Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 1. Oktober 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6246 18. Wahlperiode 05.10.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Jan van Aken, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5972 – Nutzung der personenbezogenen Daten von Minderjährigen durch das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Meldebehörden der Kommunen sind dazu verpflichtet, die personenbezogenen Daten von minderjährigen deutschen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr weiterzugeben . Die Datenübermittlung erfolgt innerhalb der ersten drei Monate eines Jahres für den Personenkreis, der im darauffolgenden Jahr volljährig werdenden Jugendlichen beiderlei Geschlechts. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet § 58c des Gesetzes über die Rechtsstellung der Soldaten (Soldatengesetz – SG, Übermittlung personenbezogener Daten durch die Meldebehörden), der Folgendes festlegt: „Absatz 1: Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial nach Absatz 2 Satz 1 übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden : 1. Familienname, 2. Vornamen, 3. gegenwärtige Anschrift. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen ihr nach § 18 Absatz 7 des Melderechtsrahmengesetzes widersprochen haben. Absatz 2: Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr darf die Daten nur dazu verwenden, Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften zu versenden. Absatz 3: Das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr hat die Daten zu löschen, wenn die Betroffenen dies verlangen, spätestens jedoch nach Ablauf eines Jahres nach der erstmaligen Speicherung der Daten beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.“ Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6246 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) ist eine Bundesoberbehörde, die im Jahr 2012 im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr eingerichtet wurde und in der die gesamte militärische und zivile Personalgewinnung und Personalführung gebündelt werden soll. Der Bereich „Personalgewinnung “ (Abteilung II) übernimmt damit die bisherigen Aufgaben der Kreiswehrersatzämter und anderer Nachwuchsrekrutierungsorganisationen. Der Datenübermittlung an das BAPersBw kann bei der zuständigen Meldebehörde vorsorglich bereits durch die Eltern oder bis zum vorgesehenen Zeitpunkt der Erhebung ebenso durch die Jugendlichen selbst widersprochen werden. Viele Einwohnerämter bieten zudem die Möglichkeit an, die Datenübermittlung an die Bundeswehr online sperren zu lassen. Trotz der bestehenden Möglichkeiten, die Datenübermittlung zu verhindern bzw. die bereits weitergegebenen Daten nachträglich löschen zu lassen, erhält die Bundeswehr nach Ansicht der Fragesteller durch diese Praxis einen privilegierten Zugang zu den Namen und Anschriften von jungen Heranwachsenden, die sie zu Werbezwecken für den Dienst in den Streitkräften nutzen kann. 1. Welcher Zeitraum vergeht nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich zwischen der Datenweitergabe der Meldebehörden und dem ersten Informationsschreiben der Bundeswehr an die 17-jährigen Jugendlichen? Der Druck und Versand der Informationsschreiben erfolgt im Rahmen freier Kapazitäten durch das Rechenzentrum in Strausberg. Eine feste Terminierung gibt es nicht. Der durchschnittliche Zeitraum zwischen der Datenweitergabe der Meldebehörden und dem Druck des ersten Informationsschreibens kann folglich nicht angegeben werden. Der Versand erfolgt innerhalb eines Jahres nach erstmaliger Speicherung der Daten beim Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw). 2. Werden die auf Grundlage der übermittelten Daten verfassten Informationsschreiben nach Kenntnis der Bundesregierung zentral vom BAPersBw oder von den Karrierecentern nach dem Territorial- bzw. Wohnortprinzip versendet ? Druck und Versand der Informationsschreiben des BAPersBw erfolgen zentral über das Rechenzentrum in Strausberg. 3. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Tätigkeitsaufnahme des BAPersBw die Portokosten für die Informationsschreiben pro Jahrgang entwickelt (bitte pro Jahr auflisten)? Durch den – aus drucktechnischen Gründen mehrheitlich im Jahre 2014 stattgefundenen – Versand der Informationsschreiben durch das Rechenzentrum in Strausberg sind folgende Portokosten entstanden: Jahr Stückzahl Kosten 2013 48464 18.460,86 € 2014 956282 373.579,07 € Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6246 4. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung bei diesen Informationsschreiben einheitliche Musterbriefe oder ggf. auch verschiedene Mustervarianten verwendet (bitte Musterexemplare bzw. Musterexemplar beifügen)? Für das Informationsanschreiben wird ein einheitlicher Musterbrief verwendet. Das seit 2013 genutzte Musterexemplar ist als Anlage 1 beigefügt. Das Informationsanschreiben 2015 befindet sich in Bearbeitung. 5. Hat nach Kenntnis der Bundesregierung das BAPersBw diese Musterbriefe jeweils entworfen, und falls nein, welche Stelle hat bzw. welche Stellen haben dann die jeweiligen Briefe formuliert? Der seit 2013 verwendete Musterbrief wurde inhaltlich wie gestalterisch vom BAPersBw entworfen. Zurzeit wird eine Überarbeitung im Auftrag des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) vorgenommen. 6. Wie viele verschiedene Musterbriefe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Tätigkeitsaufnahme des BAPersBw jeweils an die betroffenen Jahrgänge von 17-jährigen Jugendlichen verschickt, und wie lautete der jeweilige Text (bitte pro Jahr und nach Geschlecht auflisten)? Seit Tätigkeitsaufnahme des BAPersBw wurde zu zwei Gelegenheiten ein identischer Musterbrief versandt. Die Ansprache der Angeschriebenen erfolgte geschlechtsneutral („Sehr geehrte/-r Frau/Herr“), da das Merkmal „Geschlecht“ durch die Meldebehörden nicht übermittelt wird. Der Text ist Anlage 1 zu entnehmen . 7. Welche weiterführenden Informationen werden nach Kenntnis der Bundesregierung zum Beispiel in Form von Beilagen den Informationsschreiben üblicherweise hinzugefügt? Dem Informationsschreiben wurden zwei Beilagen betreffend den Arbeitgeber Bundeswehr sowie den Freiwilligen Wehrdienst beigefügt. Diese waren in den Jahren 2013 und 2014 identisch. Sie liegen als Anlagen 2 und 3 bei. Für 2015 befindet sich ein Beiblatt zur Thematik „Freiwilliger Wehrdienst“ in Planung. 8. Wie viele Dienstposten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb des BAPersBw seit seiner Tätigkeitsaufnahme ausschließlich für Aufgaben der Personalgewinnung geschaffen, und wie haben sich seitdem die diesbezüglichen Personalkosten entwickelt (bitte pro Jahr, nach Zahl der Dienstposten und hierfür angefallenen Personalkosten aufschlüsseln)? Die Anzahl der zielstrukturell umfangsrelevanten Dienstposten in der Personalgewinnung beträgt seit Aufstellung des Amtes unverändert 2 721 Dienstposten. Hiervon entfallen 330 Dienstposten auf die Abteilung II (Personalgewinnung) des BAPersBw und 2 391 Dienstposten auf die 16 Karrierecenter der Bundeswehr, die dem BAPersBw unterstellt sind. Für das militärische und zivile Personal errechnen sich folgende unmittelbare Personalkosten: 2013 – Gesamtsumme (2.721 Dienstposten der gesamten Personalgewinnungsorganisation – BAPersBw und Karrierecenter) 124.762.562 € 2013 – Teilsumme (330 Dienstposten in der Abteilung II des BAPersBw) 17.082.013 € 2014 – Gesamtsumme (2.721 Dienstposten) 127.388.048 € 2014 – Teilsumme (330 Dienstposten) 17.439.353 € Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6246 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zur Ermittlung der zivilen Personalkosten wurde auf die jeweiligen Personalkostensätze des Bundesfinanzministeriums zurückgegriffen, die militärischen Personalkosten errechnen sich auf Basis der jährlichen „Kopfsätze“. Es wurde eine vollständige Besetzung aller dargestellten Dienstposten unterstellt. Aufwendungen für die Zuführungen an die Sondervermögen des Bundes „Versorgungsrücklage “ und „Versorgungsfonds“ (für Soldaten und Beamte) wurden in der Berechnung nicht berücksichtigt. 9. Wie viele ständig besetzte und wie viele mobile Karriereberatungsbüros der Bundeswehr sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig vorhanden , und wie sehen die weiteren Planungen für die nächsten Jahre aus (bitte getrennt auflisten)? Die Bundeswehr verfügt derzeit über 110 ständig besetzte Karriereberatungsbüros . Mobile Karriereberatungsbüros existieren nicht. Vor dem Hintergrund der offenen Entscheidungen zur Evaluation der Personalgewinnungsorganisation der Bundeswehr können noch keine Angaben zur weiteren Planung gemacht werden. 10. Wie viele Personen haben nach Kenntnis der Bundesregierung bislang die nachträgliche Löschung ihrer von den Meldebehörden an das BAPersBw übermittelten Daten verlangt (bitte pro Jahr auflisten)? Die Anzahl der Personen, die bislang nachträglich die Löschung ihrer von den Meldebehörden an das BAPersBw übermittelten Daten verlangt haben, kann nicht beziffert werden, da die diesbezüglichen Daten gelöscht wurden. Eine statistische Erfassung nachträglicher Löschvorgänge erfolgt nicht. 11. Wer kontrolliert, ob die Daten gemäß § 58 c Absatz 3 SG spätestens nach Ablauf eines Jahres nach erstmaliger Speicherung tatsächlich gelöscht wurden, und in wie vielen Fällen sind nach Kenntnis der Bundesregierung diesbezügliche Verstöße bekannt geworden? Die Kontrolle der fristgerechten Löschung der im Rahmen des § 58 c SG an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) übermittelten Daten wird durch den Administrativen Datenschutzbeauftragten des BAPersBw (ADSB BAPersBw) kontrolliert. Aufgrund eines Softwarefehlers wurden die Daten für die Jahre 2013 und 2014 nicht termingerecht systemseitig automatisiert gelöscht. Stattdessen erfolgte die Löschung gezielt durch das für die IT-Unterstützung zuständige Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) im Juni 2015. Der Softwarefehler wurde unverzüglich korrigiert. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6246 12. Hat die Bundeswehr bzw. das BAPersBw nach Kenntnis der Bundesregierung die von den Meldebehörden übermittelten Daten Dritten zugänglich gemacht, und falls ja, wem, und auf welcher Grundlage? Weder das BAPersBw noch das in der Sache unterstützende Bundesamt für Ausrüstung , Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) haben die durch die Meldebehörden übermittelten Daten Dritten zugänglich gemacht. 13. Mit welchen PR-Agenturen arbeitet nach Kenntnis der Bundesregierung die Bundeswehr bzw. das BAPersBw seit seiner Tätigkeitsaufnahme zusammen, und wie haben sich seitdem die hierfür verausgabten Finanzmittel entwickelt (bitte pro Jahr und nach Betrag auflisten)? Seit dem 1. August 2015 arbeitet die Bundeswehr im Bereich der Arbeitgeberkommunikation und der Personalwerbung mit der Werbeagentur Castenow zusammen . Bisher können aufgrund der neuen Zusammenarbeit keine Aussagen zu den Finanzmitteln getroffen werden. 14. Wie begründet die Bundesregierung ihr Festhalten an der Übermittlungspflicht der Meldebehörden von personenbezogenen Angaben junger Heranwachsender an das BAPersBw angesichts des durch den demografischen Wandel bedingten verschärften Wettbewerbs von Ausbildungsunternehmen um junge Nachwuchskräfte, und erkennt sie in dem gesetzlich privilegierten Zugang der Bundeswehr zu personenbezogenen Daten von potentiellen Ausbildungssuchenden eine Benachteiligung von privaten Ausbildungsunternehmen bzw. von Ausbildungseinrichtungen der öffentlichen Hand (bitte begründen )? Die Übermittlung und Nutzung der hier in Rede stehenden Daten dient der Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Bundeswehr und damit der Verteidigungsbereitschaft der Bundesrepublik Deutschland. Dieser verfassungsrechtlichen Vorgabe trägt § 58 c SG Rechnung. Im Übrigen wird auf die auf Bundestagsdrucksache 17/4821 vom 21. Februar 2011, Seite 16, enthaltene Begründung verwiesen: „Der personellen Regenerationsfähigkeit der Streitkräfte kommt vor allem wegen eines durch die demographische Entwicklung bedingten verschärften Wettbewerbs mit der Wirtschaft eine besondere Bedeutung zu. Ohne den entsprechenden Nachwuchs ist die Erfüllung des verfassungsmäßigen Auftrags der Bundeswehr gefährdet.“ Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Anlage 1 zu Pari Sts bei der Bundes� ministerin der Verteidigung Grübel - · 1880022-V115 vom A. Oktober 2015 ))· Karriere mit Zukunft Der Schritt in· ihre berufliche Zukunft Freiwilliger Wehrdienst oder Soldat auf Zeit Bundesamt fur das Personalmanagement der Bundeswehr, Abteilung II Personalgewinnung Bruhler Straße 309. 50968 Köln Frau/ Herrn Max Mustermann Musterstraße 10 12345 Musterstadt Sehr geehrte/-r Frau/ Herr Mustermann, Vorgangsnummer: 201100001429 Bitte Vorgangsnummer im Schriftverkehr stets angeben! planen Sie zurzeit Ihren weiteren beruflichen Lebensweg? Die Bundeswehr bietet Ihnen individuelle Möglichkeiten ganz nach Ihrem persönlichen Interesse. Als einer der größten Arbeitgeber Deutschlands bietet Ihnen die Bundeswehr interessante Möglichkeiten. Ob im Rahmen des Freiwilligen Wehrdienstes bis zu 23 Monaten oder in einer Laufbahn als Soldat auf Zeit - wir haben ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot. Ihr weites Aufgabenfeld und die räumliche Nähe ermöglichen es der Bundeswehr, Sie in den verschiedensten Berufsfeldern auszubilden und einzusetzen. 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Anja Textfeld Anja Textfeld Anja Textfeld Anja Textfeld Anja Textfeld Anja Textfeld Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Anja Textfeld Anja Textfeld Anja Textfeld Anja Textfeld Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333