Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 29. September 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6223 18. Wahlperiode 01.10.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten, Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6008 – Einrichtung eines sogenannten Anti-Terror-Zentrums bei der EU-Polizeiagentur Europol V o r b e me r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Europäische Kommission schlug in der „Europäischen Agenda für Sicherheit “ vom 28. April 2015 die Einrichtung eines „EU-Anti-Terror-Zentrums“ (European Counter Terrorism Centre – ECTC) vor (Bundestagsdrucksache 18/5048). Bis dahin war ein solches Zentrum lediglich vom Anti-TerrorismusBeauftragten der Europäischen Union (EU) befürwortet worden. Kurz darauf hatte schließlich Europol selbst für ein ECTC geworben. Die Polizeiagentur wollte auf diese Weise auch geheimdienstliche Informationen (intelligence data) speichern und verarbeiten. Derzeit darf Europol keine als „Geheim“ oder „Vertraulich“ eingestuften Daten verarbeiten. Das könnte sich laut dem Europol -Papier ändern. Die Bundesregierung teilt nach eigener Auskunft die Sicht der Europäischen Kommission, wonach ein solches „Europäisches Terrorismusabwehrzentrum“ „die Unterstützung für die Mitgliedstaaten im Bereich der Strafverfolgung bei der Bekämpfung des Terrorismus und der Radikalisierung verstärkt und die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten erleichtert werden könnte“. Allerdings dürfe das Zentrum keine Aufgaben übernehmen, die den europäischen Geheimdiensten vorbehalten seien. Die Bundesregierung habe sich „im Rat im Beisein des EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung und Europols und gegenüber der Europäischen Kommission“ dahingehend positioniert, „dass die vorhandenen Strukturen und Instrumente von Europol im Bereich der Strafverfolgung zur Bekämpfung des Terrorismus zusammengeführt und voll ausgeschöpft werden sollten“. Die Bundesregierung habe sich in diesem Zusammenhang auch „gegen neue Strukturen und Informationswege ausgesprochen“. Europol sei keine Agentur für die Unterstützung der Nachrichtendienste. Allerdings konnte die Bundesregierung noch im Juni 2015 nicht mitteilen, auf welche Weise Europol die Einrichtung eines „Europäischen Zentrum zur Terrorismusbekämpfung “ vorantreibt. Im Bundesministerium des Innern sei unbekannt , „welche Plattformen und Dienstleistungen in einem solchen Zentrum zusammengeführt werden könnten, welche interne Organisationsstruktur vorgese- Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6223 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode hen werden könnte und welche Ressourcen hierfür gegebenenfalls benötigt würden “. Auch die Frage nach entsprechenden Forschungen, Studien oder Gutachten konnte die Bundesregierung nach eigener Auskunft nicht beantworten. Am 29. August 2015 hat die Europäische Kommission nunmehr mitgeteilt, das „Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung“ werde „schnellstens“ bei Europol eingerichtet. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Antworten zu den Fragen 27 bis 29 beinhalten zum Teil Einzelheiten zur polizeilichen Vorgehensweise und zur Zusammenarbeit mit anderen Staaten im Bereich Cybercrime. Aus dem Bekanntwerden könnten Rückschlüsse auf den Modus Operandi, die Fähigkeiten und Methoden der Behörden gezogen werden. Zudem könnte eine Veröffentlichung entsprechender konkreter Inhalte, das Vertrauen der internationalen Kooperationspartner in die Integrität der deutschen Polizeiarbeit nachhaltig erschüttern und die weitere Zusammenarbeit in diesem Bereich wesentlich erschweren. Deshalb sind einzelne Informationen gemäß der Verschlusssachenanweisung (VSA) mit dem Geheimhaltungsgrad „VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH“ eingestuft und werden als nicht zur Veröffentlichung auf einer Bundestagsdrucksache bestimmte Anlage übermittelt. 1. Welche neueren Details sind der Bundesregierung zur Einrichtung eines „Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung“ bei Europol bekannt ? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 6 auf Bundestagsdrucksache 18/5048 vom 3. Juni 2015 wird verwiesen. 2. Wann und wo wurde die Einrichtung des Zentrums auf Ebene der EU beschlossen ? Im informellen Europäischen Rat vom 12. Februar 2015 haben die Mitgliedstaaten vereinbart, die auf EU-Ebene zur Verfügung stehenden Instrumente besser anzuwenden und weiterzuentwickeln, um vor allem Reisen mit terroristischem Hintergrund – insbesondere von ausländischen terroristischen Kämpfern – aufzuspüren und zu unterbinden. Im Nachgang hat der Rat (Justiz und Inneres) auf seiner Tagung vom 12. März 2015 als einen von vier unmittelbaren Schwerpunkten für die Terrorismusbekämpfung die Intensivierung des Informationsaustauschs und der operativen Zusammenarbeit beschlossen. Die Europäische Kommission hat in der Folge in ihrer Mitteilung vom 28. April 2015 mit dem Titel „Die Europäische Sicherheitsagenda“ (KOM(2015) 185 endg.) unter Rückgriff auf Vorschläge des EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung und Europol vorgeschlagen, die Kapazitäten von Europol im Bereich der Strafverfolgung zur Bekämpfung des Terrorismus in einem bei Europol angesiedelten Europäischen Zentrum zur Terrorismusbekämpfung zusammenzuführen. Auf seiner Tagung vom 15. und 16. Juni 2015 ist der Rat (Justiz und Inneres) übereingekommen , die Strategie der inneren Sicherheit der Europäischen Union für die Jahre 2015 bis 2020 auf den der Kommissionsmitteilung „Die Europäische Sicherheitsagenda “ zugrunde liegenden Grundsätzen zu erneuern. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6223 3. Welche Vertreter der Bundesregierung und bundesdeutscher Sicherheitsbehörden haben bisher wann an den Verhandlungen über die Einrichtung des „Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung“ teilgenommen (bitte nach Datum, Bundesministerium bzw. Bundeskanzleramt, nach Sicherheitsbehörde , Ort der Verhandlungen auflisten)? Es gab keine konkreten Verhandlungen über die Einrichtung des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 4. Inwiefern wurde die Einrichtung des Zentrums nach Kenntnis der Bundesregierung auch im Rahmen der „Gruppe der Neun“ besprochen oder behandelt ? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde die Einrichtung eines Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung im Rahmen der „Gruppe der Neun“ bislang nicht behandelt. 5. Welche Behörden welcher Länder können oder wollen nach Kenntnis der Bundesregierung an dem Zentrum teilnehmen? Das Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung soll nach Kenntnis der Bundesregierung ein Geschäftsbereich in der Abteilung Operationen bei Europol werden. Eine Teilnahme an den dort zusammengeführten Kapazitäten von Europol im Bereich der Strafverfolgung zur Bekämpfung des Terrorismus steht den Mitgliedstaaten sowie Drittstaaten im Rahmen der mit Europol geschlossenen Abkommen zur Zusammenarbeit offen. Welche Behörden welcher Länder im Einzelnen teilnehmen werden, ist der Bundesregierung noch nicht bekannt. 6. Welche weiteren Arbeitsbereiche oder Zentren von Europol werden nach Kenntnis der Bundesregierung in das neue Zentrum integriert? Nach Kenntnis der Bundesregierung sollen im Europäischen Zentrum zur Terrorismusbekämpfung die in der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 28. April 2015 mit dem Titel „Die Europäische Sicherheitsagenda“ (KOM(2015) 185 endg.) aufgeführten Stellen und Programme integriert werden: 1. die Europol-Kontaktstelle TRAVELLERS – ausländische terroristische Kämpfer und andere damit zusammenhängende terroristische Netzwerke, 2. das EU-US-Programm zur Fahndung nach Finanzquellen des Terrorismus (TFTP), 3. FIU.NET, das dezentrale Computernetz zur Unterstützung der zentralen Meldestellen (Financial Intelligence Units, FIUs), das ab 2016 bei Europol angesiedelt wird, 4. Europols bereits vorhandene Kapazitäten im Bereich Feuerwaffen und Sprengstoffe, 5. die EU-Meldestelle für Internetinhalte (EU IRU), die bis Juli 2015 bei Europol eingerichtet worden ist. Aufgrund der geplanten Ansiedlung als Geschäftsbereich in der Abteilung Operationen wird das Zentrum voraussichtlich weitere bei Europol vorhandene Infrastruktur nutzen, etwa für den Informationsaustausch die „Secure Information Exchange Network Application“ (SIENA). Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6223 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Welche konkreten Aufgaben soll das Zentrum nach Kenntnis der Bundesregierung übernehmen? Nach Kenntnis der Bundesregierung soll das Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung , wie in der Mitteilung der Europäischen Kommission vom 28. April 2015 mit dem Titel „Die Europäische Sicherheitsagenda“ (KOM(2015) 185 endg.) ausgeführt, die Unterstützung für die Mitgliedstaaten im Bereich der Strafverfolgung bei der Bekämpfung des Terrorismus und der Radikalisierung verstärken und die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten erleichtern. Aufgrund der geplanten Ansiedlung bei Europol kommt im Übrigen der Europol-Ratsbeschluss 2009/371/JI, insbesondere Artikel 5, zur Anwendung. 8. Welchen Abteilungen bei Europol soll das Zentrum nach Kenntnis der Bundesregierung untergeordnet werden? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. 9. Auf welche Weise soll der Anti-Terrorismus-Beauftragte der EU nach Kenntnis der Bundesregierung in das Zentrum eingebunden werden? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von einer Einbindung des EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung in das Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung . 10. Mit welchem Personal aus welchen Abteilungen ist das Bundeskriminalamt bei dem Zentrum beteiligt? Eine Entsendung von Personal des Bundeskriminalamts ist derzeit nicht vorgesehen . 11. Inwiefern soll das Zentrum nach Kenntnis der Bundesregierung auch geheimdienstliche Informationen (intelligence data) speichern und verarbeiten ? Zur Definition des Begriffs „intelligence“ oder „intelligence data“ wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/5048 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 3 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5048 vom 3. Juni 2015 verwiesen. 12. Inwiefern hält es die Bundesregierung inzwischen doch für sinnvoll, dass Europol auch intelligence data speichern und analysieren darf? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/5048 vom 3. Juni 2015 wird verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6223 13. Auf welche Weise könnte durch das „Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung “ aus Sicht der Bundesregierung eine „Unterstützung für die Mitgliedstaaten im Bereich der Strafverfolgung bei der Bekämpfung des Terrorismus und der Radikalisierung verstärkt und die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten erleichtert“ werden? Aus Sicht der Bundesregierung kann die geplante Zusammenführung der bislang in verschiedenen Bereichen angesiedelten Stellen und Programme in einem Geschäftsbereich unter einheitlicher Leitung die interne Abstimmung und Kommunikation bei Europol erleichtern. Auch kann etwa die geplante Integration der EUMeldestelle für Internetinhalte insbesondere die Mitgliedstaaten unterstützen, die in diesem Bereich weniger Kapazitäten und eigene Ressourcen aufbringen können . 14. Welche „vorhandenen Strukturen und Instrumente von Europol im Bereich der Strafverfolgung zur Bekämpfung des Terrorismus“ könnten aus Sicht der Bundesregierung in dem Zentrum „zusammengeführt und voll ausgeschöpft werden“ (bitte ausführlich darstellen)? 15. Welche Plattformen und Dienstleistungen werden in dem Zentrum nach Kenntnis der Bundesregierung zusammengeführt? Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 16. Welche interne Organisationsstruktur ist nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Zentrum vorgesehen? Auf die Antwort zu Frage 5 wird verwiesen. Darüber hinaus hat die Bundesregierung keine nähere Kenntnis von der geplanten internen Organisationsstruktur. 17. Welche Ressourcen werden hierfür benötigt? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche Ressourcen zur Einrichtung des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung im Einzelnen benötigt werden . Zusätzliche Ressourcen müssen sich an die Vorgaben des Mehrjährigen Finanzrahmens für Europol sowie die jährlichen Haushalts- und Stellenpläne halten . 18. Welche Forschungen, Studien oder Gutachten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung für die Einrichtung des Zentrums beauftragt, bzw. auf welche bereits erstellten Forschungen, Studien oder Gutachten stützt sich Europol dabei? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis von Forschungen, Studien oder Gutachten zur Einrichtung des Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung, die beauftragt wurden oder auf die sich Europol stützt. Der Bundesregierung sind die Ausführungen im Bericht des EU-Koordinators für die Terrorismusbekämpfung bekannt, dass die EU-Meldestelle für Internetinhalte an drei Forschungsprojekten zur Beobachtung offener Quellen und zum Entdecken von Propaganda teilnehmen will. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6223 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Welche genauen Maßnahmen sind bisher nach Kenntnis der Bundesregierung ergriffen worden, um die parlamentarische Kontrolle des „Europäischen Zentrums zur Terrorismusbekämpfung“ bei Europol durch das Europäische Parlament (EP) zu regeln, und welche Gremien und Ausschüsse des EP sollen diese Kontrollrechte in welcher Form ausüben können? Das Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung soll nach Kenntnis der Bundesregierung ein Geschäftsbereich in der Abteilung Operationen bei Europol werden. Insofern erfolgt seine parlamentarische Kontrolle durch das Europäische Parlament nach Maßgabe des Europol-Ratsbeschlusses 2009/371/JI, etwa dessen Artikel 48. 20. In welcher Form und in welchem Umfang soll nach Vorstellung der Bundesregierung der Deutsche Bundestag seine parlamentarischen Kontrollfunktionen durch welche parlamentarischen Gremien über das „Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung“ ausüben können, welche gesetzlichen Regelungen hält die Bundesregierung für nötig, und welche Schritte hat die Bundesregierung bisher zur Entwicklung von Regelungen zur parlamentarischen Kontrolle des „Europäischen Zentrums für Terrorismusbekämpfung“ unternommen? Der Deutsche Bundestag übt seine parlamentarische Kontrollfunktion über Europol und das dort geplante Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung durch die parlamentarische Kontrolle der Bundesregierung aus. Im Übrigen sieht Artikel 88 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union eine Kontrolle der Tätigkeiten von Europol durch das Europäische Parlament unter Beteiligung der nationalen Parlamente vor. Die konkrete Ausgestaltung dieser Kontrolle ist Gegenstand des laufenden Rechtsetzungsverfahrens zur Verabschiedung einer Europol-Verordnung. 21. Welche weiteren datenschutzrechtlichen Regelungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung zur Kontrolle des „Europäischen Zentrums für Terrorismusbekämpfung “ vorgesehen? Das Europäische Zentrum zur Terrorismusbekämpfung soll nach Kenntnis der Bundesregierung ein Geschäftsbereich in der Abteilung Operationen bei Europol werden. Insofern gelten die datenschutzrechtlichen Regelungen des EuropolRatsbeschlusses 2009/371/JI. 22. Wofür erhalten die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt Finanzmittel aus den im Jahr 2014 von der Europäischen Kommission im Rahmen der „Strategie für die innere Sicherheit“ aufgelegten „Fonds für die innere Sicherheit “ und „Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds“ (bitte auch die Höhe der jeweiligen Posten benennen)? Der „Fonds für die innere Sicherheit“ hält für die Umsetzung des Nationalen Programms Deutschlands eine Gesamtfördersumme in Höhe von 134 552 838,00 Euro für den Zeitraum 2014 bis 2022 bereit. Davon entfallen auf den Themenbereich "Polizei" 79 504 401,00 Euro und auf den Themenbereich "Grenzen und Visa" 54 948 437,00 Euro. Der Finanzplan des Nationalen Programms ordnet den Zielen, nicht aber den betreffenden Behörden oder Projektbeispielen konkrete Förderbeträge zu. Für die Erreichung des Ziels "Grenzen" stehen 42 942 995,32 Euro Fördermittel zur Verfügung. Mit Blick auf die Bundespolizei kommen folgende Projekte (Posten ) in Betracht, die grundsätzlich geeignet sind, dieses Ziel zu erfüllen: Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6223 - Anschaffen und Betreiben von automatisierten, biometriegestützten Grenzkontrollsystemen an Großflughäfen (EasyPASS) - Stärkung des Netzes von Dokumenten- und Visumberatern in Drittstaaten - Modernisierung und Betrieb der Einsatzschiffe und Boote für die grenzpolizeiliche Überwachung in Nord- und Ostsee - Fortbildung im Kontext der europäischen Zusammenarbeit von Grenzpolizeibeamten . Für das Bundeskriminalamt kommt die Weiterentwicklung und der Betrieb des Schengener Informationssystems der 2. Generation zur Erreichung des Ziels „Grenzen“ in Betracht. Mit Blick auf den Themenbereich „Polizei“ wird das Bundeskriminalamt im Wesentlichen eine Förderung für das Projekt eines polizeilichen Informations- und Analyseverbundes (PIAV) erhalten. Das Nationale Programm Deutschlands sieht für den „Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds “ für die Bundespolizei keine Förderungen vor. 23. Mithilfe welcher technischen Verfahren soll die von der Europäischen Kommission finanzierte „Entwicklung von auswerte-/ ermittlungsunterstützenden Techniken und Modernisierung zentraler IT-Infrastruktur“ bei der „Aufdeckung , Zerschlagung, Vorbeugung krimineller Netzwerke“ helfen (www.bka.de/nn_247942/Innerersicherheitsfonds/DE/Dokumente/ praesentationFinanzierungsinstrumenteDerEU.pdf)? Diese Maßnahmen dienen im Wesentlichen der Modernisierung der zentralen ITInfrastruktur . Unter anderem wird hierfür beim Bundeskriminalamt im Verbund mit den Teilnehmerbehörden aus Bund und Ländern der polizeiliche Informations - und Analyseverbund (PIAV) aufgebaut. 24. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die Zusammenarbeit der Gemeinsamen Zentren für die Zoll- und Polizeizusammenarbeit inzwischen stärker mit den EU-Agenturen Europol und FRONTEX zusammenarbeiten (Ratsdokument 16249/13)? a) Welche Möglichkeiten der Kooperation und des Austausches wurden seit dem Jahr 2010 hierzu eingerichtet? Seit 2010 stellt Europol den Gemeinsamen Zentren (GZ) zum sicheren Informationsaustausch zwischen den Entsendebehörden der beteiligten Mitgliedstaaten sowie der Schweiz innerhalb eines GZ SIENA, die "Europol Secure Information Exchange Network Application", zur Verfügung. Weiterhin bietet Europol auf seiner Webapplication "Europol Platform for Experts" ein Forum für den Erfahrungsaustausch zwischen Angehörigen Gemeinsamer Zentren an. b) Worum handelt es sich bei dem von Deutschland geführten Polizeiprojekt „Strengthening the PCCC Cooperation in the European Union” unter anderem mit Westbalkan-Ländern (www.pccseesecretariat.si/index.php? page= news&item=7&id=728)? Es handelt sich um ein Projekt zum Austausch von Erfahrungen und besten Praktiken zwischen Mitarbeitern von Gemeinsamen Zentren bzw. den für GZ verantwortlichen Stellen und Behörden. Die Westbalkanstaaten sind nicht Teilnehmer des Projektes. Im Rahmen eines aus Mitteln des Projektes wie dem PCC SEE Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6223 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode finanzierten Seminares wurden Vertretern der Westbalkanstaaten aber die Arbeitsabläufe und besten Praktiken in GZ der EU-Mitgliedstaaten vorgestellt. c) Welche Polizeibehörden (auch deutsche) nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung an dem Projekt teil? Das Projekt richtet sich an alle EU-Behörden mit GZ Aufgaben. d) Worin besteht der Beitrag von FRONTEX für das Projekt? FRONTEX ist kein Projektpartner. e) Worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem von deutschen Polizeien vorgestellten „VoDoS case management system“? Hierbei handelt es sich um ein Vorgangsdokumentationssystem für an Gemeinsamen Zentren beteiligte Behörden zur internen Dokumentation. f) Wann und wo soll nach Kenntnis der Bundesregierung die nächste jährliche PCCC-Konferenz stattfinden? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 25. Wann und wo soll nach Kenntnis der Bundesregierung die nächste „Assembly of Regional Groups on Surveillance (ARGOS)“-Konferenz stattfinden , wer lädt dazu ein, und welche Rolle spielt Europol bei der Konferenz? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob und wann eine zukünftige Sitzung der „Assembly of Regional Groups on Surveillance“ (ARGOS) stattfinden soll. 26. Welche konkreten Punkte stehen auf der Tagesordnung? Auf die Antwort zu Frage 25 wird verwiesen. 27. Welche weiteren Treffen haben im Zusammenhang mit dem vom Bundeskriminalamt bei Europol geleiteten Projekt „Konsolidierung einer Internetauswertungskoordinierungsgruppe “ stattgefunden, und welche „Internetauswertegruppen “ welcher Behörden nahmen daran teil? 28. Wann und wo haben weitere Treffen des Projekts „Konsolidierung einer Internetauswertungskoordinierungsgruppe “ stattgefunden, und was wurde dort besprochen? 29. Wann und wo haben nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Treffen des Projekts „Maßnahmen gegen inkriminierte Kommunikationsplattformen“ stattgefunden, und was wurde dort besprochen? Die Fragen 27 bis 29 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.* * Das Bundesministerium des Innern hat die Antworten als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6223 30. Aus welchem Grund hat die Bundesregierung hinsichtlich des mutmaßlichen Attentäters Mehdi Nemmouche trotz laufender Ermittlungen sehr wohl beauskunftet, ob dieser in polizeilichen Informationssystemen ausgeschrieben war (zur verdeckten Kontrolle im SIS II sowie zur Festnahme zwecks Auslieferung), und wieso heißt es nun zum mutmaßlichen Attentäter Ayoub El K., dass die Bundesregierung zu einer Speicherung im SIS II „aus Gründen des Schutzes der Persönlichkeitsrechte Betroffener“ grundsätzlich nicht zu Einträgen in nationalen und internationalen Fahndungsdatenbanken Stellung nehmen würde (vgl. Bundestagsdrucksache 18/2070 und die Schriftliche Frage 11 des Abgeordneten Andrej Hunko vom 27. August 2015, Bundestagsdrucksache 18/5913)? Die Antwort der Bundesregierung zu Frage 18a der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/2070 vom 7. Juli 2014 bezog sich auf Informationen, die Behörden bereits öffentlich gemacht hatten und die allgemein zugänglich waren. 31. Seit wann war Ayoub El K. nach Kenntnis der Bundesregierung zur verdeckten Kontrolle im SIS II ausgeschrieben? Auf die Antwort zur Schriftlichen Frage, Arbeits-Nr. 8/164 des MdB Hunko vom 3. September 2015 wird verwiesen. 32. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu oder nicht zu, dass die Länder Frankreich, Schweiz, Belgien, Deutschland, Spanien und Italien zugesagt hätten, „wo notwendig“ die Überprüfung von Identitäten bei Zugreisen vorzunehmen und auch Gepäck zu kontrollieren (The Parliament vom 1. September 2015)? Es trifft zu, dass die Länder Frankreich, Schweiz, Belgien, Deutschland und Italien beabsichtigen, „wo notwendig“ Passagier- und Gepäckkontrollen bei Zugreisenden zu intensivieren. a) In welchem Rahmen hat die Bundesregierung dies zugesagt, und wie soll dies umgesetzt werden? Die Bundesregierung hat dies bei einem Treffen der Innen- und Verkehrsminister von Frankreich und den Anrainerstaaten besprochen. Hinsichtlich der Umsetzung bedarf es weiterer Klärungen. b) Wo hält die Bundesregierung solche Überprüfungen derzeit für notwendig ? Auf die Antwort zu Frage 32a wird verwiesen. c) Welche weiteren Länder haben nach Kenntnis der Bundesregierung solche Überprüfungen zugesagt? Hierzu liegen keine Kenntnisse vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333