich mit der Umsetzung des Aktionsplans auf den Weg gemacht , dieses Prinzip zu verwirklichen. Es handelt sich hierbei um einen Prozess, der eng mit Fragen der Digitalisierung verzahnt ist und auch mit einem Kulturwandel einhergeht. Die im Aktionsplan vorgesehene Fortschreibung des Aktionsplans wird den Prozess anknüpfend an die bisherigen Fortschritte und Erfahrungen weiter voranbringen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6027 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Wie viele Datensätze wurden auf Nachfragen an Verwaltungen (Einzelfreigaben ) veröffentlicht? Aufgrund von Nachfragen wurden fünf Datensätze veröffentlicht. Wie viele Datensätze wurden bereits von den jeweiligen Bundesministerien und nachgeordneten Behörden auf govdata.de veröffentlicht (bitte auflisten )? Die Anzahl der veröffentlichten Datensätze ergibt sich aus folgender Tabelle: Ressort/Behörde Anzahl AA 2 AA 2 BK 2 BK 2 BKM 5 BKM (inkl. DDB*) 2 BStU 2 BArch (inkl. Invenio*) 1 BMAS 6 BMAS 2 Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2 Bundesversicherungsamt 2 BMBF 405 BMBF 405 BMEL 28 BfR 2 BLE 11 BMEL 2 BSA 2 BVL 2 Friedrich-Loeffler-Institut 2 Julius-Kühn-Institut 2 Max-Rubner-Institut 2 Thünen-Institut 3 BMF 16 BMF 5 BADV 2 Bundesausgleichsamt 2 BZSt 2 Zoll 5 BMFSFJ 8 BAFzA 2 BMFSFJ 4 BPjM 2 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6027 Ressort/Behörde Anzahl BMG 7 BfArM 2 BMG 3 BzgA 2 BMI 2.986 BAMF 4 BBK 2 BDBOS 2 BeschA 2 BIB 2 BKA 3 BKG 16 BMI 5 BpB 5 BPol 3 BSI 2 Bundesverwaltungsamt 2 StBA 2.936 THW 2 BMJV 133 BFJ 129 DPMA 4 BMUB 15 BBSR 2 BfN 2 BfS 5 UBA 6 BMVI 36 BAG 1 BASt 2 BfG 12 BFU 2 BSH 2 DLZ IT BMVI 2 DWD 2 EBA 5 KBA 2 LBA 2 WSV 4 BMWi 18 BAFA 1 BGR 3 BKartA 2 BMWi 5 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6027 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ressort/Behörde Anzahl BAM 2 BNetzA 3 PTB 2 BMZ 2 BMZ 2 BPA 2 BPA 2 Bundeswahlleiter 2 Bundeswahlleiter 2 Gesamtzahl 3.673 * Sowohl über die Deutsche Digitale Bibliothek (DDB) als auch über die Rechercheanwendung des Bundesarchivs „Invenio“ wird der Zugriff auf viele Tausende von Datensätzen eröffnet. Wie viele weitere Datensätze aus Bundesbehörden werden bis zum Ende dieses Jahres zur Veröffentlichung vorbereitet (bitte auflisten)? Die Anzahl der Datensätze, deren Bereitstellung bereits konkret geplant ist, ergibt sich aus folgender Tabelle. Es ist davon auszugehen, dass zahlreiche weitere Datensätze im Rahmen des Erstellungsprozesses als open-data-geeignet identifiziert und bereitgestellt werden. Ressort/Behörde Anzahl BKM 1 BArch 1 BMAS ca. 33 BMAS ca. 33 BMEL 9 BLE 9 BMF 1 BMF 1 BMI 56 + weitere Datens-ätze StBA BIB 30 BPol 26 StBA laufende Aktualisierung und Erweiterung des Angebots BMUB 15 BMUB 4 UBA 11 BMWi 2 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6027 Ressort/Behörde Anzahl BGR 2 BMVI 4 BMVI 2 BSU 2 Aus welchem Grund soll das Portal zum Ende des Jahres komplett neu gestaltet werden? Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt, handelt es sich bei GovData um eine Anwendung des IT-Planungsrates, die vom Bund und acht Ländern betrieben und finanziert wird. Die Entscheidungen über Ausgestaltung und Fortentwicklung von GovData werden entsprechend der Regularien des IT-Planungsrates im Steuerungsgremium von GovData (Fachgruppe GovData) bzw. vom IT-Planungsrat getroffen. Die fachlichen Gründe für eine Neuentwicklung sind folgende: GovData wurde im Auftrag des Bundesinnenministeriums als Prototyp im Rahmen eines Forschungsprojektes von Fraunhofer FOKUS entwickelt und als Prototyp pilotiert. Der im Rahmen des Pilotbetriebs und einer externen Evaluierung des Portals erkannte Verbesserungsbedarf soll im neuen Portal umgesetzt werden. Welche neuen Funktionen sind bei der Neuaufsetzung von govdata.de geplant ? Ein wesentlicher Teil der Neu-Entwicklung besteht in der Aktualisierung des verwendeten CMS-Systems Liferay sowie des Datenkatalogs CKAN. Beide Software -Produkte liegen mittlerweile in neueren Versionen vor, die jedoch im Rahmen des Upgrades erheblichen Aufwand verursachen. In diesem Rahmen werden auch Ergebnisse der Evaluation von GovData, die bislang nicht umgesetzt werden konnten, einbezogen. Das neue System wird u. a. folgende neue wesentliche Funktionalitäten beinhalten : – Geobasierte Suche – Suche über sämtliche Portalinhalte mit einer zentralen Suchmaske – Erweiterte Experten-Suche – Inkrementelles Harvesting – Verbesserung der Nutzbarkeit mit mobilen Endgeräten – Verbesserung der Usability, u. a. im Bereich der internen Redaktions-Schnittstelle . Sollen weitere Bundesländer in die Finanzierung und Koordinierung des Portals einbezogen werden? Möglichst viele Länder sollen sich an Betrieb und Finanzierung von GovData als Anwendung des IT-Planungsrates beteiligen. Der Beitritt des Landes SchleswigHolstein steht – vorbehaltlich nach Landesrecht erforderlicher parlamentarischer Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6027 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Entscheidung – unmittelbar bevor. Das Land Mecklenburg-Vorpommern bereitet den Beitritt vor. Gibt es Überlegungen, die Datenlizenz Deutschland 2.0 langfristig in die international anerkannte Creative-Commons-Lizenzen zu überführen? Wenn nein, warum nicht? Nein. Die Datenlizenz Deutschland wurde von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe Open Government als passgenaue Standardlösung für das Bereitstellen von Verwaltungsdaten entwickelt. Sie ist in der Version 2.0 als offene Lizenz anerkannt und inzwischen in Bund, Ländern und Kommunen etabliert. Wie viele der bereits veröffentlichten Datenbestände auf govdata.de dürfen nicht für kommerzielle Zwecke genutzt werden (bitte nach Bundesverwaltung /- Behörde aufschlüsseln)? 51 Datensätze des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) dürfen nicht zu kommerziellen Zwecken genutzt werden. Sollen Datenbestände mit derzeit eingeschränkter kommerzieller Nutzungsmöglichkeit zukünftig auch für eine kommerzielle Nutzungsmöglichkeit zugelassen werden? Nein. Das BMBF besitzt nicht die Rechte, die Daten auch zu kommerziellen Zwecken freizugeben. Welche Datensätze wurden von Firmen im zumindest teilweisen Besitz des Bundes seit dem Jahr 2012 als Open Data veröffentlicht, und was war der jeweilige Beitrag des Bundes zur jeweiligen Freigabe? Der Bundesregierung sind keine Veröffentlichungen von Firmen im Sinne der Fragestellung bekannt. Welche Fälle der nicht lizenzkonformen Nachnutzung von Datensätzen der Bundesverwaltung sind bekannt, und wie wurde jeweils seitens des Bundes darauf reagiert (z. B. Aufforderung zur Einhaltung der Lizenzbedingungen, Abmahnung, Klage)? Der Bundesregierung sind keine Fälle bekannt. Welche Datensätze der Bundesverwaltung mussten nachträglich depubliziert werden (bitte nach Grund der Depublikation aufschlüsseln)? Der Bundesregierung sind keine Datensätze bekannt, die nachträglich depubliziert wurden. Welche Informationen zur tatsächlichen Nutzung der Anwendung und der Webseite Geolizenz.org liegen der Bundesregierung vor (insbesondere nach jeweiliger Variante und Versionierung der Geolizenz aufschlüsseln)? Von 544 registrierten Datenanbietern und potenziellen Nutzern, die auf www.GeoLizenz.org registriert sind, wurden 256 Lizenzen abgeschlossenen. Diese verteilen sich auf die verschiedenen Varianten der Geolizenz wie folgt: Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6027 Darüber hinaus wird die Geolizenz (z.B. OpenData-Variante) auch unabhängig von der Anwendung www.GeoLizenz.org genutzt. Da diese Anbieter sich nicht registrieren müssen, liegen hierzu keine Zahlen vor. Welche Datensätze (unabhängig von ihrer Verfügbarkeit als Open Data) wurden von der Bundesverwaltung seit dem Jahr 2012 an Dritte lizenziert (bitte nach Art der Daten, jeweilige Lizenzbedingungen, Lizenznehmer und ggf. erfolgte Lizenzzahlungen auflisten)? Im Rahmen einer Abfrage wurden von den Ressorts folgende Datensätze genannt: Ressort Art der Daten Lizenzbedingungen Lizensnehmer/ Lizenzzahlungen BMI/ BKG bis Ende 2012: Georeferenzdaten des Bundes (DLM250, DLM1000, DTK250V, DTK500V, DTK1000, VG250, GN250) bis Ende 2012: Allgemeine Geschäftsund Nutzungsbedingungen der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV). 2012: 365 Datenabgaben; 69.663,03 € Einnahmen Seit 2013: Open Data BMEL Bundeslebensmittelschlüssel (BLS): enthält Nährstoffdaten, d. h. durchschnittliche Nährstoffwerte von fast 15.000 Lebensmitteln geregelt in den Liefer - und Nutzungsbedingungen für die BLS-Datenbank, siehe http://www.bls.nvs2. de/ Institutionen der Länder, des Bundes und der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (gebührenfreie Nutzung); -Journalisten, Berater, Unternehmen, Verbände etc. insbesondere aus dem Sektor der Medizin- und Ernährungsberatung, der Gemeinschaftsverpflegung und aus anderen Wirtschaftssektoren Lizenzeinnahmen (ohne MwSt) nach Haushaltsjahren : 2012: 58 019 € 2013: 60 550 € 2014: 104 200 € 2015: bisher 35 600 € BMUB Vor 2014 INKAR CD/DVD: 640 Einzelindikatoren zu den Themenbereichen Arbeitslosigkeit , Bauen und Wohnen, Vor 2014: mit dem Erwerb der CD/DVD erhielt der Käufer die bei der Bestellung angegebene Anzahl von Lizenzen und war berechtigt , die Inhalte 2012: 358 Lizenzen 2013: 462 Lizenzen Einnahmen: 2012: rd. 16.000 € 2013: rd. 20.000 €. Variante Ia Ib IIa IIb IIIa IIIb IVa IVb Anzahl 101 3 144 1 0 2 0 5 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6027 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Ressort Art der Daten Lizenzbedingungen Lizensnehmer/ Lizenzzahlungen Beschäftigung und Erwerbstätigkeit , Bevölkerung , Bildung, Privateinkommen und private Schulden, Flächennutzung und Umwelt, medizinische und soziale Versorgung, öffentliche Finanzen , raumwirksame Mittel, Siedlungsstruktur , Sozialstruktur , Verkehr und Erreichbarkeit, Wirtschaft und Zensus 2011/GWZ 2011. Ferner weitere rd. 200 Indikatoren für Gemeindeverbände , Mittelbereiche , IHK-Bezirke und Stadt- und Gemeindetypen auf der entsprechenden Anzahl von Rechnern zu installieren , Vervielfältigungen / Bearbeitungen der Inhalte der CD/DVD oder Teilen daraus waren ausschließlich zum persönlichen / eigenen Gebrauch gemäß § 53 UrhG erlaubt . Ohne schriftliche Einwilligung des BBR war es nicht erlaubt, Inhalte der CD/DVD oder Teilen daraus zu veröffentlichen, verbreiten , vervielfältigen oder verwerten sowie die Nutzungsrechte auf Dritte zu übertragen. Was unternimmt die Bundesregierung, um die Transformation hin zu Open Data bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bundesverwaltungen zu unterstützen? Im Rahmen der Umsetzung des Open-Data-Aktionsplans haben alle Ressorts eine Open-Data-Ansprechperson benannt. Die Ressortansprechpersonen tauschen sich fachlich aus und vernetzen ihr Wissen. Hierfür werden neben regelmäßigen Arbeitsbesprechungen auch elektronische Zusammenarbeitsmöglichkeiten genutzt. Die Ansprechpersonen wirken in den Ressorts und Geschäftsbereichsbehörden als Berater und Multiplikatoren für Open Data. Sie stellen Informationsmaterial zur Verfügung, beraten zum Open-Data-Prozess, usw. Das Bundesministerium des Innern unterstützt die Ressorts durch Vorträge und Fortbildungen. Die Ansprechpersonen tragen auch zur Vernetzung anderer Daten- und Transparenzinitiativen der Bundesregierung mit Open Data bei, beispielsweise im Bereich Forschungsdaten oder im Rahmen der Transparenzinitiative „Extractive Industries Transparency Initiative Deutschland“ (D-EITI). Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/6027 Welche Werbemaßnahmen wurden bisher unternommen, um einen größeren Teil der Bevölkerung auf govdata.de aufmerksam zu machen? Wie in der Vorbemerkung der Bundesregierung ausgeführt, erfolgt der operative Betrieb von GovData durch die Finanzbehörde Hamburg. Werbemaßnahmen speziell zu GovData liegen in der dortigen Verantwortung. Zur Förderung des übergreifenden Themas Open Data setzt die Bundesregierung weniger auf klassische Werbemaßnahmen als auf den Dialog mit potenziellen Nutzern. Als Beispiel sei hier das gemeinsam mit der Initiative D21 durchgeführte Partizipationsverfahren im Rahmen des „Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Open-Data-Charta der G 8“ genannt (www.open-data-aktionsplan.de). An welchen Treffen und Veranstaltungen der Open Government Partnership inklusive der regionalen Sektionen haben Vertreter des Bundes seit OGPGründung teilgenommen? Vertreterinnen und Vertreter des Bundes haben bislang nicht an Treffen und Veranstaltungen der Open Government Partnership teilgenommen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333