Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 28. September 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6228 18. Wahlperiode 01.10.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Hubertus Zdebel, Andrej Hunko, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5996 – Einsatz der Bundespolizei beim Klimaprotest „Ende Gelände“ V o r b e me r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Vom 14. bis zum 16. August 2015 fanden im rheinischen Braunkohlerevier um Garzweiler Klima-Proteste im Rahmen der Kampagne „Ende Gelände“ statt. Eine vorübergehende Besetzung des Tagebaus Garzweiler II durch Klimaschützerinnen und Klimaschützer wurde durch ein Großaufgebot der Polizei beendet. Dabei beklagten Beobachterinnen und Beobachter gegenüber den Fragestellern einen unverhältnismäßigen und offensichtlich mit dem RWE-Konzern als Betreiber des Tagebaus abgestimmten Polizeieinsatz. So wurden Pfefferspray und Schlagstöcke gegen Demonstrantinnen und Demonstranten eingesetzt. Polizeieinsatzkräfte in RWE-Geländewagen machten zudem nach Angaben von Beobachterinnen und Beobachtern gegenüber der Fraktion DIE LINKE. gemeinsam mit dem betriebseigenen Sicherheitsdienst Jagd auf Demonstrierende. Laut Augenzeuginnen und Augenzeugen soll eine Einkesselung von Demonstrierenden sogar ausschließlich vom RWE-Werkschutz vorgenommen worden sein, der Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten unter den Augen der untätigen Polizei mit Eisenstangen bedroht haben soll. Laut Recherchen des Senders „WDR“ hatte RWE den privaten Sicherheitsdienst IWSM engagiert, von dem laut eines Angehörigen dieses Dienstes selbst die Gewalt ausging (www1.wdr.de/ themen/aktuell/polizei-rwe-garzweiler-100.html). Laut Medienberichten wurden Journalistinnen und Journalisten unter Verweis auf das Hausrecht von RWE von der Polizei vom Gelände entfernt. Eine Journalistin wurde nach eigenen Angaben mit Pfefferspray attackiert, eine andere stundenlang gefesselt. Mehrere Medienvertreterinnen und Medienvertreter beschwerten sich beim Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen über einen Angriff auf die Pressefreiheit durch die Polizei (www.taz.de/!5220585/). Aus einem den Fragestellern vorliegenden Bericht des nordrheinwestfälischen Ministers, Ralf Jäger, an den Innenausschuss des Landtages geht hervor, dass an dem Einsatz in Garzweiler auch die Bundespolizei unter anderem durch zwei Höheninterventionsteams, eine luftverlastet in den Einsatzraum verbrachte Beweissicherungs - und Festnahmeeinheit sowie geländegängige Fahrzeuge beteiligt war. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6228 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Zuständigkeit und Verantwortung für den polizeilichen Einsatz aus Anlass des „Klimacamps 2015“ oblag der zuständigen Behörde des Landes NordrheinWestfalen . Der Unterstützungseinsatz der Bundespolizei gemäß § 11 Absatz 2 des Bundespolizeigesetzes richtete sich nach dem für das Land geltenden Recht. 1. Wie viele Bundespolizistinnen und Bundespolizisten waren im Zusammenhang mit den Klimaprotesten „Ende Gelände“ in Garzweiler eingesetzt (bitte nach einzelnen Tagen differenzieren)? Die Bundespolizei hat nach § 11 des Bundespolizeigesetzes im Zusammenhang mit den Klimaprotesten „Ende Gelände“ in Garzweiler am 14. August 2015 die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen mit -13- Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten (PVB), am 15. August 2015 mit -53- PVB und am 16. August 2015 mit -13- PVB unterstützt. Im originären bundespolizeilichen Aufgabenbereich waren aus Anlass des „Klimacamps 2015“ keine Einsatzkräfte der Bundespolizei eingesetzt . 2. Welche Unterstützungsanforderungen wurden bis zum Abschluss der Klimaproteste in Garzweiler an die Bundespolizei herangetragen, wie waren sie jeweils begründet, und in welchem Umfang – Personal und Gerät sowie logistische Leistungen – wurde ihnen jeweils nachgekommen? Hat die Bundespolizei Wasserwerfer eingesetzt, und wenn ja, ist aus diesen Wasserwerfern Wasser abgegeben worden? Zur Bewältigung des Einsatzanlasses hat das Ministerium für Inneres und Kommunales des Landes Nordrhein-Westfalen mit Schreiben vom 11. August 2015 aufgrund nicht ausreichender eigener Einsatzkräfte ein Unterstützungsersuchen an den Bund und die Länder gerichtet. Die Bundespolizei hat daraufhin dem Land Nordrhein-Westfalen nach § 11 des Bundespolizeigesetzes für den Zeitraum vom 14. bis 17. August 2015 zwei Trupps „Technische Maßnahmen Höhen und Tiefen (TMHT)“ einschließlich eines Beweissicherungs- und Dokumentationstrupps sowie sechs geländefähige Fahrzeuge zur Verfügung gestellt. Am 15. August 2015 hat das Land Nordrhein-Westfalen aus Anlass des „Klimacamps 2015“ zur Wahrnehmung von polizeilichen Aufgaben weitere bundespolizeiliche Einsatzkräfte zur Unterstützung angefordert. Daraufhin wurde dem Land Nordrhein-Westfalen nach § 11 des Bundespolizeigesetzes eine Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der Bundespolizei zur Verfügung gestellt. Wasserwerfer der Bundespolizei wurden dem Land Nordrhein -Westfalen nicht unterstellt. Im Übrigen wird auf die Zuständigkeit der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen verwiesen. 3. Zu welchem Zweck wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt zwei Höheninterventionsteams der Bundespolizei in Garzweiler angefordert, was war deren konkreter Einsatzbefehl, und welcher Tätigkeit gingen diese Teams tatsächlich nach? Die beiden TMHT-Trupps der Bundespolizei wurden für die Bewältigung des Einsatzes aus Anlass des „Klimacamps 2015“ angefordert. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde am 15. August 2015 ein TMHT-Trupp der Bundespolizei zur Beendigung einer Kletteraktion im Bereich des Autobahnkreuzes Wanlo eingesetzt . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 und auf die Zuständigkeit der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6228 4. In welcher Situation wurde nach Kenntnis der Bundesregierung wann eine Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der Bundespolizei angefordert, was war deren konkreter Einsatzbefehl, und welcher Tätigkeit im Einzelnen gingen die Angehörigen dieser Einheit tatsächlich nach? Nach Kenntnis der Bundesregierung bestand der Auftrag der Beweissicherungsund Festnahmeeinheit der Bundespolizei darin, Identitätsfeststellungen durchzuführen und Personen aus dem sicherheitsgefährdenden Bereich zu verbringen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 2 und auf die Zuständigkeit der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen verwiesen. 5. Wie viele Bundespolizeiangehörige waren mit Reizgassprühgeräten ausgestattet ? Haben sie diese auch eingesetzt, und wenn ja, a) welche Reizmittel sind dabei verwendet worden (bitte nach Typ und Fabrikat aufschlüsseln), b) wann und wo genau sind die Geräte benutzt worden und c) wie viele Geräte sind verbraucht worden? Die Fragen 5 und 5a bis 5c werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Anlässlich des Einsatzes waren -53- PVB mit dem Reizstoffsprühgerät 3 (RSG 3) ausgestattet. Die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der Bundespolizei führte zusätzlich insgesamt -6- Reizstoffsprühgeräte 4 (RSG 4) mit. Nach Kenntnis der Bundesregierung haben Bundespolizeiangehörige keine Reizstoffsprühgeräte eingesetzt bzw. verbraucht. Im Übrigen wird auf die Zuständigkeit der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen verwiesen. 6. Wie viele freiheitsentziehenden Maßnahmen sowie Platzverweise sind von Seiten der Bundespolizei vorgenommen bzw. ausgesprochen worden (bitte nach Tagen und stationären bzw. temporären Gefangenensammelstellen aufschlüsseln )? Nach Kenntnis der Bundesregierung haben Einsatzkräfte der Bundespolizei am 15. August 2015 insgesamt -25- Gewahrsamnahmen vorgenommen und -50- Platzverweise ausgesprochen. Eine Aufschlüsselung nach stationären und temporären Gefangenensammelstellen ist nicht möglich. Diesbezüglich wird auf die Zuständigkeit der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen verwiesen. 7. Wie ist der Einsatz von Bundespolizisten im Zusammenhang mit den Klimaprotesten „Ende Gelände“ in Garzweiler konkret geregelt worden? a) Welche Gremien und Stäbe sind eingerichtet worden, in denen die Bundespolizei vertreten war (bitte Anzahl der Vertreter, die entsendenden Behörden unter Angabe der jeweiligen Abteilung, die Gesamtzusammensetzung der Gremien und jeweilige Aufgaben nennen)? b) Inwiefern ist die Bundespolizei in die Einsatzstrategie und -taktik eingeweiht worden, bzw. inwiefern hat sie diese mitgestaltet? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6228 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) Wie ist der Einsatz in der Praxis durchgeführt worden, wer hat ihn geführt, von wem hat die Bundespolizei Weisungen erhalten, und wie ist die Koordination ihres Einsatzes im Rahmen des Gesamteinsatzes sichergestellt worden? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 7 bis 7c gemeinsam beantwortet . Die Verantwortung für die Einsatzbewältigung obliegt in Fällen des § 11 des Bundespolizeigesetzes der zuständigen Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen. Nach Kenntnis der Bundesregierung war die Bundespolizei anlässlich des Einsatzes in keinem entsprechenden Gremium oder Stab vertreten. Hinsichtlich des Auftrages und der Tätigkeiten der eingesetzten Trupps TMHT sowie der Beweissicherungs - und Festnahmeeinheit der Bundespolizei wird auf die Antworten zu Frage 3 und 4 verwiesen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Zuständigkeit der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen verwiesen. 8. Welche Kosten sind der Bundespolizei durch den Einsatz entstanden (bitte nach den größten Kostenpunkten differenzieren; falls noch keine Endaufstellung vorliegt, bitte eine Schätzung aufgrund bisheriger Aufstellungen angeben )? Nachfolgend aufgeführte Kosten sind der Bundespolizei durch den Einsatz entstanden : Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit: 38 460,06 Euro Fahrzeuge: 1 356,69 Euro TMHT: 17 435,50 Euro. Die einsatzbedingten Mehrkosten in Höhe von 57 252,25 Euro werden beim Land Nordrhein-Westfalen zur Erstattung angefordert. 9. Über welche Kenntnisse zu einer Kooperation zwischen den eingesetzten Polizeikräften und dem Werkschutz von RWE bzw. der von RWE engagierten Sicherheitsfirma IWSM verfügt die Bundesregierung? a) Inwieweit war die Bundespolizei in gemeinsame Lagebesprechungen mit dem RWE-Konzern bzw. von diesem beauftragten Sicherheitsdiensten eingebunden? b) Inwieweit haben Angehörige der Bundespolizei auf die Logistik des RWE-Konzerns, wie konzerneigene Geländefahrzeuge, zurückgegriffen? Aufgrund des Sachzusammenhangs werden die Fragen 9 bis 9b gemeinsam beantwortet . Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der Bundespolizei zum Errichten gefahrloser Wartebereiche und Sandrampen sowie zum sicheren Transport von Personen auf Fahrzeuge des Rheinisch -Westfälischen Elektrizitätswerkes AG (RWE) zurückgegriffen. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die Bundespolizei an gemeinsamen Lagebesprechungen mit dem RWE nicht teilgenommen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Zuständigkeit der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6228 10. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Berichten von Medienvertreterinnen und Medienvertretern, sie seien trotz Vorzeigens ihres Presseausweises von der Polizei attackiert, freiheitsentziehenden Maßnahmen unterworfen oder des Geländes verwiesen worden (www.taz.de/!5220585/)? Die Bundesregierung nimmt zu Maßnahmen in der Zuständigkeit und Verantwortung eines Landes keine Stellung und bewertet diese nicht. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und auf die Zuständigkeit der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen verwiesen. 11. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den Augenzeugenberichten, wonach Klimaschützerinnen und Klimaschützer von Angehörigen des RWE-Werkschutzes bzw. einer privaten Sicherheitsfirma eingekesselt und mit Eisenstangen bedroht wurden, ohne dass die anwesende Polizei eingriff? Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333