Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 18. September 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6074 18. Wahlperiode 23.09.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Annalena Baerbock, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5873 – Gesetz zur Konzernnachhaftung für nukleare Entsorgung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 3. Juli 2015 kündigte der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, in der Sitzung der Kommission „Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ im Deutschen Bundestag an, die Konzernnachhaftung für nukleare Entsorgung, d. h. für die Kosten für Atomkraftwerke-Rückbau und Atommüll -Zwischenlagerung und -Endlagerung, noch in diesem Jahr gesetzlich neu regeln zu wollen. Am 20. Juli 2015 antwortete die Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 9 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, für dieses Gesetzesvorhaben existiere noch kein Zeitplan und es könne auch noch nicht gesagt werden , in welchem Rechtsgebiet – Gesellschaftsrecht, Atomrecht etc. – die Neuregelung vorgenommen werde (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5633). Am 5. August 2015 berichtete die „Westdeutsche Allgemeine Zeitung“ (WAZ) in dem Onlineartikel „Bundesregierung nimmt Eon-Aufspaltung unter die Lupe“, dass dem Energiekonzern E.ON Energie Deutschland GmbH (E.ON) laut dessen eigener Aussage ein Arbeitsstand des Gesetzes zur Neuregelung der Konzernnachhaftung im Bereich der Kostentragung für Atomkraftwerke-Rückbau und Atommüll-Entsorgung bekannt sei. Am 13. August 2015 berichtete das „Handelsblatt“ in dem Artikel „Haften bis zum letzten Tag“ von einer Ressortabstimmung eines Arbeitsentwurfes des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und dem Bundesministerium der Finanzen (BMF). Bemerkenswert daran ist aus Sicht der Fragesteller nicht nur, dass ein von einer gesetzlichen Neuregelung betroffenes Unternehmen bereits vor der offiziellen Verbändeanhörung zu dem Gesetzentwurf (vgl. hierzu Datum des o. g. WAZArtikels mit der nachfolgend genannten Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/5768) offensichtlich einen Vorgang aus dem Kernbereich der exekutiven Eigenverantwortung erhalten bzw. erlangt hat, sondern auch, wie vergleichsweise wenig Informationen demgegenüber das Parlament zu der Neuregelung bislang erhielt. So beantwortete die Bundesregierung am 7. August 2015 erneut nicht, in welchem Rechtsgebiet die Neuregelung vorgenommen werden soll, und ob auch der schwedische Konzern Vattenfall AB von der Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6074 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Haftungsneuregelung umfasst werde (vgl. hierzu die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 1 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl auf Bundestagsdrucksache 18/5768). Laut dem o. g. Bericht des „Handelsblatts“ soll letzteres der Fall sein. Ferner berichtete das „Handelsblatt“, dass das BMWi von der Kanzlei Becker, Büttner, Held beraten werde. 1. Von wann stammt nach Kenntnis der Bundesregierung der Arbeitsstand, der dem E.ON-Konzern laut „WAZ“-Bericht vom 5. August 2015 zu diesem Zeitpunkt bereits vorlag, und welche Arbeitsstände welchen Datums und mit welchem Umfang (Seitenanzahl) gab bzw. gibt es bis dato? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wie E.ON an einen Arbeitsstand gelangt ist. Die Bundesregierung hat dem E.ON-Konzern keinen solchen Arbeitsstand übermittelt. Im Übrigen bezieht sich die Frage auf die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung bezüglich eines laufenden Gesetzgebungsvorhabens. Dies fällt in den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Da der Willensbildungsprozess der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen ist, kann keine Auskunft erteilt werden. 2. Welche Bundesbehörden und dort jeweils wer bzw. welche Referate und welche Externe wie beispielsweise Berater der Bundesregierung (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller) erhielten vom BMWi die bislang existierenden Arbeitsstände jeweils wann (bitte Kalenderdatum angeben)? Die Frage bezieht sich auf die Meinungsbildung innerhalb der Bundesregierung bezüglich eines laufenden Gesetzgebungsvorhabens. Dies fällt in den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Da der Willensbildungsprozess der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen ist, kann keine Auskunft erteilt werden. 3. Wer bzw. welches Referat welchen Bundesressorts hat konkret dem Energiekonzern E.ON einen oder ggf. auch mehrere Arbeitsstände vor der offiziellen Verbändeanhörung übermittelt, wann genau, auf wessen Veranlassung hin und aus welchem Grund? 4. Wurden analog – also vor der offiziellen Verbändeanhörung – ein oder mehrere Arbeitsstände auch an Vertreter der Energiekonzerne RWE AG, EnBW AG und Vattenfall AB übermittelt? Falls ja, wann genau, von wem, auf wessen Veranlassung hin und aus welchem Grund? 5. Falls ja, wann genau, von wem, auf wessen Veranlassung hin und aus welchem Grund? 6. Falls nein, warum erhielt nur E.ON einen Arbeitsstand? Die Fragen 3 bis 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung hat vor der offiziellen Verbändeanhörung keine Arbeitsstände an Unternehmen übermittelt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6074 7. Welche Gespräche zum Bereich der Konzern-Rückstellungen für Atomkraftwerke -Rückbau und Atommüll-Entsorgung oder Gespräche, bei denen eine Diskussion dieses Bereichs zumindest nicht ausgeschlossen werden kann, fanden zwischen der Bundesregierung und Vertretern und/oder Bevollmächtigten der Atomkraftwerke betreibenden Energiekonzerne seit der Antwort der Bundesregierung auf die Mündliche Frage 22 der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl in der Fragestunde vom 18. März 2015 statt (vgl. Plenarprotokoll 18/93, Seite 8839; um analoge Auflistung wird gebeten)? Die Bundesregierung pflegt aufgabenbedingt Kontakte zu einer Vielzahl von Unternehmen , ohne diese systematisch zu erfassen. Eine lückenlose Aufstellung von sämtlichen Kommunikationsvorgängen einschließlich der tatsächlichen Gesprächsinhalte kann daher grundsätzlich nicht übermittelt werden. Im Hinblick auf den sehr offenen Charakter der Fragestellung und die Vielzahl solcher Kontakte und Begegnungen ist es zudem objektiv nicht möglich, sämtliche Gespräche , bei denen eine Diskussion des genannten Bereichs nicht ausgeschlossen werden kann, zu identifizieren. Die nachfolgenden Angaben setzen die Aufstellung im Plenarprotokoll 18/93, Seite 8839, fort und erfolgen auf der Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse sowie vorhandener Unterlagen und Aufzeichnungen. Es fanden folgende Gespräche statt: Der Chef des Bundeskanzleramts und Bundesminister für besondere Aufgaben, Peter Altmaier, hat am 24. Juli 2015 ein Gespräch mit einem Vertreter der E.ON SE und am 7. September 2015 ein Gespräch mit Vertretern der EnBW AG zu aktuellen Fragen der Energiepolitik geführt; für die genannten Termine ist nicht auszuschließen, dass neben anderen Themen auch die Rückstellungen für Stilllegung und Rückbau von Kernkraftwerken und die Entsorgung radioaktiver Abfälle angesprochen wurden. Der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, hat am 23. Juli 2015 ein Gespräch mit einem Vertreter der E.ON SE geführt, bei dem auch über die Rückstellungen für Stilllegungen und den Rückbau von Kernkraftwerken und die Entsorgung radioaktiver Abfälle gesprochen worden ist. Der Bundesminister der Finanzen, Dr. Wolfgang Schäuble, referierte am 20. Mai 2015 beim EnBW-Bankentag zu aktuellen Fragen der Finanzpolitik, insbesondere auch zu den Herausforderungen der Europäischen Union sowie der Währungsunion. 8. Welche Kontakte, bei denen es konkret um das Gesetzesvorhaben zur Neuregelung der Konzernnachhaftung für nukleare Entsorgung ging, gab es auf Leitungsebene zwischen welchen Bundesressorts (insbesondere BMWi, BMUB und Bundeskanzleramt) und welchen Vertretern oder Bevollmächtigten welcher Atomkraftwerke betreibenden Energiekonzerne jeweils wann genau und was war jeweils der wesentliche Inhalt (bitte vollständig alle Kontakte auf Leitungsebene, also neben Gesprächen auch Telefonate, E-Mails, SMS etc. angeben)? 9. Welche Stellungnahmen etc. von welchen Autoren und mit jeweils welchen wesentlichen Aussagen erhielten welche Bundesressorts seit Juni 2015 von welchen Energiekonzernen oder welchen von diesen Bevollmächtigten oder welchen Dritten oder anderen Bundesressorts jeweils wann genau (bitte vollständig angeben)? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6074 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Hat sich die Bundesregierung diese Stellungnahmen bei der Er- bzw. Überarbeitung des Gesetzentwurfes ganz oder teilweise zu eigen gemacht, und falls ja, jeweils welche Aspekte inwiefern? 11. Welche wesentlichen inhaltlichen Veränderungen bzw. Unterschiede existieren zwischen den bis dato existierenden Arbeitsständen, Gesetzentwürfen etc.? Die Fragen 8 bis 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Fragen beziehen sich auf die Meinungsbildung der Bundesregierung bezüglich eines laufenden Gesetzgebungsvorhabens. Dies fällt in den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung. Da der Willensbildungsprozess der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen ist, kann keine Auskunft erteilt werden. 12. In welchem Rechtsgebiet wird die Neuregelung vorgenommen? Der Referentenentwurf enthält eine Regelung der Nachhaftung von Unternehmen für finanzielle öffentlich-rechtliche Verpflichtungen betreffend die Stilllegung und den Rückbau der Kernkraftwerke und die Entsorgung des radioaktiven Abfalls . 13. Welchen Zeitplan sieht die Bundesregierung für das Gesetzesvorhaben derzeit vor (bitte alle derzeit angestrebten Meilensteine wie Verbändeanhörung, erste Kabinettsbefassung, Einbringung in den Bundestag, Bundesratsbefassung , Inkrafttreten etc. angeben)? Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 2. September 2015 die Länder- und Verbändeanhörung zum Entwurf eines Rückbau- und Entsorgungskostennachhaftungsgesetzes eingeleitet. Eine Kabinettsentscheidung über den Gesetzentwurf erfolgt nach Abschluss der Anhörung und der Ressortabstimmung. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333