Deutscher Bundestag Drucksache 18/626 18. Wahlperiode 20.02.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Andrej Hunko, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/280 – Entwicklung der EUBAM-Mission in Libyen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Juni 2013 begann die Mission der Europäischen Union zur Entwicklung eines „integrierten Grenzmanagements“ in Libyen (EUBAM Libyen). Daran ist auch die Bundespolizei beteiligt. Ziel ist unter anderem die Schaffung von bis dahin nicht existierenden „Border Guards“. Gemeint ist eine Gendarmerie, die dem Militär untersteht, aber im Innern eingesetzt wird. Außer dem Grenzschutz sollen die Soldaten unter anderem an „kritischer Infrastruktur“ zum Einsatz kommen. Zum Portfolio gehören auch Spezialeinsätze, wie sie im Rahmen von EUBAM (European Union Border Assistance Mission to Moldova and Ukraine) ebenfalls trainiert werden (Libya Herald, 8. November 2013). Die EUBAM-Mission wird nicht zuletzt deswegen kritisch beobachtet, weil die menschenrechtliche Lage in Libyen nach wie vor äußerst schlecht ist. Die Sicherheitsbehörden, soweit sie überhaupt im eigentlichen Sinn existieren und nicht durch Milizen ersetzt sind, beteiligen sich mitunter an Menschenrechtsverletzungen . Insbesondere die Behandlung von Flüchtlingen scheint sich im Vergleich zu Zeiten des Gaddafi-Regimes nicht verbessert zu haben. Die Mission enthält daher das Risiko, nicht zur Verbesserung der Rechtslage, sondern zur Stärkung menschenrechtsfeindlicher Gruppierungen inklusive Milizen beizutragen . Ob der Ansatz der Mission, auch Personen mit explizit militärischem Hintergrund zu rekrutieren, insoweit erfolgversprechend ist, wird von den Fragestellern bezweifelt. Mittlerweile wurden von der französischen Internetseite „MEDIAPART“ die geheimen Operationsregelungen (CONOPS PLUS) veröffentlicht (www.mediapart.fr/files/EUBAMRapportAVRIL2013.pdf). Es handelt sich um ein Papier des Europäischen Auswärtigen Dienstes (EAD) und ist als Ratsdokument 8182/4/13 an alle Delegationen der EU-Mitgliedstaaten verteilt worden. Das auf April 2013 datierte Dokument enthält zahlreiche Details, welche die Bundesregierung noch im Sommer 2013 nicht gewusst haben will Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 13. Februar 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. (siehe Bundestagsdrucksache 17/14417). So wird dort berichtet, dass das libysche Polizeigesetz zwar grundlegend für EUBAM ist, dieses jedoch nicht einmal in einer englischen Fassung vorliegt. Laut dem EAD sollen allein Drucksache 18/626 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19 000 ehemalige Kämpfer zukünftig dem libyschen Innenministerium unterstehen , mindestens 6 000 werden in die „Border Guards“ integriert. Die EUBAM-Mission sollte nach einem halben Jahr, so sieht es der Operationsplan vom 18. April 2013 vor, eine Bilanz vorstellen. Angesichts des Umfangs der Kleinen Anfrage erklären sich die Fragesteller vorab mit einer Verlängerung der Antwortfrist einverstanden. Vo r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Operationskonzepte und weitere Planungsdokumente von GSVP-Missionen (GSVP = Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik) unterliegen der Vertraulichkeit. Die Bundesregierung kommentiert keine Dokumente, die im Internet kursieren und Anspruch erheben, ein vertrauliches EU-Dokument zu sein. Die nachfolgenden Ausführungen sind daher nicht als Stellungnahme zu dem in der Vorbemerkung der Fragesteller zitierten Dokument zu verstehen. 1. Wie haben sich Implementierung und Durchführung der EUBAM-Mission aus Sicht der Bundesregierung grundsätzlich entwickelt, und welche Probleme und Defizite erkennt sie? Die politische Lage in Libyen ist unübersichtlich. Die Sicherheitslage hat sich seit der Errichtung der EU Border Assistance Mission in Libya (EUBAM Libyen) im Mai 2013 verschlechtert. Unter Muammar al-Gaddafi hatte die libysche Staatsführung „offene Grenzen“ propagiert. In Libyen gibt es daher keine oder nur sehr rudimentäre Grenzschutzstrukturen. Die GSVP-Mission EUBAM Libyen konnte ihre Arbeit vor diesem Hintergrund nicht in der ursprünglich vorgesehenen Geschwindigkeit aufnehmen. Trotz der schwierigen Arbeitsumstände hat EUBAM Libyen bislang bereits etwa 300 libysche Grenzschützer ausgebildet sowie Workshops und Seminare durchgeführt. 2. Wie genau ist nach Kenntnis der Bundesregierung in Zusammenhang mit EUBAM der Begriff „integriertes Grenzmanagement“ definiert? Integriertes Grenzmanagement ist die Zusammenführung und Unterstützung aller Einheiten und Behörden, die sich bei ihrer Arbeit gegenseitig unterstützen und gemeinsam zur Stärkung der Kontrolle der Behörden eines Landes über die Landesgrenzen beitragen. 3. Wie viele Mitglieder umfasste die Mission bis Anfang August 2013, und wie viele umfasst sie gegenwärtig? Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung allfällige signifikante Abweichungen von der Planung (bis Ende November 2013 sollte die EUBAMMission komplett sein) zu erklären, und welche Schlussfolgerungen hat die Missionsleitung daraus gezogen? Die Personalstärke von EUBAM Libyen betrug Anfang August 2013 22 Personen (Stand: 4. August 2013). Derzeit (Stand: 28. Januar 2014) hat die Mission 45 Mitglieder. Die Planungen für den Aufwuchs der Mission wurden an die Entwicklungen der Sicherheitslage in Libyen angepasst. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/626 4. Welche See-, Luft- und Landgrenzen werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit von welchen Behörden bzw. Ministerien offiziell kontrolliert , welche befinden sich weiterhin außerhalb staatlicher Kontrolle, und welche Auswirkungen hat der militärische Ausnahmezustand einiger Provinzen auf die Situation? Die Grenzübergänge zur Tunesischen Republik und zur Arabischen Republik Ägypten werden vom Innenministerium kontrolliert, die übrigen Landgrenzen befinden sich außerhalb staatlicher Kontrolle. Die Flughäfen Tripolis und Misurata werden von der dem Innenministerium unterstehenden Grenzpolizei kontrolliert . Die Küste wird von der Wasserschutzpolizei „Coastal Security“ des Innenministeriums sowie von der Küstenwache des Verteidigungsministeriums kontrolliert. Zur Lage in Benghazi und Sabha liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. 5. Inwiefern kann die Bundesregierung aus ihrer Teilnahme an EUBAM und diversen Treffen mit allen Ministerien die Einschätzung des EAD bestätigen , dass die libysche Armee auch nach den Unruhen weitgehend intakt ist (siehe Ratsdokument 8182/4/13)? Nach Kenntnis der Bundesregierung geht der EAD in den Planungsdokumenten zu EUBAM Libyen davon aus, dass die libysche Armee nicht mehr intakt ist. Diese Einschätzung wird von der Bundesregierung geteilt. 6. Wie viele Angehörige nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bislang in die „Border Guards“ (BG) integriert worden, und welche weiteren derartigen Maßnahmen sind anvisiert? Wo sind die neuen Grenzsoldaten in welcher Stärke jeweils stationiert? Die Bundesregierung kann zu den Zahlen des laufenden Integrationsprozesses keine verlässliche Auskunft geben. Zur Stationierung der entsprechenden Soldaten liegen der Bundesregierung keine belastbaren Informationen vor. 7. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung, wie im Ratsdokument 8182/4/13 beschrieben, zu, dass die BG „mehr mit der Unterstützung militärischer Truppen beschäftigt [sind] als mit der Grenzsicherung“? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 8. Worin besteht nach Kenntnis der Bundesregierung das Mandat der BG, und inwiefern ist anvisiert, diese zukünftig nicht mehr als vierte Streitkraft unter militärisches Kommando zu stellen? Nach Kenntnis der Bundesregierung besteht das Mandat der „Border Guards“ darin, das Grenzgebiet bis zu 50 km landeinwärts der Grenze, das Umfeld der Grenzstationen sowie sensible Infrastruktur zu sichern. Sie sind derzeit neben Armee, Luftwaffe und Marine als vierte Teilstreitkraft dem Verteidigungsministerium unterstellt. Weitere Informationen liegen der Bundesregierung nicht vor. Drucksache 18/626 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode a) Welche libyschen Gesetze oder sonstigen Vereinbarungen regeln nach Kenntnis der Bundesregierung die Kompetenzen und Verantwortungsbereiche der BG? Wie für alle postrevolutionären libyschen Sicherheitskräfte wird für die „Border Guards“ ein neuer regulatorischer Rahmen zu schaffen sein. b) Inwiefern trifft es zu, dass die BG auch „kritische Infrastruktur“ überwachen und weitere Aufgaben im Innern übernehmen (siehe Ratsdokument 8182/4/13)? Die „Border Guards“ sind mit der Sicherung von Kraftwerken und Anlagen zur Trinkwasserversorgung beauftragt. c) Welche Trainings von BG haben nach Kenntnis der Bundesregierung unter Leitung der italienischen Carabinieri an der Akademie des CoESPU (Center of Excellence for Stability Police Units) in Vicenza stattgefunden (siehe Ratsdokument 8182/4/13)? Die Bundesregierung kann keine verlässlichen Auskünfte über die bilateralen Aktivitäten ihrer europäischen Partner geben. Nach Kenntnis der Bundesregierung sollen im zweiten und vierten Quartal 2014 „Ausbildung der Ausbilder“- Kurse durch italienische Carabinieri durchgeführt werden. 9. Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Trainingslehrpläne , wie geplant, bis August 2013 für die Naval Costal Guard (NCG), BG und den Zoll entwickelt bzw. bis Anfang November 2013 implementiert worden? a) Welche Aussagen treffen diese Lehrpläne hinsichtlich der Menschenrechte und der Genfer Flüchtlingskonvention (bitte möglichst im vollständigen Wortlaut angeben)? b) Was enthalten besonders die Lehrpläne für die NCG zum Recht, ein Land zu verlassen, inklusive des eigenen? c) Wie gliedern sich die Lehrpläne darüber hinaus auf, und welche Schwerpunkte werden gesetzt? Die Entwicklung der Ausbildungslehrpläne für die „Border Guards“, die Küstenwache und den Zoll ist nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht abgeschlossen . 10. Liegt der erste Halbjahresbericht, der Anfang November 2013 vorgelegt werden sollte, mittlerweile tatsächlich vor, und wenn ja, a) inwiefern ist dieser öffentlich bzw. für Mitglieder des Deutschen Bundestages einsehbar, b) welche Aussagen werden darin getroffen, c) welche Defizite werden benannt und welche Schlussfolgerungen gezogen , d) welche Empfehlungen werden getroffen, e) welche Veränderungen hinsichtlich der Fortführung von EUBAM resultieren daraus? Der Halbjahresbericht von EUBAM Libyen vom 18. November 2013 ist ein nichtöffentliches Dokument des EAD. Er analysiert die bisherige Tätigkeit der Mission und skizziert die Planung für die nächsten sechs Monate. Zu den im Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/626 Halbjahresbericht genannten Herausforderungen für die Arbeit von EUBAM Libyen gehören die prekäre Sicherheitslage und die unübersichtliche politische Situation in Libyen. Schlussfolgerung ist unter anderem die Überlegung, Teile der Mission zeitweise nach Malta zu verlegen. Die im Sechsmonatsbericht enthaltenen Empfehlungen zielen auf eine Verbesserung der Effektivität von EUBAM Libyen und auf die Stärkung der regionalen Ausrichtung der Mission. EUBAM Libyen soll die prekäre Sicherheitslage und die unübersichtliche politische Situation bei ihrer weiteren Tätigkeit berücksichtigen. 11. Wie viele Angehörige bzw. Beschäftigte der EUBAM-Mission haben nach Kenntnis der Bundesregierung spezifische militärische Kenntnisse, und inwiefern werden diese von EUBAM benötigt? Einige Mitglieder von EUBAM Libyen haben militärischen Hintergrund. Die „Search and Rescue (SAR)“-Einheiten der maltesischen Küstenwache beispielsweise gehören zur Marine. Darüber hinaus können einige Polizeibeamte der Mitgliedstaaten unter militärischem Kommando eingesetzt werden, so zum Beispiel die italienischen Carabinieri. Deren Kenntnisse sind hilfreich für das Verständnis der libyschen Strukturen und Arbeitsprozesse der libyschen Einheiten „Border Guards“ und „Naval Coast Guard“ sowie der libyschen „Search and Rescue“-Strukturen. 12. Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass auch der libysche Geheimdienst mit der EUBAM-Mission zusammenarbeiten will, und welche neueren Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zu dessen Zusammensetzung vor (siehe Bundestagsdrucksache 17/14417), wie es im Ratsdokument 8182/4/13 als Fusion ziviler und militärischer Dienste beschrieben wird? Die Bundesregierung äußert sich nicht zur Tätigkeit ausländischer Geheimdienste . 13. Liegen der Bundesregierung mittlerweile Informationen darüber vor, ob es eine englische Übersetzung des libyschen Polizeigesetzes gibt, und wenn ja, welche? Inwiefern wird das Polizeigesetz nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit überarbeitet? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 14. In welchem Verhältnis stehen nach Kenntnis der Bundesregierung die bislang angefallenen Kosten zur Sicherung der EUBAM-Mission zu den Gesamtkosten ? a) Sofern die Sicherungsausgaben signifikant höher liegen als bei den ursprünglich veranschlagten 50 Prozent, welche Gründe sind hierfür ausschlaggebend ? b) Wie hoch sind die bislang bzw. bis zum Stichtag der letzten Erhebung aufgelaufenen Ausgaben für die Sicherung der EUBAM-Mission? c) Wie hoch fallen dabei die Ausgaben für private Sicherheitsdienste (in absoluten Zahlen) aus? Drucksache 18/626 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Hierzu wird auf die als Verschlusssache „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage verwiesen.* Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 15. Welche privaten Sicherheitsdienste werden nach Kenntnis der Bundesregierung von der EUBAM-Mission in Anspruch genommen (bitte Firmen sowie Anzahl der Mitarbeiter nennen)? Welche Referenzen haben diese Firmen nach Kenntnis der Bundesregierung ? Inwieweit wurden die Verträge nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2013 hinsichtlich anderer Auftragnehmer geändert, und welche Gründe waren hierfür maßgeblich? Um die Sicherung von EUBAM Libyen zu gewährleisten, schließt der Missionsleiter in alleiniger Verantwortung Verträge mit privaten Sicherheitsanbietern. 16. Welche Gewichtung hat die EUBAM-Mission bezüglich See-, Land- und Luftgrenzen nach Kenntnis der Bundesregierung getroffen, und woran zeigt sich diese Gewichtung (bitte soweit möglich konkrete Angaben machen )? Das Mandat der Mission bezieht sich auf die Unterstützung der libyschen Behörden bei der Entwicklung ihrer Kapazitäten zur Verbesserung der Sicherheit der Land-, See- und Luftgrenzen. Allen Bereichen sollen EUBAM-Berater zugewiesen werden. 17. Mit welchen libyschen Behörden sowie mit welchen konkreten Dienststellen hat EUBAM nach Kenntnis der Bundesregierung bislang (im weiteren Sinne) zusammengearbeitet? EUBAM Libyen hat nach Kenntnis der Bundesregierung bislang mit den folgenden libyschen Behörden zusammengearbeitet: Innenministerium (Polizei, Grenzpolizei , Küstenpolizei), Verteidigungsministerium („Border Guards“, „Naval Coast Guard“), Finanzministerium (Zoll, Maritime Zolleinheit), Transportministerium (Hafenbehörde, Telekommunikationsbehörde). a) Welcher Art war die Zusammenarbeit, und welche konkrete Unterstützung hat EUBAM geleistet? EUBAM Libyen hat Beratung und vereinzelte Trainingsmaßnahmen durchgeführt . b) Welche Schlussfolgerungen zieht die EUBAM-Mission nach Kenntnis der Bundesregierung aus den bisherigen Erfahrungen? Es besteht weiterer und langfristiger Beratungsbedarf, damit die Strukturen und Abläufe in den Sicherheitsbehörden in libyscher Eigenverantwortung und im Sinn einer nachhaltigen Strategie verändert werden können. * Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/626 18. In welcher Form und in welchem Umfang wird den Angehörigen der libyschen Grenzbehörden seitens EUBAM die Bedeutung der Einhaltung von Menschenrechten vermittelt, und in welchem Umfang gilt dies auch für die Rechte von Asylsuchenden und Flüchtlingen nach der Genfer Flüchtlingskonvention ? Die Vermittlung der Bedeutung der Beachtung von Menschenrechten ist ständiger Bestandteil von Beratung und Trainingsmaßnahmen. EUBAM Libyen hat hierzu die Stelle einer Beraterin für Rechtsstaatlichkeit („Rule of Law“), Menschenrechte und „Genderfragen“ eingerichtet. 19. Mit welchen ggf. weiteren Instrumenten versucht EUBAM nach Kenntnis der Bundesregierung die Beachtung der Menschen- und insbesondere Flüchtlingsrechte durch die libyschen Behörden zu verbessern? Zusätzlich zur Beratung durch thematische Unterrichtungen führt EUBAM Libyen auch Seminare durch, die zum Teil gemeinsam mit anderen Organisationen wie der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen (UNSMIL), dem Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) oder der Internationalen Organisation für Migration (IOM) durchgeführt werden. 20. An welcher Stelle in den einschlägigen EU-Beschlüssen befindet sich die von der Bundesregierung angeführte Aufgabe der EUBAM-Mission, die Vermischung militärischer und polizeilicher Belange aufzuheben (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 17/14417), und warum glaubt die Bundesregierung, einer solchen Aufgabe gerade dadurch nachkommen zu können, dass mit den BG eine explizit militärische Kraft für Aufgaben des Grenzschutzes ausgebildet wird? Die sicherheitspolitischen Planungsdokumente der Europäischen Union enthalten Ausführungen über die Aufgaben von EUBAM Libyen. Zu diesen Aufgaben gehört die Aufhebung der Vermischung von militärischen und polizeilichen Belangen durch Beratung und Einleitung von Umstrukturierungsmaßnahmen. EUBAM Libyen unterstützt die Umstrukturierung im Bereich der grenzpolizeilichen Aufgaben durch fachliche Beratung im Rahmen der Tätigkeit der interministeriellen „Arbeitsgruppe Grenzmanagement“. Gleichzeitig muss die Mission bei ihrer Arbeit die Besonderheiten libyscher Strukturen und Akteure berücksichtigen . 21. Inwiefern gab es nach Kenntnis der Bundesregierung Kontakte zu Milizen bzw. Stammesorganisationen (bitte ggf. Anlass der Kontaktaufnahme, Name der Milizen und Art etwaiger Zusammenarbeit darstellen)? Falls es keine solchen Kontakte gab, hat die EUBAM-Mission an den 23 der 25 Grenzübergänge (siehe die Antwort der Bundesregierung zu Frage 16c der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/14417), die nach Darstellung der Bundesregierung unter Kontrolle von Milizen stehen, keinerlei Präsenz gezeigt, und wenn doch, welcher Art und mit welchem Ziel? Nach Kenntnis der Bundesregierung steht EUBAM Libyen bislang mit offiziellen libyschen Behörden in Kontakt, auch solchen, die teilweise Milizen integriert haben. Das gilt am Grenzübergang Ghadames am Dreiländereck zwischen Libyen, Tunesien und Algerien. Die Mission hat diesen Grenzübergang besucht und dort bei einem Folgebesuch ein Training für 73 Angehörige (darunter zwölf Drucksache 18/626 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Frauen) der libyschen Agenturen für Grenzmanagement durchgeführt. Ob und in welcher Art in Ghadames eine Präsenz möglich ist, wird derzeit eruiert. 22. Welche der kontaktierten Behörden bzw. Dienststellen stützen sich nach Kenntnis der Bundesregierung überwiegend oder teilweise auf Verbände ehemaliger Aufständischer? Das Personal von Polizei, Armee und „Border Guards“ besteht zu großen Teilen aus Angehörigen ehemaliger Aufständischer. 23. Wie schätzt die Bundesregierung selbst und nach ihrer Kenntnis die EUBAM- Missionsleitung das Verhältnis solcher, von ehemaligen aufständischen beeinflussten Armee- oder Polizeieinheiten zu den Menschenrechten ein? Die Mission soll die libysche Regierung durch Ausbildung und Beratung dabei unterstützen, ihre grenzpolizeilichen Behörden und Organisationseinheiten zu verbessern und an internationale Standards und „beste Praktiken“ anzugleichen. 24. Welche Defizite gibt es darüber hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung hinsichtlich der Einhaltung der Menschenrechte durch libysche Sicherheitsbehörden ? Die seit November 2012 amtierende libysche Regierung unternimmt Bemühungen zur Verbesserung der Menschenrechtslage. Effektiver Menschenrechtsschutz wird jedoch aufgrund des fehlenden staatlichen Gewaltmonopols und wegen schwacher Institutionen nicht ausreichend gewährleistet. Fehlverhalten, insbesondere durch Milizen, wird oft nicht geahndet. Die libysche Regierung bemüht sich darum, alle Haftanstalten unter staatliche Kontrolle zu bringen, und hat willkürliche Verhaftungen und Folter verurteilt. Im April 2013 hat der Allgemeine Nationalkongress ein Gesetz gegen Folter und Entführungen erlassen. Dennoch befinden sich noch rund 8 000 Internierte, größtenteils ohne Gerichtsverfahren , in Haftanstalten, die teilweise von Milizen geführt werden. Es wird von Folter und Misshandlungen überwiegend in nichtstaatlichen Haftanstalten berichtet, teilweise mit Todesfolge. 25. Inwiefern kann nach Einschätzung der Bundesregierung bzw. der EUBAMMissionsleitung die Bekämpfung der an der Südwestgrenze Libyens operierenden , schwer bewaffneten Gruppen überhaupt durch herkömmliche polizeiliche Mittel erfolgen, bzw. inwiefern sollen hierbei militärische Mittel zum Einsatz kommen, und welche Rolle kommt hierbei EUBAM zu? Aus Sicherheitsgründen kann EUBAM derzeit an der Südwestgrenze Libyens nicht tätig sein. Aus den gleichen Gründen liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse zur Lage dort vor. 26. Wie viele Angehörige der BG, der NCG und ggf. anderer Kräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile von oder mit Hilfe von EUBAM jeweils trainiert worden (bitte Umfang und Inhalt des Trainings angeben)? Wie groß ist der Personalumfang dieser Kräfte insgesamt, bzw. wie groß soll er werden? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/626 EUBAM hat mit Stand vom 28. Januar 2014 insgesamt 300 Angehörige libyscher Behörden im Grenzschutz ausgebildet. Genauere Angaben über die einzelnen Ausbildungsmaßnahmen liegen zum Stand 27. November 2013 vor. Demnach wurden über 211 Personen ausgebildet, darunter 20 Frauen. Zu diesen 211 ausgebildeten Grenzschützern gehören 47 Angehörige der Grenzpolizei, 27 Angehörige des Zolls, 50 Angehörige der Polizei des Innenministeriums, 52 Angehörige der „Naval Coast Guard“, zwölf „Border Guards“, 17 Angehörige verschiedener Flughäfen und sechs Angehörige der Hafenbehörden. EUBAM Libyen plant im Rahmen des laufenden Mandats die Ausbildung weiterer Grenzschützer. 27. Welche anderen Akteure (NATO – North Atlantic Treaty Organization, G8 – Group of Eight, UN – United Nations, Drittstaaten, NGOs – Nichtregierungsorganisationen, IOs – Internationale Organisationen, GONGOs – Government organized non-governmental organizations, Privatunternehmen usw.) sind nach Kenntnis der Bundesregierung mittlerweile auf dem Gebiet der Ausbildung der libyschen Sicherheitskräfte tätig oder werden dies in absehbarer Zeit sein (bitte möglichst konkreten Auftrag sowie Anzahl der dabei aufgewandten finanziellen, personellen und materiellen Ressourcen angeben)? Inwiefern werden deren Aktivitäten sowie diejenigen von EUBAM tatsächlich mit der United Nations Support Mission in Libyen (UNSMIL) abgestimmt, und welche Defizite gibt es hierbei? Die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland, die Französische Republik, die Italienische Republik und die Republik Türkei haben der libyschen Regierung Ausbildung für Sicherheitskräfte angeboten. Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die italienische, türkische und amerikanische Ausbildung bereits begonnen, die anderen planen einen Ausbildungsbeginn in diesem Frühjahr. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. Über Defizite der Zusammenarbeit mit der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Libyen (UNSMIL) liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Die NATO prüft derzeit Möglichkeiten zur Umsetzung von Beratungsmaßnahmen für Institutionen des libyschen Sicherheitssektors . Eine enge Abstimmung mit internationalen Akteuren, vor allem mit den Vereinten Nationen und der Europäischen Union, wird sichergestellt. 28. Wie viele Angehörige libyscher Sicherheitskräfte sind nach Kenntnis der Bundesregierung (im Rahmen von EUBAM oder darüber hinaus) mittlerweile in Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgebildet worden (bitte nach BG, NCG und anderen Kräften, Umfang und Inhalt der Ausbildung darstellen)? EUBAM Libyen hat in Mitgliedstaaten der Europäischen Union bislang keine Ausbildung von Angehörigen libyscher Sicherheitskräfte durchgeführt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen. 29. Welche weiteren Details kann die Bundesregierung zum Treffen bei der Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (FRONTEX) Anfang Juni 2013 sowie den weiteren Treffen mitteilen? Der Delegation, die im Juni 2013 die Agentur FRONTEX besuchte, gehörten sieben Vertreter libyscher Behörden und ein Angehöriger der Mission EUBAM Drucksache 18/626 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Libyen an. Die Vertreter der libyschen Behörden gehörten dem Innenministerium , dem Grenzschutz, der Küstenwache und dem Zoll an. a) Wer war von libyscher Seite daran beteiligt, und (sofern es sich um Behörden handelte) zu welchem Ministerium gehörten die Delegierten? Es wird auf die Antwort zu Frage 29 verwiesen. b) Wo fand das Zusammentreffen statt? Das Treffen fand in den Räumen der Agentur FRONTEX in Warschau statt. c) Was soll der spezifische Beitrag von FRONTEX zum Aufbau des libyschen Grenzschutzes sein? Der spezifische Beitrag hängt von dem Ergebnis der Bedarfsanalyse ab, die seitens der Mission EUBAM Libyen in enger Abstimmung mit den libyschen Behörden erarbeitet wird. Beratung und Unterstützung durch die Agentur FRONTEX werden voraussichtlich im Bereich Risikoanalyse und grenzpolizeiliches Training erfolgen. d) Inwiefern soll der libysche Grenzschutz mit FRONTEX kooperieren? Zunächst wird eine Kooperation nur mittelbar über die Mission EUBAM Libyen erfolgen. Auf die Antwort zu Frage 29c wird verwiesen. Eine direkte Kooperation der Agentur FRONTEX mit dem libyschen Grenzschutz wird erst erfolgen, wenn zwischen den beiden Parteien ein Arbeitsabkommen abgeschlossen wurde. Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 8b der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/13462 vom 14. Mai 2013 wird verwiesen. e) Welche Vereinbarungen oder Absprachen wurden getroffen bzw. avisiert ? Auf die Antwort zu Frage 29c wird verwiesen. Unterstützungsleistungen der Agentur FRONTEX in den dort genannten Bereichen wurden avisiert. f) Inwieweit war FRONTEX auch an der Ausarbeitung der CONOPS PLUS (siehe Ratsdokument 8182/4/13) beteiligt? Grundlegend für die Erstellung des CONOPS Plus war die Erkundungsmission von EUBAM Libyen („Technical Assessment Mission“, TAM), an der FRONTEX beteiligt war. Bei der Erstellung des Dokuments war FRONTEX beratend tätig. g) Welchen Stand bzw. Regelungsgehalt hat das Arbeitsabkommen zwischen FRONTEX und Libyen? Die Verhandlungen sind noch nicht weiter vorangeschritten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 29d verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/626 30. Ist an das Politische und Sicherheitskomitee, wie vorgesehen, nach Kenntnis der Bundesregierung regelmäßig berichtet worden, und wenn ja, was war Gegenstand und wesentlicher Inhalt der Berichte? Welche Defizite und Probleme sowie welche Empfehlungen wurden darin benannt? Das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) der Europäischen Union wurde wie vorgesehen über den Stand der Arbeit von EUBAM Libyen informiert. Der Deutsche Bundestag wird regelmäßig gemäß § 7 Absatz 3f des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundesregierung und Deutschem Bundestag in Angelegenheiten der Europäischen Union über die Sitzungen des PSK informiert. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 31. Wie viele Angehörige der Bundespolizei bzw. weiterer deutscher Behörden haben bislang in jeweils welchen Zeiträumen an der EUBAM-Mission teilgenommen? Seit April 2013 bis heute (Stand: 31. Januar 2014) ist ein Bundespolizist der Mission EUBAM Libyen zugewiesen und seit 24. Januar 2014 eine Landespolizistin . Am 4. Februar 2014 ist ein zweiter Bundespolizist ausgereist. Zudem war von April bis Dezember 2013 eine zivile Expertin an die Mission EUBAM Libyen entsandt. a) Welche Berichte haben diese bislang verfasst, und an wen waren sie gerichtet? Angehörige der Mission EUBAM Libyen verfassen die im Rahmen der allgemeinen Berichtspflicht erforderlichen Dokumente und senden diese an den EAD. Eine unmittelbare Berichtspflicht nach Deutschland besteht nicht. b) Was ist Gegenstand dieser Berichte, und welche Defizite, Probleme und Schlussfolgerungen enthalten sie? Die Berichte werden nicht an die EU-Mitgliedstaaten übermittelt. Sie sind Teil der internen Kommunikation zwischen einer GSVP-Mission und dem EAD. 32. Gab es seit Beginn der EUBAM-Mission nach Kenntnis der Bundesregierung sicherheitsrelevante Zwischenfälle, in die Missionsangehörige involviert waren, und wenn ja, wo, wann, welcher Art und mit welchen Folgen? Der Bundesregierung sind keine sicherheitsrelevanten Zwischenfälle, in die Missionsangehörige involviert waren, bekannt. 33. Worin bestehen die deutschen Aktivitäten zur Reaktorsicherheit in Libyen , welche Abteilungen welcher Behörden nehmen daran teil, und welche Maßnahmen sollen noch umgesetzt werden? Im Auftrag des Auswärtigen Amts führt die Gesellschaft für Reaktorsicherheit (GRS) in Zusammenarbeit mit der libyschen Atombehörde ein Projekt zur Verbesserung der physischen Sicherung des staatlichen libyschen Forschungsreaktors in Tadschura durch, um dort vorhandenes Nuklearmaterial vor missbräuchlichen Zugriffen und Entwendungen zu schützen. Neben der Analyse der Modernisierung der Einrichtung gehören Aus- und Fortbildungs- maßnahmen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der verantwortlichen libyschen Behörden zu den Unterstützungsmaßnahmen. In einer späteren Phase Drucksache 18/626 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ist vorgesehen, die Anlage um ein Lager für radioaktive Stoffe zu erweitern, das modernen Sicherheitsstandards entspricht. Weiterhin unterstützt die Bundesregierung Aktivitäten der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) zur Nuklearsicherung an Grenzübergängen, um Nuklearschmuggel zu verhindern. a) Wo und wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellte radioaktive Stoffe gelagert, und welche Firmen sind hierfür verantwortlich ? Die Projektphase zum Aufbau eines Lagers für radioaktive Stoffe hat noch nicht begonnen. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen. b) Welche sicherheitskritischen Vorfälle hat es dabei nach Kenntnis der Bundesregierung bereits gegeben? Im Rahmen der Projektaktivitäten hat es keine sicherheitskritischen Vorfälle gegeben . c) Inwieweit wird die Kontrolle radioaktiven Materials auch in die EUBAM-Mission integriert? Die Kontrolle radioaktiven Materials ist im Mandat von EUBAM Libyen nicht vorgesehen. Sie obliegt den libyschen Behörden in Zusammenarbeit mit der IAEO. d) Was ist mit einer „proaktiven“ Medienpolitik gemeint (siehe Ratsdokument 8182/4/13)? Nach dem Verständnis der Bundesregierung umfasst eine proaktive Medienpolitik aktive Kommunikation mit Medienvertretern. 34. Welche Anstrengungen hat die EUBAM-Mission zur Kommunikation ihrer Arbeit in Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung selbst unternommen ? Inwieweit werden dabei, wie vorgesehen, neue soziale Medien genutzt, und was ist Inhalt dieser Nutzung (bitte soweit vorhanden auch URLs oder Facebookseiten angeben)? EUBAM Libyen unterhält eine eigene Internetpräsenz unter dem Link: http:// eeas.europa.eu/csdp/missions-and-operations/eubam-libya/. Hier wird auf eine Präsenz bei Facebook sowie eine Twitterpräsenz verwiesen. 35. Inwiefern hat sich EUBAM nach Kenntnis der Bundesregierung darum bemüht, Berichte (www.maltatoday.com vom 12. Oktober 2013) zu recherchieren , denen zufolge Flüchtlinge, die von Libyen übers Mittelmeer geflohen und vor Lampedusa gekentert waren, bei ihrer Abreise von einem libyschen Boot aus beschossen worden waren, und welche Erkenntnisse insbesondere hinsichtlich der Identität bzw. Zugehörigkeit der Schützen wurden dabei gewonnen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/626 36. Inwiefern trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, wie von Human Rights Watch berichtet (siehe DER TAGESSPIEGEL, 18. November 2013), dass in Libyen mehrere tausend Flüchtlinge zum Teil seit Jahren in Gefängnissen festgehalten werden, obwohl ihnen keine Straftat (abgesehen evtl. vom Vorwurf des illegalen Grenzübertritts) vorgeworfen wird? Der Bundesregierung ist bekannt, dass illegale Migranten teilweise willkürlich festgenommen und auf unabsehbare Zeit unter teils sehr schlechten Bedingungen festgehalten werden. Andere werden willkürlich aus Libyen in Drittstaaten abgeschoben. In Libyen besteht nicht die Möglichkeit Asyl zu beantragen. a) Inwiefern erwartet die Bundesregierung von EUBAM, dieser Problematik überhaupt nachzugehen? Aufgabe von EUBAM Libyen ist es, die libyschen Behörden dabei zu unterstützen , eine integrierte Grenzmanagementstrategie zu erarbeiten und operativ umzusetzen . Das Missionsmandat umfasst keine generelle Beratung zur Rechtsordnung und zur rechtlichen Stellung von Migranten. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. b) Was hat EUBAM unternommen, um diesem Problem nachzugehen, und welche Feststellungen konnte die Mission treffen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. c) Was hat EUBAM unternommen, damit die Flüchtlinge aus der Haft freikommen, und wie viele Flüchtlinge sind durch Intervention von EUBAM tatsächlich freigekommen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. d) Inwiefern hat die Bundesregierung oder haben andere EU-Staaten entsprechende Berichte von EUBAM zum Anlass genommen, zu intervenieren und mit welchem Erfolg? Wie viele Flüchtlinge sind dadurch freigekommen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Die Bundesregierung thematisiert – wie die Europäische Union – in Gesprächen mit den libyschen Behörden regelmäßig die hohe Bedeutung der Einhaltung der Menschenrechte . Dazu gehört auch die Behandlung Gefangener. e) Wer (Behörde, Miliz usw.) ist nach Kenntnis der Bundesregierung für die berichtete Inhaftierungspraxis verantwortlich? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind in den verschiedenen Landesteilen jeweils Polizei, Justizpolizei oder Milizen für die Inhaftierungspraxis verantwortlich . 37. Welche Stärke umfasst die libysche Küstenwache nach Kenntnis der Bundesregierung , wem untersteht sie, und über wie viele Boote, Flugzeuge und Helikopter verfügt sie? Die libysche Küstenwache untersteht dem Verteidigungsministerium und hat eine Stärke von etwa 3 000 Personen. Genaue Informationen über die Zahl der Boote, Flugzeuge und Helikopter liegen der Bundesregierung nicht vor. Drucksache 18/626 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 38. Wer ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit für welche Gebiete der 1 800 Kilometer langen Seegrenze (auch hoheitlicher Gewässer) zuständig , und an welchen Stellen sind reguläre Ausreisen möglich? Inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung bestimmte Regionen der Küste besonders überwacht, etwa hinsichtlich des Ablegens von Booten mit Flüchtlingen in Richtung Europa? Sowohl die Küstenwache als auch die Wasserschutzpolizei sind an der libyschen Seegrenze tätig. An den Seehäfen, die für die reguläre Ausreise von Personen vorgesehen sind, finden derzeit keine Ausreisen statt. Es sind wenige Abgangsstellen für Flüchtlinge in Richtung Europa bekannt, jedoch beschränken sich die Abreisen nicht auf diese Stellen. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über besondere Überwachungsmaßnahmen bestimmter Regionen vor. 39. Was ist der Bundesregierung über einen „three-phase plan“ der Marine und der Küstenwache bekannt (siehe Ratsdokument 8182/4/13)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. a) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über ein Projekt zur Wiederherstellung von Radarkapazitäten, und worauf basiert das ebenfalls integrierte „Vessel Traffic Management and Information System“? Die Hafenbehörde, die Telekommunikationsbehörde und die Küstenwache betreiben Radarsysteme. Das Radarsystem der Küstenwache wird gerade einer Bewertung unterzogen. Das „Vessel Traffic Management and Information System“ ist im Aufbau begriffen. Es dient der Seeverkehrssicherheit und wird von der Hafenbehörde betrieben. b) Inwieweit hat die Bundesregierung neue Erkenntnisse darüber, ob bzw. wie libysche maritime Kontrollzentren an ähnliche Infrastruktur in Italien angebunden werden sollen? Im Rahmen des EU-Projekts „Seahorse“, in dem das Königreich Spanien eine führende Rolle einnimmt, sollen maritime Kontrollzentren in Tripolis und Benghazi aufgebaut werden. 40. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den Ausführungen des EAD, das SEAHORSE-Programm zur Grenzüberwachung des Mittelmeers sei eingerichtet worden, um „die Kapazitäten von Behörden in Ländern Nordafrikas zur Beantwortung irregulärer Migration zu stärken “ (siehe Ratsdokument 8182/4/13)? Die enge Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Herkunfts- und Transitstaaten spielt eine zentrale Rolle bei der Bewältigung der mit der irregulären Migration verbundenen Fragen. Die Bundesregierung ist gemeinsam mit ihren europäischen Partnern und dem EAD der Auffassung, dass die durch die irreguläre Migration und die damit verbundenen kriminellen Schleuseraktivitäten entstehenden Risiken für Flüchtlinge im Mittelmeerraum so weit wie möglich begrenzt werden sollten. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/626 41. Wie ist generell die Haltung der Bundesregierung und, soweit bekannt, der EU-Institutionen und EU-Mitgliedstaaten zu Aktivitäten der libyschen Sicherheitskräfte bzw. der NCG in eigenen Küstengewässern und auch auf Hoher See, Boote an der Überfahrt von Libyen nach Italien bzw. Malta zu hindern? Hinsichtlich der operativen Aktivitäten libyscher Behörden in eigenen Küstengewässern oder auf hoher See liegen der Bundesregierung keine hinreichenden Erkenntnisse vor, um die Aktivitäten zu kommentieren oder zu bewerten. Auf die Antwort zu Frage 40 wird verwiesen. 42. Welche bi- oder multilateralen Vereinbarungen hat Libyen nach Kenntnis der Bundesregierung mit Nachbarstaaten geschlossen, die nach Ansicht der Bundesregierung oder der Teilnehmenden an EUBAM für einen Umbau der libyschen Sicherheitsarchitektur von Bedeutung sind? Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse zu entsprechenden Vereinbarungen . EUBAM Libyen befasst sich mit der Thematik, um Beratung anbieten zu können. 43. Ist der Bundesregierung bekannt, ob es in diesem Zusammenhang eine Vereinbarung Libyens, Tunesiens und Algeriens vom 8. Januar 2013 zur gemeinsamen Grenzsicherung und zu entsprechender technischer Aufrüstung gab, und wenn ja, welche Kenntnis hat sie über den Inhalt dieser Vereinbarung ? Die Bundesregierung hat keine über die allgemeine Medienkenntnis hinausgehenden Informationen zur genannten Vereinbarung. a) Welche Abschiebeabkommen hat die libysche Regierung nach Kenntnis der Bundesregierung demnach mit anderen Ländern abgeschlossen ? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. b) Inwieweit existieren nach Kenntnis der Bundesregierung auch entsprechende Vereinbarungen zwischen lokalen Stämmen und Nachbarstaaten (siehe Ratsdokument 8182/4/13)? Zu etwaigen Grenzkontrollarrangements zwischen lokalen Stämmen und Nachbarstaaten liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor. c) Inwieweit dient nach Kenntnis der Bundesregierung die Aufrüstung der Grenzüberwachung (auch von EUBAM) auch einer Verhinderung des Schmuggels von billigem Benzin in die Nachbarländer, und welche Bedeutung misst die Bundesregierung diesem Problem bei? Die Verbesserung der Grenzüberwachung ist im regionalen Kontext von Waffen -, Drogen- und Menschenschmuggel sowie grenzüberschreitenden terroristischen Aktivitäten wichtig. In diesem Zusammenhang wird die Bedeutung des Schmuggels billigen Benzins angemessen zu beurteilen sein. Drucksache 18/626 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 44. Welche Absprachen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2012 und 2013 mit dem Internationalen Währungsfonds und der Weltbank zur Unterstützung des libyschen Transformationsprozesses getroffen , und wer war daran beteiligt? Libyen ist seit dem Jahr 1958 Mitglied des Internationalen Währungsfonds (IWF). Laut Bericht des IWF vom 2. Mai 2013 zu den jährlichen so genannten Artikel 4-Konsultationen gab es zwischen den Jahren 2012 und 2013 Gespräche zwischen libyscher Regierung und IWF sowie Weltbank über technische Hilfe in den Bereichen Finanzsektorreform, öffentliche Finanzen, nationale Statistik, Subventionsreform, Rückführung veruntreuter Vermögen. Welche Absprachen dabei im Einzelnen getroffen wurden und wer an welchen Gesprächen teilnahm, entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung. 45. Wer nahm von deutscher Seite an der internationalen Ministerkonferenz zur Unterstützung Libyens am 12. Februar 2013 in Paris teil, welche Inhalte wurden besprochen, und welche Zusagen wurden dort gemacht? Für Deutschland nahm die damalige Staatssekretärin des Auswärtigen Amts teil. Die Bundesregierung unterstrich die Bedeutung der Verfassungsgebung und der nationalen Aussöhnung für den weiteren politischen Prozess und bot in diesem Rahmen Unterstützung an. Sie sagte zudem Hilfe zu bei der Kontrolle von Kleinwaffen und Munition, Minenräumung, Zerstörung von Chemiewaffen und Sicherung radioaktiver Quellen. 46. Was kann die Bundesregierung zum Inhalt und zur Umsetzung von EUProgrammen , die sich mit den Themen Sicherheit und Migration in Libyen befassen, mitteilen? a) Welchen Stand hat die Umsetzung des „Crisis Response Capacity Building/Operational Centre“ des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments (ENPI), worum geht es dabei, und wie soll dies ausgestaltet werden? Das „Regional Crisis Response Centre“ ist ein gemeinsames Vorhaben der Europäischen Kommission und des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen (UNDP). Am Sitz der Arabischen Liga in Kairo wurde ein Zentrum zur Prävention und Bewältigung politischer, sozialer und wirtschaftlicher Krisen sowie Umweltkrisen eingerichtet. Nähere Einzelheiten sind der Bundesregierung nicht bekannt. b) Welchen Stand hat die Umsetzung des Projekts „Strengthening democracy , good governance and civilian culture in the security and justice sectors“ des ENPI, worum geht es dabei, und wie soll dies ausgestaltet werden? Im Dezember 2012 hat die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket in Höhe von 25 Mio. Euro zur Unterstützung des Übergangsprozesses in Libyen genehmigt. Es umfasst drei Programme, die die Bereiche Bildung, Gesundheitsversorgung sowie Sicherheit/Rechtsstaatlichkeit abdecken. Das von den Fragestellern erwähnte Programm soll die libysche Regierung bei der Bewältigung von Herausforderungen im Bereich Sicherheit und Nationale Aussöhnung unterstützen . Das Projekt ist auf vier Jahre angelegt und wird durch die Internationale Management Gruppe (IMG) implementiert. Es besteht aus fünf Komponenten: Strategische Kapazität, Humankapital und Ausbildung, Förderung der Justiz, Lokale Sicherheitspolitik, Integrierte Kriminalitätsbekämpfung. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/626 c) Welchen Stand hat die Umsetzung des Projekts „Enhancing Local Risk Detection and Crime Investigation Capability“ des Instruments für Stabilität , worum geht es dabei, und wie soll dies ausgestaltet werden? Laut Information der Europäischen Kommission wird das von den Fragestellern genannte Vorhaben von Interpol durchgeführt. Es hat eine Laufzeit von 18 Monaten und wird mit 2,2 Mio. Euro gefördert. Nähere Einzelheiten sind der Bundesregierung nicht bekannt. d) Welchen Stand hat die Umsetzung des Programms SAHARAMED, worum geht es dabei, und wie soll dies ausgestaltet werden? Das Programm „SAHARAMED“ (Prävention irregulärer Migration aus der Sahara über das Mittelmeer) steht unter der Leitung des italienischen Innenministeriums , der griechischen Einwanderungsbehörden und der Internationalen Organisation für Migration (IOM). Ziel des Programms ist eine verbesserte Migrationskontrolle an der europäischen Südgrenze. Nähere Einzelheiten sind der Bundesregierung nicht bekannt. e) Inwiefern wird im Rahmen von SAHARAMED auch ein Fingerabdrucksystem eingerichtet? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. 47. Inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung auch andere Länder im Rahmen bilateraler Maßnahmen mit den Aufbau der libyschen Sicherheitsarchitektur befasst, indem das Militär, die Geheimdienste, die Polizei oder der Zoll ausgebildet oder unterstützt werden? Es wird auf die Antwort zu Frage 27 verwiesen. a) Was ist der Bundesregierung außer den Angaben im Ratsdokument 8182/4/13 über ein „Border Security programme“ des US State Department bekannt, und in welchen an Libyen angrenzenden Ländern finden Trainings statt? Die Bundesregierung hat Kenntnis von US-Ausbildungsmaßnahmen im Bereich Schutz der Landgrenzen. Dabei sollen den libyschen Sicherheitskräften Grundfertigkeiten des Grenzschutzes vermittelt werden. Ein Trainingskurs für libysche Grenzschutzkräfte fand Ende Januar 2014 im US-Generalkonsulat in Frankfurt statt. Die Bundesregierung hat keine eigenen Erkenntnisse zum Programm des US State Department in an Libyen grenzenden Staaten. b) Was ist der Bundesregierung außer den Angaben im Ratsdokument 8182/4/13 über ein „Partnership for Peace programme“ der Türkei bekannt ? Ein türkisches „Partnership for peace“-Programm ist der Bundesregierung nicht bekannt. c) Welchen Stand haben nach Kenntnis der Bundesregierung entsprechende Partnerschaften mit Jordanien, den Vereinigten Arabischen Emiraten und Katar? Die Vereinigten Arabischen Emirate haben Libyen seit Beginn der Revolution militärisch, humanitär und im Sicherheitsbereich unterstützt. Das Außenminis- Drucksache 18/626 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode terium der Vereinigten Arabischen Emirate erklärte zuletzt im Dezember 2013, dass die Vereinigten Arabischen Emirate libysche Polizei- und Militärangehörige durch Trainingsmaßnahmen ausbilden. Nach Informationen des EAD wurden bisher mindestens 230 libysche Offiziere durch Personal der Vereinigten Arabischen Emirate ausgebildet. Darüber hinaus seien mindestens 16 libysche Ausbilder geschult worden. Zu einer derzeitigen bilateralen Partnerschaft des Staates Katar zum Aufbau von Sicherheitsstrukturen bei Militär, Polizei, Geheimdiensten oder Zoll in Libyen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Über bilaterale Maßnahmen des Haschemitischen Königreichs Jordanien beim Aufbau der libyschen Sicherheitsarchitektur liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. d) Was ist der Bundesregierung außer den Angaben im Ratsdokument 8182/4/13 über ein elektronisches Kontrollsystem für die Landgrenzen bekannt, das von der italienischen Firma SELEX nun endgültig geliefert werden soll, und wie wird dies im Rahmen von EUBAM thematisiert oder sogar integriert? Es wird verwiesen auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 42 und 43 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/254 vom 7. Januar 2014. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. e) Wie viele Küstenwachschiffe sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereits von der italienischen Regierung modernisiert oder neu beschafft worden (siehe Ratsdokument 8182/4/13)? Es wird verwiesen auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 42 und 43 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/254 vom 7. Januar 2014. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. f) Was ist der Bundesregierung außer den Angaben im Ratsdokument 8182/4/13 über ein System zur Verhinderung von Waffenschmuggel auf dem Wasserweg bekannt (water-space management)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. g) Was ist der Bundesregierung außer den Angaben im Ratsdokument 8182/4/13 über die Anbindung libyscher Kontrollzentren an ein maritimes „Italian Operational Centre“ bekannt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. h) Was ist der Bundesregierung über die Austragung der maritimen gemeinsamen Übung „Shahin“ in den Jahren 2012 und 2013 auf dem Mittelmeer bekannt, an der auch Frankreich teilgenommen hat (siehe Ratsdokument 8182/4/13)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. i) Inwiefern hat Algerien weiterhin „Interesse an der Installation eines Grenzüberwachungssystems“ (siehe Bundestagsdrucksache 17/13462)? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Informationen vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/13462 vom 14. Mai 2013 verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/626 j) Welchen Fortgang nahm ein „EU ko-finanziertes Projekt zur Errichtung und materiellen Ausstattung von Grenzposten und mobilen Überwachungseinheiten“ in Mauretanien (siehe Bundestagsdrucksache 17/13462)? Das Projekt wird fortgeführt. Unter anderem in Zusammenarbeit mit der Internationalen Organisation für Migration (IOM) wurden bis November 2013 47 Grenzposten errichtet bzw. renoviert. Im Rahmen des Vorhabens soll auch die Effektivität und Professionalität der Grenzkontrollen durch Trainingsmaßnahmen und Ausstattung verbessert sowie die Zusammenarbeit mit den Grenzbehörden der Republik Mali besser koordiniert werden. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 17/13462 vom 14. Mai 2013 verwiesen. 48. Welches Budget soll die EUBAM-Mission nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2014 erhalten, und wie gliedert sich dieses auf? Das im Anschluss an das erste Mandatsjahr vorgesehene Budget von EUBAM Libyen liegt der Bundesregierung nicht vor (Stand: 4. Februar 2014). Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333