Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag Drucksache 18/6044 18. Wahlperiode 23.09.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5836 – Taktisches Luftwaffengeschwader 74 – ehemals Neuburger Jagdgeschwader 74 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Lärm- und Schadstoffbelastungen durch das Neuburger Jagdgeschwader 74 (JG 74) im oberbayerischen Landkreis Neuburg-Schrobenhausen rund 20 Kilometer west-südwestlich von Ingolstadt werden immer wieder in der Presse thematisiert. Die Entfernung der Start- und Landebahnen vom Zentrum der Stadt Neuburg an der Donau beträgt nur drei Kilometer. Auch die Kosten für das seit dem 30. September 2013 in Taktisches Luftwaffengeschwader 74 (TaktLwG 74) umbenannte Geschwader der Bundeswehr, das die Mehrzweckkampfflugzeuge vom Typ Eurofighter Typhoon erhielt, sind für die Bevölkerung von großem Interesse. Im Jahr 2014 wurde der Flugbetrieb des JG 74 wegen Baumaßnahmen in Neuburg ausgesetzt. Neben dem Neubau eines Towers wurde ab dem 3. März 2014 die Start- und Landebahn generalsaniert. Die Arbeiten dauern Medienberichten zufolge neun Monate (www.augsburgerallgemeine .de/neuburg/Jagdgeschwader-uebernimmt-Flugbetrieb-aufdem -Lechfeld-id23978591.html). Der gesamte Flugbetrieb von JG 74 wird in diesem Zeitraum auf dem Fliegerhorst Lechfeld im Landkreis Augsburg abgewickelt. Das Luftgeschwader war von August bis Dezember 2014 im Rahmen von „Air Policing Baltikum“ des NATO-Militärbündnisses zur Luftraumüberwachung und zum Luftraumschutz der baltischen Staaten Estland , Lettland und Litauen im Zusammenhang mit dem Ukraine-KrimKonflikt im Einsatz, weitere Einsätze sollen folgen. Bei der Großübung Arctic Challenge 2015 (ACE 2015) vom 25. Mai bis 5. Juni 2015 haben die skandinavischen Länder Norwegen, Schweden und Finnland Planung und Durchführung einer gemeinsam geführten Luftoperation unter einem UN-Mandat geübt. Deutschland, weitere NATO-Partner und die Schweiz nahmen als Gäste teil, darunter das JG 74. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6044 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Auf welchen Luftstützpunkten waren Flugzeuge des JG 74 im Jahr 2014 bis heute stationiert und im Rahmen welcher Einsätze bzw. Missionen? Luftfahrzeuge (Lfz) des Taktischen Luftwaffengeschwaders 74 (TaktLwG 74) Neuburg a.d. Donau (ehemals Jagdgeschwader 74/JG 74) waren zwischen Januar 2014 und Juli 2015 auf folgenden Flugplätzen stationiert : Stationierungsort Stationierungsgrund Neuburg/Donau Alarmrotte (Quick Reaction Alert/QRA) und Regelflugbetrieb Lagerlechfeld QRA und Regelflugbetrieb Decimomannu (Italien) Ausbildungsflugbetrieb Jagel/Schleswig Ausbildungsflugbetrieb Bodö (Norwegen) Ausbildungsflugbetrieb Ämari (Estland) NATO Air Policing Baltikum Laage Ausbildungsflugbetrieb Leeuwarden (Niederlande) Ausbildungsflugbetrieb 2. Ist das JG 74 wie geplant Mitte 2015 vom Stützpunkt Lechfeld zum Heimatflughafen Neuburg/Donau gewechselt? Wenn nein, was sind die Gründe dafür? Die Wiederaufnahme des Flugbetriebes QRA erfolgt voraussichtlich am 20. Oktober 2015 mit vorlaufender Rückverlegung der Lfz aus Lechfeld. Die Gründe der Verschiebung der Wiederaufnahme des Flugbetriebes auf diesen Termin sind: - die Änderung auf ein zeitaufwendigeres, sichereres Rückbauverfahren der alten Start- und Landebahn aufgrund zahlreicher nicht zu erwartender Kampfmittelfunde (damit verbunden war ein bautechnisch notwendiger, veränderter Aufbau der neuen Start- und Landebahn), - die Verschiebung von Arbeiten (z.B. Kabelverlegungen, die nicht bei unter 5° C durchgeführt werden dürfen) aufgrund der sich nach o.g. Gründen ergebenden Zeitverschiebungen im geplanten Bauablauf und - die zusätzlich notwendige Aufstellung einer mobilen Fanganlage aufgrund von Verzögerungen beim Einbau der stationären Fanganlage. 3. Welche konkreten Bauarbeiten sind auf dem Heimatflughafen Neuburg /Donau durchgeführt worden bzw. werden noch durchgeführt, was ist der Grund für die Bauarbeiten bzw. Modernisierung, wann war der Baubeginn, wann wird mit dem Abschluss gerechnet und wie hoch sind die vorgesehenen sowie die entstandenen Ausgaben bzw. Kosten pro Maßnahme (bitte tabellarische Darstellung)? Die auf dem NATO-Flugplatz Neuburg/Donau aufgrund der Einführung des Waffensystems EUROFIGHTER sowie für die technisch erforderliche Modernisierung des Flugplatzes notwendigen Infrastrukturprojekte sind nachfolgend tabellarisch dargestellt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6044 Baumaßnahme Grund der Maßnahme Baubeginn Bauende vorgesehene Kosten Entstandene Ausgaben Neubau Simulatorgebäude Einführung Eurofighter Okt 2003 Okt 2005 12.614.000,- € 11.226.834,83 € Errichtung ITLeitungsnetz Einführung Eurofighter Okt 2005 Dez 2012 15.310.000,- € 13.040.448,55 € Neubau Liegeplatzgebäude Einführung Eurofighter Jun 2006 Mär 2013 11.710.000,- € 11.634.537,86 € Neubau Luftfahrzeug -Halle Einführung Eurofighter Okt 2005 Mai 2008 21.350.000,- € 20.274.528,17 € Sanierung/ Erweiterung QRA Einführung Eurofighter Apr 2009 Nov 2010 2.631.000,- € 2.582.338,91 € Neu-/Umbau Werkstattgebäude Ersatz für baufälliges Altgebäude Aug 2009 Apr 2013 2.784.000,- € 2.734.893,96 € Anpassung Tankanlagen Ost u. Mitte Reduzierung auf 2 Abgabestellen /Modernisierung der verbleibenden Tankanlagen Jun 2010 Apr 2013 3.230.000,- € 3.194.688,91 € Einrüstung Aerodrome Surveillance Radar – Selective (ASRS ) Erneuerung Flugplatzrundsichtradargerät Sep 2014 Okt 2016 978.000,- € bisher: 269.887,66 € Instandsetzung Start-/Landebahn mit Anflugbefeuerung + 1. Nachtrag Aufbringen einer Oberflächenschutzschicht + 2. Nachtrag Kampfmittelräumung Einführung Eurofighter Notwendige Sanierung bzw. Erneuerung der Start-/Landebahn und Anflugbefeuerung gem. Flugbetriebsflächen - begehung im Jahr 2007 Mai 2012 Sep 2015 24.537.000,- € 3.158.000,- € 13.837.000,- € bisher: 28.560.187,15 € Neubau Kontrollturm (Tower ) mit Anflugkontrollgebäude Ersatz für den technisch und baulich veralteten Tower Aug 2015 Dez 2017 12.979.000,- € bisher: 3.848.779,59 € Absicherung VSLager Anpassung an den aktuellen Sicherheitsstandart Feb 2016 Dez 2016 400.000,- € bisher keine Eisfreihaltung Flugbetriebsfläche (TANGOPlatte ) Flugsicherheit Sep 2011 Mai 2015 180.567,- € 73.586,84 € Neubau Funktionsgebäude besonderer Fahrdienst Ersatz des veralteten Bestandsgebäudes wg. Sichtbereich für den neuen Tower Okt 2016 Mai 2018 6.608.000,- € bisher keine Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6044 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Welche konkreten Maßnahmen zur Verringerung von Lärm- und Schadstoffbelastungen wurden im Rahmen der in Frage 3 dargestellten Bauarbeiten bzw. Modernisierungen ergriffen? Wenn keine, warum nicht? Die in der Antwort zu Frage 3 dargestellten Bauprojekte beinhalten keine Maßnahmen zur unmittelbaren Verringerung von Lärm- und Schadstoffbelastungen . Da auf Flugplätzen zur Vermeidung von Flugunfällen eine Hindernisfreiheit gegeben sein muss, ist die Errichtung wirkungsvoller Lärmschutzwände nicht möglich. Eine indirekte Lärmreduktion konnte jedoch durch den Neubau des Simulatorgebäudes für das Waffensystem EUROFIGHTER erreicht werden. Die intensive Nutzung der EUROFIGHTER -Simulatoren reduziert die Anzahl der Flug- und Betriebsstunden . 5. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern zu Fluglärm- und Schadstoffbelastungen durch die Verlegung von JG 47 nach Lechfeld? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen? Das TaktLwG 74 betreibt im Rahmen einer vorübergehenden Verlegung seit dem 3. März 2014 Flugbetrieb auf dem Militärflugplatz Lechfeld. In diesem Zeitraum sind aus dem Umfeld des Flugplatzes (ca. 20 km Radius) 256 Beschwerden bei der Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr (FLIZ) eingegangen. Eine Differenzierung der Beschwerden nach Fluglärm- und Schadstoffbelastungen ist nicht möglich. 147 der 256 Beschwerden wurden von einem einzigen Petenten initiiert. Das Beschwerdeaufkommen in den 18 Monaten seit der Verlegung ist geringer als in den 18 Monaten davor (334 Beschwerden, davon 276 durch denselben Einzelpetenten). Zu diesen Lärmbeschwerden wurde durch die FLIZ umfangreiche mündliche und schriftliche Korrespondenz zur Aufklärung über den Flugbetrieb im Bereich Lechfeld geführt. Am 18. März 2014 wurde im Rahmen der Sitzung einer Lärmschutzkommission mit Vertretern der angrenzenden Kommunen die Beschwerdesituation am Flugplatz Lechfeld erläutert . Baumaßnahme Grund der Maßnahme Baubeginn Bauende vorgesehene Kosten Entstandene Ausgaben Anpassung Aircrew Synthetic Training Aids (ASTA) Informationstechnische Anpassung u. Modernisierung des Simulatorgebäudes Jul 2015 Nov 2015 397.000,- € bisher keine Abriss diverser Gebäude NATOFlugplatz Abriss baufälliger Gebäude Jun 2015 Dez 2015 770.000,- € bisher keine Instandsetzung der Sheltervorfelder Flugbetriebsflächenbegehung im Jahr 2013 Jun 2016 Dez 2016 393.000,- € bisher keine Einbau Gebäudeautomation Modernisierung / Erneuerung der Gebäudeleittechnik Mai 2015 Dez 2017 1.888.000,- € bisher keine Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6044 6. Aus welchen militärstrategischen Gründen wurde der Militärplatz Ämari/Estland für Flugzeuge des JG 74 während seines Einsatzes im Rahmen von „Air Policing Baltikum“ ausgewählt? Für die Verlegung von zusätzlichen Flugzeugen im Rahmen der Verstärkung des Air Policing Baltikum 2014 wurden die Flugplätze Šialiai/Litauen und Ämari/Estland erkundet. Aufgrund der verfügbaren Infrastruktur wurde Ämari ausgewählt. Militärstrategisch unterstreicht die Präsenz einer Alarmrotte in einem weiteren baltischen Staat neben Litauen die Idee der Rückversicherungsmaßnahmen. 7. Welche Modernisierungsmaßnahmen am ehemaligen Militärflugplatz der Luftstreitkräfte der Sowjetunion und der Russischen Föderation Ämari wurden vom Infrastrukturausschuss der NATO seit dem NATO-Beitritt Estlands 2004 für das „Integrated Extended Air Defence System“ (NATIENADS) beschlossen (bitte Höhe der Gesamtkosten , Einzelkosten je Bau- und Modernisierungsvorhaben angeben)? Seit dem NATO-Beitritt Estlands im Jahr 2004 wurde ein Projekt zur Implementierung einer Luftraumüberwachung am Standort Ämari durch den NATO-Investitionsausschuss genehmigt. Die Kosten beliefen sich auf 0,903 Mio. Euro, welche von der NATO bereitgestellt wurden. 8. Hat die Bundesregierung Kenntnis von Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern zu Fluglärm- und Schadstoffbelastungen durch die Verlegung von JG 47 nach Ämari/Estland? Wenn ja, welche Maßnahmen wurden ergriffen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Kenntnisse vor. 9. Wie viele Flugstunden wurden im Jahr 2014 vom JG 74 durchgeführt (bitte Vergleichstabelle mit Werten ab dem Jahr 2009, total, Differenzierung nach Deutschland und Auslandseinsätzen aufstellen )? Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Flugstunden gesamt 1.604 1.053 2.187 2.487 3.204 3.083 Davon Flugstunden im Ausland 150 22 332 307 211 589 10. Wie viele Flugbewegungen wurden im Jahr 2014 beim JG 74 registriert (bitte Vergleichstabelle mit Werten ab dem Jahr 2009, total, Differenzierung nach Deutschland und Auslandseinsätzen aufstellen )? Die registrierten Flugbewegungen beinhalten Starts, Landungen und Übungsanflüge sowie das Kreuzen der Kontrollzone aller Luftfahrzeugtypen inklusive Sportflieger und Hubschrauber. Eine Differenzierung der Flugbewegungen im Ausland ist nicht möglich. 11. Wie hoch war der Treibstoffverbrauch (Kerosin) beim JG 74 im Jahr 2014 (bitte Vergleichstabelle mit Werten ab dem Jahr 2009, total, Differenzierung nach Deutschland und Auslandseinsätzen aufstellen)? Im Jahr 2014 wurden im TaktLwG 74 Neuburg a.d. Donau 8 821 287 Liter Flugkraftstoff an das Waffensystem EUROFIGHTER ausgegeben. Dies entspricht ca. 7 057 Tonnen Flugkraftstoff. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6044 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Treibstoffverbrauch gesamt in Tonnen 6650 5275 6475 7268 10200 7057 Davon Treibstoffverbrauch im Ausland in Tonnen 525* 77* 1162* 1075* 739* 2062* * Durchschnittswert anhand von Flugstunden 12. Wie hoch war der CO2-Ausstoß des JG 74 im Jahr 2014 (bitte Vergleichstabelle mit Werten ab dem Jahr 2009, total, Differenzierung nach Deutschland und Auslandseinsätzen aufstellen)? Bezogen auf den Treibstoffverbrauch des TaktLwG 74 Neuburg a.d. Donau in Verbindung mit dem durchschnittlichen Umrechnungsfaktor für Kilogramm (kg) Flugkraftstoff zu kg freigesetztem Kohlenstoffdioxid (CO2) von 3,15 wurden im Jahr 2014 rund 22 230 Tonnen CO2 ausgestoßen . * Durchschnittswert anhand von Flugstunden 13. Wie hoch war der Ausstoß anderer Schadstoffemissionen des JG 74 im Jahr 2014 (bitte Vergleichstabelle mit Werten ab dem Jahr 2009, total, Differenzierung nach Deutschland und Auslandseinsätzen aufstellen)? Durch die Verbrennung des Treibstoffs entstehen neben CO2 und Wasser weitere Abgaskomponenten. Die spezifischen Emissionen der jeweiligen Triebwerke sind abhängig von den Umweltbedingungen wie z. B. Temperatur , Luftdruck, Feuchtigkeit sowie den geflogenen Flugprofilen und liegen bei einem modernen Triebwerk wie dem EUROFIGHTER-Triebwerk EJ200 weit unter den Werten älterer Triebwerke. Konkrete Werte zu den weiteren Abgaskomponenten sind nicht bekannt. Aus diesem Grund können auch keine Gesamtwerte für den Ausstoß anderer Schadstoffe des TaktLwG 74 Neuburg a. d. Donau oder Werte bezogen auf eine Flugstunde des Waffensystems EUROFIGHTER angegeben werden. 14. Wie hoch waren die Gesamtkosten pro Flugstunde des Waffensystems „Eurofighter“ im Jahr 2014 (bitte Vergleichstabelle mit Werten ab dem Jahr 2009, total, Differenzierung nach Deutschland und Auslandseinsätzen aufstellen)? Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Kostensatz „Flugstunde Eurofighter “ 73.992 € 76.961 € 88.086 € 78.197 € 71.316 € 67.852 € Der Kostensatz einer Flugstunde für das Waffensystem EUROFIGHTER berücksichtigt im Rahmen kalkulatorischer Kosten auch die nutzungsabhängige Abschreibung des Systems über die gesamte Nutzungsdauer. Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 CO2-Ausstoß gesamt in Tonnen 20.974 16.616 20.936 22.894 32.130 22.230 Davon CO2-Ausstoß im Ausland in Tonnen* 1.654 243 3.660 3.385 2.326 6.494 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6044 Eine Unterscheidung des Kostensatzes nach Flugstunden im Inland und bei Auslandseinsätzen ist verfahrenstechnisch nicht vorgesehen. 15. Wie hoch war der CO2-Ausstoß pro Flugstunde des Waffensystems „Eurofighter“ im Jahr 2014 (bitte Vergleichstabelle mit Werten ab dem Jahr 2009 aufstellen)? Das Waffensystem EUROFIGHTER verbraucht pro Flugstunde durchschnittlich ca. 3,5 Tonnen Flugkraftstoff. Bei einem Umrechnungsfaktor für kg Flugkraftstoff zu kg freigesetztem CO2 von 3,15 ergibt sich ein durchschnittlicher CO2-Ausstoß pro Flugstunde von ca. 11 Tonnen. Eine Vergleichstabelle mit Werten ab 2009 ist nicht angefügt, da es sich hierbei um einen fixen Durchschnittswert handelt. 16. Wie hoch war der Ausstoß anderer Schadstoffemissionen pro Flugstunde des Waffensystems „Eurofighter“ im Jahr 2014 (bitte Vergleichstabelle mit Werten ab dem Jahr 2009 aufstellen)? Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. 17. Wie viele Maschinen des Waffensystems „Eurofighter“ waren im Jahr 2014 in Neuburg bzw. auf dem Ausweichflugplatz Lechfeld fest stationiert und welche Verlegungen sind geplant (bitte Vergleichstabelle mit Werten ab dem Jahr 2009 aufstellen)? Im Jahr 2014 waren durchschnittlich 23 Lfz des Waffensystems EUROFIGHTER beim TaktLwG 74 Neuburg a.d. Donau oder auf dem Ausweichflugplatz Lagerlechfeld fest stationiert. Für das Jahr 2015 ist lediglich die Rückverlegung von Lagerlechfeld nach Neuburg geplant. 18. Wie hoch waren im Jahr 2014 die Gesamtkosten des Neuburger Militärflugplatzes bzw. auf dem Ausweichflugplatz Lechfeld (bitte Personal- und Flugbetriebskosten angeben, Vergleichstabelle mit Werten ab dem Jahr 2009 aufstellen)? Die Gesamtkosten des TaktLwG 74 in Neuburg a.d. Donau für das Jahr 2014 betragen rund 277,1 Mio. Euro. 2013 beliefen sich die Kosten auf 318,8 Mio. Euro, 2012 auf 254,9 Mio. Euro. Die Kosten beinhalten neben den Infrastrukturkosten insbesondere auch Personal-, Flugbetriebs- und kalkulatorische Kosten. Aufgrund einer ab dem Jahr 2012 erfolgten Umstellung des Berechnungsverfahrens ist eine Vergleichbarkeit der Werte aus Vorjahren nicht gegeben. 19. Wie viele Soldatinnen, Soldaten und Zivilangestellte waren im Jahr 2014 beim JG 74 stationiert bzw. beschäftigt, und welche Verlegungen sind geplant (bitte Vergleichstabelle mit Werten ab dem 2009, total, Differenzierung nach Deutschland und Auslandseinsätzen aufstellen)? Für das TaktLwG 74 sind die angeforderten Daten in folgender Tabelle aufgelistet. Die Daten für Zivilpersonal wurden 2009 noch nicht erfasst. Zu Auslandseinsätzen wird auf die Antwort auf Frage 20 verwiesen. Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Durchschnittlicher Verfügungsbestand 10 8 17 21 21 23 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6044 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. Wie viele Soldatinnen und Soldaten des JG 74 waren im Jahr 2014 an Auslandseinsätzen beteiligt (bitte Nennung der Einsätze, Dauer und Stationierungsort angeben, Vergleichstabelle mit Werten ab dem Jahr 2009 aufstellen)? Es konnten nur die Zeiträume nach Aufstellung des TaktLwG 74 betrachtet werden, da Datenerhebungen über Einsätze von Personal des JG 74 systemisch bedingt nicht mehr nachvollziehbar sind. Einsatzjahr 2013 Im Einsatzjahr wurden insgesamt 93 Soldaten des Verbandes in besonderen Auslandsverwendungen eingesetzt. Schwerpunkt war der Einsatz beim Deutschen (DEU) Einsatzkontingent ISAF Mazar-e Sharif/Termez (EinsKtgt ISAF MeS/TMZ). Weiterhin wurde Personal im Rahmen von MINUSMA (Dakar) und KFOR (Prizren/Pristina) verwendet. Die durchschnittliche Verweildauer im Einsatzland betrug 60 Tage. Einsatzjahr 2014 Im Einsatzjahr wurden insgesamt 69 Soldaten des Verbandes in besonderen Auslandsverwendungen eingesetzt. Schwerpunkt war der Einsatz beim DEU EinsKtgt ISAF (MeS/TMZ). Weiterhin wurde Personal im Rahmen von MINUSMA bzw. Humanitäre Hilfe Westafrika (Dakar/Accra) und KFOR (Prizren/Pristina) verwendet. Die durchschnittliche Verweildauer im Einsatzland betrug 70 Tage. Darüber hinaus wurden 296 Soldaten im Rahmen des NATO Air Policing Baltikum (Ämari) eingesetzt. Die Verweildauer betrug hier ca. vier bis fünf Wochen. 21. Ist es im Rahmen des NATO-Einsatzes von JG 74 im Baltikum zu besonderen Vorkommnissen gekommen, wie am 3. November 2009 in der Rheinischen Post berichtet (www.rp-online.de/politik/ deutschland/deutschejets-fangen-russen-ab-aid-1.2297088), als deutsche Eurofighter des JG 74 am 15. September im äußersten Nordwesten Estlands an der Ostseeküste einen russischen Radaraufklärer vom Typ Beriew Be-50 abgefangen haben und zwei russische Kampfflugzeuge vom Typ Sukhoi Su-27 (Nato-Code: Flanker) mit Überschallgeschwindigkeit auf die Eurofighter zugeflogen sind? Im Rahmen der Durchführung der Verstärkung des NATO Air Policing Baltikum 2014 durch Teile des TaktLwG 74 ist es zu keinen Vorfällen gekommen. Jahr 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Bezugsmonat März Mai Mai Mai Mai Mai Mai Soldatinnen/ Soldaten 1004 1060 972 899 999 944 936 Zivil keine Erfassung 192 183 184 163 143 141 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6044 22. War das JG 74 im Rahmen seines NATO-Einsatzes im Baltikum direkt oder indirekt an der Verfolgung eines vermeintlichen U-Bootes der Streitkräfte der Russischen Föderation durch das NichtNATO -Partnerland Schweden in schwedischen Gewässern vom 17. bis 27. Oktober 2014 beteiligt oder betroffen (www. handelsblatt.com/politik/international/u-boot-vor-stockholmschweden -jagt-ein-russisches-phantom/10863658.html und www. theguardian.com/world/2014/oct/21/sweden-cold-war-submarinehunt -russia-vessel-military), etwa durch die zeitgleiche Absicherung des benachbarten Luftraums, Eskortierung von Flugzeugen, bei Patrouillenflügen im genannten Zeitraum oder durch erhöhte Alarmbereitschaft? Wenn nein, wo befanden sich die Flugzeuge von JG 74 zum genannten Zeitraum und was war ihr Einsatzstatus? Die im Rahmen des NATO Air Policing Baltikum von der Air Base Ämari durchgeführten Schutzflüge bzw. Übungsschutzflüge (bewaffnet) und Übungsflüge (unbewaffnet) des TaktLwG 74 im angegebenen Zeitraum standen nicht im Zusammenhang mit der Verfolgung eines vermeintlichen U-Bootes. Die Luftfahrzeuge befanden sich im angegebenen Zeitraum in dem von der NATO geforderten Bereitschaftsstatus. 23. Fliegt das JG 74 seine Einsätze im Rahmen des NATO-Einsatzes inklusive Übungen im Baltikum mit scharfen Waffen? Wenn ja, bei wie vielen Einsätzen (bitte Tag des Einsatzes, Dauer, Einsatzgebiet und Art der Bewaffnung angeben)? Im Rahmen des NATO Air Policing Baltikum 2014 wurden 18 Schutzflüge und 57 Übungsschutzflüge bewaffnet durchgeführt. Die Bewaffnung bestand aus wärmesuchenden Luft/Luft-Lenkflugkörpern IRIS-T und der Bordkanone. Darüber hinaus wurden 72 unbewaffnete Übungsflüge durchgeführt. Das Einsatzgebiet umfasste den Luftraum über den drei baltischen Staaten (Estland, Lettland und Litauen) sowie internationalen Luftraum über der Ostsee. Schutzflüge Lfd. Nr. Datum Missionsdauer in Std. Anzahl Luftfahrzeuge 1. 21.09.2014 0:40 2 2. 03.10.2014 0:45 2 3. 14.10.2014 1:25 2 4. 28.10.2014 1:35 2 5. 28.10.2014 1:25 2 6. 30.10.2014 0:45 2 7. 30.10.2014 1:05 2 8. 31.10.2014 1:30 2 9. 15.11.2014 1:20 2 10. 08.12.2014 1:45 2 11. 08.12.2014 1:20 2 12. 08.12.2014 1:10 2 13. 08.12.2014 1:10 1 14. 09.12.2014 1:50 2 15. 09.12.2014 1:10 1 16. 10.12.2014 1:20 2 17. 10.12.2014 1:05 1 18. 11.12.2014 1:05 2 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6044 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Übungsschutzflüge Lfd. Nr. Datum Missionsdauer in Std. Anzahl Luftfahrzeuge 1. 01.09.2014 1:05 2 2. 02.09.2014 1:20 2 3. 02.09.2014 1:45 2 4. 04.09.2014 1:15 2 5. 15.09.2014 1:50 2 6. 15.09.2014 1:25 2 7. 16.09.2014 1:40 2 8. 16.09.2014 1:20 2 9. 17.09.2014 1:30 2 10. 17.09.2014 1:40 2 11. 18.09.2014 1:35 2 12. 18.09.2014 1:15 2 13. 19.09.2014 1:30 2 14. 19.09.2014 1:25 2 15. 29.09.2014 1:35 2 16. 29.09.2014 1:50 2 17. 30.09.2014 1:10 2 18. 30.09.2014 1:10 2 19. 01.10.2014 1:05 2 20. 01.10.2014 1:30 2 21. 02.10.2014 1:25 2 22. 02.10.2014 2:00 2 23. 03.10.2014 1:55 2 24. 13.10.2014 1:20 2 25. 13.10.2014 1:15 2 26. 14.10.2014 1:25 2 27. 15.10.2014 1:50 2 28. 16.10.2014 1:45 2 29. 16.10.2014 1:25 2 30. 17.10.2014 1:30 2 31. 17.10.2014 1:30 2 32. 27.10.2014 1:20 2 33. 27.10.2014 1:25 2 34. 28.10.2014 1:10 2 35. 29.10.2014 1:25 2 36. 30.10.2014 1:05 2 37. 31.10.2014 1:20 2 38. 10.11.2014 0:45 2 39. 12.11.2014 1:30 2 40. 13.11.2014 1:05 2 41. 13.11.2014 1:00 2 42. 14.11.2014 1:05 2 43. 14.11.2014 1:00 2 44. 24.11.2014 1:45 2 45. 24.11.2014 1:10 2 46. 25.11.2014 1:10 2 47. 25.11.2014 1:05 2 48. 27.11.2014 1:15 2 49. 27.11.2014 1:05 2 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/6044 Übungsschutzflüge Lfd. Nr. Datum Missionsdauer in Std. Anzahl Luftfahrzeuge 50. 28.11.2014 1:05 2 51. 28.11.2014 1:25 2 52. 11.12.2014 1:10 2 53. 12.12.2014 1:05 2 54. 12.12.2014 1:20 2 55. 23.12.2014 1:40 2 56. 23.12.2014 1:15 2 24. Wurde im Jahr 2014 von Flugzeugen des JG 74 scharfe Bewaffnung zu Trainingszwecken abgefeuert? Wenn ja, welche waren dies und wie hoch sind die daraus entstandenen Kosten (bitte Auflistung nach Ort, Datum, Name und Ziel der Übung, Waffengattung, Kosten)? Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen. 25. In welchen Jahren seit 2009 haben Flugzeuge des JG 74 scharfe Bewaffnung abgefeuert, und welche Kosten sind dabei entstanden (bitte Auflistung nach Ort, Datum, Name und Ziel der Übung, Waffengattung , Kosten)? Orte: Übungsgebiete (z.B. ED-D 44/46 100: Übungsgebiet Nordsee) in Euro 26. Wie viele Reparaturen wurden 2014 am Eurofighter, die als „außergewöhnlich aufwendig und teuer“ gelten (Techniker Oberleutnant Michael Riehl, www.augsburger-allgemeine.de/schwabmuenchen/ Die-Luftpolizei-vom-Lechfeld-id33561817.html), vorgenommen (bitte Auflistung nach Ort, Datum, Schaden- und Schadensgrund, Kosten)? Der in der Augsburger Allgemeinen zitierte Techniker bezieht seine Aussage auf größere Reparaturen an Bauteilen mit Verbundwerkstoffen. Solche Reparaturen wurden im Jahr 2014 am EUROFIGHTER nicht durchgeführt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6044 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 27. Welche militärischen Auszeichnungen, besondere Gratifikationen wie Sonderzuschläge, Sonderurlaub oder Ähnliches haben Mitglieder des JG 74 aus welchem Anlass seit Januar 2009 erhalten? Die Disziplinarvorgesetzten im TaktLwG 74 (ehem. JG 74) haben Förmliche Anerkennungen (in der Regel verbunden mit Sonderurlaub) wegen vorbildlicher Pflichterfüllung oder hervorragender Einzeltaten erteilt. Weiterhin wurden auf Vorschlag der Disziplinarvorgesetzten Ehrenzeichen der Bundeswehr durch das Bundesministerium der Verteidigung verliehen. Die Aktenaufbewahrungsfrist für Vorgänge über die Beantragung von Ehrenzeichen umfasst drei Jahre. Insofern sind lediglich Angaben zu den im Jahr 2012 und später erteilten Ehrenzeichen möglich. Verliehen wurden diese aufgrund treuer Pflichterfüllung und überdurchschnittlicher Leistungen. Die Angehörigen des TaktLwG 74 erhalten bei Vorliegen der jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen Stellen- und Erschwerniszulagen (z.B. die sog. "Spießzulage" oder die Stellenzulage für den Fliegerischen Dienst). Weiterhin wurden im Rahmen der jeweils verfügbaren Haushaltsmittel und Vergabemöglichkeiten Leistungsprämien bzw. -zulagen bzw. -stufen für herausragende besondere Leistungen vergeben. Darüber hinaus wurden Bestpreise als Zeichen der besonderen Anerkennung und Würdigung besonderer Leistungen im allgemeinen Truppendienst vergeben. 28. Ist es in den Jahren 2009 bis 2015 im Rahmen von Aktivitäten des JG 74 zu Toten oder Verletzungen von Flugpersonal und/oder Bodenpersonal oder Dritter gekommen (bitte Auflistung nach Ort, Datum , Art, Schwere und Ursache der Verletzung)? Im Zeitraum 2009 bis 2015 kam es im Rahmen von Aktivitäten des TaktLwG 74 zu 153 Unfallanzeigen, von denen 31 Wegeunfälle sind und 4 explizit in Verbindung zum Luftfahrzeug stehen. Die weiteren Details sind aufgrund des Umfanges in der angehängten Tabelle am Ende dieses Antwortschreibens aufgeführt. 29. Von wie vielen „hot air incidents“, verstanden als Luftvorfälle mit hoher Eskalationswahrscheinlichkeit zwischen Luftstreitkräften der Russischen Föderation und Mitgliedern der NATO-Mission, hat die Bundesregierung Kenntnis (bitte Auflistung nach Datum, Ort, Art des Ereignisses, Reaktion der NATO-Flugzeuge)? Eine Definition „hot air incidents“, verstanden als „Luftvorfälle mit hoher Eskalationswahrscheinlichkeit“, ist in NATO-Dokumenten nicht vorhanden . Sowohl das NATO Air Policing im Allgemeinen als auch das Air Policing Baltikum als Teil des NATO Air Policing im Speziellen haben einen rein defensiven Charakter. In den einschlägigen NATO-Vorschriften, die für alle am NATO Air Policing teilnehmenden Nationen verbindlich sind, wird diese defensive Ausrichtung in der Weisungslage umgesetzt. Ein deeskalierendes Verhalten – ohne das Recht auf Selbstverteidigung einzuschränken – ist Einsatzgrundsatz. Alle in den Jahren 2014 und 2015 im Rahmen des Air Policing Baltikum durchgeführten Abfangeinsätze der jeweiligen Einsatzkontingente sind nach Kenntnis der Bundesregierung entlang der gültigen Vorschriften durchgeführt worden. Demnach ist es im Rahmen des NATO Air Policing Baltikum 2014 und 2015 zu keinen „Luftvorfällen mit hoher Eskalationswahrscheinlichkeit “ zwischen den Luftstreitkräften der Russischen Föderation und „Mitgliedern der NATO-Mission“ gekommen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/6044 30. An wie vielen dieser Ereignisse war das JG 74 direkt oder indirekt beteiligt (bitte Auflistung nach Datum, Art des Ereignisses, Reaktion der NATO-Flugzeuge)? Auf die Antwort zu Frage 29 wird verwiesen. 31. Welche konkreten Kenntnisse hat die Bundesregierung über einen Beinahe-Zusammenstoß des zivilen Fluges SAS 737 (Kopenhagen– Rom) mit 132 Passagieren im Luftraum östlich von Malmö mit einem russischen, ohne Radartransponder fliegenden Aufklärer (www.europeanleadershipnetwork.org/medialibrary/2014/11/09/ 6375e3da/Dangerous%20Brinkmanship.pdf), und welche Auswirkungen hat dieses „blind air activity“-Ereignis auf das taktische Verhalten der NATO-Mission von JG 74? Der Bundesregierung liegen keine Kenntnisse vor, die über die in der Presse veröffentlichten Informationen hinausgehen. Nach hiesiger Bewertung handelt es sich bei dem dargestellten Vorfall nicht um eine bestätigte gefährliche Annäherung. Es gibt daher keine Auswirkungen auf das taktische Verhalten der im Bereich der Ostsee eingesetzten Luftfahrzeugführer des TaktLwG 74. 32. Welche deeskalierenden Maßnahmen zur „military-to-military communication and transparency“ zwischen den Luftstreitkräften der Russischen Föderation und den Mitgliedern der NATO-Mission wurden laut Kenntnis der Bundesregierung seit dem Ukraine-KrimKonflikt im März 2014 ergriffen? Wenn keine, warum nicht? Internationale Regeln und Normen werden bei jedem Einsatz der NATO befolgt. Deeskalation besteht fortwährend und ist einer der Grundpfeiler der NATO-Politik. Die Bundesregierung unterstützt diese Richtlinie. Auf Initiative des Bundesministers des Auswärtigen Dr. Frank-Walter Steinmeier beim NATO-Außenministertreffen im Dezember 2014 wurde inzwischen ein Krisenkontaktmechanismus zwischen der NATO und Russland etabliert, um unkontrollierten Eskalationsdynamiken vorzubeugen . 33. Wie viele Offiziere der baltischen Staaten wurden in Deutschland bis 2014 zu Jägerleitoffizieren ausgebildet, warum war diese Maßnahme nötig, an welchen Standorten, wie hoch sind die daraus entstanden Kosten und ist die Ausbildung abgeschlossen (bitte Auflistung nach Standorten, Anzahl der Auszubildenden, Dauer, Kosten)? Es wurden keine Offiziere der baltischen Staaten in Deutschland zu Jägerleitoffizieren ausgebildet. Es wurde lediglich eine theoretische Einweisung für 16 baltische Offiziere durchgeführt. 34. Welche Angehörigen der Streitkräfte anderer Nationen wurden in Deutschland von der deutschen Luftwaffe ausgebildet, warum war diese Maßnahme nötig, an welchen Standorten, wie hoch sind die daraus entstanden Kosten und ist die Ausbildung abgeschlossen (bitte Auflistung nach Standorten, Anzahl der Auszubildenden, Dauer, Kosten)? Ausbildung von technischem Personal Die nachfolgende Aufstellung über Ausbildung von technischem Personal gibt den Stand von August 2013 wieder. Nach hiesiger Kenntnis gibt es keine Veränderung hierzu. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6044 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Nicht betrachtet sind internationale Ausbildungskooperationen mit nach Nationen getrennten Hörsälen. Standort Herkunftsland Art der Ausbildung Dauer Kosten der Maßnahme Auszubildende Kaufbeuren Technisches Ausbildungszentrum Süd Österreich Ausbildung von technischem Personal EUROFIGHTER 137 Wochen ca. 40 Mio. € 46 Appen Unteroffizierschule der Luftwaffe Frankreich Ausbildung zum Lehrfeldwebel A400M 8 Wochen nicht bekannt 1 Ausbildung von fliegerischem Personal Seit dem Jahr 2007 werden österreichische (AUT) EUROFIGHTERLuftfahrzeugführer in Laage beim TaktLwG 73 "S" ausgebildet. Derzeit befinden sich der 23. und 24. AUT Luftfahrzeugführer in der Umschulung . Die Kostenaufstellung beläuft sich auf ca. 2,8 Mio. Euro pro Schüler . Ausbildung von Personal des Luftbildwesens Im Jahr 2015 wurden bzw. werden am Ausbildungszentrum Abbildende Aufklärung der Luftwaffe in Fürstenfeldbruck Angehörige ausländischer Streitkräfte im Luftbildwesen wie folgt ausgebildet: Herkunftsland Art der Ausbildung Grund Kosten der Maßnahme Auszubildende Indien Synthetic Aperture Radar (SAR) Bildauswertung Internationale Kooperation 31.151,32 € (Bezahlung durch Indien) 8 Österreich SAR Bildauswertung Bilaterales Zusammenarbeitspro - gramm (ZAP) AUT-DEU Aufrechnung der Kosten im Rahmen ZAP 2 Österreich Luftbildauswertung Optisch / Infrarot ZAP AUT-DEU Aufrechnung der Kosten im Rahmen ZAP 22 Schweiz Luftbildauswertung Optisch / Infrarot ZAP CHE-DEU Aufrechnung der Kosten im Rahmen ZAP 7 Polen Luftbildauswertung Optisch / Infrarot NATO Joint ISR 5.226,57 € / TN 3 Polen SAR Bildauswertung NATO Joint ISR 3180,31 € / TN 3 Niederlande SAR Bildauswertung NATO Joint ISR 3180,31 € / TN 2 Lettland SAR Bildauswertung NATO Joint ISR 3180,31 € / TN 1 Estland SAR Bildauswertung NATO Joint ISR 3180,31 € / TN 1 Türkei SAR Bildauswertung NATO Joint ISR 3180,31 € / TN 1 (geplant) Spanien SAR Bildauswertung NATO Joint ISR 3180,31 € / TN 2 (geplant) TN: Teilnehmer; ISR: Intelligence, Surveillance and Reconnaissance Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/6044 35. Wie viele und welche Flugzeuge des JG 74 haben an der NATOÜbung Arctic Challenge 2015 (ACE 2015) teilgenommen und wie viele Flugstunden sind dabei angefallen, inklusive Verlegung? Es haben 12 EUROFIGHTER des TaktLwG 74 Neuburg a.d. Donau an der NATO-Übung Arctic Challenge teilgenommen. Dabei sind 269 Flugstunden inklusive der Verlegung angefallen. 36. Wie viele Flugbewegungen wurden vom JG 74 bei der NATOÜbung Arctic Challenge 2015 (ACE 2015) durchgeführt, inklusive Verlegung mit Angabe von Start- und Landeflugplatz sowie Zwischenlandungen ? Vom TaktLwG 74 Neuburg a. d. Donau wurden während der NATOÜbung Arctic Challenge 2015 143 Flugbewegungen durchgeführt. Startflugplatz der Verlegung war Lagerlechfeld; Landeflugplatz war Bodö (Norwegen). 37. Wie hoch war der Treibstoffverbrauch (Kerosin) beim JG 74 bei der NATO-Übung Arctic Challenge 2015 (ACE 2015)? Bei der NATO-Übung Arctic Challenge wurden 131 400 Liter Flugkraftstoff (ca. 105 Tonnen) per Luftbetankung durch DEU Luftbetankungsflugzeuge und 374 330 Liter Flugkraftstoff (ca. 300 Tonnen) Flugkraftstoff durch Host Nation Betankung (NOR) an Luftfahrzeuge des TaktLwG 74 Neuburg a. d. Donau abgegeben. 38. Wie hoch war der CO2-Ausstoß des JG 74 bei der NATO-Übung Arctic Challenge 2015 (ACE 2015)? Bezogen auf den Treibstoffverbrauch des TaktLwG 74 Neuburg a.d. Donau in Verbindung mit dem durchschnittlichen Umrechnungsfaktor für kg Flugkraftstoff zu kg freigesetztem CO2 von 3,15 wurden bei der Übung Arctic Challenge 1 276 Tonnen CO2 ausgestoßen. 39. Wie hoch war der Ausstoß anderer Schadstoffemissionen des JG 74 bei der NATO-Übung Arctic Challenge 2015 (ACE 2015)? Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. 40. Wie hoch waren die Kosten des Waffensystems „Eurofighter“ bei der NATO-Übung Arctic Challenge 2015 (ACE 2015) (bitte pro Flugstunde und gesamt angeben)? Im Rahmen der NATO-Übung „Arctic Challenge 2015" wurden 200 Flugstunden mit dem Waffensystem EUROFIGHTER absolviert. Die Kosten je Flugstunde betrugen 38 244 Euro ohne kalkulatorische Kosten und 67 852 Euro mit kalkulatorischen Kosten. Daraus ergeben sich Kosten in Höhe von 7 648 800 Euro (ohne kalkulatorische Anteile) und 13 570 400 Euro (einschließlich kalkulatorischer Anteile). 41. Welche Auslandseinsätze bzw. NATO-Missionen mit Beteiligung vom JG 74 sind ab August 2015 binnen der nächsten zwei Jahre geplant bzw. angefragt? Von September bis Dezember 2016 ist eine Beteiligung des TaktLwG 74 an der Verstärkung des Air Policing Baltikum geplant. ... Anlage zu Frage 28 Ort Unfalltag Art Schwere Ursache Anzahl Unfallbereich in Verbindung mit Lfz Lagerlechfeld/Grab 24.09.2013 Verstauchungen/ Zerrungen Verletzt, ambulante Behandlung /dienstunfähig Falsche Handhabung von Maschinen, Werkzeugen usw. 1 Lagerlechfeld/Grab 28.01.2014 Brüche Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Eis 1 Lagerlechfeld/Grab 06.02.2014 Knalltrauma Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Fehlende oder unzureichende Schutzvorrichtung oder Körperschutzausrüstung 1 Lagerlechfeld/Grab 11.06.2014 Brüche Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 Lagerlechfeld/Grab 04.12.2014 Muskelriss, Muskelfa-serriss Verletzt, ambulante Behandlung /dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 Lagerlechfeld/Grab 18.03.2015 Bänderdehnung Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 28.01.2009 Prellungen Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Glättebildung durch Öl, Wasser, Aquaplaning, Schnee (Boden außen) 1 Wegeunfall NEUBURG A.D.DONAU 03.02.2009 Schleudertrauma Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Einwirkung Dritter (direkte oder indirekte Einwirkung einer oder mehrerer Personen, auch mittels Kraftfahrzeug) 1 NEUBURG A.D.DONAU 03.02.2009 Verstauchungen/ Zerrungen Verletzt, ambulante Behandlung /dienstunfähig Einwirkung Dritter (direkte oder indirekte Einwirkung einer oder mehrerer Personen, auch mittels Kraftfahrzeug) 1 NEUBURG A.D.DONAU 20.02.2009 Prellungen Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Eis 1 NEUBURG A.D.DONAU 04.03.2009 Brüche Verletzt, stationäre Behandlung Eigenes persönliches Verhalten (z.B. Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften, fahrlässiges Handeln, Übermüdung) 1 Wegeunfall NEUBURG A.D.DONAU 28.04.2009 Schleudertrauma Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Einwirkung Dritter (direkte oder indirekte Einwirkung einer oder mehrerer Personen, auch mittels Kraftfahrzeug) 1 Wegeunfall ... Anlage zu Frage 28 Ort Unfalltag Art Schwere Ursache Anzahl Unfallbereich in Verbindung mit Lfz NEUBURG A.D.DONAU 03.05.2009 Brüche Verletzt, stationäre Behandlung Einwirkung Dritter (direkte oder indirekte Einwirkung einer oder mehrerer Personen, auch mittels Kraftfahrzeug) 1 Wegeunfall NEUBURG A.D.DONAU 19.05.2009 Bänderdehnung Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 08.06.2009 Prellungen Verletzt, stationäre Behandlung Krankheit oder körperliche Behinderung (z.B. Prothesenträger, Träger einer starken Brille) 1 NEUBURG A.D.DONAU 02.07.2009 Eindringen von Fremd-körpern Verletzt, ambulante Behandlung /dienstunfähig Einwirkung von Tieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 07.07.2009 Verstauchungen/ Zerrungen Verletzt, ambulante Behandlung /dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 20.08.2009 Schleudertrauma Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Einwirkung Dritter (direkte oder indirekte Einwirkung einer oder mehrerer Personen, auch mittels Kraftfahrzeug) 1 Wegeunfall NEUBURG A.D.DONAU 28.08.2009 Schleudertrauma Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Einwirkung Dritter (direkte oder indirekte Einwirkung einer oder mehrerer Personen, auch mittels Kraftfahrzeug) 1 Wegeunfall NEUBURG A.D.DONAU 29.09.2009 Prellungen Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Eigenes persönliches Verhalten (z.B. Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften, fahrlässiges Handeln, Übermüdung) 1 Wegeunfall NEUBURG A.D.DONAU 02.11.2009 Verstauchungen/ Zerrungen Verletzt, ambulante Behandlung /dienstunfähig Eigenes persönliches Verhalten (z.B. Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften, fahrlässiges Handeln, Übermüdung) 1 NEUBURG A.D.DONAU 11.11.2009 Kapselriss Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 11.11.2009 Offene Wunden Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Sonstiges, Ursache nicht geklärt, keine Angabe 1 NEUBURG A.D.DONAU 23.11.2009 Gehirnerschütterung Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Nichtbeachtung von Arbeits- und Schutzvorschriften 1 ... Anlage zu Frage 28 Ort Unfalltag Art Schwere Ursache Anzahl Unfallbereich in Verbindung mit Lfz NEUBURG A.D.DONAU 12.12.2009 Brüche Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Eigenes persönliches Verhalten (z.B. Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften, fahrlässiges Handeln, Übermüdung) 1 NEUBURG A.D.DONAU 16.12.2009 Brüche Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Eigenes persönliches Verhalten (z.B. Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften, fahrlässiges Handeln, Übermüdung) 1 NEUBURG A.D.DONAU 17.12.2009 Brüche Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Eigenes persönliches Verhalten (z.B. Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften, fahrlässiges Handeln, Übermüdung) 1 NEUBURG A.D.DONAU 17.12.2009 Brüche Verletzt, stationäre Behandlung Sonstiges, Ursache nicht geklärt, keine Angabe 1 Wegeunfall NEUBURG A.D.DONAU 21.12.2009 Prellungen Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Einwirkung Dritter (direkte oder indirekte Einwirkung einer oder mehrerer Personen, auch mittels Kraftfahrzeug) 1 NEUBURG A.D.DONAU 10.01.2010 Schleudertrauma Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Glättebildung durch Öl, Wasser, Aquaplaning, Schnee (Boden außen) 1 Wegeunfall NEUBURG A.D.DONAU 11.01.2010 Bänderriss Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Eis 1 NEUBURG A.D.DONAU 12.01.2010 Prellungen Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Eigenes persönliches Verhalten (z.B. Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften, fahrlässiges Handeln, Übermüdung) 1 NEUBURG A.D.DONAU 15.01.2010 Offene Wunden Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Eigenes persönliches Verhalten (z.B. Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften, fahrlässiges Handeln, Übermüdung) 1 NEUBURG A.D.DONAU 28.01.2010 Verstauchungen/ Zerrungen Verletzt, ambulante Behandlung /dienstunfähig Eis 1 Wegeunfall NEUBURG A.D.DONAU 09.02.2010 Prellungen Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 23.02.2010 Brüche Verletzt, stationäre Behandlung Eis 1 Wegeunfall ... Anlage zu Frage 28 Ort Unfalltag Art Schwere Ursache Anzahl Unfallbereich in Verbindung mit Lfz NEUBURG A.D.DONAU 02.03.2010 Brüche Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Einwirkung Dritter (direkte oder indirekte Einwirkung einer oder mehrerer Personen, auch mittels Kraftfahrzeug) 1 NEUBURG A.D.DONAU 12.03.2010 Schleudertrauma Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Einwirkung Dritter (direkte oder indirekte Einwirkung einer oder mehrerer Personen, auch mittels Kraftfahrzeug) 1 Wegeunfall NEUBURG A.D.DONAU 18.03.2010 Brüche Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Einwirkung Dritter (direkte oder indirekte Einwirkung einer oder mehrerer Personen, auch mittels Kraftfahrzeug) 1 NEUBURG A.D.DONAU 24.03.2010 Offene Wunden Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Einwirkung von Tieren 1 Wegeunfall NEUBURG A.D.DONAU 08.04.2010 Schleudertrauma Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Einwirkung Dritter (direkte oder indirekte Einwirkung einer oder mehrerer Personen, auch mittels Kraftfahrzeug) 1 Wegeunfall NEUBURG A.D.DONAU 13.04.2010 Brüche Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 26.04.2010 Quetschungen Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 Ja NEUBURG A.D.DONAU 03.05.2010 Bänderdehnung Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 04.05.2010 Schleudertrauma Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Einwirkung Dritter (direkte oder indirekte Einwirkung einer oder mehrerer Personen, auch mittels Kraftfahrzeug) 1 Wegeunfall NEUBURG A.D.DONAU 10.05.2010 Brüche Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Einwirkung Dritter (direkte oder indirekte Einwirkung einer oder mehrerer Personen, auch mittels Kraftfahrzeug) 1 NEUBURG A.D.DONAU 17.06.2010 Bänderriss Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 01.07.2010 Gehirnerschütterung Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Einwirkung Dritter (direkte oder indirekte Einwirkung einer oder mehrerer Personen, auch mittels Kraftfahrzeug) 1 Wegeunfall ... Anlage zu Frage 28 Ort Unfalltag Art Schwere Ursache Anzahl Unfallbereich in Verbindung mit Lfz NEUBURG A.D.DONAU 07.07.2010 Brüche Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Einwirkung Dritter (direkte oder indirekte Einwirkung einer oder mehrerer Personen, auch mittels Kraftfahrzeug) 1 NEUBURG A.D.DONAU 22.07.2010 Bänderdehnung Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Hindernisse, Unebenheiten 1 NEUBURG A.D.DONAU 19.08.2010 Verletzungsart unbekannt bzw. nicht zuzuordnen Verletzt, stationäre Behandlung Nichtbeachtung von Arbeits- und Schutzvor-schriften 1 NEUBURG A.D.DONAU 22.08.2010 Kapselriss Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 07.09.2010 Bänderriss Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 16.09.2010 Prellungen Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Einwirkung Dritter (direkte oder indirekte Einwirkung einer oder mehrerer Personen, auch mittels Kraftfahrzeug) 1 NEUBURG A.D.DONAU 20.09.2010 Offene Wunden Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Eigenes persönliches Verhalten (z.B. Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften, fahrlässiges Handeln, Übermüdung) 1 NEUBURG A.D.DONAU 30.09.2010 Verletzungsart unbekannt bzw. nicht zuzuordnen Verletzt, ambulante Behandlung /dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 05.10.2010 Schleudertrauma Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Einwirkung Dritter (direkte oder indirekte Einwirkung einer oder mehrerer Personen, auch mittels Kraftfahrzeug) 2 Wegeunfall NEUBURG A.D.DONAU 11.10.2010 Offene Wunden Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 19.10.2010 Offene Wunden Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Sachliche Mängel (z.B. Materialschaden, fehlerhafte Einrichtung) 1 NEUBURG A.D.DONAU 04.11.2010 Bänderriss Verletzt, stationäre Behandlung Nicht zu spezifizieren 1 ... Anlage zu Frage 28 Ort Unfalltag Art Schwere Ursache Anzahl Unfallbereich in Verbindung mit Lfz NEUBURG A.D.DONAU 13.12.2010 Verätzungen Verletzt, stationäre Behandlung Sachliche Mängel (z.B. Materialschaden, fehler-hafte Einrichtung) 1 NEUBURG A.D.DONAU 14.12.2010 Quetschungen Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Eis 1 NEUBURG A.D.DONAU 16.12.2010 Schleudertrauma Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Einwirkung Dritter (direkte oder indirekte Einwirkung einer oder mehrerer Personen, auch mittels Kraftfahrzeug) 1 Wegeunfall NEUBURG A.D.DONAU 20.12.2010 Offene Wunden Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 25.01.2011 Brüche Verletzt, stationäre Behandlung Eis 1 NEUBURG A.D.DONAU 03.02.2011 Brüche Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Einwirkung Dritter (direkte oder indirekte Einwirkung einer oder mehrerer Personen, auch mittels Kraftfahrzeug) 1 NEUBURG A.D.DONAU 03.02.2011 Offene Wunden Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Falsche Handhabung von Maschinen, Werkzeugen usw. 1 NEUBURG A.D.DONAU 08.02.2011 Bänderriss Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Sonstiges, Ursache nicht geklärt, keine Angabe 1 NEUBURG A.D.DONAU 19.02.2011 Verstauchungen/ Zerrungen Verletzt, ambulante Behandlung /dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 11.03.2011 Eindringen von Fremd-körpern Verletzt, stationäre Behandlung Einwirkung Dritter (direkte oder indirekte Einwirkung einer oder mehrerer Personen, auch mittels Kraftfahrzeug) 1 NEUBURG A.D.DONAU 15.03.2011 Verstauchungen/ Zerrungen Verletzt, ambulante Behandlung /dienstunfähig Einwirkung Dritter (direkte oder indirekte Einwirkung einer oder mehrerer Personen, auch mittels Kraftfahrzeug) 1 NEUBURG A.D.DONAU 18.05.2011 Bänderriss Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 ... Anlage zu Frage 28 Ort Unfalltag Art Schwere Ursache Anzahl Unfallbereich in Verbindung mit Lfz NEUBURG A.D.DONAU 19.05.2011 Brüche Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Eigenes persönliches Verhalten (z.B. Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften, fahrlässiges Handeln, Übermüdung) 1 Wegeunfall NEUBURG A.D.DONAU 24.05.2011 Quetschungen Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Einwirkung Dritter (direkte oder indirekte Einwirkung einer oder mehrerer Personen, auch mittels Kraftfahrzeug) 1 Wegeunfall NEUBURG A.D.DONAU 21.06.2011 Offene Wunden Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Hindernisse, Unebenheiten 1 NEUBURG A.D.DONAU 29.06.2011 Verletzungsart unbekannt bzw. nicht zuzuordnen Verletzt, ambulante Behandlung /dienstunfähig Fehlende oder unzureichende Schutzvorrichtung oder Körperschutzausrüstung 1 NEUBURG A.D.DONAU 13.07.2011 Kapselriss Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Einwirkung Dritter (direkte oder indirekte Einwirkung einer oder mehrerer Personen, auch mittels Kraftfahrzeug) 1 NEUBURG A.D.DONAU 13.07.2011 Offene Wunden Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 Ja NEUBURG A.D.DONAU 09.08.2011 Quetschungen Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Wind/Windböe/Sturm 1 NEUBURG A.D.DONAU 22.08.2011 Brüche Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 24.08.2011 Brüche Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Sonstiges, Ursache nicht geklärt, keine Angabe 1 NEUBURG A.D.DONAU 15.09.2011 Brüche Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 05.10.2011 Brüche Verletzt, stationäre Behandlung Hindernisse, Unebenheiten 1 NEUBURG A.D.DONAU 10.11.2011 Prellungen Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Eigenes persönliches Verhalten (z.B. Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften, fahrlässiges Handeln, Übermüdung) 1 NEUBURG A.D.DONAU 07.12.2011 Muskelriss, Muskelfa-serriss Verletzt, ambulante Behandlung /dienstunfähig Eigenes persönliches Verhalten (z.B. Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften, fahrlässiges 1 ... Anlage zu Frage 28 Ort Unfalltag Art Schwere Ursache Anzahl Unfallbereich in Verbindung mit Lfz Handeln, Übermüdung) NEUBURG A.D.DONAU 26.01.2012 Offene Wunden Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 30.01.2012 Offene Wunden Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 01.02.2012 Gehirnerschütterung Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Eigenes persönliches Verhalten (z.B. Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften, fahrlässiges Handeln, Übermüdung) 1 NEUBURG A.D.DONAU 02.02.2012 Gehirnerschütterung Verletzt, stationäre Behandlung Hindernisse, Unebenheiten 1 NEUBURG A.D.DONAU 06.02.2012 Bänderriss Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 06.02.2012 Prellungen Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Einwirkung Dritter (direkte oder indirekte Einwirkung einer oder mehrerer Personen, auch mittels Kraftfahrzeug) 1 NEUBURG A.D.DONAU 15.02.2012 Muskelriss, Muskelfa-serriss Verletzt, ambulante Behandlung /dienstunfähig Eigenes persönliches Verhalten (z.B. Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften, fahrlässiges Handeln, Übermüdung) 1 NEUBURG A.D.DONAU 08.03.2012 Offene Wunden Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Eigenes persönliches Verhalten (z.B. Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften, fahrlässiges Handeln, Übermüdung) 1 NEUBURG A.D.DONAU 28.03.2012 Bänderriss Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 11.04.2012 Prellungen Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Einwirkung Dritter (direkte oder indirekte Einwirkung einer oder mehrerer Personen, auch mittels Kraftfahrzeug) 1 NEUBURG A.D.DONAU 14.04.2012 Prellungen Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Eigenes persönliches Verhalten (z.B. Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften, fahrlässiges Handeln, Übermüdung) 1 ... Anlage zu Frage 28 Ort Unfalltag Art Schwere Ursache Anzahl Unfallbereich in Verbindung mit Lfz NEUBURG A.D.DONAU 19.04.2012 Bänderriss Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 04.05.2012 Quetschungen Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Nichtbeachtung von Arbeits- und Schutzvorschriften 1 NEUBURG A.D.DONAU 14.05.2012 Prellungen Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 21.05.2012 Quetschungen Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Einwirkung Dritter (direkte oder indirekte Einwirkung einer oder mehrerer Personen, auch mittels Kraftfahrzeug) 1 NEUBURG A.D.DONAU 05.06.2012 Verletzungsart unbekannt bzw. nicht zuzuordnen Verletzt, ambulante Behandlung /dienstunfähig Einwirkung Dritter (direkte oder indirekte Einwirkung einer oder mehrerer Personen, auch mittels Kraftfahrzeug) 1 NEUBURG A.D.DONAU 11.06.2012 Schleudertrauma Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Sachliche Mängel (z.B. Materialschaden, fehlerhafte Einrichtung) 1 Wegeunfall NEUBURG A.D.DONAU 12.06.2012 Bänderriss Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Einwirkung Dritter (direkte oder indirekte Einwirkung einer oder mehrerer Personen, auch mittels Kraftfahrzeug) 1 NEUBURG A.D.DONAU 20.06.2012 Prellungen Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Einwirkung Dritter (direkte oder indirekte Einwirkung einer oder mehrerer Personen, auch mittels Kraftfahrzeug) 1 Wegeunfall NEUBURG A.D.DONAU 19.07.2012 Brüche Verletzt, stationäre Behandlung Glättebildung durch Öl, Wasser, Aquaplaning, Schnee (Boden außen) 1 Wegeunfall NEUBURG A.D.DONAU 26.07.2012 Eindringen von Fremd-körpern Verletzt, stationäre Behandlung Einwirkung von Tieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 26.07.2012 Verstauchungen/ Zerrungen Verletzt, ambulante Behandlung /dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 01.08.2012 Bänderriss Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Hindernisse, Unebenheiten 1 ... Anlage zu Frage 28 Ort Unfalltag Art Schwere Ursache Anzahl Unfallbereich in Verbindung mit Lfz NEUBURG A.D.DONAU 20.08.2012 Bänderdehnung Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Eigenes persönliches Verhalten (z.B. Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften, fahrlässiges Handeln, Übermüdung) 1 NEUBURG A.D.DONAU 19.09.2012 Verätzungen Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Einwirkung Dritter (direkte oder indirekte Einwirkung einer oder mehrerer Personen, auch mittels Kraftfahrzeug) 1 NEUBURG A.D.DONAU 22.09.2012 Bänderriss Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 02.10.2012 Schleudertrauma Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Einwirkung Dritter (direkte oder indirekte Einwirkung einer oder mehrerer Personen, auch mittels Kraftfahrzeug) 1 Wegeunfall NEUBURG A.D.DONAU 17.10.2012 Verrenkungen/ Auskugelungen Verletzt, ambulante Behandlung /dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 18.10.2012 Verstauchungen/ Zerrungen Verletzt, ambulante Behandlung /dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 26.10.2012 Verstauchungen/ Zerrungen Verletzt, ambulante Behandlung /dienstunfähig Eigenes persönliches Verhalten (z.B. Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften, fahrlässiges Handeln, Übermüdung) 1 NEUBURG A.D.DONAU 05.11.2012 Schleudertrauma Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Einwirkung von Tieren 1 Wegeunfall NEUBURG A.D.DONAU 15.01.2013 Offene Wunden Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Fehlende oder unzureichende Schutzvorrichtung oder Körperschutzausrüstung 1 NEUBURG A.D.DONAU 08.02.2013 Brüche Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Glättebildung durch Öl, Wasser, Aquaplaning, Schnee (Boden außen) 1 Wegeunfall NEUBURG A.D.DONAU 18.02.2013 Brüche Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 18.03.2013 Verstauchungen/ Zerrungen Verletzt, ambulante Behandlung /dienstunfähig Eis 1 ... Anlage zu Frage 28 Ort Unfalltag Art Schwere Ursache Anzahl Unfallbereich in Verbindung mit Lfz NEUBURG A.D.DONAU 21.03.2013 Verstauchungen/ Zerrungen Verletzt, ambulante Behandlung /dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 17.04.2013 Prellungen Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Sachliche Mängel (z.B. Materialschaden, fehlerhafte Einrichtung) 1 NEUBURG A.D.DONAU 21.04.2013 Verstauchungen/ Zerrungen Verletzt, ambulante Behandlung /dienstunfähig Eigenes persönliches Verhalten (z.B. Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften, fahrlässiges Handeln, Übermüdung) 1 NEUBURG A.D.DONAU 07.05.2013 Schleudertrauma Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Eigenes persönliches Verhalten (z.B. Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften, fahrlässiges Handeln, Übermüdung) 1 Wegeunfall NEUBURG A.D.DONAU 23.05.2013 Brüche Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Sachliche Mängel (z.B. Materialschaden, fehlerhafte Einrichtung) 1 NEUBURG A.D.DONAU 20.06.2013 Offene Wunden Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Eigenes persönliches Verhalten (z.B. Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften, fahrlässiges Handeln, Übermüdung) 1 NEUBURG A.D.DONAU 20.06.2013 Prellungen Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Einwirkung Dritter (direkte oder indirekte Einwirkung einer oder mehrerer Personen, auch mittels Kraftfahrzeug) 1 NEUBURG A.D.DONAU 02.07.2013 Brüche Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 20.07.2013 Offene Wunden Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Eigenes persönliches Verhalten (z.B. Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften, fahrlässiges Handeln, Übermüdung) 1 NEUBURG A.D.DONAU 08.10.2013 Verletzungsart unbekannt bzw. nicht zuzuordnen Verletzt, ambulante Behandlung /dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 17.10.2013 Verstauchungen/ Zerrungen Verletzt, ambulante Behandlung /dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 13.11.2013 Bänderriss Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 ... Anlage zu Frage 28 Ort Unfalltag Art Schwere Ursache Anzahl Unfallbereich in Verbindung mit Lfz NEUBURG A.D.DONAU 14.11.2013 Bänderdehnung Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 20.12.2013 Kapselriss Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Eis 1 NEUBURG A.D.DONAU 15.01.2014 Brüche Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Eis 1 Wegeunfall NEUBURG A.D.DONAU 08.02.2014 Brüche Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Einwirkung Dritter (direkte oder indirekte Einwirkung einer oder mehrerer Personen, auch mittels Kraftfahrzeug) 1 NEUBURG A.D.DONAU 12.02.2014 Quetschungen Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Einwirkung Dritter (direkte oder indirekte Einwirkung einer oder mehrerer Personen, auch mittels Kraftfahrzeug) 1 Ja NEUBURG A.D.DONAU 04.03.2014 Prellungen Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Einwirkung Dritter (direkte oder indirekte Einwirkung einer oder mehrerer Personen, auch mittels Kraftfahrzeug) 1 Wegeunfall NEUBURG A.D.DONAU 18.03.2014 Bänderriss Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 26.03.2014 Prellungen Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 19.05.2014 Offene Wunden Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 26.05.2014 Prellungen Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Fehlende oder unzureichende Schutzvorrichtung oder Körperschutzausrüstung 1 NEUBURG A.D.DONAU 04.06.2014 Verstauchungen/ Zerrungen Verletzt, ambulante Behandlung /dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 23.06.2014 Quetschungen Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 Anlage zu Frage 28 Ort Unfalltag Art Schwere Ursache Anzahl Unfallbereich in Verbindung mit Lfz NEUBURG A.D.DONAU 07.10.2014 Prellungen Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 2 NEUBURG A.D.DONAU 08.10.2014 Folgen von Überan-strengung Verletzt, ambulante Behandlung /dienstunfähig Nichtbeachtung von Arbeits- und Schutzvorschriften 1 NEUBURG A.D.DONAU 01.12.2014 Prellungen Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Hindernisse, Unebenheiten 1 Wegeunfall NEUBURG A.D.DONAU 14.01.2015 Schleudertrauma Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Einwirkung von Tieren 1 Wegeunfall NEUBURG A.D.DONAU 23.03.2015 Brüche Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Eigenes persönliches Verhalten (z.B. Nichtbeachtung von Verkehrsvorschriften, fahrlässiges Handeln, Übermüdung) 1 NEUBURG A.D.DONAU 25.03.2015 Quetschungen Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 09.04.2015 Kapselriss Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 NEUBURG A.D.DONAU 13.04.2015 Vergiftung durch Gase, Dämpfe, Rauch Verletzt, ambulante Behandlung /dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 Ja NEUBURG A.D.DONAU 18.06.2015 Brüche Verletzt, ambulante Behand-lung/dienstunfähig Nicht zu spezifizieren 1 Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333