Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 9. Oktober 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6311 18. Wahlperiode 12.10.2015 Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6154 – Kurdenfeindliche Proteste und Gewalttaten in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Parallel zu einer erneuten Eskalation des Krieges zwischen dem türkischen Staat und der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) und Überfällen nationalistischer Mobs auf Büros der prokurdischen Demokratischen Partei der Völker (HDP) in der Türkei kam es in Deutschland in der zweiten Septemberwoche 2015 zu einer Welle türkisch-nationalistischer Proteste. Vorgeblich richteten sich die Aufzüge , an denen sich Anhängerinnen und Anhänger der religiös-nationalistischen türkischen Regierungspartei Partei für Gerechtigkeit und Aufschwung (AKP) von Präsident Recep Tayyip Erdogan, der rechtsextremen Grauen Wölfe und kemalistisch-nationalistischer Gruppierungen, wie dem Türkischen Jugendbund (TGB), beteiligten, gegen Anschläge der PKK und eine angeblich drohende Teilung der Türkei. Auf einigen dieser Kundgebungen wurden jedoch Hassparolen und allgemein Todesdrohungen gegen Kurden gerufen. Im Anschluss an mehrere Demonstrationen erfolgten zudem gewaltsame Übergriffe auf Kurdinnen und Kurden. In Hannover wurde so ein 26-jähriger kurdischer Flüchtling aus Syrien von einem Teilnehmer einer türkisch-nationalistischen Kundgebung mit einem Messerstich in den Hals lebensgefährlich verletzt. In Berlin griffen mehrere Dutzend türkische Nationalisten nach einer Kundgebung einen Informationsstand der prokurdischen Demokratischen Partei der Völker (HDP) in einem anderen Stadtteil mit Steinen und Flaschenwürfen an. Zu Auseinandersetzungen zwischen türkischen Nationalisten sowie Anhängern kurdischer und linker Gruppierungen kam es auch in Hamburg und Essen. Im schweizerischen Bern wurden mehrere Menschen zum Teil schwer verletzt, als ein Autofahrer sein Fahrzeug in eine Gruppe kurdischer Demonstrantinnen und Demonstranten steuerte (www.vice.com/de/read/in-hannover-wurde-ein-kurde-von-tuerkischen -nationalisten-niedergestochen-332; http://lowerclassmag.com/2015/09/ sie-wollen-kurden-toeten/#more-2656). „Ermutigt von einer regelrechten Lynchatmosphäre gegen Kurden und Oppositionelle in der Türkei häufen sich nun auch vermehrt Angriffe dieser Art in Europa “, beklagt das Demokratische Gesellschaftszentrum der Kurdinnen und Kurden in Deutschland Nav-Dem als Dachverband kurdischer Vereine und Verbände (www.jungewelt.de/2015/09-15/048.php). So hatte der türkische Präsident Erdogan die HDP für die Gewalt im Lande verantwortlich gemacht, da sie eine absolute und verfassungsändernde Mehrheit der AKP verhindert habe. Die AKP-nahe Tageszeitung Yeni Safak bezeichnete den HDP-Co-Vorsitzenden Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6311 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Selahattin Demirtas als „Mörder“ (www.welt.de/politik/ausland/ article146168334/Die-Tuerkei-droht-in-Gewalt-und-Hass-zu-versinken.html). V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Sowohl die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) als auch die türkische Regierung haben Ende Juli 2015 die seit zwei Jahren geltende Waffenruhe faktisch aufgekündigt . Die Ermordung zweier türkischer Polizisten durch die PKK am 22. Juli 2015 in Ceylanpinar als Reaktion auf den Anschlag in der türkischen Stadt Suruc führte zu einer Eskalationsdynamik im Konflikt zwischen der PKK und dem türkischen Staat. Seither kommt es nahezu täglich zu gegen die Türkei gerichteten terroristischer Aktionen der PKK. Aber auch zuvor hatte die PKK während der noch anhaltenden „Friedensphase“ vereinzelt terroristische Aktionen in der Türkei durchgeführt. Die türkische Armee griff dann ab dem 24./25. Juli 2015 Stellungen der PKK im eigenen Land und im Nordirak an. Auch diese Angriffe dauern bis zum jetzigen Zeitpunkt an. Vor dem Hintergrund der Ereignisse in der Türkei und im Nordirak kommt es auch in Deutschland zu Auseinandersetzungen zwischen pro-türkischen und pro-kurdischen Gruppen. Dies zeigen pro-kurdische Übergriffe auf türkische Einrichtungen, wie auf das türkische Generalkonsulat in Münster sowie auf Vereinshäuser der Ülkücü-Bewegung (in Bielefeld, Kornwestheim und Duisburg ). Sowohl türkische als auch kurdische Gruppen haben in den vergangen Wochen zu Demonstrationen aufgerufen, um ihren politischen Positionen Ausdruck zu verleihen. Im Zuge dieser Kundgebungen kam es in den vergangenen Wochen mehrfach zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen nationalistischen Türken und PKK-nahen Kurden. Auslöser hierfür waren meist wechselseitige Provokationen, wie das Zeigen des Ülkücü-typischen Wolfgrußes oder Fahnen mit dem Konterfei des PKK-Gründers Abdullah Öcalan. Mehrere Personen, darunter auch Polizisten, wurden bei diesen Auseinandersetzungen verletzt. Die verstärkten Kämpfe zwischen dem türkischen Staat und der PKK in der Türkei führen zu Auseinandersetzungen hierzulande und sind daher auch Anlass zur Sorge über die Innere Sicherheit in Deutschland. 1. Wie viele und welche türkisch-nationalistischen Aufzüge fanden nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Wiederaufflammen der Kämpfe zwischen der türkischen Armee und der Arbeiterpartei Kurdistans seit Ende Juli 2015 wann und in welchen Städten in der Bundesrepublik Deutschland statt? a) Welche Personen oder Organisationen aus welchen politischen Spektren waren jeweils die Anmelderinnen und Anmelder? b) Wie viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus welchen politischen Spektren beteiligten sich jeweils in welcher ungefähren Stärke an diesen Aufzügen (z.B. Anhängerinnen und Anhänger von Erdogan und der AKP bzw. von deren Auslandsorganisation UETD, Graue Wölfe bzw. ÜlcücüBewegung , Atatürk-Anhängerinnen und Anhänger, religiöse Kräfte)? c) Welche der an den Aufzügen beteiligten Gruppierungen oder politischen Strömungen stuft die Bundesregierung als extremistisch oder gewaltbereit ein? d) Wie erfolgte nach Kenntnis der Bundesrepublik die Mobilisierung für diese Aufzüge (z.B. Presse, Fernsehen, soziale Netzwerke)? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6311 e) Liegen der Bundesregierung Hinweise auf eine zentrale Koordination der Aufzüge in verschiedenen Städten vor, und wenn ja, durch wen werden sie koordiniert? f) Inwieweit gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Einflussnahme durch türkische Konsulate auf die Proteste in Deutschland? g) In welchen einzelnen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung aus welchen Gründen entsprechende Aufzüge türkisch-nationalistischer Gruppierungen verboten? h) Was waren nach Kenntnis der Bundesregierung die zentralen Parolen, Aussagen und Symbole in Reden und Aufrufen, auf Plakaten und Transparenten , in Sprechchören, auf Fahnen oder als Handzeichen bei diesen Aufzügen? i) Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über kurdenfeindliche Hassparolen sowie Aufrufe zu Gewalttaten gegen Kurdinnen und Kurden im Allgemeinen oder PKK-Anhängerinnen und -anhänger im Besonderen durch Rednerinnen und Redner oder Teilnehmerinnen und Teilnehmer dieser Aufzüge, und wie reagierten die Veranstalterinnen und Veranstalter sowie die anderen Aufzugteilnehmerinnen und -teilnehmer jeweils auf solche Parolen? j) Inwieweit sind entsprechende Hassparolen bei Aufzügen türkischer Nationalistinnen und Nationalisten nach Ansicht der Bundesregierung dazu geeignet, den öffentlichen Frieden und das friedliche Zusammenleben der Völker zu stören? Zu 1, a) und b): Die Fragen 1, 1a und 1b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Versammlungsbehörden und zuständige Polizeibehörde sind ausschließlich Landesbehörden . Die Informationen haben daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit , sondern sind in nachstehender Tabelle zusammengefasst, soweit sie bei Bundesbehörden vorlagen. Über die genaue Zusammensetzung der Demonstrationsteilnehmer liegen hier keine Erkenntnisse vor. Soweit die anmeldenden Organisationen bekannt waren, sind in der nachstehenden Tabelle aufgeführt. Eine Zuordnung von anmeldenden Einzelpersonen zu einem bestimmten politischen Spektrum ist in der Regel nicht möglich. Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Datum Ort Veranstaltung Veranstalter 05.09.2015 Remscheid Kundgebung Nicht bekannt 10.09.2015 Gelsenkirchen Kundgebung Nicht bekannt Frankfurt Kundgebung „Gedenken an die gefallenen türkischen Soldaten“ TGB (Türkiye Genclik Birligi, Türkischer Jugendbund) 12.09.2015 Berlin Kundgebung Türkische Ge-meinde Berlin Braunschweig „Friedensdemo gegen die Ter-ror-Organisation PKK“ Nicht bekannt Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6311 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Datum Ort Veranstaltung Veranstalter Frankfurt Kundgebung "Terroranschläge der Terrororganisation PKK im Südosten der Türkei" Einzelperson Ingolstadt Kundgebung Einzelperson Hannover Kundgebung „Gegen den Terror und für den Frieden in Syrien und im Irak“ Nicht bekannt Hannover Kundgebung mit Aufzug „Gegen die PKK und die aktuellen Ereignis se im Süd-Osten der Türkei“ Nicht bekannt Mannheim Kundgebung „Beachtung der Menschenrechte in der Türkei“ Türkische Gemeinde RheinlandPfalz e.V. 13.09.2015 Köln Kundgebung "Wir alle sind Soldaten und Polizisten - Gegen Terror" TGB Hamburg Kundgebung TGB Rottenburg /BW Kundgebung nicht bekannt 19.09.2015 Augsburg Kundgebung "Der Krieg in der Türkei soll aufhören" Einzelperson Stuttgart Kundgebung „Für die Märtyrer “ Nicht bekannt Wuppertal Kundgebung "Gegen Terrorismus der PKK in der Türkei" Nicht bekannt Nürnberg Kundgebung "Protest gegen die Terroranschläge der PKK in der Türkei“ Einzelperson 20.09.2015 Köln Kundgebung "Friedensmarsch für die Türkei" Einzelperson München Kundgebung "Gegen den Terror der PKK" Turkos MC München Kundgebung "Frieden in der Heimat - Frieden auf der Welt - Gegen die PKK" Verein „Üc Bes Kisi e.V.“ Remscheid Kundgebung Nicht bekannt 26.09.2015 Saarbrücken Kundgebung "Gegen den Terror auf der Welt und gegen die Terrororganisation PKK" Nicht bekannt Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6311 Datum Ort Veranstaltung Veranstalter 27.09.2015 Stuttgart Kundgebung "Demo gegen PKK in Stuttgart - Wir erheben uns für die Märtyrer" Nicht bekannt Eine Zuordnung der Teilnehmer an Kundgebungen zu einzelnen Strömungen ist in der Regel nicht möglich, sondern gelingt nur anhand mitgeführter Fahnen/Plakate und verwendeter Symbolik. Bei einzelnen Veranstaltungen, z. B. der Versammlung in Mannheim am 12. September 2015 und der TGB-Kundgebung (Türkiye Genclik Birligi) in Hamburg am 13. September 2015 konnten Anhänger der „Grauen Wölfe“ anhand verwendeter Symbolik/Fahnen festgestellt werden. In einem Fall konnten Teilnehmer anhand einheitlicher Bekleidung („Kutten“) dem türkisch-nationalistischen Rockerclub „Turkos MC“ zugeordnet werden. c) Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor, auf die Antwort zu den Fragen 1, 1a und 1b wird verwiesen. d) Die Mobilisierung erfolgte sowohl über soziale Netzwerke im Internet als auch über persönliche Kontakte. e) Nein. f) Es liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. g) Solche Fälle sind nicht bekannt. h) bis j) Die Fragen 1h bis 1j werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wurden türkische Fahnen und Varianten der Fahne mit dem Konterfei Kemal Atatürks verwendet. Der Ülkücü-typische Wolfsgruß wurde von einzelnen Demonstrationsteilnehmern verwendet. Tenor der Kundgebungen war die Feindschaft gegenüber der PKK. Es sind „PKK-Kindermörder“ „Jeder geborene Türke ist ein Soldat“ und „Allahu Akbar“- Rufe bekannt geworden. Über dezidiert kurdenfeindliche Parolen ohne PKK-Bezug und eventuelle Reaktionen der Veranstalter und Teilnehmer der Kundgebungen liegen keine Erkenntnisse vor. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 2. Wie viele und welche gewaltsamen Übergriffe von Personen aus dem türkisch -nationalistischen Spektrum fanden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Krieg in der Türkei seit dem Wiederaufflammen der Kämpfe Ende August 2015 wann und in welchen Städten in der Bundesrepublik Deutschland statt? a) Von wem gingen diese Übergriffe aus, und gegen wen richteten sie sich? b) In wie vielen und welchen Fällen wurden dabei welche Personen wie schwer verletzt? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6311 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) In welchen Fällen erfolgten solche Gewalttaten im Zusammenhang mit oder im Anschluss an türkisch-nationalistische Aufzüge, und inwieweit sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen solchen Gewalttaten und vorangegangenen Hassreden oder Hassparolen auf Kundgebungen und Demonstrationen? d) Inwieweit sieht die Bundesregierung einen Zusammenhang zwischen solchen gewaltsamen Übergriffen in der Bundesrepublik Deutschland und dem der türkischen Regierungspartei AKP sowie des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan gegen die prokurdische HDP? Zu 2., a) und b) Die Fragen 2, 2a und 2b werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Auch diese Taten fallen in die Zuständigkeit der Länder. Den Bundesbehörden sind seit Ende August 2015 folgende gewaltsame Übergriffe von Personen aus dem türkisch-nationalistischen Spektrum bekannt geworden: 02.09.2015 Remscheid Eine Gruppe türkischer/türkischstämmiger Personen versuchte einen kurdischen Aufzug zu stören. Trotz Polizeikette gelang es einer türkischen Person, zur Gruppe der Kurden vorzudringen. Es kam zu einer wechselseitigen Körperverletzung. 12.09.2015 Hannover Am Rande einer türkisch-nationalistischen Versammlung kam es zu Ausschreitungen zwischen Versammlungsteilnehmern und PKK-Anhängern. Dabei wurde ein Kurde von einer türkischstämmigen Person mit einem Messer lebensgefährlich verletzt. 12.09.2015 Mannheim Nach Beendigung des türkisch-nationalistischen Aufzugs zog eine Gruppe türkischer/türkischstämmiger Personen vor ein Café, in dem sich eine Gruppe kurdischer Gegendemonstranten aufhielt. Es kam zu kurzen gewalttätigen Auseinandersetzungen zwischen den beiden Gruppen, die durch Polizeikräfte unterbunden wurden. Ein Polizeibeamter wurde von einer Person aus dem türkischen Lager bedroht. 20.09.2015 Köln, Innenstadt Bei dem pro-türkischen Aufzug lösten sich nach Provokation durch PKK-Anhänger Teilnehmer aus dem Aufzug und lieferten sich für kurze Zeit körperliche Auseinandersetzungen mit den PKK-Anhängern, bei denen auch Polizeibeamte verletzt wurden. KölnMühlheim An einem kurdischen Vereinsheim kam es zu vereinzelten körperlichen Übergriffen zwischen Kurden und Türken. 27.09.2015 Stuttgart Bei einem pro-türkischen Aufzug kam es nach Provokationen kurdischer Gegendemonstranten (Blockaden, Werfen von Steinen und Flaschen auf Versammlungsteilnehmer) zu gewaltsamen Ausschreitungen zwischen Kurden und Türken, bei denen auch mehrere Polizeibeamte verletzt wurden. In vielen Fällen sind aufgrund laufender Ermittlungen zum jetzigen Zeitpunkt keine detaillierteren Informationen verfügbar. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6311 c) Bezüglich des ersten Teils der Frage wird auf die oben stehende Übersicht in der Antwort zu den Fragen 2, 2a und 2b verwiesen. Zum zweiten Teil der Frage liegen keine Erkenntnisse vor. Im Zusammenhang mit türkisch-nationalistischen Versammlungen wurde allerdings beobachtet, dass es häufig dann zu gewalttätigen Ausschreitungen bei türkisch-nationalistischen Aufzügen/Kundgebungen kam, wenn Provokationen von Seiten pro-kurdischer Gegendemonstranten/Passanten erfolgten. d) Hierzu liegen keine Erkenntnisse vor. 3. Welche Reaktionen aus dem in Verbänden organisierten und dem als Jugendbewegung existierenden unorganisierten Spektrum der Grauen Wölfe (Ülcücü) in Deutschland auf das Wiederaufflammen des Krieges zwischen der türkischen Armee und der PKK in der Türkei sind der Bundesregierung bekannt geworden? a) Inwieweit haben sich organisierte und unorganisierte Anhängerinnen und Anhänger der Grauen Wölfe seit Beginn der neuen Kämpfe in der Türkei an Demonstrationen und Kundgebungen in der Bundesrepublik Deutschland beteiligt oder diese organisiert? b) Inwieweit haben sich organisierte und unorganisierte Anhängerinnen und Anhänger der Grauen Wölfe seit Beginn der neuen Kämpfe in der Türkei an Gewalttaten gegen Kurdinnen und Kurden oder politische Gegnerinnen und Gegner in der Bundesrepublik Deutschland beteiligt? c) Inwieweit wird aus dem Spektrum der Grauen Wölfe in Deutschland über soziale Netzwerke zu Gewalt gegen Kurdinnen und Kurden aufgerufen? Zu 3 Die Fragen 3, 3a bis 3c werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wird auf die Antworten zu Frage 1 und die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Weitere Erkenntnisse liegen nicht vor. Konkrete Aufrufe zu Gewalt gegen Kurden sind nicht bekannt geworden. 4. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gruppierung Osmanli Ocaklari (Osmanen Heime) in der Türkei und deren mögliche Aktivitäten in Deutschland? a) In welchem Verhältnis stehen die Osmanli Ocaklari nach Kenntnis der Bundesregierung zur AKP und zu Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan ? b) In welchem Verhältnis stehen die Osmanli Ocaklari nach Kenntnis der Bundesregierung zu den Grauen Wölfen (Ülcücü-Bewegung einschließlich der Partei der Nationalistischen Bewegung, MHP, und der Großen Einheitspartei, BBP, und ihren jeweiligen Jugendorganistionen sowie den ihnen nahestehenden Vereinsföderationen in der Bundesrepublik Deutschland)? c) Welche Rolle spielten die Osmanil Ocaklari nach Kenntnis der Bundesregierung bei den türkeiweiten Überfällen auf Büros der HDP sowie die Redaktion der Zeitung Hürriyet in Istanbul im September 2015? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6311 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu 4, a) bis c) Die Bundesregierung hat hierzu keine Erkenntnisse. 5. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Gruppierung Türkiye Genclik Birligi (TGB bzw. Türkischer Jugendbund) in der Türkei und dessen Aktivitäten in Deutschland? a) Inwieweit sind der Bundesregierung kurdenfeindliche Äußerungen von Mitgliedern oder Funktionärinnen und Funktionären des TGB bekannt? b) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Gewalttaten von TGBMitgliedern gegen Kurdinnen und Kurden oder politische Gegnerinnen und Gegner in der Türkei und in der Bundesrepublik Deutschland? c) Inwieweit sind der Bundesregierung Bestrebungen der TGB bekannt, die von vielen Wissenschaftlern aber auch dem Bundespräsidenten und Bundestagspräsidenten als Genozid eingestuften Massaker und Vertreibungen an den Armenierinnen und Armeniern im ersten Weltkrieg zu leugnen oder zu relativieren? d) In welchem Verhältnis steht der TGB nach Kenntnis der Bundesregierung zu politischen Strömungen und Organisationen aus dem Lager der Grauen Wölfe (Ülcücü), und inwieweit gibt es hier eine Kooperation etwa bei Demonstrationen und Veranstaltungen? e) In welchen Verhältnis steht der TGB nach Kenntnis der Bundesregierung zur türkischen Regierungspartei AKP und ihrer Auslandsorganisation UETD, und inwieweit gibt es hier eine Kooperation etwa bei Demonstrationen und Veranstaltungen? Zu 5. Beim TGB handelt es sich um die Jugendorganisation der linksnationalistischen türkischen Vaterlandspartei "Vatan Partisi (VP)". Neben dem Selbstbild als Vertreter der Arbeiter und Propagierung einer klassenlosen Gesellschaft verfolgt sie türkisch-nationale Ansichten und lehnt die Bestrebungen der PKK strikt ab. Die VP fordert den Austritt der Türkei aus der NATO. Die TGB wurde am 19. Mai 2006 von Studenten der Universität Ankara mit dem Ziel ins Leben gerufen, die nationale Souveränität der Türkei zu wahren und sich für die kemalistischen Reformen einzusetzen. Der TGB ist landesweit in der Türkei organisiert, verfügt über Büros in verschiedenen Provinzen, soll rund 10 000 Mitglieder haben und ist auch international aktiv. Ihr Vorsitzender soll Cagdas CENGIZ sein. Der TGB gibt verschiedene Publikationen heraus, betreibt einen türkischsprachigen Internetauftritt und zahlreiche Facebook-Seiten. Die TGB trat am 22. Januar 2013 durch einen tätlichen Angriff auf Bundeswehrsoldaten des Patriot-Kontingents in Iskenderun/Türkei in Erscheinung. Bei diesem Vorfall wurden fünf in Zivil gekleidete Angehörige der Bundeswehr durch eine Gruppe von 40 türkischen Zivilisten bedrängt; hierbei wurde mindestens einem der Soldaten ein Sack mit Mehlanhaftungen über den Kopf gezogen. Eine weitere Eskalation konnte durch das Eingreifen türkischer Sicherheitskräfte verhindert werden. Im November 2014 kam es in Istanbul zu einer ähnlichen Aktion gegen US-amerikanische Soldaten in deren Folge 12 TGB-Mitglieder vorläufig festgenommen wurden. Neben dem Friedensprozess mit der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK/ Partiya Karkeren Kurdistan/ Abdullah ÖCALAN) lehnt der TGB jegliche als Gefährdung der uneingeschränkten nationalen Souveränität erachtete ausländische Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6311 Militärpräsenz in der Türkei - und damit auch die Stationierung der Flugabwehrsysteme PATRIOT – sowie die Mitgliedschaft der Türkei in der NATO – ab. Einige Kandidaten der Vatan Partei/ Heimatpartei für die Parlamentswahl am 7. Juni 2015 kamen aus dem TGB; auch der Gründer des TGB, Adnan TÜRKAN stand auf der Kandidatenliste. Bei der Vatan Partei, die seit Februar 2015 unter diesem Namen fungiert, handelt es sich um die ehemalige Isci Partisi/ Arbeiterpartei . Parteivorsitzender ist Dogu PERINCEK. In Deutschland trat die TGB polizeilich bisher lediglich mit Kundgebungen zu türkischnationalistischen Themen in Erscheinung, die in aller Regel friedlich verliefen . a) und b) Die Bundesregierung hat hierzu keine Erkenntnisse. c) Es ist aus offenen Quellen bekannt, dass ein Ziel des TGB für das Jahr 2015 war, „der Welt zu zeigen, dass der vermeintliche Völkermord an den Armeniern eine Lüge der Imperialisten ist“. d) Es liegen keine Erkenntnisse zum Verhältnis des TGB zur Ülkücü-Bewegung und diesbezüglichen Kooperationen vor. Es ist jedoch bekannt, dass an einer Kundgebung des TGB in Hamburg am 13. September 2015 Anhänger der „Grauen Wölfe“ teilnahmen. e) Im europäischen Ausland ist der TGB in der Vergangenheit vor allem bei öffentlichen Auftritten türkischer Regierungsvertreter und AKP-Politiker mit kleineren Stör- und Protestaktionen aufgetreten. Der TGB gerät durch regierungskritische Protestaktionen immer wieder in den Fokus der türkischen Justiz. Zuletzt war der Vorsitzende der TGB in KAYSERI im März 2015 wegen Beleidigung Staatspräsident ERDOGANs zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Über ein Verhältnis der TGB zur UETD und Kooperationen bei Demonstrationen und Veranstaltungen liegen keine Informationen vor. 6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine Welle von Anschlägen und Übergriffen auf rund 300 Büros der HDP, Zeitungsredaktionen sowie Wohnungen und Geschäfte von Kurdinnen und Kurden im September 2015 in der Türkei? a) Welcher Schaden wurde durch die Übergriffe angerichtet, und wie viele Verletzte oder Tote waren zu beklagen? b) Was war der Auslöser dieser Übergriffe? c) Welche Gruppierungen bzw. Anhängerinnen und Anhänger welcher Parteien und Organisationen oder politischen Strömungen waren nach Kenntnis der Bundesregierung an den Übergriffen beteiligt? d) Inwieweit hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, ob diese Angriffe auch oder sogar überwiegend von Anhängerinnen und Anhängern der Regierungspartei AKP und des Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan verübt wurden? e) Gab es nach Kenntnis der Bundesregierung eine zentrale Steuerung dieser Übergriffe, und wenn ja, durch wen oder welche Gruppierung? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6311 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode f) Welche Reaktionen türkischer Regierungs- und Oppositionspolitikerinnen und -politiker auf diese Übergriffe sind der Bundesregierung bekannt ? g) Inwieweit und in welcher Form und mit welchem Inhalt hat die Bundesregierung die Angriffe auf HDP-Büros und Zeitungsredaktionen gegenüber der türkischen Regierung bislang thematisiert? h) Inwieweit sieht die Bundesregierung in den Angriffen auf HDP-Büros und Zeitungsredaktionen sowie den damit in Zusammenhang stehenden Äußerungen türkischer Regierungspolitiker eine Ermutigung türkischer Nationalistinnen und Nationalisten, auch in Deutschland gewalttätig gegen Kurdinnen und Kurden oder politische Gegnerinnen und Gegner vorzugehen ? i) Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung bezüglich der Angriffe auf HDP-Büros und Zeitungsredaktionen in der Türkei sowie die damit im Zusammenhang stehenden Äußerungen türkischer Regierungspolitiker ? Zu 6., a) bis c) Die Fragen 6, 6a bis 6c werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Nach zwei schweren Anschlägen der PKK am 6. und 8. September 2015 ist es türkeiweit zu gewaltsamen Übergriffen durch türkische Nationalisten gekommen. Betroffen waren Büros von Medien, der HDP sowie Einzelpersonen, die von den Angreifern als Kurden identifiziert wurden. Eine Person wurde bei den Auseinandersetzungen getötet. An mehr als 100 Büros der HDP entstand teilweise erheblicher Sachschaden. 120 Personen wurden festgenommen. d) und e) Die Fragen 6d und 6e werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der Bundesregierung sind Presseberichte über die Teilnahme Abdurrahim Boynukalıns, Abgeordneter und Vorsitzender des AKP-Jugendverbandes, bei einer Demonstration vor dem Gebäude der Tageszeitung Hürriyet in Istanbul am 6. September 2015, bekannt. Darüber hinaus liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse zur Urheberschaft der Anschläge vor. f) Die Angriffe wurden von zahlreichen türkischen Politikern verurteilt, so auch von Ministerpräsident Prof. Dr. Ahmet Davutoğlu. g) Regierungssprecher Steffen Seibert hat am 9. September 2015 im Namen der Bundesregierung an alle politischen Akteure in der Türkei appelliert, keiner weiteren Eskalation Vorschub zu leisten. Bundesminister Dr. Frank-Walter Steinmeier hat am 12. September 2015 erklärt: „Wir verfolgen mit Sorge von Woche zu Woche eine weitere Eskalation der Gewalt. Bei allem Verständnis für eine angemessene Reaktion auf terroristische Angriffe hoffe ich doch, dass die Regierung in Ankara sich darum bemüht, die Lage zu beruhigen und auf Überreaktionen verzichtet.“ Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/6311 h) Angesichts der hohen Zahl türkisch und ethnisch kurdisch stämmiger Mitbürgerinnen und Mitbürger in Deutschland wirkt sich die Eskalation von Auseinandersetzungen in der Türkei immer auch in Deutschland aus. Hierzu wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Konkrete und auf den Einzelfall bezogene Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung nicht vor. i) Die Bundesregierung wird die aktuelle Lage bei anstehenden Gesprächen mit türkischen Regierungsvertretern aktiv ansprechen und dabei die Notwendigkeit einer Deeskalation nachdrücklich betonen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333