Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 9. Oktober 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6318 18. Wahlperiode 13.10.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Meiwald, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/6103 – Zunahme von Verpackungsmüll in Deutschland V o r b e m e r k u n g F r a g e s t e l l e r Laut Presse ist Deutschland Vizeeuropameister im Wegwerfen von Verpackungen . Es wird davon mehr erzeugt und verbrannt als im Jahr 1990 (www.zeit.de/2015/23/recycling-muelltrennung-neue-gesetze). Der Ressourcenverbrauch steigt durch immer mehr Wegwerfprodukte. Bei der Müllvermeidung liegt Deutschland im Vergleich von OECD Staaten nur auf Platz 28 von 34 Ländern – also im letzten Drittel (www.bertelsmann-stiftung .de/de/ themen/aktuelle-meldungen/2015/september/industriestaaten-drohen-neue-unnachhaltigkeitsziele -zu-verfehlen). Das Umweltbundesamt berichtete im Juni 2015, dass laut aktuellen Zahlen der Verbrauch an Verpackungen in Deutschland so hoch wie nie zuvor sei (www.umweltbundesamt.de/themen/immer-mehr-verpackungsmuell). Dieses wird unter anderem auf die Zunahme von Einwegverpackungen zurückgeführt, zum Beispiel den Trend zum „coffee to go“. Nach Aussage des Umweltbundesamtes stammen zwei Drittel des Mülls, der durch Privatverbraucher anfällt, aus dem Bereich Lebensmittel und Heimtierfutter (www.weser-kurier.de/startseite_ artikel,-Viele-Verpackungen-nicht-wiederverwertbar_arid,1166195.html). 1. Wie viel Verpackungsmüll ist in Deutschland in den letzten zehn Jahren insgesamt angefallen (bitte Angabe in Tonnen pro Jahr), und wie hat sich die Gesamtmenge der Verpackungsabfälle prozentual zum Vorjahr jeweils geändert ? In den vergangenen zehn Jahren sind in Deutschland jeweils zwischen 15,1 und 17,1 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle angefallen. Die Veränderung zum Vorjahr lag jeweils zwischen einer Abnahme um 6,2 Prozent und einer Zunahme um 6,3 Prozent. Detaillierte Werte für diesen Zeitraum sind Tabelle 1 und 2 zu entnehmen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6318 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle 1: Angefallene Verpackungsabfälle in kt 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 GLAS 3130,1 3073,3 2878,5 2894,9 2824,7 2868,5 2856,6 2711,8 2669,7 2807,1 2758,0 KUNSTSTOFF 2070,5 2254,8 2367,9 2591,2 2643,8 2732,4 2620,8 2690,1 2775,8 2836,7 2873,3 davon Kunststoffverbunde 26,5 27,0 27,7 28,8 27,0 28,2 28,6 27,4 29,4 29,3 31,5 PAPIER / KARTON 6788,5 6947,2 6896,3 7104,1 7148,4 6939,5 6634,1 7196,2 7346,9 7272,4 7838,9 davon Flüssigkeitskarton 250,8 245,4 238,2 235,2 219,5 213,6 202,6 198,0 191,9 185,3 177,1 andere Papierverbunde 160,9 163,3 177,9 181,7 183,8 184,3 185,2 193,8 284,7 289,9 296,1 ALUMINIUM 92,5 85,9 83,5 88,3 91,0 93,4 87,9 90,6 93,0 95,7 97,7 davon Aluminiumverbunde 29,9 25,3 23,3 20,9 19,3 18,7 17,8 17,5 17,3 17,3 17,7 STAHL 857,4 818,2 814,7 798,9 762,4 818,3 721,8 742,8 788,1 808,8 792,5 davon Weißblechverbunde 135,1 111,1 96,9 84,0 84,8 82,5 77,0 76,8 74,2 79,0 75,0 HOLZ 2508,2 2319,1 2408,3 2633,0 2620,1 2570,9 2109,9 2549,7 2791,3 2743,0 2743,2 SONSTIGE 18,6 18,4 21,3 22,4 22,1 21,8 21,0 21,4 21,4 22,9 23,3 INSGESAMT 15465,8 15516,9 15470,5 16132,8 16112,5 16044,8 15052,1 16002,6 16486,2 16586,6 17126,9 Tabelle 2: Prozentuale Veränderung zum Vorjahr 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 GLAS -1,8% -6,3% 0,6% -2,4% 1,6% -0,4% -5,1% -1,6% 5,1% -1,7% KUNSTSTOFF 8,9% 5,0% 9,4% 2,0% 3,4% -4,1% 2,6% 3,2% 2,2% 1,3% davon Kunststoffverbunde 1,9% 2,6% 4,0% -6,3% 4,4% 1,4% -4,2% 7,3% -0,3% 7,5% PAPIER / Karton 2,3% -0,7% 3,0% 0,6% -2,9% -4,4% 8,5% 2,1% -1,0% 7,8% davon Flüssigkeitskarton -2,2% -2,9% -1,3% -6,7% -2,7% -5,1% -2,3% -3,1% -3,4% -4,4% andere Papierverbunde 1,5% 8,9% 2,1% 1,2% 0,3% 0,5% 4,6% 46,9% 1,8% 2,1% ALUMINIUM -7,1% -2,8% 5,7% 3,1% 2,6% -5,9% 3,1% 2,6% 2,9% 2,1% davon Aluminiumverbunde -15,4% -7,9% -10,3% -7,7% -3,1% -4,8% -1,7% -1,1% 0,0% 2,3% STAHL -4,6% -0,4% -1,9% -4,6% 7,3% -11,8% 2,9% 6,1% 2,6% -2,0% davon Weißblechverbunde -17,8% -12,8% -13,3% 1,0% -2,7% -6,7% -0,3% -3,4% 6,5% -5,1% HOLZ -7,5% 3,8% 9,3% -0,5% -1,9% -17,9% 20,8% 9,5% -1,7% 0,0% SONSTIGE -1,1% 15,8% 5,2% -1,3% -1,4% -3,7% 1,9% 0,0% 7,0% 1,7% INSGESAMT 0,3% -0,3% 4,3% -0,1% -0,4% -6,2% 6,3% 3,0% 0,6% 3,3% 2. Welcher Anteil der Gesamtmenge an Verpackungsmüll in Deutschland stammt jeweils aus privaten Haushalten, dem Gewerbe oder der Industrie? Aus den Daten zum Gesamtaufkommen an Verpackungsabfällen und dem Aufkommen bei privaten Endverbrauchern (private Haushalte und gleichgestellte Anfallstellen) lassen sich die Anteile der Verpackungsabfälle bei privaten Endverbrauchern und nicht privaten Endverbrauchern (Rest) berechnen. Der Anteil des Verpackungsaufkommens bei privaten Endverbrauchern liegt zwischen 44,7 und 48,7 Prozent in den jeweiligen Jahren. Der Verpackungsverbrauch bei nicht privaten Endverbrauchern erreicht Anteile von 51,3 bis 55,3 Prozent des Gesamtaufkommens . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6318 3. Wie viele Verpackungen wurden in den letzten zehn Jahren pro Materialfraktion (Glas, Kunststoff, Papier bzw. Karton, Aluminium, Verbundstoffe etc.) in Deutschland jährlich verbraucht, und wie hat sich die Menge der einzelnen Stofffraktionen für Verpackungen zum jeweiligen Vorjahr prozentual verändert? Die Werte zum Verpackungsaufkommen nach einzelnen Materialfraktionen für die jeweiligen Jahre und deren prozentuale Veränderungen sind in der Antwort zu Frage 1 in den Tabellen 1 und 2 dargestellt. 4. Wie viel Kilogramm Verpackungsabfälle fielen in Deutschland in den letzten zehn Jahren pro Kopf an (bitte jährliche Angabe)? In Deutschland fielen in den vergangenen zehn Jahren pro Einwohner zwischen 183,8 kg und 212,5 kg Verpackungsabfälle pro Jahr an. Die Bilanz der einzelnen Jahre ist in Tabelle 3 dargestellt. Der Anstieg ab 2011 ist teilweise auf die niedrigere Bevölkerungszahl nach dem Zensus 2011 zurückzuführen. Tabelle 3: Angefallene Verpackungsabfälle in Kg pro Einwohner 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 GLAS 37,9 37,3 34,9 35,1 34,3 34,9 34,9 33,2 33,0 34,9 34,2 KUNSTSTOFF 25,1 27,3 28,7 31,4 32,1 33,3 32,0 32,9 34,3 35,3 35,6 davon Kunststoffverbunde 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,4 0,4 0,4 PAPIER / KARTON 82,3 84,2 83,6 86,2 86,9 84,5 81,0 88,0 90,7 90,5 97,3 davon Flüssigkeitskarton 3,0 3,0 2,9 2,9 2,7 2,6 2,5 2,4 2,4 2,3 2,2 andere Papierverbunde 2,0 2,0 2,2 2,2 2,2 2,2 2,3 2,4 3,5 3,6 3,7 ALUMINIUM 1,1 1,0 1,0 1,1 1,1 1,1 1,1 1,1 1,1 1,2 1,2 davon Aluminiumverbunde 0,4 0,3 0,3 0,3 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 0,2 STAHL 10,4 9,9 9,9 9,7 9,3 10,0 8,8 9,1 9,7 10,1 9,8 davon Weißblechverbunde 1,6 1,3 1,2 1,0 1,0 1,0 0,9 0,9 0,9 1,0 0,9 HOLZ 30,4 28,1 29,2 32,0 31,8 31,3 25,8 31,2 34,5 34,1 34,0 SONSTIGE 0,2 0,2 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 0,3 INSGESAMT 187,5 188,1 187,5 195,8 195,8 195,4 183,8 195,6 203,5 206,3 212,5 5. Wie viele Tonnen Verpackungsmüll fielen nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren in den Ländern der Europäischen Union (EU) im Durchschnitt jährlich an? In den Mitgliedstaaten der EU 15 fielen in den Jahren von 2003 bis 2012 jedes Jahr zwischen 68,3 und 73,2 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle an. Für die Mitgliedstaaten der EU 27 sind bisher nur Zahlen von 2005 bis 2012 verfügbar . In dieser Zeit fielen jedes Jahr zwischen 76,6 und 81,5 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle an. Für die Mitgliedstaaten der EU 28 ist bisher nur der Jahreswert für 2012 verfügbar . Im Jahr 2012 fielen 79,1 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle an. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6318 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Wie entwickelte sich nach Kenntnis der Bundesregierung das Aufkommen an Verpackungsabfällen in der Europäischen Union in den letzten zehn Jahren insgesamt? In der EU 15 und EU 27 stieg die Menge der angefallenen Verpackungsabfälle bis zum Jahr 2007 bzw. 2008. Darauf folgten ein – offenbar konjunkturbedingter – deutlicher Rückgang und anschließend wieder ein Anstieg der Verpackungsabfallmengen . 7. Welchen Rang belegt Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung beim Aufkommen von Verpackungsabfällen im Vergleich der 28 EU-Staaten derzeit ? 8. Welchen Rang belegt Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung im europäischen Vergleich bei dem Abfallaufkommen von Verpackungen pro Einwohner? Die Fragen 7 und 8 werden wegen des engen Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Aufgrund der Meldungen der Mitgliedstaaten weist die Statistik der Europäischen Kommission für Deutschland insgesamt und je Einwohner das höchste Verpackungsaufkommen aus. Deutschland hat EU-weit eines der aufwändigsten und genauesten Datenerfassungssysteme und weist entsprechend im europäischen Vergleich auch eines der höchsten Verpackungsaufkommen aus. Allerdings ist eine wirkliche Vergleichbarkeit mit den anderen Staaten dabei nicht garantiert. Auf EU-Ebene laufen daher derzeit Gespräche über einen Abgleich der in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlichen statistischen Erhebungsgrundlagen für das Verpackungsaufkommen , um zu belastbareren und vergleichbareren statistischen Aussagen zu kommen, die auch dem deutschen Anspruch einer möglichst umfassenden Datenerfassung gerecht werden. 9. Was sind nach Meinung der Bundesregierung die Gründe für die Zunahme der Verpackungsabfälle in Deutschland? Die Gründe für die Zunahme der Verpackungsabfälle sind vielfältig. Die Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) hat in ihren Studien für das Umweltbundesamt Gründe für die Veränderungen dargestellt. Den mit Abstand größten Anteil der Verpackungsabfälle haben Papier/Kartonverpackungen. Wesentliche Gründe für den Mengenzuwachs sind: Kürzere Produktzyklen bei langlebigen Konsumgütern (z. B. Haushaltsgroßgeräte , Unterhaltungselektronik, Haushaltswaren, Möbel, Spielwaren). Zunahme der Importwaren. Im Import werden erheblich weniger Mehrwegtransportverpackungen eingesetzt als im Inlandsabsatz. Außerdem sind importierte Kartonagen schwerer. Zunahme des Nahrungsmittelkonsums außer Haus. Einsatz von kleineren Versandeinheiten im Handel. Zunahme des Distanzhandels (in Kartonagen). Einsatz von Normkartonagen im Versandhandel. Der Anfall von Verpackungsabfällen bei privaten Endverbrauchern wird durch Verpackungen von sogenannten schnelldrehenden Konsumgütern bestimmt. Allein Verpackungen für Getränke, Nahrungsmittel und Heimtierfutter machen laut Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6318 GVM bereits einen Anteil von 67,5 Prozent der Verpackungen bei privaten Endverbrauchern aus. Schon die zu beobachtende Zunahme des Konsums von Nahrungsmitteln und Getränken allein wirkt sich damit steigernd auf den Verpackungsverbrauch aus. Diese Bereiche sind zudem stark von soziodemografischen Faktoren geprägt. Hier ist eine Zunahme der Ein- und Zweipersonenhaushalte sowie der Anzahl von Senioren und Seniorenhaushalten festzustellen. Da dort im Allgemeinen kleinere Verpackungseinheiten gekauft werden, steigt auch der Verpackungsverbrauch . Veränderte Verzehr- und Konsumgewohnheiten wirken sich ebenfalls auf den Verpackungsverbrauch aus. Der Außerhausverzehr von Nahrungsmitteln und Getränken nimmt zu, was mit einem steigenden Aufkommen von Verpackungen einhergeht . Für die Lebensmittelzubereitung gibt es einen Trend zum Kauf von Lebensmitteln mit einem höheren Zubereitungsgrad, wie Tiefkühlkost, Fertiggerichte , Teilfertiggerichte (und Komponenten) und mikrowellengeeignete Produkte sowie zu kleineren vorportionierten Verpackungseinheiten. Diese Faktoren wirken sich stark erhöhend auf den Verpackungsverbrauch aus. 10. Hält es die Bundesregierung angesichts begrenzter globaler Ressourcen für erforderlich, eine absolute Verringerung der in Deutschland eingesetzten Verpackungsmengen zu erreichen? Die Verringerung des Rohstoff- und Materialverbrauchs sind zentrale Anliegen der Bundesregierung. Dies entspricht unter anderem den Zielsetzungen der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, der Rohstoffstrategie der Bundesregierung sowie des Deutschen Ressourceneffizienzprogramms „ProgRess“. Mit Blick auf Verpackungen verfolgt die Bundesregierung mit der Verpackungsverordnung das Ziel, das Verpackungsaufkommen weiter zu vermindern und einen möglichst hohen Anteil der Verpackungsabfälle einem hochwertigen Recycling zuzuführen. In der Vergangenheit ist es gelungen, das Verpackungsaufkommen insbesondere im Bereich der privaten Haushalte von der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung zu entkoppeln und Recycling- bzw. Verwertungsraten zu erreichen, die im weltweiten und im europäischen Vergleich vorbildlich sind. Mit dem geplanten Wertstoffgesetz sollen die Quoten nochmals erhöht werden. 11. Was unternimmt die Bundesregierung, um eine weitere Zunahme von Verpackungsabfällen – insbesondere kurzzeitig genutzte Einwegverpackungen, wie „coffee to go“-Becher, Vorverpackungen für Obst und Gemüse oder Plastiktüten – in Deutschland aufzuhalten? Mit Maßnahmen zur Verminderung des Verbrauchs an Verpackungen und anderen besonders kurzlebigen Produkten und mit Regelungen zur Verwertung ist es in Deutschland gelungen, der Zunahme des Abfallaufkommens zu begegnen und Stoffkreisläufe zu schließen. Die Verpackungsverordnung verpflichtet Hersteller und Vertreiber sich an dualen Systemen zu beteiligen, Verpackungsabfälle zu recyceln und die Kosten der Erfassung und Verwertung zu tragen. Hiervon gehen Anreize zur Vermeidung überflüssiger Einwegverpackungen aus. Mit dem geplanten Wertstoffgesetz soll die Produktverantwortung der Hersteller und Vertreiber auf weitere Produkte aus Metall und Kunststoff ausgeweitet werden. Zusätzlich zu der geltenden Pfandpflicht für Einweggetränkeverpackungen hat die Bundesregierung Hinweispflichten für Vertreiber von bepfandeten Einwegund Mehrweggetränkeverpackungen vorgesehen. Ein entsprechender Verordnungsentwurf liegt dem Bundesrat seit längerer Zeit zur Zustimmung vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6318 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Außerdem sind zusätzliche Maßnahmen zur Reduzierung des Verbrauchs von Plastiktragetaschen geplant. Hierzu wird auch auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen . Zusätzliche spezifische Maßnahmen für einzelne Verpackungen sind derzeit nicht vorgesehen. 12. Was unternimmt die Bundesregierung, um insbesondere bei den Unternehmen (z. B. Deutsche Post AG, Deutsche Bahn AG), an denen der Bund direkt oder indirekt beteiligt ist, Einwegverpackungen zu minimieren, z. B. Plastikumverpackung bei Werbewurfsendung? Die Bundesregierung sorgt im Rahmen ihrer Kompetenz mit dem rechtlichen Rahmen für die Vermeidung und Verwertung von Abfällen. Sie kann keinen unmittelbaren Einfluss auf die Produktgestaltung und den Vertrieb der genannten Unternehmen nehmen, weil die Ausgestaltung des operativen Geschäftes in der alleinigen Verantwortung des Vorstandes liegt. Eine Einflussnahme des Bundes als Aktionär auf die operativen Abläufe ist im Aktienrecht nicht vorgesehen. 13. Wird innerhalb der Bundesregierung die Einführung eines verbindlichen Verminderungsziels für Verpackungsmüll geprüft? Gibt es in diesem Zusammenhang Forschungsprojekte der Bundesregierung über geeignete Maßnahmen zur Erreichung oder Indikatoren zur Messung der Verminderungsziele, oder sind diese in naher Zukunft geplant? Nein. Die Bundesregierung entwickelt den rechtlichen Rahmen weiter, mit dem Ziel noch stärkere Anreize zur Verminderung des Verpackungsaufkommens, zur recyclinggerechten Gestaltung und zum Recycling zu setzen. In diesem Zusammenhang sind auch noch anspruchsvollere – und auch messbare – Recycling-Anforderungen vorgesehen, nicht jedoch ein absolutes Verminderungsziel für Verpackungen . 14. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um geringere Mengen an Verpackungsabfällen zu erreichen (bitte nach ordnungsrechtlichen Maßnahmen, marktwirtschaftlichen Instrumenten, kooperativen Instrumenten , wie freiwilligen Selbstverpflichtungen und reinen Informationsmaßnahmen auflisten)? Es wird auf die Beantwortung der vorstehenden Fragen, insbesondere auf die Antwort zu Frage 11, verwiesen. 15. Welche konkreten Maßnahmen gegen den Einsatz von Wegwerfverpackungen , die verzichtbar sind, plant die Bundesregierung im Rahmen der Fortschreibung des nationalen Ressourceneffizienzprogrammes (ProgRess 2)? Der am 17. August 2015 veröffentlichte Entwurf der Fortschreibung des deutschen Ressourceneffizienzprogramms (ProgRess II) weist auf die geplante – bereits in der Beantwortung vorstehender Fragen erläuterte – Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung zu einem Wertstoffgesetz sowie auf den Stellenwert von Verpackungen im Abfallvermeidungsprogramms des Bundes hin. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6318 16. Was unternimmt die Bundesregierung dafür, dass zukünftig die Zielquote der Bundesregierung für Mehrweggetränkeverpackungen und andere ökologisch vorteilhafte Getränkeverpackungen (laut Verpackungsverordnung ein Marktanteil von 80 Prozent) zukünftig wieder erreicht wird? Das in der Verpackungsverordnung angestrebte Ziel von 80 Prozent in Mehrwegund ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränken macht den hohen Stellenwert deutlich, den der Verordnungsgeber der Förderung ökologisch vorteilhafter Getränkeverpackungen beimisst. Die Zielsetzung ist jedoch nicht als verbindliche Quotenvorgabe zu verstehen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt zu erreichen ist. Das Instrument Pfandpflicht hat sich positiv ausgewirkt. Nicht nur die hohen Mehrweganteile bei Bier sondern auch ein Blick in Nachbarstaaten, in denen deutlich niedrigere Mehrweganteile beobachtet werden , belegen dies. Auch das signifikant verbesserte Recycling und die damit verbundenen ökologischen Verbesserungen bei Einwegkunststoffflaschen sind ein Ergebnis der Pfandpflicht. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass zusätzliche Maßnahmen zur Förderung ökologisch vorteilhafter Getränkeverpackungen sinnvoll sind. Sie hält insbesondere an der Absicht fest, die Transparenz für Verbraucherinnen und Verbraucher durch eine Hinweispflicht der Vertreiber zu verbessern. 17. Plant die Bundesregierung zusätzliche Maßnahmen, um effektiver gegen so genannte Mogelpackungen, also Verpackungen, welche beispielsweise durch ihre Größe größere Füllmengen vortäuschen, vorzugehen? Wenn ja, welche Maßnahmen sind derzeit geplant? Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass der bestehende rechtliche Rahmen sowie die vorgesehene Weiterentwicklung der Verpackungsverordnung zu einem Wertstoffgesetz ausreichen, um so genannten Mogelpackungen angemessen zu begegnen. 18. Zu welchen Abfallvermeidungserfolgen hat bisher das im Jahr 2013 erstellte Abfallvermeidungsprogramm des Bundes geführt? Das am 31. Juli 2013 vom Bundeskabinett verabschiedete Abfallvermeidungsprogramm (AVP) beinhaltet 34 Maßnahmenbündel mit empfohlenen und im weiteren Prozess zu prüfenden Abfallvermeidungsmaßnahmen (AVM). Adressaten des Programms sind neben der öffentlichen Hand Akteure aus der Wirtschaft, Wissenschaft sowie der Zivilgesellschaft. Aktuell läuft der Prozess der Umsetzung des AVP durch verschiedene Akteure entlang des gesamten Produktlebenszyklus und auf verschiedenen Ebenen (Bund, Länder, Kommunen). Einen wichtigen Schwerpunkt im Rahmen der Umsetzung bildet ein Dialogprozess mit Ländern , Kommunen und den beteiligten Akteuren. Dieser soll den Informationsaustausch intensivieren und das Thema „Abfallvermeidung“ entlang der Lebenszyklusstufen von Produkten besser verankern. Der Dialogprozess umfasst die vier Themenkomplexe Förderung der Wiederverwendung, verbesserte Vermeidung von Lebensmittelabfällen, verstärkte Berücksichtigung abfallvermeidender Aspekte in Unternehmen und Steigerung der Nutzungsintensität von Produkten. Daher ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht möglich, Aussagen zu Erfolgen zu treffen. Gemäß Artikel 30 der Abfallrahmenrichtlinie und § 33 Absatz 5 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) ist im Abstand von sechs Jahren, erstmals 2019, die Überprüfung des AVP vorgesehen, das bei Bedarf fortgeschrieben wird. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6318 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Wie viel Abfall, insbesondere Verpackungen, konnte durch die im Abfallvermeidungsprogramm des Bundes aufgeführten Abfallvermeidungsmaßnahmen bisher nach Schätzung der Bundesregierung eingespart werden (bitte Angabe in Tonnen pro Jahr)? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 18 und 20 verwiesen. 20. Wie wird die Erreichung der Ziele im Abfallvermeidungsprogramm des Bundes aktuell dokumentiert bzw. gemessen? Der Erfolg von festgelegten AVM soll gemäß § 33 Absatz 3 Nummer 4 KrWG anhand zweckmäßiger, spezifischer, qualitativer oder quantitativer Maßstäbe erfolgen . Das im Juli 2015 angelaufene UFOPLAN-Projekt „Geeignete Maßstäbe und Indikatoren zur Erfolgskontrolle von Abfallvermeidungsmaßnahmen“ adressiert dies. Zielsetzung des Projektes ist es, mögliche Bewertungsmaßstäbe für die Messung des Abfallvermeidungserfolges vertiefend zu analysieren und ein passendes Set an Indikatoren zu erarbeiten, das eine kontinuierliche Messung des Erfolges von AVM ermöglicht. Das Projekt wird Ende 2017 abgeschlossen sein. 21. Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung im zukünftigen Wertstoffgesetz vor, um sowohl Abfallvermeidung als auch Wiederverwendungs- und Mehrweglösungen, insbesondere bei Verpackungen, zu fördern? Die mit der Verpackungsverordnung und den Lizenzentgelten der Dualen Systeme erreichte Internalisierung externer Entsorgungskosten hat – wie bereits erläutert – zu einer Entkopplung des Aufkommens an Verpackungsabfällen vom Wirtschaftswachstum geführt. Anreize zur Minimierung von Verpackungsabfällen und einer Abfall vermeidenden und recyclingfreundlichen Produktgestaltung sollten in Zukunft noch stärker bei den Verbrauchern und Herstellern zur Wirkung kommen. Das Bundesumweltministerium erarbeitet daher derzeit einen Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz. Mit dem Wertstoffgesetz werden die bestehenden Regelungen der Verpackungsverordnung weiterentwickelt sowie die haushaltsnahe Getrennterfassung auf weitere Produkte aus Metall und Kunststoff erweitert. Hohe ökologische Anforderungen sowie Verbrauchernähe und Verständlichkeit stehen dabei im Mittelpunkt. 22. Wie setzt sich die Bundesregierung derzeit auf europäischer Ebene für eine Stärkung von Abfallvermeidungs- und Wiederverwendungsmaßnahmen beim geplanten Europäischen Kreislaufwirtschaftspaket ein? Aus Sicht der Bundesregierung sind, um die Abfallvermeidung weiter voranzubringen , auch in Zukunft von der europäischen Ebene ausgehende Impulse wichtig . Die Bundesregierung hat im Rahmen ihrer Stellungnahme zur „Konsultation der Mitgliedstaaten zur Kreislaufwirtschaft“ sowie in Gesprächen mit der Europäischen Kommission und den anderen Mitgliedstaaten die Erwartung deutlich gemacht, dass die Kommission weiterhin eigene Maßnahmen zur Förderung der Abfallvermeidung trifft. Dazu gehört beispielsweise eine Zusammenstellung bewährter Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu einzelnen Themenbereichen, wie ordnungsrechtliche Vorgaben, wirtschaftliche Instrumente oder Akteurskooperationen . Im Hinblick auf die Förderung der Wiederverwendung gilt es zunächst auf Basis geeigneter Kriterien, die Abfallströme zu identifizieren, die prioritär mit Blick auf das verfolgte Ziel betrachtet werden sollen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6318 23. Welche Maßnahmen zur Abfallvermeidung wären aus Sicht der Bundesregierung erforderlich, um die Mengen an Verpackungsabfällen pro Einwohner um 10 Prozent zu reduzieren? Wie bereits bei der Beantwortung vorstehender Fragen erläutert, ist eine Weiterentwicklung der bestehenden Maßnahmen im Rahmen der Produktverantwortung notwendig und auch vorgesehen, um die Menge an Verpackungsabfällen zu vermindern und noch mehr Verpackungsabfälle einem hochwertigen Recycling zuzuführen . Ein quantifiziertes Verminderungsziel ist weder auf europäischer noch auf nationaler Ebene vorgesehen. 24. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung bisher ergriffen, um die Einigung zu einer Reduzierung von Plastiktüten auf europäischer Ebene umzusetzen , und welche zusätzlichen Maßnahmen wird sie wann ergreifen, um den Beschluss zur Reduzierung von Einwegplastiktüten auch in Deutschland umzusetzen? Deutschland liegt mit einem jährlichen Pro-Kopf-Verbrauch von 71 Kunststofftragetaschen bereits heute deutlich unter dem ersten Reduktionsziel der Richtlinie (EU) Nr. 2015/720 von 90 Stück ab dem Jahr 2020. Der geringe Verbrauch geht im Wesentlichen auf den bestehenden rechtlichen Rahmen sowie auf die bereits heute gängige Praxis des Lebensmitteleinzelhandels zurück, Kunststofftragetaschen nur gegen Entgelt abzugeben. Dieser Weg soll grundsätzlich weiter verfolgt und auf andere Konsumbereiche ausgedehnt werden, um den Ressourcenverbrauch durch Plastiktüten weiter zu verringern. 25. Hält die Bundesregierung den aktuellen Trend zum unverpackten Einkaufen oder verpackungsfreie Supermärkte für eine Möglichkeit zur Reduzierung der Verpackungsmengen in Haushalten? Wenn ja, wie unterstützt die Bundesregierung derzeit Initiativen zum verpackungsfreien Einkaufen? Die Bundesregierung begrüßt alle sinnvollen Initiativen, die zu einer Verminderung des Verpackungsaufkommens führen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333