Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 15. Oktober 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6450 18. Wahlperiode 19.10.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Andrej Hunko, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6014 – Vorbereitungen zur „Valletta Conference on Migration“ in Malta zur Kontrolle unerwünschter Migration V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 11. und 12. November 2015 findet in La Valletta in Malta die „Valletta Conference on Migration“ (auch: „Valletta-Gipfel“) statt (Ratsdok. 10387/15). Priorität ist laut der Bundesregierung, „auf integrierte Weise gegen irreguläre Migration vorzugehen“ (Bundestagsdrucksache 18/5895). Zu den zentralen Zielen gehören demnach die Unterstützung der „Partnerländer“ beim Kampf gegen kommerzielle Fluchthilfe („Schleuser“) sowie der Ausbau von Abschiebeabkommen („verstärkte Zusammenarbeit bei einer wirksamen Rückkehrpolitik “) als zwei von fünf „Aktionsfeldern“. Über die „Gruppe der Freunde der Präsidentschaft“ bzw. die Hochrangige Gruppe Asyl und Migration ist auch das Auswärtige Amt in die Vorbereitung eingebunden. Die Bundesregierung unterstützt hierzu den Europäischen Auswärtigen Dienst (EAD) und will an allen Treffen der teilnehmenden Staaten und Institutionen zur Gipfelvorbereitung teilnehmen. Außer den EU-Mitgliedstaaten sind auch die Mitgliedstaaten des Rabat-Prozesses (inklusive Libyen), des Khartum -Prozesses sowie die Kommissionen der Afrikanischen Union und der ECOWAS eingeladen. Als gegenwärtige Vorsitzende des Khartum- und Rabat-Prozesses kommt den Regierungen Ägyptens und Marokkos in der Bekämpfung von „irregulärer Migration“ eine besondere Rolle zu. Die Bundesregierung sieht kein Problem darin, hinsichtlich der „Bekämpfung von Menschenhandel und Menschenschmuggel“ auch mit diktatorischen Regimes in Eritrea, Somalia oder dem Sudan zu kooperieren. In einem gemeinsam mit den Regierungen Italiens und Frankreichs verfassten „Non-Paper” hat die Bundesregierung Anfang September 2015 ihre Migrationspolitik gegenüber Libyen, Ost- und Westafrika umrissen (www.statewatch.org/ news/2015/sep/eu-Mogherin-n-Non-Paper.pdf). Die UN-Anstrengungen zur Bildung einer Einheitsregierung in Libyen müssten demnach unterstützt werden ; danach müsse das Land eine belastbare Sicherheitsarchitektur errichten. Dies betreffe insbesondere die Grenzkontrolle. Hierzu müsse die EU auch Tunesien unterstützen. Vor allem über Projekte in Mali, Niger und Nigeria müssten die Länder der Sahel-Region in dem Aufbau des Grenzmanagements unterstützt werden. Der EAD solle daher prüfen, wie die EUCAP Sahel Mali-Mission und Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6450 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode die EUCAP Sahel Niger-Mission hinsichtlich der Migrationskontrolle ausgebaut werden könnten. „Schlüssel-Transitländer“ müssten in der Migrationskontrolle und dem Migrationsmanagement unter Mitarbeit der Vereinten Nationen und anderer „relevanten internationalen Organisationen“ unterstützt werden. Bei allen Ländern Ost- und Westafrikas müsse gelten, dass jene Regierungen unterstützt würden, die ihre „Rückübernahmepolitik verbessern“ hinsichtlich „Wirtschaftsmigranten“. Dies müsse in Abkommen niedergelegt werden, in denen die Regierungen erklären, wie sie Abschiebungen und den „Kampf gegen den Schmuggel von Migranten“ verbessern wollen und Abschiebeabkommen umsetzen. Entsprechende Anstrengungen müssten honoriert werden, indem die EU-Mitgliedstaaten mehr Entwicklungszusammenarbeit zusagen, das Staatswesen , den „Sicherheitssektor“, das Grenzmanagement, den Bildungssektor stärken sowie Möglichkeiten legaler Migration schaffen. Zur Vorbereitung dieser „maßgeschneiderten Unterstützungspakete“ könnte die EU „spezielle Migrationsexperten “ an die Botschaften der Mitgliedstaaten abordnen. Schon jetzt werden mehrere Länder der Sahel-Region vom Auswärtigen Amt im Aufbau und Betrieb von Grenzanlagen unterstützt (Bundestagsdrucksache 18/5895). Es handelt sich dabei aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller um eine Vorverlagerung der EU-Außengrenzen bis weit in den afrikanischen Kontinent hinein. Einige der Maßnahmen gehören zum sogenannten Sahel -Aktionsplan der EU und ergänzen damit Polizeiprojekte europäischer Innenministerien in Libyen und Tunesien. Das Auswärtige Amt finanziert Grenzpolizeistationen und Grenzanlagen in Niger, Burkina Faso, Mauretanien und Mali. Weitere Anlagen entstehen im Tschad und in Kamerun. Die dort tätigen Beamtinnen und Beamten werden von deutschem Personal der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit fortgebildet. Auch die Staatsschutzabteilung des Bundeskriminalamtes führt „Expertentreffen“ und Fortbildungen durch. Die Maßnahmen des Auswärtigen Amts dienen einer Bekämpfung angeblich „krimineller Schleusungen“. Die Geflüchteten sind aber aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller zur Inanspruchnahme von Helferinnen und Helfern gezwungen. Besser wäre, legale Einreisemöglichkeiten in die EU zu schaffen, damit die Betroffenen dort Asyl beantragen können. Stattdessen beabsichtigen die EU-Mitgliedstaaten den Aufbau eines Asylzentrums in Niger. So sollen die Geflüchteten davon abgehalten werden, die Überfahrt über das Mittelmeer zu wagen. Die gegenwärtige Flüchtlingskrise kann aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller auch als Folge eines neuen Zyklus von Kriegen verstanden werden: der im Irak in den Jahren 1991 und 2003, in Jugoslawien im Jahr 1999, in Afghanistan im Jahr 2001, in Libyen im Jahr 2011 und in Syrien seit dem Jahr 2011 begann. Es sind genau diese Regionen, aus denen heute die meisten Geflüchteten kommen. Die technologisch immer perfektionierteren Abschottungsversuche an einigen Stellen der EU-Außengrenzen führten nur zu immer riskanteren Fluchtrouten an anderen Stellen. Erst die Illegalisierung der Flucht führte zur Illegalisierung der Fluchthilfe. Die zweifellos oftmals menschenverachtend agierenden kommerziellen Fluchthelfer sind das Symptom dieser Illegalisierung . Die Vorstellung der militärischen Bekämpfung der „Schlepper“, die beispielsweise dem aktuellen EU-Mandat für die „European Union Naval Force – Mediterranean“ zu Grunde liegt, ist ebenso menschenverachtend, wie manche dieser „Schlepper“ selbst. Die aktuelle Flüchtlingskrise wirft aber auch die Frage nach der grundsätzlichen Ausrichtung der EU auf. Die EU muss deshalb die Einreise für Geflüchtete legalisieren und zugleich eine Nachbarschaftspolitik betreiben, die auf Kriege und Rüstungsexporte verzichtet und die soziale und wirtschaftliche Entwicklung der Länder in Nord-, Ost- und Westafrika fördert. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6450 1. Was ist der Bundesregierung über den Inhalt von „Schlüsselbotschaften“ („key messages“) bekannt, die vom „Valletta-Gipfel“ ausgehen sollen, und inwiefern werden diese nach Kenntnis der Bundesregierung bereits von der Europäischen Kommission oder dem EAD ventiliert? In Vorbereitung des Gipfels hat der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) ein Papier erstellt („Scoping and Issues Paper“), das die leitenden Prinzipien der Konferenz umreißt und fünf Handlungsfelder vorschlägt. Diese Prinzipien sind 1) Migration als Herausforderung und Chance; 2) gemeinsame Verantwortung; 3) Umfassender Ansatz; 4) Ownership aller beteiligten Akteure. Die Aktionsfelder wurden zum ersten Mal in einer Orientierungsnote des EAD vom 30. Juni 2015 aufgeführt: 1) Fluchtursachenbekämpfung, Nutzung der Entwicklungsvorteile von Migration; 2) Legale Migration und Mobilität; 3) Internationaler Schutz und Asyl; 4) Bekämpfung von Menschenschmuggel und -handel; 5) Fortschritte bei Rückführung und Rückübernahme. Die Ergebnispapiere, die derzeit verhandelt werden, bauen auf diesen Prinzipien und Handlungsfeldern auf. 2. Welche Termine und Orte weiterer Treffen der teilnehmenden Staaten und Institutionen zur Gipfelvorbereitung in Valletta sind der Bundesregierung bekannt? Die Abstimmung der EU-Position erfolgt in der „Friends of Presidency Valletta“- Gruppe. Die nächste Sitzung ist für den 30. Oktober 2015 anberaumt. Der Rat wird über die regelmäßige Befassung in weiteren Ratsarbeitsgruppen (PSK, COAFR, HLWG, SCIFA, CODEV) einbezogen. Die engere Abstimmung mit den afrikanischen Teilnehmern erfolgt über eine Kerngruppe bestehend aus Marokko (Vorsitz Rabat-Prozess), Ägypten (Vorsitz Khartum-Prozess), der Kommission der Afrikanischen Union (AU-KOM) sowie der Kommission der Wirtschaftsgemeinschaft westafrikanischer Staaten (ECOWAS ). Das letzte Treffen hochrangiger Beamter (SOM) zur Vorbereitung des Gipfels unter Beteiligung der EU und afrikanischer Partner hat am 14. Oktober 2015 in Rabat stattgefunden. Ägypten hat angeboten, Ende Oktober ein weiteres SOMTreffen in Sharm el-Sheikh auszurichten. Am Vorabend des Gipfels (10. November 2015) findet ein weiteres Treffen in Malta statt. 3. Über welche Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung aus ihre Mitarbeit in der „Gruppe der Freunde der Präsidentschaft“ darüber, welche europäischen und afrikanischen Regierungen welcher Länder ihre Beteiligung am „Valletta -Gipfel“ zugesagt haben? Nach Auskunft des EAD hat es zahlreiche mündliche Zusagen verschiedener Staats- oder Regierungschefs der afrikanischen Länder gegeben. Die Bundesregierung geht von Teilnahme aller Regierungen der EU-Mitgliedstaaten aus. 4. Wie haben die Regierungen in Libyen, Gambia, Eritrea, Somalia und dem Sudan auf die Einladung zum „Valletta-Gipfel“ nach Kenntnis der Bundesregierung reagiert, und welche Bedingungen für ihr Kommen haben sie gestellt ? Vertreter Sudans und Gambias haben am Treffen hochrangiger Beamter zur Vorbereitung des Gipfels am 11. September 2015 teilgenommen; die Ebene der Teilnahme am Valletta-Gipfel ist noch unklar. Der somalische Präsident Hassan Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6450 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Sheikh Mohamud plant, am Valletta-Gipfel teilzunehmen. Eritrea will am Valletta -Gipfel auf Ebene Außenminister und Präsidentenberater Yemane Ghebreab teilnehmen. Eritrea will weiter engagiert im Khartum-Prozess mitwirken. Keines der Länder hat nach Kenntnis der Bundesregierung Bedingungen für seine Teilnahme gestellt. Libyen ist Mitglied des Rabat-Prozesses und wurde grundsätzlich zur Gipfel-Teilnahme eingeladen. Die Reaktion der libyschen Seite auf die Einladung oder etwaige Bedingungen hierfür sind der Bundesregierung nicht bekannt. 5. An welche Stelle welcher Regierung in Libyen ist die Einladung zum „Valletta -Gipfel“ nach Kenntnis der Bundesregierung ergangen, und wer sprach diese aus? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde noch keine formelle Einladung ausgesprochen . Die Einladung soll gegenüber dem entsprechenden Vertreter Libyens ausgesprochen werden, sobald der aktuell noch andauernde Vermittlungsprozess beendet ist. 6. Auf welchen weiteren Abkommen außer dem Rabat-Prozess und dem Khartum -Prozess soll der „Valletta-Gipfel“ aus Sicht der Bundesregierung aufbauen ? Neben den den Rabat- und Khartum-Prozessen zugrundeliegenden politischen Erklärungen soll der „Valletta-Gipfel“ auf der Abschlusserklärung des 4. EU-Afrika -Gipfels vom 2./3. April 2014, insbesondere der Erklärung zu Migration und Mobilität (EU-Dok.-Nr. 8370/14), aufbauen. 7. Welche aktuellen Aktionspläne, Rahmenabkommen oder gemeinsamen Erklärungen der EU sind aus Sicht der Bundesregierung dabei maßgeblich? Neben den in der Antwort zu Frage 6 aufgeführten Erklärungen sind der 2005 vom Europäischen Rat verabschiedete und Ende 2011 weiterentwickelte "EUGesamtansatz Migration und Mobilität" (GAMM) sowie bestehende Migrationsdialoge und Mobilitätspartnerschaften mit afrikanischen Ländern maßgeblich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 8 verwiesen. 8. Inwiefern soll der „Valletta-Gipfel“ aus Sicht der Bundesregierung auch auf der Erklärung der außerordentlichen Tagung des Europäischen Rates vom 23. April 2015 aufbauen? Der Europäische Rat beschloss bei seiner außerordentlichen Tagung vom 23. April 2015, die politische Zusammenarbeit mit den afrikanischen Partnern auf allen Ebenen zu intensivieren, um die Ursachen irregulärer Migration anzugehen, Schleusung und Menschenhandel zu bekämpfen, diese Fragen gegenüber der Afrikanischen Union und den wichtigsten betroffenen Ländern zur Sprache zu bringen und ihnen vorzuschlagen, in den nächsten Monaten ein Gipfeltreffen in Malta abzuhalten. Die Erklärung gab damit den Anstoß für den Valletta-Gipfel und ist ein wichtiges Bezugsdokument. Die Erklärung der Staats- und Regierungschefs bei ihrer Tagung am 25./26. Juni 2015 konkretisierte als Ziele des Gipfels Hilfe für Partnerländer beim Kampf gegen Schleuser, eine verstärkte Zusammenarbeit bei einer wirksamen Rückkehrpolitik sowie eine bessere Ausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit und eine Verbesserung der Investitionen in Afrika, um die komplexen und Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6450 vielschichtigen Ursachen der Migration anzugehen und wirtschaftliche und soziale Chancen zu eröffnen. a) Auf welche Weise könnten aus Sicht der Bundesregierung zur „Verhinderung irregulärer Migrationsströme“ „unter anderem Tunesien, Ägypten, Sudan, Mali und Niger verstärkt bei der Überwachung und Kontrolle ihrer Landgrenzen und der Landwege“ unterstützt werden? Die Bundesregierung fördert Maßnahmen des Grenzmanagements an ausgewählten Grenzabschnitten im Sinne der Rechtsstaatlichkeit und guten Regierungsführung . Dies betrifft insbesondere das bilaterale Grenzpolizeiprojekt Tunesien, das aus Mitteln der Transformationspartnerschaft gefördert wird. Die Bundesregierung fördert ferner im Bereich Rechtstaatlichkeit auch überregionale Vorhaben im Grenz- und Polizeibereich in Subsahara-Afrika, u. a. Ländermaßnahmen im Sudan, in Mali und im Niger. Die Kooperation im Grenzmanagement ist auch Gegenstand der Mobilitätspartnerschaft der EU mit Tunesien und wird von der EU-Kommission durch Projekte gefördert. In Umsetzung dieser Zielsetzung wurde das Mandat der zivilen Mission der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP) EUCAP (EU Capacity Building Mission) Sahel Niger erweitert, um im Bereich Grenzschutz zu unterstützen . Derzeit wird eine entsprechende Erweiterung auch für die Mission EUCAP Sahel Mali geprüft. b) Auf welche „bestehenden GSVP-Operationen in der Region“ könnte sich dabei gestützt werden? Der Europäische Rat hat am 23. April 2015 beschlossen, dass die EU unter anderen Tunesien, Ägypten, Sudan, Mali und Niger verstärkt bei der Überwachung und Kontrolle ihrer Landgrenzen und der Landwege unterstützen wird und sich dabei auf die bestehenden GSVP-Operationen in der Region und auf die regionale Zusammenarbeit (Rabat- und Khartum-Prozess) stützen wird. Aus Sicht der Bundesregierung kämen dazu vorzugsweise die zivilen GSVP-Missionen EUCAP Sahel Mali und EUCAP Sahel Niger in Betracht. c) Auf welche Weise könnte aus Sicht der Bundesregierung „angesichts der Lage in Syrien und im Irak“ die Zusammenarbeit mit der Türkei intensiviert werden? Die Türkei ist als Nachbarstaat von Syrien und Irak besonders von den Auswirkungen der Krisen in beiden Staaten betroffen, insbesondere durch Fluchtbewegungen aus Syrien. Als wichtiger regionalpolitischer Akteur hat die Türkei das Potenzial, in besonderem Maße zur Beilegung beider Krisen beizutragen und damit die entscheidenden Ursachen für Fluchtbewegungen in die Türkei und von dort weiter in die EU zu beseitigen. Sie sollte daher intensiv in die Lösung gerade des Syrienkonflikts einbezogen werden. Darüber hinaus hat der informelle Europäische Rat am 23. September 2015 erklärt , den Dialog mit der Türkei auf allen Ebenen zu verstärken, um die Zusammenarbeit bei der Bewältigung und Steuerung der Migrationsströme auszubauen. Aus Sicht der Bundesregierung kommt hier in erster Linie eine verstärkte Zusammenarbeit bei der Versorgung der in der Türkei ansässigen syrischen Flüchtlinge sowie beim Management der türkischen Außengrenzen in Frage. Zu diesen Fragen etabliert die Bundesregierung auch einen bilateralen migrationspolitischen Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6450 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Dialog mit der Türkei, der mit dem EU-Migrationsdialog mit der Türkei verzahnt werden wird. d) Mit welchen konkreten Vorhaben könnte aus Sicht der Bundesregierung die Grenzkontrolle oder das Grenzmanagement in Libyen (auch in den angrenzenden Ländern Ägypten, Sudan, Niger, Tschad, Algerien, Tunesien ) unterstützt werden? Durch bilaterale (grenz-) polizeiliche Ausbildungs- und Ausstattungshilfe strebt die Bundesregierung an, dass die Sicherheitsbehörden begünstigter Staaten ihre Aufgaben besser wahrnehmen können. Neben der Förderung von demokratischen Werten, Rechtstaatlichkeit und Menschenrechten im jeweiligen Drittstaat kann so auch ein Beitrag zur nationalen Stabilisierung sowie zur Friedenskonsolidierung auf regionaler Ebene geleistet werden. Darüber hinaus sind sichere Grenzen auch eine wichtige Voraussetzung für die Terrorismusbekämpfung in dem jeweiligen Staat. Entsprechende Engagements könnten zur Verbesserung der Überwachung und Kontrolle der Landgrenzen führen und insbesondere zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Schleusungskriminalität beitragen. Die zivile GSVP-Grenzunterstützungsmission EUBAM (EU-Libyen) wurde aufgrund der Sicherheitslage im Sommer 2014 nach Tunis verlegt und zwischenzeitlich stark verkleinert. Erst nach Bildung einer Einheitsregierung in Libyen und wenn die Sicherheitslage es wieder zulässt, könnte diese Mission einen konkreten Beitrag zur Unterstützung von Grenzkontrolle und Grenzmanagement in Libyen leisten. Eine konkrete Unterstützung Libyens bei der Grenzkontrolle oder im Grenzmanagement ist derzeit daher noch nicht absehbar. Insbesondere bedarf es zunächst eines Friedensabkommens und der Bildung einer Einheitsregierung. Daher können konkrete Vorhaben noch nicht benannt werden. In den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates für Außenbeziehungen vom 16. März 2015 hat die EU den Nachbarstaaten von Libyen Unterstützung im Bereich Grenzschutz angeboten. Deutschland unterstützt seit 2012 Tunesien beim Kapazitätsaufbau Grenzschutz und hat dieses Engagement 2015 durch ein bilaterales Grenzschutzprojekt in Tunesien verstärkt. Die tunesische Regierung prüft mit internationalen Partnern, welche weiteren konkreten Unterstützungen an der tunesisch-libyschen Grenze benötigt werden. Im Rahmen der Unterstützung der Europäischen Kommission für eine Sicherheitssektorreform in Tunesien ist ein umfangreiches Programm der Kommission im Wert von 25 Mio. Euro angelaufen. In Bezug auf Ägypten, Sudan, Niger, Tschad, Algerien, Tunesien wird im Übrigen auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE, Bundestagsdrucksache 18/5814, vom 24. August 2015 verwiesen. Vorbehaltlich einer entsprechenden Sicherheitslage könnten ggf. weitere Maßnahmen des Kapazitätsaufbaus im Grenzmanagement, auch im Sinne der Rechtsstaatlichkeit und guten Regierungsführung durchgeführt werden. 9. Was ist der Bundesregierung über von den EU-Mitgliedstaaten oder der Europäischen Kommission beabsichtigten finanziellen Ergebnisse des „Valletta -Gipfels“ bekannt? Die Europäische Kommission plant die Einrichtung eines EU-Treuhandfonds für die Sahel-Region, den Tschad und das Horn von Afrika mit einem Finanzvolumen von 1,8 Mrd. Euro. Die Staats- und Regierungschefs haben bei ihrer infor- Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6450 mellen Tagung am 23. September 2015 erklärt, die Mittelausstattung des Treuhandfonds durch zusätzliche Beiträge der Mitgliedstaaten aufzustocken. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 35 verwiesen. 10. Was ist der Bundesregierung über den Stand des Vorhabens bekannt, ein „multifunktionales Zentrum“ zur Migrationskontrolle in Agadez/Niger einzurichten , und wann könnte dieses einsatzbereit sein? Das in Agadez/Niger geplante multifunktionelle Zentrum soll auf Vorarbeiten und Strukturen der Internationalen Organisation für Migration (IOM) aufbauen und gemeinsam mit UNHCR die Zusammenarbeit mit den Behörden Nigers verbessern . Ziel ist die Beratung von Flüchtlingen und Migranten über Risiken irregulärer Migration und ggfs. alternative Möglichkeiten der legalen Migration. Daneben sollen lokale Schutzmöglichkeiten geschaffen werden und ggfs. die freiwillige Rückkehr in die Herkunftsregion unterstützt werden. Das genannte Zentrum ist voraussichtlich bis Mitte 2016 einsatzbereit. a) Welche Mittel wurden bereits für das „Multifunktionszentrum Niger“ beschlossen bzw. freigegeben? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden von der Europäischen Kommission bisher 1,5 Mio. Euro aus dem Instrument für Stabilität und Frieden (IcSP) für das geplante multifunktionelle Zentrum in Agadez/Niger freigegeben. b) Auf welche Weise soll das Zentrum auch gegen kommerzielle Fluchthilfe oder Grenzkontrollen agieren? c) Auf welche Weise soll das Zentrum auch für Möglichkeiten beschleunigter Abschiebungen sorgen? Die Fragen 10b und 10c werden gemeinsam beantwortet. Darüber liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. d) Auf welche Weise könnte das Zentrum auch mit EU-Militärmissionen in der Region kooperieren? Der Aufbau des Zentrums erfolgt in Kooperation mit der zivilen GSVP-Mission EUCAP Sahel Niger. 11. Was ist der Bundesregierung über das Verhältnis von Zahlen der in afrikanischen Ländern verbleibenden Geflüchteten („Binnenflüchtlinge“) zu den Zahlen jener Geflüchteten bekannt, denen es gelingt, in EU-Mitgliedstaaten weiterzureisen? Die Zahl der in afrikanischen Ländern verbleibenden Geflüchteten ist um ein Vielfaches höher als die derjenigen, die die EU-Mitgliedstaaten erreichen. Nach Angaben des Flüchtlingshilfswerks der Vereinten Nationen (UNHCR) gab es Ende 2014 ca. 12 Millionen Binnenvertriebene (d. h. Vertriebene, die auf der Flucht innerhalb der Grenzen ihres Heimatlandes verbleiben) in Subsahara-Afrika . Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge wurden im Zeitraum 1. Januar bis 31. August 2015 28 645 Asylanträge von afrikanischen Staatsangehörigen in Deutschland gestellt. Die Gesamtzahl der Asylantragsteller aus afrikanischen Ländern in der EU kann bei Eurostat eingesehen werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6450 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. Was ist damit gemeint, wenn die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel davon spricht, „analoge Projekte“ müssten auch in Mauretanien, Mali, oder Äthiopien begonnen bzw. die Länder mit finanziellen Anreizen zu entsprechenden Initiativen motiviert werden (www.statewatch.org/news/2015/sep/eu-crisisletter -Hollande-Merkel-aux-autorites-europeennes.pdf)? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Multifunktionszentren auch in anderen Herkunfts- und Transitstaaten einen Beitrag zur Bekämpfung irregulärer Migration leisten können. Die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und der französische Staatspräsident François Hollande haben in ihrem gemeinsamen Brief vom 3. September 2015 vorgeschlagen, ähnliche Projekte wie das in Niger geplante Multifunktionszentrum auch in anderen wichtigen Transit- und Herkunftsländern (z. B. Mauretanien, Mali und Äthiopien) umzusetzen. 13. Was ist der Bundesregierung über Pläne für weitere „Zentren“ zur Migrationskontrolle in afrikanischen Ländern bekannt, und inwiefern setzt sie sich selbst dafür ein? Die EU prüft derzeit die Errichtung bzw. Unterstützung von bestehenden Informations - und Beratungseinrichtungen für Flüchtlinge und Migranten entlang der Migrationsrouten am Horn von Afrika. Die Bundesregierung begrüßt diese Prüfung durch die EU. 14. Auf welche Weise könnten aus Sicht der Bundesregierung die Regierungen in Mali, Niger und Nigeria im weiteren Ausbau des Grenzmanagements oder der Migrationskontrolle unterstützt werden? Im Rahmen des Kapazitätenaufbaus der Afrikanischen Union (AU) kooperiert Deutschland mit der AU bei der Umsetzung des „African Union Border Programme “ (Grenzvorhaben). Im Auftrag der Bundesregierung unterstützt die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) auf Ebene der AU und auf nationaler Ebene dazu die rechtliche und physische Festlegung von Grenzverläufen , die grenzüberschreitende Kooperation sowie Institutionenstärkung. Mali ist durch seine Maßnahmen an den Grenzen zu Burkina Faso, Senegal und Guinea Teil des Grenzvorhabens, Niger durch Maßnahmen betreffend die Grenzen zu Algerien, Burkina Faso und Benin. Niger ist – wie seit 2015 auch Nigeria – zudem Teil des AA-finanzierten Polizeiprogramms Afrika, in dessen Rahmen in ausgewählten Provinzen auch grenzüberschreitende Zusammenarbeit, überregionaler Erfahrungsaustausch und die Ausstattung von Grenzstationen gefördert wird. Für ein Beispiel auf welche Weise die Bundesregierung den Ausbau des Grenzmanagements in den benannten Ländern bereits unterstützt, wird auf die Antwort zu Frage 12b auf Bundestagsdrucksache 18/5895 vom 1. September 2015 verwiesen. 15. Was ist damit gemeint, wenn die Bundesregierung anregt zu prüfen, inwiefern die EUCAP Sahel Mali-Mission und die EUCAP Sahel Niger-Mission hinsichtlich der Migrationskontrolle ausgebaut werden könnten? Der Europäische Rat hat am 23. April 2015 im Rahmen eines umfassenden migrations - und flüchtlingspolitischen Maßnahmenpakets unter anderem beschlossen , dass die EU Mali und Niger verstärkt bei der Überwachung und Kontrolle ihrer Landgrenzen und der Landwege unterstützen wird. Die EU kann dazu auf die bestehenden GSVP-Missionen in der Region aufbauen. EUCAP Sahel Mali und EUCAP Sahel Niger sind zwei bestehende zivile GSVP-Missionen in der Region. Die Bundesregierung unterstützt mit ihrer Prüfanregung den Beschluss Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6450 des Europäischen Rates vom 23. April 2015. Der Auftrag der zivilen Mission EUCAP Sahel Niger wurde bereits angepasst, um die Unterstützung beim Grenzschutz und der Bekämpfung krimineller Schleusungen zu ermöglichen. Für die zivile Mission EUCAP Sahel Mali wird dies momentan ebenfalls geprüft. Die Bundesregierung legt dabei besonderen Wert auf die Einhaltung und Vermittlung von menschenrechtlichen und rechtsstaatlichen Grundsätzen. 16. Welche der im „Non-Paper“ angesprochenen „Schlüssel-Transitländer“ müssten aus Sicht der Bundesregierung in der Migrationskontrolle und im Migrationsmanagement unterstützt werden? Die Unterstützung der Transitländer entlang der wichtigsten Migrationsrouten nach Europa ist ein zentrales Element in der Antwort der EU und der Bundesregierung auf die aktuellen Herausforderungen in der Migrations- und Flüchtlingspolitik . Eine wichtige Rolle kommt dabei insbesondere der Türkei, den Staaten des Westlichen Balkans sowie den Ländern entlang der Migrationsrouten vom Horn von Afrika und durch die Sahara nach Libyen zu. 17. Mit welchen „relevanten internationalen Organisationen“ könnten diese unterstützt werden? Diese könnten von verschiedenen Institutionen unterstützt werden, die mit unterschiedlichen Schwerpunkten als internationale Akteure der internationalen Migrationspolitik zusammenwirken. Dazu zählen aus Sicht der Bundesregierung vorrangig IOM (International Organization for Migration), UNHCR sowie das GFMD (Global Forum on Migration and Development). 18. Wie definiert die Bundesregierung den im „Non-Paper“ verwendeten Begriff von „Wirtschaftsmigranten“ („economic migrants“)? Als „economic migrants“ versteht die Bundesregierung diejenigen Personen, die nicht aus politischen Gründen, sondern aus vorwiegend wirtschaftlicher Motivation ihr Herkunftsland verlassen. a) Hinsichtlich welcher afrikanischen Länder erkennt die Bundesregierung derzeit „Kriegsflüchtlinge“ oder „Bürgerkriegsflüchtlinge“ an? Eine Schutzgewährung unter dem Aspekt „Kriegs- bzw. Bürgerkriegsflüchtling“ im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylVfG kann in Verfahren von Antragstellern aus afrikanischen Staaten bei den Herkunftsländern Eritrea, Somalia und Sudan in Betracht kommen. b) Welche afrikanischen Länder sieht die Bundesregierung derzeit als „sichere Herkunftsländer“ an? Als sichere Herkunftsstaaten gemäß § 29a AsylVfG i. V. m. Anhang II stuft die Bundesregierung die beiden afrikanischen Länder Senegal und Ghana ein. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6450 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Hinsichtlich welcher afrikanischen „Partnerländer“ könnten aus Sicht der Bundesregierung weitere Maßnahmen zum Kampf gegen kommerzielle Fluchthilfe („Schleuser“) verhandelt und begonnen werden, und bezüglich welcher Länder ist die Bundesregierung hierzu bereits aktiv geworden? Das Mandat der GSVP-Mission der EU in Niger, EUCAP Sahel Niger, wurde bereits diesbezüglich angepasst. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. Entlang der ostafrikanischen Migrationsrouten wären Maßnahmen zur Bekämpfung von Menschenhandelsnetzwerken, die Flüchtlinge und Migranten entführen und für die Erpressung eines Lösegeldes foltern, ebenfalls denkbar. 20. Hinsichtlich welcher weiteren afrikanischen „Partnerländer“ könnten aus Sicht der Bundesregierung Abschiebeabkommen („verstärkte Zusammenarbeit bei einer wirksamen Rückkehrpolitik“) verhandelt werden, und bezüglich welcher Länder ist die Bundesregierung hierzu bereits aktiv geworden? Zur Verbesserung der Kooperation mit den Herkunftsstaaten und zur Ermöglichung der Rückführungen von ausreisepflichtigen Personen haben sich in der Praxis der Abschluss von EU-Abkommen mit wichtigen Herkunftsstaaten über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt sowie die regelmäßige Überprüfung und Evaluierung der Umsetzung dieser Rückübernahmeabkommen durch die Vertragsparteien im durch die Rückübernahmeabkommen geschaffene Kontrollorgane wie das Joint Readmission Committee (JRC-Ausschuss), bewährt . Diese Rückübernahmeabkommen begründen jedoch keine Pflicht der Bundesrepublik Deutschland zur Rückführung, es wird vielmehr nur die nach allgemeinem Völkerrecht bestehende völkerrechtliche Verpflichtung des Herkunftsstaates zur Rückübernahme eigener Staatsangehöriger ausdrücklich bestätigt sowie eine transparente und rechtsstaatlichen Maßstäben gerecht werdende verfahrensmäßige Ausgestaltung des Rückübernahmeverfahrens näher geregelt. Die Bundesregierung unterstützt den Abschluss von EU-Rückübernahmeabkommen mit afrikanischen Herkunftsstaaten, insbesondere mit Ägypten, Algerien, Ghana, Guinea, Marokko, Nigeria. 21. Auf welche Weise könnten die Anstrengungen aus Sicht der Bundesregierung „honoriert“ werden? Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass bei den Beratungen des VallettaGipfels seitens der EU und ihrer Mitgliedstaaten der Wille zu einer verbesserten Zusammenarbeit in Fragen der Wirtschafts-, Außen- und Entwicklungspolitik zum Ausdruck kommt und dass insoweit auch ein Zusammenhang mit Fortschritten bei der Zusammenarbeit in Rückführungsfragen hergestellt wird. 22. Was ist im Einzelnen damit gemeint, wenn die Bundesregierung in ihrem „Non-Paper“ davon spricht, die EU-Mitgliedstaaten könnten im Gegenzug das Staatswesen, den „Sicherheitssektor“, das Grenzmanagement und den Bildungssektor stärken sowie Möglichkeiten legaler Migration schaffen? Zur Bewältigung der Migrationsströme ist eine engere Zusammenarbeit mit afrikanischen Staaten unerlässlich. Dabei sollte die Bereitschaft zur Rückübernahme ein Element darstellen. Denkbar ist, wo möglich, eine engere Kooperation u. a. in den von den Fragestellern genannten Bereichen Stabilisierung des Staatswesens, Sicherheitssektor, Grenzmanagement, Bildungssektor und legale Migration. Einschlägige Maßnahmen fördert die Bundesregierung bereits in Partnerländern: Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/6450 Grenzmanagement beispielsweise im Grenzpolizeiprojekt Tunesien aus Mitteln der Transformationspartnerschaft sowie im überregionalen Grenzvorhaben in Subsahara-Afrika, in dem teilnehmende Staaten in Koordination mit der Afrikanischen Union insb. durch Kapazitätenaufbau und Beratung unterstützt werden (hier wird auch auf die Antwort zu Frage 8a verwiesen). Dies gilt auch für Projekte mit Bezug zu Sicherheitssektorreform, wie das Polizeiprogramm Afrika, und Projekte zur Stabilisierung des Staatswesens, auch durch Demokratie- und Rechtsstaatsförderung, die die Bundesregierung in Subsahara-Afrika unterstützt. Eine Ausweitung der legalen Migrationsmöglichkeiten nach Europa ist darüber hinaus dazu geeignet, die Asylsysteme zu entlasten. 23. Was ist mit dem Vorschlag gemeint, zur Vorbereitung „maßgeschneiderter Unterstützungspakete“ könnten „spezielle Migrationsexperten“ an die Botschaften der Mitgliedstaaten abgeordnet werden, welche bereits in der Erklärung des Rates für Außenbeziehungen vom 23. April 2015 als „europäische Verbindungsbeamte für Migration“ bezeichnet worden waren, um „Informationen über Migrationsströme [zu] sammeln, sich mit den nationalen Verbindungsbeamten ab[zu]stimmen und mit den Behörden vor Ort direkt zusammen [zu]arbeiten“? Der Vorschlag bekräftigt in Bezug auf afrikanische Länder die Erklärung des Europäischen Rats vom 23. April 2015, wonach europäische Verbindungsbeamte für Migration in relevante Drittstaaten entsandt werden sollen. Die europäischen Verbindungsbeamten sollen an den EU-Delegationen in den jeweiligen Ländern arbeiten. Das Aufgabenspektrum dieser Beamten wird in allgemeiner Form in der Erklärung des Europäischen Rats beschrieben und dann in dem Vorschlag weiter spezifiziert. Darüber hinaus wird in dem Vorschlag angeregt, wo erforderlich weitere nationale Migrationsexperten an Botschaften der EU-Mitgliedstaaten in relevanten afrikanischen Ländern zu entsenden. Diese würden mit den europäischen Verbindungsbeamten sowie ihren Kolleg/innen anderer Botschaften von EU-Mitgliedstaaten eng zusammenarbeiten. Den Rahmen für diese Zusammenarbeit bietet die Verordnung (EG) 377/2004 (geändert durch die Verordnung (EU) 493/2011) zur Schaffung eines Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen . 24. Welche Angehörigen welcher behördlichen oder privaten Einrichtungen hielte die Bundesregierung an deutschen Botschaften hierzu für geeignet? Ein umfassender Ansatz von Migrationsberatung an deutschen Auslandsvertretungen vor Ort muss die gesamte Bandbreite migrationspolitischer Aspekte abdecken und auf die besonderen Konstellationen der einzelnen Länder eingehen. Während übergeordnete außenpolitische Aufgaben in den Bereich des Auswärtigen Dienstes fallen, können Einzelaspekte in diesem Rahmen auch von fachlich jeweils zuständigen Ressorts oder Behörden als Teil des Geschäftsbereichs des Auswärtigen Amtes mit wahrgenommen werden. Damit kann der für jede Region und jedes Gastland spezifischen politischen und wirtschaftlichen Konstellation Rechnung getragen werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6450 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 25. Mit welchen „Partnern in der Region“ könnten aus Sicht der Bundesregierung „Kapazitäten für den Schutz der Seegrenzen und für Such- und Rettungsoperationen “ aufgebaut werden (Erklärung des Rates für Außenbeziehungen vom 23. April 2015)? Ein möglicher Partner hierfür wäre die Tunesische Nationalgarde. Diese wurde im Rahmen der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe seit 2012 mit Seenotrettungsmitteln zur Eigen- und Fremdrettung ausgestattet. 26. Welche weiteren „regionale[n] Entwicklungs- und Schutzprogramme für Nordafrika und das Horn von Afrika“ könnten aus Sicht der Bundesregierung „auf den Weg“ gebracht werden (Erklärung des Rates für Außenbeziehungen vom 23. April 2015)? Außer den beiden genannten regionalen Entwicklungs- und Schutzprogrammen für Nordafrika und das Horn von Afrika sind der Bundesregierung derzeit keine Planungen für weitere solche Programme bekannt. 27. Inwiefern hält es die Bundesregierung für notwendig, „ein neues Rückkehrprogramm für die rasche Rückführung illegaler Migranten aus den Mitgliedstaaten an den Außengrenzen aufzulegen, das von FRONTEX koordiniert wird“, und wie könnte dies umgesetzt werden (Erklärung des Rates für Außenbeziehungen vom 23. April 2015)? Der Europäische Rat hat die Kommission aufgefordert, „ein gezieltes europäisches Rückkehrprogramm“ auszuarbeiten. Die Europäische Kommission ist dem mit einem „EU-Aktionsplan für Rückkehr“ nachgekommen, durch den die Wirksamkeit des EU-Rückkehrsystems verbessert werden soll. Die EU-Agenturen FRONTEX, das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), Europol und Eurojust sollen bei der Koordinierung von Rückkehrmaßnahmen ihre Expertise einbringen und die Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten erleichtern . Es gehört zu den Aufgaben der EU-Agentur FRONTEX, gemeinsame Rückführungsaktionen der zuständigen Mitgliedstaaten zu unterstützen. So werden beispielsweise bewährte Verfahren zur Beschaffung von Reisedokumenten oder zum Vollzug von Rückführungsmaßnahmen ermittelt und deren Harmonisierung auf Ebene der Mitgliedstaaten gefördert. Dies beinhaltet auch die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden relevanter Drittstaaten, etwa bei der Identifizierung von Migranten und der Ausstellung von Reisedokumenten für deren Rückkehr. Eine verstärkte Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Rückführung durch FRONTEX wird daher von der Bundesregierung grundsätzlich begrüßt. 28. Worum handelt es sich nach Kenntnis der Bundesregierung bei dem „Sharm El Sheikh Plan of Action“, der nach Medienberichten Kooperationen zwischen der EU und diktatorischen Regimen, wie in Eritrea oder dem Sudan, behandelt (Deutsche Welle Onlineausgabe vom 4. September 2015), und inwiefern ist sie selbst daran beteiligt? Der Khartum-Prozess wurde am 28. November 2014 unter italienischer Ratspräsidentschaft ins Leben gerufen. Kern ist die Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Ländern entlang der ostafrikanischen Migrationsroute zur Bekämpfung von Schleuserkriminalität und eine Verbesserung der Lage von Flüchtlingen und Migranten in der Region sowie zur Bekämpfung von Fluchtursachen. Das macht es auch notwendig, mit allen Staaten der Region einen Dialogprozess in Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/6450 Gang zu setzen, in dem die aktuellen Probleme in einer ganzheitlichen Art angegangen werden, ohne Themen wie den Menschenrechtsschutz dabei auszuklammern . Der Steuerungsausschuss des Khartum-Prozesses hielt in Sharm el-Sheikh seine erste Sitzung ab. Deutschland war durch das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung vertreten. Der vom ägyptischen Vorsitz der Sitzung aufgestellte Aktionsplan listet Projekte, die von den afrikanischen Staaten, die am Khartum-Prozess teilnehmen, für wünschenswert gehalten werden. Die Vertreter der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission haben dabei keine Zusage zur Finanzierung dieser Projekte gegeben. 29. Mit welchen Maßnahmen soll der Aktionsplan „das Problem des Menschenhandels und des Schmuggels von Migranten angehen, Hilfe für die Opfer, Aufnahmezentren leiten, gestrandeten und gefährdeten Migranten beistehen “? Um die Ursachen von Flucht und irregulärer Flucht effektiv zu bekämpfen, ist ein breit angelegtes außen-, entwicklungs- und sicherheitspolitisches Konzept erforderlich , um fragile Länder zu stabilisieren und Konflikten, politisch motivierter Gewalt, Menschenrechtsverletzungen, desolaten sozioökonomischen Umständen und mangelnder Rechtsstaatlichkeit effektiv entgegenzuwirken. Damit der Khartum -Prozess hier einen sinnvollen Beitrag leisten kann, muss ein umfassender Dialog mit den Regierungen der beteiligten ostafrikanischen Staaten über diese Themen geführt werden. Ein weiterer Imperativ ist es, den Schutz und die Lebensbedingungen von Flüchtlingen und Migranten zu gewährleisten bzw. zu verbessern. Die Bundesregierung setzt sich insbesondere dafür ein, der Entführung und Folter von Flüchtlingen entlang der ostafrikanischen Migrationsrouten entgegenzuwirken. 30. Welche Aufgabe übernimmt die Bundesregierung in dem im Rahmen des Khartum-Prozesses eingerichteten „Steering Committee of the Horn EUHorn Of Africa Migration Route Inititiative“? Es gibt keine besondere Aufgabenverteilung im Rahmen des Steuerungsausschusses . Der Steuerungsausschuss hat seine Arbeitsordnung noch nicht abschließend festgelegt. 31. Welche weiteren Mitglieder welcher Länder oder Institutionen sind in dem Ausschuss vertreten? Auf europäischer Seite nehmen derzeit teil: die Europäische Kommission, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Malta. Auf afrikanischer Seite sind vertreten: die Kommission der Afrikanischen Union, Ägypten, Äthiopien , Eritrea, Sudan, Südsudan. 32. Welche Unterausschüsse mit welchen Mitglieder und Aufgaben existieren im Rahmen des „Steering Committee“ oder des „Sharm El Sheikh Plan of Action“? Es existieren keine Unterausschüsse. Es soll ein Sekretariat für den Khartum-Prozess geben, das sich bisher noch nicht konstituiert hat. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6450 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 33. Aus welchem Grund hält die Bundesregierung die Zusammenarbeit mit Regierungen Ägyptens, Äthiopiens, des Sudan, des Südsudan und Eritreas hinsichtlich der Menschenrechtssituation in den Ländern im „Steering Committee “ für vertretbar? Auf die Antworten zu den Fragen 28 und 29 wird verwiesen. 34. Auf welche Weise sollen nach Kenntnis der Bundesregierung die „personellen und institutionellen Kapazitäten von Regierungen in Eritrea oder dem Sudan beim Kampf gegen Menschenhandel und -schmuggel“ gestärkt werden ? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Das Auswärtige Amt hat 2014 unabhängig vom Khartum-Prozess ein Projekt der Internationalen Organisation für Migration (IOM) mit 115 000 Euro unterstützt, das u. a. sudanesische Grenzbeamte zur besseren Identifizierung von Opfern von Menschenhandel qualifizieren sollte. Das Projekt war Teil der gemeinsamen Strategie des UNHCR und von IOM zum besseren Schutz von Flüchtlingen und Migranten vor Menschenhandel , Entführung und Folter entlang der ostafrikanischen Migrationsrouten . 35. Welche Haltung vertritt die Bundesregierung zur Einrichtung eines „Treuhand -Fond“ für die Sahel-Region, den Tschad und das Horn von Afrika, welche Themenfelder müssten hiervon erfasst werden, und wie könnte dieser aus ihrer Sicht umgesetzt werden? Die Bundesregierung begrüßt grundsätzlich die Einrichtung des EU-Treuhandfonds , der den Arbeitstitel „European Union Emergency Trust Fund for stability and addressing root causes of irregular migration and displaced persons in Africa“ (EUTF) trägt. Der EUTF soll mit einem Volumen von 1,8 Mrd. Euro aus Mitteln bestehender EU-Finanzinstrumente ausgestattet werden, vorrangig Mittel aus der Reserve des 11. Europäischen Entwicklungsfonds. Er soll nach erstem Vorschlag der Europäischen Kommission vorrangig vier Kategorien von Maßnahmen finanzieren : 1.) Wirtschaftsprogramme zur Schaffung von Arbeitsplatzplätzen, 2.) Stärkung der Resilienz insbesondere im Bereich Ernährungssicherung, 3.) Verbesserung des Migrationsmanagements entlang des EU-Gesamtansatzes für Migration und Mobilität, 4.) Verbesserung der allgemeinen Regierungsführung in den Herkunfts- und Transitländern. Die Mittel sollen entlang der für die betroffenen Regionen bereits abgestimmten Regional-Strategien, wie dem „EU Sahel Regional Action Plan for 2015-2020“, eingesetzt werden und die klassischen Länder- und Regionalprogramme der EU-Entwicklungszusammenarbeit ergänzen. Bei der Umsetzung der Programme und dem zweckgemäßen Einsatz der Mittel baut die Europäische Kommission vorrangig auf die Strukturen und Kapazitäten der bilateralen Durchführungsorganisationen. Die Bundesregierung wird bei den weiteren Verhandlungen zur Ausgestaltung des Treuhandfonds auf eine entsprechend kohärente Umsetzung achten. 36. In welchen Städten welcher Länder ist nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit die Errichtung sogenannter „Hotspots“ geplant? Die Europäische Kommission plant den Hotspot-Ansatz in Gebieten an der EUAußengrenze mit hohem Migrationsdruck anzuwenden, um die dort ankommenden Flüchtlinge bzw. Migranten ordnungsgemäß zu registrieren. Derzeit soll der Hotspot- Ansatz an folgenden Orten in Süditalien umgesetzt werden: Pozzallo, Porto Empedocle, Trapani (alle auf Sizilien), Augusta, Taranto sowie Lampedusa. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/6450 Ferner ist geplant, den Ansatz auf den griechischen Inseln Lesbos, Kos, Leros, Chios und Samos anzuwenden. a) Am Aufbau welcher dieser „Hotspots“ sind welche Bundesbehörden beteiligt ? Das Europäische Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO) wird im Rahmen des Hotspot-Ansatzes durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützt. Die EU-Agentur FRONTEX beteiligt sich gegenwärtig am Hotspot-Ansatz in Italien über die FRONTEX-koordinierte Operation „Triton 2015“. Die Bundespolizei ist mit eigenem Personal an dieser Operation beteiligt. b) Auf welche Weise sollen die „Hotspots“ in Catania, Piräus und anderen Städten nach derzeitigem Stand mit den Agenturen Europol und FRONTEX zusammenarbeiten? Zur Koordinierung des Hotspot-Ansatzes wurde unter Federführung der nationalen Behörden in Catania eine EU Regional Task Force (EURTF) eingerichtet, die sich aus Vertretern von Frontex, dem Europäischen Unterstützungsbüro für Asylfragen (EASO), Europol, Eurojust und EUNAVFOR MED SOPHIA zusammensetzt . In Piräus soll ebenfalls eine EU Regional Task Force eingerichtet werden. Dadurch soll die Zusammenarbeit der EU-Institutionen im Rahmen der jeweiligen Mandate in Abstimmung mit dem zuständigen Aufnahmemitgliedstaat verbessert werden. Die EU-Agenturen senden darüber hinaus „Migration Support Teams“ in Aufnahmeeinrichtungen des jeweiligen Aufnahmemitgliedstaats. Die Zusammensetzung und Expertise dieser Teams soll der aktuellen Lage angepasst sein, um die Behörden des Aufnahmemitgliedstaats bedarfsorientiert zu unterstützen. Frontex setzt beispielsweise Experten ein und bietet mobile Büros an, um den Aufnahmemitgliedstaat bei der Identifizierung und Registrierung von Migranten zu unterstützen . Darüber hinaus unterstützt FRONTEX bei der Befragung einzelner Migranten, um Informationen über die Vorgehensweise von Schleusern zu sammeln . Weiterhin soll FRONTEX bei Bedarf Rückführungsmaßnahmen der zuständigen Mitgliedstaaten unterstützen. Die Experten von EASO sollen die Aufnahmemitgliedstaaten im Rahmen der Registrierung von Asylbewerbern unterstützen. Europol und Eurojust sollen Ermittlungsbeamte entsenden, um die Informationsgewinnung im Rahmen der Bekämpfung der Schleusungskriminalität zu unterstützen. c) Was ist nach Kenntnis der Bundesregierung damit gemeint, wenn Europol davon spricht, in Piräus eine „Zelle“ einzurichten, um damit den „Schmuggel“ von Schutzsuchenden aus der Türkei zu verhindern (France24, Onlineausgabe vom 6. September 2015)? Im FRONTEX-Verbindungsbüro in Piräus soll die EU Regional Task Force Griechenland untergebracht werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6450 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 37. Wie bewertet das Auswärtige Amt den Erfolg der auf Bundestagsdrucksache 18/5895 beschriebenen Maßnahmen zum Aufbau von Grenzpolizeistationen und Grenzanlagen in Niger, Burkina Faso, Mauretanien, Mali, dem Tschad und Kamerun zur Bekämpfung angeblich „krimineller Schleusungen “? Die Maßnahmen im Bereich Grenzsicherheit in den Projektländern Niger, Mauretanien und Tschad zielen auf eine Professionalisierung nationaler Polizeien und Sicherheitsinstitutionen im Grenzverkehr ab. Dazu werden u. a. Grenzstationen gebaut, ausgestattet und die darin eingesetzten Polizistinnen und Polizisten fortgebildet . Eine Bewertung der Zielerreichung findet im Rahmen fortlaufender Beobachtung durch die Bundesregierung statt, wird jedoch erst nach weiterer Umsetzung der noch relativ neuen Maßnahmenpakete (Infrastruktur, Equipment und Aus- und Weiterbildung sowie Beratung der Polizeiführung) mit größerer Aussagekraft möglich sein. Die Länder Burkina Faso, Mali und Kamerun sind momentan keine Teilnehmerländer des auf Bundestagsdrucksache 18/5895 beschriebenen und vom Auswärtigen Amt geförderten „Polizeiprogramms Afrikas“. 38. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, mit welcher „Technik“ die Polizeiorganisation Interpol in Burkina Faso, Mali, Marokko, Mauretanien, Niger, Tunesien und dem Tschad eine einwöchige „Grenzkontroll-Operation “ durchführt (Bundestagsdrucksache 18/5895)? Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 4a der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/5895 vom 1. September 2015 wird verwiesen. Erläuternd hierzu wird angemerkt, dass mit der Verwendung von „Interpol-Technik“ nicht Ausstattungsgegenstände, sondern das Erlernen von Interpol-(Arbeits-)Techniken wie z. B. die Nutzung von Interpol-Dateien, gemeint ist. 39. Auf welche Weise könnten die EU-Mitgliedstaaten aus Sicht der Bundesregierung dafür sorgen, in Libyen eine belastbare Sicherheitsarchitektur zu errichten , und welche Vorschläge hat die Bundesregierung hierzu in jüngster Zeit gemacht? Deutschland wie auch die EU haben angekündigt, eine zukünftige libysche Einheitsregierung beim Aufbau staatlicher Strukturen zu unterstützen. Es muss zunächst eine Einheitsregierung gebildet werden, mit der dann mögliche Ansätze erörtert werden können. Ein libysches „ownership“ ist bei der Frage einer neuen Sicherheitsarchitektur unverzichtbare Voraussetzung. Auf Antwort zu Frage 42 wird verwiesen. 40. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern die EU-Mission „EUBAM Libyen“ zur Unterstützung libyscher Polizeien, Militärs und Milizen offiziell beendet oder verlängert werden soll? Das Mandat endet am 21. November 2015. Über die weitere Planung für die Mission liegen der Bundesregierung noch keine Informationen vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/6450 41. Was ist der Bundesregierung darüber bekannt, inwiefern im Rahmen von EUBAM Libyen eingesetztes Personal oder Ausrüstung weiterhin in Libyen oder den angrenzenden Ländern verbleibt oder bereits in die Herkunftsländer zurückgeschafft wurde? Der sogenannte Peacock Compound der Mission wurde am 30. April 2015 an den Vermieter zurückgegeben, das Missionsmaterial traf am 25. August 2015 bei EULEX Kosovo in Pristina ein. EUBAM Libyen verbleibt mit einer Rumpfpräsenz von drei Personen in Tunis und zwei in Tripolis. 42. Auf welche Weise könnten die UN-Anstrengungen zur Bildung einer Einheitsregierung in Libyen aus Sicht der Bundesregierung konkret unterstützt werden? Deutschland hat den VN-geführten Verhandlungsprozess von Anfang an eng begleitet : Im Auswärtigen Amt ist es im Juni 2015 erstmals gelungen, die wichtigsten Konfliktparteien zu Gesprächen mit den ständigen Mitgliedern des UN-Sicherheitsrates und anderen Staaten an einen Tisch zu bringen. Direkte Gespräche zwischen den Konfliktparteien hatte es zuvor nie gegeben. In der Folge hatte der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, in enger Abstimmung mit dem VN Sondergesandten Bernardino León sowohl in direkten Kontakten wie auch über einflussreiche regionale Akteure auf die Streitparteien eingewirkt , um den politischen Übergangsprozess nach 40 Jahren Ghaddafi-Herrschaft durch eine Einigung auf eine Einheitsregierung wieder auf das Gleis zu setzen. Deutschland steht bereit, gemeinsam mit internationalen Partnern eine zukünftige libysche Einheitsregierung beim Aufbau der dringend notwendigen staatlichen Strukturen zu unterstützen. Dabei hat die Bundesregierung Schwerpunktbereiche für ein deutsches Hilfsangebot an eine libysche Einheitsregierung identifiziert, die derzeit soweit vorbereitet werden, wie es ohne libysche Partnerregierung möglich ist. 1. Kapazitätsaufbau der Verwaltung, besonders im Kommunalbereich . Dazu wurde aus Mitteln der Transformationspartnerschaft ein GIZ-Büro in Tunis aufgebaut, welches seit dem Frühsommer libysche Gemeinden identifiziert und Projekte vorbereitet. 2. Wiederaufnahme der Polizeiausbildung, die Mitte 2014 aufgrund der Sicherheitslage abgebrochen werden musste. 3. Entwicklungsorientierte Übergangshilfe, um die Lebensbedingungen der Bevölkerung möglichst schnell zu verbessern. Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung plant gemeinsam eine übergangsweise Unterstützung einer Einheitsregierung nach bestehendem Bedarf, bspw. durch Rehabilitation von Basisinfrastruktur und Unterstützung im Bildungsbereich. 4. Humanitäre Hilfe: Das Auswärtige Amt hat im laufenden Jahres über das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) sowie durch den Hohen Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) humanitäre Hilfe für Flüchtlinge, Migranten und Binnenvertriebene in Libyen in Höhe von 3,5 Mio. Euro geleistet und bereitet weitere Hilfen vor. 43. Was ist der Bundesregierung über die Zielsetzung und die Teilnehmenden einer „European Regional Task Force“ (EURTF) in Catania/Italien bekannt? Die European Regional Task Force (EURTF) ist eine EU-behördenübergreifende Kooperation, die an Migrationsschwerpunkten die lokalen Behörden vor Ort unterstützt , vorrangig den Informationsaustausch in Bezug auf Schleusernetzwerke fördert und die Umsetzung des Hotspot-Ansatzes in Italien koordinieren soll. Die Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6450 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode EURTF entsendet bei Bedarf Expertenteams an die Hotspots, die von Italien benannt werden. Auf die Antwort zu Frage 36b wird verwiesen. Weitere Teilnehmer der EURTF sind Verbindungsbeamte der italienischen Behörden Central Operative Service (State Police), Guardia di Finanza und der Carabinieri. 44. Auf welche Weise arbeitet diese „Task Force“ auch mit der Militärmission EUNAVFOR MED zusammen? Die „European Regional Task Force“ (EURTF) in Catania dient der GSVP-Operation EUNAVFOR MED als Koordinations- sowie Kooperationsplattform für die Einsätze insbesondere mit Blick auf die Seenotrettung im südlichen und zentralen Mittelmeer. 45. Worum handelt es sich bei den von der Hohen Vertreterin am 3. September 2015 skizzierten 16 „Gelegenheiten“, in denen es gelungen sein soll, durch die militärische Aufklärung in EUNAVFOR MED „Schmuggler und Menschenhändler“ zu verfolgen? Nach hiesigem Verständnis bezieht sich diese Frage auf eine Pressemitteilung der Hohen Vertreterin Mogherini vom 3. September 2015, anlässlich des informellen Verteidigungsministertreffens in Luxemburg (Quelle: URL www.eu2015lu.eu/ en/actualites/articles-actualite/2015/09/03-info-defense/index.html). Die Hohe Vertreterin sagte wörtlich: „The information collected during the first phase [of EUNAVFOR MED] has shown that on at least sixteen occasions in the past five weeks, we could have prosecuted traffickers. Entering the next phase would allow us to take effective action whilst operating on the high seas.“ Mit dieser Aussage unterstreicht die Hohe Vertreterin die Ergebnisse der Phase 1 und plädiert für die Notwendigkeit des Eintritts in die nächste Phase. In mindestens sechzehn Fällen hätte EUNAVFOR MED effektive Aktionen auf Hoher See bei Vorliegen des Mandats ergreifen können. Daher handelt es sich lediglich um hypothetische Gelegenheiten , bei denen gerade keine Handlungen gegen Schleuser und Menschenhändler vorgenommen werden konnten, da das erforderliche Mandat hierzu nicht vorlag. 46. Was ist der Bundesregierung über EU-Pläne bekannt, die EU-Grenzagentur FRONTEX weiter auszubauen oder sogar eine „schlagkräftige, EU-weite Grenzschutztruppe“ („powerful EU-wide border protection force“) aufzubauen (The Independent vom 4. September 2015)? Im Sinne der Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 26./27. Juni 2014 sollte im Zusammenhang mit der langfristigen Entwicklung der EU-Agentur FRONTEX auch die Möglichkeit der Einrichtung eines europäischen Systems von Grenzschutzbeamten mit dem Ziel, die Kontroll- und Überwachungskapazitäten an den EU-Außengrenzen zu erhöhen, untersucht werden. Die derzeitige Evaluierung der FRONTEX-koordinierten Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten an den EU-Außengrenzen konzentriert sich auf die Umsetzung der Frontex-Verordnung in der Praxis. Sie befasst sich darüber hinaus mit der Frage, wie die Kontroll - und Überwachungskapazitäten an den EU-Außengrenzen im Kontext der derzeitigen Lage gestärkt werden können. Nach Abschluss der Evaluierung wird der FRONTEX-Verwaltungsrat der Europäischen Kommission seine Empfehlungen vorlegen. Diese sollten der Europäischen Kommission als Grundlage für einen etwaigen Legislativvorschlag zur Änderung der FRONTEX-Verordnung dienen . Nach Kenntnis der Bundesregierung werden auch die Innenminister auf der Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/6450 Tagung des Rates am 8. Oktober 2015 die Zukunft des EU-Außengrenzschutzes erörtern. 47. Inwiefern existieren bereits Überlegungen im Bundesministerium des Innern , auch die Bundespolizei vermehrt an ausländischen Binnen- oder Außengrenzen der EU einzusetzen (vgl. Schriftliche Frage 23 des Abgeordneten Andrej Hunko auf Bundestagsdrucksache 18/4494), und inwiefern steht dies im Zusammenhang mit der geplanten Neueinstellung von 3 000 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten (DER TAGESSPIEGEL vom 7. September 2015)? Vor dem Hintergrund der aktuellen Migrationslage und einer Unterstützungsanfrage der EU-Agentur FRONTEX wird eine Verstärkung des Auslandsengagements der Bundespolizei geprüft. Es besteht kein Zusammenhang mit den in den kommenden drei Jahren geplanten und 2016 beginnenden Neueinstellungen. 48. Was ist der Bundesregierung über ihre Mitarbeit im Europol-Focal Point „Checkpoint“ darüber bekannt, wie viele vermeintliche „Schlepper“ von den Behörden der EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2015 festgestellt wurden? Der Bundesregierung ist nicht bekannt, wie viele mutmaßliche Schleuser von den Behörden der EU-Mitgliedstaaten im Jahr 2015 festgestellt wurden. Nach Angaben von Europol unterstützt der Focal Point „Checkpoint“ derzeit 1 593 laufende Ermittlungen. 49. Inwiefern hält die Bundesregierung die von Europol ausgegebene Zahl von 30 000 Verdächtigen (The Irish Times vom 3. September 2015) für realistisch , und wie verteilen sich diese auf die einzelnen Mitgliedstaaten? Der Bundesregierung ist bekannt, dass nach Angaben von Europol im Focal Point „Checkpoint“ zur Schleusungskriminalität derzeit 30 000 Personen gespeichert sind. Die Bundesregierung hat keine Erkenntnisse zur Verteilung auf die einzelnen Mitgliedstaaten. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333