Deutscher Bundestag Drucksache 18/628 18. Wahlperiode 20.02.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen), Dr. Julia Verlinden, Sven-Christian Kindler, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/429 – Folgen des Ressortzuschnitts beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Durch die neue Bundesregierung wurden die Politikfelder „Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung“ aus dem vormaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Neu: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur – BMVI) teilweise an das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (Neu: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz , Bau und Reaktorsicherheit – BMUB) und an das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (Neu: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – BMWi) übertragen. Es ist unklar, welche Bundesministerien für die relevanten Themenbereiche sowie für die Energiewende im Gebäudesektor im Einzelnen zuständig sein werden und wie die Arbeitsteilung organisiert werden soll. Vor dem Hintergrund wichtiger anstehender Aufgaben, wie zum Beispiel der Umsetzung der Energiewende im Gebäudebestand, der Sicherung bezahlbaren Wohnens, der Gestaltung der Städtebauförderung, der Wohngeldnovelle, und der anstehenden Haushaltsberatungen ist rasche Klarheit über Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in den Bundesministerien und ihre Arbeitsfähigkeit notwendig. 1. Welche strategischen Beweggründe und inhaltlichen Überlegungen führten zum neuen Ressortzuschnitt? Ausweislich Nummer II.3. des Organisationserlasses der Bundeskanzlerin vom 17. Dezember 2013 (BGBl. I S. 4310) ging die Zuständigkeit für die EnergieDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 18. Februar 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. wende einschließlich der mit der Energiewende verbundenen Aspekte des Klimaschutzes aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) auf das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) über. Gemäß Nummer V. gingen die Zustän- Drucksache 18/628 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode digkeiten für Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten sowie für Stadtentwicklung , Wohnen, Ländliche Infrastruktur und öffentliches Baurecht aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) auf das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit über. Ziel dieser Änderungen ist eine Effizienzsteigerung durch Bündelung der für das Gelingen der Energiewende bzw. für eine ganzheitliche Umwelt-, Naturschutz- und Baupolitik relevanten Zuständigkeiten in jeweils einem Ressort, das nun zentraler Ansprechpartner auch gegenüber den Ländern, der Wirtschaft und gesellschaftlichen Akteuren ist. 2. Wann wird die Bundesregierung die Aufteilung und den Zuschnitt der Abteilungen , Unterabteilungen und Fachreferate mit ihren Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern sowie den nachgeordneten Behörden in den genannten Bundesministerien BMUB, BMWi und BMVI abgeschlossen haben und an die Abgeordneten des Deutschen Bundestages kommunizieren ? 3. Wie sehen die Zeitpläne dazu in den einzelnen genannten Bundesministerien aus, und wer ist jeweils dafür zuständig? 4. Welche Organisationseinheiten (Beamtete/r Staatssekretär/e, Abteilungen, Unterabteilungen und Referate) werden im ehemaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aufgrund der thematischen Neustrukturierung innerhalb der Bundesregierung abgebaut, erhalten oder neu geschaffen? Die Fragen 2, 3 und 4 werden wegen des sachlichen Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Auf der Grundlage des Organisationserlasses der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vom 17. Dezember 2013 werden Aufteilung und Zuschnitt der betreffenden Arbeitsbereiche der drei Bundesministerien zügig abgeschlossen werden . In diesem Zusammenhang wird die Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter festgelegt, die aufgrund der Neustrukturierung das Ministerium wechseln , bzw. im Haushaltsverfahren eventuelle weitere personelle Veränderungen, was sich wiederum in den Stellenplänen der Ressorts niederschlagen wird. Sobald die Umstrukturierung vollständig abgeschlossen ist, werden die Organigramme der betreffenden drei Ministerien mit neuem Zuschnitt der Abteilungen, Unterabteilungen und Fachreferate mit ihren Ansprechpartnerinnen und -partnern dem Deutschen Bundestag übermittelt und im Internetauftritt der Bundesregierung veröffentlicht. 5. In welchen Bundesministerien werden die Themenbereiche energetische Gebäudesanierung, energetische Stadtsanierung bzw. Quartierssanierung sowie die entsprechenden Förderprogramme der KfW Bankengruppe und der Städtebauförderung betreut (Darstellung bitte mit Nennung des jeweils zuständigen Bundesministeriums, Themenbereichs, Förderprogramms sowie des entsprechenden Haushaltstitels)? Mit dem Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 17. Dezember 2013 ist dem BMWi aus dem Geschäftsbereich des BMVI die Zuständigkeit für die Energieeinsparung übertragen worden. Gleichzeitig erhielt das BMUB aus dem Geschäftsbereich des BMVI die Zuständigkeiten für Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten sowie Stadtentwicklung, Wohnen, ländliche Infrastruktur und öffentliches Baurecht. Die Zuordnung zu einem der beiden Ressorts (BMWi oder BMUB) der o. g. Themenbereiche sowie der entsprechenden Förderpro- gramme der KfW Bankengruppe sind Gegenstand von noch andauernden Ab- Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/628 stimmungen zwischen dem BMWi und dem BMUB. Das BMUB wird nach derzeitigem Stand im CO2-Sanierungsprogramm der KfW Bankengruppe die Federführung für das Programm „Energetische Gebäudesanierung“ erhalten, für die ordnungsrechtlichen Anforderungen an die Energieeinsparung in Gebäuden wird eine gemeinsame Federführung von BMWi und BMUB bestehen. Im Übrigen werden die o. g. Themenbereiche künftig im BMWi betreut. 6. In welchen Bundesministerien werden die Themenbereiche Wohnkosten und Mietenbelastung betreut? Diese Themenbereiche liegen in der Zuständigkeit des BMUB, wobei die Federführung für die im Bürgerlichen Gesetzbuch – BGB geregelten mietrechtlichen Rahmenbedingungen beim BMJV liegt. 7. In welchem Bundesministerium wird der Themenbereich Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn betreut? Die baufachliche Begleitung des Themenbereiches „Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn“ betrifft die im Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 17. Dezember 2013 genannte Zuständigkeit für Bundesbauten und wird damit künftig vom BMUB wahrgenommen. 8. Wann wurden welche Gespräche zwischen den betroffenen Bundesministerinnen und Bundesministern geführt, und welche Ergebnisse hatten diese? Es fanden und finden zwischen den Bundesministerien die zur Klärung der Einzelheiten der Zuständigkeitenverteilung erforderlichen Gespräche statt. Eine Einigung zwischen BMUB und BMWi steht unmittelbar bevor. Die Ergebnisse werden in Vereinbarungen festgehalten werden. Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit 9. Welche Themenbereiche aus dem Politikfeld Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung werden im BMUB betreut? 10. Für welche Themenbereiche aus dem Politikfeld Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung ist das BMUB federführend zuständig? Die Fragen 9 und 10 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Organisations- und Zuständigkeitsänderungen ergeben sich aus dem Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 17. Dezember 2013. 11. Wird im BMUB ein zusätzlicher Posten für eine(n) verbeamtete(n) Staatssekretär /-in für das Politikfeld Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung geschaffen ? Es ist beabsichtigt, wie im früheren BMVBS, einen zweiten beamteten Staatssekretär für den Baubereich vorzusehen. Drucksache 18/628 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bundesministerium für Wirtschaft und Energie 12. Welche Themenbereiche aus dem Politikfeld Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung werden im BMWi betreut? Siehe Antwort zu den Fragen 9 und 10. 13. Für welche Themenbereiche aus dem Politikfeld Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung ist das BMWi federführend zuständig? Siehe Antwort zu den Fragen 9 und 10. 14. Werden die Referate der Unterabteilung E I des ehemaligen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit mit den Spiegelreferaten im ehemaligen Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie zusammengelegt, oder werden im neuen BMWi zusätzliche Referate geschaffen? Über die sich aus dem Übergang von Zuständigkeiten vom BMUB auf das BMWi aufgrund des Organisationserlasses der Bundeskanzlerin vom 17. Dezember 2013 ergebenden organisatorischen Veränderungen innerhalb des BMWi ist noch nicht entschieden. Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur 15. Welche Abteilungen, Referate und untergeordneten Behörden, die das Politikfeld Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung bisher im ehemaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und unter dessen Leitung betreut haben, werden aus der vormaligen Organisationsstruktur herausgelöst? a) Welche Abteilungen sind davon betroffen? b) Welche Referate sind davon betroffen? c) Wie viele Stellen sind davon betroffen? d) Welche untergeordneten Behörden sind davon betroffen? Siehe Antwort zu Frage 2. 16. Wird im BMVI, aufgrund der Herausnahme des Politikfeldes Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung, die Anzahl der verbeamteten Staatssekretäre reduziert? Nein. 17. Verbleiben das Themenfeld Raumordnung und die dazugehörigen Referate im BMVI? Ja. a) Wenn ja, welche Erwägungen liegen dem zugrunde? Grundlage ist der Organisationserlass der Bundeskanzlerin vom 17. Dezember 2013. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/628 b) Wenn ja, inwiefern wird der Stellenumfang der dafür zuständigen Referate erhalten oder abgebaut, oder wird er aufgestockt? c) Wenn nein, in welches Bundesministerium wird er mit welchem Stellenumfang überführt? Der Stellenumfang kann erst nach Abschluss der Umstrukturierung im BMVI beziffert werden. 18. Welche Themenbereiche aus dem Politikfeld Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung verbleiben im BMVI? Siehe Antwort zu den Fragen 9 und 10. Umstrukturierung 19. Welchen Bundesministerien werden die aus dem Zuständigkeitsbereich des bisherigen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung herausgelösten untergeordneten Behörden für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung neu zugeordnet? Mit dem Übergang der Zuständigkeiten für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung von dem ehemaligen BMVBS in das BMUB ist das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) einschließlich des dort angegliederten Bundesinstitutes für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) in den Geschäftsbereich des BMUB übergegangen. Die Aufteilung der fachaufsichtlichen Zuständigkeiten für das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ist Bestandteil der Ressortverhandlung zwischen BMVI und BMUB. Wie viele Stellen und welcher Art werden hierfür in den einzelnen Bundesministerien geschaffen? Siehe Antwort zu den Fragen 2 bis 4. 20. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden aufgrund der thematischen Neustrukturierung der Bundesregierung aus dem ehemaligen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in das neue BMUB wechseln? Siehe Antwort zu den Fragen 2 bis 4. 21. Wie entwickelt sich im Zuge der Regierungsbildung der Stellenplan in den einzelnen Häusern bezüglich seines Stellenumfangs? Siehe Antwort zu den Fragen 2 bis 4. 22. Wie werden die Abstimmungsprozesse der zuständigen Bundesministerien für die Politikfelder Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung und die Energiewende im Gebäudebereich organisiert? Abstimmungsprozesse innerhalb der Bundesregierung werden auf der Grund- lage der Geschäftsordnung der Bundesregierung in Verbindung mit der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien durchgeführt. Dies gilt auch Drucksache 18/628 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode für die Themenbereiche Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Energiewende im Gebäudebereich. 23. Wie hoch sind die Kosten, die durch die Umstrukturierung der betroffenen Bundesministerien entstehen (Personal, Verwaltungsaufwand, Transport, Anmietung von Räumlichkeiten)? Es wird davon ausgegangen, dass etwaige Kosten durch die erwartete Effizienzsteigerung aufgrund der neuen Organisation der Arbeit innerhalb der Bundesregierung im Ergebnis mehr als ausgeglichen werden. 24. Wie ist der Zeitplan für die, aus dem neuen Ressortzuschnitt resultierenden , Neu- und Umstrukturierungen der Häuser des BMUB, des BMWi und des BMVI? Siehe Antwort zu den Fragen 2 bis 4. 25. In welcher Form wurde der Bundesrechnungshof bei der Planung der neuen Ressortzuschnitte sowie der vorzunehmenden Neu- und Umstrukturierungen mit einbezogen? Der Bundesrechnungshof begleitet die Maßnahmen der Bundesregierung im Rahmen seiner Zuständigkeiten. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333