Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 15. Oktober 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6421 18. Wahlperiode 19.10.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6229 – Mögliche Neuauflage einer zivil-militärischen EUBAM-Mission in Tunesien unter Beteiligung der Bundeswehr V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach den Anschlägen im Bardo-Museum in Tunis und im Küstenort Sousse hat das Auswärtige Amt der Regierung Tunesiens eine weitere Unterstützung ihrer Sicherheitssektorreform zugesagt (Süddeutsche Zeitung vom 10. Juli 2015). Ausbildungshilfen und die Lieferung von technischem Equipment sollen demnach „noch mal massiv ausgebaut werden“. Für die nächsten Jahre stünden dafür 100 Mio. Euro zur Verfügung. Die Gelder würden vom Auswärtigen Amt und vom Bundesministerium der Verteidigung aufgebracht. Im Fokus stehe die Grenzsicherung zu Libyen. Laut dem Blatt habe der Bundesminister des Auswärtigen , Dr. Frank-Walter Steinmeier, „einen neuen Versuch unternommen“, mit den Regierungen in London und Paris eine Initiative für eine EU-Grenzsicherungsmission (EUBAM) zu starten. Ein solcher Ansatz sei im Jahr 2014 gescheitert . Nun sollen alle 28 Außenminister der Europäischen Union (EU) die EUBAM-Mission beschließen. Ziel der deutschen Maßnahmen sei auch der Aufbau „effektiver Polizeibehörden“. Das Bundesministerium des Innern werde hierzu vom Bundeskriminalamt und von der Bundespolizei „unterstützt“. Die Regierung Tunesiens hat mit dem Bau einer 168 Kilometer langen und zwei Meter hohen Sperranlage an der libyschen Grenze begonnen. Das Auswärtige Amt hat hierfür 50 hochwertige Wärmebildkameras an die Grenzpolizei verschenkt . Zur Beihilfe bei der Grenzüberwachung verhandelt auch die Europäische Kommission mit Tunesien und stellt der Regierung Ausgaben von 25 Mio. Euro in Aussicht (Bundestagsdrucksache 18/5600). Ziel von Kooperationen der Bundespolizei ist die Verhinderung unerwünschter Migration auf dem Land- und Seeweg nach Europa. Das Bundeskriminalamt schult seine Partner in der „Terrorismusbekämpfung “. Nun sollen Lehrgänge zur Telekommunikationsüberwachung , Ausforschung des Internets sowie zu Lauschangriffen folgen. Zusammen mit Frankreich will Deutschland in weiteren Projekten die Institutionen des Strafsystems stärken. Auch dies könnte an frühere Maßnahmen zur IT-Überwachung anknüpfen. Nach einer Reise der Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, deutete sie nach Angaben von „SPIEGEL ONLINE“ vom 29. Juli 2015 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6421 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode an, „was sie sich an konkreter Unterstützung für das Land vorstellen kann“. Neben Schnellbooten und einem Schwimmdock zur Bootsreparatur werde die Bundeswehr „Hunderte Lastwagen liefern und für die Ausbildung der Techniker sorgen“. Dazu gebe es „Hunderte Doppelfernrohre und Helme sowie fünf Unimogs“. Zudem werde auch das Bundesverteidigungsministerium bei der Sicherung der 500 Kilometer langen Grenze mit Libyen eingesetzt. Offen sei aber, wie die Unterstützung umgesetzt werde. Auf Geheimdienstebene laufe die Zusammenarbeit schon länger. Laut der „Süddeutschen Zeitung“ habe sich die Bundesregierung auch entschlossen, ihre G-7-Präsidentschaft zu nutzen, „um Geld und Know-how für einige Großprojekte im Land freizumachen“. Hierzu gehöre etwa der Ausbau des Hafens von Tunis, wofür Genehmigungsverfahren „beschleunigt“ werden müssten. Mit der Beteiligung an der Grenzsicherung der tunesischen Regierung gegenüber Libyen wird nach Ansicht der Fragesteller die EU-Politik neuer Zäune, Gräben und hochgerüsteter Grenzüberwachung nach Nordafrika exportiert. Eine Mission EUBAM Tunesien würde ein ähnliches Ziel verfolgen wie die im Jahr 2013 gestartete Mission EUBAM Libyen. Das Auswärtige Amt muss Lehren aus dieser schließlich gescheiterten EUBAM-Mission ziehen, denn es wurden staatliche und nichtstaatliche Verbände ausgebildet, die sich seitdem gegenseitig bewaffnet bekämpfen. In diesem Klima wurde auch die Ansiedlung des Islamischen Staates in Libyen begünstigt. Das übrig gebliebene Gerippe von EUBAM Libyen wurde nach Tunis verlegt. Es kann vermutet werden, dass die neue Mission EUBAM Tunesien die praktische Fortführung von EUBAM Libyen wäre. Außer „Terrorismus“ sollte die Mission die Verhinderung unerwünschter Migration nach Europa besorgen. Die Bundeswehr und die Bundespolizei wollen sich in genau der Grenzregion ansiedeln, aus der viele Menschen mit Booten in Richtung Sizilien in See stechen. Indirekt unterstützt die Bundesregierung auf diese Weise auch den italienischen Vorschlag, an der tunesischlibyschen Grenze ein EU-Polizeizentrum zur Migrationskontrolle einzurichten. Anstatt die Länder des Arabischen Frühlings zu Bollwerken der europäischen Migrationsabwehr auszubauen, muss die EU zu einer Migrationspolitik finden, die Geflüchteten mit Solidarität statt Abwehr begegnet. 1. Was ist der Bundesregierung inzwischen über den Stand der Verhandlungen zu einem „Anti-Terror-Abkommen“ bekannt, das dem tunesischen Premierminister bei seinem Besuch in Brüssel vorgestellt wurde und „einen breiten Fächer von möglichen EU-Unterstützungsmaßnahmen (Verstärkung des Dialogs , verbesserter Informationsaustausch, Foreign Terrorist Fighters, DeRadikalisierung , Verhinderung der Terror-Finanzierung) für Tunesien aufzeigt “ (Bundestagsdrucksache 18/5600)? Am 21. September 2015 fand eine erste Runde des „Vertieften Politischen Dialogs über das Thema Sicherheit und Antiterrorkampf“ zwischen der Europäischen Union (EU) und Tunesien statt. Hierzu war der Koordinator der EU für die Terrorismusbekämpfung , Gilles de Kerchove, nach Tunis gereist. Besprochen wurde u. a. die Entsendung von EU-Experten zur Erarbeitung einer nationalen AT-Terrorstrategie . Der Dialog wird im Jahr 2016 fortgesetzt werden. Ein „Anti-TerrorAbkommen “ ist nach Kenntnis der Bundesregierung nicht das Ziel dieses Dialogs . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6421 2. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, auf welche Weise die „vertieften Dialoge zur Terrorismusbekämpfung“ unter anderem mit Marokko, Tunesien, Algerien, Ägypten, Jordanien und Libanon geführt werden sollen, wer sind die Akteure und Adressaten, und inwiefern wurde bereits mit entsprechenden Maßnahmen begonnen? Außer mit Tunesien (vgl. Antwort zu Frage 1) haben nach Kenntnis der Bundesregierung bisher keine „vertieften Dialoge zur Terrorismusbekämpfung“ mit den genannten Staaten der MENA-Region stattgefunden. 3. Inwiefern verfügt die Bundesregierung inzwischen über Informationen zu Inhalten eines Vorhabens der Europäischen Kommission, die ein „Projekt zur Reform des Sicherheitssektors in Tunesien“ plant und hierfür im Rahmen eines „laufenden Aktionsplans“ 25 Mio. Euro aufwenden will? Die Europäische Kommission plant ein dreijähriges Projekt zur Reform des Sicherheitssektors in Tunesien, das im Rahmen des laufenden Aktionsplans 23 Mio. Euro umfassen soll. Dieses Projekt geht zurück auf zwei Peer Reviews, die die Europäische Kommission unter Beteiligung von Sicherheitsfachleuten aus den Mitgliedsstaaten (deutsche Experten waren nicht beteiligt) in den Jahren 2013 und 2014 in Tunesien durchgeführt hat. Ihr Ziel war die Evaluierung des Sicherheitssektors sowie des Grenzmanagements. Die Bundesregierung hatte Einblick in die Ergebnisse der Peer Reviews und trägt deren Schlussfolgerungen mit. Dem Ergebnis der Peer Reviews entsprechend wird – neben der Modernisierung des Sicherheitssektors im Allgemeinen – ein beträchtlicher Teil des genannten Projektes (mit einem Volumen von 14 Mio. Euro) der Verbesserung der Grenzsicherheit gewidmet sein. Geplant ist hierzu u. a. die Errichtung von drei Lagezentren an den Grenzen zu Algerien und Libyen. Nähere Einzelheiten zur Durchführung sind noch Gegenstand von Verhandlungen seitens der Europäischen Kommission mit der tunesischen Seite. Das Projekt soll noch im Jahr 2015 begonnen werden. Einzelheiten zu dem Projekt finden sich in dem Dokument der Europäischen Kommission C (2015) 5527 vom 30. Juli 2015 unter „Annex II“: http://ec.europa.eu/enlargement/neighbourhood/ pdf/key-documents/tunisia/20150731-aap-2015-tunisia-financing-commissiondecision -20150730.pdf. a) Auf welche Weise soll das Vorhaben „der Modernisierung des Sicherheitssektors im Allgemeinen“ sowie der „Verbesserung der Grenzsicherheit “ gewidmet sein? b) Inwiefern liegen mittlerweile Einzelheiten aus Verhandlungen seitens der Europäischen Kommission mit Tunesien dazu vor, wie die Unterstützung der Bereiche „Grenzmanagement, Aus- und Fortbildung, grenzpolizeiliche Aufgabenwahrnehmung an Grenzübergängen sowie Seesicherheit“ umgesetzt werden soll? Die Fragen 3a und 3b werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, wer hierzu zwei Peer Reviews durchgeführt hat? Für die Durchführung der Peer Review Grenzschutz hatte das tunesische Innenministerium unter der Ägide des tunesischen Außenministeriums das ICMPD (International Centre for Migration, Police and Development) mit Unterstützung der Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6421 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Europäischen Union und ihren Mitgliedsstaaten, dem UNHCR und der Internationalen Organisation für Migration (IMO) beauftragt. d) Inwiefern hat auch die Bundesregierung Zugang zu den Ergebnissen der Peer Reviews, welchen Inhalt haben diese Berichte, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus? Am 15. November 2013 hatte das tunesische Innenministerium Bericht zu den Ergebnissen der Peer Review Grenzschutz vorgestellt. Der Bericht liegt der Bundesregierung vor. Die Ergebnisse des Berichtes bilden eine wesentliche Grundlage für die bilaterale Unterstützung Deutschland beim Kapazitätsaufbau Grenzschutz in Tunesien. 4. Was ist der Bundesregierung über Ziele und Beteiligte eines Projekts „Rechtsstaatskonforme Ermittlungstätigkeit und Strafverfolgung im Maghreb“ bekannt, das vom Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung durchgeführt wird und Strafjustiz- und Strafverfolgungsbeamte der adressierten Länder Mauretanien, Marokko, Algerien, Tunesien und Libyen in der Terrorismusbekämpfung unterstützen soll, und wozu der Bundesregierung im Juli 2015 noch nicht über konkrete Angaben zur Durchführung und Beteiligung verfügte (Bundestagsdrucksache 18/5600)? Über die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5600 vom 17. Juli 2015 hinaus, liegen der Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor. 5. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, mit welchen Ländern die Europäische Kommission oder der Europäische Auswärtige Dienst derzeit „Migrationsdialoge“ führen? Die EU führt derzeit bilaterale Migrationsdialoge mit der Türkei, Ägypten, Libanon , Ukraine, Weißrussland, Russland, Nigeria, Äthiopien, Südafrika, China, Indien , den Vereinigten Staaten von Amerika und Brasilien. Mit Marokko, Tunesien , Kap Verde, Aserbaidschan, Jordanien, Armenien, Moldawien und Georgien hat die EU Mobilitätspartnerschaften geschlossen. Darüber hinaus bestehen regionale Migrationsdialoge mit östlichen Partnerländern (Prag-Prozess), mit afrikanischen Staaten (Afrika-EU Migrations- und Mobilitätsdialog, Rabat-Prozess, Khartum-Prozess), sowie mit Lateinamerika und Karibik (EU-CELAC Migrationsdialog ). a) Welches Ziel verfolgen die Dialoge im Einzelnen? Rahmen für alle EU-Migrationsdialoge mit Drittstaaten ist der EU-Gesamtansatz Migration und Mobilität (GAMM), der auf vier gleichwertigen Zielen aufbaut: die bessere Organisation von legaler Migration und Förderung von Mobilität, die Verhinderung und Bekämpfung von irregulärer Migration und Menschenhandel, die Maximierung der Auswirkung von Entwicklung auf Migration und Mobilität, die Förderung von internationalem Schutz sowie die Achtung der Menschenrechte als Querschnittsaufgabe. Wichtiges operatives Ziel der Migrationsdialoge sind in der Regel der Abschluss von Rückübernahmeabkommen sowie Visaerleichterungen . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6421 b) Wann und wo wird ein solcher Dialog mit Tunesien weitergeführt? Im März 2014 wurde eine Mobilitätspartnerschaft zwischen der EU und Tunesien unterzeichnet. Angestrebt ist die Vereinbarung eines Visaerleichterungsabkommens sowie eines Rückübernahmeabkommen. Die Eröffnung der Verhandlungen darüber ist für Herbst 2015 geplant. 6. In welchen weiteren MENA-Ländern außer an die EU-Delegationen „im Libanon , im Jemen (evakuiert) und in Libyen (evakuiert nach Tunis)“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung „Experten im Bereich Terrorismusbekämpfung /Sicherheit“ entsandt? Sicherheitsexperten wurden oder werden demnächst an die EU-Delegationen in Algerien, Ägypten, Irak, Jordanien, Marokko, Saudi-Arabien, Tunesien, in der Türkei sowie in Nigeria entsandt. 7. Welche konkreten Aufgaben sollen die „Experten“ nach Kenntnis der Bundesregierung übernehmen, und auf welche Weise werden diese koordiniert? Die Sicherheitsexperten sollen sicherheitsrelevante Entwicklungen in den genannten Ländern und in der Region beobachten, analysieren und darüber berichten . Ein Schwerpunkt ihrer Aktivitäten wird dabei im Bereich der Terrorbekämpfung liegen. Sie sollen Kontakte zu relevanten Akteuren in ihren Gastländern knüpfen und eng mit den einschlägigen Experten der Botschaften der EU-Mitgliedstaaten zusammenarbeiten. Sie wirken mit, sinnvolle EU-Aktivitäten im Bereich der Terrorbekämpfung zu identifizieren und ggf. zu implementieren. Sie stehen unter der Aufsicht des jeweiligen EU-Delegationsleiters, der für die Koordinierung der Aktivitäten der gesamten Delegation verantwortlich ist. 8. Welchen Stand haben die Verhandlungen über die Neuauflage des deutschtunesischen bilateralen Sicherheitsabkommens vom 7. April 2003? Die Verhandlungen mit Tunesien über ein neues Abkommen zur Ablösung des Abkommens vom 7. April 2003 sind noch nicht abgeschlossen. Ein Unterzeichnungstermin steht noch nicht fest. Aufgrund der noch laufenden Verhandlungen können keine näheren Angaben gemacht werden. a) Welche Regelungen soll das Abkommen aus Sicht der Bundesregierung treffen? b) Wann und wo ist die Unterzeichnung des Abkommens anvisiert? Die Fragen 8a und 8b werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. 9. Welche weiteren Unterstützungsmöglichkeiten prüfte die Bundesregierung „im Lichte der Anschläge in Sousse“ (Bundestagsdrucksache 18/5600), und mit welchen tunesischen Stellen hat sie sich dazu ausgetauscht? Nach den Anschlägen von Sousse hat die Bundesregierung mit den tunesischen Behörden einen zusätzlichen Unterstützungsbedarf im Bereich Grenzschutz erörtert . Diese Erörterung wurde bilateral mit dem tunesischen Innenministerium, der tunesischen Nationalgarde und der tunesischen Grenzpolizei durchgeführt. Es wurde vereinbart, die Unterstützung im Rahmen des Grenzpolizeiprojektes zu verstärken. Dazu gehören in diesem Jahr die zusätzliche Ausstattungshilfe zur Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6421 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Sicherung der tunesischen Grenzschutzeinrichtungen in der Projektregion Jendouba, Lieferung von der Nachtsichttechnik sowie ein Rettungsfahrzeug und zwei Krankentransporter für die Nationalgarde. Im Rahmen laufender Projektaktivitäten des Bundeskriminalamtes (BKA) im Bereich „Sprengstoffentschärfung“ wurde die Beschaffung zusätzlicher technischer Ausstattungshilfen (Bombenschutzanzüge, Wasserdisruptoren, Fernlenkmanipulatoren ) in die Wege geleitet. Die Koordinierung der internationalen Unterstützung erfolgt im G7+3-Format mit der tunesischen Regierung ressortübergreifend in thematischer Federführung zu Grenzsicherheit durch das Bundesministerium des Innern. Das Bundesministerium der Verteidigung nimmt als Gesprächspartner des tunesischen Verteidigungsministeriums an den Gesprächen teil, da weite Teile der Grenze in Verantwortung der tunesischen Streitkräfte liegen. Eine weiterreichende Antwort zu Frage 9 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Die betreffenden Auskünfte sind unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten geheimhaltungsbedürftig. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu Art und Ausgestaltung der Kooperation mit ausländischen Partnerdiensten und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit haben. Die vorausgesetzte Vertraulichkeit der Zusammenarbeit ist die Geschäftsgrundlage für jede Kooperation unter Nachrichtendiensten. Dies umfasst neben der Zusammenarbeit als solcher auch Informationen zu Fähigkeiten anderer Nachrichtendienste. Angaben zu Art und Umfang zu Informationsaustausch mit ausländischen Nachrichtendiensten können auch Rückschlüsse auf Aufklärungsaktivitäten und -schwerpunkte des Bundesnachrichtendienstes zulassen. Es bestünde zudem die Gefahr, dass unmittelbare Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, die Methoden und den Erkenntnisstand der ausländischen Nachrichtendienste gezogen werden können. Aus vorgenannten Erwägungen würde eine Beantwortung in offener Form für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Daher ist die Antwort zu der genannten Frage als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad "VS – Vertraulich " eingestuft.* 10. Welche Sachmittel hat das Auswärtige Amt seit dem Jahr 2010 an welche tunesische Sicherheitsbehörden, Geheimdienste und Militärs geliefert (bitte der Jahreszahl zuordnen)? Das Auswärtige Amt hat dem tunesischen Innenministerium für den Grenzschutz im Jahr 2014 2700 Splitterschutzwesten sowie 2015 50 Wärmebildkameras übergeben. 11. Welche weitere Unterstützung ihrer Sicherheitssektorreform hat das Auswärtige Amt der Regierung Tunesiens zugesagt? Eine Fortführung der laufenden Polizei- und Grenzpolizei-Projekte ist für 2016 geplant. Entsprechende Vorbereitungen mit der tunesischen Regierung sind im Gange. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6421 12. Woher stammen entsprechende Gelder, und wofür sollen sie ausgegeben werden? Im Jahr 2015 hat das Auswärtige Amt Tunesien mit Mitteln der Transformationspartnerschaft unterstützt. Die Mittelplanung für das Jahr 2016 liegt noch nicht vor. 13. Inwiefern treffen Berichte zu, wonach der Bundesaußenminister „einen neuen Versuch unternommen“ habe, mit den Regierungen in London und Paris eine Initiative für eine EU-Grenzsicherungsmission (EUBAM) zu starten ? Der Bundesaußenminister Dr. Frank-Walter Steinmeier hat gemeinsam mit seinen französischen und britischen Amtskollegen u. a. angeregt, Tunesien im Bereich Grenzmanagement zu unterstützen. Die Mitgliedstaaten sind bereit, Tunesien auf seinem Weg zu einer stabilen Demokratie zu unterstützen und haben beim Rat für Auswärtige Beziehungen am 20. Juli 2015 die Hohe Vertreterin und die Kommission mit der Erarbeitung von Optionen für hierfür beauftragt, einschließlich Optionen für Grenzmanagement. 14. Inwiefern wurde die Initiative auch auf EU-Ebene behandelt, und welche Ergebnisse kann die Bundesregierung hierzu mitteilen? Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. 15. Inwiefern war oder ist anvisiert, eine Mission EUBAM Tunesien ganz oder teilweise mit den Resten der Mission EUBAM Libyen zu verzahnen oder entsprechende Ressourcen zu nutzen? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 16. Inwiefern soll das laut Bundestagsdrucksache 18/5600 gestartete gemeinsame „Grenzpolizeiprojekt“ mit Tunesien außer der „Bekämpfung illegaler Migration“ auch der Verhinderung von „Terrorismus“ dienen? Sichere Grenzen sind eine wichtige Grundlage für eine wirksame Terrorbekämpfung . 17. Inwiefern hat die Bundesregierung bereits „Experten der Bundespolizei“ nach Tunesien entsandt, um dort Aus- und Fortbildungsmaßnahmen vorzunehmen , für die das Auswärtige Amt für das Jahr 2015 Haushaltsmittel in Höhe von 827 000 Euro aus Mitteln der Transformationspartnerschaften zur Verfügung stellt (Bundestagsdrucksache 18/5600)? Am 3. August 2015, am 15. September 2015 und 7. Oktober 2015 wurde jeweils ein Experte der Bundespolizei zur Vorbereitung von Aus- und Fortbildungsmaßnahmen sowie zur Durchführung von Ausstattungshilfen nach Tunesien entsandt. Darüber hinaus sind temporär Angehörige der Bundespolizei für die Durchführung von Ausbildungs- und Ausstattungsmaßnahmen in Tunesien tätig (Kurzzeitexperten ). Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6421 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 18. Mit welchen Maßnahmen will das Bundesverteidigungsministerium die Regierung Tunesiens unterstützen? a) Welche Dienstreisen haben hierzu bereits stattgefunden? Die Fragen 18 und 18a werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Im Nachgang zur Reise der Bundesverteidigungsministerin nach Tunesien wurden zwei Dienstreisen im  Rahmen der Gründung des tunesischen Exekutivkomitees (ressortübergreifend), sowie zur Teilnahme an einer Arbeitsgruppensitzung zur Sicherheit in Tunesien durchgeführt. b) Wann und welcher Behörde werden welche Sachmittel überlassen (bitte detaillierte Zahlen angeben)? Es ist geplant, dem tunesischen Verteidigungsministerium die folgenden Sachmittel aus Bundeswehrbeständen zu überlassen: 1x Schlepperbarkasse, 1x Schwimmdockanlage (Schenkungsvertrag bereits unterzeichnet ); 700x Doppelfernrohr, 3 000x Gefechtshelm, 5x LKW 2to gl Unimog (Schenkungsvertrag noch nicht unterzeichnet). c) Über welche Bewaffnung verfügen etwaige überlassene Fahrzeuge? Bei der Abgabe der Schlepperbarkasse und der geplanten Abgabe der 5 LKW 2to gl Unimog handelt es sich um Fahrzeuge ohne Bewaffnung. d) Welche Behörden werden auf welche Weise mit Personalmitteln unterstützt ? Das tunesische Verteidigungsministerium wird mit einem militärischen Berater zum Aufbau eines Ausbildungszentrums zur Bekämpfung improvisierter Sprengfallen unterstützt. 19. Welche einzelnen Maßnahmen und Vorhaben will das Bundesverteidigungsministerium mit welchen tunesischen Behörden zur Sicherung der 500 Kilometer langen Grenze mit Libyen durchführen? a) Wann sollen diese Maßnahmen beginnen? Die Fragen 19 und 19a werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Mit der Abstimmung von konkreten Projekten zur anteiligen Sicherung der in Verantwortung der tunesischen Streitkräfte liegenden Grenze ist nicht vor Ende 2015 zu rechnen. Eine mögliche Umsetzung ausgewählter Maßnahmen wird für 2016 angestrebt. b) Welche weiteren Partner werden an den Maßnahmen beteiligt? Neben Deutschland beabsichtigen grundsätzlich Belgien, Frankreich, Großbritannien , Italien, Japan, Kanada, Spanien sowie die Europäische Union sich an Maßnahmen zur Unterstützung Tunesiens zu beteiligen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6421 20. Inwiefern treffen Berichte zu, wonach die Bundesregierung ihre G-7-Präsidentschaft nutzte, „um Geld und Know-how für einige Großprojekte im Land freizumachen“? Die G7 haben auf ihrem Gipfel in Elmau ihre Bereitschaft zu verstärkten Unterstützung der vom Terrorismus betroffenen Staaten, insbesondere der auf dem Gipfel anwesenden Staaten Tunesien, Nigeria und Irak bekräftigt. Im Anschluss an den Gipfel wurde daher – neben Nigeria – auch in Tunesien eine G7 Unterstützungsgruppe eingerichtet. Im Rahmen dieser Bemühungen hat die Bundesregierung gemeinsam mit ihren G7-Partnern der tunesischen Regierung u. a. vorgeschlagen, drei bis vier durchgeplante Infrastruktur-Großprojekte vorzustellen , für deren bevorzugte Finanzierung durch die Internationalen Finanzinstitute sich die G7 einsetzen würden. Bislang hat die tunesische Regierung diese „Leuchtturmprojekte“ noch nicht benannt. a) Um welche einzelnen Projekte handelt es sich dabei? b) An welchen dieser Projekte ist die Bundesregierung auf welche Weise beteiligt? Die Fragen 20a und 20b werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen. c) Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern und aus welchem Grund für den Ausbau des Hafens von Tunis Genehmigungsverfahren „beschleunigt“ werden müssten? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. 21. Welche weiteren Aus- und Fortbildungsmaßnahmen bzw. sonstigen Kooperationsformen (auch informeller Austausch) der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes , des Bundesamtes für Verfassungsschutz und des Bundesnachrichtendienstes wurden seit der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5600 mit welchen tunesischen Behörden abgehalten, und welche weiteren sind geplant? Nachfolgende Aus- und Fortbildungsmaßnahmen bzw. sonstige Kooperationsformen wurden unter Beteiligung der Bundespolizei seit dem 14. Juli 2015 durchgeführt : Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Ort AG Grenzschutz 18.08.2015 Sachstandsaufnahme / Planung G7+3 und TUN Behörden Innenministerium Tunis AG Grenzschutz: Unterarbeitsgruppe Luftsicherheit Informationsmanagement 18.08.2015 Besprechung G7+3 und TUN Behörden Innenministerium Tunis AG Grenzschutz (Redaktionsbesprechung für die Sitzung am 20.08.2015) 19.08.2015 Sitzung Innenministerium Tunis 1. Sitzung des Exekutivkomitees 20.08.2015 Koordinierungsbesprechung Innenministerium Tunis Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6421 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Ort AG Grenzschutz (Libysche Grenze) 09.09.2015 Besprechung G7+3 und TUN-Behörden Innenministerium Tunis AG Grenzschutz (Luftsicherheit ) 11.09.2015 Besprechung G7+3 und TUN-Behörden Innenministerium Tunis Grenzmanagement (Teilprojekt 1) 14.09. – 18.09.2015 Analyse von 4 Grenzposten, 2 Brigaden, 1 mobile Brigade und 1 Distriktdienststelle in der Modellregion Jendouba Jendouba AG Grenzschutz (Libysche Grenze) 14.09.2015 Besprechung G7+3 und TUN-Behörden Innenministerium Tunis 2. Sitzung des Exekutivkomitees 15.09.2015 Koordinierungsbesprechung Innenministerium Tunis Workshop Bereich Strategie 17.09.2015 Besprechung G7+3 und TUN-Behörden Innenministerium Tunis Grenzmanagement (Teilprojekt 1) 21.09. – 24.09.2015 Evaluierung, Abstimmungsgespräche Tunis und Umland Seesicherheit (Teilprojekt 4) 28.09. – 02.10.2015 Fortbildung von 8 TUN Multiplikatoren in Wartung und Instandsetzung Neustadt/Holstein Seesicherheit (Teilprojekt 4) 04.10. – 09.10.2015 Monitoring / Theoretische und praktische Fortbildung TUN (Monastir und Sfax) AG Grenzschutz (Vorstellung Planungskonzept Grenze) 06.10.2015 Besprechung G7+3 und TUN-Behörden Innenministerium Tunis Nachfolgende Aus- und Fortbildungsmaßnahmen bzw. sonstige Kooperationsformen sind unter Beteiligung der Bundespolizei noch für 2015 geplant: Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Ort UAG Flughafen- und Hafensicherheit 08.10.2015 Besprechung G7+3 und TUN-Behörden Innenministerium Tunis 3. Sitzung des Exekutiv-Komitees 13.10.2015 Koordinierungsbesprechung Innenministerium Tunis Grenzmanagement (Teilprojekt 1) 18.10. – 21.10.2015 Vorstellung des Konzeptes Generaldirektion Tunis / Schulgebäude GN Tunis Grenzmanagement (Teilprojekt 1) 02.10.– 06.11.2015 1. Ausbildungsmaßnahme in Informationsmanagement TUN – Modellregion Jendouba Dokumenten- und Urkundensicherheit (Auslieferung, Einweisung und Übergabe von Ausstattungshilfe ) 09.11. – 17.11.2015 Aufbau und Einweisung zentrales Urkundenlabor; Auslieferung der Mannausstattung und der mobilen Urkundenlabore Tunis (Grenzpolizei) Grenzmanagement (Teilprojekt 1) 16.11.– 20.11.2015 2. Ausbildungsmaßnahme in Informationsmanagement TUN – Modellregion Jendouba Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/6421 Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Ort Seesicherheit (Teilprojekt 4) Wartung und Instandsetzung 23.11. – 11.12.2015 3-wöchiger Lehrgang für Angehörige der Garde Nationale Maritime Neustadt/ Holstein Aus- und Fortbildung (Teilprojekt 2) 23.11. – 27.11.2015 Gegenbesuch / Abstimmungsgespräche TUN – Musterbezirk Jendouba und Grenzschutz-schule Wadi Zarga Grenzmanagement (Teilprojekt 1) 07.12. – 11.12.2015 3. Ausbildungsmaßnahme in Informationsmanagement TUN – Modellregion Jendouba Nachfolgende Aus- und Fortbildungsmaßnahmen bzw. sonstige Kooperationsformen sind unter Beteiligung der Bundespolizei noch für 2015 geplant aber noch nicht terminiert: Bezeichnung Zeitraum Maßnahme Ort 4. Sitzung des Exekutivkomitees Noch nicht terminiert Koordinierungsbesprechung Innenministerium Tunis AG Grenzschutz Noch nicht terminiert für November und Dezember Besprechung G7+3 und TUN-Behörden Innenministerium Tunis Ausstattungshilfen für mit Grenzschutzaufgaben beauftragte Behörden in Tunesien Noch nicht terminiert Übergabe von Ausstattungshilfen Doppelfernrohre Wärmebildgeräte Schulungscontainer Krankentransport-wagen HESCO-Project für Grenzposten Boote Innenministerium Tunis Seit der Beantwortung der Bundestagsdrucksache 18/5600 hat das BKA folgende Maßnahmen durchgeführt: Bezeichnung Maßnahme/Detail Empfänger Stipendiat Vorbereitungs-/Basismodul Police Nationale Schulprojekt Entwicklung Evaluationskonzept Police Nationale Schulprojekt Fachtagung „Fortbildung im demokratischen Verfassungsstaat“ Garde Nationale Schulprojekt Vermittlung moderner pädagogischer Techniken Police Nationale Schulprojekt Informationsaustausch zur Durchführung von Verkehrskontrollen , Personenkontrollen, Durchsuchungen und Identitätsfeststellungen Garde Nationale Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6421 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bezeichnung Maßnahme/Detail Empfänger Schulprojekt Informationsaustausch zur Weiterentwicklung und Fortführung des Projekts Garde Nationale Innenministerium Expertenaustausch Evaluierung Maßnahmen 2015 u. Vorbesprechung möglicher Maßnahmen 2016 im Bereich „Entschärferwesen “ Police Nationale, Garde Nationale Regelmäßige Teilnahme an den Sitzung des Exekutivkomitees sowie dazugehörigen Arbeitsgruppen Terrorismus und Schutz touristischer Ziele Besprechung im Rahmen von G7+3 zur Koordinierdung intern. Aktivitäten Innenministerium Tunis Darüber hinaus sind für das Jahr 2015 folgende Ausbildungs- und Beratungshilfen geplant: Bezeichnung Maßnahme/Detail Empfänger Expertenaustausch Sprengstoff-Detektion (Kriminaltechnik ) Police Nationale Schulprojekt Informationsaustausch zur Bekämpfung Phänomene der Organisierten Kriminalität und Menschenhandel Police Nationale Schulprojekt Informationsaustausch zur Bekämpfung des Terrorismus Police Nationale Expertenaustausch Internationales Sprengstoffsymposium in Deutschland Garde Nationale, Police Nationale Lehrgang Personenschutz Garde Nationale, Police Nationale Arbeitsbesuch Informationsaustausch auf Amtsleitungsebene Garde Nationale, Police Nationale, Innenministerium Das Bundesamt für Verfassungsschutz führt keine Aus- und Fortbildungsmaßnahmen mit den tunesischen Behörden durch. Eine weiterreichende Antwort zu Frage 21 kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Die betreffenden Auskünfte sind unter dem Aspekt des Schutzes der nachrichtendienstlichen Zusammenarbeit mit ausländischen Nachrichtendiensten geheimhaltungsbedürftig. Eine öffentliche Bekanntgabe von Informationen zu Art und Ausgestaltung der Kooperation mit ausländischen Partnerdiensten und damit einhergehend die Kenntnisnahme durch Unbefugte würde erhebliche nachteilige Auswirkungen auf die vertrauensvolle Zusammenarbeit haben. Die vorausgesetzte Vertraulichkeit der Zusammenarbeit ist die Geschäftsgrundlage für jede Kooperation unter Nachrichtendiensten. Dies umfasst neben der Zusammenarbeit als solcher auch Informationen zu Fähigkeiten anderer Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/6421 Nachrichtendienste. Angaben zu Art und Umfang zu Informationsaustausch mit ausländischen Nachrichtendiensten können auch Rückschlüsse auf Aufklärungsaktivitäten und - Schwerpunkte des Bundesnachrichtendienstes zulassen. Es bestünde zudem die Gefahr, dass unmittelbare Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, die Methoden und den Erkenntnisstand der ausländischen Nachrichtendienste gezogen werden können. Aus vorgenannten Erwägungen würde eine Beantwortung in offener Form für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Daher ist die Antwort zu der genannten Frage als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem Geheimhaltungsgrad "VS – Vertraulich" eingestuft.* 22. Welche Abteilungen welcher deutschen, französischen und tunesischen Behörden sind mit welchen Aufgaben am Twinning Projekt „Renforcement des institutions de lʼadministration pénitentiaire“ beteiligt? Die Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e. V. (IRZ) wird als Juniorpartner unter Federführung der französischen Organisation „Justice Coopération Internationale“ (JCI) das von der EU finanzierte Twinning-Projekt in Tunesien mit dem Titel „Renforcement des institutions de l`administration pénitentiaire“ mit einer Laufzeit von 30 Monaten und einem Budget in Höhe von 1 850 000 Euro durchführen . Partner sind das tunesische Justizministerium, Generaldirektion für Strafvollzug und Resozialisierung, sowie die Nationale Hochschule für Strafvollzug und Resozialisierung. Mit einem Projektstart ist frühestens im November/Dezember 2015 zu rechnen. Geleitet wird das Twinning-Projekt auf französischer Seite von dem Leiter der französischen Verwaltungshochschule für Strafvollzug (ENAP), als Projektleiter und dem Direktor der Justizvollzugsanstalt Basse-Terre in Guadeloupe, als Resident Twinning Advisor. Junior-Projektleiter auf deutscher Seite ist der Twinning-Koordinator bei der IRZ. Tunesischer Projektleiter ist der Leiter der Generaldirektion für Strafvollzug und Resozialisierung im tunesischen Justizministerium. Das Expertenteam des Konsortiums besteht im Wesentlichen aus Mitarbeitern der französischen Verwaltungshochschule für Strafvollzug (ENAP), Experten aus deutschen Landesjustizministerien sowie Experten mit langjähriger Erfahrung als Leiter/stellvertretender Leiter von Justizvollzugsanstalten in Frankreich, Deutschland und Spanien. 23. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern und in welchen Ländern die Umsetzung des im Jahr 2015 beschlossenen Programms „Countering radicalisation and Foreign Terrorist Fighters“ in Verzahnung mit der Vorgängermaßnahme des Europäischen Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstruments „Supporting rule-of-law-compliant investigations and prosecutions in the Maghreb region“ inzwischen begonnen wurde? Für das Projekt der Kommission/GD NEAR „Countering radicalisation and Foreign Terrorist Fighters“ wurden 10 Mio. Euro aus dem Europäischen Nachbarschaftsinstrument (ENI) bereitgestellt. * Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS – Vertraulich eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6421 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Diese werden zur Hälfte (5 Mio. Euro) für ein Projekt mit UNODC zu ausländischen terroristischen Kämpfern in den Regionen Maghreb, Naher/Mittlerer Osten und Westlicher Balkan verwendet. Die andere Hälfte (5 Mio. Euro) wird für ein Projekt zur Prävention von Radikalisierung in den Regionen Maghreb und Sahel eingesetzt. 24. Welche weiteren einzelnen Maßnahmen „aufbauend auf der bisherigen Zusammenarbeit “ werden hinsichtlich von „Ausbildungs-und Beratungshilfen zu verschiedenen kriminalpolizeilichen Themen“ durch das Bundeskriminalamt im Jahr 2015 durchgeführt, und welche Behörden werden davon adressiert (Bundestagsdrucksache 18/5600)? a) Welche Inhalte und vermittelten Techniken von „Ausbildungs- und Beratungshilfen “ zur „Kriminalitätsbekämpfung“ kann die Bundesregierung hierzu erläutern? Die Fragen 24 und 24a werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Das BKA führt aktuell schwerpunktmäßig zur Kriminalitätsbekämpfung in Tunesien ein Projekt mit tunesischen Polizeischulen durch. Dieses Projekt zielt zum einen auf die Vermittlung moderner pädagogischer und didaktischer Ausbildungsmethoden ab, zum anderen soll eine wissenschaftlichere Ausrichtung durch die Entwicklung kompetenzorientierter Ausbildung nach deutschem Vorbild erfolgen . Die Curricula werden am Beispiel des deutschen Bachelorstudiums weiterentwickelt . In den Bereich der Kriminalitätsbekämpfung im weiteren Sinne fällt auch der Bereich Personenschutz. Der für das Jahr 2015 geplante Personenschutzlehrgang beinhaltet die Vermittlung von Konzepten, welche sich gegen Angriffe auf Leben, körperliche Unversehrtheit sowie Willens- und Handlungsfreiheit von gefährdeten Personen richten (z. B. Attentatsanalysen, Entwaffnungstechniken, Personenschutztaktiken ). Allgemeine Basislehrgänge zur Kriminalitätsbekämpfung wie zum Beispiel der Lehrgang „Polizeiliche Ermittlungsmethoden“ sind für das Jahr 2015 nicht geplant . b) Welche Inhalte und vermittelten Techniken von „Ausbildungs- und Beratungshilfen “ zur „Terrorismusbekämpfung“ kann die Bundesregierung hierzu erläutern? Beim Lehrgang „Terrorismusbekämpfung“ wird den Teilnehmern ein Einblick in die Strategie und Arbeitsweise der deutschen Polizei bei der Terrorismusbekämpfung gegeben. Insbesondere bei der Durchführung von Ermittlungshandlungen werden Arbeitsweisen vorgestellt und geübt, die in der täglichen Arbeit im Phänomenbereich des internationalen Terrorismus Anwendung finden. Hierdurch soll es zu einer Verbesserung der Arbeitsabläufe und -ergebnisse kommen . Dabei erfolgt eine stetige Sensibilisierung der Teilnehmer bezüglich der Notwendigkeit von nationaler sowie internationaler Kooperationen und Zusammenarbeit zur nachhaltigen Bekämpfung des Terrorismus. Daneben werden regelmäßig die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit sowie die Wahrung der Menschenrechte als unabdingbare Voraussetzungen für jegliches polizeiliches Handeln dargestellt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/6421 Die Lehrinhalte werden durch Vorträge, Lehrgespräche, Diskussionen und praktische Übungsteile vermittelt. c) Welche Inhalte und vermittelten Techniken von „Ausbildungs- und Beratungshilfen “ zur „Kriminaltechnik“ kann die Bundesregierung hierzu erläutern ? Bei dem im Jahr 2015 noch ausstehenden Besuch bei der Kriminaltechnik des BKA handelt es sich um keine Ausbildungsmaßnahme, sondern um einen Informationsaustausch auf Expertenebene. Insofern werden auch keine Inhalte oder Techniken vermittelt. Der Austausch umfasst die Themenkomplexe chemische Untersuchungen, Urkunden - und Schusswaffenuntersuchungen. d) Welche Inhalte und vermittelten Techniken von „Ausbildungs- und Beratungshilfen “ zur „Sprengstoffentschärfung“ kann die Bundesregierung hierzu erläutern? Seit mehreren Jahren finden umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen im Bereich Sprengstoffermittlung und Entschärfung von Unbekannte Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) statt. Dabei werden Methoden zur Detektion und Entschärfung von USBV sowie Maßnahmen zur Eigensicherung vermittelt. Schwerpunktmäßig betreffen diese Ausbildungsmaßnahmen die qualifizierte Gefahrenabwehr in sicherheitsrelevanten Bereichen (Schulen, Bahnhöfe, Flughäfen ). Neben den allgemeinen Ausbildungsmaßnahmen im Bereich Sprengstoffentschärfung erfolgen insbesondere auch konkret Einweisungen und Schulungen an der beschafften Spezialtechnik (z. B. Fernlenkmanipulator). 25. Welche Techniken bzw. technischen Anwendungen welcher Hersteller wurden bei dem Lehrgang „Terrorismusbekämpfung“ zu den Themen „Telekommunikationsüberwachung “, „Observation und sonstige akustische und visuelle Überwachung“, „Terrorismus im Internet“ sowie „Datenverarbeitung “ vom 10. bis 17. März 2015 in Tunis vorgestellt? Im Lehrgang „Terrorismusbekämpfung“ wurden im Rahmen der theoretischen Wissensvermittlung rechtliche Grundlagen in Deutschland und technische Aspekte (im Sinne technischer Voraussetzungen bzw. Bedingungen) mit entsprechender Erläuterung vermittelt. Die Vorstellung konkreter Überwachungstechnik einschließlich der Hersteller erfolgte nicht. Vielmehr lag der Schwerpunkt im Bereich der methodischen Herangehensweisen. 26. An welche Einrichtungen welcher EU-Mitgliedstaaten bzw. EU-Delegationen sollen nach Kenntnis der Bundesregierung „Europäische Migrationsverbindungsbeamte “ (EMLO) entsandt werden, und welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Notwendigkeit dieser Maßnahmen? Es ist bisher noch nicht entschieden, an welche EU-Delegationen Europäische Migrationsverbindungsbeamte (EMLO) entsandt werden. Nach Kenntnis der Bundesregierung erwägt der EAD, solche Beamte an den Delegationen in Ägypten , Marokko, im Libanon, in Niger, Nigeria, Senegal, Pakistan, Serbien, Äthiopien , Tunesien, Jordanien sowie im Sudan und in der Türkei einzusetzen. Die Bundesregierung begrüßt die Entsendung von EMLOs an geeignete EU-Delegationen . Aus Sicht der Bundesregierung sollen die EMLOs Informationen über Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6421 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Migrationsströme sammeln, zur Implementierung des umfassenden Ansatzes der Europäischen Migrationsagenda beitragen und die Entwicklung von maßgeschneiderten Unterstützungsmaßnahmen in ihren Gastländern unterstützen. Sie sollen dabei mit den Behörden vor Ort eng zusammenarbeiten. Die EMLOs sollen sich in ihren Aktivitäten mit nationalen Migrationsexperten an Botschaften der EU-Mitgliedstaaten abstimmen. Den Rahmen dafür bietet die Verordnung (EG) 377/2004 (geändert durch die Verordnung (EU) 493/2011) zur Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen. a) Welche Aufgaben sollen die EMLO aus Sicht der Bundesregierung übernehmen ? b) Auf welche Weise sollen die EMLO mit den Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamten von Polizeibehörden kooperieren? Die Fragen 26a und 26b werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen. 27. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, an welche Einrichtungen welcher EU-Mitgliedstaaten bzw. EU-Delegationen Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamte der Grenzagentur FRONTEX entsandt wurden bzw. werden sollen? Nach Kenntnis der Bundesregierung plant die EU-Agentur FRONTEX die Entsendung eines Verbindungsbeamten in die Türkei. 28. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Frage, für welche Staaten der Sub-Sahara die Europäische Kommission ein Mandat zur Verhandlung von EU-Rückübernahmeabkommen erhalten sollte? Die Europäische Kommission hat am 9. September 2015 ihre Mitteilung über einen EU-Aktionsplan für die Rückkehr vorgelegt. Damit ist sie der Aufforderung des Europäischen Rates zur Ausarbeitung eines gezielten europäischen Rückkehrprogramms nachgekommen. Mit dem Aktionsplan sollen kurz- und mittelfristige Maßnahmen festgelegt werden, um die Wirksamkeit des EU-Rückkehrsystems zu verbessern. Die Europäische Kommission unterstreicht darin die Bedeutung des Ausbaus der Zusammenarbeit mit den wichtigsten Herkunfts- und Transitländern irregulärer Migranten im Bereich der Rückkehr, Rückführung und Rückübernahme. Nur so könnten die Rückkehrquoten erhöht und die irreguläre Migration eingedämmt werden. Insbesondere geht es dabei um die reale Umsetzung der Rückübernahmeverpflichtungen , die zahlreiche Drittstaaten durch die Unterzeichnung spezifischer Rückübernahmeabkommen oder etwa des Abkommens von Cotonou eingegangen sind. Um die in diesen Abkommen vereinbarten Bestimmungen in die Praxis umzusetzen, will die Europäische Kommission u. a. regelmäßige bilaterale Treffen mit den wichtigsten Herkunftsländern in Afrika südlich der Sahara zu Rückübernahmefragen abhalten. Dazu zählen derzeit Nigeria, Senegal, Mali, die Demokratische Republik Kongo, Guinea, Côte d’Ivoire, Äthiopien und Gambia. Die Bundesregierung unterstützt dieses Vorgehen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/6421 29. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, ob zum „Valletta-Gipfel“ zum Abschluss von Rückübernahmeabkommen mit afrikanischen Ländern sowie zur Zusammenarbeit in der Grenzüberwachung am 11. und 12. November 2015 auch die sudanesische Regierung eingeladen wurde? Die sudanesische Regierung wurde als Mitgliedstaat des EU-Migrationsdialogs mit den Ländern entlang der ostafrikanischen Migrationsrouten („Khartum-Prozess “) zum Valletta-Gipfel eingeladen. Die Einladung erging nicht namentlich an den Staatspräsidenten. Sudan ist ein wesentliches Transitland für Flüchtlinge und Migranten vom Horn von Afrika, nimmt selbst viele Flüchtlinge und Migranten auf und ist auch Herkunftsland von Flüchtlingen nach Europa. Die Teilnahme der sudanesischen Regierung an einem Gipfel, der Fragen von Flucht und Migration innerhalb Afrikas und aus Afrika nach Europa thematisiert, ist aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333