Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 1. Oktober 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6247 18. Wahlperiode 05.10.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6003 – Aufmarsch bewaffneter Soldaten vor dem Reichstagsgebäude am 11. November 2015 aus Anlass eines sogenannten Großen Zapfenstreiches V o r b e me r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 11. November 2015 will die Bundeswehr einen sogenannten Großen Zapfenstreich vor dem Reichstagsgebäude durchführen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 64 der Abgeordneten Ulla Jelpke auf Bundestagsdrucksache 18/5536). Am Tag des Karnevalsbeginns soll so der 60. Jahrestag der Gründung der Bundeswehr gefeiert werden. Zur abendlichen Zeremonie gehören die Präsentation von Wehrmachtskarabinern (98k) und Fackeln (vgl. Zentrale Dienstvorschrift ZDV 10/8 und Bundestagsdrucksache 16/143). Nach dem Großen Zapfenstreich anlässlich des 50. Jahrestages am 26. Oktober 2005 ist es erst das zweite Mal seit der Befreiung Deutschlands und Europas vom Faschismus, dass sich bewaffnete deutsche Soldaten mit Wehrmachtskarabinern und Fackeln vor dem Reichstagsgebäude versammeln. Die Fragesteller gehen davon aus, dass der Bundeswehr bewusst ist, welche Assoziationen sie mit ihrer Veranstaltung weckt. Die Fragesteller halten den Großen Zapfenstreich für eine vollkommen überflüssige und schädliche Angelegenheit. Bewaffnetes Militär im Inland vor dem Parlamentsgebäude aufmarschieren zu lassen, zeugt aus ihrer Sicht weniger vom Charakter einer Parlamentsarmee, sondern von militaristischem Geist, der der Gesellschaft gerne seinen Stempel aufdrücken möchte. Eine zivile Gesellschaft braucht so etwas nicht. Andere Berufsstände blockieren auch nicht ganze Straßenzüge für voraussichtlich mehrere Tage, nur weil sie Geburtstag haben. Wenn die Bundeswehr aber an ihrem Projekt festhalten will, stellt sich die Frage, inwiefern sie ihrer eigenen Dienstvorschrift treu bleibt, die ausdrücklich festhält (Nummer 220 der ZDV 10/8): „Die Bevölkerung ist durch Presse- und Öffentlichkeitsarbeit auf das militärische Zeremoniell aufmerksam zu machen und zur Teilnahme anzuregen.“ Beim letztmaligen Zapfenstreich im Oktober 2005 hingegen war die Bevölkerung weiträumig ausgesperrt und der Zutritt nur einzeln verlesenen Ehrengästen gewährt worden. Damit wurden sowohl Claqueure als auch Kritikerinnen und Kritiker von der Teilnahme ausgeschlossen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6247 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Bundeswehr muss sich aber aus Sicht der Fragesteller, wenn sie schon öffentliche Plätze besetzt, auch öffentliche Kritik gefallen lassen – und zwar ortsnah . 1. Hält es die Bundesregierung für eine zeitgemäße Idee, anlässlich des 60. Gründungstages der Bundeswehr einen Großen Zapfenstreich vor dem Reichstagsgebäude durchzuführen, und wenn ja, warum? Die Bundeswehr ist die Parlamentsarmee eines demokratischen Rechtsstaats und erhält anlässlich ihres 60. Gründungstages damit eine angemessene öffentliche Würdigung. 2. Aus welchen Überlegungen heraus hat sich die Bundeswehr bzw. das Bundesministerium der Verteidigung dafür entschieden, ihren Geburtstag in Form eines Großen Zapfenstreiches zu begehen, und nicht im Rahmen eines weniger aufwendigen und die Öffentlichkeit weniger beeinträchtigenden Formates? Der Große Zapfenstreich ist in Deutschland seit der ersten Hälfte des neunzehnten Jahrhunderts bekannt und als eine besondere und feierliche Abendzeremonie der Streitkräfte und der Militärmusik geschätzt. Dabei bezeichnet der Große Zapfenstreich sowohl die militärische Zeremonie als auch die angetretene Truppe sowie eine historisch überlieferte Musikfolge. In der Bundeswehr gilt er neben dem feierlichen Gelöbnis als die bedeutendste militärische Zeremonie. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Welchen Stand haben die Planungen zum Zapfenstreich bislang, und welche Zeitlinie soll für die weiteren Planungen gelten? Die mit dem Großen Zapfenstreich betrauten zivilen und militärischen Dienststellen sind über das Vorhaben informiert, und die notwendigen Anträge wurden gestellt . Die Vorbereitungen sind so gestaltet, dass ein zeitgerechtes Einladungsund Organisationsmanagement gewährleistet werden kann, um die Veranstaltung am 11. November 2015 durchführen zu können. 4. Wie viele Soldatinnen und Soldaten jeweils welcher Einheiten werden an der Zeremonie insgesamt teilnehmen? An der Durchführung des Großen Zapfenstreichs werden nach dem momentanen Stand der Planungen ca. 530 Soldatinnen und Soldaten als Funktionsträger beteiligt sein. Darüber hinaus werden ca. 500 Soldatinnen und Soldaten sowie zivile Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus allen Teilstreitkräften bzw. Organisationsbereichen der Bundeswehr mit jeweils einer Begleitperson als Gäste teilnehmen. Eine namentliche Festlegung der geladenen Gäste ist bislang nicht erfolgt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6247 Wie viele davon werden a) am eigentlichen Großen Zapfenstreich, b) als Fackelträger, c) als Ehrengeleit, d) als Feldjäger zur Absicherung oder e) in anderer Funktion teilnehmen (bitte benennen)? Am Großen Zapfenstreich werden ca. 450 Soldatinnen und Soldaten des Wachbataillons beim Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und des Musikkorps der Bundeswehr teilnehmen, von diesen werden ca. 90 Soldatinnen und Soldaten als Fackelträger eingesetzt. Darüber hinaus werden ca. 80 Soldatinnen und Soldaten als Organisationspersonal eingesetzt. Ein Einsatz von Soldatinnen und Soldaten als Ehrengeleit findet nicht statt. Die Anzahl der einzusetzenden Feldjägerinnen und Feldjäger steht zum jetzigen Zeitpunkt nicht fest. 5. Wird bei der Durchführung des Großen Zapfenstreiches wieder der Wehrmachtskarabiner 98 k verwendet (wenn nein, bitte Alternative angeben)? Das Wachbataillon beim BMVg verwendet den Karabiner 98k. 6. Sind Ansprachen geplant, und wenn ja, wie viele, und von welchen Personen (falls konkrete Personen noch nicht feststehen, bitte angeben, ob es sich um Vertreter der Gesellschaft, Angehörige der Bundesregierung oder des Militärs handeln soll)? Es ist geplant, dass der Präsident des Deutschen Bundestages und die Bundesministerin der Verteidigung eine Ansprache halten. 7. Mit wie vielen geladenen Gästen rechnet die Bundesregierung derzeit? Wie viele Gäste haben am Großen Zapfenstreich am 26. Oktober 2005 teilgenommen ? Es werden ca. 3 000 Gäste erwartet. Die Gästezahlen aus dem Jahr 2005 liegen nicht mehr vor. Es wird darauf hingewiesen, dass im BMVg Vorgänge der erfragten Art einer Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren unterliegen. 8. Sieht der Ablaufplan das Angebot eines Shuttle-Services für die geladenen Gäste zum Reichstagsgebäude vor, und wenn ja, von welchen Orten aus? Aus welchen Orten bzw. militärischen Liegenschaften werden die an der Zeremonie teilnehmenden Soldaten zum Reichstagsgebäude gebracht? Das Angebot eines Shuttle-Services ist geplant. Die Überlegungen und die Feinausplanung für einen Shuttle-Service für die Gäste und die einzusetzenden und ggf. zu transportierenden Soldatinnen und Soldaten sind derzeit noch nicht abgeschlossen . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6247 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 9. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Großen Zapfenstreich? Welche Kosten waren im Jahr 2005 angefallen? Aufgrund der noch laufenden Ausschreibungen ist eine Angabe der Kosten zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die Kostenangaben zum Großen Zapfenstreich im Jahr 2005 liegen nicht mehr vor. 10. An welchen Personenkreis werden Einladungen versandt? Wie viele hiervon sind Angehörige der Zapfenstreich-Teilnehmer? Rechnet die Bundesregierung mit der Teilnahme ausländischer Staatsgäste (bitte gegebenenfalls angeben , aus welchen Ländern welche Teilnehmer erwartet werden)? Es werden Einladungen u.a. an die Mitglieder des Bundeskabinetts und alle Mitglieder des Deutschen Bundestages, die Vertreterinnen und Vertreter der ständigen Verfassungsorgane und obersten Bundesbehörden, der Europäischen Union und des Diplomatischen Korps sowie der NATO, an die Repräsentanten der Bundesländer und aus dem kommunalen Bereich von Bonn und Berlin, an Vertreterinnen und Vertreter von Kirchen, der Presse und der Wirtschaft, Verbänden, Stiftungen , Instituten und Museen sowie aus verschiedenen Bereichen der Bundeswehr versandt. Darüber hinaus werden ehemalige Angehörige der Bundeswehr und im Einsatz verwundete Soldatinnen und Soldaten sowie Hinterbliebene eingeladen . Zum jetzigen Zeitpunkt ist eine Teilnahme eines ausländischen Staatsgastes nicht bekannt. 11. Inwiefern soll nicht persönlich eingeladenen Bürgerinnen und Bürger die Teilnahme am Großen Zapfenstreich ermöglicht werden? Welche Maßnahmen will die Bundeswehr ergreifen, um die Bürgerinnen und Bürger dementsprechend zur Teilnahme „anzuregen“? Inwiefern will sie dabei gewährleisten , dass auch kritische Bürger teilnehmen können? Die Live-Übertragung des Großen Zapfenstreichs durch einen Fernsehsender ist beabsichtigt. Die Zusage eines Fernsehsenders liegt hierzu vor. Über die Durchführung des Großen Zapfenstreichs vor dem Reichstagsgebäude am 11. November 2015 wird in den Bundeswehrmedien (Print und Online) sowie in den sozialen Medien informiert. Dies beinhaltet auch eine entsprechende Vorberichterstattung . Weiterhin ist beabsichtigt, auf die Live-Übertragung des Großen Zapfenstreichs im Fernsehen auch in der eigenen Berichterstattung hinzuweisen. Eine Information der externen Medien über die Durchführung des Großen Zapfenstreiches erfolgt ergänzend. Die große Bandbreite der Einladungen stellt sicher, dass Bürgerinnen und Bürger mit unterschiedlichen politischen Überzeugungen teilnehmen können. Eine Einteilung von Bürgern in „kritisch“ bzw. „unkritisch“ steht der Bundesregierung nicht zu und ist ihr fremd. 12. Inwiefern sind Vereinbarungen mit den zuständigen Behörden (etwa mit dem Deutschen Bundestag und dem Bezirksamt Mitte, gegebenenfalls weitere ) bereits getroffen bzw. noch in Arbeit? a) Wann ist die Bundeswehr erstmals mit diesen Behörden in Kontakt getreten , und wann hat sie welche Vorschläge bzw. Anträge eingereicht? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6247 b) Wann und wie wurden diese Anträge bzw. Vorschläge beschieden, und welchen Inhalt haben die Bescheide (bitte angeben, wenn Rechtsmittel eingelegt worden sind) bzw. sonstigen Abmachungen bzw. Vereinbarungen ? Die Fragen 12, 12a und 12b werden im Zusammenhang beantwortet. Mit den zuständigen Stellen befinden sich die für die Vorbereitung und Durchführung verantwortlichen Dienststellen seit Mitte April 2015 hinsichtlich des Großen Zapfenstreichs in Kontakt. Ein am 27. Mai 2015 an das Bezirksamt Mitte von Berlin gestellter Antrag auf Sondernutzung ist derzeit noch in Bearbeitung. 13. Welche Straßen, Wege und Plätze will die Bundeswehr anlässlich des Großen Zapfenstreiches konkret nutzen und der Nutzung durch die Öffentlichkeit entziehen (bitte Straßennamen angeben, Örtlichkeiten genau bezeichnen und auch den betreffenden Zeitraum angeben)? Wird es sich mehr oder weniger um den gleichen Absperrungsradius handeln wie im Jahr 2005? Da der Bescheid des Bezirksamtes Mitte von Berlin noch aussteht, können über die tatsächliche Nutzung von Straßen, Wegen und Plätzen zum jetzigen Zeitpunkt keine Angaben gemacht werden. 14. Welche Konsequenzen zieht die Bundeswehr aus dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 3. Mai 2006 (VG 1 A 145.05), in dem festgestellt wurde, dass die Einrichtung eines Sondernutzungsbereichs durch das Land Berlin (beantragt durch die Bundeswehr) rechtswidrig war, weil der Zweck dieser Sondernutzung nicht darin bestand, „eine bestimmte positive Nutzung des öffentlichen Straßenlandes“ zu gewährleisten, sondern es „lediglich negativ darum [ging], den Gemeingebrauch auszuschließen oder zu kontrollieren “? Was folgert die Bundeswehr hieraus hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen der Durchführungs- und Sicherungsmodalitäten zum Großen Zapfenstreich ? Über die mögliche Ausgestaltung eines rechtlich qualifizierten Bereichs der Durchführung des militärischen Zeremoniells ist noch nicht abschließend entschieden . 15. Wird ein militärischer Sicherheitsbereich beantragt (oder ist bereits beantragt worden), und wenn ja, inwiefern wird die Bundeswehr dem ausdrücklichen Hinweis des Berliner Verwaltungsgerichts folgen, „dass auch die Bundeswehr der Bindung durch die Grundrechte unterliegt“, und die Einrichtung eines militärischen Sicherheitsbereichs nicht ausschließe, „dass dieser von Versammlungsteilnehmern zur Durchführung einer Versammlung betreten werden darf, solange keine Gefahr für die militärische Sicherheit besteht“? Über die mögliche Einrichtung eines Militärischen Sicherheitsbereiches ist noch nicht abschließend entschieden. 16. Falls ein militärischer Sicherheitsbereich eingerichtet wird, soll dieser von Feldjägern oder im Wege der Amtshilfe von Angehörigen der Berliner Polizei kontrolliert werden? Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6247 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 17. Ging von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern der „Zapfnix“-Demonstration am 26. Oktober 2005 nach Einschätzung der Bundesregierung eine Gefahr für die militärische Sicherheit aus, und wenn ja, inwiefern? a) Erwartet die Bundesregierung durch allfällig zu erwartende antimilitaristische Proteste Gefahren für die militärische Sicherheit, und wenn ja, inwiefern ? b) Welche Kriterien werden für eine solche Einschätzung generell sowie konkret im Hinblick auf den bevorstehenden Großen Zapfenstreich angelegt ? Die Fragen 17, 17a und 17b werden im Zusammenhang beantwortet. Die Bewertung der Sicherheitslage zum Großen Zapfenstreich im Jahr 2005 liegt nicht mehr vor. Auf fast zehn Jahre zurück liegende Veranstaltungen kommt es bei der Bewertung einer Sicherheitslage nicht an. Für die Einschätzung der Gefährdungslage hinsichtlich des 11. November 2015 werden kurzfristige und aktuelle Einschätzungen der dafür zuständigen Dienststellen erfolgen. Hieraus werden sich ggf. Kriterien und Rückschlüsse auf eine möglicherweise erwartbare Gefährdung der Veranstaltung ergeben. 18. Welche weiteren Veranstaltungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem 60. Gründungstag der Bundeswehr geplant? Welche davon sollen außerhalb militärischer Liegenschaften stattfinden (bitte vollständig mit Ort und Datum angeben)? Auf Bundestagsdrucksache 18/5981 wird verwiesen. Zudem beabsichtigt die Bundeswehr, die Jubiläen von „60 Jahren Bundeswehr“ und „25 Jahren Armee der Einheit“ mit weiteren Veranstaltungen zu würdigen, die der nachfolgenden Tabelle zu entnehmen sind. Datum Veranstaltung Ort 9.11.2015 Feierliches Gelöbnis Bad Salzungen 12.11.2015 Mögliche Vereinbarte Debatte im Deutschen Bundestag Berlin 12.11.2015 Zeitzeugenforum des Zentrums für Militärgeschichte und Sozialwissenschaften der Bundeswehr und der Karl-Theodor-Molinari-Stiftung des Deutschen Bundeswehrverbandes Berlin 20.01.2016 Feierstunde zur Einberufung der ersten ungedienten Rekruten der Bundeswehr vor 60 Jahren und öffentliches Gelöbnis von freiwillig Wehrdienstleistenden Andernach Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333