Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 29. September 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6239 18. Wahlperiode 02.10.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Jan Korte, Wolfgang Gehrcke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6005 – Einführung der sogenannten Ma3tch-Technologie bei Europol und beim Bundeskriminalamt V o r b e me r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Laut der Bundesregierung (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4437) wird im europäischen Netzwerk der Financial Intelligence Units (FIU) auch die sogenannte Ma3tch-Technologie zur Echtzeitanalyse von Finanzdaten genutzt. Geplant ist, die Anwendung bei der europäischen Polizeibehörde Europol einzuführen. Eine Studie sollte bis Sommer 2015 ausloten, ob auch das Bundeskriminalamt (BKA) die „Ma3tch“-Technologie nutzen darf. Bislang hieß es aus dem Bundesministerium des Innern, eine Einführung sei aus Datenschutzgründen nicht möglich. Laut dem EU-AntiTerror -Koordinator könnten zögernde Behörden wie das BKA aber von der Nutzung „überzeugt“ werden. Es ist unklar, ob aus Deutschland bei Europol oder dem FIU.NET angelieferte Daten ebenfalls per „Ma3tch“-Technologie analysiert werden dürfen. Deutschland ist laut eigenen Angaben „zweitstärkster Nutzer“ von Europols Informationssystemen . 1. Inwiefern handelt es sich aus Sicht der Bundesregierung bei der „Ma3tch“- Technologie um eine Anwendung zum Data Mining oder zur Musterkennung ? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 18/4437 vom 25. März 2015 verwiesen. Bei der „Ma3tch“-Technologie handelt es sich um einen Abgleich anonymisierter (in Hashwerte umgewandelter) Daten nach dem Hit-/No-Hit-Prinzip . Weitergehende Funktionsweisen zum Data Mining oder zur Mustererkennung sind der Bundesregierung nicht bekannt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6239 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob in dem neuen „Anti-Terrorismus -Zentrum“ bei Europol auch die „Ma3tch“-Technologie genutzt werden soll? Aus der Europäischen Sicherheitsagenda der Europäischen Kommission vom 28. April 2015 geht eine geplante Eingliederung des Netzwerks zur Unterstützung der zentralen Meldestellen (Financial Intelligence Units) FIU.NET in das European Counter Terrorism Centre (ECTC) hervor. Vor dem Hintergrund der Nutzung von Ma3tch im Rahmen von FIU.NET würde dies eine Nutzung der Technologie innerhalb des ECTC bedeuten. 3. Was ist der Bundesregierung über die Aufgabenstellung bzw. Zielsetzung einer Machbarkeitsstudie von Europol bekannt, die untersucht, auf welche Weise die „Ma3tch“-Technologie bei Europol bzw. dort beteiligten Behörden genutzt werden könnte (Bundestagsdrucksache 18/4035)? Es wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. zu den Fragen 23b und 23c auf Bundestagsdrucksache 18/4035 vom 18. Februar 2015 verwiesen. Darüber hinausgehende Informationen liegen hier nicht vor. 4. Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung mit der Durchführung der Studie befasst, und wann soll diese vorliegen? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 5. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern bei den übrigen Abteilungen von Europol inzwischen die „Ma3tch“-Technologie zum Aufspüren verdächtiger Finanzaktivitäten genutzt wird (Bundestagsdrucksache 18/4437)? Es wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Weitergehende Informationen liegen nicht vor. 6. Wann könnte die „Ma3tch“-Technologie nach Kenntnis der Bundesregierung nach derzeitigem Stand zu Europol überführt werden? Es wird auf die Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 18/4193 vom 4. März 2015 und Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 18/4437 vom 23. März 2015 verwiesen. Es ist beabsichtigt, das FIU.Net Projekt bis Ende 2015 zu Europol zu überführen. 7. Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung zur Frage, ob Europol rechtlich überhaupt zur Nutzung der „Ma3tch“-Technologie befähigt ist, zumal diese für Daten aus deutschen polizeilichen Informationssystemen gar nicht eingesetzt werden darf? Die rechtliche Zulässigkeit hängt von der konkreten Ausgestaltung bei Europol ab. Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6239 8. Wo wird die „Ma3tch“-Technologie nach Kenntnis der Bundesregierung beim FIU.NET derzeit genutzt, und inwiefern werden dort auch von deutschen Behörden übermittelte Daten verarbeitet? Grundsätzlich steht der Abgleich anonymisierter Daten über die „Ma3tch“-Funktionalität entsprechend den Regelungen der 4. Geldwäscherichtlinie allen Projektteilnehmern (den Zentralen Meldestellen der EU-Mitgliedstaaten) zur Verfügung. Dazu müssen die abzugleichenden, „gehashten“ Daten von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt werden. Das Bundeskriminalamt (BKA) hat bisher noch keine Daten zum Abgleich über die „Ma3tch“-Funktionalität zur Verfügung gestellt. 9. Welche Abteilungen welcher Behörden können die beim FIU.NET und womöglich bei Europol per „'automatisiertem' Abgleich“ pseudonymisierte Daten wiederherstellen, sodass diese nicht mehr pseudonymisiert sind? Die Umwandlung von personenbezogenen Daten in Hashwerte dient dem Datenschutz und ist laut „Ma3tch“ Projektbeschreibung ein irreversibler Vorgang. Es wird auf die Untersuchung “Data Protection and Data Security by Design Applied to Financial Intelligence“ aus dem Jahr 2013 verwiesen. (http://link.springer.com /chapter/10.1007%2F978-3-658-03371-2_7#page-1). 10. Wie wird bestimmt, welche und wie viele Daten konkret durchsucht werden, da per „Ma3tch“-Technologie ein „anlassloser Datenaustausch“ vorgenommen werden kann (Bundestagsdrucksache 18/2888)? Es können nur die Daten über die „Ma3tch“-Funktionalität abgeglichen werden, die von den Teilnehmern zum Abgleich ausgewählt und zur Verfügung gestellt wurden. Ein „Austausch“ kommt erst nach dem Hit-/No-Hit-Prinzip zustande. Die Kategorisierung (z. B. Erforderlichkeit der Daten zur Auswertung und Erkennung von Bezügen in einem konkreten Phänomenbereich) wird entsprechend den Vorgaben der 4. Geldwäscherichtlinie vorgenommen. Diese entspricht den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit. 11. Was ergab die Prüfung, ob die bei Europol bereits genutzte „Ma3tch“-Technologie auch beim BKA genutzt werden könnte, die laut der Bundesregierung bis zum Sommer 2015 abgeschlossen sein sollte? Die Prüfung hat ergeben, dass eine Nutzung der „Ma3tch“-Funktionalität durch das BKA zulässig ist, da dies den Vorgaben der 4. Geldwäscherichtlinie entspricht . 12. Sofern diese Studie nicht wie angekündigt fertig gestellt ist, wann ist mit einer Vorlage und Auswertung zu rechnen? Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 13. Was ist der Bundesregierung inzwischen darüber bekannt, welche Anwendungen zur Vorhersage und Szenario-Modellierung („future-forecasting and scenario techniques“) von Europol beschafft werden sollen, welche Defizite damit behoben werden sollen und im Rahmen welcher Ermittlungen diese eingesetzt würden (Bundestagsdrucksache 18/4193)? Zu Frage 13 liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333