Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 15. Oktober 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6412 18. Wahlperiode 16.10.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Stephan Kühn (Dresden), Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/6217 – Volkswagen-Skandal (VW-Skandal), Abgasuntersuchung, Manipulation und Rechtsfolgen in Deutschland V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Volkswagen-Skandal (VW-Skandal) um manipulierte Schadstoffuntersuchungen bei Diesel-Modellen wirft drängende Fragen zur Rolle der Bundesregierung und ihr nachgelagerter Bundesämter auf. Obwohl seit längerer Zeit wissenschaftliche Studien und verschiedene Medienberichte auf das Problem erheblicher Abweichungen zwischen Labortests und Überprüfungen im realen Straßenbetrieb aufmerksam gemacht haben und damit auch der Bundesregierung spätestens seit dem Jahr 2014 Auffälligkeiten auch bei Diesel-Fahrzeugen der EURO 6-Klasse hätten bekannt sein müssen, hat erst die US-amerikanische Environment Protection Agency (EPA) den Verbraucher- und Behördenbetrug durch Spezialsoftware aufgedeckt. Dem VW-Konzern drohen in den USA Strafen in Milliardenhöhe; der weitere Unternehmenserfolg des Unternehmens ist beeinträchtigt. Die von VW verbaute Spezialsoftware hat dafür gesorgt, dass die Emissionen im Testbetrieb stark vermindert wurden, um den strengen Vorschriften des Clean Air Act zu genügen. Im Normalbetrieb waren die Stickstoffoxid-Emissionen dieser Autos dagegen um das zehn- bis vierzigfache höher. Das Problem sogenannter Abschalteinrichtungen und möglicher Zykluserkennungen nach der Definition des Artikels 3 Absatz 10 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 war der Bundesregierung bekannt. Dennoch hat sie keine eigenen Erkenntnisse über Abschalteinrichtungen, die VW in 11 Millionen Fahrzeugen des Konzerns weltweit verbaut hatte, gewonnen. Die Betrugsvorwürfe gegen den VW-Konzern haben gezeigt, dass Manipulationen beim Umwelt- und Gesundheitsschutz einen erheblichen Vertrauensverlust zur Folge haben. Der Schaden für den VWKonzern , die Umwelt und den Wirtschaftsstandort Deutschland ist bisher nicht absehbar. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6412 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. War der Bundesregierung bekannt, dass die EPA auffällige Abweichungen untersucht, und wenn ja, seit wann? Im Fall der Volkswagen-Dieselfahrzeuge hat die Bundesregierung durch die öffentlichen Medienberichte von den Untersuchungen der US-Environmental Protection Agency (US-EPA) erfahren. 2. Seit wann hat die Bundesregierung Kenntnisse von dem in den USA eingeleiteten Ermittlungsverfahren der EPA gegen VW, und welche Kenntnisse waren das? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Welche Gespräche der Bundesregierung fanden seit dem Jahr 2006 mit Wissenschaftlern und/oder Umweltverbänden zum Thema Typengenehmigung, Abgasmessungen, Stickstoffemissionen von Dieselfahrzeugen und Abschalteinrichtungen statt? Es finden immer wieder Gespräche von Vertretern der Bundesregierung mit Wissenschaftlern und/oder Umweltverbänden zu unterschiedlichen Themen statt. 4. Welche Schlussfolgerungen hat die Bundesregierung aus Medienberichten, etwa in der „taz.die tageszeitung“ vom 13. Oktober 2014 oder im Nachrichtenmagazin „DER SPIEGEL“ vom 10. November 2014, gezogen, die bereits auf erhebliche Abweichungen beim Stickoxidausstoß zwischen Labortests und Fahrten auf echten Straßen hingewiesen haben, und welche Konsequenzen hat sie daraus gezogen? Die Bundesregierung hat sich auf europäischer Ebene für die Einführung wirkungsvoller Prüfverfahren zur Kontrolle der Realemissionen von Pkw und leichten Nutzfahrzeugen (RDE) eingesetzt. 5. Hat die Bundesregierung in der Vergangenheit Nachprüfungen von Dieselfahrzeugen durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) angeordnet, und wenn nicht, warum nicht? Ja, am 21. September 2015 hat die Bundesregierung Nachprüfungen von Dieselfahrzeugen durch das KBA angeordnet. 6. Warum hat die Bundesregierung, obwohl ihr laut einer Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/5656 das Problem von Abschalteinrichtungen bekannt war, keine eigenen Untersuchungen veranlasst, um die Ursachen von Abweichungen zu ermitteln? Zum damaligen Zeitpunkt lagen der Bundesregierung keine Erkenntnisse auf die Verwendung von rechtswidrigen Abschalteinrichtungen vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6412 7. Wer entsendet Mitglieder in die vom Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, Alexander Dobrindt, angekündigte Kommission zur Aufklärung des VW-Skandals, wie wurden bzw. werden diese Mitglieder ausgewählt , aus wie vielen Mitgliedern wird die Kommission bestehen, und wer ist bzw. wird Mitglied in der Kommission sein? Die Untersuchungskommission, die unmittelbar nach Bekanntwerden des VWFalles in den USA ihre Arbeiten begonnen hat, besteht aus Fachleuten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und des KBA und wird wissenschaftlich begleitet. 8. Werden die Ergebnisse aus der angekündigten Untersuchungskommission öffentlich gemacht, und wenn ja, in welcher Form, und zu welchem Zeitpunkt ? 9. Was konkret wird die Kommission untersuchen? Die Fragen 8 und 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Kommission klärt den Sachverhalt auf, leitet notwendige Maßnahmen ein und stellt den erforderlichen Informationsaustausch mit den anderen europäischen Behörden sicher. Schlussfolgerungen fließen in die Arbeit des Ministeriums ein. 10. Inwiefern wird die Kommission auch Fahrzeuge anderer Hersteller daraufhin untersuchen, ob durch Abschalteinrichtungen die Abgaswerte manipuliert wurden bzw. werden? Das Kraftfahrt-Bundesamt ist angewiesen, seine Nachprüfungen in Deutschland auf Fahrzeugtypen in- sowie ausländischer Hersteller zu erstrecken. 11. Kann die Bundesregierung ausschließen, dass nicht nur der in Rede stehende Motorentyp betroffen ist, obwohl die gesamte deutsche Automobilbranche auf das Clean-Diesel-Konzept setzt? Der Bundesregierung liegen keine weiteren Erkenntnisse vor. 12. Wird die Bundesregierung die bisherige Praxis des KBA bei Nachprüfungen ändern, regelmäßige Abgas- und Verbrauchstests anordnen und Ergebnisse öffentlich machen? Das BMVI überprüft fortlaufend Verfahren und Abläufe. 13. Entspricht es den Tatsachen, dass das KBA reine Plausibilitätsprüfungen im Verfahren zur Typengenehmigung durchführt und keine eigenständigen Prüfungen , und wenn ja, warum? Das europäische Typgenehmigungsverfahren sieht keine Plausibilitätsprüfungen, sondern konkrete technische Prüfungen vor. Die technischen Prüfungen können durch einen von der Genehmigungsbehörde benannten Technischen Dienst oder die Genehmigungsbehörde selbst durchgeführt werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6412 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Wie werden Verstöße im Sinne des Artikels 13 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 in Deutschland sanktioniert, und welche Vorschrift bzw. welche Vorschriften wurden der Europäischen Kommission zu welchem Zeitpunkt gemäß Artikel 13 Absatz 1 Satz 3 gemeldet? Hinsichtlich des ersten Teils der Frage wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 18/5656 verwiesen. Die Notifizierung der EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EG-FGV) gegenüber der Europäischen Kommission erfolgte am 7. August 2008 (Notifizierungsnummer: 2008/341/D). 15. Welche Rechtsfolge ergibt sich danach aus einem Verstoß gegen das Verbot aus Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007? Hierzu wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 18/5656 verwiesen. 16. Mit welchen Konsequenzen rechnet die Bundesregierung, wenn sich herausstellen sollte, dass VW-Dieselfahrzeuge neueren Typs die Euro 6-Norm nicht einhalten? Bei Nichteinhaltung von Vorschriften sind mögliche Konsequenzen vom konkreten Sachverhalt abhängig. 17. Was passiert mit den Fahrzeugen, bei denen sich jetzt herausstellt, dass der tatsächliche Schadstoffausstoß höher ist als bei den Herstellerangaben oder dass sie die Grenzwerte überschreiten? 18. Mit welchen rechtlichen Konsequenzen muss der VW-Konzern aus Sicht der Bundesregierung rechnen, sollte sich herausstellen, dass er auch in Europa vorsätzlich Abgasmessungen manipuliert hat? 19. Behalten alle manipulierten VW-Diesel-Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen wurden, ihre Emissionsschlüsselnummer und die Umweltplakette? 20. Bleiben manipulierte VW-Diesel-Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen wurden, in ihrer bisherigen Einteilung der Steuergruppe nach der Emissionsschlüsselnummer ? Die Fragen 17 bis 20 werden wegen ihres Sachzusammenhanges gemeinsam beantwortet . Die in Deutschland vorgesehenen staatlichen Reaktionen auf Verstöße gegen das Typgenehmigungsverfahren sind darauf gerichtet, bestehende Inkonformitäten durch geeignete Maßnahmen wieder zu beseitigen. Welche Maßnahmen beim Fall Volkswagen erforderlich sind, wird zurzeit geprüft. Über weitergehende Folgen kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333