Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 16. Oktober 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6441 18. Wahlperiode 20.10.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/6243 – Bausparkassenänderungsgesetz V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bundesregierung hat am 25. September 2015 dem Bundesrat einen Entwurf zur Änderung des Gesetzes über Bausparkassen vorgelegt (Drucksache 436/15). Die Bundesregierung schreibt: „Ohne entsprechende Änderungen bestünde insbesondere die Gefahr, dass die Bausparkassen Belastungen bei einem anhaltend niedrigen Kapitalmarktzinsniveau nicht hinreichend entgegenwirken können.“ Das Gesetz sei alternativlos. Mit dieser Kleinen Anfrage soll die Bundesregierung im Folgenden gebeten werden, genauere Angaben zur Situation der Bausparkassen zu machen. 1. Wie viele Bausparkassen gibt es in Deutschland? In Deutschland gibt es derzeit 21 Bausparkassen. 2. Wie viele Bausparkunden gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung? Im Jahresdurchschnitt 2014 melden die deutschen Bausparkassen insgesamt 29 364 043 Bausparverträge. Bei dieser Zahl ist zu beachten, dass lediglich die Menge der Bausparverträge erfasst wird, die exakte Anzahl der Bausparkunden kann aus vorliegenden Daten nicht abgeleitet werden. 3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Wert eines durchschnittlichen Bausparvertrages? Der Wert eines durchschnittlichen Bausparvertrages (Bausparsumme/Anzahl der Kontrakte) beträgt im Jahresdurchschnitt für das Jahr 2014 rund 29.164 Euro. 4. Wie hoch ist die Bilanzsumme aller Bausparkassen? Die Bilanzsumme aller deutschen Bausparkassen per 31. Dezember 2014 beträgt rund 213 Mrd. Euro. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6441 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 5. Welche Bilanzsumme hat die größte, die mittigste (Median) und die kleinste Bausparkasse in Deutschland? Die Bilanzsummen per 31. Dezember 2014 stellen sich wie folgt dar: Größte Bausparkasse: 55,5 Mrd. Euro Mittelgroße Bausparkasse: 5,3 Mrd. Euro Kleinste Bausparkasse: 528 Mio. Euro. 6. Wie hoch ist das Eigenkapital aller Bausparkassen? Das Eigenkapital (Gesamtkapital bestehend aus hartem Kernkapital, sonstigem Kernkapital und Ergänzungskapital) aller Bausparkassen per 31. Dezember 2014 beträgt rund 9,3 Mrd. Euro. Hiervon entfallen 8,8 Mrd. Euro auf hartes Kernkapital und der verbleibende Teil auf Ergänzungskapital (568 Mio. Euro). 7. Wie hoch ist die Eigenkapitalquote bezogen auf die risikogewichteten Aktiva (nach Basel III)? Zum Stichtag 31. Dezember 2014 beträgt die gewichtete Gesamtkapitalquote des Bausparkassensektors unter Berücksichtigung des zum Stichtag gültigen Basel III-Umsetzungsstandes 17,2 Prozent (Gesamtkapitalquote ൌ ∑ୋୣୱୟ୫୲୩ୟ୮୧୲ୟ୪∑ୖ୛୅ ). 8. Wie ist die Streuung der Eigenkapitalquote bezogen auf die risikogewichteten Anlagen (RWA; die höchste, die mittige – Median – und die niedrigste)? Die aufsichtlichen Eigenkapitalquoten sind nicht öffentlich verfügbar. Die Angabe der Streuung lässt in Anbetracht der geringen Zahl von Bausparkassen Rückschlüsse auf einzelne Institute zu, so dass die Gefahr bestünde, dass Tatsachen , die den aufsichtlichen Verschwiegenheitsverpflichtungen unterliegen, offenbart werden. Nach sorgfältiger Abwägung mit den Informationsrechten der Abgeordneten des Deutschen Bundestages kann in der Sache daher keine Auskunft in der für Kleine Anfragen nach § 104 i. V. m. § 75 Absatz 3 und § 76 Absatz 1 GO-BT vorgesehenen, zur Veröffentlichung in einer Bundestagsdrucksache bestimmten Weise erfolgen. Die Antwort wird deshalb als Verschlusssache eingestuft in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt.* 9. Wie hoch ist die Eigenkapitalquote auf die ungewichteten Aktiva (leverage ratio nach Basel III)? Die Leverage Ratio nach den Vorgaben der CRR ist noch nicht zu melden. Infolgedessen liegen hierzu keine Angaben der Bausparkassen vor. 10. Wie ist die Streuung der Eigenkapitalquote bezogen auf die RWA (die höchste, die mittige –Median – und die niedrigste)? Es wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. * Das Bundesministerium der Finanzen hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6441 11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Eigenkapitalrendite der Branche? Die Eigenkapitalrendite ist nicht meldepflichtig. Infolgedessen liegen hierzu keine Daten vor. 12. Wie ist die Streuung der Eigenkapitalrendite (die höchste, die mittige – Median – und die niedrigste)? Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. 13. Liegen der Bundesregierung, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) oder der Bundesbank Stresstests, Szenarienrechnungen oder andere Prognoserechnungen der Bausparkassen vor, die eine zukünftige Entwicklung der Branche simulieren? Die Bausparkassen haben der Aufsicht kollektive Lageberichte vorzulegen. Die kollektiven Lageberichte enthalten insbesondere Fortschreibungen von Kollektiventwicklungen in unterschiedlichen Szenarien. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank nutzen zudem Datenabfragen als Instrument der aufsichtlichen Erkenntnisgewinnung, zuletzt ein institutsübergreifendes Auskunftsersuchen zur Ertragslage und zum Zinsänderungsrisiko in diesem Jahr. a) Wenn ja, wie wird sich, je nach den unterschiedlichen untersuchten Szenarien , die Eigenkapitalrendite der Branche (im Durchschnitt sowie unterschieden in die Gruppe der besten drei und der schlechtesten drei Institute ) entwickeln? Die Eigenkapitalrendite ist nicht meldepflichtig (vgl. Antwort zu Frage 11) und ihre Entwicklung ist auch nicht Gegenstand der vorliegenden Szenarienrechnungen . Gibt es Szenarien, gemäß derer Bausparkassen in Deutschland Solvenzprobleme bekommen? Welche Szenarien sind dies, und welche Faktoren spielen hier zentrale Rollen? Solvenzprobleme entstehen, wenn eine Bausparkasse nicht mehr über das erforderliche aufsichtsrechtliche Eigenkapital verfügt. Die Annahme extremer Zinsentwicklungen führt zunächst einmal zu erheblichen Belastungen für die Ertragslage von Bausparkassen. Extreme Szenarien waren auch Teil des o. g. Auskunftsersuchens und unterstellen ein negatives Kapitalmarktzinsniveau für die ersten fünf Jahre der Prognose und eine Fortschreibung des historisch niedrigen Marktzinsniveaus von April 2015 über die folgenden 15 Jahre hinweg. Bedeutsam für die Ertragsentwicklung sind neben der Marktzinsentwicklung auch andere Faktoren, etwa das zinssensitive Verhalten der Bausparer und die Auswirkungen auf den Zinsaufwand für Bauspareinlagen sowie den Zinsertrag aus der Anlage der Bauspareinlagen und aus Bauspardarlehen. Inwieweit die in einem Szenario erwartete Belastung der Ertragssituation zu Solvenzproblemen führen kann, hängt maßgeblich von den Gegensteuerungsmaßnahmen ab, die die Bausparkassen und ihre Eigentümer ergreifen, etwa veränderte Angebote im Neugeschäft, Senkung der Kosten und Maßnahmen zur Stärkung des Eigenkapitals. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6441 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Wie viele Bausparkassen mit welchem Marktanteil bekommen in welchem Szenario Solvenzprobleme? Die Frage nach künftigen Solvenzproblemen einer Bausparkasse lässt sich nicht ausschließlich mit einer einzelnen Simulation beantworten, sondern hängt von vielen Faktoren ab. Dazu gehören neben der Marktzinsentwicklung auch die Entwicklung der Kosten und die Wirkung von Gegensteuerungsmaßnahmen. b) Wenn nein, auf welcher Datenbasis kommt die Bundesregierung zum Schluss, „Ohne entsprechende Änderungen (des Gesetzes) bestünde insbesondere die Gefahr, dass die Bausparkassen Belastungen bei einem anhaltend niedrigen Kapitalmarktzinsniveau nicht hinreichend entgegenwirken können.“ (Bundesrat Drucksache 436/15)? Es wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Was meint die Bundesregierung genau mit „nicht hinreichend“, und von welchen „Belastungen“ ist die Rede? Niedrigzinsbedingt stehen hohe Aufwendungen für Bauspareinlagen sinkenden Erträgen aus Bauspardarlehen und aus der Anlage insbesondere der Bauspareinlagen gegenüber. Die Novellierung des Bausparkassengesetzes soll dazu beitragen , dass die Bausparkassen besser auf diese Situation reagieren können. Wenn mit „nicht hinreichend“ nicht hinreichend zur Überlebensfähigkeit gemeint sein sollte, warum sollten den Bausparkassen dann neue risikoreichere Geschäftsfelder erlaubt werden? Der Gesetzentwurf sieht nicht vor, den Bausparkassen neue risikoreiche Geschäftsfelder zu erlauben. 14. Was veranlasst die Bundesregierung zu der Schlussfolgerung, dass ihr Gesetz alternativlos sei? Wurden andere Alternativen untersucht und verworfen? Wenn ja, welche, und warum funktionieren sie nicht? Wenn nein, warum ist die Bundesregierung dann sicher, dass es keine Alternativen gibt? Der Gesetzentwurf greift die Fortentwicklung des Aufsichtsrechts seit der letzten Novelle im Jahre 1990 auf, u. a. auch die Schaffung des Einheitlichen Europäischen Aufsichtsmechanismus mit der direkten Beaufsichtigung von Instituten durch die Europäische Zentralbank. Der Entwurf enthält Regelungen, die den Bausparkassen Möglichkeiten geben, besser auf die Niedrigzinsphase zu reagieren . Diese Regelungen sind im geltenden Bausparkassengesetz nicht enthalten. Die Alternative wäre, diese für sinnvoll erachteten Regelungen nicht aufzugreifen . 15. Wie groß ist der Fonds für bauspartechnische Absicherung? Der Fonds für bauspartechnische Absicherung ist ein bilanzieller Sonderposten, der bei jeder Bausparkasse institutsindividuell zu bilden ist. Summiert man die entsprechenden Bilanzpositionen aller Bausparkassen, ergibt sich zum Stichtag 31. Dezember 2014 aggregiert ein Betrag von 2,2 Mrd. Euro. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6441 16. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung im Branchendurchschnitt der Anlagegrad, also das Verhältnis von klassischen Bauspardarlehen zu den Bausparguthaben (also die Größe, die laut Geschäftsbericht vom 31. Dezember 2014 bei der Schwäbisch Hall mit 8,9 Prozent und bei Wüstenrot mit 17,1 Prozent angegeben wird)? Zum Stichtag 31. Dezember 2014 beträgt der Anlagegrad im Branchendurchschnitt 14,6 Prozent. 17. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Streuung dieses Quotienten? Die Streuung der Anlagegrade per 31. Dezember 2014 stellt sich wie folgt dar: Höchste: 32,9 Prozent Mittlere: 12,2 Prozent Niedrigste: 5,4 Prozent. 18. Wie hat sich der Anlagegrad in der Vergangenheit (bitte eine Zeitreihe über die letzten zehn Jahre angeben) entwickelt? Historische Daten stehen ab dem Jahr 2009 zur Verfügung. Aus diesen lässt sich eine Tendenz zu sinkenden Anlagegraden ableiten. Aus nachfolgender Tabelle geht die Entwicklung der Anlagegrade (jeweils Branchendurchschnitt) zwischen 2009 und 2014 hervor. 19. Auf welche Anlageklassen verteilen sich die Aktiva der Bausparkassen, die keine zugeteilten Bauspardarlehen sind? Daten zur Verteilung der Aktiva von Bausparkassen stehen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank lediglich aus der monatlichen Bilanzstatistik zur Verfügung. Bei diesen Daten lassen sich die Aktiva , die auf zugeteilte Bauspardarlehen entfallen, nicht herausrechnen. Die wichtigsten aktivischen Bilanzpositionen entfallen aggregiert über alle Bausparkassen per 31. Dezember 2014 auf: Forderungen an Nichtbanken: 127,1 Mrd. Euro (59,7 Prozent) Forderungen an Banken: 42,9 Mrd. Euro (20,2 Prozent) Schuldverschreibungen 30,4 Mrd. Euro (14,3 Prozent) Grundsätzlich dürfen Bausparkassen eingeschränkt Geschäfte tätigen und verfügbare Gelder anlegen. Die jeweiligen Kataloge sind in § 4 Absatz 1 und 3 Bausparkassengesetz aufgeführt. Nach § 4 Absatz 3 dürfen Bausparkassen verfügbares Geld anlegen in Guthaben und Namensschuldverschreibungen bei Kreditinstituten, Schatzanweisungen, Schatzwechseln und Schuldverschreibungen des Bundes , der Länder oder anderer öffentlicher Stellen, bestimmten Schuldverschreibungen und Schuldscheindarlehen sowie 2009 2010 2011 2012 2013 2014 23,9% 22,4% 21,0% 19,4% 16,8% 14,6% Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6441 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Anteilen an bestimmten Investmentvermögen, nach deren Anlagebedingungen das Vermögen nur in eine der übrigen zulässigen Schuldtitel oder in Bankguthaben angelegt werden darf. Ferner dürfen die für die Zuteilung angesammelten und die bereits zugeteilten, aber von den Bausparern noch nicht in Anspruch genommenen Beträge in begrenztem Umfang vorübergehend zur Gewährung von Vorfinanzierungs- und Zwischenkrediten gemäß § 1 Bausparkassenverordnung verwendet werden. 20. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung das Volumen und die Anzahl der Baufinanzierungen, bei denen das Darlehen durch einen anzusparenden Bausparvertrag getilgt werden soll? Baufinanzierungen, bei denen das Darlehen durch einen anzusparenden Bausparvertrag getilgt werden soll, werden in der Form von Vorfinanzierungskrediten und Zwischenfinanzierungskrediten angeboten. Ein Vorfinanzierungskredit ist ein gesamtfälliger Kredit, der durch einen Bausparvertrag getilgt werden soll, der bei Finanzierungsbeginn noch nicht das tarifliche Mindestsparguthaben aufweist. Ein Zwischenfinanzierungskredit ist ein gesamtfälliger Kredit, der durch einen Bausparvertrag abgelöst (getilgt) werden soll, der bei Finanzierungsbeginn bereits das tarifliche Mindestsparguthaben aufweist. Es liegen lediglich Informationen über das gesamte Volumen außerkollektiver Kredite vor. Außerkollektive Kredite umfassen neben Vor- und Zwischenfinanzierungskrediten auch sonstige Baudarlehen. Zum Stichtag 31. Dezember 2014 beträgt das Volumen der außerkollektiven Kredite aller Bausparkassen 99,9 Mrd. Euro. 21. Hat die BaFin untersucht, ob es sich bei diesen gekoppelten Geschäften um Geschäfte zum Vorteil der Kunden handelt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis ? Vorfinanzierungs- und Zwischenfinanzierungskredite sind eine gängige Finanzierungsform und mit festgelegten Zinsen zu bedienen. Der Bausparer erhält eine vorzeitige Finanzierung und hat dafür insgesamt höhere Aufwendungen zu tragen . Die Beurteilung, ob diese Finanzierungsform vorteilhaft ist, hängt von den individuellen Finanzierungsbedürfnissen und -möglichkeiten eines Kunden ab. 22. Wie viele Bausparkassen unterliegen einem Beherrschungsvertrag? 23. Wie viele Bausparkassen unterliegen einem Beherrschungsvertrag und nicht gleichzeitig einem Gewinnabführungsvertrag? 24. Rechnet die Bundesregierung damit, dass die geplante Anordnung der Unwirksamkeit von Beherrschungsverträgen zum Auslaufen der Haftung führt, die für beherrschende Unternehmen hinsichtlich der Verbindlichkeiten von abhängigen Bausparkassen besteht? Die Fragen 22 bis 24 werden gemeinsam beantwortet. Nach Kenntnisstand der BaFin unterliegt keine Bausparkasse einem Beherrschungsvertrag . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6441 25. Wie wird das Zinsänderungsrisiko für Bausparkassen überwacht? Die Bausparkassen überwachen die Risiken ihres Geschäfts einschließlich des Zinsänderungsrisikos im Rahmen ihres Risikomanagements. Sie haben der Aufsicht kollektive Lageberichte vorzulegen, die bezogen auf unterschiedliche Zinsentwicklungsszenarien aktuelle Fortschreibungen von Kollektiventwicklungen enthalten. Das Risikomanagement der Bausparkasse und die Berichterstattung sind Gegenstand der aufsichtlichen Prüfung. 26. Vor dem Hintergrund, dass Bausparkassen einen Festzins für Bauspardarlehen nach einer langen Ansparphase garantieren, wie modelliert die BaFin das Risiko einer langanhaltenden Niedrigzinsphase mit anschließendem abruptem Zinsanstieg? Die BaFin überprüft im Rahmen ihrer Aufsicht über Bausparkassen auch die Simulationsparameter auf Plausibilität und bewertet die Ergebnisse der Kollektivfortschreibung . Sie erstellt keine eigenen Modelle der Fortschreibung des Bauspargeschäfts und der Risikomessung. Die Modellierung der Zinsänderungsrisiken ist Teil des Risikomanagements der Bausparkasse. Die Einhaltung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement ist – wie bei allen Kreditinstituten – ebenfalls Gegenstand der Aufsicht durch BaFin und Deutsche Bundesbank. 27. Zu welchem Grad sind die Festzinszusagen für Bauspardarlehen der Bausparkassen im Markt abgesichert, bzw. zu welchem Grad verlassen sich die Bausparkassen auf ihre internen Modelle und sichern das Zinsrisiko nicht bei fremden Dritten extern ab? Die Entscheidung, ob und welche Sicherungsgeschäfte eine Bausparkasse durchführt , obliegt der Geschäftsleitung der Bausparkasse im Rahmen ihres Risikomanagements , welches wiederum Gegenstand der Aufsicht durch BaFin und Deutsche Bundesbank ist. Daten zu der Frage, inwieweit sich Bausparkassen auf ihre internen Modelle verlassen bzw. bis zu welchem Grad sie das Zinsrisiko bei Dritten absichern, liegen nach Auskunft von BaFin und Deutscher Bundesbank nicht vor. 28. Welche Sicherungssysteme greifen zugunsten der Kunden im Falle der Zahlungsunfähigkeit einer Bausparkasse? Wie funktioniert die Absicherung der Kunden im Einzelnen? Die Landesbausparkassen und deren Sicherungsfonds der Landesbausparkassen sind Mitglied im Institutssicherungssystem des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV). Das Institutssicherungssystem des DSGV ist als Einlagensicherungssystem nach § 43 Einlagensicherungsgesetz anerkannt. Außer der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG unterliegen alle privaten Bausparkassen der gesetzlich vorgesehenen Sicherung durch die „Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH“. Sowohl Einlagen- als auch Institutssicherung der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG erfolgt über die Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Volks- und Raiffeisenbanken (BVR), die ebenfalls als Einlagensicherungssystem nach § 43 des Einlagensicherungsgesetzes anerkannt ist. Die Absicherung der Kunden im Einzelfall erfolgt nach den Vorgaben des Einlagensicherungsgesetzes und darüber hinaus mittelbar über die Institutssicherung von DSGV und BVR. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6441 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 29. Wird auch das Zinsversprechen der Bausparer abgesichert? Gemäß § 7 Absatz 2 des Einlagensicherungsgesetzes umfasst der Entschädigungsanspruch neben dem Betrag der entschädigungsfähigen Einlagen auch die Ansprüche auf Zinsen auf entschädigungsfähige Einlagen, die bis zum Zeitpunkt der Feststellung des Entschädigungsfalls aufgelaufen sind. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333