Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 8. Oktober 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6302 18. Wahlperiode 09.10.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Karin Binder, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6033 – Fischfangquoten im Jahr 2016 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Seit Anfang des Jahres 2013 werden die europäischen Gewässer nach einer reformierten Fischereipolitik der Europäischen Union (EU) (Gemeinsame Fischereipolitik – GFP) bewirtschaftet. Die Bewirtschaftung der Fischbestände soll so erfolgen, dass ein höchstmöglicher Dauerertrag (MSY) für alle genutzten Arten erreicht wird. Neben dem Rückwurfverbot und der Anlandeverpflichtung von Beifängen gehört nach wie vor die Festsetzung von Fangquoten zur GFP. „Die Festsetzung der Fangmöglichkeiten für 2016 erfolgt unter Beachtung der Ziele der neuen Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP), insbesondere des Ziels, die Auswirkungen der Fischereiflotten auf die Bestände (fischereiliche Sterblichkeit ) schnellstmöglich so zu verringern, dass die Bestände wieder eine Biomasse erreichen können, bei der der höchstmögliche Dauerertrag (maximum sustainable yield, MSY) erzielt werden kann“ (COM(2015) 239 final). Im Vorfeld zur Eröffnung des Deutschen Fischereitages äußerte sich der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, zu aktuellen fischereipolitischen Themen. Als problematisch sah er vor allem die vom Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES) vorgeschlagenen abrupten und substanziellen Quotenkürzung für den Dorsch in der westlichen Ostsee für das Jahr 2016 an (www.bmel.de, Pressemitteilung Nummer 170 vom 25. August 2015). Dies könnte sich auf die ohnehin schwierige wirtschaftliche Situation in der Fischereiwirtschaft auswirken. Die Zahl der Kutter- und Küstenfischer in Deutschland wird sich nach Ansicht des Deutschen Fischerei-Verbandes e. V. auf dem jetzigen Niveau einpendeln. „Wir haben das unterste Maß erreicht“, sagte der Präsident des Deutschen Fischerei-Verbandes e. V., Holger Ortel, zum Abschluss des Deutschen Fischereitages in Rostock. Derzeit fischten in der Ostsee noch rund 270 deutsche Fischerinnen und Fischer. Vor 25 Jahren waren es allein in Mecklenburg-Vorpommern 1 800 (Hamburger Abendblatt, 28. August 2015). Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6302 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Welche Probleme sieht die Bundesregierung bei der Umsetzung der GFP-Reform in deutsches Recht bzw. im Vollzug dieser Regelungen, und wie wird sie darauf reagieren? Die Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) erfordert grundsätzlich keine Änderungen im nationalen Fischereirecht. Allerdings bereitet die Bundesregierung derzeit eine Änderung des Seefischereigesetzes vor, um zusätzliche Instrumente zur möglichst effektiven Kontrolle der Anlandepflicht zu schaffen. Dies geschieht in enger Abstimmung mit den Anrainerstaaten von Nord- und Ostsee, um EU-weit möglichst einheitliche Wettbewerbsbedingungen sicherzustellen. 2. Welche Erfahrungen mit dem seit Anfang des Jahres 2015 zu beachtenden Rückwurfverbot sind der Bundesregierung bekannt, und welche Rückschlüsse zieht sie daraus? In der Ostsee und in der pelagischen Fischerei (u. a. auf Hering, Makrele, Sprotte) gilt die Anlandepflicht für quotierte Arten seit Beginn dieses Jahres. Für alle übrigen Fischereien auf quotierte Arten tritt sie grundsätzlich ab dem Jahr 2016 (im Mittelmeer: ab dem Jahr 2017) in Kraft. Die Details zur Umsetzung der Anlandepflicht werden in Mehrjahresplänen oder in speziellen Rückwurfplänen für die einzelnen Meeresbecken, wie z. B. die Ostsee und Nordsee, festgelegt. Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass das Rückwurfverbot für die pelagische Fischerei kein größeres Problem darstellt. Dagegen ist zu erwarten, dass die Fischerei auf demersale Arten (sogenannte Grundfischarten wie Kabeljau, Seelachs, Scholle), insbesondere auf Plattfische, vor größeren Herausforderungen steht. Diese hängen auch noch von laufenden wissenschaftlichen Studien zur Überlebensrate von "Rückwurffisch" ab. 3. Wie wird das Rückwurfver- und Anlandegebot von wem kontrolliert, und hält die Bundesregierung diese Kontrollen für ausreichend? Die Überwachung der Einhaltung des Rückwurfverbots bzw. Anlandegebots ist als fischereirechtliche Vorschrift Teil der allgemeinen Fischereikontrolle. Die Bundesregierung sieht diese als ausreichend an. Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) überwacht die Seefischerei seewärts der äußeren Begrenzung des Küstenmeeres in der Ausschließlichen Wirtschaftszone; die Länderbehörden sind grundsätzlich für die Kontrollen in der Zwölf-Seemeilen-Zone zuständig. 4. Wird die Bundesregierung von Ausnahmeoptionen beim Rückwurfverbot Gebrauch machen (bitte begründen)? Die Ausnahmeregelungen werden in den Rückwurfplänen oder Mehrjahresplänen auf EU-Ebene, nach Prüfung durch den wissenschaftlich-technischen und wirtschaftlichen Ausschuss für Fischerei (STECF), festgelegt. Kriterien für Ausnahmen vom Rückwurfverbot sind nach der neuen Grundverordnung für die Gemeinsame Fischereipolitik hohe Überlebensraten oder Geringfügigkeit. Beispielsweise wurden in den bisher geltenden Rückwurfplänen Ausnahmen für bestimmte passive Fanggeräte (Fischfallen) wegen hoher Überlebensraten vorgesehen . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6302 5. Welche Forschungsvorhaben zur Verbesserung selektiver Fangmethoden in der Ostsee wurden seit dem Jahr 2010 durch Bundeshaushaltsmittel finanziert (bitte nach Projekt, Projektnehmer, Finanzvolumen, Zeitraum und Veröffentlichung aufschlüsseln)? 6. Welche Forschungsvorhaben zur Verbesserung der Validität der wissenschaftlichen Grundlagen für die Fischbestandsschätzungen wurden seit dem Jahr 2010 durch Bundeshaushaltsmittel finanziert (bitte nach Projekt, Projektnehmer , Finanzvolumen, Zeitraum und Veröffentlichung aufschlüsseln)? Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Eine Übersicht über die Forschungsprojekte ist als Anlage 1 beigefügt. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Projektnehmer nicht genannt. Zur Veröffentlichung der Daten kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden. 7. Wie bewertet die Bundesregierung die Bestandsentwicklung des Dorsches in der Ostsee? 8. Welche Erwartungen verbindet sie damit für die Fischfangquoten im Jahr 2016 angesichts der Empfehlungen des ICES, die Quoten deutlich zu kürzen und für die wirtschaftliche Bedeutung der Bestände in der einheimischen Fischerei ? 9. Sollten nach Einschätzung der Bundesregierung neben Regulierungen für die Berufsfischerei auch entsprechende Einschränkungen für Anglerinnen und Angler gelten? In welchem Verhältnis stehen maritime Fangmengen von Anglern und von Berufsfischern? Die Fragen 7, 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Nach Erkenntnissen des Internationalen Rates für Meeresforschung (ICES) befindet sich der Dorsch in der westlichen Ostsee derzeit in keinem guten Zustand. Der Fischereidruck ist zu hoch, die Biomasse zu gering. Die aktuellen Empfehlungen weisen jedoch darauf hin, dass der Laicherbestand seit dem Jahr 2014 deutlich zunimmt. Die Entwicklung des Bestandes wird daher durch den ICES positiv beurteilt. Für den Dorsch in der westlichen Ostsee liegt der Vorschlag der Kommission für die Fangmengen im Jahr 2016 noch nicht vor. Richtschnur für die Bundesregierung ist die Erklärung, die Deutschland zusammen mit den übrigen EU-Ostsee -Anrainerstaaten in der Sitzung des Rates am 13. Oktober 2014 zu Protokoll gegeben hat. Diese beinhaltet, die fischereiliche Sterblichkeit F (Entnahmen durch die Fischerei) im Jahr 2016 auf ein Niveau zu senken, das einen maximalen Dauerertrag (MSY) ermöglicht. Dieser Wert liegt aktuell bei F = 0,26. Nach der jüngsten ICES-Empfehlung könnte die Laicherbiomasse unter dieser Bedingung bis zum Jahr 2017 um 43 Prozent zunehmen. Die Bundesregierung führt derzeit intensive Gespräche mit den betroffenen Anrainerstaaten über mögliche Maßnahmen , die zu einer weiteren Beschleunigung der Bestandserholung führen können. Für den Dorsch in der östlichen Ostsee ist derzeit keine zuverlässige Einschätzung der Bestandssituation möglich. Der Bestand hat nach seiner Erholung in den letzten Jahren wieder abgenommen und der Fischereidruck erscheint zu hoch. Kurzfristig ist daher eine Reduzierung der Fangmengen erforderlich. Der starke Salz- Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6302 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode wassereinstrom in die Ostsee im Dezember 2014 wird die Bestandssituation jedoch voraussichtlich verbessern. Die Informationen der Fischereiwirtschaft über die diesjährigen Fänge deuten bereits auf eine Erholung des Bestandes hin. Der von der Kommission vorgeschlagene Ansatz für das Jahr 2016, eine Absenkung der Fangmengen um 20 Prozent vorzunehmen, wie im Fall von datenarmen Beständen vorgesehen, wird von der Bundesregierung unterstützt. Die deutsche Fischerei auf Ostdorsch hat in den letzten Jahren ihre Quote nicht annähernd ausgefischt . Es ist daher nicht zu erwarten, dass sie durch diese Kürzung signifikante Erlöseinbußen erleidet. Wissenschaftliche Daten über Freizeitfischerei liegen nur für den Dorsch in der westlichen Ostsee und nur für Deutschland vor. Demnach lagen die Fangmengen der Freizeitfischerei an der deutschen Ostseeküste in den letzten 20 Jahren zwischen 1 765 Tonnen (2008) und 2 967 Tonnen (2005). Für das Jahr 2014 weist ICES 2 891 Tonnen aus, das ist, bezogen auf die EU-Höchstfangmenge (TAC) von 17 037 Tonnen in 2014, ein Anteil von knapp 17 Prozent. Die Bundesregierung prüft derzeit in Bezug auf Dorsch in der westlichen Ostsee auch, ob beziehungsweise welche Maßnahmen für die Freizeitfischerei erforderlich sein könnten. Dies ist auch mit den übrigen Ostseeanrainern, der Europäischen Kommission und den Bundesländern abzustimmen. 10. Wie gestaltet sich nach Einschätzung der Bundesregierung auf EU-Ebene die Erarbeitung und Verabschiedung eines Mehrjahresplans zur Bewirtschaftung der Fischbestände in der Ostsee? Welche Hindernisse sind noch vorhanden, und welche Fortschritte konnten erzielt werden? Wann rechnet die Bundesregierung mit einer Verabschiedung? Die von Deutschland mitgetragene Position des Rates zu einem Vorschlag für einen Mehr-jahresplan für die Ostsee, die am 20. April 2015 festgelegt wurde, enthält das Konzept der Bandbreiten für die fischereiliche Sterblichkeit als Rahmen für das Erreichen des höchstmöglichen Dauerertrags für die betroffenen Fischbestände in der Ostsee. Diese Bandbreiten entsprechenden den ICES-Empfehlungen und formulieren Erhaltungsziele auf dem Niveau, das den langfristigen Dauerertrag ermöglicht. Das Europäische Parlament schlägt ein davon abweichendes Konzept vor, das eine Nutzung unterhalb dieses Niveaus vorsieht. Die Beratungen darüber dauern an. Zum jetzigen Zeitpunkt ist für die Bundesregierung noch nicht absehbar, ob noch in diesem Jahr eine Einigung gelingen kann. 11. Welche Fischfangquoten für weitere wirtschaftlich relevante Arten und Bestände erwartet die Bundesregierung für das Jahr 2016 unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Empfehlungen und der Vorschläge der Europäischen Kommission (bitte nach Beständen und Regionen aufschlüsseln)? Für die pelagischen Arten der Ostsee (Hering, Sprotte) sowie für die einzige quotierte Plattfischart in diesem Gebiet (Scholle) stellt der ICES eine positive Bestandsentwicklung fest. Die Kommission hat auf dieser Basis Vorschläge zu den Gesamtfangenmengen für die einzelnen vorgelegt. Bei den für Deutschland relevanten Beständen sehen diese Folgendes vor: - Hering westliche Ostsee: + 12 Prozent - Hering östliche Ostsee: + 9 Prozent - Sprotte: - 14 Prozent Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6302 - Lachs: + 10 Prozent - Scholle. + 18 Prozent. Mit Ausnahme des Herings in der westlichen Ostsee folgt die Kommission damit den ICES-Empfehlungen. Bei diesem Bestand hatte ICES eine Erhöhung um 18 Prozent empfohlen. Die Vorschläge der Europäischen Kommission für die Fischbestände in Nordsee und Nordost-Atlantik liegen noch nicht vor. Sie werden erst Ende Oktober/Anfang November 2015 erwartet. Deshalb wurden die TAC 2015 mit der ICES-Fangempfehlung für das Jahr 2016 verglichen, um eine erste Einschätzung vornehmen zu können. Für die Bestände in der Nordsee können bis auf Seezunge (±0 Prozent) und Seelachs (-6 Prozent) die Quoten angehoben werden: bei Kabeljau und Scholle um +5 Prozent, bei Hering (menschlicher Konsum) um +16 Prozent, bei Schellfisch um +30 Prozent. Die für die deutsche Fischerei relevanten Bestände im Nordost-Atlantik entwickeln sich unterschiedlich. Während für nordost -arktischen Seelachs (+15 Prozent) und Schellfisch (+25 Prozent) eine Erhöhung der Quote empfohlen wird, sieht ICES für andere Bestände teilweise starke Kürzungen vor. Beim für Deutschland wichtigen nordost-arktischen Kabeljau soll sie -10 Prozent betragen. Bei Makrele ist die Biomasse noch auf einem hohen Niveau, jedoch aufgrund eines hohen Fischereidrucks mit sinkender Tendenz. Daher empfiehlt ICES eine Kürzung der geschätzten Gesamtfangmenge 2015 um -46 Prozent. 12. Für wann erwartet die Bundesregierung eine politische Einigung auf die entsprechenden Fangquoten für die Ostsee, die Nordsee und den Nordost-Atlantik ? In ihrer Mitteilung „Konsultation zu den Fangmöglichkeiten 2016 im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik“ (KOM(2015)239 endg.) legt die Kommission den Zeitplan für die Beratungen des Rates zu den Fangmengen des Folgejahres vor. Danach sollen am 22./23. Oktober 2015 die Gesamtfangmengen für die Ostsee und am 14./15. Dezember 2015 für alle übrigen Bestände beschlossen werden. 13. Wie setzt sich die Bundesregierung für die kleinstrukturierte Küstenfischerei ein (vgl. Rede von Bundesminister Christian Schmidt vom 25. August 2015 zum Deutschen Fischereitag in Rostock)? Die Küstenfischerei wird mit vergleichsweise kleinen Fischereifahrzeugen ausgeübt , die hauptsächlich zur Nahversorgung der Küstenregion beitragen. Diese Kleinstbetriebe sind überwiegend Familienunternehmen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt die Betriebe u .a. durch anteilige Zuschüsse bei Investitionsmaßnahmen. Um der kleinteiligen Struktur besonders Rechnung zu tragen, wurden erst jüngst bei Fördermaßnahmen Mindestinvestitionssummen und Mindestlängen der Fischereifahrzeuge herabgesetzt . Auch Maßnahmen zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen können gefördert werden. Auf Initiative der BLE und auf Grundlage von § 3 Seefischereigesetz (SeeFischG) erfolgte im Jahr 2010 erstmalig eine Umverteilung von Heringsquoten in Höhe von 1 000 Tonnen von der Hochsee an die Kutterfischerei. Diese war aufgrund der extremen Quotenkürzungen bei Hering in der westlichen Ostsee in den beiden Vorjahren notwendig geworden, um die traditionelle küstennahe Fischerei zu erhalten . Seitdem wird diese Umverteilung jedes Jahr zwischen Hochsee- und Kutterfischerei erneuert. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6302 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der Entwicklung der aktiven Fischereibetriebe (inkl. Binnenfischerei) seit dem Jahr 1990, und von welcher zukünftigen Entwicklung geht sie bis zum Jahr 2025 aus (bitte jeweils Betriebe und Arbeitsplätze auflisten)? Auf die als Anlage 2 beigefügten Tabellen zur Entwicklung der Betriebszahlen wird hingewiesen. In Deutschland werden jährlich seit dem Jahr 2011 Daten zur Erzeugung in Aquakulturbetrieben sowie zu den Preisen der Aquakulturerzeugnisse erhoben. Zusätzlich werden alle drei Jahre – zuletzt im Jahr 2014 – Angaben zur Struktur der Aquakulturbetriebe erfragt. Vor dem Hintergrund, dass dies erst seit dem Jahr 2011 erfolgt, sind noch keine Schlussfolgerungen möglich. Daten zu Binnenfischerei - und Aquakulturbetrieben liegen erst seit dem Jahr 1998 vor. Die Daten aus dem Jahr 2014 sind noch nicht ausgewertet. Bei der Anzahl der Betriebe zeigt sich grundsätzlich ein rückläufiger Trend. Im Bereich der Fischereibetriebe der deutschen Flotte wird auf den Flottenbericht 2014 hingewiesen, der unter folgendem Link zu finden ist: www.portal-fischerei.de/fileadmin/redaktion/dokumente/fischerei/Bund/ Flottenbericht_2014.pdf. 15. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der auf dem Fischereitag vom 27. August 2015 verabschiedeten „Resolution zur Umsetzung der Reform der EU-Fischereipolitik in der Meeresfischerei“? Die Bundesregierung zieht grundsätzlich Stellungnahmen der einschlägigen Verbände in die Entscheidungsfindung ein. Aus rechtlicher Sicht ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die vom Verband geforderte Neubauförderung im neuen Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF) nicht möglich ist. 16. Welche Rückschlüsse zieht die Bundesregierung aus der Forderung des Sachverständigenrates für Umweltfragen nach der Einrichtung eines Meeresbundesamtes (Kommentar zur Umweltpolitik Nummer 15, August 2015)? Die Idee eines Meeresbundesamtes ist der Bundesregierung bereits aus dem Gutachten des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) „Verantwortung in einer begrenzten Welt“ (2012, Ziffer 476) bekannt. Der SRU beschreibt die Idee als eine Möglichkeit, die Belange der Meere institutionell stärker zu integrieren und für den gesamten Komplex der Meeresnutzung und des Meeresschutzes eine kompetente (zugleich zusammenführende) administrative Struktur zu schaffen. Soweit im Rahmen des laufenden Umsetzungszyklus der europäischen Meeresstrategie -Rahmenrichtlinie (MSRL, RL 2008/56/EG) mit ökosystemarem Ansatz zur Erreichung des guten Zustand des EU-Meeres betroffen, werden die bestehenden Ämter-Strukturen sowie Abstimmungen im Bund-Länder-Ausschuss Nord- und Ostsee (BLANO) als ausreichend erachtet. 17. Wie ist der aktuelle Stand zur Weiterentwicklung des „integrierten Küstenzonenmanagements “, und welchen Beitrag leistet die neue GFP aus Sicht der Bundesregierung dazu? Das Integrierte Küstenzonenmanagement (IKZM) ist darauf gerichtet, Akteure auf allen Handlungsebenen zusammenzuführen, um den Küstenbereich als ökologisch intakten und wirtschaftlich zukunftsfähigen Lebensraum zu erhalten und Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6302 zu entwickeln. In Deutschland handelt es sich um einen informellen Managementansatz , der auf Koordination, Kommunikation und Partizipation ausgerichtet ist. Ein wichtiges Instrument zur Umsetzung der im Rahmen des IKZM abgestimmten Entwicklungskonzepte ist die maritime Raumordnung. Bei Raumordnungsplänen für den Meeresbereich und für die Küstengewässer ist gemäß der Richtlinie 2014/89/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung eines Rahmens für die maritime Raumplanung (MRO-Richtlinie) vom 23. Juli 2014 (Amtsblatt der EU L 257/135 vom 28. August 2014) ein Ökosystemansatz anzuwenden ; zu den Zielen der maritimen Raumplanung gehört nach Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie: „Bei der Ausarbeitung und Umsetzung der maritimen Raumplanung ziehen die Mitgliedstaaten wirtschaftliche, soziale und ökologische Aspekte in Erwägung, um die nachhaltige Entwicklung und das nachhaltige Wachstum im Meeresbereich unter Anwendung eines Ökosystem-Ansatzes zu unterstützen und um die Koexistenz einschlägiger Tätigkeiten und Nutzungsarten zu fördern “. Die Kohärenz zwischen der maritimen Raumordnung und Entwicklungskonzepten des IKZM ist zu fördern. Zur Umsetzung der Vorgaben der MRO-Richtlinie in Deutschland wurde eine Novelle zum Raumordnungsgesetz des Bundes auf den Weg gebracht, um Verfahrensvorschriften entsprechend anzupassen . Laufzeitbeginn Laufzeitende Finanzvolumen 423.127,88 € 15.07.2012 31.05.2017 480.822,92 € 15.07.2012 31.05.2017 Anlage 1 Forschungsprojekte Projekt Verbundprojekt: Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Fischerei durch Entwicklung innovativer, praxistauglicher PAL-Warngeräte zur Minimierung von SchweinswalBeifängen - Teilprojekt 1 Verbundprojekt: Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Fischerei durch Entwicklung innovativer, praxistauglicher PAL-Wamgeräte zur Minimierung von SchweinswalBeifängen - Teilprojekt 2 1.636.748,27 € 01.07.2013 3.1.12.2015 757.980,19 € 01.07.2013 31.12.2015 165.391 € 01.07.2013 31.12.2015 Verbundprojekt: Anpassung und Weiterentwicklung von innovativen, nicht-invasiven Monitoringsystemen und Auswerteverfahren für die Fischereiforschung (AutoMAT) - Teilprojekt 1 Verbundprojekt: Anpassung und WeiterentwickJung von innovativen, nicht-invasiven Monitoringsystemen und Auswerteverfahren für die Fischereiforschung (AutoMAT) - Teilprojekt 2 Verbundprojekt: Anpassung und WeiterentwickJung von innovativen, nicht-invasiven Monitoringsystemen und Auswerteverfahren für die Fischereiforschung (AutoMAT) - Teilprojekt 3 14.800 € 01.07.2013 31.12.2015 Verbundprojekt: Anpassung und Weiterentwicklung von innovativen, nicht-invasiven Monitoringsystemen und Auswerteverfahren für die Fischereiforschung (AutoMAT) - Teilprojekt 4 75.423,59 € 01.07.2013 31.12.2015 Verbundprojekt: Anpassung und Weiterentwicklung von innovativen, nicht-invasiven Monitoringsystemen und Auswerteverfahren für die Fischereiforschung (AutoMAT) - Teilprojekt 5 115.307,67 € 01.07.2013 31.12.2015 Verbundprojekt: Anpassung und Weiterentwicklung von innovativen, nicht-invasiven Monitoringsystemen und Auswerteverfahren für die Fischereiforschung (AutoMAT)- Teilprojekt 6 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6302 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode SEITE2VON 3 Projekt Finanzvolumen Laufzeitbeginn Laufzeitende 312.549,14 € 01.07.2013 31.12.2015 263.175,18 € 01.07.2013 31.12.2015 Verbundprojekt: Anpassung und Weiterentwicklung von innovativen, nicht-invasiven Monitoringsystemen und Auswerteverfahren für die Fischereiforschung (AutoMAT) - Teilprojekt 7 Verbundprojekt: Anpassung und Weiterentwicklung von innovativen, nicht-invasiven Monitoringsystemen und Auswerteverfahren für die Fischereiforschung (AutoMAT) - Teilprojekt 8 315 .131,46 € 01.07.2013 31.12.2015 Verbundprojekt: Anpassung und WeiterentwickJung von innovativen, nicht-invasiven Monitoringsystemen und Auswerteverfahren für die Fischereiforschung (AutoMA T) - Teilprojekt 10 1.195.725,6 € 01.07.2013 31.12.2015 Verbundprojekt: Anpassung und Weiterentwicklung von innovativen, nicht-invasiven Monitoringsystemen und Auswerteverfahren für die Fischereiforschung (AutoMAT) - Teilprojekt 11 317.499,04 € 01.07.2013 31.12.2015 Verbundprojekt: Anpassung und WeiterentwickJung von innovativen, nicht-invasiven Monitoringsystemen und Auswerteverfahren für die Fischereiforschung (AutoMAT)- Teilprojekt 12 450.000 € 20.12.2012 31.10.2015 Erprobung und ggf. Weiterentwicklung altemativer , ökosystemgerechter Fanggeräte zur Vermeidung von Beifängen von Seevögeln und Schweinswalen in der Ostsee 457.677 € 12.07.2013 31.10.2015 Untersuchung und Beurteilung evtl. Belastungen durch Pinger (akustische Vergrämer) auf das. Gehör von Schweinswalen in der EU-Fischerei 38.313 € 01.12.2013 31.10.2015 Berechnung der Häufigkeit und der Verbreitung von Walen im antarktischen Packeis 99.713,04 € 01.04.2013 31.10.2015 Modellierungen zu Populationsgrößen und räumlicher Verteilung von Zwergwalen im antarktischen Packeis auf der Grundlage von Seeund luftgestützten Tiersichtungen 512.383,24 € 01.07.2011 30.09.2015 Modellierung zu Populationsgrößen und räumlieher Verteilung von Zwergwalen im antarktischen Packeis auf Grundlage von See- und luftgestützen Tiersichtungen Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6302 SEITE 3 VON 3 Projekt Finanzvolumen Laufzeitbeginn Laufzeitende 66.412,91 € 01.07.2012 31.10.2015 Survey zum Schweinswalbestand in der westliehen Ostsee 299.734,53 € 15.04.2013 31.12.2015 Sammlung und Analyse der wissenschaftlichen Daten zur Ausarbeitung eines Vorschlages zur Ausweisung eines marinen CCAMLR- Schutzgebietes im Weddellmeer (Antarktis) Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6302 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode A nl ag e 2 A nz ah l d er B et ri eb e in d er F is ch er ei i n D eu ts ch la nd ( 19 90 -2 01 4) Ja hr B in ne nf is ch er ei H au pt er w er b B in ne nf is ch er ei K arp fe nt ei ch w . N eb en er w er b Ha up te rw er b K arp fe nt ei ch w . N eb en er w er b K al tw as se ra nl . H au pt er w er b K al tw as se ra nl . W ar m w as se ra nl . N eb en er w er b 19 90 Se efi sc he re ibe tr ie be 90 3 19 91 1. 25 2 19 92 1. 91 0 19 93 1. 85 9 19 94 1. 82 5 19 95 1. 77 7 19 96 1. 76 0 19 97 1. 73 0 19 98 1. 71 1 82 2 21 19 99 1. 71 4 82 0 15 3 62 5 8. 77 0 17 20 00 1. 70 9 80 3 29 9 12 .5 61 57 6 6. 98 4 21 20 01 1. 67 9 74 7 18 6 12 .6 59 55 4 6. 51 8 24 20 02 1. 64 3 64 7 17 5 19 2 12 .0 42 55 0 6. 54 0 28 20 03 1. 50 9 66 3 17 2 18 9 12 .0 35 54 3 6. 50 0 31 20 04 1. 50 9 47 8 40 9 18 3 12 .0 74 44 0 9. 98 1 31 20 05 1. 46 4 47 7 40 3 18 4 12 .0 74 44 0 9. 98 1 25 20 06 1. 38 6 47 5 40 9 19 2 11 .8 84 44 0 9. 98 1 23 20 07 1. 31 7 42 6 39 2 19 2 11 .6 43 43 9 10 .4 67 30 20 08 1. 27 2 43 6 49 5 18 8 11 .5 43 44 1 10 .3 25 30 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/6302 SE IT E 2V ON 2 Ja hr W ar m w as se ran l. Se efi sc he re ibe tr ie be B in ne nfi sc he re i H au pt er w er b B in ne nfi sc he re i Ne be ne rw er b K arp fe nt ei ch w . H au pt er w er b K arp fe nt ei ch w . N eb en er w er b K al tw as se ra nl . H au pt er w er b K al tw as se ra nl . N eb en er w er b 20 09 1. 23 5 41 9 47 7 18 0 11 .0 86 48 6 11 .1 65 34 20 10 1. 16 2 39 4 47 2 16 8 11 .0 97 48 3 11 .1 42 39 20 11 1. 08 7 37 2 39 5 16 1 11 .0 00 48 9 10 .6 09 53 20 12 * 1. 06 3 38 4 37 1 3. 35 4 2. 54 2 61 20 13 1. 04 1 36 0 31 0 2. 83 3 2. 83 3 55 20 14 1. 01 3 *I nk ra ft tr et en d er A qu ak ul tu rs ta ti st ik -V er or dn un g (V er or dn un g (E G ) N r. 7 62 /2 00 8 de s E ur op äi sc he n P ar la m en ts u nd d es R at es v om 9 . J ul i 2 00 8 üb er d ie V or la ge v on A qu ak ul tu rs ta ti st ik en d ur ch d ie M itg lie ds ta at en u nd z ur A uf he bu ng d er V er or dn un g (E G ) N r. 78 8/ 96 d es R at es ), da du rc h Ä nd er un ge n in d er M et ho di k. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6302 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Leere Seite