Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 7. Oktober 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6303 18. Wahlperiode 09.10.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jürgen Trittin, Dr. Valerie Wilms, Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/6152 – Kostensteigerungen beim Bau der Ortsumgehung Westerode V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach den Kostensteigerungen von 65 Prozent bei der Ortsumgehung Barbis (B 243n), die im September 2014 fertiggestellt wurde, der Ortsumgehung Waake (B 27); (Fertigstellung im August 2015, Kostensteigerungen um 50 Prozent ), ist auch die Ortsumgehung Westerode, die im Oktober 2015 für den Verkehr freigegeben werden soll, mehr als 40 Prozent teurer geworden, als vor Baubeginn geplant war (Bundestagsdrucksache 18/5500). Alle drei Vorhaben des Bedarfsplans Straße liegen im Geschäftsbereich Goslar der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr. Die auffällige Häufung von Kostensteigerungen im Geschäftsbereich Goslar wirft die Frage auf, ob die Oberste Straßenbaubehörde des Landes Niedersachsen und der Bund in hinreichendem Maße ihre Aufsichts- und Kontrollfunktion wahrgenommen haben, um den geschilderten eklatanten Kostensteigerungen vorzubeugen . 1. Von welchen aktualisierten Gesamtkosten geht die Bundesregierung bei der Ortsumgehung Westerode (B 247) bis zur Fertigstellung bzw. Kostenfeststellung aus (bitte Kostendifferenz absolut und prozentual nennen)? Die aktuell genehmigten Kosten betragen 17,1 Millionen Euro, wobei der Bundesanteil 16,6 Millionen Euro beträgt. 2. Welche Kostensteigerungen haben sich seit dem Baubeginn im März 2010 bei der Ortsumgehung Westerode ergeben, und was waren dafür im Einzelnen die Gründe? Die Kostensteigerungen belaufen sich seit dem Baubeginn auf rund 4,8 Millionen Euro. Die Kostensteigerungen resultieren insbesondere aus den allgemeinen Kostenerhöhungen/Baupreis-index und aus der Umverlegung von Leitungen, die nicht in den Bestandsunterlagen enthalten waren. Zudem ergaben sich Mehrkosten aufgrund schwieriger Bodenverhältnisse, die aus dem Bodengutachten im Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6303 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vorfeld nicht ableitbar waren, sowie veränderter Oberbaubefestigungen von Wirtschaftswegen, die aus Festlegungen des Flurbereinigungsverfahrens “Westerode -Duderstadt“ resultieren und im Vorfeld nicht bekannt waren. 3. Welches Kosten-Nutzen-Verhältnis ergibt sich bei Zugrundelegung der aktuellen Kostenfortschreibung für die Ortsumgehung Westerode (mit Stand des Jahres 2015)? Unter Zugrundlegung der mit Schreiben vom 17. April 2015 vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) aktuell genehmigten Kosten ergibt sich ein Nutzen-Kosten-Verhältnis unter Berücksichtigung der Baupreisentwicklung von etwa 3,7. 4. Welchen Kosten wurden durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur bzw. die niedersächsische Straßenbauverwaltung für die jeweiligen Kostenermittlungsstufen (Kostenrahmen, Kostenschätzung, Kostenberechnung , Kostenanschlag, Kostenfeststellung) im Laufe der unterschiedlichen Planungs- und Projektphasen für die Ortsumgehung Westerode ermittelt (bitte einzeln benennen)? Die Kosten der B 247 Ortsumgehung Westerode wurden nicht einzeln und gesondert für den Bedarfsplan 2004, sondern im Zusammenhang mit der kompletten Ortsumgehung Duderstadt von nördlich Obernfeld bis zur Landesgrenze NI/TH ermittelt. Für diesen 11,5 km langen Bewertungsabschnitt wurden Baukosten in Höhe von 80 Millionen DM und Grunderwerbskosten von 3,9 Millionen DM, zusammen 83,9 Millionen DM (entsprechend 42,9 Millionen Euro) ermittelt. Für den Abschnitt der Ortsumgehung Westerode wurden folgende Kosten ermittelt : - Kostenaufstellung zum RE-Vorentwurf in Höhe von 7,530 Millionen Euro - Kostenfortschreibung (Stand 25.03.2011) in Höhe von 12,265 Millionen Euro - Kostenfortschreibung (Stand 05.05.2014) in Höhe von 14,540 Millionen Euro - Kostenfortschreibung (Stand 17.04.2015) in Höhe von 17,100 Millionen Euro - (Kostenfortschreibungen incl. einem Anteil der Gemeinde in Höhe von circa 0,47 Millionen Euro ). 5. Mit welchem Kostenansatz und zu welchem Zeitpunkt wurde die Ortsumgehung Westerode erstmals in den Bundeshaushalt bzw. Straßenbauplan eingestellt ? Die B 247 Ortsumgehung Westerode wurde mit Kosten in Höhe von 11,806 Millionen Euro (Bund) im März 2012 in den Straßenbauplan aufgenommen. 6. Ist der Bundesregierung bekannt, ob für die Ortsumgehung Westerode zum Zeitpunkt der Einstellung in den Bundeshaushalt ein Kostenanschlag vorlag, der ein mit Preisen versehenes Leistungsverzeichnis enthielt? Grundlage für die Aufnahme in den Straßenbauplan 2012 war die Kostenaufstellung des RE-Vorentwurfes auf der Grundlage der „Anweisung zur Kostenberechnung für Straßenbaumaßnahmen – AKS 1985“. Durch den Gesehenvermerk werden diese Entwurfsunterlagen als Teil der Haushaltsunterlage im Sinne von § 24 BHO anerkannt. Ein mit Preisen versehenes Leistungsverzeichnis wird in diesem Zusammenhang nicht gefordert. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6303 7. Zu welchen Zeitpunkten sind nach Kenntnis der Bundesregierung Kostensteigerungen durch die niedersächsische Straßenbauverwaltung bei der Ortsumgehung Westerode festgestellt worden? Die Kosten wurden bei der Erstellung des Vorentwurfs, bei der Einstellung in den Bauhaushalt und im Rahmen der Bauabwicklung überprüft. Dies führte zu den in der Antwort zu Frage 4 aufgeführten Kostenfortschreibungen. 8. Zu welchen Zeitpunkten hat die niedersächsische Straßenbauverwaltung das Bundesverkehrsministerium über Kostenänderungen bei der Ortsumgehung Westerode informiert, und wie viele Kostenfortschreibungen wurden bisher vorgelegt? Das BMVI wurde mit der Vorlage der 1. Kostenfortschreibung vom 1. August 2011, der 2. Kostenfortschreibung mit Schreiben vom 3. Juni 2014 und der 3. Kostenfortschreibung mit Schreiben vom 19. Februar 2015 über Kostenänderungen informiert. 9. Sind aus Sicht der Bundesregierung die Informationen über die entsprechenden Kostensteigerungen durch die niedersächsische Straßenbauverwaltung rechtzeitig bzw. zeitnah erfolgt (bitte Grundlage für die Kostensteigerungen nennen)? Ja, das BMVI wurde im Rahmen der Kostenfortschreibungen rechtzeitig informiert . 10. Wie wurden die jeweiligen Kostenfortschreibungen für die Ortsumgehung Westerode durch die niedersächsische Straßenbauverwaltung begründet? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 11. Waren die Begründungen für die einzelnen Kostenfortschreibungen aus Sicht der Bundesregierung plausibel? Wenn nein, was konnte durch die Auftragsverwaltung nicht plausibel gemacht werden (bitte jeweils begründen)? 12. Konnte das Bundesverkehrsministerium die Begründungen der Auftragsverwaltung für die jeweiligen Kostenfortschreibungen hinsichtlich ihrer Richtigkeit und Vollständigkeit überprüfen? Wenn nein, an welchen Stellen bestanden Defizite? Mit welchem Verfahren wurden die Kosten berechnet? 13. Konnte das Bundesverkehrsministerium die Kostenberechnung zur Ortsumgehung Westerode im Einzelnen nachvollziehen, und war ihr die Basis der Preisermittlung bekannt? Wenn nein, welche Kosten- und Mengenansätze der Kostenberechnung waren nicht überprüfbar? Die Fragen 11 bis 13 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Begründungen der Kostenfortschreibungen waren aus Sicht des BMVI plausibel ; die Nachvollziehbarkeit der Kosten war gegeben. Auf dieser Grundlage erfolgte die Erteilung der jeweiligen Gesehenvermerke. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6303 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im Rahmen der Auftragsverwaltung obliegt dem Bund die Aufsicht über die Gesetzmäßigkeit und Zweckmäßigkeit des Handelns der Auftragsverwaltung (Artikel 85 Absatz 4 Satz 1 GG). Mit dem Gesehenvermerk bestätigt das BMVI sein Einverständnis, dass das Bauvorhaben auf der Grundlage der vorgelegten Entwurfsunterlagen aus dem Straßenbauhaushalt des Bundes finanziert werden kann. Durch den Gesehenvermerk werden die Entwurfsunterlagen als Teil der Haushaltsunterlage im Sinne von § 24 BHO anerkannt. Die Auftragsverwaltung bleibt dafür verantwortlich, dass die Entwurfsunterlagen in verkehrlicher, verkehrs- und bautechnischer, finanzieller und rechtlicher Hinsicht im Einzelnen den geltenden Vorschriften und den Regeln der Technik entsprechen und hat dem Bund bei notwendigen Änderungen der Planung oder Kostenänderungen zu berichten. 14. Hat das Bundesverkehrsministerium bei Prüfung der Vorentwurfsunterlagen der Ortsumgehung Westerode, also auch der Durchsicht der Kostenermittlung , der Bodenuntersuchung und des Grunderwerbs, wesentliche Nachforderungen und Überarbeitungen von der zuständigen Auftragsverwaltung angefordert ? Wenn ja, in welchen Punkten forderte das Bundesverkehrsministerium Änderungen bzw. zusätzliche Untersuchungen bzw. Informationen? Mit Erteilung des Gesehenvermerkes auf den RE-Vorentwurf mit Schreiben vom 25. September 2006 wurden keine wesentlichen Nachforderungen und Überarbeitungen angefordert. 15. Gab es nach Prüfung der Vorentwurfsunterlagen weiteren Änderungsbedarf an den Planungen, der in einem Anschreiben zum Gesehenvermerk aufgeführt wurde? Wenn ja, welcher Änderungsbedarf wurde durch das Bundesverkehrsministerium gegenüber der Auftragsverwaltung bei Erteilung des Gesehenvermerks geltend gemacht? Nach Durchsicht der Entwurfsunterlagen und mit Erteilung des Gesehenvermerkes auf den RE-Vorentwurf mit Schreiben vom 25. September 2006 wurde kein Änderungsbedarf, der in einem Anschreiben zum Gesehenvermerk aufgeführt wurde, geltend gemacht. 16. Welche Rolle haben die Baugrundverhältnisse bei der Beurteilung der Vorentwurfsunterlagen durch das Bundesverkehrsministerium gespielt, und welche Konsequenzen zog die Bundesregierung daraus? Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. 17. Zu welchem Zeitpunkt wurde die ingenieurgeologische Vor- und Hauptuntersuchung durchgeführt? Nach Auskunft der hierfür zuständigen Niedersächsischen Auftragsverwaltung wurde eine ingenieurgeologische Voruntersuchung mit Datum vom 23. Juli 2004 erstellt, in dem 8 Sondier- und Aufschlussbohrungen beurteilt wurden. Das Streckengutachten liegt mit Datum 16. Oktober 2009 vor. Zudem wurden für den Bau der vier Ingenieurbauwerke im Jahr 2010 die notwendigen Gründungsgutachten erstellt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6303 18. a) Welche Erkundungsschritte und welche direkten und indirekten geologischen Erkundungsmethoden wurden bei der Baugrunduntersuchung der Ortsumgehung Westerode angewendet? b) Welche Verfahren sind für Erkundungen im Rahmen des Baus von Bundesstraßen Standard? Nach Auskunft der hierfür zuständigen Niedersächsischen Auftragsverwaltung wurde im Verlauf der Ortsumgehung Westerode 42 Rammkernsondierungen, 8 Drucksondierungen und 4 Handschürfe im August und September 2009 durchgeführt . Zudem wurden 8 Trockenbohrungen bis zu einer maximalen Tiefe von 22 m niedergebracht. Der Abstand der Untersuchungspunkte beträgt damit im Mittel weniger als 100 m. Im Bereich von Bauwerken wurde dieser Abstand nochmals deutlich reduziert. Aus den Bohrungen, Rammkernsondierungen und Schürfen wurden Bodenproben entnommen. Für den Bauflächenbereich wurden repräsentative Proben ausgewählt und im Labor auf ihre bodenmechanischen Eigenschaften untersucht. Das oben beschriebene Verfahren entspricht dem Standard bei der Erstellung eines ingenieurgeologischen Streckengutachtens für den Bau einer Bundesstraße mit vergleichbar tiefen Einschnitten. 19. Inwieweit hält die Bundesregierung die Qualität und Aussagekraft der von der niedersächsischen Straßenbauverwaltung veranlassten Baugrunduntersuchungen bei der Ortsumgehung Westerode für ausreichend? Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. 20. Wer trägt aus Sicht der Bundesregierung die Verantwortung für die bisher bekannt gewordenen Kostensteigerungen bei der Ortsumgehung Westerode, und wer trägt die finanziellen Konsequenzen? Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. 21. Wie hätte nach Auffassung der Bundesregierung im Vorfeld (Planungsphase ) sowie während der Bauphase vermieden werden können, dass die Projektkosten bei der Ortsumgehung Westerode während der Bauphase in entsprechender Größenordnung ansteigen? 22. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den gestiegenen Baukosten beim Bedarfsplanprojekt Ortsumgehung Westerode für die geplante VKE 3 (VKE: Verkehrseinheit) der Ortsumgehung Duderstadt? Die Fragen 21 und 22 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Ein Großteil der Kostenerhöhungen ergibt sich aufgrund des Anstiegs der Baupreise und der Mehrwertsteuer sowie einiger unvorhersehbarer Änderungen, die im Vorfeld preislich nicht berücksichtigt werden konnten, sowie aufgrund einer Konkretisierung der Mengenermittlung infolge des fortentwickelten Planungsstandes . Die in Kürze von den Ländern anzuwendende „Anweisung zur Kostenermittlung und zur Veranschlagung von Straßenbaumaßnahmen“ (AKVS) wird eine Reihe von Maßnahmenenthalten, mit denen Kostenveränderungen zukünftig vermindert werden sollen. Hierzu zählen z. B. die Einziehung der Baupreisentwicklung in die Kostenermittlungen sowie eine noch intensivere Kostenabstimmung zwischen Bund und Ländern. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6303 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Aufgrund der Erfahrungen bei der OU Westerode wurden die Gesamtkosten der Ortsumgehung Gerblingerode Anfang 2015 geprüft und unter Berücksichtigung einer neu aufgestellten Mengen- und Leistungsermittlung sowie des aktuellen Preisniveaus fortgeschrieben (siehe Antwort zu Frage 24). 23. Hält die Bundesregierung die bisherige Kostenberechnung für die VKE 3 der Ortsumgehung Duderstadt angesichts der bisher untersuchten Geologie (bisher nur Voruntersuchung) im Bereich des Pferdebergs für belastbar? Wenn ja, hat die Bundesregierung Kenntnis von den möglichen schwierigen geologischen Bedingungen („entfestigter Gebirgsaufbau“) im Bereich des geplanten Pferdebergtunnels? Im Zuge der Genehmigungsplanung wurde ein Baugrundgutachten durch ein auf geotechnische Untersuchungen anspruchsvoller Verkehrswegebauten spezialisiertes Ingenieurbüro erstellt. Das Ergebnis des Gutachtens, welches im Bereich des geplanten Pferdebergtunnels mögliche schwierige geologische Bedingungen aufweist, ist dem BMVI bekannt. Die niedersächsische Straßenbauverwaltung hat auf Grundlage des Baugrundgutachtens für den Bau des Tunnels entsprechende spezielle bergmännische Sicherungsmaßnahmen beim Tunnelvortrieb vorgesehen. Für die Kostenschätzung wurde die Länge des Vortriebs einzelner Vortriebsklassen in Abhängigkeit der Sicherungsmaßnahmen abgeschätzt. Die Wahl der Vortriebsklassen sowie der entsprechenden Sicherungsmaßnahmen sind den erkundeten Gebirgsverhältnissen angepasst. 24. Liegt der Bundesregierung eine neue Kostenberechnung für die geplante VKE 3 der Ortsumgehung Duderstadt vor? Wenn ja, welche Kosten werden nunmehr veranschlagt? Dem BMVI liegt eine Kostenfortschreibung für die geplante VKE 3 der Ortsumgehung Duderstadt vor, die am 23. Januar 2015 aufgestellt und am 17. August 2015 genehmigt wurde. Die Gesamtkosten (Bau und Grunderwerb) werden demnach auf 37,025 Millionen Euro veranschlagt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333