Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr- und digitale Infrastruktur vom 23. September 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6097 18. Wahlperiode 24.09.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Agnieszka Brugger, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5964 – Entwicklungsperspektiven für den Bahnverkehr im westlichen Bodenseeraum V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Bodenseeraum stellt einen bedeutenden Wirtschaftsstandort, eine beliebte Tourismusregion und einen wertvollen Naturraum dar. Aufgrund der kulturellen und sprachlichen Gemeinsamkeiten zwischen Deutschland, der Schweiz und Österreich bestehen starke grenzüberschreitende Verflechtungen. Leistungsfähige , umweltfreundliche, öffentliche Verkehrsverbindungen sind daher für diese Region von besonderer Bedeutung. Für eine nachhaltige Entwicklung ist dabei ein besonderes Augenmerk auf die Schienenwege für die Gewährleistung der lokalen, regionalen aber auch überregionalen sowie grenzüberschreitenden Mobilität von Berufspendlern sowie von Erholungsuchenden zu richten. In der westlichen Bodenseeregion gibt es folgende Bahnverbindungen mit nachfolgend skizzierten Merkmalen: 1. Südbahn zwischen Ulm und Friedrichshafen (Kursbuchstrecke 751) Die Elektrifizierung der Südbahn zwischen Ulm und Friedrichshafen ist schon lange ein Thema (siehe die Kleinen Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksachen 18/1257, 18/5349 und 18/5503). Mit einer Elektrifizierung kann der Lokwechsel in Ulm entfallen und die Reisezeit zwischen Stuttgart und Friedrichshafen verkürzt werden. Zudem eröffnet sich die Möglichkeit, Züge über Lindau nach Österreich durchzubinden. Das Land Baden-Württemberg hat den Ausbau und die Elektrifizierung der Südbahn auch für den kommenden Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet. Die Bundesregierung gibt sich zwar optimistisch für eine Unterzeichnung des Finanzierungsvertrages noch im laufenden Jahr und einen baldigen Baubeginn. Wegen der Verzögerungen durch den Bund muss sich die dringend notwendige Elektrifizierung aber einer erneuten Wirtschaftlichkeitsuntersuchung im Rahmen des neuen Bundesverkehrswegeplans unterziehen (Bundestagsdrucksache 18/5503). Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6097 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Bodenseegürtelbahn am nördlichen Bodenseeufer (Kursbuchstrecke 731) Die Bodenseegürtelbahn (in dieser Kleinen Anfrage geht es um den Abschnitt zwischen Friedrichshafen und Radolfzell) zwischen Friedrichshafen-Stadt und Stahringen ist eingleisig, was deren Kapazität beschränkt und sich nachteilig auf die Pünktlichkeit der Züge auswirkt. Doppelspurabschnitte auf dieser Strecke fehlen gänzlich. Es sind lediglich Ausweichstellen in Friedrichshafen-Manzell, Salem, Überlingen-Therme und Ludwigshafen Bodensee vorhanden. Jedoch sind gleichzeitige Einfahrten aus beiden Richtungen wegen fehlender Durchrutschwege nicht möglich. Dadurch entstehen Wartezeiten, die die Reisezeiten verlängern und zu Verspätungen führen können, wodurch der Bahnverkehr für die Fahrgäste unattraktiver wird. Bereits mit punktuellen Streckenausbauten und Modernisierungen von Anlagen lassen sich positive Auswirkungen auf die Fahrplangestaltung und Fahrzeitgewinne erzielen. Das Land Baden-Württemberg hat die Bodenseegürtelbahn (im Rahmen der ABS Basel-SchaffhausenSingen -Friedrichshafen) für die Elektrifizierung nebst partiellem Doppelspurausbau für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet. Die auf dieser Strecke seit langem überwiegend verkehrenden Regionalbahnen (RB) entsprechen nicht modernen Standards. So verfügen sie nicht über Fahrtzielanzeigen . Die Fenster dieser RB-Züge erweisen sich bei Regen als undicht und erschweren noch dazu durch ihre Konstruktion den Blick auf die teilweise landschaftlich einmalig schöne und touristisch bedeutsame Landschaft. Entlang dieser Strecke verfügen zahlreiche Stationen nicht über auf 55 cm aufgehöhte Bahnsteige. Friedrichshafen weist Bahnsteighöhen von lediglich 36 bis 38 cm auf (Hinweis: Nach § 13 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung sind Bahnsteighöhen von unter 38 cm unzulässig.). Weitere Stationen wie die in Markdorf oder Ludwigshafen weisen ebenfalls Bahnsteighöhen von lediglich 38 cm auf. Sie sind damit von einer Barrierefreiheit weit entfernt und stellen für Menschen mit Mobilitätseinschränkung, aber auch für Reisende mit Gepäck und Fahrrädern , erhebliche Hürden dar. Dabei stellt der Streckenabschnitt zwischen Überlingen -Therme und Ludwigshafen einen der schönsten Bahnstrecken Deutschlands dar, da sich den Fahrgästen aus allernächster Nähe ein guter Blick auf den Bodensee eröffnet. Für die Zukunft des Bahnverkehrs auf dieser Strecke ist auf den Erhalt und den leistungsfähigen Ausbau der überregionalen und durchgehenden Anbindung an Basel und Ulm zu achten. Dafür bedarf es einer durchgehenden Elektrifizierung der Strecke. 3. Seehäsle zwischen Radolfzell und Stockach (Kursbuchstrecke 732) Der eingleisige Abschnitt zwischen Stahringen und Stockach ohne Kreuzungsmöglichkeit wurde im Jahr 2012 durch den Landkreis Konstanz der DB Netz AG abgekauft. Die Zu- und Ausstiege sind an allen Stationen barrierefrei möglich . Diese Strecke wird ausschließlich von Zügen des Nahverkehrs genutzt. Gravierende Defizite auf dieser Strecke sind nicht bekannt. 4. Seehas zwischen Konstanz und Engen Die Strecke ist durchgehend zweigleisig und elektrifiziert. Es verkehren der „Seehas“ mit seinen sehr modernen Zügen, der von der Schweizerischen Bundesbahn betrieben wird, Regionalzüge der Deutschen Bahn (DB) AG (RE und IRE) sowie an Wochenenden Intercity-Züge (IC) der DB AG. Viele Stationen entlang dieser Strecke verfügen jedoch über unzureichend ausgebaute Bahnsteige. So verfügen die Stationen Reichenau und Hegne mit Bahnsteighöhen von 20 bis 32 cm noch nicht einmal über die Mindesthöhe von 38 cm nach § 13 der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung. Einige Bahnsteige sind auch nicht mit einem festen Belag versehen, sondern mit Sand und Schotter (Stationen in Reichenau und Hegne). Die beiden Bahnsteige in Böhringen-Rickelshausen sind nur 14 cm bzw. 38 cm hoch. Noch dazu sind die Bahnsteige Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6097 nicht mit einem festen Belag versehen, sondern mit einem Sand- und Schotterbelag , der an den Fahrbahnkanten Stolperfallen aufweist. Eine grundlegende Sanierung ist vorgesehen. Die Stationen in Mühlhausen und Engen verfügen über Bahnsteige mit einer Höhe von lediglich 18 bzw. 38 cm. 5. Gäubahnstrecke zwischen Singen und Stuttgart Diese Hauptbahnstrecke verläuft von Singen bis Hattingen (Baden) auf den beiden Gleisen der Schwarzwaldbahn. Im weiteren Verlauf ist die Strecke bis Horb am Neckar eingleisig mit Ausweichmöglichkeiten in den Unterwegsbahnhöfen. Durch die Einstellung des Neigetechnik-ICE sind Verschlechterungen bei Service und Fahrtzeiten eingetreten, die den jahrelangen Fahrgastverlust im Fernverkehr auf dieser Strecke mitverursacht haben (mündlicher Bericht der DB AG bei der Verbandsversammlung des Interessenverbands Gäu-Neckar-BodenseeBahn am 13. Juli. 2015 in Stuttgart). Auf Initiative des Landes Baden-Württemberg werden ab Ende des Jahres 2017 zwischen Singen und Stuttgart alle Nahverkehrstickets in den Fernverkehrszügen anerkannt, was einen Stundentakt für alle Nahverkehrskunden auf dieser Achse ermöglicht (Südkurier vom 9. April 2015). Der Ausbau der Zweigleisigkeit bzw. die Schaffung von Doppelspurinseln sowie die Begradigung des Kurvenverlaufs an einigen Stellen könnte die Pünktlichkeit der Züge sowie die Leistungsfähigkeit auf dieser Strecke erhöhen und Fahrtzeiten verkürzen und damit Fahrgäste zurück gewinnen. Das Land Baden - Württemberg hat den Bau/Ausbau von Doppelspurabschnitten für den Bundesverkehrswegeplan 2015 angemeldet. Im Vertrag von Lugano von 1996 hat sich die Bundesregierung gegenüber der Schweiz verpflichtet, die Zweigleisigkeit der Strecke Stuttgart-Zürich auf deutschem Gebiet herzustellen und die Reisezeit auf zwei Stunden und 15 Minuten zu verkürzen (Südwestpresse vom 12. Oktober 2011). Tatsächlich liegt die Reisezeit aber bei rund drei Stunden. Einige Haltestellen entlang der Strecke – speziell auf dem Schwarzwaldbahnabschnitt – sind weit von einer Barrierefreiheit entfernt, so die in Mühlhausen und Engen (18 bzw. 38 cm). Bezüglich des Bahnhofs in Singen liegen den Fragestellern Beschwerden von Bahnkunden wegen der sehr kleinen Aufzüge an den östlichen Bahnsteigenden vor. Die nachfolgenden Fragen beziehen sich überwiegend auf die im Eigentum der Deutschen Bahn AG befindliche Infrastruktur. Die Bundesregierung ist grundsätzlich verpflichtet – dies hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 1. Juli 2009, 2 BvE 5/06, erneut bekräftigt – die vom Parlament an sie gestellten Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Eine eigenmächtige Einschränkung auf Aspekte, die die Bundesregierung beantworten will, ist nicht zulässig. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Eine Vielzahl der Fragestellungen bezieht sich vorwiegend auf Ersatzmaßnahmen an einer bestehenden Eisenbahnstrecke (Bestandsnetzmaßnahmen). Für diese Bestandsnetzmaßnahmen tragen die Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (EIU), die DB Netz AG, die DB Station&Service AG und die DB Energie GmbH die unternehmerische Verantwortung. Der Bund kommt seiner Verpflichtung zur Erhaltung des bestehenden Eisenbahnnetzes durch die Bereitstellung entsprechender finanzieller Mittel nach. Für Investitionen in das bestehende Schienennetz stehen den EIU auf Grundlage der zum Jahresanfang 2015 abgeschlossenen Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung II (LuFV II) bis 2019 jährliche Investitionsmittel in Höhe von rd. 4 Mrd. Euro zur Verfügung. Die EIU können damit weitgehend selbst über ihre Investitionstätigkeiten und -schwerpunkte im Bestandsnetz entscheiden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6097 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Von den Mitteln der LuFV II sind während ihrer 5-jährigen Laufzeit rd. 1,1 Mrd. Euro speziell für Verbesserungs- und Ausbaumaßnahmen des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) einzusetzen. Hiervon entfallen auf das Bundesland BadenWürttemberg 120,2 Mio. Euro. Die Länder können in ihrer Funktion als Aufgabenträger für den SPNV die Prioritäten für Investitionen in die Infrastruktur des SPNV gemäß § 8 Absatz 7 der LuFV II selbst bestimmen und mit den EIU vereinbaren , in welche Projekte diese Mittel investiert werden sollen. Der Bund ist an diesem Abstimmungsprozess nicht beteiligt und wirkt bei der Auswahl der Vorhaben nicht mit. Sachstände bzw. Informationen über regionale Vorhaben im Bestandsnetz und im SPNV können daher nur die EIU bzw. das betreffende Bundesland abgeben. Im Übrigen gilt allgemein: Gemäß den Entscheidungen des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung zum parlamentarischen Fragerecht infolge der Bahnreform (Anlage 1 auf Bundestagsdrucksache 13/6149 vom 18. November 1996), die in der 194. Sitzung des Deutschen Bundestages am 1. Oktober 1997 angenommen wurde, sowie zur Stärkung des parlamentarischen Fragerechts (Bundestagsdrucksache 16/8467 vom 10. März 2008) wird auf die Abgrenzung der Zuständigkeiten Bund/Deutsche Bahn AG/Länder verwiesen. Steht nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen ein konkreter Termin für den Abschluss einer Finanzierungsvereinbarung für die Elektrifizierung der Südbahn fest (siehe Bundestagsdrucksache 18/5642)? Nein. Wie begründet die Bundesregierung, dass sie bereits vor Abschluss der Bewertungen für den neuen Bundesverkehrswegeplan davon ausgeht, dass „bei der Südbahn die verkehrlichen Wirkungen wiederum die Kosten übersteigen werden“ (siehe Bundestagsdrucksache 18/5642)? Der mehrstufige Untersuchungsprozess der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) Schiene zur Identifizierung der für eine Aufnahme in den BVWP Schiene geeigneten Maßnahmen aus etwa 1 100 Projektideen wird seit Anfang 2014 gesamthaft durchgeführt und noch im Herbst 2015 abgeschlossen. Ohne dem Ergebnis der gesamtwirtschaftlichen Bewertung vorzugreifen, kann bereits derzeit davon ausgegangen werden, dass aufgrund der für 2030 prognostizierten Verkehre, der daraus ermittelten verkehrlichen Wirkungen eines Ausbaus der Südbahn sowie der Investitionskosten der Maßnahme deren gesamtwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit bestätigt werden wird. Das Bewertungsergebnis wird in Kürze vorliegen. Wird der Finanzierungsanteil des Bundes für die Elektrifizierung der Südbahn im Entwurf der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2016 enthalten sein, und wenn ja in welcher Höhe? Nein. Wie wird sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Fernverkehrsangebot der Deutschen Bahn AG für Friedrichshafen mit dem nächsten Fahrplan verändern , und welche Verbesserungen sind für Friedrichshafen mit der Fernverkehrsoffensive der DB AG vorgesehen? Nach der Fernverkehrskonzeption ist ein 2-Stundentakt mit Zügen des Typs „IC Neu“ zwischen Stuttgart und Lindau vorgesehen. Die Fahrplangestaltung ist eine Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6097 unternehmerische Aufgabe, insofern liegen der Bundesregierung keine Angaben über den genauen Fahrtverlauf (Friedrichshafen oder Memmingen) vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Welche konkreten Maßnahmen sind im Rahmen des Bahnhofssanierungsprogramms nach Kenntnis der Bundesregierung am Bahnhof Friedrichshafen Stadt vorgesehen, wann soll die Sanierung beginnen, und wann soll diese abgeschlossen werden, welche Kosten sind dafür veranschlagt, und wie sollen diese finanziert werden? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Wie bewertet es die Bundesregierung, dass es inzwischen üblich geworden ist, dass Kommunen sich an der Finanzierung von Kosten für die Sanierung von Verkehrsstationen beteiligen müssen (wie z. B. Aufhöhung von Bahnsteigen , Errichtung von Aufzügen auf Bahnsteigen, Sanierung von Unterführungen mit Zugängen zu Bahnsteigen), damit es überhaupt zu baulichen Verbesserungen kommt, obwohl die Kommunen dafür überhaupt nicht zuständig sind? Der Bundesregierung ist keine Regelung bekannt, nach der sich die Kommunen an der Finanzierung von Kosten für die Sanierung von Verkehrsstationen beteiligen müssen. Soweit sie sich dennoch beteiligen, erfolgt dies in eigenem Interesse. Zu den grundsätzlichen Finanzierungsverpflichtungen des Bundes wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Welche Sanierungsmaßnahmen, insbesondere zur Herstellung von Bahnsteighöhen von 55 cm und barrierefreien Zugängen zu den Bahnsteigen, sind nach Kenntnis der Bundesregierung an den Stationen zwischen Friedrichshafen Stadt und Radolfzell vorgesehen (bitte die geplanten Maßnahmen, Umsetzungszeiträume, voraussichtlichen Kosten und Finanzierung angeben )? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Welche Pünktlichkeitswerte für die Züge der DB AG sind der Bundesregierung für die Bodenseegürtelbahn bzw. konkret die Strecke zwischen Friedrichshafen und Radolfzell bekannt? Die Deutsche Bahn AG veröffentlicht auf ihrer Internetseite www.bahn.de Monatswerte zur Pünktlichkeit der DB Personenverkehrszüge. Für einzelne Teilabschnitte oder Teilstrecken sind der Bundesregierung keine Auswertungen bekannt . Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Welche Pläne für eine Elektrifizierung der Bodenseegürtelbahn zwischen Friedrichshafen und Radolfzell sind der Bundesregierung bekannt, und in welchem Zeitraum hält die Bundesregierung eine Elektrifizierung dieser Strecke für realistisch? Von welchen Kosten geht die Bundesregierung für eine Elektrifizierung der Bodenseegürtelbahn zwischen Friedrichshafen und Radolfzell aus? Welche Pläne für die Herstellung von Doppelspurinseln auf der eingleisigen Strecke zwischen Friedrichshafen und Stahringen sind der Bundesregierung bekannt, und welchen Zeitraum für die Herstellung hält die Bundesregierung dafür für realistisch? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6097 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Welche Ergebnisse hat die sma-Studie von April 2015 (www.bodenseekreis .de/verkehr-wirtschaft/bus-bahn/bodenseeguertelbahn.html) für einen 30-Minuten-Takt auf der Bodenseegürtelbahn, die im Auftrag des Bodenseekreises erstellt wurde, nach Kenntnis der Bundesregierung erbracht? Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dieser Studie, und welche Verbesserungen im Bahnverkehr hält sie aufgrund dessen für realistisch? Ist sich die Bundesregierung bewusst, dass sich auf der bestehenden Infrastruktur der Bodenseegürtelbahn halbstündige Regionalbahnen und schnelle IRE-Verbindungen grundsätzlich gegenseitig ausschließen? Wie soll nach Ansicht der Bundesregierung mit diesem Zielkonflikt umgegangen werden? Wie bewertet die Bundesregierung die Überlegungen, die Gleise 1 und 2 am Bahnhof in Radolfzell auf Stumpfgleise zurückzubauen unter betrieblichen Gesichtspunkten und mit Blick auf mögliche zukünftige Entwicklungen der Bahn in der Bodenseeregion? Die Fragen 9, 10 und 12, 13, 14 und 15 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zur Bodenseegürtelbahn gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat das Land Baden-Württemberg die Bodenseegürtelbahn im Rahmen der Ausbaustrecke (ABS) Basel-Schaffhausen-Singen -Friedrichshafen für die Elektrifizierung und einen partiellen Doppelspurausbau für den Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2015 angemeldet. Über die Berücksichtigung dieser ABS-Maßnahme im BVWP 2015 ist noch nicht entschieden . Spurplan- und Fahrplangestaltung sind unternehmerische Aufgaben, die sich gegenseitig stark beeinflussen; sie erfolgen in Abstimmung der Eisenbahninfrastrukturunternehmen mit den Eisenbahnverkehrsunternehmen und den Aufgabenträgern . Ein Zielkonflikt führt zu einer marktwirtschaftlichen Auseinandersetzung von Angebot und Nachfrage; diese ist von der Bundesregierung gewünscht. Eine solide Bewertung der zitierten, 253 Seiten umfassenden sma-Studie ist in der für die Beantwortung vorgesehenen Zeit nicht möglich. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Wie bewertet die Bundesregierung allgemein die Entwicklung von Hybridfahrzeugen für den Einsatz auf nur teilelektrifizierten Strecken nach den Gesichtspunkten von a) Anschaffungskosten, b) Betriebskosten und c) technischer Zuverlässigkeit? Der Bundesregierung erscheinen Hybridfahrzeuge auf teilelektrifizierten Strecken als eine sinnvolle Alternative zu reinen Dieseltriebfahrzeugen. Die nachgefragten Bewertungen zu Anschaffungs- und Betriebskosten sind Kennzahlen, die für eine betriebswirtschaftliche Betrachtung notwendig sind; diese gehören zu den unternehmerischen Aufgaben. Insofern wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6097 Welche Sanierungsmaßnahmen, insbesondere zur Herstellung von Bahnsteighöhen von 55 cm und barrierefreien Zugängen zu den Bahnsteigen, sind nach Kenntnis der Bundesregierung an den Stationen zwischen Radolfzell und Engen vorgesehen (bitte die geplanten Maßnahmen, Umsetzungszeiträume , voraussichtlichen Kosten und Finanzierung angeben)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Welche Pünktlichkeitswerte für die Züge der DB AG (getrennt nach Regional und Fernverkehr) sind der Bundesregierung auf der Gäubahnstrecke bekannt ? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Welche Ausbaumaßnahmen entlang der Gäubahn zur Herstellung weiterer abschnittsweiser Zweigleisigkeiten bzw. Doppelspurinseln sind nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen (bitte mit Zeitplan, voraussichtlichen Kosten und Finanzierung angeben)? Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem vor der Volksabstimmung in Baden-Württemberg über den Finanzierungsanteil des Landes am Bahnprojekt Stuttgart 21 mehrfach geäußerten Versprechen von Befürwortern des Projektes, wonach mit Stuttgart 21 ein zweigleisiger Ausbau der Gäubahnstrecke komme (Südkurier vom 7. Oktober 2011)? Hält die Bundesregierung am Vertrag von Lugano fest, in dem Deutschland die Herstellung der Zweigleisigkeit auf deutschem Gebiet zugesagt hat sowie eine Reisezeit zwischen Stuttgart und Zürich von 2 Stunden und 15 Minuten, und wenn ja, was wird sie wann konkret unternehmen, um der vertraglichen Verpflichtung nachzukommen? Welche baulichen Maßnahmen zur Begradigung einzelner Kurven mit dem Ziel einer Erhöhung der fahrbaren Geschwindigkeiten sind der Bundesregierung bekannt (bitte Zeitplan, voraussichtliche Kosten und Finanzierung angeben )? Liegt nach Kenntnis der Bundesregierung ein Zielkonzept für die Zeit nach der Fertigstellung von Stuttgart 21 vor? Liegen die geplanten Ausbauten nach Einschätzung der Bundesregierung noch an den optimalen Stellen? Die Fragen 18 bis 22 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das Vorhaben ABS Stuttgart–Singen–Grenze D/CH (Gäubahn) ist im Investitionsrahmenplan 2011 bis 2015 für die Verkehrsinfrastruktur des Bundes (IRP) in der Kategorie D enthalten. Dabei handelt es sich um Vorhaben, die aufgrund ihres frühen Planungsstadiums erst nach 2015 begonnen werden können. Nach Bundesschienenwegeausbaugesetz und Bundeshaushaltsordnung dürfen Neu- und Ausbauprojekte des Bedarfsplans für die Bundesschienenwege nur mit Bundesmitteln finanziert werden, wenn ihre Wirtschaftlichkeit nachgewiesen worden ist. Nach einer Forderung des Rechnungsprüfungsausschusses des Deutschen Bundestags muss dieser Wirtschaftlichkeitsnachweis aktuell sein. Damit darf auch der Ausbau der Gäubahn nur mit Bundesmitteln finanziert werden, wenn ihre Wirtschaftlichkeit aktuell nachgewiesen worden ist. Die entsprechende Untersuchung erfolgt derzeit im Rahmen der Aufstellung des neuen BVWP 2015. Daran schließt sich die Beratung und Beschlussfassung des Deutschen Bundestages zum neuen Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6097 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bedarfsplan für die Bundesschienenwege (Anhang zum Bundesschienenwegeausbaugesetz ) an. Erst danach werden Aussagen zu Art und Umfang des zukünftigen Ausbaus der Gäubahn möglich sein. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob nach Umsetzung des neuen Verkehrskonzeptes ab Dezember 2017 mit Zulassung von Fahrkarten des Nahverkehrs in IC-Zügen der DB AG (Presseerklärung des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg vom 6. Februar 2014) in diesen IC-Zügen auch weiterhin alle Sparangebote der DB AG gelten werden? Es liegen keine Kenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung seitens der DB AG vorgesehen, auf dieser Strecke wieder ICE-Züge verkehren zu lassen? Es ist nach den hier bekannten Informationen zur Fernverkehrskonzeption vorgesehen , Züge des Typs „IC Neu“ einzusetzen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Überlegungen, wieder (wie bis 1990) durchgehende Zugverbindungen zwischen Konstanz (der größten Stadt am Bodensee) und Stuttgart zu schaffen (ggf. mit Flügelung der Züge in Singen)? Über die Ausgestaltung des Angebots liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Welche Sanierungsmaßnahmen, insbesondere zur Herstellung von Bahnsteighöhen von 55 cm und barrierefreien Zugängen zu den Bahnsteigen, sind nach Kenntnis der Bundesregierung an den Stationen zwischen Radolfzell und Konstanz vorgesehen (bitte die geplanten Maßnahmen, Umsetzungszeiträume , voraussichtlichen Kosten und Finanzierung angeben)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Wie wird sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Fernverkehrsangebot der DB AG nach Konstanz mit dem nächsten Fahrplan verändern, und sind Verbesserungen mit der Fernverkehrsoffensive der DB AG zu erwarten? Über die Ausgestaltung des Angebots liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Wie erklärt es sich die Bundesregierung, dass auf der Strecke Radolfzell – Lindau (Deutschland) im Vergleich zur Strecke Schaffhausen – Rorschach (Schweiz) bei vergleichbarer Streckenlänge von rund 80 Kilometern, eingleisigen Streckenführungen und einer auf Schweizer Seite größeren Anzahl an Haltestellen die Fahrtzeit in Deutschland bei 2:08 h und in der Schweiz bei 1:47 h liegt? Die Fahrzeiten von Zügen hängen von einer Vielzahl von Einflussfaktoren ab, die jedoch der Bundesregierung im Einzelnen nicht bekannt sind und folglich auch nicht bewertet werden können. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6097 Welche infrastrukturellen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Bahnverkehr auf der deutschen Seite des Bodensees für die Fahrgäste attraktiver zu gestalten? Die Vorhaltung und Ausgestaltung einer bedarfsgerechten Schieneninfrastruktur ist Aufgabe der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes. Welche Ausbaumaßnahmen entlang dieser Strecke für die Herstellung zumindest abschnittsweiser Zweigleisigkeiten sind nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen (bitte mit Zeitplan, voraussichtlichen Kosten und Finanzierung angeben)? Welche Pläne für eine Elektrifizierung dieses Streckenabschnitts sind der Bundesregierung bekannt, und in welchem Zeitraum hält die Bundesregierung eine Elektrifizierung dieser Strecke für realistisch? Von welchen Kosten für die Elektrifizierung dieser Strecke geht die Bundesregierung aus? Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass es nach einer möglichen Elektrifizierung der Hochrheinstrecke nicht zu massiven Verschlechterungen für die Fahrgäste, insbesondere auf der Relation Basel – Ulm, kommt, wenn die Bodenseegürtelbahn nicht gleichzeitig ebenfalls elektrifiziert wird? Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass – wenn eine zeitgleiche durchgehende Elektrifizierung nicht möglich ist – nach einer Elektrifizierung der Hochrheinstrecke die Elektrifizierung der Bodenseegürtelbahn rasch folgen muss, und wenn ja, wie wird sie sicherstellen, dass zwischen beiden Maßnahmen möglichst wenig Zeit vergeht? Die Fragen 30 bis 34 werden wegen ihres Sachzusammenhangs zur Hochrheinstrecke gemeinsam beantwortet. Die Vorhaltung und Ausgestaltung einer bedarfsgerechten Schieneninfrastruktur ist Aufgabe der Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes. Ein Traktionswechsel muss keineswegs zu Verschlechterungen für die Fahrgäste führen. Viel-mehr obliegt es den Aufgabenträgern, durch zweckmäßige Gestaltung des Angebots dem entgegenzuwirken. Darüber hinaus hat nach Kenntnis der Bundesregierung das Land Baden-Württemberg die Hochrheinbahn und die Bodenseegürtelbahn im Rahmen der ABS Basel-Schaffhausen-Singen-Friedrichshafen für die Elektrifizierung und einen partiellen Doppelspurausbau für den BVWP 2015 angemeldet. Über die Berücksichtigung dieser ABS-Maßnahme im BVWP 2015 ist noch nicht entschieden. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333