Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 7. Oktober 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6273 18. Wahlperiode 08.10.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Stephan Kühn (Dresden), Matthias Gastel, Tabea Rößner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/6129 – Zustand der Straßenbrücken in Berlin (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5821) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nach dem Zustand der Straßenbrücken an Bundesfernstraßen in Berlin (Bundestagsdrucksache 18/5821) hat die Bundesregierung die Frage nach dem Brückenzustand der einzelnen Bauwerke nach Ansicht der Fragesteller nicht vollständig beantwortet. Laut Antwort der Bundesregierung bestanden in Berlin im Jahr 2014 256 Teilbauwerke an Bundesfernstraßen. Die Bundesregierung gab in ihrer Antwort jedoch nur die Zustandsnoten der zwölf Brücken im nicht ausreichenden und unzureichenden Zustand an. Für die übrigen Brückenbauwerke fehlten die angefragten Daten. 1. Wie ist der jeweilige Zustand der einzelnen Brücken an den Bundesfernstraßen in Berlin, die sich in der Baulast des Bundes und in der Auftragsverwaltung des Landes Berlin befinden (Bauwerk-Zustandsnote bzw. Zustandsnotenbereiche nach Brückenfläche), wie hoch ist hier jeweils die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (bitte den Anteil schwerer Nutzfahrzeuge gesondert aufführen), welche Investitionen werden jeweils veranschlagt, um die Brücken mit nicht ausreichendem bzw. ungenügendem Bauwerkszustand in einen sehr guten bzw. guten Bauwerkszustand zu versetzen, und welche Mittel werden aus dem Programm Brückenertüchtigung für die jeweilige Brücke zur Verfügung gestellt (bitte Brücken mit eindeutig verortbarer Bezeichnung wie Name und/oder Straßenkilometer sowie Längen- und Breitengrad angeben und alle Angaben tabellarisch aufführen, so dass sie spezifisch einer Brücke zugeordnet werden können)? Die Auflistung der Brückenbauwerke an Bundesfernstraßen in Berlin mit Angabe des Bauwerksnamens, der Brückenfläche, der aktuellen Zustandsnote und des Zustandsnotenbereiches ist der Anlage 1 zu entnehmen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6273 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Angaben bezüglich der jeweiligen durchschnittlichen Verkehrszahlen (DTV) und Schwerverkehrszahlen (DTVSV) werden seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung nicht bauwerksbezogen erfasst. Stattdessen liegen streckenbezogene Verkehrszahlen für das übergeordnete Straßennetz in Berlin vor. Für die Bauwerke im Zuge der BAB mit einer Zustandsnote ≥ 3,0 wurden diese zur Information ergänzt. Die Auflistung der Brückenbauwerke mit einer Zustandsnote ≥ 3,0 und der zugehörige Investitionsbedarf ist der Anlage 2 zu entnehmen. 2. Warum war es der Bundesregierung bisher nicht möglich, für alle Brücken in der Baulast des Bundes in Berlin die nachgefragten Zustandsnoten zu übermittelten? Die Zustandsnotenbereiche sowie die zugehörige Bauwerksanzahl und -fläche wurden für alle Brücken in der Baulast des Bundes in Berlin bereits in der Anlage 1 auf Bundestagsdrucksache 18/5821 übermittelt. Eine detaillierte bauwerksbezogene Angabe wurde nur für die Brückenbauwerke mit einer Zustandsnote ≥ 3,0 vorgenommen, da die Frage seitens der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Berlin so verstanden wurde, dass es nur um die Auflistung von Brücken mit nicht ausreichendem bzw. ungenügendem Bauwerkszustand ging. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333