Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 28. September 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6174 18. Wahlperiode 29.09.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN – Drucksache 18/5907 – Reform der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5559) V o r b e me r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Reform der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) ist bereits seit den 90er Jahren immer wieder Bestandteil politischer Debatten. Nach ersten kleinen Reformen sollte im Jahr 2012 nach Vorliegen des sogenannten 5. Berichts eine umfassende Reform erfolgen. Doch deren Umsetzung verzögert sich weiter oder wird teilweise durch ausbleibende oder nach Auffassung der Fragesteller nicht zielführende neue Maßnahmen konterkariert. So sollte ab dem Jahr 2013 schrittweise die Generaldirektion in Bonn aufgebaut werden, um die bisherigen sieben Wasser- und Schifffahrtsdirektionen (WSD) aufzulösen und dadurch die WSV um eine Hierarchieebene zu reduzieren. Bis jetzt arbeiten in der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) am zentralen Standort Bonn nach Auskunft der Bundesregierung gerade einmal zehn Personen, vorgesehen war, bis zum Jahr 2020 rund 400 Mitarbeiter in Bonn anzusiedeln. Die bisherigen WSD-Standorte werden somit bis mindestens zum Jahr 2025 weiter erhalten. Eine Struktur oder Aufgabenbeschreibungen der neuen der GDWS unterstellten Ämter und deren Zuschnitte liegen weiterhin nicht vor. Zum Erhalt des ehemaligen WSD-Standorts Aurich wurde unter anderem die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) gegründet. Bisher ist den Fragestellern nicht klar ersichtlich, welche Aufgaben diese wahrnimmt und warum diese Aufgaben nicht auch durch andere Ämter, etwa das Bundesverwaltungsamt wahrgenommen werden können. Die Bundesregierung hatte im Rahmen der Reform 2012 ein Zuständigkeitsanpassungsgesetz angekündigt, um die Reform rechtlich abzusichern. Dieses hat sie nun per Referentenentwurf vorgelegt. Es ist zu hinterfragen, ob in diesem Zusammenhang nicht zur besseren Übersichtlichkeit auch ein Schifffahrtsgesetzbuch durch die Bundesregierung erstellt werden müsste, das alle wichtigen Gesetze und Verordnungen für die Binnen- oder Seeschifffahrt klar ersichtlich zusammenführt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6174 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Was beinhaltet die funktionale Zuständigkeit der GDWS, und wer definiert diese Aufgaben? Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS) ist als Mittelbehörde fachlich bundesweit für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) in Deutschland zuständig. Die Aufgaben der GDWS sind durch Gesetze, Verordnungen und Erlasse definiert. 2. a) Von welchem Dienstsitz aus hat der Präsident der GDWS seine Amtsgeschäfte in den Jahren 2014 und 2015 wahrgenommen (bitte tabellarisch in Zeiträumen tagesgenau angeben)? b) Inwiefern ist es notwendig, dass die Amtsgeschäfte vom Dienstsitz Bonn aus wahrgenommen werden, und aus welchen Gründen kann davon abgewichen werden? Mit dem Zeitpunkt der Abordnung des Präsidenten der GDWS (1. Mai 2013) wurde sein Dienstsitz nach Bonn verlagert. Dienstgeschäfte werden seit diesem Zeitpunkt ausschließlich vom Dienstort Bonn aus erledigt. Zu den vom Standort Bonn ausgeübten Dienstgeschäften zählen auch die notwendigen Dienstreisen. c) Ist zwischenzeitlich der Dienstort und/oder der dienstliche Wohnsitz für den Präsidenten sowie für die Abteilungsleiter der GDWS nach Bonn verlegt worden? Wenn nein, warum nicht? Der Präsident der GDWS sowie 4 von 5 Abteilungsleitern haben ihren Dienstort am Sitz der GDWS-Zentrale in Bonn. In einem Fall wurde aus sozialen bzw. persönlichen Gründen bis 2017 von einer Verlagerung des Dienstsitzes nach Bonn abgesehen. 3. Gilt die Freiwilligkeit der Versetzung aus den Außenstellen der GDWS zum Standort Bonn auch für die an den Außenstellen arbeitenden Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten? Das Freiwilligkeitsprinzip gilt bei reformbedingten räumlichen Umsetzungen und Versetzungen innerhalb der WSV uneingeschränkt auch für alle Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppe A. 4. Gibt es eine Einstellungssperre für alle freiwerdenden Dienstposten bei den sieben Außenstellen, und wie viele Planstellen/Stellen sind mit KW-Vermerk versehen? Nein. 5. Wie viele Dienststellen und Dienststellenstandorte gab es in der WSV im Jahr 2007, und wie viele sind es aktuell im Jahr 2015 (bitte tabellarisch darstellen und jeweilige Orte nennen)? Die erbetene tabellarische Darstellung ist als Anlage 1 beigefügt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6174 6. a) Welche Altersstruktur weist die WSV auf (bitte je Altersgruppe die Anzahl der Mitarbeiter aufführen)? Die Altersstruktur kann nachfolgender Tabelle entnommen werden. Altersgruppe von-bis Anzahl Beschäftigte <= 29 693 30-39 1.725 40-49 3.137 50-59 4.181 >=60 1.363 Auswertungsinhalte: Organisatorischer Umfang: WSV (ohne Bundesanstalt für Wasserbau (BAW), Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG), Havariekommando (HK)) Personal: Dauerpersonal (Kopfzahlen, ohne befristet Beschäftigte , Azubis, Anwärter, Referendare) Stichtag: 1. September 2015 b) Welches Durchschnittsalter haben die Mitarbeiter in der WSV, und wie hat sich die Kennzahl seit dem Jahr 2007 bis heute jährlich entwickelt? Die Entwicklung des Durchschnittsalters kann nachfolgender Tabelle entnommen werden. Jahr Durchschnittsalter 2015 47,93 2014 48,05 2013 47,91 2012 47,45 2011 46,98 2010 46,44 2009 46,10 2008 45,82 2007 45,37 Auswertungsinhalte: Organisatorischer Umfang: WSV (ohne BAW, BfG, HK) Personal: Dauerpersonal (Kopfzahlen ohne befristet Beschäftigte , Azubis, Anwärter, Referendare) Stichtag: jeweils 1. September des Kalenderjahres (Ausnahme: im Jahr 2007 ist Stichtag der 1. Oktober) Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6174 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. a) Welche Aufgaben aus welchen Referaten im Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) sind für eine Übertragung auf die GDWS nach welchem Zeitplan vorgesehen? Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat dazu eine Untersuchung der Abteilung WS durchgeführt und grundsätzlich delegationsfähige Aufgaben ermittelt. Derzeit werden in der GDWS die strukturellen Voraussetzungen geschaffen, um Aufgaben aus dem BMVI zu übernehmen. b) Inwiefern ist mit der Übertragung eine Reduzierung von Referaten und Personal vorgesehen? In welchen Fällen und zu welchen Zeitpunkten mit der Übertragung von Aufgaben aus dem Ministerium auf die GDWS auch organisatorische Konsequenzen für die Aufgaben und Struktur der Abteilung WS verbunden sind, wird geprüft. 8. a) Welche Einsparung an Haushaltsmitteln bzw. an Vollzeitäquivalent für Personalausgaben wurde jährlich seit dem Jahr 2007 bis heute erreicht? b) An welcher Zielvorgabe orientiert sich die Bundesregierung in diesem Zusammenhang ? c) Wie wurde die Vorgabe, jährlich 1,15 Prozent Personalkosten in der WSV einzusparen, eingehalten, und welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus (vgl. ver.di Bund und Länder, Information für die Beschäftigten der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, S. 1)? Von 2007 bis 2015 nahm die Anzahl der dauerhaft in der WSV (ohne BAW, BfG und HK) beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von 11 335,44 auf 10 622,86 VZÄ ab. Die Differenz zwischen 2007 und 2015 beträgt damit 712,58 VZÄ. Die bis 2012 geltenden gesetzlichen Vorgaben zu Stelleneinsparungen hat das BMVI stets erfüllt. Daraus resultierende Einsparungen bei den Personalausgaben wurden im Einzelplan12 berücksichtigt. Die Personalmittelansätze sind den jährlichen Haushaltsgesetzen zu entnehmen. 9. Inwiefern ist das Verfahren aus dem Jahr 1995, also vom damaligen Beginn der ersten Reformmaßnahmen, mit den Schritten innerer und äußerer Reform sowie Festlegung auf Sozialverträglichkeit, so auch nach dem jetzigen Stand der Reform beibehalten worden? Wenn nicht, warum nicht, und was gilt stattdessen? Das 7-Schritte-Modell aus dem Jahr 1995 ist nicht mehr aktuell. Die Sozialverträglichkeit ist durch die sehr weitgehenden verbindlichen Zusagen der zuständigen Bundesminister geregelt. 10. a) Aus welchen Gründen wurde die BAV aus der WSV heraus neu gegründet? Die Zusammenfassung bereits gebündelter Verwaltungsaufgaben in einer Dienstleistungsbehörde – anstatt in mehreren WSV-Dienststellen – war ein konsequenter Schritt in der Entwicklung der Dienstleistungszentren im Ressort BMVI. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6174 b) Welche konkreten Aufgaben und Zuständigkeiten hat die BAV aktuell? Nach Errichtungserlass wird unterschieden zwischen verbindlichen Aufgaben für alle Behörden und fakultativen Aufgaben, welche die Behörden bestellen. Aktuell zuständig ist die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) unter anderem für – Dienstpostenbewertung, – Organisationsuntersuchungen, – Personalgewinnung, – Interne Revision im Auftrag der Innenrevision beim BMVI, – Pensionsfestsetzung und -regelung, – Beihilfeangelegenheiten, – Aufgaben der Lohnrechnungsstellen c) Welche weiteren Aufgaben soll die BAV zukünftig zusätzlich zu den heutigen Aufgaben übernehmen und jeweils aus welchen Gründen? Bei der BAV zu bündelnden Aufgaben stehen noch aus – Personalabrechnung, – Erstellung organisatorischer Muster, – Wissensmanagement. Die BAV erarbeitet gemeinsam mit Behörden des Ressorts Konzepte, um Aufgaben bei Bedarf für die Behörden zu übernehmen. Gründe sind jeweils Synergieeffekte oder wirtschaftlichere Wahrnehmung bei der BAV. d) Welcher Teil der Aufgaben der BAV ist aktuell zur Erbringung von Dienstleistungen für die WSV und welcher Teil für welche anderen Behörden des Bundes? Alle Aufgaben werden sowohl für die WSV als auch für alle anderen Behörden des Ressorts erbracht. Die fakultativen Aufgaben bestellen die Behörden individuell . 11. a) Aus welchen Gründen dauern die für jede Haushaltsanmeldung notwendigen Planstellen-/Stellenanforderungen sowie Stellenbemessungen und Bewertungen bei der GDWS bis Ende des Jahres 2017? Die GDWS befindet sich im Umbau von der regionalen hin zur zentralen, bundesweiten Zuständigkeit. b) Sind diese Aufgaben nicht auch die Aufgabe der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)? Die abschließende Bewertung der Stellen ist Aufgabe der BAV. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6174 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) Warum wird zur Beschleunigung der Stellenbemessungen nicht das Bundesverwaltungsamt mit herangezogen? Die Beauftragung des Bundesverwaltungsamtes (BVA) würde nicht automatisch zur Beschleunigung beitragen. Der spezifische Sachverstand zur WSV liegt im Ressort BMVI bei der BAV. 12. Welchen Ablauf gibt es jeweils bei der Wiederbesetzung von Dienstposten gemäß der neuen Zuständigkeitsregelung bei externen Einstellungen für a) einen Bauingenieur im Sachbereich 2 eines WSA, b) einen Schiffsführer für ein Vermessungsfahrzeug bei einem WSA, c) einen Dreher für einen Bauhof bei einem WSA, Die GDWS hat mit dem Zeitpunkt ihrer Einrichtung die zentrale Stellen-/Planstellenbewirtschaftung in der WSV übernommen. Für die zentrale Ressourcensteuerung nach fachlichen Schwerpunkten sowie zur Umsetzung der WSV-Reform ist dies zwingend erforderlich. Die Stellen-/Planstellenzuweisungen zur Besetzung freier Dienstposten erfolgt nach Prüfung der bestehenden Nachbesetzungskriterien. d) einen Vermessungsingenieur für ein Vermessungsfahrzeug beim Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH), e) einen Kontrolleur für LKW im Bereich der ostdeutschen Grenzen beim Bundesamt für Güterverkehr, und f) einen Sachbearbeiter für Haushaltsangelegenheiten beim EisenbahnBundesamt ? Sofern die Wiederbesetzung dieses Dienstpostens stellenwirtschaftlich möglich und organisatorisch geboten ist, erfolgt eine entsprechende Stellenausschreibung. Der Einstellungsprozess wird unter Beteiligung der BAV durch die jeweilige Dienststelle durchgeführt. 13. Bis wann sollen nach aktuellen Kenntnissen die Außenstellen der GDWS aufgelöst werden, und aus welchen Gründen scheint hier das Datum 2020 nicht mehr haltbar? Sobald das WSV-Zuständigkeitsanpassungsgesetz, die WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung und die neuen GDWS-Verordnungen in Kraft getreten sind, können die Außenstellen bis 2020 aufgelöst werden. 14. a) Welche örtlichen, fachlichen und verwaltungstechnischen Zuordnungen werden die „weiteren Dienststellen“ (Fachstellen, Berufsbildungszentren und Zentralstellen) zukünftig jeweils erhalten (bitte bisherige und neue/geplante Zuordnung tabellarisch aufführen)? Eine Übersicht sämtlicher Dienststellen der WSV mit ihren heutigen Standorten ist beigefügt (vgl. Anlage 1). Die organisatorische Zuordnung richtet sich ausschließlich nach dem Charakter der dort wahrgenommenen Aufgaben. Operationelle Aufgaben werden den Ämtern , konzeptionelle der GDWS zugeordnet. Details hierzu werden im Zusammenhang mit der neuen Ämterstruktur geprüft. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6174 b) Aus welchen Gründen wurde für die Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission / Schiffseichsamt Koblenz (ZSUK) sowie für die Fachstellen Maschinenwesen gemäß Begründung des Referentenentwurfs des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes noch keine Zuordnung gefunden? c) Bis wann wird die ZSUK der GDWS zugeordnet? d) Falls sie nicht der GDWS zugeordnet werden soll, wo wird sie dann zugeordnet , und welche weiteren Möglichkeiten der Zuordnung kommen nach Auffassung der Bundesregierung in Frage? Die Fragen 14b bis 14d werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Zentralstelle Schiffsuntersuchungskommission/Schiffseichamt (ZSUK/SEA) wird nach dem Inkrafttreten des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes als eigenständiges Dezernat in die bereits bestehende Unterabteilung „Binnenschifffahrt“ der GDWS überführt. Die Fachstellen „Maschinenwesen“ nehmen überwiegend – in der bestehenden Ämterstruktur gebündelt – operative Aufgaben wahr. Ihre Überführung in die neue Ämterstruktur wird zurzeit geprüft. Hierfür sind umfangreiche Aufgabenerhebungen „vor Ort“ erforderlich. 15. a) Wo werden die Fachstellen, Berufsbildungszentren und Zentralstellen verbleiben und inwiefern werden diese der GDWS zugeordnet? Wenn nicht, wo werden sie dann zugeordnet? b) Bleiben die Berufsbildungszentren Sonderstellen der GDWS oder erhalten sie einen neuen Organisationsstatus? Es wurde durch Erlass verfügt, dass die Berufsbildungszentren an ihren Standorten organisatorisch, haushaltsmäßig und fachlich Einrichtungen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes bleiben. Sie sind bei der GDWS als Sonderstellen zugeordnet. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 14b bis 14d verwiesen. c) Welche gebündelten Ausführungsaufgaben liegen in der Hoheit der WSÄ? In der bestehenden Struktur werden gebündelte Ausführungsaufgaben der Ämter durch die bestehenden Fach- und Sonderstellen der WSV im Auftrag der jeweiligen Wasser- und Schifffahrtsämter wahrgenommen. d) Welche unterschiedlichen Budgetverantwortungen gibt es in der WSV, und durch welche Maßnahmen werden die Kompetenzen in den Ämtern weiter gestärkt? Die Budgetverantwortung für die WSV liegt beim BMVI und bei der GDWS. Mit einer Verringerung der Anzahl der zukünftigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter sowie ihrer neuen, revierbezogenen Zuordnung (Zuständigkeit) werden die Voraussetzungen für die Delegation von erheblichen Teilen der Budgetverantwortung (Sachmittel und Personal) geschaffen. Allein hierdurch werden die zukünftigen Ämter fachlich, organisatorisch und personalwirtschaftlich gegenüber dem Ist-Zustand deutlich gestärkt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6174 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Welche Aufgaben hat die Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) genau, und wann wird sie im Auftrag der WSV tätig? Die BAW ist eine Bundesoberbehörde. Sie ist das zentrale Institut der WSV für die wissenschaftlich-technische Versuchs- und Forschungsarbeit und die praxisbezogene Beratung der WSV in den Fachgebieten Bautechnik, Geotechnik und Wasserbau. Die BAW wird für Einzelprojekte der WSV nach deren zentraler Priorisierung durch die GDWS von dieser beauftragt. 17. a) Welche Dienstpostenbeschreibungen und Bewertungen bestehen beim Havariekommando ? Für alle Dienstposten im Havariekommando, die mit Bundesbeschäftigten besetzt sind, liegen Dienstpostenbeschreibungen und Bewertungen vor. b) Welche Personalkosten des Havariekommandos wurden jeweils in den Jahren 2007 bis 2014 durch die Küstenländer getragen (bitte für die einzelnen Küstenländer aufschlüsseln)? Nach § 10 Absatz 1 der Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Freien Hansestadt Bremen, der Freien und Hansestadt Hamburg, den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein über die Errichtung des Havariekommandos (VkBl. 2003 Seite 31) finanziert jeder Partner die gemäß dieser Vereinbarung zu treffenden Maßnahmen, insbesondere die Personal- und Sachkosten des Dienstbetriebes des Havariekommandos, für seinen Zuständigkeitsbereich selbst. Die Personalkosten der beim Havariekommando beschäftigten Landesbediensteten werden vereinbarungsgemäß von den jeweiligen Küstenländern getragen. Die Personalkosten werden dem Bund nicht mitgeteilt. 18. Für welche technischen Berufe in der WSV sind derzeit nicht ausreichend Bewerber vorhanden (bitte jeweilige Berufsbezeichnungen und jeweilige Ausbildungsrichtungen nennen)? Folgende technische Berufsgruppen in der WSV sind heute bzw. absehbar von Gewinnungs- und Haltungsproblemen betroffen:  Ingenieur-Dienstposten in den Fachgebieten :  Bautechnik/Bauingenieur,  Schiffbau,  Nachrichtentechnik,  Elektrotechnik/Mechatronik,  STE-Signal-, Telekommunikations- und Elektrotechnik,  Maschinenbau,  Vermessung,  Nautik. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6174 Techniker-Dienstposten in den Fachgebieten:  Bau,  Maschinenbau,  Elektro-/Nachrichtentechnik. Dienstposten mit nautischen Qualifikationen:  Kapitäne,  Schiffsführer,  Schiffsmechaniker/Matrosenmotorenwarte,  Wachoffiziere/Wachmaschinisten,  Matrosen,  Alleinmaschinisten. 19. a) In welchen Organisationseinheiten gibt es heute eine flächendeckende Kosten - und Leistungsrechnung (KLR) nach den Vorgaben des Bundesministeriums für Finanzen? Der Aufbau einer flächendeckenden WSV-weiten Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) wird derzeit inhaltlich und methodisch unter Berücksichtigung bereits bestehender und eingeführter KLR-Instrumente vorbereitet. b) Inwieweit existieren noch die Werkstattkostenrechnung WEKOR und Betriebsabrechnung BAR weiter, und welche Gründe gibt es dafür? Im Außenbereich der WSV gibt es Betriebsabrechnungen. Die Ergebnisse werden für die Priorisierung der Aufgabenerledigung und des Personaleinsatzes sowie für den Nachweis der Wirtschaftlichkeit von Vergaben genutzt. WEKOR-Verfahren werden nicht eingesetzt. 20. a) Gibt es für die vorhandenen Bauwerke und Anlagen der WSV eine flächendeckende Anlagenbuchhaltung aller Bauwerke und Anlagen nach dem gegenwärtigen Stand? b) Wenn nein, wie weit ist die Erfassung des Zustandes und Wertes aller Bauwerke und Anlagen fortgeschritten, und wann ist deren Abschluss vorgesehen ? c) Wenn ja, wann erfolgt die vollständige Information des Bundestages über das Anlagenkataster? 22. a) Wie stehen die 50 Mrd. Euro in Verbindung mit der Mitteilung des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur, Enak Ferlemann, an den Verkehrsausschuss des Deutschen Bundestages, erst rund 10 Prozent der Bundeswasserstraßen seien bewertet (vgl. Ausschussdrucksache 18(15)43)? b) Kann davon ausgegangen werden, dass inzwischen in der Anlagenbuchhaltung sämtliche Sachanlagen erfasst und bewertet worden sind, und wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn nein, bis wann ist damit zu rechnen? c) Kann davon ausgegangen werden, dass die unterschiedlichen Anlagebuchhaltungs - Systeme inzwischen zusammengeführt oder durch KLR ersetzt worden sind, und wenn nein, bis wann wird dies geschehen? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6174 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Fragen 20 und 22 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Ergänzend zur pauschalen Bilanzierung des Anlagevermögens erfolgt auch eine anlagenspezifische Bewertung. Arbeitsgrundlage für eine anlagenspezifische Bewertung bilden die gem. § 49a HGrG entwickelten „Standards staatlicher Doppik “ (SsD). Eine den SsD entsprechende Bilanzierung des Verkehrsinfrastrukturvermögens in Form eines harmonisierten Erfassungs- und Bewertungsverfahrens für die Verkehrsinfrastruktur stellt eine umfängliche Aufgabe dar. Die im Bereich der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung bereits bestehende Anlagenbuchhaltung beruht auf einer Erfassungs- und Bewertungsrichtlinie aus dem Jahr 2009. Diese genügt aber im Hinblick auf die damalige alleinige Ausrichtung auf Belange der Kosten- und Leistungsrechnung nicht den SsD. Zudem wurde dort bislang vorrangig das sogenannte Standardvermögen (Betriebsvermögen) der WSV erfasst und bewertet. Mit Erlass vom 29. August 2014 wurde festgelegt, dass die vollständige Aufnahme und Erstbewertung des Infrastrukturvermögens als einmalige, temporär abgegrenzte Aufgabe als Projekt der GDWS durchzuführen ist. Dieser Prozess dauert noch an. Die bislang seitens der GDWS in der Anlagenbuchhaltung ausgewiesenen Vermögenswerte umfassen einen Anteil von rund 10 Prozent am pauschal ermittelten Sachanlagevermögen. Inwiefern nach bilanzieller Einzelerfassung und Bewertung des vollständigen Infrastrukturvermögens der Bundeswasserstraßen der genannte Wert verifiziert wird bzw. angepasst werden muss, kann derzeit noch nicht abschließend beurteilt werden . 21. a) Mit welcher Methode wurden die in der Begründung zum Zuständigkeitsanpassungsgesetz genannten 50 Mrd. Euro Sachanlagevermögen ermittelt (bitte nach Herstellungskosten bzw. Wiederbeschaffungswert oder anderen Methoden)? Der Wert des Sachanlagevermögens wurde ermittelt auf der Basis der jährlichen Zugänge (Investitionen) und der jährlichen Abgänge (Abschreibungen) unter Berücksichtigung der jährlichen Preissteigerungsraten. Diese Methodik entspricht der vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) angewandten volkswirtschaftlichen Bewertung mittels der sogenannten Perpetual-Inventory-Methode (Hochrechnung von Investitions- und Abschreibungszeitreihen). Im Ergebnis ergibt sich so der Wiederbeschaffungswert des Anlagevermögens. b) Aus welchen Gründen wurde diese Methode zur Ermittlung des Sachanlagewerts herangezogen? Diese Methode ermöglicht eine pauschale Ermittlung des Anlagevermögens als Wiederbeschaffungswerte, wobei als Basis die jährlichen Investitionshaushalte und die Abschreibungsdauern für Anlagetypen herangezogen werden können. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/6174 c) Wurde dafür ein Gutachten herangezogen, wenn ja, durch wen wurde es innerhalb welchen Zeitraums erstellt, und welche Kosten sind insgesamt dafür angefallen bzw. werden noch anfallen? Die jährliche Fortschreibung des Anlagevermögens erfolgt durch das BMVI in Zusammenarbeit mit dem Statistischen Bundesamt und dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW). Spezifische Kosten fallen hierfür nicht an. 23. a) Wann veröffentlicht die Bundesregierung ein Wasserstraßengesetzbuch bzw. ein Schifffahrtsgesetzbuch, das Schifffahrtsgesetze (Binnen und/oder See) vereint? b) Wenn die Bundesregierung kein solches Gesetzbuch vorsieht, welche Nachteile würde ein solches Gesetzbuchvorhaben ihrer Auffassung nach bringen? Die Bundesregierung hat es sich zum Ziel gesetzt, ein einheitliches Schifffahrtsgesetzbuch auszuarbeiten. Das Vorhaben wird wegen seines Umfangs längere Zeit in Anspruch nehmen. Ein genaues Datum kann daher derzeit noch nicht genannt werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6174 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anlage zur Frage 5 Standorte WSV Fach- und Sonderstellen sind nicht eigenständige Dienststellen der WSV und zum Teil mit anderen Dienstsitzen/-Adressen. Beschäftigte der WSV der jeweiligen Dienststellen können durch individuelle Vereinbarungen auch an anderen Orten als dem Standort der Dienststelle auf Dauer oder temporär beschäftigt sein-bis zu Telearbeit am Wohnort. Verschiedene WSV-Dienststellen können an einem Standort(z.B. Stadt) mit verschiedenen Dienstadressen vorhanden sein. Dienststellen 2007 / 2015 ohne Außenbereiche der WSÄ Dienststellenstandorte 2007 / 2015 ohne Außenbereiche der WSÄ Mittelbehörde 7 / 1 9 / 10 mit BBiz Koblenz und Kleinmachnow Ämter ohne Außenbereich 39 / 39 39 / 39 WSA Wasser- und Schifffahrtsamt Ämter für Neubau 7 / 7 7 / 7 NBA, ANH,WNÄ mit 7 Standorten 53 / 47 55 / 56 Dienststelle Zusatz/Bemerkung Außenbereich der WSÄ ohne deren Außenstellen bzw. Betriebsstellen/VkZ/RvZ Standort mit verschiedenen Dienstadressen GDWS ohne Seeämter und ohne Außenstellen Seelotswesen Bonn Außenstelle Nord Kiel Außenstelle Nordwest Aurich Außenstelle Mitte Hannover Außenstelle West Münster Außenstelle Südwest mit ZSUK Mainz Außenstelle Süd Würzburg Außenstelle Ost Magdeburg SAF ohne ASt Glückstadt Hannover BBiz Kleinmachnow Kleinmachnow BBiz Koblenz Koblenz WSA Cuxhaven Cuxhaven ABz Cuxhaven Cuxhaven BHf Cuxhaven Cuxhaven Havariekommando Cuxhaven WSA Hamburg Hamburg ABz Wedel Wedel ABz Stade Stade ABz Glückstadt Glückstadt BHf Wedel Wedel WSA Tönning Tönning ABz Amrum Amrum ABz Tönning Tönning ABz Helgoland Helgoland BHf Tönning Tönning WSA Brunsbüttel Brunsbüttel ABz Brunsbüttel Brunsbüttel ABz Hochdonn Hochdonn BHf Brunsbüttel Brunsbüttel WSA Kiel-Holtenau Kiel-Holtenau ABz Rendsburg Rendsburg ABz Kiel-Holtenau Holtenau BHf Rendsburg Rendsburg FM Nord Kiel Holtenau WSA Lübeck Lübeck ABz Kiel Kiel ABz Lübeck Lübeck ABz Wismar Wismar BHf Lübeck Lübeck WSA Stralsund Stralsund ABz Stralsund Stralsund BHf Stralsund Stralsund WSA Emden Emden ABz Leer Leer ABz Emden Emden ABz Borkum Borkum WSA Wilhelmshaven Wilhelmshaven ABz WHV Wilhelmshaven BHf WHV Wilhelmshaven WSA Bremerhaven Bremerhaven ABz Blexen Blexen BHf Bremerhaven Bremerhaven Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/6174 Dienststellen 2007 / 2015 ohne Außenbereiche der WSÄ Dienststellenstandorte 2007 / 2015 ohne Außenbereiche der WSÄ WSA Bremen Bremen ABz Habenhausen Habenhausen ABz Farge Farge ABz Oldenburg Oldenburg BHf Brake Brake TF NW Brake WSA Verden Verden ABz Windheim Windheim ABz Nienburg Nienburg ABz Verden Verden ABz Oldau Oldau BHf Hoya Hoya WSA Hann.Münden Hann.-Münden ABz Edertal Edertal ABz Rotenburg Rotenburg ABz Hann.Mün. Hann.-Münden ABz Höxter Höxter ABz Hameln Hameln WSA Minden Minden ABz Bramsche Bramsche ABz Bad Essen Bad Essen ABz Minden Minden BHf Minden Minden FM Mitte Minden WSA Braunschweig Braunschweig ABz Lohnde Lohnde ABz Sehnde Sehnde ABz Thune Thune BHf Anderten Anderten WSA Uelzen Uelzen ABz Vorsfeld Vorsfelde ABz Wittingen Wittingen ABz Uelzen Uelzen ABz Haldensl. Haldensleben BHf Scharnebeck Scharnebeck WSA Duisburg-Meiderich Duisburg-Meiderich ABz DU-Meider. Meiderich ABz Herne Herne ABz Friedr. Friedrichsfeld ABz Dorsten Dorsten ABz Datteln Datteln BHf Herne Herne WSA Rheine Rheine ABz Hamm Hamm ABz Lüdingh. Lüdinghausen ABz Münster Münster ABz Altenrheine Altenrheine ABz Rheine Rheine BHf Bergeshövede Bergeshövede WSA Meppen Meppen ABz Meppen Meppen ABz Lathen Lathen ABz Edewechterdamm Edewecht BHf Meppen Meppen WSA Duisburg-Rhein Duisburg-Rhein ABz Emmerich Emmerich ABz Wesel Wesel ABz Duisburg Duisburg WSA Köln Köln ABz Neuss Neuss ABz Köln Köln ABz Nd-kassel Niederkassel WSA Bingen Bingen ABz Brohl Brohl ABz Koblenz Koblenz ABz St. Goar St. Goar ABz Wiesbaden Wiesbaden WSA Mannheim Mannheim Abz Worms/Oppenheim Worms/Oppenheim ABz Speyer Speyer ABz Karlsruhe Karlsruhe WSA Freiburg Freiburg ABz Iffezheim Iffezheim ABz Kehl Kehl ABz Breisach Breisach BHf Iffezheim Iffezheim Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6174 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Dienststellen 2007 / 2015 ohne Außenbereiche der WSÄ Dienststellenstandorte 2007 / 2015 ohne Außenbereiche der WSÄ WSA Koblenz Koblenz ABz Wetzlar Wetzlar ABz Diez Diez ABz Brodenbach Brodenbach ABz Cochem Cochem ABz Bullay Bullay BHf Koblenz Koblenz FVT Koblenz Koblenz FM Südwest Koblenz WSA Trier Trier ABz Bernkastel-Kues Bernkastel ABz Detzem Detzem ABz Winchering Wincheringen BHf Trier Trier WSA Saarbrücken Saarbrücken ABz Saarburg Saarburg ABz Dillingen Dillingen ABz Saarbrücken Saarbrücken WSA Heidelberg Heidelberg ABz Heidelberg Heidelberg ABz Eberbach Eberbach ABz Bad Friedr. Bad Friedrichshall BHf Neckarsteinach Neckarsteinach WSA Stuttgart Stuttgart ABz Lauffen Lauffen ABz Marbach Marbach ABz Stuttgart Stuttgart BHf Heilbronn Heibronn WSA Aschaffenburg Aschaffenburg ABz Frankfurt Frankfurt ABz Hanau (47HE/2BY) Hanau ABz Erlenbach Erlenbach ABz Hasloch(42/2BW) Hasloch Bhf Aschaffenb. Aschaffenburg WSA Schweinfurt Schweinfurt ABz Gemünden Gemünden ABz Marktbreit Marktbreit ABz Volkach Volkach ABz Haßfurt Haßfurt BHf Würzburg Würzburg WSA Nürnberg Nürnberg ABz Neuses Neuses ABz Nürnberg Nürnberg ABz Hilpoltst. Hilpoltstein ABz Riedenburg Riedenburg BHf Nürnberg Nürnberg FM Süd Nürnberg WSA Regensburg Regensburg ABz Regensburg Regensburg ABz Straubing Straubing ABz Deggendorf Deggendorf ABz Passau Passau BHf Passau Passau WSA Dresden Dresden ABz Dresden Dresden ABz Mühlberg Mühlberg ABz Torgau Torgau ABz Wittenberg Wittenberg WSA Lauenburg Lauenburg ABz Mölln Mölln ABz Herrenhof Herrenhof ABz Geesthacht Geesthacht ABz Grabow Grabow ABz Parchim Parchim ABz Waren Waren BHf Geesthacht Geesthacht WSA Magdeburg Magdeburg ABz Niegripp Niegripp ABz Tangermünde Tangermünde ABz Wittenberge Wittenberge ABz Bernburg Bernburg ABz Merseburg Merseburg BHf Hohenwarthe Niegripp Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/6174 Dienststellen 2007 / 2015 ohne Außenbereiche der WSÄ Dienststellenstandorte 2007 / 2015 ohne Außenbereiche der WSÄ WSA Brandenburg Brandenburg ABz Potsdam Potsdam ABz Brandenburg Brandenburg ABz Rathenow Rathenow ABz Genthin Genthin BHf Brandenburg Brandenburg WSA Berlin Berlin ABz Spandau Berlin ABz Neukölln Berlin ABz Erkner Erkner ABz Kummersdorf Kummersdorf ABz Fürstenwalde Fürstenwalde BHf Berlin Berlin WSA Eberswalde Eberswalde ABz Oranienburg Oranienburg ABz Finowfurt Finowfurt ABz Zehdenick Zehdenick ABz Canow Canow ABz Frankfurt/Oder Frankfurt/Oder ABz Hohensaaten Hohensaaten ABz Schwedt Schwedt BHf Niederfinow Niederfinow Neubauamt (NBA), Amt für den Neckarausbau (ANH), Wasserstraßenneubauämter (WNA) (ohne Auflistung temporärer und lokaler Baustellenbüros) NBA Hannover Hannover WNA Helmstedt Helmstedt WNA Datteln mit Außenstelle Hamm Datteln mit FM West Datteln ANH mit Aussenstelle Stuttgart Heidelberg WNA Aschaffenburg Aschaffenburg WNA Berlin Berlin WNA Magdeburg Magdeburg Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333