Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 29. September 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6238 18. Wahlperiode 02.10.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6004 – Einheitliche Regierungskommunikation gegenüber sogenannten ausländischen Kämpfern V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Organe der Europäischen Union (EU) wollen dem „gewaltbereiten Extremismus “ und „Terrorismus“ zukünftig mit „strategischer Kommunikation“ begegnen . Vor allem im Internet, aber auch im Fernsehen sollen „Gegenerzählungen “ („counter narratives“) präsentiert werden. Nach äußerst kurzer Vorbereitungszeit haben einige Mitgliedstaaten Anfang des Jahres ein „Beratungsteam für strategische Kommunikation in Bezug auf Syrien“ (SSCAT) ins Leben gerufen (Bundestagsdrucksachen 18/3655, 18/4035, 18/5600). Die Gruppe wird von der belgischen Polizei, der Europäischen Kommission und dem EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung geleitet. An der „Research, Information and Communications Unit“ (RICU) ist auch die britische Polizei beteiligt. Perspektivisch soll mit dem Projekt ein Netzwerk von Behörden und Expertinnen und Experten der EU-Mitgliedstaaten etabliert werden. Rund zwanzig Regierungen haben Vertreterinnen und Vertreter ins SSCAT entsandt. Die Gruppe hat sich bereits mehrmals getroffen. Ziel ist, die EU-Mitgliedstaaten sowie europäische Institutionen bei der Ausarbeitung von Kampagnen zur „strategischen Kommunikation“ zu unterstützen. Die Polizeien der EU-Mitgliedstaaten können vom SSCAT auch eine Beratung anfordern, um der verstärkten Anwerbung für den islamistischen Terrorismus zu begegnen. Die Arbeit des SSCAT ist in drei Abschnitte gegliedert: Zur Vernetzung werden zunächst Behörden in einzelnen EU-Mitgliedstaaten besucht. Anschließend sollen „Gegenerzählungen“ entwickelt werden, die schließlich in einem dritten Abschnitt gemeinsam umgesetzt werden sollen. Dabei soll vor allem auf die Schwächen des „Islamischen Staates“ abgehoben werden, etwa die Unfähigkeit, ein eigenes Staatswesen aufzubauen , oder die hohe Zahl bei Luftangriffen getöteter Kämpfer. Das SSCAT wird von der Europäischen Kommission für 18 Monate mit zunächst 1 Millionen Euro unterstützt. Außer den EU-Mitgliedstaaten können auch Drittstaaten teilnehmen. Anvisiert sind beispielsweise Tunesien, Marokko, Jordanien und die Türkei. In Deutschland arbeitet das SSCAT mit der Bundeszentrale für politische Bildung zusammen. Eine dort vorbereitete Kampagne könnte sich an Erfahrungen von „Youtuber gegen Nazis“ orientieren (www. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6238 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode katholisch.de vom 30. März 2015). Durch eine „authentische Ansprache“ könnten „junge, politikferne Zielgruppen“ erreicht werden. Dabei sollten „anerkannte Youtuber“ helfen, indem sie „Orientierungswissen vermitteln“ und „aufklärend und deradikalisierend“ wirken. Laut eines Berichts der „FAZ“ vom 17. August 2015 habe der unter dem Pseudonym „LeFloid“ auftretende Florian Mundt seine Beteiligung zugesagt. Die „Beauty-Bloggerin“ Hatice Schmidt und „MrWissen2go“ alias Mirko Drotschman hätten ebenfalls Beiträge zugesagt. Im österreichischen Innenministerium ist man ein Schritt weiter und will selbst „zielgruppengerechte Präventionsvideos“ erstellen. Auch Deutschland wolle sich laut einer Aussendung des Bundesinnenministeriums Österreich vom 27. Oktober 2014 daran beteiligen. Ein weiteres, sehr ähnliches Projekt unter dem Namen „Europäische gemeinsame Initiative zu Internet und Terrorismusbekämpfung“ (EJI-ICT) wird unter Federführung der Niederlande betrieben. An mehreren Arbeitstreffen haben die Innenministerien aus Österreich, Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg teilgenommen. Zu den Aufgaben gehört die Bekämpfung der Nutzung des Internets „durch Terroristen zu Propagandazwecken, Rekrutierung, Kommunikation und Planung von Anschlägen“. Die Gruppe soll laut dem Bundesministerium des Innern „gemeinsame Strategien gegenüber der Wirtschaft“ ausarbeiten. Ziel ist, inkriminierte Inhalte „unter Einsatz einer Palette von Instrumenten , darunter auch Maßnahmen der Strafverfolgung, zu verringern“. Hierzu hatte die europäische Polizeibehörde Europol kürzlich eine „Meldestelle für Internetinhalte“ eingerichtet. Die Europäische Kommission betreibt derzeit die Gründung eines „Forums der Internetdienstleister“. Unternehmen wie Google, Microsoft und Facebook sollen für die verstärkte Kooperation mit Strafverfolgungsbehörden gewonnen werden. Wie das SSCAT könnte das EJI-ICT auf bestehenden Maßnahmen aufbauen. Hierzu gehört das vom Bundeskriminalamt gestartete EU-Projekt „Check the web“, das seit dem Jahr 2007 eine Datenbank zu „islamistisch-extremistischen“ Webseiten bei Europol angelegt hat. Mittlerweile hat sich auch der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) in die Erstellung von „Gegenerzählungen“ zu den „von Terrororganisationen verwendeten radikalen Botschaften“ eingeschaltet. Zusammen mit der Europäischen Kommission hat der EAD eine entsprechende Task Force gestartet. Ziel ist die Einbettung entsprechender Maßnahmen in die EU-Außenpolitik. Auf diese Weise könnten etwa arabische Regierungen überredet werden, Ausstrahlungen von Satelliten-Fernsehsendungen auf dem Gebiet der EU zu verhindern oder wenigstens zu beeinflussen, wie es der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung gefordert hatte. Die EU hat bereits mehrere Projekte für Regierungen im Nahen Osten und Nordafrika (der sogenannten MENA-Region) gefördert, die darin beraten werden, wie sie der Argumentation islamistischer Gruppen „durch einen wirksamen Gegendiskurs entgegentreten können“. Zuletzt wurden hierfür im Februar 2015 3,3 Mio Euro ausgegeben; nun laufen Verhandlungen mit „Umsetzungspartnern“. 1. Was ist der Bundesregierung mittlerweile über die Einrichtung einer „strategischen Kommunikationseinheit der EU“ bekannt, die auch der Stärkung der Zusammenarbeit mit den MENA-Staaten (MENA: Middle East and North Africa; Nahost und Nordafrika) dienen soll (Bundestagsdrucksache 18/5600)? 2. Welche Länder, weiteren Einrichtungen oder Netzwerke sollen dort eingebunden werden? Die Fragen 1 und 2 werden gemeinsam beantwortet. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6238 3. Inwiefern hat das Auswärtige Amt hierzu bereits Vorgespräche in Ländern der Sahel-Region oder in Tunesien geführt? Das Auswärtige Amt hat hierzu keine Vorgespräche geführt. 4. Inwiefern gibt es mittlerweile eine Reaktion von „tunesischer Seite“ auf ein Ende Mai 2015 vorgestelltes „Anti-Terror-Memorandum“, das „einen breiten Fächer von möglichen EU-Unterstützungsmaßnahmen“ vorsieht? Die tunesische Regierung hat – als Reaktion auf das Angebot der Europäischen Union (EU) hinsichtlich einer intensivierten Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung – deutliches Interesse an einer verstärkten Kooperation signalisiert . Am 21. September 2015 fand in Tunis erstmals ein politischer Dialog spezifisch zur Terrorismusbekämpfung zwischen der EU und Tunesien statt. Es wurde vereinbart, die Zusammenarbeit politisch und operationell zu intensivieren . 5. Wie könnte nach Kenntnis der Bundesregierung eine Kooperation mit dem Syria Strategic Communication Advisory Team (SSCAT) aussehen? Im Rahmen des Syria Strategic Communication Advisory Teams (SSCAT) ausgetauschte Best-practice-Erfahrungen der EU-Mitgliedstaaten könnten bei möglichen EU-Unterstützungsmaßnahmen Berücksichtigung finden. Konkrete Planungen diesbezüglich sind der Bundesregierung nicht bekannt. 6. Was ist der Bundesregierung zu Teilnehmenden und Adressatinnen und Adressaten eines „Projekts zur Verhütung von Radikalisierung und gewaltbereitem Extremismus“ im Sahel/Maghreb bekannt, das mit „Programme de Prévention Régionale de l'Extrémisme Violent de l'Union européenne“ (PPREV-UE) betitelt ist? Hierbei handelt es sich um ein mit Mitteln der Europäischen Kommission in Höhe von 1,1 Millionen Euro gefördertes Präventionsprojekt zu Forschungszwecken und der Durchführung von Seminaren zur Vorbeugung von Radikalisierung und Extremismus in Ländern der Region Mittlerer Osten/Nordafrika. 7. Welche Zielsetzung verfolgt das Projekt, und welche Maßnahmen sind geplant ? Auf die Antwort zu Frage 6 wird verwiesen. 8. Was ist der Bundesregierung mittlerweile über Pläne der EU zur Einrichtung einer „Arbeitsgruppe zur Schaffung von Gegen-Botschaften“ bekannt, um den „von Terrororganisationen verwendeten radikalen Botschaften zu entgegnen “? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 9. Was ist der Bundesregierung über weitere EU-Projekte zur Unterstützung von Maghreb- und Sahelländern zur „Verhütung von Radikalisierung“ bekannt , welche Teilnehmenden sind hierfür vorgesehen, und welche Mittel werden hierfür aufgewendet? Es gibt zahlreiche EU-Projekte zur Verhütung von Radikalisierung in der Region Mittlerer Osten/Nordafrika. Hierzu wird auf die Darstellung im Bericht des Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6238 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode AT-Koordinators der EU an Rat und ER vom 10. Juni 2015 (Dok. 9422/1/15 REV1, Abschnitt III. 2) verwiesen. 10. Wer gehört der vom EAD und der Europäischen Kommission eingerichteten Task Force an? Die Task Force zur Entwicklung der EU-Kommunikation in Bezug auf die arabische Welt steht unter Leitung des Sprechers des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD), Herrn Michael Mann/GBR. Ihr gehören Vertreter des EAD, der Kommission und des AT-Koordinators der EU an. Sie tritt regelmäßig zusammen . 11. Welche Aufgaben zur „strategischen Anti-Terror-Kommunikation“ wurden dort bereits definiert? Die Ratsschlussfolgerungen zu Terrorismusbekämpfung vom 9. Februar 2015 formulieren als Aufgaben der Task Force: „Verbesserung der strategischen Kommunikation , Entwicklung einer Strategie zur Einbindung der arabischen Welt, einschließlich der Entwicklung eines Gegendiskurses zur terroristischen Propaganda , der Förderung der Grundrechte, der Berücksichtigung des immer häufiger auftretenden Missbrauchs des Internets für die Radikalisierung, der Herstellung von Kontakten über die sozialen Medien und der Verbesserung der Kommunikation in arabischer Sprache.“ 12. Sofern noch keine Aufgaben definiert wurden, wann ist nach Kenntnis der Bundesregierung damit zu rechnen? Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen. 13. Über welche Kenntnisse zu Teilnehmenden des SSCAT verfügt die Bundesregierung inzwischen? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16 auf Bundestagsdrucksache 18/4035 vom 18. Februar 2015 wird verwiesen. 14. Auf welche Weise und mit welchen Aufgaben sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Europäische Kommission, der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung und die britische „Research, Information and Communications Unit“ (RICU) beteiligt? Das SSCAT-Projekt wird durch die Europäische Kommission finanziert. Sowohl die Europäische Kommission als auch der EU-Koordinator für die Terrorismusbekämpfung nehmen in der Regel mit einem Vertreter/einer Vertreterin an den Netzwerktreffen des SSCAT teil. Experten der britischen Research, Information and Communications Unit (RICU) tragen zur inhaltlichen Ausgestaltung der Netzwerktreffen bei und stellen ihre Expertise und Beratungsleistung den EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung. 15. Inwiefern ist mittlerweile erkennbar, auf welche Weise aus dem Projekt ein Netzwerk von Behörden und Experten der EU-Mitgliedstaaten etabliert werden könnte? Durch die regelmäßigen Netzwerktreffen konnten Kontakte zwischen Behörden und Experten der EU-Mitgliedstaaten auf europäischer Ebene etabliert werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6238 Das SSCAT bietet insofern ein Forum, in welchem die EU-Mitgliedstaaten ihre Best-practice-Erfahrungen im Bereich der strategischen Kommunikation austauschen können. Die Erfahrungen fließen in die vom SSCAT angebotenen Beratungen für die EU-Mitgliedstaaten ein. 16. Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung auch militärische Einrichtungen im SSCAT vertreten oder haben an Treffen teilgenommen? Militärische Einrichtungen waren bislang nach Kenntnis der Bundesregierung weder im SSCAT vertreten noch haben solche bisher an Netzwerktreffen des SSCAT teilgenommen. 17. Welche konkreten Maßnahmen werden vom SSCAT verfolgt? Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. 18. Welche weiteren Treffen des SSCAT sind nach Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen? Das nächste Netzwerktreffen findet am 5. Oktober 2015 in Brüssel statt. Für dieses Jahr ist zudem noch ein Netzwerktreffen für den 18. November 2015 avisiert. Weitere Treffen des SSCAT sind bislang nicht konkretisiert. 19. Inwiefern haben nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile Gespräche mit Tunesien, Marokko, Jordanien und der Türkei zur Teilnahme am SSCAT stattgefunden, und wer hat diese geführt? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 20. Welche Botschaften oder „Gegenerzählungen“ hält die Bundesregierung gegenüber dem „Islamischen Staat“ oder seiner Sympathisantinnen und Sympathisanten für besonders wichtig? Aus Sicht der Bundesregierung nehmen neben Botschaften der Zivilgesellschaft methodische Ansätze der politischen Bildung einen wichtigen Raum ein. Die Bundeszentrale für politische Bildung (BpB) z. B. folgt dem Grundsatz der „Deradikalisierung durch politische Bildung“ als Leitmotiv ihrer Aktivitäten im Bereich der Extremismusprävention. Dadurch soll zum einen verdeutlicht werden, dass extremistische Meinungen und Weltbilder Ergebnis und Anzeichen von Entwicklungen und Prozessen sind, in die politische Bildung frühzeitig wirken kann und sollte, und politische Bildung zum anderen einen Beitrag dazu leisten kann, eine Änderung von extremistischem Denken und Handeln zu ermöglichen. Die BpB unternimmt daher Anstrengungen, die Aufmerksamkeit der politischen Bildung stärker auf dynamische Strömungen der religiös-politischen Ideologien zu richten, die ihre Ausdrucksformen auch in Jugendkulturen gefunden haben sowie die Prävention von extremistischen Einstellungen und Verhaltensweisen zu fördern. Die BpB befindet sich zurzeit in einem Prozess der Prototypenentwicklung von Webvideo-Formaten, um junge Zielgruppen in den Sozialen Medien mit Inhalten und Angeboten der politischen Bildung anzusprechen. Das Bundesprogramm „Demokratie leben! Aktiv gegen Rechtsextremismus, Gewalt und Menschenfeindlichkeit“ unterstützt Modellprojekte zur Radikalisierungsprävention . Darunter ist u. a. das Modellprojekt „Alternativen aufzeigen! Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6238 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Videos zu Islam, Islamfeindlichkeit und Islamismus für Internet und Unterricht“ der Hochschule für angewandte Wissenschaften Hamburg. Es soll der reflektierte Umgang junger Menschen mit religiös begründeten Identitätskonzepten gefördert werden. Weiterhin ist ein Onlinewettbewerb der muslimischen Jugendinitiative I,Slam geplant. Mit dem Wettbewerb wird die Reflexion und Auseinandersetzung von Jugendlichen mit Themen wie Islam-/ Muslimfeindlichkeit und Phänomenen der religiös begründeten Radikalisierung befördert. 21. Auf welche Weise könnten die Botschaften oder „Gegenerzählungen“ aus Sicht der Bundesregierung veröffentlicht werden? Grundsätzlich werden für politische Bildungsarbeit alle Kommunikationswege und Distributionsmöglichkeiten genutzt. Insbesondere für Zielgruppen, die über klassische Ansprachewege der politischen Bildung nicht erreicht werden können, haben digitale Medien und Kommunikationskanäle eine hohe Bedeutung. Da „YouTube“ eine von jungen Menschen sehr intensiv genutzte Kommunikationsplattform ist, sollen entsprechende Webvideoformate dort veröffentlicht werden. 22. Inwiefern sollen die via SSCAT ausgesendeten Botschaften oder „Gegenerzählungen “ nach Kenntnis der Bundesregierung von muslimischen Gruppen oder Personen erstellt oder geäußert werden? Durch das SSCAT werden keine Botschaften oder „Gegenerzählungen“ ausgesendet . Die EU-Mitgliedstaaten entscheiden selbst, wie sie eigene Projekte/Initiativen , die ggf. auf einer Beratungsleistung des SSCAT basieren, ausgestalten. Dies gilt z. B. auch hinsichtlich einer Einbindung muslimischer Gruppen oder Personen. 23. Auf welche Weise arbeitet das SSCAT mit Einrichtungen in Deutschland (auch Bildungseinrichtungen) zusammen? SSCAT bietet ein Forum zum Erfahrungsaustausch. Deutschland beteiligt sich durch Teilnahme an den Netzwerktreffen sowie durch bilaterale Gespräche. 24. Welche gemeinsamen Projekte werden vom SSCAT mit der Bundeszentrale für politische Bildung betrieben, und welche Treffen haben hierzu stattgefunden ? Die BpB und SSCAT betreiben keine gemeinsamen Projekte und planen derzeit auch keine gemeinsamen Projekte. Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen. 25. Inwiefern und mit welchen Tätigkeiten ist an dieser Kooperation auch das Bundesministerium des Innern beteiligt? Das Bundesministerium des Innern ist an den in der Antwort zu Frage 23 genannten Aktivitäten beteiligt. 26. Inwiefern hält es die Bundesregierung für denkbar oder sogar möglich, „junge, politikferne Zielgruppen“ durch eine „authentische Ansprache“ zu erreichen und dabei „aufklärend und deradikalisierend“ zu wirken? Aus Sicht der Bundesregierung ist es grundsätzlich möglich, „junge, politikferne Zielgruppen“ durch eine „authentische Ansprache“ zu erreichen. Die geistige und Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6238 politische Auseinandersetzung mit Extremismus und Terrorismus aufgrund sachgerechter nachprüfbarer Informationen ist eine wichtige Voraussetzung für Deradikalisierung . Die BpB hat verschiedene mediengestützte Formate der politischen Bildung, u. a. verschiedene Fernsehformate und Webvideoformate, durchgeführt. Beide Formate haben inhaltlich die Prävention von Rassismus und Diskriminierung und die Förderung von Zivilcourage verfolgt. Die inhaltsanalytische Auswertung der begleitenden Social Media-Kommunikation hat gezeigt, dass die Formate Diskussionen innerhalb der Zielgruppe ausgelöst und zu Aufklärung über Rassismus und Diskriminierung und zur Deradikalisierung beigetragen haben. Mit einer Reichweite von über vier Millionen Videoaufrufen ist dies auch dem Projekt „YouTuber gegen Nazis“ gelungen. Um die Wirkungsweisen und die Effektivität von sogenannten „Counter Narratives “ bei der Prävention von Extremismus zu überprüfen, führt das Bundeskriminalamt (BKA) zurzeit eine medienpsychologische Untersuchung zur Analyse der Wirkungsweisen von "Counter Narratives“ zur Prävention islamistischer und rechtsextremistischer Propaganda in Kooperation mit der Universität zu Köln durch. Die Studie, die im September 2014 begonnen wurde, hat eine Laufzeit von zwei Jahren. (Zwischen-) Ergebnisse liegen noch nicht vor. 27. Welche Anstrengungen haben welche Bundesbehörden hierzu unternommen , und welche weiteren Einrichtungen sind daran beteiligt? Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen. Neben der in der Antwort zu Frage 26 genannten Studie ist das BKA gemeinsam mit weiteren Partnern ab März 2016 an einer weiteren Untersuchung zu Counter Narrativen beteiligt. Im Rahmen des Projekts „Countering Propaganda by Narration Towards Anti-Radical Awareness“ sollen auf der einen Seite die Forschungsergebnisse und auf der anderen Seite die praktischen Erfahrungen von Präventionsakteuren , Bildungsexperten und Sicherheitsexperten genutzt werden, um ein Präventionsprogramm zu entwickeln, zu erproben und zu implementieren, das in EU-Mitgliedstaaten im schulischen Bereich durchgeführt werden kann. Projektpartner sind die Niederlande, Österreich, die Universität zu Köln, die Universität Mannheim, die Universität Sevilla und der Verein Ufuq aus Berlin. Assoziierte Partner sind neben dem BKA die Universität Haifa, der Verein „180°-Wende“ und die BpB. Das Projekt wird im Rahmen des ISF-Programms „Preventing Radicalisation to Terrorism and Violent Extremism“ gefördert. 28. Welche „Youtuber“ oder andere, in sozialen Netzwerken besonders aktive Personen hat die Bundesregierung für einschlägige Projekte gewonnen (bitte samt deren Kanälen angeben)? Im Projekt „YouTuber gegen Nazis“ haben folgende YouTuber mitgewirkt (Kanalnamen sind identisch): Alberto, Alexi Bexi, BullshitTV mit TC von Y-Titty, DieAussenseiter. Digges Ding mit OG von Y-Titty, LeFloid, MaximNoise und Simon Desue. Für das aktuell laufende Vorhaben ist die Auswahl noch nicht abgeschlossen; derzeit stehen als mitwirkende YouTuber und YouTuberinnen fest (Kanalnamen sind identisch): Hatice Schmidt, LeFloid und MrWissen2go. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6238 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 29. Welche Kosten entstehen dafür, und wie werden die Beteiligten vergütet, bzw. wie werden Aufwendungen entschädigt? Es entstehen Kosten für die fachliche Beratung, die Entwicklung und Redaktion der Inhalte, fachliche Begutachtung, die Produktion der Videos, die Aufwände der beteiligten YouTuber und YouTuberinnen sowie die moderierende Begleitung der Diskussionen in den jeweiligen YouTube-Kanälen nach der Veröffentlichung . Vergütungen erfolgen unter Beachtung der Bundeshaushaltsordnung und der Honorarrichtlinien der BpB. 30. Welche konkreten Beiträge haben welche „Youtuber“ oder andere, in sozialen Netzwerken besonders aktive Personen in diesem Rahmen bereits verfasst bzw. veröffentlicht, und welche weiteren sind geplant? Abgesehen von Veröffentlichungen im Rahmen des in der Antwort zu Frage 28 genannten Projektes „YouTuber gegen Nazis““ sind zum jetzigen Zeitpunkt keine Beiträge veröffentlicht worden. 31. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, welche Behörden und Privaten aus welchen Ländern an dem neuerlichen Treffen zur Gründung eines „Forums der Internetdienstleister“ am 2. September 2015 teilgenommen haben (Europäische Kommission vom 29. August 2015)? In der Pressemitteilung der Europäischen Kommission vom 29. August 2015 (europa.eu/rapid/press-release_STATEMENT-15-5553_en.htm) wird als Datum für das Treffen der 2. Dezember 2015 angegeben. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche Behörden und Privaten an dem Treffen teilnehmen werden. 32. Was wurde nach Kenntnis der Bundesregierung auf dem Treffen des „Forums der Internetdienstleister“ besprochen und verabredet? Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen. 33. Welche Mitgliedstaaten beteiligen sich nach Kenntnis der Bundesregierung mit welchen Einrichtungen am vom niederländischen Ministerium für Sicherheit und Justiz eingerichteten Projekt „European Joint Initiative on Internet and Counter Terrorism“ – EJI-ICT – (Schriftliche Frage 35 der Abgeordneten Inge Höger auf Bundestagsdrucksache 18/3519)? 34. Inwiefern gehört es nach Kenntnis der Bundesregierung zu den Aufgaben des EJI-ICT, Kontakte mit Internet-Diensteanbietern zu halten und diese in bestimmten Fällen auch zu Löschungen anzuhalten? Die Fragen 33 und 34 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu den Fragen 18 und 19 auf Bundestagsdrucksache 18/4035 vom 18. Februar 2015 wird verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6238 35. Was ist der Bundesregierung inzwischen darüber bekannt, mit welchen Maßnahmen und Methoden die europäische Polizeibehörde Europol die Entfernung von Internetinhalten besorgen will, mit denen Migranten und Flüchtlinge Fluchthelfer finden könnten („removal of internet content used by traffickers to attract migrants and refugees“) und wofür Europol ein Sonderbudget von 99 000 Euro erhält (Ratsdok. 9000/15 vom 19. Mai 2015, Schriftliche Frage 23 des Abgeordneten Alexander S. Neu auf Bundestagsdrucksache 18/5737)? Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 23 des Abgeordneten Dr. Alexander S. Neu wird verwiesen. 36. Inwiefern war die geplante Erweiterung inzwischen Gegenstand der bei Europol durchgeführten Arbeitstreffen zur Einrichtung der EU-IRU sowie den in diesem Rahmen ebenfalls diskutierten Ausblicken auf den weiteren Planungsverlauf ? Die Erweiterung des Aufgabenbereichs der EU Internet Referral Unit (EU IRU) war bislang nicht Gegenstand der bei Europol durchgeführten Arbeitstreffen zur Einrichtung der EU IRU (Mandatsbereich Counter Terrorism). 37. An welchen Planungstreffen der EU-IRU haben welche Bundesbehörden teilgenommen? Das BKA hat bislang an zwei Veranstaltungen zum Thema EU IRU (Mandatsbereich Counter Terrorism) im April und Juni 2015 teilgenommen. 38. Welche Maßnahmen und Methoden hält die Bundesregierung für rechtlich möglich und technisch machbar, um die Entfernung von Internetinhalten zu besorgen, „mit denen Schlepper Migranten anlocken“? Die Bundesregierung hält es für rechtlich möglich, Diensteanbieter auf strafrechtlich relevante Internetinhalte sowie auf Verstöße gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Diensteanbieters hinzuweisen. Die Löschung von Internetinhalten erfolgt in Eigenverantwortung der jeweiligen Diensteanbieter auf der Grundlage der maßgeblichen Vertragsbedingungen. 39. Welche Maßnahmen und Methoden hält Europol nach Kenntnis der Bundesregierung für rechtlich möglich und technisch machbar, um die Entfernung von Internetinhalten zu besorgen, „mit denen Schlepper Migranten anlocken “? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, welche Maßnahmen und Methoden Europol für rechtlich möglich und technisch machbar hält. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 38 verwiesen. 40. Auf welche Weise sollen die drei bei Europol zusätzlich eingerichteten Planstellen „die Zerschlagung von Schleppernetzen und die Ermittlung von Internetinhalten “ sowie die Stellung von Anträgen zur Entfernung dieser Inhalte aus dem Netz umsetzen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Auf die Antwort zu Frage 36 wird verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6238 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 41. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, aus welchen Behörden welcher Mitgliedstaaten die drei bei Europol zusätzlich eingerichteten Planstellen zur Entfernung von Internetinhalten, „mit denen Schlepper Migranten anlocken“, besetzt werden? Der Bundesregierung ist derzeit nicht bekannt, aus welchen Behörden welcher Mitgliedstaaten die Planstellen besetzt werden. 42. Was ist der Bundesregierung über Teilnehmende und Adressatinnen und Adressaten eines Folgeprojekts des im Rahmen des Europäischen Nachbarschaftsinstrumentes durchgeführten „Euromed Polizei“ bekannt (Bundestagsdrucksache 18/5600)? Derzeit läuft das Vergabeverfahren für das EU-Projekt „Euromed Police IV“. Adressaten des EU-Projekts sind die Länder der südlichen europäischen Nachbarschaft (Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Palästina, Jordanien, Libanon , Syrien). Da das Vergabeverfahren andauert und die Bundesregierung keine Bewerbung abgegeben hat, liegen der Bundesregierung keine Informationen über die Teilnehmer vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 36 auf Bundestagsdrucksache 18/4915 vom 18. Mai 2015 verwiesen . 43. Inwiefern werden dort auch EU-Agenturen teilnehmen, und welche Aufgaben werden von diesen übernommen? Nach den Ausschreibungsunterlagen sollen Unterstützungsleistungen von Europol und Cepol im Sinne von technischen Dienstleistungen erbracht werden. Europol stellt die Expertenplattform (Europol Platform for Experts (EPE)) und Cepol das elektronische Netzwerk (‚e-net‘) zur Verfügung, um den Teilnehmern den Austausch von u. a. best practices, strategischen Daten und Dokumenten zu ermöglichen . 44. Inwiefern soll hiervon auch die Thematik „ausländische terroristische Kämpfer “ erfasst werden? Ziel des Projekts ist der Kapazitätsaufbau im Sicherheitsbereich in den Ländern der südlichen europäischen Nachbarschaft und damit auch die Bekämpfung der vom internationalen Terrorismus ausgehenden Gefahren einschließlich der Thematik „ausländische terroristische Kämpfer“. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333