Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 9. Oktober 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6344 18. Wahlperiode 14.10.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5978 – Rüstungsexporte durch das Bundesministerium der Verteidigung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) ist ein bedeutender Exporteur deutscher Rüstungsgüter. Darüber hinaus unterstützt das BMVg kommerzielle Exporte von Rüstungsgütern maßgeblich. Ohne die Unterstützung des Bundes-ministeriums kämen zahlreiche kommerzielle Rüstungsexporte nicht zustande. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Über die Erteilung von Genehmigungen für Rüstungsexporte entscheidet die Bundesregierung im Einzelfall und im Lichte der jeweiligen Situation nach sorgfältiger Prüfung unter Einbeziehung außen- und sicherheitspolitischer Erwägungen . Grundlage hierfür sind die „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern“ aus dem Jahr 2000, der „Gemeinsame Standpunkt des Rates der Europäischen Union vom 8. Dezember 2008 betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern“ sowie der „Vertrag über den Waffenhandel “ vom 2. April 2013. Aktuelle Entwicklungen werden in die Entscheidungsfindung einbezogen. Für jeden Einzelfall findet eine differenzierte und sorgfältige Einzelfallprüfung statt, insbesondere unter außen- und sicherheitspolitischen Gesichtspunkten. 1. An welche Staaten hat das BMVg seit September 2013 welche Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgüter a) verkauft, b) verliehen, c) verschenkt, Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6344 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode d) im Rahmen eines Leasing-Vertrags oder e) zu Testzwecken überlassen (bitte jeweils nach Monat und Jahr, Gegenstand sowie Stückzahl aufschlüsseln und den Neu- und Überlassungswert sowie gegebenenfalls den Verkaufspreis angeben)? In den Vereinbarungen wurden Bestimmungen zur Vertraulichkeit der Informationen aufgenommen, so dass zur Beantwortung der Fragen 1 a bis 1 d auf die “VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage verwiesen wird.* Antwort zu Frage 1 e): Österreich wurden zeitweise bis zu 16 Sätze Fliegersonderausrüstung für das Waffensystem Eurofighter zur Verfügung gestellt. Der Abgabewert in 2010 betrug je Satz 20 546,10 Euro. Es wurde ein Mietpreis von 10 Prozent des Einkaufswertes sowie eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe von 6 Prozent erhoben. Kosten für die Instandsetzung sowie die Abnahme durch den Güteprüfdienst wurden entsprechend des tatsächlich entstandenen Aufwands bzw. der Rechnungslegung durch den Auftragnehmer seitens des österreichischen Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport (BMVLS) getragen. Zum Abschluss des Vertrages wurden die Flight-Jackets aufgrund des Verschleißes gegen Restkostenerstattung an das BMVLS abgegeben. 2. Mit Hilfe welchen Verfahrens wird der Wert eines gebrauchten Rüstungsgutes der Bundeswehr bestimmt? Welche diesbezüglichen Dienstanweisungen u. Ä. existieren? Vermögensgegenstände des Bundes dürfen grundsätzlich nur zu ihrem vollen Wert veräußert werden (§ 63 Absatz 3 Satz 1 Bundeshaushaltsordnung – BHO –). Der volle Wert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Beschaffenheit des Gegenstandes bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen, nicht jedoch ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse, zu berücksichtigen. Ist ein Marktpreis feststellbar, bedarf es keiner besonderen Wertermittlung (Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur BHO zu § 63 BHO, Nummer 2). Liegt ein Marktpreis (z. B. durch aktuelle Abgabepreise der VEBEG GmbH) vor, so bildet dieser die Grundlage für die Wertermittlung. Für bestimmtes Wehrmaterial besteht aufgrund gesetzlicher Beschränkungen, insbesondere für Kriegswaffen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz, kein oder nur ein sehr eingeschränkt belieferungs-fähiger Markt. Sofern für die Abgabe dieses bestimmten Wehrmaterials kein Marktpreis festgestellt werden kann, ist der Wert nach der analytischen Abgabe-wertermittlung für Bundeswehrmaterial zu ermitteln. Der Abgabewert wird dabei methodisch auf der Basis von Beschaffungspreisen und unter Berücksichtigung von Wertminderungen (linear oder degressiv und nach Materialart) ermittelt. Soweit sich der so errechnete Wert nicht bei einem Verkauf erzielen lässt, ist der bei Verhandlungen mit potentiellen Interessenten maximal * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6344 realisierbare Wert als der volle Wert im Sinne § 63 Absatz 3 Satz 1 BHO anzusehen . Dieser Wert muss über dem im Rahmen einer möglichen Verwertung über die Recyclingwirtschaft zu erwartenden Verkaufserlös liegen. 3. Auf welcher Ebene im BMVg (Bundesministerin und Bundesminister, Staatssekretärin und Staatssekretär etc.) wird der Abgabepreis in der Regel abschließend bewilligt? Unentgeltliche Abgaben, Abgaben unter Wert und Abgaben von Material der Bundeswehr gemäß Ausfuhrliste der Außenwirtschaftsverordnung (Anlage 1 „Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung“ (Ausfuhrliste), Teil I, Abschnitt A) unterliegen einem Billigungsvorbehalt der Leitung des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg). 4. Die Abgabe welcher Rüstungsgüter an welche Staaten ist gegenwärtig vertraglich vereinbart, aber noch nicht durchgeführt (bitte Datum des Vertragsschlusses , die Stückzahl und den Neu- und Überlassungswert sowie den Verkaufspreis angeben)? In den Vereinbarungen wurden Bestimmungen zur Vertraulichkeit der Informationen aufgenommen, so dass zur Beantwortung der Frage auf die “VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage verwiesen wird.* 5. Die Abgabe welcher Rüstungsgüter an welche Staaten wird gegenwärtig verhandelt , und über welche Stückzahlen wird jeweils verhandelt? In den Entwürfen der Vereinbarungen wurden Bestimmungen zur Vertraulichkeit der Informationen aufgenommen, so dass zur Beantwortung der Frage auf die “VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage verwiesen wird.* 6. Welche Rüstungsgüter der Bundeswehr wurden seit September 2013 zum Zweck der Vorführung in welches Land verbracht (bitte genauen Namen des Rüstungsgutes angeben und ob die Rüstungsgüter auf Messen oder anderweitig präsentiert wurden)? 7. Welche Kosten sind dabei jeweils entstanden, und wer hat sie jeweils getragen (bitte Kosten im Detail, wie Kosten für Personal, Wartung, Transport, Versicherung, Beschaffung von Ersatzteilen, Treibstoff u. a. angeben)? Aufgrund des inneren Zusammenhangs werden die Fragen 6 und 7 gemeinsam beantwortet. a) Vermietung eines Geschützten Transportfahrzeuges (GTF) 15t TRAKKER mit Ausstattung Präsentation bei der Rüstungsmesse EUROSATORY in Paris, Frankreich Zurverfügungstellung im Rahmen eines Mietverhältnisses mit der Firma IVECO Magirus AG 2. bis 24. Juni 2014 Der Bundeswehr sind keine Kosten entstanden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6344 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode b) Vermietung MUNGO Mehrzweck + Transportplattform Präsentation bei der Internationalen Verteidigungs- und Sicherheitsfachmesse für Luft- und Raumfahrt (NIDV) in Rotterdam, Niederlande Zurverfügungstellung im Rahmen eines Mietverhältnisses mit der Firma Krauss-Maffei Wegmann (KMW) 11. bis 22. November 2013 Der Bundeswehr sind keine Kosten entstanden. c) Vermietung MUNGO Einsatzfahrzeug Spezialisierte Kräfte (ESK) Präsentation bei der Messe EUROSATORY in Paris, Frankreich Zurverfügungstellung im Rahmen eines Mietverhältnisses mit der Firma KMW 12. Mai bis 11. Juli 2014 Der Bundeswehr sind keine Kosten entstanden. d) Vermietung Demonstrator Marine-Leicht-Geschütz 27 (MLG27) Präsentationen bei den Messen ITEC London und EURONAVAL Paris, IDEX Abu Dhabi, IMDEX Singapur, DSEI London, ITSEC Orlando, sowie bei öffentlichen Auftraggebern Zurverfügungstellung im Rahmen eines Mietverhältnisses mit der Firma Rheinmetall Defence Electronics GmbH im Jahr 2011 über den Verbleib eines Demonstrators aus einer F+T-Machbarkeitsstudie "Embedded Simulation am Beispiel MLG27" für die Präsentation auf Messeständen 2011 bis 21. Dezember 2014 Der Bundeswehr sind keine Kosten entstanden. e) Vermietung Ausbildungsgerät Duellsimulator (AGDUS) Systeme Präsentation der Systeme in Brasilien und Polen Zurverfügungstellung im Rahmen eines Mietverhältnisses mit der Firma Saab August bis 31. Dezember 2015 ( sechs Sätze AGDUS Leopard, Anteil 1A5) bis 24. November 2014 (zwei Sätze AGDUS Leopard modifiziert) Der Bundeswehr sind keine Kosten entstanden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6344 f) Kopplung Software Führungsinformationssystem des Heeres (FüInfoSysH ) mit dem Simulationssystem Gefechtssimulationssystem zur Unterstützung von Plan- beziehungsweise Stabsübungen und Planuntersuchungen in Stäben (GUPPIS) Präsentation der Kopplung Software FüInfoSysH mit dem Simulationssystem GUPPIS, installiert auf einem handelsüblichen Arbeitsplatzrechner bei dem NATO Computer Assisted Exercise (CAX) Forum Rom, Italien September 2013 Der Bundeswehr sind keine Kosten entstanden. g) FüInfoSysH Präsentation der Software FüInfoSysH auf einem Arbeitsplatzrechner (Centurion oder Panther), integriert in Fahrzeug MUNGO Mehrzweck GE (vgl. b.) bei der Messe EUROSATORY Paris, Frankreich Juni 2014 Der Bundeswehr sind keine Kosten entstanden. h) Kopplung der Software FüInfoSysH mit einem Simulationssystem (geplant ) Präsentation der Kopplung der Software FüInfoSysH mit einem Simulationssystem am Stand der NATO, Software installiert auf einem handelsüblichen Laptop bei der I/ITSEC (Industry/Interservice Training, Simulation and Education Conference), Orlando, USA Dezember 2015 Es sind keine Kosten für die Bundeswehr zu erwarten. i) Korvetten Klasse 130 (Magdeburg und Ludwigshafen) Präsentation bei der Messe DSEI (Defence Systems & Equipment International ) in London, Großbritannien bis 15. September 2013 (Korvette Magdeburg) 15. bis 18. September 2015 (Korvette Ludwigshafen) Die Kosten in Höhe von je 16.300 Euro wurden von der Marine getragen, da die Teilnahme jeweils im Rahmen einer Übung erfolgte. j) Unmanned Aeriel System Mikroaufklärungsdrohne im Ortsbereich (UAS MIKADO), Version AR100 B-Kl (1 EA) Zurverfügungstellung zu Ausstellungszwecken beim Deutsch-Französischen Forschungsinstitut Saint-Louis (ISL), Frankreich 14./15. September 2015 Der Bundeswehr sind keine Kosten entstanden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6344 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode k) Vermietung 1 EUROFIGHTER Luftfahrzeug Flugvorführung bei der Luftfahrtaustellung in Karup (2014) sowie Roskilde , Dänemark (2015) Zurverfügungstellung im Rahmen eines Mietverhältnisses mit der Firma Airbus D&S Der Bundeswehr sind keine Kosten entstanden. l) Vermietung BOXER Fahrzeug Version GTFz A1 Zurverfügungstellung im Rahmen eines Mietverhältnisses mit Litauen September bis Oktober 2013 Der Bundeswehr sind keine Kosten entstanden. m) Vermietung Fahrmodul GTK Boxer Zurverfügungstellung im Rahmen eines Mietverhältnisses mit Litauen August 2015 Der Bundeswehr sind keine Kosten entstanden. n) Vermietung BOXER Fahrzeug Version GTFz A1 Präsentation bei der Messe EUROSATORY in Paris, Frankreich, Zurverfügungstellung im Rahmen eines Mietverhältnisses Juni 2014 Der Bundeswehr sind keine Kosten entstanden. o) Vermietung Schweres geschütztes Sanitätskraftfahrzeug (sgSanKfz) A1 Allgemeine Präsentation in Qatar Zurverfügungstellung im Rahmen eines Mietverhältnisses März bis Oktober 2014 Der Bundeswehr sind keine Kosten entstanden. p) Vermietung kombinierter PUMA Turm aus Vorserie und GSD mit einer Serienwaffenanlage Allgemeine Präsentation in Qatar Zurverfügungstellung im Rahmen eines Mietverhältnisses März bis April 2014 und Juni bis Oktober 2014 Der Bundeswehr sind keine Kosten entstanden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6344 q) Vermietung Fahrmodul GTK Boxer Präsentation bei der Messe International Defence Exhibition (IDEX) in den Vereinigten Arabischen Emiraten Zurverfügungstellung im Rahmen eines Mietverhältnisses Februar 2015 Der Bundeswehr sind keine Kosten entstanden. r) Vermietung Fahrmodul GTK Boxer Präsentation bei der Messe Future Force Conference, Niederlande Zurverfügungstellung im Rahmen eines Mietverhältnisses März 2015 Der Bundeswehr sind keine Kosten entstanden. 8. Welche Arbeitsgruppen existieren innerhalb des BMVg (unter Einschluss nachgeordneter Bereiche), die sich mit jeweils einem spezifischen Rüstungsexportvorhaben (z. B. Fregatten nach Algerien) beschäftigen (bitte jeweiliges Rüstungsexportvorhaben – Rüstungsgut, Stückzahl, Zielland –, Datum, an dem die Einsetzung einer solchen Gruppe beschlossen wurde, wann sie ihre Arbeit aufnahm und welche Personen – Dienststellenbezeichnung – aus welchen Referaten in ihr tätig sind, angeben)? Innerhalb des BMVg existieren keine Arbeitsgruppen, die sich jeweils mit einem spezifischen Rüstungsexportvorhaben beschäftigen. 9. Welche Arbeitsgruppen existieren innerhalb des BMVg (unter Einschluss nachgeordneter Bereiche), die sich jeweils mit dem Export eines spezifischen Rüstungsgutes (z. B. Eurofighter/Typhoon) beschäftigen (bitte jeweiliges Rüstungsgut, Datum, an dem die Einsetzung einer solchen Gruppe beschlossen wurde, wann sie ihre Arbeit aufnahm und welche Personen – Dienststellenbezeichnung – aus welchen Referaten in ihr tätig sind, angeben )? Im Rahmen der EUROFIGHTER Export Kampagne nach Indien wurde am 17. September 2007 die Einrichtung der Arbeitsgruppe EUROFIGHTER Export (AGrEE) beschlossen. Diese nahm mit Wirkung vom 8. Oktober 2007 ihre Arbeit auf. Ständige Mitglieder sind der Leiter der AGrEE (Referent BMVg Rü III 2, jetzt BMVg AIN V 4), ein Referent BMVg Führungsstab der Luftwaffe III 5 (FüL) (jetzt Kommando Luftwaffe Abteilung II 2 a) für den operativen Einsatz sowie ein Referent BMVg FüL II 5 (jetzt Kommando Luftwaffe 4 II a) für den Bereich Ausbildung/Logistik. Für die Beantwortung aller technischen und Programmfragen sind Vertreter des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung/ BWB (jetzt Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr/ BAAINBw) sowie für Fragen zu Vertrags- und Regierungsabkommen ein Referent BMVg Rü III 6 (jetzt Abteilung Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung/AIN II 4) nichtständige Mitglieder der Arbeitsgruppe. Aufgrund der indischen Auswahlentscheidung am 31. Januar 2012 zugunsten des französischen Anbieters Dassault (RAFALE) sowie der Neuausrichtung der Bundeswehr fanden seither keine Sitzungen der Arbeitsgruppe mehr statt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6344 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Welche Kosten sind bislang jeweils durch diese Arbeitsgruppen (Fragen 8 und 9) entstanden, und werden diese jeweils vom BMVg, gegebenenfalls dem Zielland oder dem exportierenden Unternehmen, getragen? Durch die Arbeitsgruppe EUROFIGHTER Export wurden keine, über den normalen Dienstbetrieb (z. B. Dienstreisen etc.) hinausgehenden, Kosten verursacht. 11. Sieht es das BMVg als eine seiner Aufgaben an, den Export deutscher Rüstungsgüter zu befördern? Im Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Verteidungsindustrie in Deutschland vom 8. Juli 2015 hat die Bundesregierung ihre Bereitschaft erklärt, Exportaktivitäten nach Einzelfallprüfung mit dem außenwirtschaftlichen und sonstigen Instrumentarium zu flankieren und dabei auch speziell verteidigungsindustrielle Schlüsseltechnologien zu berücksichtigen. Das BMVg wird dabei im Bedarfsfall seine Fachexpertise in Entwicklung, Beschaffung, Ausbildung und Nutzung zur Verfügung stellen. 12. Welches Gesamtkonzept liegt den verschiedenen Unterstützungsleistungen des BMVg (Vorführung von Rüstungsgütern, Ausbildungsleistungen etc.) für den kommerziellen Rüstungsexport zugrunde? Ein Gesamtkonzept, das die betreffenden Aussagen im Strategiepapier der Bundesregierung zur Stärkung der Verteidungsindustrie in Deutschland vom 8. Juli 2015 umsetzt, existiert nicht. 13. Sofern kein Gesamtkonzept (Frage 12) zugrunde liegt, welche Dienstanweisungen , Verordnungen etc. existieren innerhalb des BMVg und nachgeordneter Stellen, die jeweils Art, Umfang, Begrenzungen, Ziele u. a. der verschiedenen Unterstützungsleistungen für den Rüstungsexport (Vorführung von Rüstungsgütern, Ausbildungsleistungen etc.) regeln bzw. festschreiben? Eine Unterstützung kommerzieller Rüstungsexporte kann nur nachrangig zu den originären Aufgaben des Ressorts und nur im Rahmen freier Kapazitäten geleistet werden. Zudem ist für die Unterstützungsleistungen gemäß § 63 der Bundeshaushaltsordnung durch die Industrie grundsätzlich eine Vollkostenerstattung zu leisten. Ausgenommen hiervon sind auf Basis einer NATO-Übereinkunft (NATO Standardization Agreement (STANAG) 4107, Edition 8, vom 6. Juli 2007, Nr. 7 “Charges“). Güteprüfungen im Rahmen von Rüstungsgeschäften zwischen Mitgliedsstaaten ; sie werden gegenseitig grundsätzlich nicht in Rechnung gestellt. 14. Mit welchen Ländern hat das BMVg seit dem Jahr 2002 Verträge (Vereinbarungen etc.) abgeschlossen, die vollständig oder in Teilen Bezug zu kommerziellen Rüstungsexporten haben (bitte den Zeitpunkt des Vertragsschlusses , des Inkrafttretens und des jeweiligen Rüstungsgutes angeben) bzw. die vollständig oder in Teilen im Zusammenhang mit kommerziellen Rüstungsexporten wirksam werden? In den Vereinbarungen wurden Bestimmungen zur Vertraulichkeit der Informationen aufgenommen, so dass zur Beantwortung der Frage auf die “VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestufte Anlage verwiesen wird.* * Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333