Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 29. September 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6256 18. Wahlperiode 06.10.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Positionierung der Bundesregierung im Hinblick auf verbindliche Tierschutzstandards internationaler Finanzinstitutionen mit deutscher Mitgliedschaft sowie auf Exportkreditgarantien für Intensivtierhaltungsanlagen – Drucksache 18/6006 – V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In den Standards für Kapitalvergaben durch Internationale Finanzinstitutionen (IFIs) sowie in den Regeln für die Vergabe von Exportkreditgarantien werden Tierschutzaspekte derzeit kaum berücksichtigt. Das führt dazu, dass öffentliche Mittel auch für die Errichtung bzw. Erweiterung von Tierhalteanlagen eingesetzt werden, die den gesetzlichen Tierschutzregelungen in Deutschland bzw. den Regelungen für Neuanlagen widersprechen und damit deutschen Landwirten und Tierhaltern Konkurrenz geschaffen wird, die durch die Unterlaufung von hier geltenden Standards die Wettbewerbssituation verzerren. Die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung hat als erste Internationale Finanzinstitution in ihrer seit November 2014 gültigen Environmental and Social Policy festgelegt, dass ihre Klienten in der landwirtschaftlichen Tierhaltung die Vorgaben der europäischen Union (EU) bzw. die Good International Practice einzuhalten haben. Bei anderen internationalen Finanzinstitutionen sowie den Standards der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für Exportkreditgarantien fehlen noch vergleichbare Regelungen . Im Interesse des Tierschutzes sowie der zukunftsfähigen Entwicklung der Landwirtschaft in den Empfängerländern sowie der Verhinderung von Marktverzerrungen aufgrund unterschiedlicher Tierschutzstandards müssen gleiche und verbindliche Tierschutzregelungen für alle Finanzinstrumente gelten. Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/3112 bereits ausgeführt, sich dafür einsetzen zu wollen, „im Rahmen der OECD-Leitlinien und der Weltbankstandards künftig auch den Tierschutz umfassender zu berücksichtigen“. Konkret überarbeitet die Weltbank ihre Umwelt- und Sozialstandards. Eine Überarbeitung der Umwelt-, Gesundheits- und Sozialrichtlinien der International Finance Corporation steht bevor. Es ist unklar, ob die in Gründung befind- Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6256 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode liche Asiatische Infrastruktur-Investmentbank (AIIB), zu deren Gründungsmitgliedern auch Deutschland zählt, Umwelt- und Sozialstandards von Beginn an anwenden wird. Neben dem Eier-Giganten Avangard hat kürzlich auch das ebenfalls ukrainische Unternehmen Ovostar, mit Firmensitz in den Niederlanden, verkündet, mit Lieferungen von Eiprodukten in die EU begonnen zu haben (Quelle: www.world poultry.net/Layers/Markets-Trade/2015/8/Ovostar-Union-launches-egg-exportsto -the-EU-2666578W/, www.worldpoultry.net/Layers/Markets-Trade/2015/5/ Ten-urgent-questions-about-the-import-of-cage-eggs-from-Ukraine-1745069W/). Beide Firmen setzten ihre Expansionen u. a. mit Hilfe von Hermesbürgschaften um. Ovostar rühmt sich, das höchste Legebatterie-Gebäude Europas errichtet zu haben. Auf Fotos ist der Schriftzug der deutschen Firma Salmet zu sehen (www.ovostar.ua/en/activity/). Ovostar hat aktuell einen Bestand von 4,6 Mio. Legehennen (www.ovostar.ua/data/file/current_reports/ovo_operational_results_ 1h_2015.pdf). Ovostar verkündete erst im Februar 2015, alle Formalitäten für die Auszahlung eines Konsortialkredits über 14,5 Mio. Euro von der AKA Ausfuhrkredit GmbH und Landesbank Berlin AG abgeschlossen zu haben. Davon offenbar 10 Mio. Euro von der Landesbank Berlin (www.ovostar.ua/en/press-center/ news/2013/04/). Dieser Kredit wird von Euler Hermes versichert (www.ovostar.ua/data/file/current_reports/11_february_2015_ovo.pdf) und dient zur Finanzierung der Anschaffung von „poultry housing equipment“ inkl. Käfigen von der Firma Salmet für eine Kapazität von 2,1 Mio. Legehennen. Die Kompatibilität der Anlagen mit EU-Standards ist unklar: Einmal schreibt Ovostar „can be compliant“ (www.ovostar.ua/data/file/presentations/presentation _ukrainian_day_2014.pdf), einmal „are compliant“ (www.ovostar.ua/data/ file/presentations/unicredit_ukrainian_day_2015_presentation.pdf). Bei dem Haltungssystem handelt es sich um ein „enriched cage format“, also ausgestaltete Käfige , d. h. um ein konventionelles Käfigsystem, das durch Herausnehmen von Zwischenwänden und Reduktion der Tierdichte bei Bedarf auf EU-Kompatibilität geändert werden kann, in der Praxis aber auch mit herkömmlicher Tierdichte genutzt werden kann. In jedem Fall entspricht das Haltungssystem ausgestalteter Käfige nicht den in Deutschland geltenden Vorgaben für Neubauten von Tierhaltungsanlagen . Ovostar war bereits Thema der Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/3112. Allerdings verweigerte die Bundesregierung dabei jegliche nähere Angaben zur Haltungsform, Zahl der gehaltenen Tiere etc. Die Übernahme der Exportkreditgarantie durch die Bundesregierung bzw. den Interministeriellen Ausschuss erfolgte im Dezember 2013 (Bundestagsdrucksache 18/3112, Antwort zu Frage 23). Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6256 1. Wird sich die Bundesregierung im Rahmen der dritten Konsultationsrunde für die „World Bank Safeguard Policies: Environmental and Social Framework “ aktiv für verbindliche Tierschutzregelungen einsetzen, die nicht nur für sogenannte large scale Tierhaltungsanlagen, sondern für alle landwirtschaftlichen Tierhalteanlagen gelten, welche Finanzmittel von der Weltbank erhalten, so dass gewährleistet wird, dass tierschutzwidrige Haltungsanlagen nicht mehr finanziert werden? Wenn ja, wie, und mit welchen Mitteln wird sich die Bundesregierung einsetzen ? Für welche Regelungen wird sich die Bundesregierung einsetzen (bitte konkrete Regelungen und Formulierungen, die die Bundesregierung festschreiben möchte, nennen)? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung wird sich auch im Rahmen der dritten Konsultationsrunde aktiv für eine wirkungsvolle Überarbeitung der Umwelt- und Sozialstandards der Weltbank einsetzen. Dabei wird sie sich an dem öffentlich zugänglichen deutschen Positionspapier (consultations.worldbank.org/Data/hub/files/german_ position_on_safeguards.pdf) orientieren, in dem auch eine Einbeziehung von Tierschutzstandards in die neuen Umwelt- und Sozialstandards der Weltbank gefordert wird. 2. Inwiefern hält die Bundesregierung es für zielführend und mit dem Beschluss der Agrarministerkonferenz vom April 2014 vereinbar, dass in den Safeguard Policies der Weltbank auf die Richtlinien der World Organisation for Animal Health (OIE) Bezug genommen werden soll, wie sie es in ihrer bisherigen Stellungnahme zum Entwurf der Safeguard Policies selbst vorgeschlagen hat (German Comments on the World Bank Safeguards Review), obwohl OIE-Richtlinien derzeit nur für Mastrinder und für Masthühner existieren und letztere nicht die in der EU verbotene Käfighaltung ausschließen? Deutschland hat im Rahmen der Überarbeitung der Umwelt- und Sozialstandards der Weltbank gefordert, dass die Weltbank ihre Vergabe- und Förderpolitik mit einer Berücksichtigung von Tierschutzstandards verbindet. Dabei sollten die Standards der OIE als der führenden und international anerkannten Fachorganisation im Bereich Tiergesundheit und Tierschutz besonders hervorgehoben werden . Deutschland setzt sich darüber hinaus bei der Weltbank, bei anderen internationalen Organisationen einschließlich der OIE sowie in der EU für Richtlinien zum Tierschutz ein, die alle Tierhaltungen umfassen. 3. Auf welche Weise will die Bundesregierung stattdessen erreichen, dass die in der EU verbotenen Formen der Tierhaltung (z. B. Käfighaltung von Masthühnern, dauernde Kastenstandhaltung von Sauen etc.) durch die Safeguard Policies ausgeschlossen werden? Die Umwelt- und Sozialstandards der Weltbank sind interne Verwaltungsvorschriften , die den rechtlichen Rahmen für die Investitionskreditvergabe durch die Weltbank verankern und negative soziale und ökologische Auswirkungen von Weltbank-finanzierten Projekten verhindern sollen. Letztlich müssen sich alle Mitglieder der Weltbank auf die neuen, überarbeiteten Standards einigen. Diese können sich deshalb nicht ausschließlich auf die Regelungen der EU beziehen. Die Bundesregierung hat sich aber in weiteren, spezifischer auf Tierhaltung und Tierschutz bezogenen Dokumenten der Weltbankgruppe für eine Orientierung an den Standards der EU eingesetzt und wird dies auch weiterhin tun. Hierzu zählt Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6256 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode die im Dezember 2014 überarbeitete “Good practice note Improving Animal Welfare in Lifestock Operations” der IFC (International Finance Corporation). 4. Welche Reaktionen seitens der Europäischen Kommission und anderer EUMitgliedstaaten erhielt die Bundesregierung in Bezug auf die gemeinsame Erklärung zum Tierschutz mit Dänemark und den Niederlanden und die darin enthaltene Absicht, sich im Rahmen der im Landwirtschaftssektor aktiven internationalen Finanzinstitutionen und im internationalen politischen Rahmen der nationalen Ausfuhrkreditagenturen für den Tierschutz einzusetzen (www.bmel.de)? Die Europäische Kommission und eine Reihe von Mitgliedstaaten der EU haben die gemeinsame Erklärung zum Tierschutz von Deutschland, Dänemark und den Niederlanden grundsätzlich begrüßt, ohne spezifisch auf Tierschutz in internationalen Organisationen und bei Ausfuhrkreditagenturen einzugehen. 5. Welche konkreten Schritte hat die Bundesregierung unternommen bzw. plant die Bundesregierung, um bei der bevorstehenden Novellierung der EHS Guidelines der IFC, die die landwirtschaftliche Tierhaltung betreffen, die Aufnahme verbindlicher Tierschutzstandards zu erreichen, und wird die Bundesregierung diesbezüglich einen konkreten Vorschlag an die IFC herantragen ? Die Bundesregierung verfolgt die Novellierung der EHS Guidelines der IFC und plant, sich in der kommenden Konsultationsrunde mit Textvorschlägen in den Prozess einzubringen und dabei auch auf eine Berücksichtigung des Tierschutzes zu achten. 6. In welcher Form bringt sich die Bundesregierung in die Erarbeitung der environmental and social policy der AIIB ein, bei der Deutschland Gründungsmitglied ist? Wird sich die Bundesregierung aktiv dafür einsetzen, dass darin verbindliche , zeitgemäße Tierschutzstandards enthalten sein werden, und zu diesem Zweck mit anderen Gründungsmitgliedern zusammenarbeiten? Welche Regelungen zum Tierschutz beabsichtigt die Bundesregierung in die environmental and social policy der AIIB einzubringen? Als Gründungsmitglied ist die Bundesregierung eng in die Erarbeitung der Environmental and Social Policy der Asiatischen Infrastruktur-Investitionsbank (AIIB) eingebunden und bringt sich ressortübergreifend in den Konsultationsprozess ein. Dabei erfolgt eine enge Orientierung an etablierten internationalen Standards anderer multilateraler Finanzinstitutionen wie bspw. der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung sowie der Asiatischen Entwicklungsbank . Die Bundesregierung setzt sich dabei auch für eine Berücksichtigung des Tierschutzes ein. 7. Welche konkreten Schritte plant die Bundesregierung, um die Diskussion über verbindliche Tierschutzstandards in den Common Approaches der OECD in absehbarer Zeit zu einem Ergebnis zu bringen? Bei der Überarbeitung der Common Approaches handelte es sich um technische Anpassungen, die sich im Rahmen der Arbeit der umweltpraktischen Arbeitsgruppe der OECD ergeben haben. Im Rahmen dieser Anpassungen setzte sich die Bundesregierung dafür ein, dass das Thema Tierschutz verstärkt in den Common Approaches berücksichtigt wird. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6256 8. Wird sich die Bundesregierung zusätzlich für eine gemeinsame EU-Position entsprechend Artikel 24 der Common Approaches einsetzen, wonach die Exportkreditagenturen der EU-Mitgliedstaaten ihre Kreditgarantien an die Einhaltung der EU-Tierschutzstandards zu knüpfen haben? Die Common Approaches schreiben vor, dass die Projekte, für die die jeweiligen Exporte bestimmt sind, den nationalen Standards im Bestellerland sowie den Standards der Weltbankgruppe entsprechen müssen. Artikel 24 der Common Approaches lässt bereits zu, dass auch EU-Tierschutzstandards zu Grunde gelegt werden können, wenn diese über die Bestellerland- und Weltbankstandards hinausgehen . Die Bundesregierung setzt sich in der OECD dafür ein, dass alle Mitgliedstaaten vor der Übernahme von Exportkreditgarantien für Tierhaltungsanlagen regelmäßig auch tierschutzfachliche Kriterien prüfen. Eine allgemeine Verpflichtung lediglich der EU-Staaten, die Übernahme von Exportkreditgarantien regelmäßig an EU-Tierschutzstandards zu knüpfen, würde zu Wettbewerbsnachteilen der europäischen Lieferanten gegenüber Unternehmen aus anderen OECDLändern führen. Daher entspräche eine Vereinbarung, die ausschließlich die EUStaaten an bestimmte Standards bindet, aus Sicht der Bundesregierung nicht dem Verständnis der Common Approaches, die gleiche Rahmenbedingungen für die Exporteure der OECD schaffen sollen. 9. Entsprechen die von Ovostar Union N.V. genannten 14,5 Mio. Euro (www. ovostar.ua/data/file/current_reports/11_february_2015_ovo.pdf) der im November 2013 in Deckung genommenen Kreditsumme (Bundestagsdrucksache 18/3112, Antwort zu Frage 23), oder wurde ein Teil dieser Summe zu einem späteren Zeitpunkt in Deckung genommen? Die von Ovostar Union N.V. genannte Summe entspricht einem im Januar 2015 in Deckung genommenen Darlehensbetrag, wobei ein Teil rückversichert werden konnte. Dieses Geschäft steht in keinem Zusammenhang mit dem in der Frage genannten Geschäft aus dem Jahre 2013. 10. Angesichts der Tatsache, dass Ovostar in der Ukraine in Deutschland für Neuanlagen nicht mehr zugelassene Käfiganlagen einsetzt (www.ovostar.ua /data/file/presentations/presentation_ukrainian_day2014.pdf) und eine Indeckungnahme daher dem Beschluss der Agrarministerkonferenz vom August 2013 widerspricht, wie begründet die Bundesregierung die Übernahme dieser Exportkreditgarantie? Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 11. Falls die Bundesregierung die Indeckungnahme mit den Interessen des Exporteurs begründet, warum werden nicht die Interessen der von Importen von Eiprodukten aus diesen Käfiganlagen (www.worldpoultry.net/Layers/ Markets-Trade/2015/8/Ovostar-Union-launches-egg-exports-to-the-EU- 2666578W/ und www.worldpoultry.net/Layers/Markets-Trade/2015/5/Tenurgent -questions-about-the-import-of-cage-eggs-from-Ukraine-1745069W/) betroffenen heimischen Geflügelhalter in gleicher Weise berücksichtigt? Hermesdeckungen sind ein spezielles Instrument der Außenwirtschaftsförderung und dienen dazu, deutsche Exporteure gegen die Risiken eines Zahlungsausfalls abzusichern. Kernziel ist dabei die Förderung der heimischen Wirtschaft in Bezug auf den Erhalt und die Schaffung von Arbeitsplätzen. Besonderes Augenmerk legt die Bundesregierung dabei zum Beispiel auf kleine und mittlere Unternehmen und/oder Exporteure aus strukturschwächeren Gebieten. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6256 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Es wird außerdem auf die Antwort zu den Fragen 12 und 13 verwiesen. 12. Welche Schlussfolgerung und Konsequenzen zieht die Bundesregierung angesichts der aktuellen Preiskrise auf den deutschen und europäischen Agrarmärkten und den mit deutschen Tierschutzregelungen nicht vereinbarten Produktionsbedingungen von Ovostar in der Ukraine, aus der Verkündung, dass Ovostar mit der Belieferung des europäischen Marktes begonnen hat? 13. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine Wettbewerbsverzerrung bzw. eine Benachteiligung deutscher Eierproduzenten vorliegt, wenn unter anderen weniger strikten und mit deutschen Tierschutzregelungen nicht konformen Bedingungen erzeugte tierische Produkte auf den europäischen und deutschen Markt gelangen und diese auf den europäischen und deutschen Markt das Preisniveau drücken? Wenn nein, warum? Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Aus Sicht der Bundesregierung gibt es zurzeit keine Krise auf dem deutschen oder europäischen Markt für Eier und Eiererzeugnisse. Der Import von Eiern und Eiprodukten nach Deutschland bzw. auf den EU-Binnenmarkt unterliegt den allgemeinen lebensmittelrechtlichen Einfuhrbestimmungen. Einfuhrbeschränkungen aufgrund der Nichteinhaltung von EU-Tierschutzstandards sind dort nicht normiert . Zum Ausgleich für höhere EU-Produktionsstandards besteht allgemein für Eier und Eiprodukte in der EU ein wirkungsvoller Außenschutz in Form von Einfuhrabgaben . Daneben gibt es in bestimmtem Umfang zollbegünstigte Kontingente, u. a. für die zollfreie Einfuhr aus der Ukraine von insgesamt 4 500 t für 2015. Von diesem Kontingent sind im derzeit laufenden Jahr 37,5 Tonnen, also 0,8 vom Hundert, genutzt worden. Mit einem Selbstversorgungsgrad bei Eiern in der EU 2014 von rund 103 Prozent, Drittlandexporten 2014 in Höhe von rund 181 600 Tonnen (Warengruppen 04 07 und 04 08 des Harmonisierten Systems: Vogeleier mit und ohne Schale, Eigelb) und Drittlandsimporten in Höhe von rund 6 300 Tonnen ist die EU Nettoexporteur . Angesichts dieser Marktsituation ist ein spürbarer Einfluss der ukrainischen Erzeugung auf die Marktstellung der Eierwirtschaft der EU nicht erkennbar. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass im Assoziierungsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine vom 21. März 2014 auch die Annäherung der tierschutzrechtlichen Vorschriften der Ukraine an die Vorschriften der EU vorgesehen ist. 14. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass Kreditgarantien für Investitionen, die mit den in Frage 13 beschriebenen Folgen verbunden wären, keine sinnvolle Politik und keine sinnvolle Ausgabe von Haushaltsmitteln darstellen würde? Wenn nein, warum? Auf die Antwort zu den Fragen 11 bis 13 wird verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6256 15. Kam es bei den seit dem Jahr 2000 übernommenen Hermesbürgschaften für Tierhaltungsanlagen (vgl. u. a. Bundestagsdrucksache 17/10626, Fragen 1 und 10, Bundestagsdrucksache 18/3112, Fragen 1 und 7) zu Zahlungsausfällen ? Wenn ja, wie hoch ist die Summe der durch die öffentliche Hand übernommenen Entschädigungen, und welche Projekte betreffen diese? Bei den seit dem Jahr 2000 übernommenen Hermesdeckungen für Tierhaltungsanlagen ist es bei fünf Geschäften zu Zahlungsausfällen gekommen. Aus laufenden Entschädigungsverfahren ergibt sich ein aktueller Entschädigungsbetrag in Höhe von 8,4 Mio. Euro. Mögliche Rückzahlungen in der Zukunft im Rahmen von Regressansprüchen sind in dieser Zahl jedoch nicht berücksichtigt. Konkrete Angaben zu einzelnen Projekten tangieren verfassungsrechtlich geschützte Betriebs - und Geschäftsgeheimnisse der betreffenden Unternehmen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333