Deutscher Bundestag Drucksache 18/630 18. Wahlperiode 20.02.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sven-Christian Kindler, Ekin Deligöz, Anja Hajduk, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/431 – Zukunft des Förderprogramms für dezentrale Batteriespeichersysteme in Verbindung mit Photovoltaik-Anlagen Vo r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit dem 1. Mai 2013 fördert die Bundesregierung in einem eigenen Programm des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und der KfW Bankengruppe auf Grundlage der Ergebnisse des Vermittlungsausschusses zwischen dem Deutschen Bundestag und Bundesrat im Sommer 2012 den Ausbau von Batteriespeichersystemen zur Speicherung von Solarstrom. Das Programm ist auf die Förderung kleiner und mittelgroßer Anlagen mit einer Maximalleistung von 30 Kilowattpeak angelegt, die vornehmlich von Privatpersonen betrieben werden, und soll Anreize für Investitionen in dezentrale Batteriespeichersysteme setzen. Vom letzten Vermittlungsausschuss zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) wurde beschlossen, dass das Programm jährlich mit 50 Mio. Euro ausgestattet werden soll. Die Finanzierung des Förderprogramms erfolgt aus dem Energie- und Klimafonds (EKF) und Mitteln des BMUB. Von den veranschlagten 50 Mio. Euro substituierte die KfW Bankengruppe im Jahr 2013 25 Mio. Euro, wobei nach Auskunft der KfW Bankengruppe mit ca. 1,2 bis 1,5 Mio. Euro nur ein geringer Anteil dieser Mittel verausgabt wurde. Da die Mittel der KfW Bankengruppe nicht in das Haushaltsjahr 2014 übertragen werden können, fließen die verbleibenden Mittel in andere Projekte. Das Bewirtschaftungsrundschreiben zum EKF sieht keine Substitution durch die KfW Bankengruppe über das Jahr 2013 hinaus vor. Die Substitution von EKF-Mitteln ist allein für das Jahr 2013, nicht aber für die Jahre 2014 und 2015 vereinbart, obwohl das Programm als solches bis 2015 fortgeführt werden soll. Angesichts der unsicheren Einnahmen für den EKF wurde der Titelansatz für das „Markteinführungsprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien“, aus dem das Speicherprogramm finanziert wird, im Haushaltsplan 2014 angepasst. Die Mittel sind in Höhe von rund 33 Mio. Euro gesperrt. AuDie Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 18. Februar 2014 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. ßerdem stehen durch Titelkürzungen für Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien insgesamt 32 Mio. Euro weniger zur Verfügung. Auf Grund dessen ist die Finanzierungsgrundlage und damit auch die Zukunft der Speicherförderung gefährdet. Drucksache 18/630 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Inwiefern ist das Programm zur Speicherförderung unmittelbar von der Kürzung der Mittel für das „Markteinführungsprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien“ um 32 Mio. Euro betroffen, und wie wirkt sich die Verringerung der Mittel im Jahr 2014 auf die aus diesem Titel geförderten Programme insgesamt aus (bitte nach Einzelprogrammen im Vergleich Soll 2013 und Soll 2014 aufschlüsseln)? Eine Entscheidung über die Mittelausstattung des Speicherförderprogramms kann erst nach Verabschiedung des Bundeshaushalts 2014 erfolgen. Gleiches gilt für die Aufschlüsselung der für das Markteinführungsprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien zur Verfügung stehenden Mittel auf die einzelnen Programmteile. 2. In welcher Höhe hat die KfW Bankengruppe im Jahr 2013 Mittel für die Speicherförderung zur Verfügung gestellt (bitte jeweils nach Krediten und Tilgungszuschüssen aufschlüsseln)? Die KfW Bankengruppe hat im Jahr 2013 im Speicherförderprogramm Darlehen mit einem Darlehensvolumen von rd. 45,3 Mio. Euro und Tilgungszuschüsse in Höhe von insgesamt rd. 8,8 Mio. Euro zugesagt. 3. Hält die Bundesregierung daran fest, dass die KfW Bankengruppe ausschließlich im Jahr 2013 Mittel für das Speicherförderprogramm substituiert ? Wenn ja, was sind die maßgeblichen Gründe für diese Entscheidung, und wenn nein, in welcher Höhe ist eine Substitution in den Jahren 2014 und 2015 durch die KfW Bankengruppe vorgesehen? Die Substitution von Haushaltsmitteln durch Eigenbeiträge der KfW Bankengruppe setzt grundsätzlich voraus, dass die KfW Bankengruppe über eine gute Ertragslage und eine ausreichende Kapitalausstattung verfügt. Die Substitution im Jahr 2013 fand vor dem Hintergrund einer außergewöhnlich guten Ertragslage für das Jahr 2012 statt. Für die Zeit ab dem Jahr 2014 geht die KfW Bankengruppe derzeit von einer Normalisierung ihres Ertragsniveaus aus, so dass aktuell kein Spielraum für eine Fortsetzung der Substitution gesehen wird. 4. In welche Programme sind die für die Speicherförderung vorgesehenen, dort aber nicht verausgabten Mittel der KfW Bankengruppe geflossen, und bestand für die Vergabe der Mittel eine Maßgabe, dass eine inhaltliche Nähe zum Speicherförderprogramm bestehen sollte (Programme bitte einzeln mit Höhe der Mittelzuwendung auflisten)? Da die Finanzierung des Speicherförderprogramms im Jahr 2013 vollständig auf der Basis des Substitutionsvertrags mit der KfW Bankengruppe erfolgte, sind keine Mittel in andere Programme geflossen. 5. Wie stellt die Bundesregierung in Zukunft sicher, dass trotz des verringerten Titelansatzes für das „Markteinführungsprogramm zur Förderung des Einsatzes erneuerbarer Energien“ im EKF und dem Verzicht auf Mittelsubstitution durch die KfW Bankengruppe die für die Speicherförderung vorgesehenen 50 Mio. Euro per annum tatsächlich für das Programm zur Verfügung stehen? Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/630 6. Plant die Bundesregierung Kürzungen beim Speicherförderprogramm, und falls ja, in welcher Höhe? Die Fragen 5 und 6 werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 7. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über die Anzahl der Anträge vor, die seit Beginn des Programms a) gestellt und b) bewilligt wurden, und welches Gesamtvolumen ist bei den bewilligten Anträgen zu erwarten? Vom 1. Mai 2013 bis zum 31. Dezember 2013 wurden insgesamt 2 922 Anträge gestellt. Hiervon wurden drei Anträge abgelehnt und 2 730 Anträge bewilligt. 189 Anträge befanden sich zum 31. Dezember 2013 noch in der Bearbeitung bei der KfW Bankengruppe. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 8. Sind der Bundesregierung Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Programms bekannt, und falls ja, wie will sie diese zukünftig beheben? Der Bundesregierung sind keine Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Programms bekannt. Die Antragstellung bei der KfW Bankengruppe erfolgt über die Hausbanken der Antragsteller. 9. Wie begründet die Bundesregierung die dreijährige und damit eher kurze Laufzeit des Programms bis zum Jahr 2015, und wie lässt sich die eher kurze Förderdauer mit dem Anspruch vereinbaren, eine dezentrale Etablierung von Batteriespeichersystemen nachhaltig zu fördern? 10. Gibt es seitens der Bundesregierung Pläne, das Speicherförderprogramm über das Jahr 2015 hinaus zu verlängern, und von welchen Bedingungen macht die Bundesregierung eine solche Verlängerung abhängig? Die Fragen 9 und 10 werden zusammen beantwortet. Die Richtlinien zur Förderung von stationären und dezentralen Batteriespeichersystemen zur Nutzung in Verbindung mit Photovoltaikanlagen sind bis zum 31. Dezember 2015 befristet. Über eine Fortführung des Programms ist rechtzeitig im Jahr 2015 auf der Basis der dann vorliegenden Erfahrungen zu entscheiden. Hierzu ist eine Evaluierung des Programms vorgesehen. Zentrales Ziel des Förderprogramms ist es, zur Kostensenkung und Technologieentwicklung von Batteriespeichersystemen beizutragen. 11. Plant die Bundesregierung im Sinne der Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit , einen eigenständigen Haushaltstitel für das Speicherförderprogramm einzurichten? Derzeit ist es nicht vorgesehen, einen eigenen Haushaltstitel für das Speicherförderprogramm einzurichten. 12. Sieht die Bundesregierung die Finanzierung der nachhaltigen Energiefor- schung, u. a. im Bereich der Energiespeicher, durch EKF-Mindereinnahmen gefährdet? Wenn nein, warum nicht? Drucksache 18/630 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. In welchem Umfang reduzieren die EKF-Mindereinnahmen die für die Energieforschung zur Verfügung stehenden Mittel nach derzeitiger Haushaltsplanung für das Jahr 2014? Welche finanziellen Gegenmaßnahmen sind gegebenenfalls geplant? Die Fragen 12 und 13 werden zusammen beantwortet. Nach dem derzeitigen Stand geht die Bundesregierung nicht davon aus, dass die Finanzierung der nachhaltigen Energieforschung, u. a. im Bereich der Energiespeicher, im Rahmen des EKF gefährdet ist. Momentan wird der Wirtschaftsplanentwurf des EKF für das Haushaltsjahr 2014 aufgestellt. 14. In welchen Einzelplänen ist für das Jahr 2014 in jeweils welchem Umfang die Förderung von Forschung und Entwicklung im Bereich der Energiespeicher und mit jeweils welchem Schwerpunkt nach derzeitigem Planungsstand geplant? Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und das Bundesministerium für Bildung und Forschung unterstützen im Rahmen des Energieforschungsprogramms die Technologieentwicklung zu Energiespeichern aktiv und fördern derzeit im Rahmen der gemeinsamen Förderinitiative „Energiespeicher“ etwa 255 Projekte mit einem Volumen von 191 Mio. Euro. Dieser Förderschwerpunkt soll fortgeführt werden. 15. Welche Speichertechnologien haben nach Ansicht der Bundesregierung noch ein hohes Entwicklungspotential, und wie will sie diese konkret fördern ? Bisher bestand aus Systemsicht nur ein geringer Bedarf an Energiespeichern. In Deutschland werden zur großtechnischen Stromspeicherung derzeit fast ausschließlich Pumpspeicherwerke eingesetzt. Andere Speichertechnologien sind noch relativ teuer und weisen erhebliche Entwicklungspotenziale auf, z. B. Lithium-Ionen-Batterien, Redox-Flow-Batterien, adiabate Druckluftspeicher, unkonventionelle Pumpspeicher (z. B. unterirdisch) oder chemische Speicher (z. B. Power-to-Gas in Form von Wasserstoff oder Methan ). Um langfristig auf den Bedarf an wirtschaftlichen Speichertechnologien reagieren zu können und um Kostensenkungen zu erreichen und die Technologien weiterzuentwickeln sind derzeit Forschung und Entwicklung prioritär. Die Bundesregierung unterstützt deshalb Forschung und Entwicklung von Energiespeichern aktiv, z. B. im Rahmen der ressortübergreifenden Förderinitiative „Energiespeicher “. Hierfür hat die Bundesregierung 200 Mio. Euro Fördergelder zur Verfügung gestellt. Unterstützt werden Forschungsvorhaben zur Entwicklung einer großen Bandbreite von Speichertechnologien für Strom, Wärme und andere Energieträger. 16. Wie ist das Verhältnis von Lithium- und Bleibatteriesystemen im Rahmen der Förderanträge für dezentrale Batteriespeichersysteme? Diese Informationen liegen der Bundesregierung derzeit nicht vor. Es ist aber vorgesehen, diese Informationen im Rahmen eines wissenschaftlichen Evaluierungsprojekts zu erfassen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333