Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. Oktober 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6420 18. Wahlperiode 19.10.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Zimmermann (Zwickau), Jutta Krellmann, Jan Korte, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/5987 – Erfahrungen beim Arbeitsmarktzugang und der Arbeitsförderung von Asylsuchenden und Flüchtlingen – Qualifikation und Beschäftigung V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Krieg, Armut und Verfolgung führen weltweit zu einer steigenden Zahl von Flüchtlingen. Viele der Flüchtlinge, die es nach Deutschland schaffen, werden hier dauerhaft oder für eine längere Zeit bleiben. Die Politik und die Gesellschaft sind gefordert, ihnen eine Perspektive zur Teilhabe und Integration zu bieten. Zentral ist dabei eine Teilnahme am Arbeitsleben entsprechend ihrer Fähigkeiten , Potentiale und eine Weiterbildung und -qualifikation zur Verbesserung ihrer Erwerbschancen. Denn dann können die Betroffenen eigenständig für ihren Lebensunterhalt sorgen, sie erfahren Anerkennung und Bestätigung, gewinnen Selbstvertrauen und stärken mit ihren Ideen, ihrer Arbeitsleistung und ihren Steuer- und Sozialversicherungsbeiträge das Gemeinwesen. Die Arbeitsförderung muss einen wichtigen Beitrag für einen erfolgreichen Neustart und eine gelungene Integration leisten. Trotz gewisser Erleichterungen beim Arbeitsmarktzugang in den letzten Jahren und Monaten sind die Möglichkeiten der Arbeitsaufnahme für Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge weiterhin stark beschränkt. Einerseits gilt ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot von drei Monaten, und die Vorrangprüfung bis zu einem 15-monatigen Aufenthalt führt meist zu einer faktischen „Nicht-Beschäftigung“ in dieser Zeit. Anderseits gibt es in der praktischen Förderung zahlreiche Probleme, die sich als große Hürden erweisen, bevor die vorgesehenen Möglichkeiten der Arbeitsförderung überhaupt greifen können. Dazu gehören unter anderem die lange Dauer der Asylverfahren, ein völlig unzureichender Zugang zu Sprachkursen, unzureichende therapeutische Behandlungsmöglichkeiten für Flüchtlinge mit traumatischen Erfahrungen, die Unterbringung in isolierenden, oft krank machenden Massenunterkünften ohne Privatsphäre, aufwendige, kostenintensive und nicht selten langwierige Verfahren zur Anerkennung der Berufsqualifikation, zu wenig Personal in den Jobcentern insbesondere mit Migrationshintergrund und interkultureller Kompetenz. Das restriktive Aufenthaltsrecht, das Betroffene oft von familiären und sozialen Netzwerken, die einer Integration förderlich sind, abschneidet, etwa durch Umverteilungen ohne Berücksichtigung bestehender Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6420 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Kontakte, unterläuft ebenso die Möglichkeiten einer guten Arbeitsförderung sowie unklare Bleibeperspektiven und ein Wechsel zwischen verschiedenen Rechtskreisen. Mit einer Serie von vier zusammenhängenden Kleinen Anfragen will die Fraktion DIE LINKE. eine Bestandsaufnahme unternehmen und die Haltung der Bundesregierung zu möglichen Reformschritten in der Arbeitsmarktintegration und Arbeitsförderung von Flüchtlingen erfragen (Hinweis: Sofern keine verfügbaren Daten zu den abgefragten Personengruppen existieren, bitte die Fragen mit Daten beantworten, die näherungsweise die Personengruppen erfassen). 1. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Qualifikation der Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlinge? Hat sich die Qualifikationsstruktur im Verlauf der vergangenen Jahre verändert (bitte jeweils sofern möglich die Gruppe der Geduldeten extra ausweisen )? Zur Qualifikationsstruktur der Asylbewerber und Flüchtlinge in Deutschland liegen der Bundesregierung keine repräsentativen Angaben vor. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass innerhalb der Gruppe der Flüchtlinge sich die Herkunftsländer in der Gewichtung ändern und auch die Zugehörigkeit zu sozialen Schichten innerhalb eines Herkunftslandes einer Änderung unterliegt. Es gibt lediglich Hinweise zur Qualifikationsstruktur bestimmter Gruppen von Asylbewerbern und Flüchtlingen, jedoch selten differenziert nach Staatsangehörigkeit oder mit aktuellem Zuzug. Vor dem Hintergrund der unzureichenden Datengrundlagen plant das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) der Bundesagentur für Arbeit (BA) eine umfassende Befragung der neu nach Deutschland gekommenen Asylbewerber und Flüchtlinge im Zeitverlauf. Das Forschungsprojekt soll noch in diesem Jahr beginnen. 2. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Dauer und Probleme der Berufsanerkennung von Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen bzw. Flüchtlingen mit humanitärem Aufenthaltsstatus oder Flüchtlingsanerkennung (bitte entsprechendes Datenmaterial zu realen Verfahrensdauern auch nach Herkunftsländern und Berufen nennen), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor, da der Aufenthaltsstatus in der amtlichen Statistik zur Berufsanerkennung nicht erfasst wird. Dieser ist für die Antragsstellung und die Verfahren zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen auch nicht relevant. 3. Wie oft wurde die Übernahme der Kosten im Berufsanerkennungsverfahren teilweise oder ganz abgelehnt? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6420 4. Trifft es zu, dass im Rahmen des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) und SGB III die Kosten des Anerkennungsverfahrens innerhalb der Zeit der ersten drei Monate des Arbeitsverbotes (Wartezeit) nicht übernommen werden können, und wie bewertet die Bundesregierung gegebenenfalls diesen Tatbestand, bzw. sieht sie Veränderungsbedarf? Eine finanzielle Förderung kann nach § 44 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) für Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose aus dem Vermittlungsbudget der Agenturen für Arbeit und Jobcenter bei der Anbahnung oder Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung erfolgen, wenn dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten, soweit der Arbeitgeber gleichartige Leistungen nicht oder voraussichtlich nicht erbringen wird. Asylbewerber, die (noch) nicht arbeitsuchend sind, erfüllen diese Voraussetzung nicht. Diese Fallgestaltung existiert nur im Rechtskreis SGB III, da im Rechtskreis SGB II erwerbsfähige Leistungsberechtigte anspruchsberechtigt sind, also Personen, die einen Arbeitsmarktzugang haben. Die Bundesregierung sieht die frühzeitige Eingliederung in den Arbeitsmarkt als einen wesentlichen Bestandteil zur gesellschaftlichen Integration. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, bei Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive alle Möglichkeiten zu nutzen, sie schnellstmöglich zu integrieren. Künftig soll die Feststellung beruflicher Kenntnisse bereits ermöglicht werden, auch wenn Ausländerinnen und Ausländer mit guter Bleibeperspektive noch keinen Arbeitsmarktzugang haben. So kann bei diesem Personenkreis die Wartezeit bis zur grundsätzlichen Möglichkeit , eine Erwerbstätigkeit ausüben zu dürfen, bereits genutzt werden, um beispielsweise Kompetenzfeststellungen und Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung beim Arbeitgeber durchzuführen, wenn die sonstigen Tatbestandsvoraussetzungen der jeweiligen Leistungen des SGB III erfüllt sind. Dies kann einen Beitrag leisten, Asylbewerbern, die eine gute Bleibeperspektive haben, schneller in Arbeit zu integrieren, sobald ihnen eine Erwerbstätigkeit erlaubt ist. Mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz wird eine befristete Rechtsgrundlage im SGB III geschaffen, um schon die Wartezeit zu nutzen, z. B. um vorhandene Qualifikationen festzustellen. 5. Welche Kosten für die Berufsanerkennung können für Betroffene entstehen? Welche Möglichkeiten der Kostenübernahme gibt es bisher, und sieht die Bundesregierung hier einen Reformbedarf hinsichtlich weiterer Möglichkeiten der Kostenübernahme? Kosten der Berufsanerkennung entstehen in erster Linie durch die Verfahrensgebühren , die Beschaffung und Übersetzung von Antragsunterlagen sowie bei festgestellten wesentlichen Unterschieden Qualifizierungskosten. Es besteht eine Vielzahl von Finanzierungsinstrumenten für die Kosten der Berufsanerkennung . Einen Überblick bietet der Bericht zum Anerkennungsgesetz 2015 der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/5200). Insbesondere sind zu nennen die Mittel der Arbeitsförderung (SGB III) oder Mittel der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II), darunter vor allem die Förderung der beruflichen Weiterbildung und das Vermittlungsbudget im Rahmen des Eingliederungstitels der BA sowie der neue Handlungsschwerpunkt „Qualifizierung im Kontext des Anerkennungsgesetzes“ im Förderprogramm „Integration durch Qualifizierung – IQ“. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6420 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Welche Aussagen kann die Bundesregierung darüber treffen, wie hoch in der Vergangenheit die Zahl und der Anteil der Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlinge (bzw. weiterer Flüchtlingsgruppen mit verschiedener Anerkennung und Aufenthaltsgenehmigung) war, die in den Arbeitsmarkt integriert wurden (wenn möglich bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)? 7. Wie viele Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge (bzw. weitere Flüchtlingsgruppen mit verschiedener Anerkennung und Aufenthaltsgenehmigung ) wurden seit dem Jahr 2013 durch die Bundesagentur für Arbeit in Beschäftigung vermittelt (wenn möglich bitte nach Geschlecht und Jahr aufschlüsseln )? 8. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Beschäftigungsverhältnisse Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge (bzw. weitere Flüchtlingsgruppen mit verschiedener Anerkennung und Aufenthaltsgenehmigung ) aufnehmen und inwiefern sich diese besonders durch prekäre, unterwertige und niedrig entlohnte Beschäftigung auszeichnen (bitte sofern vorhanden entsprechende Daten zu Art der Beschäftigung, wie z. B. Leiharbeit , Minijob, Befristung, Niedriglohnanteil und unterwertiger Beschäftigung , ausweisen und wenn möglich nach Geschlecht aufschlüsseln)? Die Fragen 6, 7 und 8 werden gemeinsam beantwortet. Auswertungen in dieser Differenzierung liegen der Bundesregierung nicht vor und können auch von der Statistik der BA nicht bereitgestellt werden, weil Flüchtlinge und insbesondere einzelne Flüchtlingsgruppen in den Statistiken der BA nicht erkannt werden können. 9. Ist der Bundesregierung das Problem bewusst, dass viele Flüchtlinge mit einem Übergang ins SGB II in unterwertige Beschäftigung gezwungen werden , insbesondere wenn ihre im Ausland erworbene berufliche Qualifikation (noch) nicht anerkannt ist (vgl. Forschungsbericht des Instituts für Arbeitsmarkt - und Berufsforschung, IAB, 3/2015, S. 22), und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus? Grundlage für die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch sind die beruflichen Fähigkeiten und die Eignung der Leistungsberechtigten. Der deutsche Arbeitsmarkt ist vielfach dadurch gekennzeichnet , dass für eine Bewerbung und Einstellung der geforderte Berufsabschluss belegt sein muss. In der Praxis der Jobcenter stellt sich dann das Problem, dass eine Vermittlung naturgemäß solange nicht in höherwertige Beschäftigung erfolgen kann, solange eine berufliche Qualifikation nicht anerkannt ist. Ein weiteres praktisches Problem liegt häufig in kulturellen und arbeitsmarktlichen Unterschieden zwischen dem deutschen Arbeitsmarkt und dem Herkunftsland. Eine nach den Maßstäben des Herkunftslandes gute oder hohe Qualifikation kann nach den in Deutschland geltenden und am Arbeitsmarkt verlangten Anforderungen an die Qualifikation für eine Bewerbung oder Einstellung unzureichend sein. Für leistungsberechtigte Personen, die mit ihrer Qualifikation im Herkunftsland eine auch gesellschaftlich anerkannte Position besetzen konnten, kann es dann schwierig sein, eine gleichermaßen anerkannte Stelle zu bekommen. Die Herausforderung besteht dann darin, notwendige Nachqualifizierungen zu veranlassen und zugleich die durch insbesondere längere Arbeitslosigkeit möglicherweise entstehenden negativen Folgen zu vermeiden. Die in der Bundesagentur für Arbeit eingesetzte Arbeitsgruppe beschäftigt sich aber auch mit dieser Thematik. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6420 10. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchen Branchen Asylsuchende und geduldete Flüchtlinge (bzw. weitere Flüchtlingsgruppen mit verschiedener Anerkennung und Aufenthaltsgenehmigung) besonders häufig Beschäftigungsverhältnisse aufnehmen (bitte Zahlen nennen)? 11. Wie hoch sind die Anzahl und der Anteil der Asylbewerber, die sich im Anerkennungsverfahren befinden und bereits in den Arbeitsmarkt integriert sind (bitte aktuelle verfügbare Daten und Daten für zurückliegende Jahre nennen, und wenn möglich nach Geschlecht aufschlüsseln)? 12. Wie hoch sind die Anzahl und der Anteil der geduldeten Flüchtlinge, die bereits in den Arbeitsmarkt integriert sind (bitte aktuelle verfügbare Daten und Daten für zurückliegende Jahre nennen, und wenn möglich nach Geschlecht aufschlüsseln)? Die Fragen 10, 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Auswertungen in dieser Differenzierung liegen der Bundesregierung nicht vor und können auch von der Statistik der BA nicht bereitgestellt werden, weil Flüchtlinge und insbesondere einzelne Flüchtlingsgruppen in den Statistiken der BA nicht erkannt werden können. 13. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über geschlechtsspezifische Hürden bei der Arbeitsmarktintegration von Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen, und wie plant sie, diesen Erkenntnissen Rechnung zu tragen? Im Jahr 2014 wurden ein Drittel der Asylerstanträge von Frauen gestellt, zwei Drittel von Männern. Dementsprechend sind Frauen auch im Modellprojekt „Early Intervention“ unterrepräsentiert. Es begeben sich oft zuerst die Männer auf die Flucht, Familien werden dann nachgeholt. Hürden können sich nach der Ankunft auch aus kulturellen Prägungen mit traditionell patriarchalischen Strukturen ergeben, d. h., Männer übernehmen die „Ernährer-Rolle“, Frauen bleiben wegen der Betreuungsverpflichtungen zu Hause. Ein Gegensteuern für eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei Qualifizierungen oder Sprachkursen ist möglich, indem spezifischen Bedarfen an Teilzeitangeboten oder Lage und Verteilung besser Rechnung getragen wird. Bei Vollzeitmaßnahmen können Kinderbetreuungskosten erstattet werden, etwa bei der neuen Standardmaßnahme „PerF“ (Perspektiven für Flüchtlinge), die sich gezielt an Asylbewerberinnen bzw. Asylbewerber und Geduldete richtet. Geschlechtsspezifische Bedarfe und die Überwindung von Hürden ist für die Bundesregierung zum Beispiel in Programmen des Europäischen Sozialfonds sowie in Arbeitsmarktprogrammen immanentes Querschnittsziel. Bei der Arbeitsmarktintegration von Asylbewerberinnen und weiblichen geduldeten Flüchtlingen bestehen grundsätzlich die gleichen Problemlagen, wie sie auch bei inländischen Bewerberinnen hinlänglich bekannt sind. Auch aufgrund kultureller Spezifika entsprechender Bewerberinnen tritt mitunter eine geringere Erwerbsneigung auf. 14. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über positive Erfahrungen und Probleme bei der Besetzung von Arbeitsplätzen seitens der Arbeitgeber, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Arbeitgeber stehen der Beschäftigung von Flüchtlingen häufig positiv gegenüber. Die in den letzten Jahren geschaffenen Verbesserungen beim Zugang zum Arbeitsmarkt oder die Änderungen bei den arbeitsmarktpolitischen Instrumenten für Asylsuchende und Flüchtlinge sind nicht immer ausreichend bekannt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6420 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Um die Neuregelungen bekannter und für Arbeitgeber nutzbarer zu machen, werden über Förderprogramme wie zum Beispiel „Förderprogramm IQ“ oder Programm Handlungsschwerpunkt IvAF der ESF Integrationsrichtlinie Bund „Integration von Asylsuchenden und Flüchtlingen“ gezielt Arbeitgeber mit Informationsmaterial und Hilfestellungen angesprochen. 15. Welche Überlegungen gibt es seitens der Bundesregierung, mit geeigneten Maßnahmen, die Beschäftigung von Asylsuchenden und geduldeten Flüchtlingen für Arbeitgeber attraktiver zu machen? Bei Vorliegen aller Voraussetzungen kann das arbeitsmarktpolitische Instrumentarium der Regelsysteme SGB III und SGB II genutzt werden. Darüber hinausgehende Maßnahmen sind nicht geplant. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333