Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 23. September 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6148 18. Wahlperiode 25.09.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Markus Kurth, Ulle Schauws, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5951 – Die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen V o r b e me r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Erwerbs- und Fürsorgearbeit sind ungleich zwischen Frauen und Männern verteilt . Zwar steigt die Erwerbsbeteiligung von Frauen seit Jahren kontinuierlich, sie arbeiten jedoch überwiegend auf Teilzeitstellen. Bei Männern liegt die Teilzeitquote dagegen weiterhin deutlich niedriger. Das Arbeitsvolumen von Frauen wird hierbei wesentlich von ihrer familiären Situation geprägt. Als Gründe für Teilzeit geben sie in Umfragen die Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Personen sowie familiäre Gründe an. Doch auch in anderer Hinsicht sind Frauen auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt. Dies drückt sich etwa in der Entgeltlücke oder dem niedrigeren Anteil von Frauen in Führungspositionen aus. Das bleibt nicht ohne Konsequenzen für die Rentenanwartschaften. Zwar sieht das System der gesetzlichen Rentenversicherung kompensatorische Leistungen vor, diese können in aller Regel aber nicht ansatzweise die geringere Arbeitsmarktpartizipation von Frauen ausgleichen. Demensprechend klafft eine große Lücke zwischen den Renten von Männern und Frauen. Dies betrifft nicht nur die gesetzliche Rente, sondern auch und gerade die betriebliche Altersversorgung sowie die private Altersvorsorge. Auch wenn die Teilhabe von jüngeren Frauen am Erwerbsleben steigt und immer mehr Männer Fürsorgearbeit übernehmen, ist der Weg hin zu einer wirklich eigenständigen Alterssicherung von Frauen noch weit. Entwickelt sich die Verringerung der geschlechtsspezifischen Rentenlücke in diesem Tempo, dauert es viel zu lange, bis die Lücke geschlossen ist. Frauen übernehmen die Verantwortung für die Vereinbarkeit, Familie und Beruf und tragen die Risiken dieses Modells – auch bis ins Rentenalter. Ein sinkendes Rentenniveau, Unsicherheiten ob des adäquaten Aufbaus ergänzender Vorsorge sowie der Rückbau abgeleiteter Ansprüche bei der Hinterbliebenenversorgung machen immer deutlicher: Der Rentenlücke muss jetzt entgegengewirkt werden. Sie kann nicht weiter auf Kosten von Frauen hingenommen werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6148 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g : Die Entwicklung der eigenständigen Alterssicherung von Frauen und Männern aus gleichstellungspolitischer Perspektive zu beobachten, ist ein wichtiges Anliegen . Der sogenannte „Gender Pension Gap“ (GPensG), der im deutschsprachigen Raum auch oft als Rentenlücke bezeichnet wird, beziffert die relative Lücke zwischen den durchschnittlichen eigenen Alterssicherungseinkommen von Frauen gegenüber denen von Männern. Mit dem Indikator GPensG werden eigene Alterseinkommen von Frauen und Männern verglichen, die sich bereits im Rentenalter befinden; er ist damit ein Indikator für ungleiche Alterseinkommen heute und ungleiche Verteilung der Erwerbschancen in den Lebensverläufen von Frauen und Männer vergangener Zeiten . Der GPensG macht vor allem drei Dinge deutlich: Erstens stellen die geringeren eigenen Alterseinkommen von Frauen im Vergleich zu Männern aus gleichstellungspolitischer Sicht eine Herausforderung dar. Zweitens zeigt sich, dass sich persönliche und im Paarkontext gemeinsam getroffene Entscheidungen im Lebens - und Erwerbsverlauf auf die eigene Alterssicherung auswirken und dass vor allem Frauen die langfristigen Folgen davon tragen. Drittens sind positivere Tendenzen feststellbar: So hat sich in den letzten Jahren der GPensG verringert, weil die eigenen Alterssicherungseinkommen der Frauen relativ stärker gestiegen sind. Differenzierte Berechnungen zur Rentenlücke hat das Fraunhofer-Institut für Angewandte Informationstechnik (FIT) zuletzt auf Basis der Daten der Studie „Alterssicherung in Deutschland (ASID) 2007“ durchgeführt. Eine Aktualisierung mit Ergebnissen der ASID 2011 findet sich in einem Aufsatz von Ehler in der Fachzeitschrift Deutsche Rentenversicherung 1/2013. Darüber hinaus gibt es Berechnungen zum GPensG auf Basis der Erhebung „Leben in Europa“ (EU-SILC), die die EU-Kommission für die EU-Mitgliedsstaaten vorgelegt hat. Das EU-Konzept unterscheidet sich von dem deutschen u. a. darin, dass EU-SILC keine Differenzierung zwischen eigenen und abgeleiteten Ansprüchen ermöglicht, wodurch die mit diesen Daten berechnete Lücke geringer ausfällt. Außerdem liegen die international vergleichenden Daten nicht in den geforderten Differenzierungen vor. Bei der Interpretation der Werte des GPensG ist allerdings zu beachten, dass sie  maßgeblich das Erwerbsverhalten und die Rollenbilder der jetzt älteren Generationen beschreiben. Die Generationen der jüngeren Frauen, insbesondere in den alten Bundesländern, haben im Vergleich dazu Perspektiven für längere Erwerbsbiografien, höhere Erwerbseinkommen und Möglichkeiten, Familienaufgaben partnerschaftlich wahrzunehmen.  nicht als Ausdruck einer prekären Einkommenssituation von Frauen im Alter gedeutet werden dürfen. Der GPensG lässt keine Rückschlüsse auf den Wohlstand von Frauen im Alter oder die Gefahr von Altersarmut zu. Weder wird der Haushaltskontext einbezogen noch werden in den Analysen auf Basis der ASID die Hinterbliebenenleistungen bei den Berechnungen berücksichtigt.  nicht eindeutig interpretierbar sind: Sinken zum Beispiel die durchschnittlichen Alterssicherungseinkommen der Männer, verringert sich der „Gap“, ohne dass dies als Verbesserung der Situation der Frauen gedeutet werden kann. Auch bewirken vermehrte Scheidungen aufgrund der damit verbunde- Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6148 nen Übertragung der Anwartschaften von Männern auf Frauen eine Verringerung des GPensG, ohne dass damit ein gleichstellungspolitischer Fortschritt verbunden ist.  die Einkommensverhältnisse im jeweiligen Erhebungsjahr widerspiegeln und die Auswirkungen aller danach durchgeführten rentenpolitischen Maßnahmen , wie etwa die „Mütterrente“, nicht berücksichtigen. 1. Wie hoch ist die geschlechtsspezifische Rentenlücke bezogen auf die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge Die relative Lücke zwischen den durchschnittlichen eigenen Alterssicherungsleistungen von Frauen gegenüber denen von Männern beträgt nach den Berechnungen des FIT auf Basis ASID 2007 a) insgesamt, a) 60 Prozent b) in der gesetzlichen Rente, b) 57 Prozent c) in der betrieblichen Altersversorgung und c) 79 Prozent d) in der gesamten privaten Altersvorsorge im Rentenbestand? d) 70 Prozent Ehler beziffert den Gesamtwert für 2011 auf 57 Prozent. Für 2011 liegen die Differenzierungen b), c) und d) nicht vor. 2. Wie unterscheidet sich die geschlechtsspezifische Rentenlücke in den neuen und alten Bundesländern (bitte jeweils für die Nummern 1a bis 1d)? a) Alte Länder 61 Prozent; Neue Länder: 35 Prozent Quelle: ASID 2011, Ehler in DRV 1/2013. Werte für b) bis d) liegen nicht in der Unterscheidung nach Region vor. 3. Was sind die wesentlichen Einkommensquellen der Personen über 65 Jahre (bitte nach Geschlecht sowie neuen und alten Bundesländern getrennt ausweisen )? Über die Einkommenssituation im Alter informiert die Bundesregierung ausführlich im Alterssicherungsbericht (ASB). Nach dem ASB 2012 ergeben sich die in der nachfolgenden Tabelle ausgewiesenen Werte zu den wesentlichen Einkommensquellen der 65-Jährigen und älteren. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6148 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Wie hat sich die geschlechtsspezifische Rentenlücke seit dem Jahr 1995 entwickelt , und welche weitere Entwicklung prognostiziert die Bundesregierung (bitte insgesamt und nach neuen und alten Bundesländern getrennt ausweisen )? Quelle: Berechnungen des FIT auf Basis ASID, für 2011 Ehler DRV 1/2013. Seit 1995 hat sich der GPensG bis 2011 um rund 12 Prozentpunkte verringert. Eine Betrachtung nach Alterskohorten lässt vermuten, dass sich der Trend auch in Zukunft fortsetzen wird. Nach den Berechnungen des FIT für das Jahr 2007 beträgt der GPensG unter den über 80-Jährigen 66 Prozent, unter den 65 bis unter 70-Jährigen 54 Prozent. 5. Wie unterscheidet sich die geschlechtsspezifische Rentenlücke jeweils in den neuen und alten Bundesländern nach Familienstand (verheiratet, geschieden , ledig)? Quelle: ASID 2011, Ehler DRV 1/2013 6 a) Wie viele Entgeltpunkte aus eigenen Anwartschaften weisen Männer und wie viele weisen Frauen durchschnittlich im Rentenbestand (bitte nach neuen und alten Bundesländern getrennt ausweisen) auf? Die folgenden Tabellen geben Aufschluss über die durchschnittliche Höhe der Entgeltpunkte sowie der durchschnittlichen Abschläge und Zuschläge infolge von Versorgungsausgleichen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6148 b) Wie viele Entgeltpunkte stammen jeweils aus Erwerbsarbeit? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Daten vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6148 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) Wie viele Entgeltpunkte stammen jeweils aus familienpolitischen Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung? Die folgenden Tabellen geben Aufschluss über die durchschnittliche Höhe der Entgeltpunkte aus Kindererziehungszeiten. Zu der rentensteigernden Wirkung von Berücksichtigungszeiten liegen keine Daten vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6148 7. Wie viele Entgeltpunkte erreichen Frauen durchschnittlich jeweils in den neuen und alten Bundesländern a) ohne Kinder d) mit einem Kind e) mit zwei Kindern f) mit drei Kindern und g) mit vier und mehr Kindern? Aus der nachfolgenden Tabelle gehen die durchschnittlich berücksichtigten Entgeltpunkte bei Nichtvertragsrenten nach Anzahl der berücksichtigten Kinder hervor : 8. Wie unterscheiden sich die familienbedingten Erwerbsunterbrechungen der Geburtsjahrgänge 1942 bis 1961 zwischen Männern und Frauen a) jeweils in den neuen und alten Bundesländern, und b) wie hoch ist der jeweilige Anteil für Kindererziehung und Pflege von Angehörigen ? Aussagen zu den in der Frage genannten Geburtsjahrgängen sind in der Studie Altersvorsorge in Deutschland (AVID) 2005 enthalten. Neuere Daten liegen nicht vor. Demnach beschränken sich Nichterwerbstätigkeiten wegen Haushaltsführung (HH-Führung) mit Kindern oder wegen Pflege weitestgehend auf Frauen bzw. sind bei Männern dieser Jahrgänge so selten, dass sie auf Basis der Stichprobe nicht repräsentativ hochgerechnet werden können. Die vorhandenen Angaben zu den Frauen können der Tabelle entnommen werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6148 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. a) Was sind nach Ansicht der Bundesregierung die wesentlichen Gründe für die geschlechtsspezifische Rentenlücke? Das FIT hat untersucht, welche Faktoren die Unterschiede in den eigenen Alterssicherungsleistungen der Geburtsjahrgänge 1937 bis 1942 am besten statistisch erklären. Wesentlich sind demnach Anzahl der Erwerbsjahre und Bildung. Frauen dieser Jahrgänge verfügen über weniger Erwerbsjahre als Männer. Dies begründet den größten Teil der Unterschiede in den eigenen Alterssicherungseinkommen . Auch eine durchschnittlich bessere Schul- und Berufsausbildung der Männer trägt bei den betrachteten Geburtsjahrgängen substantiell zu den Unterschieden bei, da höhere Bildungsabschlüsse tendenziell zu höheren Verdiensten und damit auch zu entsprechenden Alterseinkommen führen. b) Welchen Einfluss auf die geschlechtsspezifische Rentenlücke hat nach Ansicht der Bundesregierung die Aufteilung von Fürsorgearbeit zwischen Männern und Frauen? Trotz eines kontinuierlichen und deutlichen Anstiegs der Erwerbstätigkeit von Frauen unterbrechen oder reduzieren diese nach wie vor häufiger ihre Erwerbstätigkeit aus familiären Gründen als Männer. Dies wirkt sich auf ihre Erwerbsbiographien und damit auf ihre Alterssicherung aus. Mit der Anrechnung der Kindererziehungs - und Pflegezeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung werden Lücken in der Versicherungsbiographie, die durch Kindererziehung oder Pflege entstehen, allerdings vermindert. Kindererziehungszeiten werden dem erziehenden Elternteil bis zum 3. Lebensjahr (bis zum 2. Lebensjahr bei Geburten vor 1992) in Höhe von 100 Prozent des Durchschnittsentgelts additiv zu anderen zeitgleichen Beitragszeiten (z. B. aus Erwerbstätigkeit) bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze angerechnet. Familienbedingte Erwerbsunterbrechungen unter Frauen der Geburtsjahrgänge 1942-1961 Alte Länder (in Tsd.) Anteil durchschn. Jahre Basis hochgerechnet 8.181 100% -- davon mit HH-Führung mit Kdr. u. 18 J. 6.246 76% 11,2 HH-Führung ohne Kdr. u. 18 J. 2.743 34% 7,5 Pflege 1.027 13% 4,7 Neue Länder (in Tsd.) Anteil durchschn. Jahre Basis hochgerechnet 2.073 100% -- davon mit HH-Führung mit Kdr. u. 18 J. 1.302 63% 3,8 HH-Führung ohne Kdr. u. 18 J. 203 10% 4,6 Pflege 136 7% 4,4 Quelle: AVID 2005 Tabellenband Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6148 Darüber hinaus werden Zeiten wegen Kindererziehung als Berücksichtigungszeiten bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes angerechnet. Dies geschieht in der Form, dass die Rentenanwartschaften von Erziehungspersonen, die während der Kinderberücksichtigungszeit erwerbstätig sind, diese Tätigkeit aber wegen der Kindererziehung vor allem in Form von Teilzeitarbeit ausüben und regelmäßig unterdurchschnittlich verdienen, bei der Rentenberechnung aufgewertet werden. Dabei erfolgt eine Erhöhung der individuellen Entgelte um 50 Prozent auf maximal 100 Prozent des Durchschnittseinkommens. Für Zeiten der Pflege zahlen die Pflegekassen Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit, d. h. der Pflegestufe sowie nach dem zeitlichen Umfang der Pflegetätigkeit pro Woche. Mit dem Ziel einer besseren und partnerschaftlicheren Aufteilung der Familienarbeit zwischen Männern und Frauen und für eine bessere Vereinbarkeit mit dem Beruf fördert die Bundesregierung eine Reihe von Maßnahmen. Sie trägt damit dazu bei, den Anteil der geschlechtsspezifischen Rentenlücke zu reduzieren, der auf die Aufteilung der Familienarbeit zwischen Männern und Frauen zurückzuführen ist. Dazu zählen u. a. der quantitative und qualitative Ausbau der Kindertagesbetreuung , die Einführung des „ElterngeldPlus“ oder das „Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf“. c) Warum wird es nach Ansicht der Bundesregierung für Frauen künftig immer wichtiger, eine eigenständige Alterssicherung aufzubauen? Nach Ansicht der Bundesregierung ist der Aufbau einer eigenständigen Alterssicherung für Frauen schon seit längerer Zeit von großer Bedeutung. Die alleinige Altersabsicherung über den Ehepartner hat aufgrund der seit längerem bestehenden Vielfalt familiärer Lebensformen, der steigenden Scheidungsquoten, aber auch des Umstandes, dass Erwerbsbiografien in einer sich rasant wandelnden Arbeitswelt instabil verlaufen können, an Bedeutung verloren. Zwar trägt die höhere Erwerbsbeteiligung von Frauen bereits maßgeblich zu einer verbesserten Alterssicherung bei, wichtig ist es jedoch darüber hinaus, dass Frauen ein verstärktes Bewusstsein für die Notwendigkeit einer eigenständigen Altersvorsorge entwickeln . 10. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, welchen Einfluss die Unterhaltsrechtsreform aus dem Jahr 2008, die bei gleichzeitiger Reduzierung des Betreuungsunterhalts die nacheheliche Eigenverantwortung zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit betonte, auf die Entwicklung der geschlechtsspezifischen Rentenlücke hat? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, ob die Unterhaltsrechtsreform 2008 unmittelbare Auswirkungen auf ein Auseinanderfallen der Rentenanwartschaften von Frauen und Männern hat. Ziel der Unterhaltsrechtsreform war es unter anderem, die Eigenverantwortung der Ehepartner nach einer Ehescheidung zu stärken. Dazu gehört auch, dass die Ehepartner nach Trennung und Scheidung einer eigenen Erwerbstätigkeit nachgehen, hieraus eigene Rentenanwartschaften erwerben und auf diese Weise in der Altersversorgung von dem ehemaligen Ehepartner unabhängig sind. Die Unterhaltsrechtsreform dürfte daher die Bildung eigener Altersvorsorge gerade von Frauen mittelbar gefördert haben. Darüber hinaus steht dem unterhaltsberechtigten geschiedenen Ehegatten unter den Voraussetzungen des § 1578 Absatz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs auch ein Anspruch auf Altersvorsorgeunterhalt in der Form zu, dass sich der unterhaltspflichtige geschiedene Ehegatte im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit an den Kosten einer angemessenen Altersvorsorge beteiligen muss. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6148 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 11. a) Welchen finanziellen Umfang haben die Leistungen für Kindererziehungszeiten pro Jahr, und in welcher Höhe steigern sie durchschnittlich die individuelle Rente von Müttern bzw. Vätern? Die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung für Kindererziehungsleistungen bzw. -zeiten beliefen sich im Jahr 2014 auf ca. 9,7 Mrd. Euro. Der auf Kindererziehungsleistungen bzw. -zeiten durchschnittlich entfallende Rentenbetrag unter den Renten mit Kindererziehungsleistungen bzw. -zeiten im Rentenbestand am 31. Dezember 2014 betrug dabei durchschnittlich 111,39 Euro. b) Welchen finanziellen Umfang haben die Leistungen für Kinderberücksichtigungszeiten pro Jahr, und in welcher Höhe steigern sie durchschnittlich die individuelle Rente von Müttern bzw. Vätern? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Auswertungen vor. c) Welchen finanziellen Umfang haben die Leistungen für den Kinderzuschlag bei der Hinterbliebenenversorgung pro Jahr, und in welcher Höhe steigern sie durchschnittlich die individuelle Rente von Müttern bzw. Vätern ? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Auswertungen vor. d) Welchen finanziellen Umfang haben die Leistungen für Erziehungsrenten pro Jahr, und in welcher Höhe steigern sie durchschnittlich die individuelle Rente von Müttern bzw. Vätern? Im Jahr 2014 wurden Erziehungsrenten im Umfang von insgesamt rund 90 Mio. Euro gezahlt. Der monatliche Zahlbetrag einer Erziehungsrente im Rentenbestand am 31.12.2014 lag durchschnittlich bei 764,35 Euro. e) Welchen finanziellen Umfang haben die Leistungen für Pflegezeiten pro Jahr, und in welcher Höhe steigern sie durchschnittlich die individuelle Rente von Müttern bzw. Vätern? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Auswertungen vor. f) Welchen finanziellen Umfang haben die Leistungen für die Kinderzulage bei der Riester-Förderung pro Jahr, und in welcher Höhe steigern sie durchschnittlich die individuelle Rente von Müttern bzw. Vätern? Die Kinderzulage bei der Riester-Förderung beträgt ab dem Jahr 2008 für jedes vor dem 1. Januar 2008 geborene kindergeldberechtigte Kind 185 Euro und für jedes nach dem 31. Dezember 2007 geborene kindergeldberechtigte Kind 300 Euro jährlich. Zur Höhe der daraus resultierenden Altersleistungen liegen der Bundesregierung keine Daten vor. g) Wie viele Paare haben sich seit Einführung dieser Wahloption für ein Rentensplitting entschieden (bitte jahresgenau auflisten)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Auswertungen vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/6148 12. a) Wie könnten die familienpolitischen Leistungen der Alterssicherung weiterentwickelt werden, um Anreize zu setzen, dass Fürsorgearbeit künftig gerechter zwischen den Geschlechtern aufgeteilt wird? b) Plant die Bundesregierung hierzu konkrete Maßnahmen? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht? Die Berücksichtigung von Familienarbeit erfolgt in der gesetzlichen Rentenversicherung – schon wegen verfassungsrechtlicher Vorgaben – unabhängig vom Geschlecht. Ziel der Anrechnung der Kindererziehungszeit bis zum 3. Lebensjahr und der Kinderberücksichtigungszeit bis zum 10. Lebensjahr eines Kindes sowie der zeitlich unbegrenzten Berücksichtigung der nichterwerbsmäßigen Pflege ist es, Lücken in der Versicherungsbiographie, die durch Kindererziehung oder Pflege entstehen, auszugleichen bzw. zu vermindern. Dabei sind die additive Anrechnung der Kindererziehungszeit und insbesondere die Höherbewertung von Beitragszeiten in der Kinderberücksichtigungszeit auch auf eine neben der Erziehung ausgeübte Erwerbstätigkeit der Erziehungsperson ausgerichtet. Dies gilt entsprechend für eine Pflegetätigkeit. Es ist daher bereits derzeit im Hinblick auf Rentenansprüche auch für Männer nicht uninteressant, ihre Arbeitszeit zu reduzieren und sich beispielsweise gleichzeitig die Kindererziehungszeit (bis zur Beitragsbemessungsgrenze ) anrechnen zu lassen. Weitergehende Maßnahmen speziell für Männer, die ihnen die Übernahme von Familienarbeit attraktiver machen könnten, wären im Rentenrecht verfassungsrechtlich problematisch. Im Übrigen ist die gesetzliche Rentenversicherung als Versicherungssystem darauf ausgerichtet , Erwerbstätige für den Fall des Alters oder der Erwerbsminderung und ihre Angehörigen für den Fall des Todes abzusichern. 13. a) Wie hoch ist der Frauenanteil an den Bezieherinnen und Beziehern von Leistungen der Grundsicherung im Alter? Im Jahr 2014 bezogen 269 526 Frauen außerhalb von Einrichtungen Leistungen der Grundsicherung im Alter. Dies entspricht einem Anteil von rund 61 Prozent der Gesamtempfänger von Grundsicherung im Alter außerhalb von Einrichtungen . Dieser Anteil wiederum entspricht annähernd dem Bevölkerungsanteil von Frauen im Alter von 65 Jahren und älter. b) Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zur künftigen Entwicklung von Altersarmut vor, und wie verändert sich mutmaßlich der Anteil an Frauen in Altersarmut? Eine belastbare Prognose der künftigen Entwicklung von Altersarmut in Deutschland ist kaum möglich. Dazu sind die zu berücksichtigenden Faktoren zu zahlreich und die gegebenenfalls zu Altersarmut führenden individuellen Sachverhalte in den Lebensverläufen zu komplex. Denn ob jemand im Alter bedürftig wird, kann letztlich nur vor dem Hintergrund der gesamten Erwerbsbiografie, des Gesamteinkommens und des Haushaltskontextes einer Person beantwortet werden . Dies gilt für Frauen in gleichem Maße wie für Männer. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . 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