Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 29. September 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6237 18. Wahlperiode 02.10.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Katrin Kunert, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5997 – Angriffe auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte V o r b e me r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut dem Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, wurden bis Ende August 2015 schon mehr als 340 Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte verübt. Damit sind die Angriffe in den Monaten Juli und August 2015 noch einmal deutlich angestiegen und übertreffen die ohnehin schon sehr hohen Zahlen der ersten beiden Quartale des Jahres 2015. Seit dem Jahr 2014 lässt sich ein starker Anstieg dieser Angriffe beobachten, die in ihrer großen Mehrzahl von den Behörden der politisch motivierten Kriminalität rechts (PMK-rechts) zugeordnet werden. Aus den Antworten der Bundesregierung auf die Parlamentarischen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu den Angriffen in den ersten beiden Quartalen des Jahres 2015 (vgl. Bundestagsdrucksache 18/4858 und 18/5686) lässt sich ersehen, dass die Angriffe brutaler werden und die Gefährdung von Leib und Leben der Flüchtlinge in Kauf genommen wird. So hat sich die Zahl der Angriffe mit Sprengstoff oder Brandmitteln, Waffen und Körperverletzungen vom ersten zum zweiten Quartal des Jahres 2015 von sieben auf 15 (letzteres ohne Berücksichtigung möglicher Nachmeldungen) erhöht. Nach den Berichten aus den letzten Wochen steht zu vermuten, dass diese Angriffe auf Leib und Leben der Flüchtlinge noch weiter zugenommen haben. Im niedersächsischen Salzhemmendorf schleuderten Ende August 2015 drei Täter aus einem Auto ein Molotow-Cocktail in eine bewohnte Flüchtlingsunterkunft . Nur durch Glück konnte eine Katastrophe verhindert werden. Heidenau und die gewalttätigen Ausschreitungen vor der dortigen Notunterkunft waren tagelang Thema der überregionalen Presse. Im brandenburgischen Massow wurden bei einem Angriff mit Reizgas am 1. September 2015 35 Flüchtlinge in einer Unterkunft verletzt. In Freiberg (Sachsen) wurde in einem bewohnten Flüchtlingsheim eine Rohrbombe zur Explosion gebracht, im oberbayerischen Richtershofen eine geplante Flüchtlingsunterkunft niedergebrannt. In Böhlen bei Leipzig wurden Schüsse auf eine bewohnte Unterkunft abgegeben, in Brandenburg an der Havel zündeten Unbekannte vor der Eingangstür einer Flüchtlingsfamilie Brandbeschleuniger an, in Dresden wurden Helfer des Roten Kreuzes beim Aufbau von Zelten für Flüchtlinge attackiert und in Rostock das Auto eines Stadtrats der Fraktion Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6237 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode DIE LINKE., der sich für die Flüchtlinge einsetzt, in die Luft gejagt. Die Liste ließe sich lange fortsetzen. Für den Rechtsextremismusforscher Fabian Virchow steht fest: „Anders als durch organisierte Strukturen lassen sich die Dauer und die Zahl der Übergriffe nicht erklären“ (DER SPIEGEL Nr. 36/2015), und auch der Direktor des Instituts für interdisziplinäre Konflikt- und Gewaltforschung der Uni Bielefeld, Prof. Dr. Andreas Zick, sieht die Ausschreitungen von Heidenau nicht als spontane Eskalation eines wütenden Mobs, sondern als geplante Aktion einer organisierten Gruppe. Die Frage nach einer möglichen rechtsextremen Steuerung und/oder Organisierung solcher Anschläge und der sich daraus ableitenden verstärkten Gewaltbereitschaft der Neonaziszene, die auch neue Formen des Rechtsterrorismus hervorbringen könnte, steht hinter dieser Debatte. Neonaziparteien und -organisationen, wie die NPD, „Der III. Weg“ oder „Die Rechte“, treten häufig als Anmelder von Demonstrationen gegen Flüchtlingsunterkünfte auf und sind Stichwortgeber der Täter. Laut Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière lässt sich bisher jedoch keine bundesweite Organisierung der Anschläge nachweisen und nicht von Rechtsterrorismus sprechen (vgl. ZEIT ONLINE, 2. September 2015). Letzteres will der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Hans-Georg Maaßen, jedoch für die Zukunft nicht ausschließen: „Wir können nicht ausschließen, dass sich im derzeitigen Klima Gruppen bilden, die dazu bereit sind, rechtsextremistische Anschläge zu verüben “ (vgl. www.stern.de/politik/deutschland/hans-georg-maassen-im-stern-- neue-gefahren-des-rechtsterrorismus-6429426.html). Jedoch müsste es bei dieser Analyse weniger um die Frage einer bundesweiten Organisierung als vielmehr um Fragen von regionalen Nazistrukturen, persönlichen Verbindungen, Diskussionsgruppen im Netz usw. gehen. Der Fall in Salzhemmendorf zeigte, dass allein länderübergreifende Verbindungen der Täter, die aus der rechten Szene stammen, die Ermittler vor größere Probleme der Zuständigkeit bei den Ermittlungen stellt (vgl. FAZ, 1. September 2015). Vonseiten der Sicherheitsbehörden wurden die rechten Angriffe auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte erst spät systematisch in den Blick genommen. Schon seit dem Jahr 2014 zeigt sich ein rasanter Anstieg dieser Gewalt, doch erst angesichts der aktuellen Eskalation wird das Thema systematisch angegangen. So verschickt das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) jetzt einen Fragebogen an die Länder, um die Proteste und Angriffe vor und gegen Flüchtlingsheime genau zu analysieren (www.spiegel.de, 28. August 2015, „Gewalt gegen Flüchtlinge : Sicherheitsbehörden fürchten neuen Rechtsterrorismus“). Vonseiten des Generalbundesanwalts (GBA) wurde bis heute kein einziger Fall übernommen, weil die Voraussetzungen nicht gegeben seien. 1. In wie vielen und welchen konkreten Fällen der Angriffe auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte geht die Bundesregierung seit Jahresbeginn 2015 von einer konkreten Bedrohung für Leib und Leben von Flüchtlingen aus? Mit Stand vom 17. September 2015 liegen der Bundesregierung für 2015 folgende Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung zu Politisch Motivierten Gewaltdelikten zum Themenfeld „gegen Asylunterkünfte“, d. h. jede Art der Unterkunft als direktes Angriffsziel, wie zum Beispiel bestehende, im Bau befindliche sowie geplante Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen Asylbegehrender, Asylberechtigter und Personen mit Flüchtlingsschutz bzw. Angriffe auf genannte Personen innerhalb der Unterkunft vor: Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6237 Nummer Tatzeit Tatort BL Delikt Phänomenbereich 1 02.01.2015 Seth SH § 224 StGB rechts 2 08.01.2015 Dresden SN § 306a StGB rechts 3 13.02.2015 Freiberg SN § 212 StGB rechts 4 31.03.2015 Reutlingen BW § 224 StGB rechts 5 03.04.2015 Wismar MV § 224 StGB rechts 6 11.04.2015 Gransee BB § 224 StGB rechts 7 22.04.2015 Brand-Erbisdorf SN § 308 StGB rechts 8 01.05.2015 Freital SN § 224 StGB rechts 9 08.05.2015 Göttingen NI § 224 StGB rechts 10 10.05.2015 Büchen SH § 224 StGB rechts 11 14.05.2015 Potsdam BB § 224 StGB rechts 12 17.05.2015 Berlin BE § 224 StGB rechts 13 12.06.2015 Berlin BE § 306a StGB rechts 14 13.06.2015 Dortmund NW § 125 StGB rechts 15 17.06.2015 Bedburg NW § 306 StGB sonstige/nicht zuzuordnen 16 19.06.2015 Oschersleben/Bode ST § 224 StGB rechts 17 07.07.2015 Schleswig SH § 224 StGB rechts 18 10.07.2015 Brandis SN § 224 StGB rechts 19 16.07.2015 Angermünde BB § 224 StGB rechts 20 18.07.2015 Waldaschaff BY § 306a StGB rechts 21 25.07.2015 Brandenburg/Havel BB § 306a StGB rechts 22 26.07.2015 Bochum NW § 224 StGB rechts 23 08.08.2015 Bochum NW § 224 StGB rechts 24 17.08.2015 Torgelow MV § 224 StGB rechts 25 20.08.2015 Berlin BE § 306b StGB rechts 26 27.08.2015 Oschersleben/Bode ST § 306b StGB rechts 27 28.08.2015 Salzhemmendorf NI § 211 StGB rechts 28 29.08.2015 Luckenwalde BB § 224 StGB rechts 29 05.09.2015 Uetze NI § 224 StGB rechts 30 06.09.2015 Münster NW § 224 StGB rechts 2. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Einschätzung einzelner Wissenschaftler , dass die verstärkte Gewaltbereitschaft bei Angriffen auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte einen höheren Grad an Organisation solcher Angriffe voraussetzt, und wie begründet die Bundesregierung ihre Auffassung? Die Intensität und Quantität entsprechender Aktionen stehen in Abhängigkeit von den organisatorischen Möglichkeiten der jeweiligen lokalen Szenen. Dennoch liegen bislang keine konkreten Hinweise auf organisationsgesteuerte Gewaltstraftaten in Form von angeordneter oder gezielt gelenkter Delinquenz durch entsprechende Strukturen gegen Asylbewerber und Unterkünfte vor. Es muss damit gerechnet werden, dass die rechte Szene ihre Anstrengungen, die darauf abzielen, die Asylpolitik polarisierend aufzubereiten und für die eigenen Interessen zu instrumentalisieren, nochmals verstärkt. Ein Ende des politischen Engagements der rechten Szene ist in diesem Themenfeld derzeit nicht abzusehen . Inhaltlich scheint dieses Agitationsfeld geeignet, innerhalb des ansonsten Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6237 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode sehr heterogenen rechtsextremistischen Spektrums einen ideologischen Konsens zu generieren. 3. Wie viele bekannte Täterinnen und Täter von Angriffen auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte seit dem Jahr 2014 haben nach Kenntnis der Bundesregierung einen Bezug zur rechten Szene, und zu welchen Organisationen der rechten Szene (Parteien, Kameradschaften etc.) lassen sich im einzelnen Bezüge nachweisen? Auf Grundlage der an das Bundeskriminalamt (BKA) im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes in Fällen Politisch Motivierter Kriminalität (KPMDPMK ) übermittelten Delikte im Tatzeitraum von 2014 bis zum ersten Halbjahr 2015 mit Stand 31. Juli 2015 konnte im Rahmen der Arbeitszusammenhänge des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus (GETZ-R) festgestellt werden, dass sich ca. 30 Prozent der Tatverdächtigen im Zusammenhang mit Straftaten gegen Asylunterkünfte der rechtsextremistischen Szene (darunter subkulturelles Spektrum , Autonome Nationalisten, Kameradschaftsumfeld, Organisationen) zuordnen lassen. Die Auswertung zur Organisationszugehörigkeit der Tatverdächtigen dauert an. 4. Wie viele dieser Täterinnen und Täter waren nach Kenntnis der Bundesregierung bereits vorher polizeibekannt, und aufgrund welcher Taten wurde polizeilich gegen sie ermittelt? Circa 60 Prozent der Tatverdächtigen zu Straftaten gegen Asylunterkünfte im Zeitraum von 2014 bis einschließlich zweiten Quartal 2015 (Stand: 31. Juli 2015) sind bereits vorher allgemein polizeilich in Erscheinung getreten. Zu ca. 30 Prozent der Tatverdächtigen liegen Vorerkenntnisse aus dem Bereich der Politisch Motivierten Kriminalität-rechts vor. Schwerpunkte der Vorerkenntnisse aus dem Bereich der Politisch Motivierten Kriminalität bilden dabei Straftaten nach § 86a des Strafgesetzbuches – StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) mit ca. 18 Prozent und nach § 303 StGB (Sachbeschädigung) mit ca. 13 Prozent. Vorerkenntnisse liegen weiterhin zu § 224 StGB (Gefährliche Körperverletzung) mit ca. 10 Prozent gefolgt von § 185 StGB (Beleidigung) mit ca. 8 Prozent, § 223 StGB (Körperverletzung), Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und § 241 StGB (Bedrohung) mit jeweils ca. 7 Prozent, § 123 StGB (Hausfriedensbruch) sowie § 130 StGB (Volksverhetzung ) mit ca. 5 Prozent vor. 5. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über positive Bezüge rechter, fremdenfeindlicher und rechtsextremer Organisationen auf Angriffe auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte (z. B. im Internet und in Sozialen Netzwerken , in Publikationen, bei öffentlichen Auftritten etc.) seit dem Jahr 2014, und um welche rechten Organisationen handelt es sich hierbei? Offene Aufrufe oder eine offene Befürwortung von Gewalttaten gegen Asylbewerberunterkünfte oder deren Bewohner werden seitens der rechtsextremistischen Organisationen – teils sicherlich aus taktischen Gründen – vermieden. Kommentare auf den unterschiedlichen Online-Präsenzen besitzen zuweilen einen mitunter verharmlosenden bzw. zustimmenden Tenor gegenüber Straftaten gegen Asylbewerberunterkünfte, wenngleich auch nicht explizit zur Begehung derartiger Taten aufgerufen wird. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6237 Eine Distanzierung von Straftaten gegen Asylunterkünfte findet nicht immer vollumfänglich oder glaubhaft statt. Stattdessen wird teilweise – wie besonders in Stellungnahmen der Partei „Der III. Weg“ auf ihrer Website zu beobachten war – der Effekt derartiger Aktionen, nämlich der zumindest zeitweilig verhinderte Zuzug von Asylbewerbern in Folge von Straftaten gegen noch im Bau befindliche Unterkünfte, begrüßt. In einigen Fällen steigern sich abstrakte Aufforderungen zum Widerstand gegen die Aufnahme von Asylbewerbern in konkrete Aufrufe zur Gewalt oder deren Legitimierung, insbesondere im Internet. Diese sind jedoch kaum Beiträgen zu entnehmen, die Funktionären oder Verbänden rechtsextremistischer Parteien oder namentlich identifizierbaren Aktivisten der neonazistischen Szene zuzurechnen sind, sondern gehen in der Regel von Nutzern aus, die unter Pseudonym und damit im Schutz einer gewissen Anonymität agieren. 6. Wie stellt sich aus Sicht der Bundesregierung der vom Präsidenten des BfV, Hans-Georg Maaßen, im Interview mit dem Magazin „STERN“ geäußerte „Zusammenhang zwischen der Zahl der Angriffe auf Asylbewerberheime und dem Organisationsgrad der NPD“ (vgl. www.stern.de/politik/ deutschland/hans-georg-maassen-im-stern--neue-gefahren-des-rechtsterrorismus -6429426.html) dar? Die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) verfügt zumeist in den Regionen über einen hohen Organisationsgrad, in denen sie auch einen gewissen Zuspruch aus der Bevölkerung erfährt. Dies wird unter anderem in den Wahlergebnissen im Rahmen von Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahlen sichtbar und deutet auf eine gewisse Anschlussfähigkeit und Akzeptanz der ideologischen – insbesondere fremdenfeindlichen – Kernaussagen der rechtsextremistischen Partei in Teilen der Gesellschaft hin. Gerade vor dem Hintergrund der zum Teil aggressiven Rhetorik und Hetze gegenüber Flüchtlingen durch die Partei vor Ort findet sich hier mitunter ein Resonanzboden für rechtsextremistische Gewalt, wie die registrierten Straftaten nahelegen. Somit trägt auch die NPD – wie durch den Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) im zitierten Interview mit dem Magazin STERN dargelegt – durch ihre aggressive und intensive Form der Agitation eine Mitverantwortung für rechtsextremistische Straftaten gegen Asylbewerberheime. 7. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu Spreng- und Brandmitteln, die bei solchen Angriffen eingesetzt wurden? Woher stammen diese Tatwerkzeuge , und welcher Form der Vorbereitung und welcher Kenntnisse bedarf es für ihren Einsatz? In den Fällen, in denen das verwendete Tatmittel ermittelt werden konnte, handelte es sich um Gegenstände des täglichen Bedarfs. So wurde zur Brandstiftung beispielsweise Benzin als Brandbeschleuniger verwendet. Zur Anzündung bedarf es lediglich einer offenen Flamme. Für sogenannte Molotow-Cocktails (Brandsätze aus Flaschen, brennbarer Flüssigkeit und Lunte) werden handelsübliche Glas- oder PET-Flaschen mit Benzin oder anderen leicht entzündlichen Stoffen befüllt und mit Papier oder Textilstoffen als Lunte versehen. Bei der verwendeten Pyrotechnik handelt es sich häufig um in Deutschland nicht zugelassene Pyrotechnik . Diese wird in der Regel über das Internet bestellt oder im benachbarten europäischen Ausland erworben und nach Deutschland eingeführt. Bei der Herstellung von sogenannten Unkonventionellen Brand- und Sprengvorrichtungen (USBV) wurden handelsübliche Gegenstände wie Flaschen, Papierrollen und Klebeband sowie die bereits beschriebene Pyrotechnik verwendet. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6237 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Für die genannten Fälle von Brandstiftungen und für den Einsatz von Pyrotechnik bedarf es keiner besonderen Kenntnisse. Bei den bislang zur Anwendung gekommenen USBV handelt es sich um veränderte Pyrotechnik. Insofern bedarf es auch hier keiner besonderen Kenntnisse über Spreng- und Zündmittel. 8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über lokale Neonazistrukturen an den Orten, an denen Angriffen auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte stattfanden, und inwiefern sieht sie einen Zusammenhang zwischen solchen Strukturen und den Tatorten der Angriffe? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 9. Hat das BfV seine V-Leute in der Neonaziszene zu den Angriffen auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte und zu möglichen rechtsextremen Hintergründen befragt, und welche Berichte gehen beim BfV dazu ein? Das BfV nutzt im Rahmen der Beobachtung und Analyse rechtsextremistischer Aktivitäten gegen Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern verschiedenste Mittel der nachrichtendienstlichen Bearbeitung. Hierzu zählt auch die Befragung und Sensibilisierung von Quellen. Darüber hinaus befindet sich das BfV in einem engen Austausch im Verfassungsschutzverbund und den Polizeibehörden , insbesondere dem BKA. 10. In welchen Fällen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung welche Gruppierungen oder Einzelpersonen über welche Medien und mit welchem Inhalt zu einzelnen dieser Taten bekannt? Es liegen bislang keine Erkenntnisse zur Veröffentlichung von Selbstbezichtigungsschreiben im Zusammenhang mit Straftaten gegen Asylunterkünfte vor. 11. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Druck auf Rechtsextreme und ihre Organisationen zu erhöhen, z. B. durch Gefährderansprachen? Die Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden gehen gegen sämtliche Erscheinungsformen der PMK-rechts, insbesondere mit extremistischem, fremdenfeindlichem und antisemitischem Hintergrund, mit einer Vielzahl von präventiven und repressiven Maßnahmen vor. Grundsätzlich sind sowohl polizeiliche Instrumente wie Gefährderansprachen als auch Mittel der Verfassungsschutzarbeit wie offene Befragungen geeignet, Angehörigen der rechtsextremistischen Szene zu verdeutlichen, dass deren Aktivitäten von den Sicherheitsbehörden registriert werden. Die Zusammenarbeit im GETZ-R nimmt dabei bei der Frage nach einer besseren Lagebeurteilung und einem verbesserten Informationsaustausch eine zentrale Rolle ein. Hauptziel und ebenso Hauptgrund der Einrichtung des GETZ-R und seiner Arbeitsforen ist die Verbesserung des Informationsmanagements. Relevante Informationen sollen zeitnah gebündelt, verdichtet und gemeinsam bewertet werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6237 12. Welche Fragen enthält der Fragenkatalog des BfV, der an alle Landesämter für Verfassungsschutz verschickt wurde, und bis wann rechnet die Bundesregierung mit einem Rücklauf aus den Ländern? Der Fragebogen befasst sich mit rechtsextremistischen bzw. rechtsextremistisch beeinflussten Anti-Asyl-Aktivitäten, insbesondere mit Versammlungen und sonstigen Aktionen im öffentlichen Raum. Ziel ist die Ermittlung von Schwerpunkten dieser Aktivitäten, die Erfassung wichtiger Akteure und der praktizierten Aktionsformen sowie deren mögliche Auswirkungen auf örtliche Stimmungslagen in der Bevölkerung. Erste Rückmeldungen der Landesbehörden sind bereits erfolgt und fließen in die Auswertungs- und Analysetätigkeit des BfV ein. Je nach Erkenntnisaufkommen der betroffenen Behörden erfolgt fortlaufend ein Rücklauf an das BfV. 13. Welche Abteilungen im BfV werden sich mit der Auswertung des Rücklaufs befassen, und wird auch spezifisch die Frage möglicher rechtsterroristischer Potenziale hier behandelt werden? Zuständig für die Auswertung des Rücklaufs zum oben genannten Fragebogen ist die Abteilung 2 des BfV, die sich mit rechtsextremistischen/-terroristischen Bestrebungen befasst. Sollten sich Bezugspunkte zu anderen Phänomenbereichen ergeben, werden diese anlassbezogen in die laufende Bearbeitung involviert. Die Frage nach möglichen rechtsterroristischen Potenzialen findet dabei sowohl bei der Auswertung des Fragebogens als auch in der sonstigen Bearbeitung von rechtsextremistischen Anti-Asyl-Aktivitäten im BfV kontinuierlich Berücksichtigung . 14. Warum gibt es erst jetzt eine konkrete Auswertung der Angriffe durch das BfV, und warum wurde diese konkrete Analyse nicht mit Beginn des Anstiegs der Angriffe im vierten Quartal 2014 begonnen? Das BfV beobachtet im Rahmen seiner Aufgaben und Befugnisse fortlaufend rechtsextremistische Aktivitäten und politisch motivierte Gewalt. Gerade die rechtsextremistische Anti-Asyl-Agitation wird hierbei prioritär bearbeitet. Seit Oktober 2013 finden rechtsextremistische Anti-Asyl-Aktivitäten verstärkt Berücksichtigung im Bereich der Analyse des gewaltbereiten Rechtsextremismus im BfV. Seit Februar 2014 wird in der zweimal wöchentlich stattfindenden Plenumssitzung des Gemeinsamen Extremismus- und Terrorismusabwehrzentrums zur Bekämpfung des Rechtsextremismus/-terrorismus (GETZ-R) standardisiert der Tagesordnungspunkt (TOP) „Beiträge zu Ereignissen im Zusammenhang mit Asylbewerber-/Flüchtlingsheimen“ aufgerufen. In herausragenden Fällen von geplanten oder verübten Straftaten gegen Asylbewerberunterkünfte wurden und werden auch die besonderen Foren des GETZ-R, z. B. die AG „Operativer Informationsaustausch “ für einen vertieften und umfassenderen Erkenntnisaustausch zwischen Polizei und Verfassungsschutz (Länder- und Bundesbehörden) genutzt. Innerhalb des BfV wurden die operative Arbeit und die Internet-Auswertung zur Asylthematik intensiviert sowie eine spezielle Arbeitsorganisation („Sonderauswertung “) zur Bearbeitung der entsprechenden Erkenntnisse gebildet. Ziel soll es sein, mögliche Zusammenhänge zwischen rechtsextremistischer Anti-Asyl-Agitation , Schwerpunkten der rechtsextremistischen Szene und möglichen Straftaten zu erkennen und auf Basis dieser Erkenntnisse operativ tätig werden zu können. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6237 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Warum wurde die jetzt vom BfV initiierte Analyse unter Einbeziehung der Länder nicht laufend im GAR (Gemeinsames Abwehrzentrum gegen Rechtsextremismus ) vorgenommen, bzw. wie unterscheidet sich die vom BfV geplante Analyse von der Arbeit im GAR? Das GETZ-R (früher: GAR) dient der Befassung mit tagesaktuellen, lagerelevanten Sachverhalten und Ereignissen, während die angesprochene Analyse sich mit (längerfristigen) Trends und Entwicklungen im Rechtsextremismus auseinandersetzt . Das Erkenntnisaufkommen des GETZ-R findet dabei ebenfalls Berücksichtigung . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. 16. Wie unterscheidet sich die geplante Analyse des BfV von der Aufgabe der Clearingstelle des BKA zum Thema „Straftaten gegen Asylunterkünfte“? Das BfV ist entsprechend seiner gesetzlichen Aufgabe auch für die Beobachtung rechtsextremistischer Bestrebungen außerhalb einer strafrechtlichen Relevanz (z. B. im Rahmen störungsfreier bzw. friedlicher Versammlungen) zuständig. Das BfV verarbeitet und analysiert derartige Erkenntnisse in eigener Zuständigkeit und bringt diese ebenfalls in die o. g. Analyse ein. Zur Einrichtung der Clearingstelle und deren Aufgaben wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Proteste gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte im ersten Quartal 2015“ auf Bundestagsdrucksache 18/4821 vom 6. Mai 2015, Antwort zu Frage 17, verwiesen. 17. Befassen sich weitere Bund-Länder-Gremien (Arbeitskreise der Innenministerkonferenz etc.) mit den aktuellen Angriffen auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte , bzw. wird die Bundesregierung hierzu initiativ werden? Das Thema „Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte“ ist regelmäßig Gegenstand der Befassung in den IMK-Gremien unter anderem in der AG Kripo, der Kommission Staatsschutz, der Unterarbeitsgruppe Führung, Einsatz, Kriminalitätsbekämpfung und der Amtsleitertagung der Verfassungsschutzbehörden. 18. Wie wird das alles koordiniert? Wird das Trennungsgebot gewahrt? Die Zusammenarbeit von Polizei und Verfassungsschutz erfolgt im Einklang mit den rechtlichen Grundlagen. 19. Welche Überlegungen zum besseren Schutz der Flüchtlinge und ihrer Einrichtungen gibt es seitens der Bundesregierung? Gibt es hier einen ständigen Austausch mit den Ländern, und welche Möglichkeiten der Unterstützung der Länder sieht die Bundesregierung? Die grundsätzliche Zuständigkeit für die polizeiliche Gefahrenabwehr liegt bei den Ländern. Die Bundesregierung unterstützt die Länder bei diesen Aufgaben auf vielfältige Weise. Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. Für die Bewältigung besonderer polizeilicher Lagen ist eine bundespolizeiliche Unterstützung der Landespolizei möglich. Eine dauerhafte Übernahme von Schutzaufgaben der Landespolizei ist jedoch gesetzlich nicht vorgesehen und aufgrund originärer Aufgabenwahrnehmung der Bundespolizei auch nicht möglich. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6237 Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Proteste gegen und Übergriffe auf Flüchtlingsunterkünfte im ersten Quartal 2015“ auf Bundestagsdrucksache 18/4821 vom 6. Mai 2015, Antwort zu Frage 17, wird darüber hinaus verwiesen. 20. Werden die zunehmenden Angriffe auf Flüchtlinge und ihre Unterkünfte Thema beim „Flüchtlingsgipfel“ am 21. September 2015 im Bundeskanzleramt sein? Wird es hier neben der repressiven Reaktion auf rassistische Gewalt auch um eine Stärkung zivilgesellschaftlicher Akteure in Willkommensinitiativen gehen? Im „Flüchtlingsgipfel“ am 24. September 2015 wurde auch die Sorge über Gewalt gegen Asylbewerber und ihre Unterkünfte thematisiert. Zur Stärkung des großen ehrenamtlichen Engagements der Bürgerinnen und Bürger wurde vereinbart, dass bis zu 10 000 zusätzliche Stellen für den Bundesfreiwilligendienst geschaffen werden, die Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive ebenfalls offen stehen. Darüber hinausgehend wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen. 21. Bestehen Überlegungen, Willkommensinitiativen und antirassistisches Engagement im Rahmen der bestehenden Bundesprogramme für Vielfalt und Toleranz stärker zu fördern und hierzu mehr Mittel bereitzustellen, als bislang geplant? Gibt es hierzu Überlegungen seitens der Bundesregierung, und wenn ja, welche? Im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus , Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ haben sich bisher 34 Partnerschaften für Demokratie (PfD) im Themenfeld Willkommenskultur engagiert. Darüber hinaus haben 171 PfD zusätzlich einmalig in 2015 im Aufstockungsverfahren „Themenfeld Willkommenskultur“ jeweils bis zu 10 000 Euro zusätzlich zur bisherigen Förderung beantragt. Neben den Partnerschaften für Demokratie unterstützt das Bundesprogramm die Mobile Beratung und die Opferberatung. Die 16 Landesdemokratiezentren stellen ein breites Angebot an Beratungsleistungen für die Arbeit gegen Rechtsextremismus und gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit bereit. Aktuell nimmt auch das Thema „Flüchtlinge“ einen Platz in der Beratung sowie in der Arbeit sonstiger Projekte ein. Im Rahmen des „Deutschen Engagementpreises“ (DEP) wird in diesem Jahr im Dezember ein Sonderpreis „Initiativen für Flüchtlinge“ vergeben. Im Netzwerkprogramm „Engagierte Stadt“, das auf die strategische Entwicklung des bürgerschaftlichen Engagements in Kommunen und Gemeinden abzielt, liegt das Hauptengagementfeld der 50 beteiligten Initiativen im Bereich „Flüchtlingshilfe “; die Mittel können jedoch nicht spezifiziert werden. Die deutschlandweite „Aktion Zusammenspiel“ organisiert spielerische Begegnungen zwischen einheimischen Kindern und Flüchtlingskindern. Als spezielles Element werden über 450 Spielzeugpakete der Hersteller Lego, Playmobil und Ravensburger pro bono zur verbesserten Ausstattung von Gemeinschaftsspielmöglichkeiten von Flüchtlingskindern und einheimischen Kindern bereitgestellt . Das Programm „Willkommen bei Freunden“ für junge Flüchtlinge fördert die Willkommenskultur in Deutschland und unterstützt die Kommunen z. B. beim Aufbau von Beratungsangeboten für Jugendämter/Kommunalverwaltung, lokalen Akteursnetzwerken, Qualifizierungsangeboten sowie überregionalen Informations -, Dialog- und Kommunikationsangeboten. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6237 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im Rahmen des Aktionsprogrammes II Mehrgenerationenhäuser (MGH) sind inzwischen alle MGH in der Flüchtlingsarbeit tätig, aktuell läuft eine erneute Abfrage zur Arbeit speziell mit Flüchtlingsfamilien. Um die MGH in ihrer Arbeit mit Flüchtlingsfamilien zu unterstützen, gibt es eine Kooperation mit der Stiftung Lesen: 100 MGH erhalten Medienboxen (Bücher, Spiele, Mall- und Bastelutensilien ) zum schnellen Spracherwerb von Kindern bis 12 Jahren und ihren Eltern. In bundesweiten Seminaren schult Stiftung Lesen die MGH-Mitarbeitenden zum Einsatz der Medienboxen. Eine Erweiterung des Projekts auf 230 MGH erfolgt noch in diesem Jahr. Bei Bedarf ist eine weitere Aufstockung im Jahr 2016 geplant . Die Bundesregierung plant für das Jahr 2016 im Bundesfreiwilligendienst zusätzlich 10 000 BFD-Plätze für die Flüchtlingsarbeit zur Verfügung zu stellen. Damit sollen die Engagementmöglichkeiten von in Deutschland lebenden Menschen für Flüchtlinge im Rahmen des BFD erweitert werden, z. B. bei der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen, aber auch zugunsten einer leichteren Orientierung und Integration von Flüchtlingen im Alltag, wie Begleitung bei Behördenund Arztbesuchen, in den Kindergärten und Schulen. Darüber hinaus sind auch die Flüchtlinge selbst im Bundesfreiwilligendienst willkommen. Dafür brauchen sie eine Beschäftigungserlaubnis, die sie erhalten können, wenn sie drei Monate in Deutschland gelebt haben. Das Programm „Zusammenhalt durch Teilhabe“ verfolgt das Ziel, eine lebendige und demokratische Gemeinwesenkultur in strukturschwachen, ländlichen Regionen durch die Förderung von Projekten für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus zu stärken. Zur Zeit werden zusätzliche Anstrengungen unternommen , um die im Rahmen des Programmes geförderten Vereine und Verbände, bei den aktuellen Herausforderungen durch den großen Anstieg der Asylbewerberund Flüchtlingszahlen, mit angepassten Angeboten zu unterstützen. Gleichzeitig wird eine Erhöhung des Programmetats angestrebt, um eine regionale und inhaltliche Erweiterung des Programms zu ermöglichen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333