Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 20. Oktober 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6455 18. Wahlperiode 22.10.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/6258 – Kostensteigerung von Straßenbauprojekten V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Nach einer Untersuchung der Hertie School of Governance (Großprojekte in Deutschland – Zwischen Ambition und Realität) steigen die Kosten bei Straßenbauprojekten im Durchschnitt um 27 Prozent. Insgesamt sind laufende Straßenbauprojekte in nur einem Jahr um etwa 250 Mio. Euro teurer geworden. Im Haushaltsentwurf für das Jahr 2016 (Bundestagsdrucksache 18/5500) sind erstmals Begründungen für Kostensteigerungen aufgeführt, die innerhalb eines Jahres entstanden sind. Diese beschränken sich jedoch auf eine Klassifizierung in zwölf allgemeine Kategorien wie „allgemeine Baupreissteigerungen“ oder „Höhere Gewalt/Witterungsextreme“. Kostensteigerungen unterhalb von 20 Prozent innerhalb eines Jahres müssen gar nicht begründet werden. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Zur Kostenermittlung bei Straßenbaumaßnahmen hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die „Anweisung zur Kostenberechnung für Straßenbaumaßnahmen“ (AKS) eingeführt. Darin werden die Baukosten in folgende Hauptgruppen (HG) aufgeschlüsselt: HG 1 Grunderwerb HG 2 Erdbau (Untergrund, Unterbau, Entwässerung von Straßen), HG 3 Oberbau HG 4 Brücken HG 5 Stützwände Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6455 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode HG 6 Tunnel HG 7 Sonstige Bauwerke HG 8 Ausstattung HG 9 Sonstige besondere Anlagen und Kosten. Diese Hauptgruppen sind Basis für Kostenfortschreibungen und deren Begründung . Baupreissteigerungen entsprechend des Baupreisindex sind grundsätzlich in den Kostensteigerungen der Hauptgruppen enthalten. 1. Welche Steigerungen von Baupreisen und welche Ausschreibungsergebnisse haben bei der Investitionsmaßnahme Bielefeld/Brackwede (B61) – Halle/ Steinhagen zur Kostensteigerung von 22 Prozent geführt (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen )? A 33, Bielefeld/Brackwede (B 61) – Halle/Steinhagen (Tab. 2, lfd. Nr. S0064, E-SBP 2016) Gegenüber den zuletzt anerkannten Gesamtkosten in Höhe von 90,388 Mio. Euro (Stand: Juni 2006) betragen die neuen Kosten 110,380 Mio. Euro. Die Kostenerhöhung beträgt 19,992 Mio. Euro (rd. 22 Prozent). Die Kostenerhöhung resultiert aus Mehrkosten in den Hauptgruppen (HG) HG 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ +4,820 Mio. Euro HG 3 „Oberbau“ +2,210 Mio. Euro HG 4 „Brücken“ +8,149 Mio. Euro HG 8 „Ausstattung“ +3,067 Mio. Euro HG 9 „Sonstige besondere Anlagen“ +1,749 Mio. Euro. Die Kostensteigerungen sind im Wesentlichen Folge von: Berücksichtigung der Baupreissteigerung/Ausschreibungsergebnisse in den o. g. HG Berücksichtigung von bauspezifischen Besonderheiten bei den Bauwerken. 2. Welche neuen bzw. präziseren Erkenntnisse aus vertiefter bzw. überarbeiteter Planung haben bei der Investitionsmaßnahme Borna-Nord – Rötha, BA 5.1 zur Kostensteigerung von 75 Prozent geführt (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)? A 72, Borna-Nord – Rötha, BA 5.1 (Tab. 2, lfd. Nr. S0072, E-SBP 2016) Gegenüber den zuletzt anerkannten Gesamtkosten in Höhe von 88,866 Mio. Euro (Stand: Juni 2013) betragen die neuen Kosten 124,143 Mio. Euro. Die Kostenerhöhung beträgt 35,227 Mio. Euro (rd. 40 Prozent). Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6455 Die Kostenerhöhung resultiert aus Mehrkosten in den Hauptgruppen (HG) HG 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ +18,800 Mio. Euro HG 4 „Brücken“ +8,586 Mio. Euro HG 5 „Stützbauwerke“ +1,291 Mio. Euro HG 8 „Ausstattung“ +1,740 Mio. Euro HG 9 „Sonstige besondere Anlagen“ +4,860 Mio. Euro. Die Kostensteigerungen sind im Wesentlichen Folge von: zusätzlichen Maßnahmen zur Erdfallsicherung am Rande des Altbergbaugebietes konstruktiven Änderungen bei den Bauwerksentwürfen erhöhten Aufwendungen für Leitungsumverlegungen im Festlandsockel der ehemaligen Bergbauabbaugebiete neue Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS) Berücksichtigung der Baupreissteigerung in den o. g. HG. 3. Aus welchen Gründen haben sich die Kosten der Investitionsmaßnahme Itzehoe/Süd – Itzehoe/Nord um 9 Prozent erhöht (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)? Gegenüber den zuletzt genehmigten Kosten aus dem Jahr 2009 in Höhe von 94,085 Mio. Euro betragen die neuen Gesamtkosten aktuell 102,094 Mio. Euro. Die Kosten für den Bund sind damit um 8,009 Mio. Euro (rd. 9 Prozent) gestiegen . Die Kostensteigerung verteilt sich wie folgt auf die Hauptgruppen: Hauptgruppe 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ +3,332 Mio. Euro Hauptgruppe 3 „Oberbau“ +0,779 Mio. Euro Hauptgruppe 4 „Brücken“ +1,097 Mio. Euro Hauptgruppe 8 „Ausstattung“ +2,801 Mio. Euro. Die Mehrkosten resultieren im Wesentlichen aus: Bau einer bisher nicht vorgesehenen Streckenfernmeldekabelanlage zusätzliche Arbeitsstellensicherung auf Grund fehlender Berücksichtigung eines Kostenansatzes für das Bauen unter Verkehr im Rahmen des RE-Entwurfs Erhöhung der Anforderung an die Menge und an den Umfang der Ausstattung an Schutzeinrichtungen durch Einführung der neuen Richtlinien für passiven Schutz an Straßen durch Fahrzeug-Rückhaltesysteme (RPS 2009) Baupreissteigerungen entsprechend des Baupreisindexes. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6455 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Aus welchen Gründen haben sich die Kosten der Investitionsmaßnahme Ortsumgehung Oberau mit Tunnel um 18 Prozent erhöht (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)? B 2, Ortsumgehung Oberau (Teil A-SBP, Tab. 3, Lfd. Nr. S0095) Gegenüber den zuletzt genehmigten Kosten aus dem Jahr 2010 in Höhe von 173,708 Mio. Euro betragen die neuen Gesamtkosten aktuell 205,635 Mio. Euro. Die Kosten für den Bund sind damit um 31,926 Mio. Euro (rd. 18 Prozent) gestiegen . Die Kostensteigerung verteilt sich wie folgt auf die Hauptgruppen: Hauptgruppe 1 „Grunderwerb“ +1,463 Mio. Euro Hauptgruppe 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ +13,253 Mio. Euro Hauptgruppe 3 „Oberbau“ +0,168 Mio. Euro Hauptgruppe 4 „Brücken“ +0,180 Mio. Euro Hauptgruppe 6 „Tunnel“ +16,585 Mio. Euro Hauptgruppe 8 „Ausstattung“ +0,097 Mio. Euro Hauptgruppe 9 „Sonstige besondere Anlagen“ +0,180 Mio. Euro. Die Mehrkosten resultieren im Wesentlichen aus: dem späterem Beginn der Altlastensanierung aufgrund des Vergabenachprüfungsverfahrens sowie zusätzlicher Bodenverbesserungsarbeiten Die inflationsbedingten Kostensteigerungen von 2010 bis 2014 verursachen beim Tunnel ¾ der Kostensteigerungen. Weitere Kostensteigerungen sind beim Tunnel infolge veränderter hydrologischer Randbedingungen entstanden . gestiegene Kostenansätze beim Grunderwerb allgemeine Baupreissteigerungen ab 2010. 5. Welche inhaltlichen Änderungen, welche neuen bzw. präzisierten Erkenntnisse aus vertiefter bzw. überarbeiteter Planung und welche allgemeinen Steigerungen von Baupreisen haben bei der Investitionsmaßnahme Ortsumgehung Hauneck/Unterhaun – Oberhaun/Sieglos zur Kostensteigerung von 30 Prozent geführt (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)? B 27, Ortsumgehung Hauneck/Unterhaun - Oberhaun/Sieglos (Tab. 3, lfd. Nr. S0111, E-SBP 2016) Gegenüber den zuletzt anerkannten Gesamtkosten in Höhe von 29,932 Mio. Euro (Stand: April 2009) betragen die neuen Kosten 39,015 Mio. Euro. Die Kostenerhöhung beträgt 9,083 Mio. Euro (rd. 30 Prozent). Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6455 Die Kostensteigerung verteilt sich wie folgt auf die Hauptgruppen: Hauptgruppe 1 „Grunderwerb“ +0,121 Mio. Euro Hauptgruppe 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ +3,952 Mio. Euro Hauptgruppe 3 „Oberbau“ +0,705 Mio. Euro Hauptgruppe 4 „Brücken“ +2,732 Mio. Euro Hauptgruppe 5 „Stützbauwerk“ +0,191 Mio. Euro Hauptgruppe 7 „Sonstige Bauwerke“ + 0,314 Mio. Euro Hauptgruppe 8 „Ausstattung“ +0,082 Mio. Euro Hauptgruppe 9 „Sonstige besondere Anlagen“ +0,986 Mio. Euro. Die Mehrkosten resultieren im Wesentlichen aus: Zuwegung für Tiefenbohrung Provisorium Bauwerk 3 Ausbau Wirtschaftsweg zur Baustraße Tiefgründung und Verlängerung der Talbrücke Scheersbach Verlängerung einer Lärmschutzwand im Zusammenhang mit der Änderung der Talbrücke Scheersbach Änderung am Knotenpunkt B 27/A 4 Berücksichtigung der Baupreissteigerung in den o. g. HG. 6. Aus welchen Gründen haben sich die Kosten der Investitionsmaßnahme Ortsumgehung Essen um 7 Prozent erhöht (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)? B 68, Ortsumgehung Essen (Teil A-SBP, Tab. 3, Lfd. Nr. S0124) Gegenüber den zuletzt genehmigten Kosten aus dem Jahr 2011 in Höhe von 12,585 Mio. Euro betragen die neuen Gesamtkosten aktuell 13,404 Mio. Euro. Die Kosten für den Bund sind damit um 0,819 Mio. Euro (rd. 7 Prozent) gestiegen . Die Kostensteigerung verteilt sich wie folgt auf die Hauptgruppen: Hauptgruppe 1 „Grunderwerb“ +0,075 Mio. Euro Hauptgruppe 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ +0,271 Mio. Euro Hauptgruppe 3 „Oberbau“ +0,311 Mio. Euro Hauptgruppe 8 „Ausstattung“ +0,096 Mio. Euro Hauptgruppe 9 „Sonstige besondere Anlagen“ +0,066 Mio. Euro. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6455 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Mehrkosten resultieren im Wesentlichen aus: Steigerung des Baupreisindexes vom ersten Quartal 2011 bis zum ersten Quartal 2015 um 8,7 Prozent allgemeiner Anstieg der Grundstückspreise. 7. Aus welchen Gründen haben sich die Kosten der Investitionsmaßnahme Ortsumgehung Duderstadt (Mittelteil Ortsumgehung Westerode) um 18 Prozent erhöht (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)? B 247, Ortsumgehung Duderstadt (Mittelteil OU Westerode) (Teil A-SBP, Tab. 3, Lfd. Nr. S0128) Gegenüber den zuletzt genehmigten Kosten aus dem Jahr 2014 in Höhe von 14,072 Mio. Euro betragen die neuen Gesamtkosten aktuell 16,627 Mio. Euro. Die Kosten für den Bund sind damit um 2,555 Mio. Euro (rd. 18 Prozent) gestiegen . Die Kostensteigerung verteilt sich wie folgt auf die Hauptgruppen: Hauptgruppe 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ +1,962 Mio. Euro Hauptgruppe 3 „Oberbau“ +0,593 Mio. Euro Die Mehrkosten resultieren im Wesentlichen aus: Änderungen im Rahmen der Bauausführung durch zusätzliche Beseitigung schadstoffbelasteten Materials zusätzliche Bodenverbesserungsmaßnahmen geänderte Oberflächenbefestigungen in Teilstrecken der Wirtschaftswege im Ergebnis des Flurbereinigungsverfahrens Erhöhung der Mengen der Asphaltdeckschicht, der Bordeinfassungen und der Pflasterflächen an den Knotenpunkten nach detaillierter Mengenermittlung für die Ausschreibung Baupreissteigerungen entsprechend des Baupreisindexes. 8. Welche allgemeinen Steigerungen von Baupreisen, welche Ausschreibungsergebnisse bzw. welche geologischen bzw. hydrologischen Schwierigkeiten haben bei der Investitionsmaßnahme Ortsumgehung Bad Wünnenberg zur Kostensteigerung von 45 Prozent geführt (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)? B 480, Ortsumgehung Bad Wünnenberg (Tab. 3, lfd. Nr. S0136, E-SBP 2016) Gegenüber den zuletzt anerkannten Gesamtkosten in Höhe von 41,100 Mio. Euro (Stand: Juli 2011) betragen die neuen Kosten 59,730 Mio. Euro. Die Kostenerhöhung beträgt 18,630 Mio. Euro (rd. 45 Prozent). Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6455 Die Kostenerhöhung resultiert aus Mehrkosten in der Hauptgruppe (HG) HG 1 „Grunderwerb“ +0,334 Mio. Euro HG 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ +1,270 Mio. Euro HG 3 „Oberbau“ +0,071 Mio. Euro HG 4 „Brücken“ +15,585 Mio. Euro HG 8 „Ausstattung“ +0,493 Mio. Euro HG 9 „Sonstige besondere Anlagen“ +0,937 Mio. Euro. Die Kostensteigerungen sind im Wesentlichen Folge von: Erhöhten Grunderwerbs- und Entschädigungskosten Berücksichtigung der Baupreissteigerung/Ausschreibungsergebnisse in den o. a. HG Gestiegenen Submissionsergebnissen für die Bauwerke 4, 4a und 5 aufgrund gestiegener Rohstoffpreise (u. a. Stahl) und aufwändigerer Gründungen Mehrkosten Bad Wünnenberg Aftertalbrücke infolge o gestiegenen Stahlverbrauch (Folge der höheren Robustheitsanforderungen an die Konstruktion, neues Verkehrslastmodell Luftmassenmesser) o Gründung sämtlicher Pfeiler auf bis zu 33 m langen Pfählen aufgrund der neueren geotechnischen Untersuchungen aus den Jahren 2012/2013 o Anstieg der allgemeinen Baupreise und hier insbesondere der sehr deutlich gestiegenen Preisen für den Baustoff „Stahl“. 9. Aus welchen Gründen haben sich die Kosten der Investitionsmaßnahme Ortsumgehung Fambach und Wernshausen-Niederschmalkalden mit Talbrücke Zwick um 8 Prozent erhöht (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)? B 19, Ortsumgehung Fambach und Wernshausen-Niederschmalkalden mit Talbrücke Zwick (Tab. 3, lfd. Nr. S0159, E-SBP 2016) Gegenüber den zuletzt anerkannten Gesamtkosten in Höhe von 23,383 Mio. Euro (Stand: November 2012) betragen die neuen Kosten 25,254 Mio. Euro. Die Kostenerhöhung beträgt 1,871 Mio. Euro (rd. 8 Prozent). Die Kostenerhöhung verteilt sich wie folgt auf die Hauptgruppen: HG 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ +0,280 Mio. Euro HG 4 „Brücken“ +1,298 Mio. Euro HG 8 „Ausstattung“ +0,113 Mio. Euro HG 9 „Sonstige besondere Anlagen“ +0,180 Mio. Euro. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6455 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Mehrkosten resultieren im Wesentlichen aus: Winterbau (Beton- und Stahlbau) wegen Bauzeitverschiebung aufgrund verspäteter Zuschlagserteilung (Nachprüfungsverfahren vor Vergabekammer), zusätzliche Instandsetzung Widerlager (Schäden am Bestandswiderlager, die nicht bekannt waren) Berücksichtigung der Baupreissteigerung in den o. g. HG. 10. Welche allgemeinen Steigerungen von Baupreisen und welche Ausschreibungsergebnisse haben bei der Investitionsmaßnahme EMB 2 Autobahnkreuz Oberhausen – Autobahnkreuz Hilden zur Kostensteigerung von 74 Prozent geführt (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)? A 3, EMB 2 AK Oberhausen – AK Hilden (Tab. 5, lfd. Nr. S0252, E-SBP 2016) Gegenüber den zuletzt anerkannten Gesamtkosten für den Abschnitt Anschlussstelle (AS) Mettmann bis Autobahnkreuz (AK) Hilden in Höhe von 18,884 Mio. Euro (Stand: März 2013) betragen die neuen Kosten 32,840 Mio. Euro. Die Kostenerhöhung beträgt 13,956 Mio. Euro (rd. 74 Prozent). Die Kostenerhöhung resultiert aus Mehrkosten in der Hauptgruppe (HG) HG 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ +1,502 Mio. Euro HG 3 „Oberbau“ +3,992 Mio. Euro HG 7 „Sonstige Bauwerke“ +1,335 Mio. Euro HG 8 „Ausstattung“ +6,640 Mio. Euro HG 9 „Sonstige Anlagen“ +0,487 Mio. Euro. Die Kostensteigerungen sind im Wesentlichen Folge von: Unzureichende Kosten- und Mengenermittlung Berücksichtigung der Baupreissteigerung/Ausschreibungsergebnisse in den o. a. HG. 11. Aus welchen Gründen haben sich die Kosten der EMB 2 Autobahnkreuz Recklinghausen – AN Übergang A 43/B 51 um 9 Prozent erhöht (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen )? A 43, EMB 2 AK Recklinghausen – AN Übergang A 43/B 51 (Tab. 5, lfd. Nr. S0262, E-SBP 2016) Gegenüber den zuletzt anerkannten Gesamtkosten für den Abschnitt AS Recklinghausen / Herten und AK Marl-Nord in Höhe von 36,501 Mio. Euro (Stand: Januar 2010) betragen die neuen Kosten 39,798 Mio. Euro. Die Kostenerhöhung beträgt 3,297 Mio. Euro (rd. 9 Prozent). Mit BMVI-Schreiben vom 29. Dezember 2014 hat der Entwurf für die nachträgliche Lärmsanierung mit Kosten in Höhe von 3,297 Mio. Euro den Gesehen-Vermerk im vorgenannten Abschnitt erhalten. Die Kostensteigerung ist somit eine Folge von Erweiterung der Maßnahme. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6455 12. Welche inhaltlichen Änderungen und Erweiterungen, welche allgemeinen Steigerungen von Baupreisen und welche zusätzlichen technischen Anforderungen haben bei der Investitionsmaßnahme EMB 2 Autobahndreieck Neuss-Süd – Autobahnkreuz Hilden zur Kostensteigerung von 64 Prozent geführt (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)? A 46, EMB 3 AD Neuss-Süd – AK Hilden (Tab. 5, lfd. Nr. S0268, E-SBP 2016) Gegenüber den zuletzt anerkannten Gesamtkosten für die Instandsetzung der Rheinbrücke Düsseldorf-Flehe in Höhe von 23,343 Mio. Euro (Stand: Januar 2011) betragen die neuen Kosten 38,340 Mio. Euro. Die Kostenerhöhung beträgt 14,997 Mio. Euro (rd. 64 Prozent). Die Kostenerhöhung resultiert aus folgenden, zusätzlichen Positionen: Instandsetzung Pylon +5,090 Mio. Euro Instandsetzung Strombrücke +0,687 Mio. Euro Instandsetzung Vorlandbrücke +9,220 Mio. Euro. Die Kostensteigerungen sind im Wesentlichen Folge von: inhaltliche Änderung und Erweiterung zum Entwurf zusätzliche technische Anforderungen. 13. Welche neuen bzw. präzisierten Erkenntnisse aus vertiefter bzw. überarbeiteter Planung und welche Ausschreibungsergebnisse haben bei der Investitionsmaßnahme EMB 2 AN B 1/A 52 – Autobahndreieck Essen-Ost zur Kostensteigerung von 34 Prozent geführt (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)? Gegenüber den zuletzt anerkannten Gesamtkosten für den Abschnitt AS Düsseldorf -Rath und AS Essen-Kettwig in Höhe von 38,763 Mio. Euro (Stand: März 2009) betragen die neuen Kosten 51,792 Mio. Euro. Die Kostenerhöhung beträgt 13,029 Mio. Euro (rd. 34 Prozent). Die Kostenerhöhung resultiert aus Mehrkosten in der Hauptgruppe (HG) HG 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ +2,244 Mio. Euro HG 3 „Oberbau“ +7,905 Mio. Euro HG 4 „Brücken“ +0,043 Mio. Euro HG 8 „Ausstattung“ +2,837 Mio. Euro. Die Kostensteigerungen sind im Wesentlichen Folge von: unzureichende Kosten- und Mengenermittlung Berücksichtigung der Baupreissteigerung/Ausschreibungsergebnisse in den o. a. HG. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6455 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Welche inhaltlichen Änderungen und Erweiterungen haben bei der Investitionsmaßnahme EMB 1 Autobahndreieck Nonnenweiler – Anschlussstelle Birkenfeld zur Kostensteigerung von 344 Prozent geführt (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)? A 62, EMB 1 AD Nonnweiler – AS Birkenfeld (Tab. 5, lfd. Nr. S0284, E-SBP 2016) Gegenüber den zuletzt anerkannten Gesamtkosten für den Abschnitt AS Nonnweiler /Otzenhausen und AS Nohfelden/Türkismühle in Höhe von 6,174 Mio. Euro (Stand: Dezember 2009) betragen die neuen Kosten 27,394 Mio. Euro. Die Kostenerhöhung beträgt 21,220 Mio. Euro (rd. 344 Prozent). Die Gesamtmaßnahme besteht aus 4 Teilabschnitten, die in den Jahren 2014 bis 2017 realisiert werden: Bauabschnitt I, Bauphase 1 FR Pirmasens 6,174 Mio. Euro 2014 Bauabschnitt I, Bauphase 2 FR Trier 5,890 Mio. Euro 2015 Bauabschnitt II, Bauphase 1 FR Pirmasens 8,230 Mio. Euro 2016 Bauabschnitt II, Bauphase 2 FR Trier 7,100 Mio. Euro 2017. Mit BMVI-Schreiben vom 7. Mai 2014 hat der Erhaltungsentwurf für die o. a. Gesamtmaßnahme den Gesehen-Vermerk erhalten. Da die seinerzeit vorgelegte Kostenberechnung lediglich vom Bauabschnitt I die Bauphase 1 umfasste, beschränkte sich die Haushaltseinstellung 2014 nur auf den vorbezeichneten Teilabschnitt . Die Kostensteigerung ist somit eine Folge der Erweiterung der Maßnahme . 15. Aus welchen Gründen haben sich die Kosten der EMB 4 Autobahnkreuz Fürth/Erlangen – Grenze ABDN/ABDS um 10 Prozent erhöht (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)? BAB A 3, Ak Fürth/Erlangen – Grenze ABDN/ABDS (EMB 4): Erneuerung des BW 402e am Autobahnkreuz Nürnberg (Teil A-SBP, Tab. 6, Lfd. Nr. S0297) Gegenüber den zuletzt genehmigten Kosten aus dem Jahr 2013 in Höhe von 9,792 Mio. Euro betragen die neuen Gesamtkosten aktuell 10,759 Mio. Euro. Die Kosten für den Bund sind damit um 0,967 Mio. Euro (rd. 10 Prozent) gestiegen. Die Kostensteigerung/Kostenminderung verteilt sich wie folgt auf die Hauptgruppen : Hauptgruppe 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ +1,127 Mio. Euro Hauptgruppe 3 „Oberbau“ +0,514 Mio. Euro Hauptgruppe 4 „Brücken“ -0,682 Mio. Euro Hauptgruppe 8 „Ausstattung“ -0,354 Mio. Euro Hauptgruppe 9 „Sonstige besondere Anlagen“ +0,362 Mio. Euro. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/6455 Die Mehrkosten resultieren im Wesentlichen aus: dem größeren Leistungsumfang im Bereich der Straßenentwässerung, um wasserrechtlichen Anforderungen zu entsprechen den notwendigen Anpassungsarbeiten an den bestehenden BAB-Kabelanlagen . 16. Aus welchen Gründen haben sich die Kosten der EMB 1 Landesgrenze Hessen /Bayern – Autobahndreieck Schweinfurt/Werneck um 10 Prozent erhöht (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)? BAB A 7, LGr. HE/BY – AD Schweinfurt/Werneck (EMB 1): Ersatzneubau Talbrücke Klöffelsberg (Teil A-SBP, Tab. 6, Lfd. Nr. S0299) Gegenüber den zuletzt genehmigten Kosten aus dem Jahr 2013 in Höhe von 22,541 Mio. Euro betragen die neuen Gesamtkosten aktuell 24,764 Mio. Euro. Die Kosten für den Bund sind damit um 2,223 Mio. Euro (rd. 10 Prozent) gestiegen . Die Kostensteigerung/Kostenminderung verteilt sich wie folgt auf die Hauptgruppen : Hauptgruppe 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ -0,666 Mio. Euro Hauptgruppe 3 „Oberbau“ +0,155 Mio. Euro Hauptgruppe 4 „Brücken“ +2,787 Mio. Euro Hauptgruppe 8 „Ausstattung“ -0,053 Mio. Euro. Die Mehrkosten resultieren im Wesentlichen aus: allgemeine Baupreissteigerungen ab 2013 dem Submissionsergebnis. 17. Welche geologischen bzw. hydrologischen Schwierigkeiten haben bei der Investitionsmaßnahme EMB 2 Anschlussstelle Laage – Landesgrenze Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg zur Kostensteigerung von 34 Prozent geführt (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)? A 19, EMB 2 AS Laage – LGr MV/BB, Ersatzneubau Brücke Petersdorfer See (Teil A-SBP, Tab. 6, Lfd. Nr. S0323) Gegenüber den zuletzt genehmigten Kosten aus dem Jahr 2012 in Höhe von 32,112 Mio. Euro betragen die neuen Gesamtkosten aktuell 42,943 Mio. Euro. Die Kosten für den Bund sind damit um 10,831 Mio. Euro (rd. 34 Prozent) gestiegen . Die Kostensteigerung verteilt sich wie folgt auf die Hauptgruppen: Hauptgruppe 1 „Grunderwerb“ + 0,059 Mio. Euro Hauptgruppe 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ +1,228 Mio. Euro Hauptgruppe 3 „Oberbau“ +1,418 Mio. Euro Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6455 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Hauptgruppe 4 „Brücken“ +7,606 Mio. Euro Hauptgruppe 7 „Sonstige Bauwerke“ +0,062 Mio. Euro Hauptgruppe 8 „Ausstattung“ +0,391 Mio. Euro Hauptgruppe 9 „Sonstige besondere Anlagen“ +0,067 Mio. Euro. Die Kostenerhöhungen resultieren im Wesentlichen aus: geologischen/hydrologischen Schwierigkeiten im Baugrund des Brückenbauwerkes . 18. Welche inhaltlichen Änderungen und Erweiterungen und welche zusätzlichen technischen Anforderungen haben bei der Investitionsmaßnahme EMB 3 Autobahnkreuz Köln-West – Autobahnkreuz Leverkusen (Rheinbrücke ) zur Kostensteigerung von 93 Prozent geführt (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)? Gegenüber den zuletzt anerkannten Gesamtkosten für die Instandsetzung der Rheinbrücke Leverkusen (Strom- und Vorlandbrücke) in Höhe von 17,000 Mio. Euro (Stand: Juli 2010) betragen die neuen Kosten 32,800 Mio. Euro. Die Kostenerhöhung beträgt 15,800 Mio. Euro (rd. 93 Prozent). Aufgrund der raschen Verschlechterung des Bauwerkszustandes der Rheinbrücke Leverkusen wurden weitere Reparaturarbeiten in erheblichen Umfang erforderlich . 19. Welche inhaltlichen Änderungen und Erweiterungen haben bei der Investitionsmaßnahme EMB 3 Autobahnkreuz Neuss-West (A46) – Anschlussstelle Köln-Ehrenfeld zur Kostensteigerung von 29 Prozent geführt (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen )? A 57, EMB 3 AK Neuss-West (A 46) – AS Köln-Ehrenfeld (Tab. 6, lfd. Nr. S0333, E-SBP 2016) Gegenüber den zuletzt anerkannten Gesamtkosten für den Ersatzneubau der Brücke „Industriebahn und Wirtschaftsweg“ in Höhe von 8,849 Mio. Euro (Stand: Januar 2014) betragen die neuen Kosten 11,389 Mio. Euro. Die Kostenerhöhung beträgt 2,540 Mio. Euro (rd. 29 Prozent). Die Mehrkosten resultieren im Wesentlichen daraus, dass in den Kosten von 8,849 Mio. Euro keine Kosten zur Erstellung einer Behelfsbrücke und einer Behelfsumfahrung enthalten waren. 20. Welche allgemeinen Steigerungen von Baupreisen und welche Ausschreibungsergebnisse haben bei der Investitionsmaßnahme EMB 1 Anschlussstelle Dinslaken-West – Autobahnkreuz Duisburg-Süd zur Kostensteigerung von 22 Prozent geführt (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)? A 59, EMB 1 AS Dinslaken-West – AK Duisburg (Tab. 6, lfd. Nr. S0314, E-SBP 2016) Gegenüber den zuletzt anerkannten Gesamtkosten für die Instandsetzung der Brückenzüge Meiderich, Gartsträuch und Berliner Brücke in Duisburg einschl. Fahrbahnerneuerung zwischen AK Duisburg-Nord (A 42) und AK Duisburg (A 40) Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/6455 in Höhe von 51,000 Mio. Euro (Stand: Oktober 2013) betragen die neuen Kosten 62,037 Mio. Euro. Die Kostenerhöhung beträgt 11,037 Mio. Euro (rd. 22 Prozent ). Die Kostenerhöhung resultiert aus Mehrkosten in den Hauptgruppen (HG) HG 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ +0,890 Mio. Euro HG 3 „Oberbau“ +9,122 Mio. Euro HG 5 „Stützwände“ +0,255 Mio. Euro HG 8 „Ausstattung“ +0,770 Mio. Euro Die Kostensteigerungen sind im Wesentlichen Folge von: Berücksichtigung der Baupreissteigerung/Ausschreibungsergebnisse in den o. a. HG. 21. Welche allgemeinen Steigerungen von Baupreisen und welche Ausschreibungsergebnisse haben bei der Investitionsmaßnahme EMB 3 Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Schleswig-Holstein – Autobahnkreuz Saarbrücken zur Kostensteigerung von 39 Prozent geführt (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)? A 8, EMB 3 LGr RP/SL – AK Saarbrücken (Tab. 6, lfd. Nr. S0339, E-SBP 2016) Gegenüber den zuletzt anerkannten Gesamtkosten für den Ersatzneubau der Brücke über den Schwarzbach bei Einöd in Höhe von 5,228 Mio. Euro (Stand: April 2014) betragen die neuen Kosten 7,260 Mio. Euro. Die Kostenerhöhung beträgt 2,032 Mio. Euro (rd. 39 Prozent). Die Kostenerhöhung resultiert aus Mehr- bzw. Minderkosten in der HG 4 Brücken . Die Kostensteigerung ist im Wesentlichen Folge von: Berücksichtigung der Baupreissteigerung/Ausschreibungsergebnisse. 22. Aus welchen Gründen haben sich die Kosten für den Bau eines parallelen Rettungsstollens für den Hugenwaldtunnel im Zuge der Ortsumgehung Waldkirch um 17 Prozent erhöht (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)? B 294, Bau eines parallelen Rettungsstollen für den Hugenwaldtunnel im Zuge der OU Waldkirch Teil A-SBP 2016, Tab. 7, lfd. Nr. SO341 Gegenüber den zuletzt genehmigten Kosten aus dem Jahr 2009 in Höhe von 11,320 Mio. Euro betragen die neuen Gesamtkosten aktuelle 13,200 Mio. Euro. Die Kosten für den Bund sind damit um 1,880 Mio. Euro (17 Prozent) gestiegen. HG 6 Tunnel +0,390 Mio. Euro HG 7 Sonstige Bauwerke +1,490 Mio. Euro. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6455 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die Mehrkosten resultieren im Wesentlichen aus: Errichtung einer Neutralisationsanlage zur Reinigung kontaminierten Wassers zusätzliche Kosten für Beweissicherungsmaßnahmen, die von Tunnelsachverständigen empfohlen wurden zusätzlich erforderliche Baugrubensicherungen und Verkehrssicherungen zusätzliche Anforderungen aufgrund der neuen Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln zusätzliche Aufwendungen bei der Sanierung der Tunnelinnenschale infolge Nässeeinwirkung zusätzliche Kosten bei der Verkehrsführung im Rahmen der Bautätigkeiten. 23. Welche neuen bzw. präzisierten Erkenntnisse aus vertiefter bzw. überarbeiteter Planung, welche allgemeinen Steigerungen von Baupreisen, welche geologischen bzw. hydrologischen Schwierigkeiten und welche erhöhten Anforderungen beim Lärmschutz haben beim Ausbau der Rastanlage Bühlbeck Nord zur Kostensteigerung von 31 Prozent geführt (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)? Bewirtschafteten Rastanlage Bühleck Nord an der BAB A 44 Gegenüber den Gesamtkosten in Höhe von 4,568 Mio. Euro. betragen die neuen anerkannten Kosten 5,967 Mio. Euro (Stand: April 2015). Die Kostenerhöhung beträgt ca. 31 Prozent. Die Kostenerhöhung resultiert dabei aus Mehrkosten bei folgenden Hauptgruppen (HG): HG 2 Untergrund, Unterbau, Entwässerung +0,527 Mio. Euro HG 3 Oberbau +0,871 Mio. Euro HG 8 Ausstattung +0,001 Mio. Euro. Die Kostenerhöhungen resultieren im Wesentlichen aus: Massenverschiebungen im Bereich des Auf- und Abtrages Änderung der Bodenklasse entgegen des Bodengutachtens Herstellen von prov. Fahrbahnen zur Aufrechterhaltung des Parkplatzverkehrs Überplanung des Regenrückhaltebeckens. 24. Aus welchen Gründen haben sich die Kosten für den Umbau im Bereich Pirmasens -Höheinöd um 13 Prozent erhöht (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)? A 62, Umbau im Bereich Pirmasens-Höheinöd (Tab. 9, lfd. Nr. S0433, E-SBP 2016) Gegenüber den zuletzt anerkannten Gesamtkosten in Höhe von 6,756 Mio. Euro (Stand: September 2012) betragen die neuen Kosten 7,631 Mio. Euro. Die Kostenerhöhung beträgt 0,875 Mio. Euro (rd. 13 Prozent). Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/6455 Die Kostenerhöhung resultiert aus Mehr- bzw. Minderkosten in der Hauptgruppe (HG) HG 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ +1,522 Mio. Euro HG 3 „Oberbau“ -0,616 Mio. Euro HG 4 „Brücken“ -0,319 Mio. Euro HG 9 „Sonstige Anlagen“ +0,286 Mio. Euro. Die Kostensteigerungen sind im Wesentlichen Folge von: Berücksichtigung der Baupreissteigerung/Ausschreibungsergebnisse in den o. a. HG. 25. Welche neuen bzw. präzisierten Erkenntnisse aus vertiefter bzw. überarbeiteter Planung und welche allgemeinen Steigerungen von Baupreisen haben beim Ausbau zwischen Biedenkopf/Ludwigshütte und der Kreisgrenze zur Kostensteigerung von 55 Prozent geführt (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)? B 253, Ausbau zwischen Biedenkopf/Ludwigshütte und Kreisgrenze, 3. und 4. BA (Sackpfeife) ) (Tab. 10, lfd. Nr. S0456, E-SBP 2016) Gegenüber den zuletzt anerkannten Gesamtkosten von 9,780 Mio. Euro (Stand: November 2011) betragen die neuen Kosten 15,162 Mio. Euro. Die Kostenerhöhung beträgt 5,382 Mio. Euro (rd. 55 Prozent). Die Kostenerhöhung verteilt sich wie folgt auf die Hauptgruppen: HG 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ +1,561 Mio. Euro HG 3 „Oberbau“ +0,988 Mio. Euro HG 4 „Brücken“ +2,272 Mio. Euro HG 8 „Ausstattung“ +0,201 Mio. Euro HG 9 „Sonstige besondere Anlagen“ +0,360 Mio. Euro. Die Mehrkosten resultieren im Wesentlichen aus: zusätzliche Bodenverbesserung und Mengenanpassung Leistungsänderungen bei Verkehrsführung während der Bauzeit Anpassung der Einheitspreise an in letzter Zeit submittierte Preise. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6455 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 26. Welche neuen bzw. präzisierten Erkenntnisse aus vertiefter bzw. überarbeiteter Planung, welche allgemeinen Steigerungen von Baupreisen und welche zusätzlichen Auflagen aus Planfeststellungsverfahren haben beim Ausbau zwischen der A4 und Zinnwald/Grenze zur Tschechischen Republik zur Kostensteigerung von 48 Prozent geführt (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)? B 170, Ausbau zwischen A 4 und Zinnwald/Grenze CZ, 2. BA Bannewitz (Tab. 10, lfd. Nr. S0470, E-SBP 2016) Gegenüber den zuletzt anerkannten Gesamtkosten von 6,158 Mio. Euro (Stand: Oktober 2005) betragen die neuen Kosten 9,561 Mio. Euro. Die Kostenerhöhung beträgt 3,376 Mio. Euro (rd. 55 Prozent). Die Kostenerhöhung verteilt sich wie folgt auf die Hauptgruppen: HG 1 „Grunderwerb“ +0,336 Mio. Euro HG 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ +1,386 Mio. Euro HG 3 „Oberbau“ +0,959 Mio. Euro HG 8 „Ausstattung“ +0,564 Mio. Euro HG 9 „Sonstige besondere Anlagen“ +0,131 Mio. Euro. Die Mehrkosten resultieren im Wesentlichen aus: Neuzuordnung der Frosteinwirkungszone gem. Richtlinien für die Standardisierung des Oberbaus von Verkehrsflächen 2012 weiteren Bodenverbesserungsmaßnahmen zusätzlicher Rückbau eines Steindeckerkanals (Forderung Planfeststellungsbeschluss ) Mengenmehrung u. a. infolge zusätzlicher Abbiegespur und Vergrößerung der Busbuchten Auflagen aus Planfeststellungsbeschluss - längere Lärmschutzwände Berücksichtigung der Baupreissteigerung in den o. a. HG. 27. Welche allgemeinen Steigerungen von Baupreisen, welche Ausschreibungsergebnisse und welche geologischen bzw. hydrologischen Schwierigkeiten haben beim Lärmschutz Autobahndreieck Essen-Ost – neue Anschlussstelle Essen-Frillendorf (Südseite) zur Kostensteigerung von 86 Prozent geführt (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)? A 40, Lärmschutz AD Essen-Ost – neue AS Frillendorf, Südseite (Tab. 11, lfd. Nr. S0486, E-SBP 2016) Gegenüber den zuletzt anerkannten Gesamtkosten in Höhe von 7,793 Mio. Euro (Stand: März 2013) betragen die neuen Kosten 14,522 Mio. Euro. Die Kostenerhöhung beträgt 6,729 Mio. Euro (rd. 86 Prozent). Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/6455 Die Kostenerhöhung resultiert aus Mehrkosten in der Hauptgruppe (HG) HG 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ +0,214 Mio. Euro HG 3 „Oberbau“ +0,396 Mio. Euro HG 8 „Ausstattung“ +5,812 Mio. Euro HG 9 „Sonstige besondere Anlagen“ +0,307 Mio. Euro. Die Kostensteigerungen sind im Wesentlichen Folge von: Berücksichtigung der Baupreissteigerung/Ausschreibungsergebnisse in den o. a. HG Schwierigkeiten in der Bauausführung (zusätzliche Gründungen der Lärmschutzwand ). 28. Welche neuen bzw. geänderten Vorschriften und Richtlinien und welche zusätzlichen technischen Anforderungen haben beim Bau einer Lichtwellenleiter -Streckenfernmeldeanlage im Abschnitt Autobahnkreuz Bargteheide – Anschlussstelle Oldenburg/Nord zur Kostensteigerung von 44 Prozent geführt (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)? A 1, Bau einer LWL-Streckenfernmeldekabelanlage im Abschnitt AK Bargteheide bis AS Oldenburg/Nord (Teil A-SBP, Tab. 13, Lfd. Nr. S0507) Gegenüber den zuletzt genehmigten Kosten aus dem Jahr 2009 in Höhe von 4,611 Mio. Euro betragen die neuen Gesamtkosten aktuell 6,649 Mio. Euro. Die Kosten für den Bund sind damit um 2,038 Mio. Euro (rd. 44 Prozent) gestiegen. Die Kostensteigerung betrifft die Hauptgruppe 8 „Ausstattung“ +2,038 Mio. Euro. Die Mehrkosten resultieren im Wesentlichen aus: umfassende Berücksichtigung der Empfehlungen des Bund-Länder-Projekt BK 15 gemäß Auflage aus dem Rückgabeschreiben zum RE-Entwurf (neuer Standard für Fernmeldelinien); daraus Mehrkosten für zusätzliche Schächte und erhöhte Kosten für Leerrohre Abrücken der Lichtwellenleiter-Trasse von der geplanten straßennahen Führung in offener Bauweise wegen der laufenden/in den kommenden Jahren anstehenden Grundsanierung der A 1 (Konflikte durch Erneuerung der Entwässerungsleitungen ); daraus überwiegende Verlegung in geschlossener Bauweise zusätzliche artenschutzrechtliche Auflagen bei Kreuzungen von FFH-Gebieten Umstellung der Vermittlungstechnik auf Multiprotocol Label SwitchingTechnik . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6455 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 29. Welche inhaltlichen Änderungen und Erweiterungen, welche neuen bzw. präzisierten Erkenntnisse aus vertiefter bzw. überarbeiteter Planung und welche zusätzlichen technischen Anforderungen haben bei der sicherheitstechnischen Nachrüstung des Hugenwaldtunnels der Ortsumgehung Waldkirch zur Kostensteigerung von 36 Prozent geführt (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)? B 294 Sicherheitstechnische Nachrüstung Hugenwaldtunnel OU Waldkirch Teil A-SBP 2016, Tab. 14, lfd. Nr. SO516 Gegenüber den zuletzt genehmigten Kosten aus dem Jahr 2009 in Höhe von 9,100 Mio. Euro betragen die neuen Gesamtkosten aktuelle 12,410 Mio. Euro. Die Kosten für den Bund sind damit um 3,310 Mio. Euro (36 Prozent) gestiegen. HG 8 „Ausstattung“ +2,250 Mio. Euro HG 7 „Sonstige Bauwerke“ +0,500 Mio. Euro HG 2 „Erdbau“ +0,230 Mio. Euro HG 6 „Tunnel“ +0,330 Mio. Euro. Die Mehrkosten resultieren im Wesentlichen aus: Neuverlegung der Kabeltrassen in Leerrohr einschl. neuer Schutzeinrichtungen Erneuerung der Leitungen wegen Umstellung auf Digitalfunktechnik Erneuerung der Kabel wegen Brandschutz Kosten für neuen Trafo (da alter Trafo defekt) Umsetzung von zusätzlichen Anforderungen bei der Verkehrsführung zusätzlich erforderliche aufwendige Gründung des Betriebsgebäudes erforderliche Änderung beim Abwasserkonzept (Einleitung in den Dettelbach ). 30. Welche inhaltlichen Änderungen und Erweiterungen haben beim Bau und der betriebstechnischen Nachrüstung des Tunnels Eiching zur Kostensteigerung von 81 Prozent geführt (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)? BAB A 96, Bau- und betriebstechnische Nachrüstung Tunnel Eching (Teil A-SBP, Tab. 14, Lfd. Nr. S0523) Bei der vorliegenden Maßnahme handelt es sich nicht um eine Kostensteigerung im Sinne von Mehraufwendung oder Leistungsänderungen, sondern um eine haushaltsrechtliche Ergänzung in Tabelle 14. Zu der bereits eingestellten betriebstechnischen Nachrüstung gemäß Kapitel 1201, Titel 742 14, mit Kosten in Höhe von 7,250 Mio. Euro wurde die bautechnische Nachrüstung gemäß Kapitel 1201, Titel 741 32, mit Kosten in Höhe von 5,900 Mio. Euro hinzugeführt. Daraus ergeben sich die neuen Gesamtkosten in Höhe von 13,150 Mio. Euro (damit Kostensteigerung von 81 Prozent). Die bautechnische Nachrüstung wird somit aus dem Erhaltungstitel 741 32 finanziert und hätte damit auch in Tabelle 5 – Erhaltung BAB - separat abgebildet wer- Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/6455 den können. Zur besseren Darstellung der Gesamtaufwendung der o. g. Maßnahme erfolgte die Festlegung der Abbildung in einer Tabelle. Als Grund für die Ausgabenentwicklung > 20 Prozent wurde hier das Kürzel „B“ – inhaltliche Änderung und Erweiterung – angegeben. Dies bezog sich damit auf die haushaltsrechtliche Ergänzung der bereits in Tabelle 14 enthaltenen betriebstechnischen Nachrüstung um die bautechnische Nachrüstung. 31. Welche inhaltlichen Änderungen und Erweiterungen haben beim Bau und der betriebstechnischen Nachrüstung des Tunnels Etterschlag zur Kostensteigerung von 86 Prozent geführt (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)? BAB A 96, Bau- und betriebstechnische Nachrüstung Tunnel Etterschlag (Teil A-SBP, Tab. 14, Lfd. Nr. S0524) Bei der vorliegenden Maßnahme handelt es sich nicht um eine Kostensteigerung im Sinne von Mehraufwendung oder Leistungsänderungen, sondern um eine haushaltsrechtliche Ergänzung in Tabelle 14. Zu der bereits eingestellten betriebstechnischen Nachrüstung gemäß Kapitel 1201, Titel 742 14, mit Kosten in Höhe von 9,600 Mio. Euro wurde die bautechnische Nachrüstung gemäß Kapitel 1201, Titel 741 32, mit Kosten in Höhe von 8,290 Mio. Euro hinzugeführt. Daraus ergeben sich die neuen Gesamtkosten in Höhe von 17,890 Mio. Euro (damit Kostensteigerung von 86 Prozent). Die bautechnische Nachrüstung wird somit aus dem Erhaltungstitel 741 32 finanziert und hätte damit auch in Tabelle 5 – Erhaltung BAB - separat abgebildet werden können. Zur besseren Darstellung der Gesamtaufwendung der o. g. Maßnahme erfolgte die Festlegung der Abbildung in einer Tabelle. Als Grund für die Ausgabenentwicklung > 20 Prozent wurde hier das Kürzel „B“ – inhaltliche Änderung und Erweiterung – angegeben. Dies bezog sich damit auf die haushaltsrechtliche Ergänzung der bereits in Tabelle 14 enthaltenen betriebstechnischen Nachrüstung um die bautechnische Nachrüstung. 32. Aus welchen Gründen haben sich die Kosten für die Streckenbeeinflussungsanlage Wiesbadener Kreuz – Anschlussstelle Frankfurt/Main-Süd Mönchhofdreieck um 16 Prozent erhöht (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)? A 3: Streckenbeeinflussungsanlage (SBA) Wiesbadener Kreuz – Frankfurt-Süd und Frankfurt-Süd – Mönchhofdreieck Gegenüber den mit Gesehen-Vermerk vom 3. Februar 2012 anerkannten Gesamtkosten in Höhe von 7,469 Mio. Euro betragen die neuen anerkannten Kosten 8,639 Mio. Euro (Stand: Mai 2015). Die Kostenerhöhung beträgt rund 16 Prozent . Auf Baupreissteigerungen entfallen rd. 0,4 Mio. Euro der Gesamtkostenerhöhung von 1,2 Mio. Euro der vergangenen 3 Jahre. Die Kostenerhöhung resultiert dabei aus Mehrkosten bei der HG 9 besondere Anlagen bei dem Titel 742 13 Fernmeldeanlagen . Die Kostensteigerung ist im Wesentlichen Folge von der Berücksichtigung einer zeitgemäßen und den aktuellen Vorgaben entsprechenden Anbindung der Streckenbeeinflussungsanlage (SBA) über Lichtwellenleiterkabel anstelle von Kupferleitungen . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6455 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 33. Welche allgemeinen Steigerungen von Baupreisen haben bei der Streckenbeeinflussungsanlage an der Landesgrenze Rheinland-Pfalz – Anschlussstelle Limburg-Süd zur Kostensteigerung von 35 Prozent geführt (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen )? A 3, Streckenbeeinflussungsanlage Landesgrenze RP – AS Limburg-Süd Gegenüber den mit Gesehen-Vermerk vom 4. März 2011 anerkannten Gesamtkosten in Höhe von 5,995 Mio. Euro betragen die neuen anerkannten Kosten 8,071 Mio. Euro (Stand: April 2015). Die Kostenerhöhung beträgt 2,076 Mio. Euro (rd. 35 Prozent). Die Kostenerhöhung verteilt sich wie folgt auf die Hauptgruppen: HG 2 „Untergrund, Unterbau, Entwässerung“ +0,025 Mio. Euro HG 8 „Ausstattung“ +1,701 Mio. Euro HG 9 „Sonstige besondere Anlagen“ +0,350 Mio. Euro. Auf Baupreissteigerungen entfallen rd. 0,5 Mio. Euro der Gesamtkostenerhöhung von 2,1 Mio. Euro der vergangenen 4 Jahre. Die Mehrkosten sind aufgrund von Nachträgen entstanden. 34. Welche inhaltlichen Änderungen und Erweiterungen haben bei der Streckenbeeinflussungsanlage mit temporärer Seitenstreifenfreigabe zwischen Autobahnkreuz Leverkusen – Autobahnkreuz Oberhausen zur Kostensteigerung von 35 Prozent geführt (bitte einzelne Positionen mit jeweils zusätzlicher Kostenhöhe aufführen und begründen)? A 3, Streckenbeeinflussungsanlage zwischen dem AK Leverkusen und AK Oberhausen Mit Gesehen-Vermerk vom 18. November 2011 wurde für die SBA zwischen dem AK Leverkusen und AK Oberhausen auf der A 3 Gesamtkosten in Höhe von 20,035 Mio. Euro anerkannt. Als Ergänzung zu der genehmigten SBA wurde mit Schreiben vom 25. November 2013 der Errichtung einer Temporären Seitenstreifenfreigabe (TSF) zwischen dem AK Hilden und dem AD Ratingen-Ost (in beiden Fahrtrichtungen) mit Gesamtkosten von 6,975 Mio. Euro zugestimmt. Die Finanzierung der TSF wurde ursprünglich als separate Maßnahme im Straßenbauplan des Bundes geführt. Zur Vereinfachung der Verfahrensabläufe im Rahmen der Ausschreibung und Baudurchführung und damit zur Reduzierung von Mehraufwänden, wurden die beiden Projekte im Straßenbauplan nachträglich haushaltsmäßig zusammengefasst . Eine Kostensteigerung der Maßnahmen ist nicht erfolgt. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333