Deutscher Bundestag Drucksache 18/62 18. Wahlperiode 18.11.2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Dr. Rosemarie Hein, Jutta Krellmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/12 – Die Situation von Auszubildenden unter besonderer Berücksichtigung des Einzelhandels Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Jüngst wurde ein Fall der Misshandlung von Auszubildenden beim Einzelhandelsunternehmen ALDI bekannt. Im Zentrallager des Konzerns in Mahlberg wurden Auszubildende von Vorgesetzten mit Frischhaltefolie an Pfosten gefesselt und im Gesicht mit wasserfesten Filzstiften beschmiert (DER SPIEGEL 39/2013). Das mag ein extremes Einzelbeispiel sein, wirft aber grundsätzlich die Frage nach der allgemeinen Situation von Auszubildenden bzw. nach der Qualität von Ausbildung auf. Nach Angaben der ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft versucht ALDI Süd in seinen Filialen Vollzeitkräfte durch Auszubildende zu ersetzen, bei denen eine fachgerechte Ausbildung auf der Strecke bleibt. Ähnlich stellt sich dies beim Unternehmen Netto Marken-Discount AG & CO. KG dar (Report Mainz, 8. Oktober 2013 „Billige Auszubildende: Wie eine Supermarktkette mit dem Nachwuchs umgeht“). Dass dies ein generelles Problem ist, belegen die Ergebnisse des jüngst veröffentlichten Ausbildungsreportes 2013 der DGB-Jugend. Demnach hat ein Drittel aller befragten Auszubildenden keinen betrieblichen Ausbildungsplan, jeder bzw. jede Zehnte muss „häufig“ oder „immer“ ausbildungsfremde Tätigkeiten ausüben und ihre Ausbilderin oder ihr Ausbilder stehen „selten“ oder „nie“ am Ausbildungsplatz zur Verfügung. Gut ein Drittel der Auszubildenden muss darüberhinaus regelmäßig Überstunden machen. Zudem ist die Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis nach der Ausbildung nicht garantiert. Auszubildende stehen in der betrieblichen Hierarchie oft ganz unten und haben wenig Möglichkeiten, sich gegen ungerechte Behandlungen in der Ausbildung zu wehren. Das gilt insbesondere dann, wenn es nach Angaben von ver.di, wie bei ALDI Süd, keine Betriebsräte und keine Jugend- und Auszubildendenvertretungen gibt, die sich für ihre Interessen stark machen können (bei ALDI Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom 14. November 2013 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Nord gibt es nur Betriebsräte). Nicht selten verstoßen Arbeitgeber gegen gesetzliche Regelungen und Auszubildende werden als billige Arbeitskräfte missbraucht. Drucksache 18/62 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Berufe mit schlechten Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen weisen zudem hohe Vertragsauflösungen und Ausbildungsabbrüche auf. Dazu gehören auch Berufe des Einzelhandels, in dem es vergleichsweise mehr ausbildungsberechtigte und ausbildende Betriebe gibt als im Dienstleistungsgewerbe und in der Privatwirtschaft (IAB 2013: Branchenstudie Einzelhandel). Arbeitgeber im Einzelhandel klagen – wie Arbeitgeber anderer Branchen auch – über fehlende Fachkräfte, haben aber zugleich die Manteltarifverträge gekündigt mit dem Ziel, die Arbeitsbedingungen zu verschlechtern und Löhne zu senken. Das würde diejenigen, die sich momentan in der Ausbildung befinden, zusätzlich treffen (im Folgenden wird oft speziell nach Daten des Einzelhandels bzw. seiner häufigsten Ausbildungsberufe gefragt; sofern für den Einzelhandel keine entsprechenden Daten vorliegen, bitte auf Daten aus dem Handel insgesamt zurückgreifen). 1. Welche sind nach Kenntnis der Bundesregierung die zehn am häufigsten gewählten Ausbildungsberufe im Einzelhandel (bitte je nach Beruf die Zahl der Auszubildenden pro Jahr und nach Geschlecht nennen), und wie häufig werden Ausbildungsberufe des Einzelhandels, verglichen mit anderen (dualen ) Ausbildungsberufen, gewählt? Die beiden wesentlichen Datenquellen zur Beschreibung der Ausbildungsmarktsituation , die Berufsbildungsstatistik der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder und die Erhebung zum 30. September 2012 des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB), enthalten Angaben zum Ausbildungsberuf und zum Ausbildungsbereich, in dem das Ausbildungsverhältnis gemeldet wurde. Sie enthalten aber keine Angaben über den Ausbildungsbetrieb und seine Branchenzugehörigkeit wie z. B. Einzelhandel. Insofern können Aussagen für einzelne Berufe, nicht aber für die Branche insgesamt getroffen werden. Die Hauptausbildungsberufe des Einzelhandels sind Kaufleute im Einzelhandel und Verkäufer bzw. Verkäuferinnen. Darüber hinaus bilden viele Einzelhandelsunternehmen auch in Spezialberufen (vor allem Fachverkäufer/-innen) aus. Die folgende Tabelle gibt Aufschluss über die Zahl der Auszubildenden insgesamt und nach Geschlecht in ausgewählten Berufen des Einzelhandels: Quelle: „Datenbank Auszubildende“ des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. Dezember). Absolutwerte aus Datenschutzgründen jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet. Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung. Auszubildende in ausgewählten Berufen des Einzelhandels, Deutschland 2012 Auszubildende insgesamt Männer Frauen Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel 66 018 30 129 35 889 Verkäufer/-in 47 862 18 453 29 409 Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk 24 387 2 205 22 182 Automobilkaufmann/-kauffrau 10 506 5 991 4 515 Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r 4 191 174 4 017 Florist/-in 3 473 117 3 356 Drogist/-in 2 652 249 2 403 Buchhändler/-in 1 491 231 1 260 Tankwart/-in 314 302 12 Musikfachhändler/-in 57 36 21 Ausbildungsberufe insgesamt, inklusive § 66 BBiG/§ 42m HwO 1 429 977 872 856 557 121 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/62 Der jährlich erscheinende Berufsbildungsbericht der Bundesregierung informiert anhand der Daten der BIBB-Erhebung zum 30. September des jeweiligen Jahres über die Rangfolge der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge bei jungen Frauen und jungen Männern. Die folgenden Abbildungen aus dem Berufsbildungsbericht 2013 informieren über die 25 am häufigsten von jungen Frauen und jungen Männern gewählten Berufe. Vollständige Ranglisten zu den Neuabschlüssen (alle Berufe) können dem Internetangebot der BIBB-Erhebung zum 30. September 2012 entnommen werden (vgl. www.bibb.de/de/62936.htm, Tabellen 67 bis 69). Vgl. Berufsbildungsbericht 2013, S. 19. Vgl. Berufsbildungsbericht 2013, S. 20. 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 18.000 Augenoptikerin Tourismuskauffrau (Privat- und Geschäftsreisen) Automobilkauffrau Sozialversicherungsfachangestellte Tiermedizinische Fachangestellte Mediengestalterin Digital und Print Kauffrau für Spedition und Logistikdienstleistung Köchin Restaurantfachfrau Kauffrau für Versicherungen und Finanzen Verwaltungsfachangestellte Rechtsanwaltsfachangestellte Steuerfachangestellte Kauffrau im Groß- und Außenhandel Bankkauffrau Hotelfachfrau Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk Kauffrau für Bürokommunikation Friseurin Industriekauffrau Zahnmedizinische Fachangestellte Medizinische Fachangestellte Bürokauffrau Kauffrau im Einzelhandel Verkäufer/-in Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Erhebung zum 30. September 2012 Schaubild 4: Die 25 im Jahr 2012 am häufigsten von jungen Frauen besetzten Berufe 0 2.000 4.000 6.000 8.000 10.000 12.000 14.000 16.000 18.000 20.000 Dachdecker Zimmerer Maschinen- und Anlagenführer Maurer Gärtner Fachlagerist Bürokaufmann Elektroniker für Betriebstechnik Bankkaufmann Maler und Lackierer Zerspanungsmechaniker Metallbauer Tischler Mechatroniker Industriekaufmann Koch Fachkraft für Lagerlogistik Kaufmann im Groß- und Außenhandel Fachinformatiker Verkäufer Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik Elektroniker Kaufmann im Einzelhandel Industriemechaniker Kraftfahrzeugmechatroniker Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Erhebung zum 30. September 2012 Schaubild 5: Die 25 im Jahr 2012 am häufigsten von jungen Männern besetzten Berufe Drucksache 18/62 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Probleme in der Ausbildung aus Sicht der Auszubildenden sowie über Probleme in der Ausbildung im Allgemeinen? Wie stellt sich konkret die Situation im Einzelhandel dar? Daten zur Ausbildungsqualität auf der nationalen Ebene werden im jährlich herausgegebenen Berufsbildungsbericht der Bundesregierung, und im BIBB – Datenreport zum Bildungsbericht veröffentlicht. Mit dem Berufsbildungsgesetz, der jeweiligen Ausbildungsordnung sowie den arbeitsrechtlichen Bestimmungen besteht ein ausreichender Rechtsrahmen, der sowohl inhaltlich als auch organisatorisch eine qualitativ hochwertige Ausbildung und den Schutz der Auszubildenden gewährleistet. 3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Durchschnitt aller Berufe der Anteil der unbesetzten Ausbildungsstellen, und wie hoch ist die Quote der Vertragsauflösungen bzw. Ausbildungsabbrüche? Wie stellt sich konkret die Situation im Einzelhandel dar? 4. In welchen Branchen und Berufen geht nach Kenntnis der Bundesregierung ein überdurchschnittlich hoher Anteil unbesetzter Ausbildungsplätze mit einer überdurchschnittlich hohen Quote von Vertragsauflösungen bzw. Ausbildungsabbrüchen einher? Wie erklärt sich die Bundesregierung diesen Sachverhalt? Welche Rolle spielen die Ausbildungs- und zukünftigen Arbeitsbedingungen in diesen Branchen und Berufen? Wie stellt sich die Situation speziell für den Einzelhandel und die dort am häufigsten gewählten Ausbildungsberufe dar? Die Fragen 3 und 4 werden im Zusammenhang beantwortet. Schaubild 11 des Berufsbildungsberichts 2013 weist anhand der Daten der Bundesagentur für Arbeit und der BIBB-Erhebung zum 30. September 2011 und 2012 die zehn Berufe mit einem besonders hohen Anteil an unbesetzten Ausbildungsstellen am betrieblichen Gesamtangebot aus: Vgl. Berufsbildungsbericht 2013, S. 34. 14,3% 14,4% 15,3% 15,7% 15,9% 16,8% 16,8% 18,7% 20,5% 26,1% 21,4% 17,8% 15,4% 14,4% 22,9% 19,9% 22,1% 24,9% 22,0% 29,8% 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% Bäcker/Bäckerin Koch/Köchin Gebäudereiniger/Gebäudereinigerin Hotelkaufmann/Hotelkauffrau Klempner/Klempnerin Fachkraft im Gastgewerbe Fachverkäufer/Fachverkäuferin im Lebensmittelhandwerk Fleischer/Fleischerin Fachmann/Fachfrau für Systemgastronomie Restaurantfachmann/Restaurantfachfrau Schaubild 11: Berufe mit einem hohen Anteil an unbesetzten Ausbildungsplätzen am betrieblichen Gesamtangebot 2011 und 2012 Quelle: Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB), Erhebung zum 30. September, Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/62 Auf Rang 4 ist mit 22,1 Prozent der Einzelhandelsberuf Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk vertreten. Für die anderen ausgewählten Berufe des Einzelhandels ergeben sich nach Berechnungen des BIBB folgende Anteile: Drogist /-in: 21,1 Prozent, Tankwart/-in: 17 Prozent, Verkäufer/-in: 11,1 Prozent, Kaufmann/-frau im Einzelhandel: 8,3 Prozent, Florist/-in: 5,4 Prozent, Buchhändler /-in: 4,2 Prozent, Automobilkaufmann/-frau: 2,3 Prozent, Pharmazeutisch -kaufmännische(r) Angestellte(r): 2,2 Prozent, Musikfachhändler/-in: 0 Prozent (zum Vergleich: Durchschnitt aller Berufe: 6 Prozent). Zu beachten ist: Da hier definitionsgemäß nur unbesetzte Berufsausbildungsstellen in die Berechnung einfließen können, die der Bundesagentur für Arbeit auch gemeldet waren, fallen die Anteile etwas geringer aus als in Betriebsbefragungen (vgl. dazu Berufsbildungsbericht 2013, S. 33 bis 35). Die Vertragslösungsquote (alle Berufe) lag 2012 bei 24,4 Prozent. Die folgende Tabelle weist die Vertragslösungsquoten für die ausgewählten Einzelhandelsberufe aus: * Schichtenmodell des BIBB nach neuer Berechnungsweise; in Prozent der begonnenen Ausbildungsverträge; zur Berechnung des Anteils fließen Daten aus den 4 letzten Berichtsjahren ein. Quelle: „Datenbank Auszubildende“ des Bundesinstituts für Berufsbildung auf Basis der Daten der Berufsbildungsstatistik der statistischen Ämter des Bundes und der Länder (Erhebung zum 31. Dezember). Absolutwerte aus Datenschutzgründen jeweils auf ein Vielfaches von 3 gerundet. Berechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung. Zu berücksichtigen ist, dass Vertragslösungen vielfältige Ursachen haben (z. B. Berufs- und Betriebswechsel der Auszubildenden, Insolvenz oder Schließung des Betriebs) und nicht mit einem endgültigen Ausbildungsabbruch gleichzusetzen sind (vgl. Berufsbildungsbericht 2013, S. 35 bis 36). 5. Sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen der Qualität der Ausbildung und dem Lohngefüge bzw. der Ausbildungsvergütung in der jeweiligen Branche, und wenn ja, welchen? Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus diesem Sachverhalt in Bezug auf den Einzelhandel? Es wird darauf hingewiesen, dass die Ausbildungsvergütung Sache von Verhandlungen zwischen den Tarifvertragsparteien ist, und nicht in den Ausbildungsordnungen geregelt wird. Auszubildende in ausgewählten Berufen des Einzelhandels, Deutschland 2012 Lösungsquote (LQneu)* Tankwart/-in 50,4 Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk 41,0 Florist/-in 37,4 Verkäufer/-in 32,2 Musikfachhändler/-in 31,7 Drogist/-in 24,7 Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel 22,0 Automobilkaufmann/-kauffrau 18,5 Pharmazeutisch-kaufmännische/-r Angestellte/-r 18,0 Buchhändler/-in 16,9 Ausbildungsberufe insgesamt, inklusive § 66 BBiG/§ 42m HwO 24,4 Drucksache 18/62 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Erkenntnisse, die einen Zusammenhang der Qualität der Ausbildung und dem Lohngefüge bzw. der Ausbildungsvergütung aufzeigen, sind der Bundesregierung nicht bekannt. 6. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, ob und in welchem Ausmaß die nach dem Berufsbildungsgesetz vorgeschriebenen betrieblichen Ausbildungspläne tatsächlich aufgestellt und eingehalten werden und in welchen Branchen es Probleme bzw. Verstöße gibt (bitte entsprechende Zahlen aus Erhebungen und Statistiken nennen)? Welche Erkenntnisse gibt es diesbezüglich zur Branche des Einzelhandels bzw. den dort am häufigsten gewählten Ausbildungsberufen? Inwiefern sieht die Bundesregierung hier ein Umsetzungsproblem, und welche Schlussfolgerungen leitet sie daraus ab? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Verstöße gegen die genannten rechtlichen Vorgaben erfolgen. 7. Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob Auszubildende ihre Abschlussprüfungen nicht bestehen, weil Inhalte des Ausbildungsrahmenplans (laut Berichtsheft) nachweislich nicht vermittelt wurden? Wenn ja, wie viele (bitte gesondert nach Branchen auflisten), und wie stellt sich die Situation konkret im Einzelhandel dar? Wie kann nach der Meinung der Bundesregierung gewährleistet werden, dass alle Auszubildenden zu Beginn ihrer Berufsausbildung den jeweiligen Ausbildungsrahmenplan erhalten? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. Der betriebliche Ausbildungsplan wird den Auszubildenden jeweils mit ihrem Ausbildungsvertrag in einer Anlage übergeben (§ 11 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 BBiG). Somit kann die zuständige Stelle (Industrie- und Handelskammer – IHK – oder Handwerkskammer – HwK) Kenntnis auch darüber erhalten. 8. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass nach dem DGBAusbildungsreport 2013 Auszubildende ihre Ausbildungsnachweise auch außerhalb der Arbeitszeit führen müssen (bitte entsprechende Zahlen nennen ), und inwiefern trifft dieses Problem insbesondere auf den Einzelhandel bzw. die dort am häufigsten gewählten Ausbildungsberufe zu? In welchen anderen Branchen bzw. Berufen müssen die Auszubildenden ihre Ausbildungsnachweise vergleichsweise häufig außerhalb ihrer Arbeitszeit führen? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 9. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Betreuungsintensität der Auszubildenden durch ihre Ausbilderinnen und Ausbilder (bitte entsprechende Zahlen nennen)? Wie stellt sich diesbezüglich die Situation im Einzelhandel bzw. den dort häufigsten Ausbildungsberufen dar? In welchen Branchen bzw. Ausbildungsberufen gibt es eine vergleichsweise geringe Betreuungsintensität? Laut Empfehlungen zuständiger Stellen (jeweilige IHK oder HwK) sollten nebenberufliche Ausbilderinnen und Ausbilder im Durchschnitt nicht mehr als drei Auszubildende und hauptberufliche nicht mehr als 16 betreuen. Weitergehende Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/62 10. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über Überstunden bzw. überlange Arbeitszeiten, die Auszubildende leisten müssen, und welche Branchen betrifft das konkret (bitte, wenn möglich, auch entsprechende Zahlen nennen)? Wie stellt sich die Situation im Einzelhandel bzw. den dort häufigsten Ausbildungsberufen dar? Die Tabelle im Anhang (zu Frage 10) enthält eine Auswertung des Mikrozensus 2012 zu Auszubildenden nach Überstunden, normalerweise geleisteter Wochenarbeitszeit sowie Branchen und Berufsbereichen. Die Ergebnisse des Statistischen Bundeamtes zeigen, dass nur eine geringe Zahl der Auszubildenden (insgesamt 1,4 Prozent) Überstunden leisten. Eine Differenzierung der Auszubildenden mit Überstunden bzw. überlangen Arbeitszeiten nach Branchen, darunter speziell im Einzelhandel, sowie Ausbildungsberufen ist mit dem Mikrozensus aufgrund der geringen Fallzahlen nur sehr eingeschränkt möglich. Infolge der geringen Besetzungszahlen weisen die Aussagen einen verhältnismäßig hohen relativen Standardfehler auf (etwa um 15 Prozent). Hinzuweisen ist darauf, dass jugendliche Auszubildende nach § 8 des Jugendarbeitsschutzgesetzes grundsätzlich nicht mehr als acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche arbeiten dürfen. 11. In welchem Maße werden nach Kenntnis der Bundesregierung Zeiten für den Berufsschulunterricht nicht auf die Arbeitszeit im Betrieb angerechnet , und wie viele Auszubildende müssen aus diesem Grund die Zeit, die sie in der Berufsschule verbringen, im Betrieb vor- bzw. nacharbeiten? Wie stellt sich die Situation konkret im Einzelhandel bzw. den dort häufigsten Ausbildungsberufen dar? Jugendliche Auszubildende sind nach § 15 BBiG vom Arbeitgeber für die Teilnahme am Berufsschulunterricht freizustellen. Entsprechend § 9 des Jugendarbeitsschutzgesetzes sind Berufsschultage von mehr als fünf Unterrichtsstunden auf die Arbeitszeit mit acht Stunden anzurechnen . Bei Blockunterricht werden Berufsschulwochen mit mindestens 25 Stunden an fünf Tagen mit 40 Stunden angerechnet. Jugendliche sind bei einem Berufsschultag in der Woche mit mehr als fünf Unterrichtsstunden an diesem Tag von der Beschäftigung im Betrieb völlig frei zu stellen. Bei mehr als einem Berufsschultag in der Woche besteht die Möglichkeit, Jugendliche nach dem Unterricht im Ausbildungsbetrieb zu beschäftigen. 12. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, dass Auszubildende ausbildungsfremde Tätigkeiten ausüben müssen, und welche Branchen betrifft das konkret (bitte entsprechende Zahlen nennen)? Wie stellt sich die Situation im Einzelhandel bzw. den dort am häufigsten gewählten Ausbildungsberufen dar? Der Bundesregierung liegen darüber keine Erkenntnisse vor. Drucksache 18/62 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. In welchen Branchen oder Ausbildungsberufen treten nach Kenntnis der Bundesregierung gravierende Mängel und Verstöße in der Ausbildung auf, sodass der Eindruck entsteht, Auszubildende würden als „billige Arbeitskräfte “ missbraucht? Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber in Bezug auf den Einzelhandel bzw. die dort häufigsten Ausbildungsberufe? Der Bundesregierung liegen darüber keine Erkenntnisse vor. 14. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Inhalte des Ausbildungsrahmenplanes zeitlich vorgezogen wurden, damit die oder der Auszubildende während der Ausbildung schnellstmöglich als Fachkraft im Betrieb zum Einsatz kommen kann? Wenn ja, wie viele in welchen Betrieben und Branchen, und wie stellt sich die Situation im Einzelhandel dar? Belastbares Zahlenmaterial liegt der Bundesregierung hierzu nicht vor. Es wird darauf hingewiesen, dass der Ausbildungsrahmenplan nach den Regelungen des BBiG die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mindestens zu vermitteln sind (§ 5 Absatz 1 Satz 4) enthält. Er ist darüber hinaus eine Empfehlung zur sachlichen und organisatorisch – zeitlichen Gestaltung der Ausbildung. Eine von dem Ausbildungsrahmenplan abweichende Organisation der Ausbildung ist insbesondere zulässig, soweit betriebspraktische Besonderheiten die Abweichung erfordern. Aufgrund der Vorleistungen und der Leistungen in der Ausbildung ist eine Verkürzung der Ausbildung im beiderseitigen Einvernehmen und mit Zustimmung der zuständigen Stelle möglich. Damit schließen manche Auszubildenden die Ausbildung früher ab und stehen dem Arbeitsmarkt früher zur Verfügung. 15. Sind der Bundesregierung Fälle bekannt, in denen Auszubildende ohne Betreuung oder fachliche Anleitung durch Kolleginnen und Kollegen bzw. Ausbilderinnen und Ausbilder Funktionen und Aufgaben übernehmen müssen, die in der Regel dem Stammpersonal bzw. leitenden Angestellten obliegt? Wenn ja, wie viele in welchen Betrieben und Branchen, und wie stellt sich die Situation im Einzelhandel dar? Der Bundesregierung liegen darüber keine Kenntnisse vor. 16. In wie vielen Fällen werden nach Kenntnis der Bundesregierung junge Menschen, die bei einem Bildungsträger ausgebildet werden, als Praktikanten in einem externen Betrieb eingesetzt? Wie stellt sich die Situation im Einzelhandel bzw. den dort am häufigsten gewählten Ausbildungsberufen dar? Für benachteiligte junge Menschen kann nach dem Arbeitsförderungsrecht – Drittes Buch Sozialgesetzbuch eine außerbetriebliche Berufsausbildung gefördert werden. Dabei ist ein angemessener Anteil einer betrieblichen Ausbildungsphase vorzusehen. Im Juli 2013 befanden sich 32 817 junge Menschen in einer solchen Maßnahme. Differenzierungen sind nur nach dem Beruf (entsprechend der Klassifikation der Berufe 2010 – KldB 2010) und nicht nach dem Wirtschaftszweig möglich. Danach wurden 123 junge Menschen in der Berufs- ordnung Handel und 7 831 in der Berufshauptgruppe Verkaufsberufe außerbetrieblich ausgebildet. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/62 Tabelle: Zugang und Bestand von Teilnehmenden in außerbetrieblicher Berufsausbildung nach ausgewählten Ausbildungsberufen (KldB 2010) – ohne Daten zugelassener kommunaler Träger Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit. 17. Wie viele Einstiegsqualifizierungen (EQ) wurden in den zurückliegenden drei Jahren von der Bundesagentur für Arbeit bewilligt (bitte gesondert nach Jahren aufschlüsseln)? Wie viele EQ wurden im gleichen Zeitraum für Betriebe des Einzelhandels bewilligt (bitte gesondert nach Jahren aufschlüsseln)? Angaben zu den Eintritten in Einstiegsqualifizierung stehen bis Juli 2013 zur Verfügung. Danach haben im bisherigen Jahresverlauf 6 018 Personen eine solche Qualifizierung begonnen (ohne Daten zugelassener kommunaler Träger), davon 1 183 oder 19,7 Prozent in Betrieben der Wirtschaftsabteilung Einzelhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen), wobei die Abgrenzung nach der Wirtschaftszweigklassifikation 2008 (WZ 2008) erfolgte. Die Angaben für die Jahre 2010 bis 2013 können der Tabelle entnommen werden. Tabelle: Zugang und Bestand an Teilnehmenden in Einstiegsqualifizierung nach dem Wirtschaftszweig „Einzelhandel“ des Arbeitgebers (WZ 2008) – ohne Daten zugelassener kommunaler Träger: Quelle: Statistik der Bundesagentur für Arbeit. Kennung Teil- nehmer Berichtsmonat Insgesamt darunter Handel, 612 Verkauf (ohne Produktions - spezialisierung ), 621 Verkauf Bekleid., Elektro, KFZ, Hartwaren , 622 Verkauf von Lebensmitteln , 623 Verkauf drog. apo- theken. Waren, Medizinbed ., 624 Buch-KunstAntiqui - täten-Musikfachhandel , 625 1 2 3 4 5 6 7 Zugang 2012 23 945 105 6 746 36 264 9 4 Januar bis Juli 2013 3 028 36 822 4 61 * * Bestand 2012 (Jahresdurch - schnitt) 48 715 180 10 871 153 504 30 9 Juli 2013 32 817 123 7 432 46 334 9 10 Kennung Teilnehmer Wirtschaftszweig des Arbeitgebers (WZ 2008) Januar bis Juli 2013 Jahr 2012 Jahr 2011 Jahr 2010 1 2 3 4 Zugang Insgesamt 6 018 19 787 25 314 29 900 darunter 47, Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) 1 183 3 962 5 272 6 229 Bestand (Jahres- bzw. 7-Monatsdurchschnitt Insgesamt 13 037 12 882 16 493 18 783 darunter 47, Einzelhandel (ohne Handel mit Kfz) 2 597 2 614 3 401 3 944 Drucksache 18/62 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Quoten für die Übernahme von Auszubildenden nach einer erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung (bitte nach Branchen aufschlüsseln)? Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Situation im Einzelhandel? Die Bundesregierung verfügt nicht über Kenntnisse der Quoten für die Übernahme von Auszubildenden. Hingewiesen werden kann auf die IAB-Stellenerhebung, die eine jährliche Querschnittsbefragung von etwa 15 000 Betrieben und Verwaltungen in Deutschland darstellt. Ein Teil der Befragung dient dazu, detaillierte Informationen über betriebliche Einstellungsprozesse zu erhalten. Die Personalverantwortlichen in den Betrieben werden nach dem letzten Fall einer Neueinstellung in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung befragt, die in ihrem Betrieb in den vorangegangenen zwölf Monaten vor der Befragung realisiert wurde. In diesem Rahmen werden auch Informationen über Personen erhoben, die auf offene Stellen eingestellt wurden und darüber, auf welchem Weg die Betriebe diese Personen gefunden haben. Die Erhebung bietet nicht die Möglichkeit, Übernahmequoten von Auszubildenden zu untersuchen; es ist aber möglich, den Anteil der Personen zu ermitteln, deren Erwerbsstatus vor der Neueinstellung „Auszubildender im eigenen Betrieb“ war. Diese Erhebung lässt eine Betrachtung nach Wirtschaftszweigen zu. Sie zeigt für das vierte Quartal 2012, dass die meisten der Personen, die vor ihrer Einstellung Auszubildende waren, im Dienstleistungsbereich und im Handel, Gastgewerbe etc. neu eingestellt wurden (siehe Tabelle). Absolut handelt es sich dabei um etwa 34 000 bzw. 33 000 neu eingestellte Personen. Anhand der Daten ist eine detailliertere Analyse der einzelnen Wirtschaftszweige wegen geringer Fallzahlen nicht möglich. Tabelle: Neu eingestellte Personen, die zuvor Auszubildende im befragten Be- trieb waren, im vierten Quartal 2012 nach Wirtschaftszweigen, Anteile in Prozent: Quelle: IAB-Stellenerhebung 2012. * Werte können aufgrund geringer Fallzahlen nicht ausgewiesen werden. Land- und Forstwirtschaft, Fischerei * Verarbeitendes Gewerbe, Energie und Bergbau, Energie, Wasser, Abfall 6,6 Baugewerbe * Handel, Gastgewerbe, Verkehr, Lagerei, Information, Kommunikation 39,2 Finanzen, Versicherung, Immobilien, freiberufliche Dienste, wirtschaftliche Dienste 7,5 Private, soziale und öffentliche Dienste 41,1 Gesamt 100 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/62 19. Welche Untersuchungen und Ergebnisse liegen der Bundesregierung über die produktiven Einsatzzeiten der Auszubildenden und die von ihnen monetär bewerteten produktiven Leistungen sowie die Äquivalenzerträge, die von den Auszubildenden am normalen betrieblichen Arbeitsplatz erwirtschaftet werden, vor? Wie haben sich diese innerhalb der zurückliegenden zehn Jahre entwickelt ? Das BIBB führt, gefördert vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), in unregelmäßigen Abständen Untersuchungen zu Kosten und Nutzen der betrieblichen Ausbildung für Betriebe durch. Erhebungen hierzu fanden in den Jahren 2000 und 2007 statt. Die derzeit laufende Betriebsbefragung wird in der zweiten Jahreshälfte 2014 erste Ergebnisse erbringen. Im Jahr 2007 sind den Betrieben in Deutschland pro Auszubildendem und Jahr im Durchschnitt Bruttokosten in Höhe von 15 288 Euro entstanden. Die Erträge durch produktive Leistungen der Auszubildenden beliefen sich auf 11 524 Euro. Daraus ergeben sich Nettokosten für die Betriebe von durchschnittlich 3 596 Euro pro Jahr und Auszubildendem. Ein unmittelbarer Vergleich der Ergebnisse der letzten Befragungen aus den Jahren 2007 und 2000 ist aufgrund methodischer Anpassungen bei der Berechnung der Ausbilderkosten nur eingeschränkt möglich. Daher hat das BIBB diese für das Jahr 2000 entsprechend der Berechnungsweise der Erhebung des Jahres 2007 neu berechnet, so dass die wichtigsten Kenngrößen gegenübergestellt werden können (siehe Tabelle): Bruttokosten, Nettokosten und Erträge pro Auszubildendem und Jahr 2000 und 2007 (in Euro)1: Quelle: BIBB Kosten- und Nutzenerhebung 2000 und 2007, Neuberechnung der Werte für 2000. Vergleiche: www2.bibb.de/tools/fodb/pdf/eb_21203.pdf. Diese Tabelle zeigt, dass die Nettokosten der Ausbildung im Zeitverlauf gesunken sind. Dies ist in erster Linie auf die höheren produktiven Leistungen von Auszubildenden während ihrer Zeit am Arbeitsplatz zurückzuführen. Der Anstieg bei den Erträgen liegt zum einen an der höheren Anzahl an Tagen, die mit produktiven Tätigkeiten verbracht wird. Im Jahr 2000 waren die Auszubildenden noch an 38 Tagen mit einfachen Tätigkeiten beschäftigt, 2007 bereits an 47 Tagen. Noch stärker stieg die Zahl der Tage, an denen Fachkräftetätigkeiten ausgeführt wurden, und zwar von 32 auf 53 Tage. 2000 2007 Prozentuale Veränderung von 2000 nach 2007 Bruttokosten 13 933 15 288 + 9,7 davon: Personalkosten der Auszubildenden 8 321 9 490 +14,1 Personalkosten der Ausbilder/-innen 3 337 3 292 – 1,3 Anlage- und Sachkosten 543 691 +27,2 Sonstige Kosten 1 732 1 814 + 4,8 Erträge 7 900 11 692 +48,0 Nettokosten 6 033 3 596 – 40,4 1 Nominale Betrachtung, also ohne Berücksichtigung von Veränderungen der Kaufkraft. Drucksache 18/62 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zum anderen ist auch der Leistungsgrad bei den schwierigeren Tätigkeiten durchschnittlich 9 Prozentpunkte höher als im Jahr 2000:2 Aufteilung der Tage am Arbeitsplatz und Leistungsgrad 2000 und 2007: Quelle: Schönfeld u. a. (2010), S. 169 3. Eine Aufteilung nach Ausbildungsjahren zeigt, dass insbesondere in den ersten beiden Ausbildungsjahren die produktiven Zeiten deutlich gestiegen sind (s. Abbildung ): Produktive Tage im Vergleich der Ausbildungsjahre 2000 und 2007 4: Quelle: Schönfeld u. a. (2010), S. 170. In der Kosten-Nutzen-Erhebung wurden Daten für 51 verschiedene Ausbildungsberufe erhoben. Der Beruf Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel war einer der berücksichtigten Berufe. 2007 war er der am stärksten besetzte kaufmännische Ausbildungsberuf im Ausbildungsbereich Industrie und Handel. Sowohl die Bruttokosten als auch die Erträge und die Nettokosten lagen unter dem Gesamtdurchschnitt aller Berufe. Am größten war die Abweichung bei den Nettokosten mit 29 Prozent. Mit 13 977 Euro lagen die Bruttokosten knapp 9 Prozent 2 Methodische Erläuterung: Die Erträge berechnen sich aus der Zeit, die die Auszubildenden mit einfachen (produktive Tage I) und Fachkräftetätigkeiten (produktive Tage II) verbringen, die dann mit den Lohnkosten der entsprechenden Mitarbeitergruppe multipliziert werden (den Lohnkosten für An- bzw. Ungelernten bei den einfachen Tätigkeiten und den Lohnkosten der Fachkräfte bei den Fachkräftetätigkeiten ). Bei den Fachkräftetätigkeiten wird davon ausgegangen, dass die Auszubildenden diese nicht in gleicher Geschwindigkeit und Qualität wie eine Fachkraft ausführen können. Daher wird zusätzlich erfragt wie der Leistungsgrad der Auszubildenden im Vergleich zu einer Fachkraft einzuschätzen ist. Die produktiven Tage II werden zusätzlich mit diesem Leistungsgrad multipliziert, der zwischen 0 und 100 Prozent liegen kann. Diese Berechnungsweise wird auch als Äquivalenzprinzip bezeichnet. 2000 2007 Prozentuale Veränderung von 2000 nach 2007 Tage am Arbeitsplatz 126,2 126,6 + 0,3 Produktive Tage I 38,0 47,4 + 24,8 Produktive Tage II 31,9 52,5 + 64,2 Sonstige Tage 56,3 26,7 – 52,6 Leistungsgrad in % 49,3 58,2 + 18,1 3 SCHÖNFELD, GUDRUN; WENZELMANN, FELIX; DIONISIUS, REGINA; PFEIFER, HARALD; WALDEN, GÜNTER: Kosten und Nutzen der dualen Ausbildung aus Sicht der Betriebe. Ergebnisse 54 73 92 29 92 104 115 43 0 20 40 60 80 100 120 1. Ausbildungsjahr 2. Ausbildungsjahr 3. Ausbildungsjahr 4. Ausbildungsjahr Produktive Tage I und II (2000) Produktive Tage I und II (2007) der vierten BIBB-Kosten-Nutzen-Erhebung. Bielefeld 2010. 4 Beim 4. Ausbildungsjahr handelt es sich nur um ein halbes Jahr. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/62 unter dem Gesamtdurchschnitt, die Erträge mit 11 408 Euro rund 2 Prozent niedriger. Die Personalkosten der Auszubildenden schlagen mit einem Anteil von 73 Prozent der Bruttokosten besonders zu Buche, während die Anlage- und Sachkosten mit 73 Euro und einem Anteil von 0,5 Prozent an den Bruttokosten keine Rolle spielen. Die Auszubildenden werden häufiger für einfache produktive Tätigkeiten eingesetzt, etwas seltener als im Gesamtdurchschnitt für die schwierigeren Aufgaben. Sie erreichen dabei aber mit 65 Prozent einen um knapp 13 Prozent höheren Leistungsgrad als der Gesamtdurchschnitt aller Auszubildenden . Der Beruf Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk weist von allen untersuchten Berufen die niedrigsten Nettokosten auf (siehe Tabelle). Bereits während der Ausbildung entstehen durchschnittlich pro Auszubildendem und Jahr Nettoerträge in Höhe von 6 821 Euro. Die Bruttokosten liegen mit 12 302 Euro 20 Prozent unter dem Kostendurchschnitt aller Berufe, die Erträge liegen fast 7 500 Euro darüber. Die hohen Ausbildungserträge können deshalb erwirtschaftet werden, weil die Auszubildenden bereits zu Ausbildungsbeginn für eine Vielzahl der anfallenden Arbeiten – und zwar oft auch bereits für schwierigere Aufgaben – eingesetzt werden können:5 Bruttokosten, Nettokosten und Erträge für die Berufe Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel und Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk 2007 (in Euro): Quelle: Schönfeld u. a. (2010), S. 211/214. Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel Fachverkäufer/-in im Lebensmittelhandwerk Bruttokosten 13 977 12 302 Personalkosten der Auszubildenden 10 147 7 868 Davon: Ausbildungsvergütungen 7 625 5 948 Gesetzliche Sozialleistungen 1 783 1 324 Tarifliche und freiwillige Sozialleistungen 739 596 Personalkosten der Ausbilder 2 291 2 390 Anlage- und Sachkosten 73 583 Sonstige Kosten 1 466 1 461 Davon: Lehr- und Lernmaterial/-medien 141 67 Kammergebühren 215 191 Berufs- und Schutzkleidung 116 106 Externe Ausbildung 253 157 Ausbildungsverwaltung 480 803 Rekrutierungskosten 260 136 Erträge 11 408 19 122 Nettokosten 2 568 – 6 821 5 Der Beruf Verkäufer/-in gehörte nicht zu den in der Erhebung erfassten Berufen, da nur 3- und 3,5-jährige Berufe berücksichtigt wurden. Drucksache 18/62 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 20. Welche Erkenntnis hat die Bundesregierung über Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz sowie den Arbeitsschutz betreffende Regelungen des Berufsbildungsgesetzes (bitte sofern vorhanden, die häufigsten Verstöße benennen)? Wie häufig finden nach Kenntnis der Bundesregierung Kontrollen statt, und hält die Bundesregierung diese für ausreichend? Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Wirksamkeit der Kontrollen? In welchen Bundesländern existieren nach Kenntnis der Bundesregierung Landesausschüsse für Jugendarbeitsschutz? Die Kontrolle der Einhaltung des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) ist Aufgabe der Länder (Artikel 30, 83 des Grundgesetzes – GG –, § 51 JArbSchG). Sie nehmen diese Aufgabe als eigene Angelegenheit (Artikel 83 GG) wahr. Die Länder legen die im Einzelnen hierfür zuständigen Aufsichtsbehörden durch Landesrecht fest und organisieren das Verwaltungsverfahren. Die Kontrolle erfolgt durch Beratungs- und Revisionstätigkeiten in den Betrieben, entweder anlassbezogen (z. B. auf Grund von Beschwerden), im Rahmen von Schwerpunktoder Sonderaktionen (z. B. in Betrieben einer bestimmten Branche) oder regelmäßig im Rahmen allgemeiner Revisionen oder Systemkontrollen. Über ihre Aktivitäten berichten die Arbeitsschutzbehörden der Länder in ihren Jahresberichten. Die Tabelle im Anhang (zu Frage 20), deren Daten den statistischen Teilen der Jahresberichte entnommen sind, enthält eine Übersicht über die Aktivitäten der Behörden im Bereich des Kinder- und Jugendarbeitsschutzes. Dafür wurden die Jahresberichte 2011 ausgewertet, da der Bundesregierung noch nicht aus allen Ländern die Berichte für das Jahr 2012 vorliegen. Eine weitere Aufschlüsselung der Daten nach Branchen oder nach Verstößen liegt der Bundesregierung nicht vor. Es liegen auch keine Daten in Bezug auf jugendliche Auszubildende vor. Im Übrigen wird zur Aufsichtstätigkeit im Arbeitsschutz allgemein auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD „Aufsichtstätigkeit beim Arbeitsschutz“ (Bundestagsdrucksache 17/10229) verwiesen . 21. Inwiefern werden nach Kenntnis und Ansicht der Bundesregierung die Kammern bzw. die zuständigen Stellen ihrem Kontrollauftrag für die Einhaltung der Regelungen des Berufsbildungsgesetzes gerecht? Inwiefern ergeben sich Probleme aus der Doppelfunktion der Kammern, da diese neben einer Kontrollinstanz zugleich als Interessenvertretung der Wirtschaft agieren? Die Kammern setzen sich gemäß ihrem gesetzlichen Auftrag insbesondere für die Sicherung der Qualität in Ausbildungsbetrieben ein. Dies gilt für die IHK in Betrieben der Einzelhandelsbranche ebenso wie für alle anderen IHK- und HwK-Unternehmen. Sie überwachen dabei die Einhaltung der Vorschriften des BBiG und der Ausbildungsordnungen. Jeder Betrieb, der erstmals ausbilden will, wird von einem Ausbildungsberater der Kammer besucht. Dabei wird insbesondere die Eignung der Ausbildungsstätte und des Ausbildungspersonals geprüft. Vor Eintragung von Ausbildungsverhältnissen findet wiederum eine Überprüfung der Eignung von Betrieb und Ausbildungspersonal, aber auch der Ausbildungsverträge, statt. Die Ausbildungsberater der Kammern betreuen die Ausbildungsbetriebe zum Beispiel durch Betriebsbesuche. Wenn sie von Streitigkeiten und Konflikten zwischen Ausbildern und Auszubildenden erfahren, finden Beratungs- und Schlichtungsgespräche statt. Nach Ansicht der Bundes- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/62 regierung werden die Kammern ihrem Kontrollauftrag gerecht. Probleme aus der Doppelfunktion der Kammern sind der Bundesregierung nicht bekannt. Im Übrigen unterliegen die Kammern der Rechtsaufsicht der zuständigen obersten Landesbehörden. 22. Hält die Bundesregierung alternative bzw. ergänzende Möglichkeiten oder Institutionen für die Kontrolle der Qualität von Ausbildung für notwendig ? Wenn ja, in welcher Form? Die Kontrolle der Qualität der Ausbildung ist gesetzliche Aufgabe der zuständigen Stellen (Kammern – § 32 BBIG). Aus Sicht der Bundesregierung werden die Kammern ihrem Kontrollauftrag gerecht . Die Bundesregierung legt zugleich einen starken Fokus darauf, durch Maßnahmen und Projekte die Qualität der Ausbildung kontinuierlich weiter zu entwickeln . So wurden beispielsweise im Rahmen des Ausbildungspaktes – gemeinsam mit der Wirtschaft – auch Initiativen zur Verbesserung der Qualität der Ausbildung vereinbart. Die Einzelheiten sind dem Pakttext 2010 – 2014 zu entnehmen. So fördert die Bundesregierung Projekte, die Betriebe bei der Verbesserung ihrer Ausbildungsfähigkeit unterstützen. Durch die Begleitung der jungen Menschen während der Ausbildung soll das Ausbildungsverhältnis durch stärkere Bindung der Jugendlichen an ihre Ausbildung und ihren Arbeitgeber stabilisiert werden. Ziel ist, Ausbildungsabbrüche zu vermeiden. Weiterhin fördert die Bundesregierung Konzepte zur Schulung von Ausbildungsverantwortlichen, die gezielt auf spezifische Erfordernisse im Umgang mit Altbewerbern und weiteren Gruppen ausgerichtet sind. Zur Sicherung der Qualität der Ausbildung können auch die im Ausbildungspakt aufgeführten Initiativen der Bundesregierung wie die Initiative „Abschluss und Anschluss – Bildungsketten bis zum Ausbildungsabschluss“, das geförderte ehrenamtliche Engagement von ca. 1 000 Senior Experten (Praktiker mit Berufsbildungserfahrung), die Initiative VerA zur „Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen “ und das Jobstarter-Programm beitragen. Drucksache 18/62 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode e zu F ra ge 1 0: bi ld en de n ac h Ü be rs tu nd en , n or m al er w ei se g el ei st et er W oc he na rb ei ts ze it so w ie B ra nc he n un d B er uf sb er ei ch en ni ss e de s M ik ro ze ns us 2 01 2: hl ie ßl ic h re ge lm äß ig er M eh rs tu nd en u nd B er ei ts ch af ts ze ite n. e A ng ab e, d a Za hl en w er t n ic ht si ch er g en ug . ts v or ha nd en . ze ln en W er te w er de n oh ne R üc ks ic ht a uf d ie E nd su m m e au f- b zw . a bg er un de t. D es ha lb k ön ne n si ch b ei d er S um m ie ru ng v on E in z e la ng ab en g er in gf üg ig e A bw ei ch un ge n in d er E nd su m m e er ge be n. he -- - sb er ei ch e A us zu bi ld en de In sg es am t da ru nt er m it Ü be rs tu nd en da vo n m it ei ne r n or m al er w ei se g el ei st et en W oc he na rb ei ts ze it1 ) v on … bi s e in sc hl . 3 6 St un de n 37 b is 4 0 St un de n 41 b is 4 8 St un de n 49 o de r m eh r S tu nd en 10 00 % 1. 00 0 % 1. 00 0 % 1. 00 0 % 1. 00 0 % am t 1. 48 6 21 1, 4 10 7 7, 2 1. 33 2 89 ,6 37 2, 5 10 0, 7 - u nd F or ts w irt sc ha ft, F is ch er ei 16 / / / / 14 84 ,6 / / / / zi er en de s G ew er be (o hn e w er be ) 34 7 / / 52 14 ,9 29 2 84 ,0 / / / / ew er be 14 8 / / / / 13 7 92 ,7 5 3, 5 / / el , G as tg ew er be , V er ke hr s o- w ie m at io n un d K om m un ik at io n 41 9 7 1, 8 20 4, 9 38 2 91 ,2 13 3, 1 / / te r E in ze lh an de l 15 2 / / 6 4, 1 14 0 92 ,4 / / / / te r G as tg ew er be 64 / / / / 56 87 ,6 / / / / ig e D ie ns tle is tu ng en 55 6 8 1, 4 30 5, 4 50 8 91 ,3 14 2, 6 / / e in de r La nd -, Ti er -, w irt sc ha ft un d im G ar te nb au 36 / / / / 33 90 ,4 / / / / ut e, M in er al ge w in ne r un d un gs be ru fe 51 3 7 1, 4 48 9, 4 45 2 88 ,2 10 2, 0 / / ni sc he B er uf e 49 / / 5 10 ,4 42 86 ,5 / / / / tle is tu ng sb er uf e 88 7 13 1, 4 53 6, 0 80 4 90 ,6 24 2, 7 7 0, 7 ig e A rb ei ts kr äf te / / / / / / / - - - - A nl ag A us zu Er ge b 1) E in sc / = k ei n - = n ic h D ie e in B ra nc -- -- -- - B er uf In ge s La nd Pr od u B au g B au g H an d In fo r da ru n da ru n So ns t B er uf Fo rs t B er le Fe rti g Te ch D ie ns So ns t Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/62 e zu F ra ge 2 0: ke ite n de r A rb ei ts sc hu tz be hö rd en im K in de r- un d Ju ge nd ar be its sc hu tz : Ja hr es be ric ht e 20 11 d er A rb ei ts sc hu tz be hö rd en , T ab el le „ Pr od uk to rie nt ie rte D ar st el lu ng d er T ät ig ke ite n“ B er at un g/ In fo rm at io n Ü be rw ac hu ng /P rä ve nt io n En ts ch ei du ng en Zw an gs - m aß na hm en A hn du ng ei ge ni ni tia tiv au f A nl as s A us na hm en Beratung Vorträge, Vorlesungen Öffentlichkeitsarbeit/ Publikationen/Information Besichtigung/'Inspektion (punktuell) Besichtigung/'Inspektion (Schwerpunktprogramm) Messungen/Probenahmen/ Analysen/Ärztl. Untersuchungen Besichtigung/'Inspektion Untersuchungen von Unfällen/ Berufskrankheiten Messungen/Probenahmen/ Analysen/Ärztl. Untersuchungen Stellungnahmen/Gutachten (auchBerufskrankheiten) Revisionsschreiben Anzahl Beanstandungen erteilte Genehmigungen/ Erlaubnisse/ Zulassungen/ Ausnahmen/Ermächtigungen abgelehnte Genehmigungen/ Erlaubnisse/Zulassungen/ Ausnahmen/Ermächtigungen Anfragen/Anzeigen/ Mängelmeldungen Anordnungen Anwendung von Zwangsmitteln Verwarnungen Bußgelder Strafanzeigen -W ür tte m be rg 57 2 55 19 4 3 0 4 27 5 94 31 53 3 67 2 3 1. 88 5 28 2 48 24 7 95 1 79 7 11 2. 11 0 18 3 9 42 0 67 2 0 2 12 0 91 1 2 30 76 25 79 7 3 2. 85 4 0 0 11 2 0 nb ur g 33 5 1 10 78 28 29 17 39 51 35 5 3 1 n 29 0 0 5 62 0 6 0 0 2 31 5 29 0 1 0 0 1 0 0 rg 24 3 1 19 21 15 4 7 14 32 97 8 8 7 9 26 24 0 13 3 2 28 0 6 1 13 2 16 3 10 9 12 5 1. 35 3 8 en bu rg -V or po m m er n 35 9 4 25 24 21 3 21 19 24 42 1 50 3 1 1 sa ch se n 36 14 4 17 8 21 7 83 3 35 61 57 80 12 0 1 2 7 ei n- W es tfa le n 18 64 2 80 3 26 2 19 0 9 18 9 60 71 94 5 5 15 .2 62 6 1 13 an d- Pf al z 19 5 1 1 96 0 0 38 8 1 0 2 0 93 11 5 0 1. 59 6 0 0 0 0 0 d 35 2 20 15 1 12 42 n 36 13 21 5 27 69 4 34 2 83 16 4 21 0 2. 39 8 3 1 4 nA nh al t 51 2 13 19 0 8 46 1 40 13 1 66 23 11 9 1 2 w ig -H ol st ei n 17 8 6 16 4 1 ge n 20 1 26 58 1 38 7 92 49 4 A nl ag Tä tig Q ue lle : B ad en B ay er n B er lin B ra nd e B re m e H am bu H es se n M ec kl N ie de r N or dr h R he in l Sa ar la n Sa ch se Sa ch se Sc hl es Th ür in Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333