Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 21. Oktober 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6468 18. Wahlperiode 23.10.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Dr. André Hahn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6271 – Konflikte in Flüchtlingsunterkünften V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Angesichts einer Häufung von zunehmend gewaltsam ausgetragenen Auseinandersetzungen in Flüchtlingsunterkünften beklagen Polizeigewerkschaften das Erreichen einer „absoluten Belastungsgrenze“. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert daher eine Trennung der Flüchtlingsgruppen nach Religionen (www.spiegel.de/politik/deutschland/fluechtlinge-christen-und-muslime-getrenntunterbringen -a-1054931.html). Glaubensfragen scheinen allerdings nur in Einzelfällen , wie im August 2015 bei schweren Auseinandersetzungen in Suhl um einen angeblich von einem Flüchtling beschädigten Koran, der Auslöser von größeren Auseinandersetzungen mit zahlreichen Beteiligten zu sein (www.spiegel.de/panorama/justiz/suhl-die-krawallnacht-im-fluechtlingsheima -1048975.html). Vielmehr scheinen insbesondere beengte Verhältnisse in den überfüllten Unterkünften Konflikte unter Flüchtlingsgruppen auszulösen. So gingen am 25. September 2015 in einem Leipziger Flüchtlingsheim mehrere Hundert Flüchtlinge nach einer Auseinandersetzung über die Reihenfolge der Toilettenbenutzung aufeinander los. Zwei Tage später kam es in einer für Flüchtlinge errichteten Zeltstadt im hessischen Kassel-Calden zu einer stundenlangen Massenschlägerei mit 14 Verletzten. Hier war der Auslöser ein Konflikt bei der Essensausgabe. In Kassel-Calden sind 1 500 Flüchtlinge aus 20 Nationen auf einem ehemaligen Flughafengelände verteilt auf 50 Zelte untergebracht. Vorgesehen war die Anlage für die Unterbringung von maximal 1 000 Personen (www.welt.de/politik/deutschland/article146926095/Polizei-will-Fluechtlingenach -Religion-trennen.html, www.neues-deutschland.de/artikel/986092.drueck ende-enge.html). Während die Masse der Auseinandersetzungen in Flüchtlingsunterkünften wohl nicht religiöser Natur zu sein scheint, beklagen einige christliche und jesidische Flüchtlinge laut einem Bericht der Tageszeitung „DIE WELT“, von islamistischen Mitbewohnern in Flüchtlingsheimen gemobbt, bedroht oder sogar körperlich attackiert worden zu sein (www.welt.de/politik/deutschland/article 146919471/Islamisten-bedrohen-Christen-in-Fluechtlingsheimen.html). Zudem werben salafistische Gruppen gezielt in den Einrichtungen um Flüchtlinge als potentielle Mitstreiter, aber auch um diese zur Einhaltung strikter religiöser Regeln nach ihrem Islamverständnis zu drängen. So verteilten Salafisten beispielsweise vor einem Flüchtlingssammellager in den Hamburger Messehallen Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6468 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Propagandamaterial und versuchten Kontakt zu den Flüchtlingen aufzunehmen. Der salafistische Prediger Pierre Vogel rief seine Anhänger auf, in Flüchtlingsunterkünfte zu gehen und mit den Flüchtlingen zu beten. Dazu veröffentlichte Pierre Vogel einen Katalog mit Ratschlägen, wie sich die salafistischen Aktivisten den Flüchtlingen nähern sollten. In Nordrhein-Westfahlen wurden bislang rund 30 Versuche der Kontaktaufnahme von Salafisten zu Flüchtlingen registriert (www.faz.net/aktuell/politik/fluechtlingskrise/wie-salafisten-versuchenfluechtlinge -zu-radikalisieren-13828289.html, www.faz.net/aktuell/krudemissionierung -salafisten-werben-nahe-fluechtlingsheimen-13793462.html, www.mopo.de/polizei/messehallen-salafisten-propaganda-im-fluechtlingsheim, 7730198,31741306.html). 1. In wie vielen und welchen Fällen kam es in welchen Flüchtlingsunterkünften in jeweils welchen Bundesländern und Kommunen nach Kenntnis der Bundesregierung seit Anfang des Jahres 2015 zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit mehr als zehn beteiligten Personen, bei denen die Polizei eingreifen musste? a) Wie viele Personen waren jeweils an diesen Auseinandersetzungen beteiligt ? b) Wie viele Personen wurden verletzt? c) Was war jeweils nach Kenntnis der Bundesregierung Anlass und Auslöser der Auseinandersetzungen? d) In wie vielen und welchen Fällen gab es Anhaltspunkte, dass ein Konflikt auf religiösen Befindlichkeiten beruhte? e) Für wie viele Personen waren die betroffenen Flüchtlingsunterkünfte zum Zeitpunkt der Auseinandersetzungen ausgelegt, und mit wie vielen Personen waren sie tatsächlich belegt? Die Fragen 1, 1a bis 1e werden gemeinsam beantwortet. Die für die Unterbringung zuständigen Länder bzw. Regierungsbezirke informieren die Bundesbehörden nur in Einzelfällen über entsprechende Vorfälle in den Flüchtlingsunterkünften. Um ein umfassendes Bild über strafbare Auseinandersetzungen oder Übergriffe in Flüchtlingsunterkünften zu erhalten, wurde das Bundeskriminalamt gebeten, zusammen mit den Ländern zu prüfen, auf welchem Weg schnellstmöglich Daten für ein solches Lagebild erhoben werden können. 2. Inwieweit kann die Bundesregierung eine zahlenmäßige Häufung von schweren Auseinandersetzungen mit Verletzten unter Flüchtlingen in Flüchtlingsunterkünften erkennen, und welche Schlussfolgerungen zieht sie gegebenenfalls daraus? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 3. Für wie sinnvoll, wünschenswert und praktikabel hält die Bundesregierung die angesichts von Auseinandersetzungen mit zahlreichen Beteiligten erhobene Forderung von Polizeigewerkschaftern nach einer Trennung von Flüchtlingsgruppen nach ihrer religiösen Zugehörigkeit oder gegebenenfalls auch nach ihrer ethnischen Herkunft bzw. ihrem Herkunftsland? Die für die Unterbringung von Asylsuchenden zuständigen Länder und Kommunen stehen angesichts der hohen Zahl von Asylsuchenden vor erheblichen Herausforderungen . Spannungen unter den untergebrachten Personen dürften in dieser Situation eher in der schwierigen räumlichen Situation begründet liegen als religiösen oder ethnischen Zugehörigkeiten geschuldet sein. Im Übrigen wird auf Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6468 die in Antwort zu Frage 5 genannten Gestaltungsmöglichkeiten für die Länder verwiesen. 4. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über religiös oder nationalistisch motiviertes Mobbing bzw. Drohungen oder Übergriffe auf christliche oder jesidische Flüchtlinge oder auf andere, aufgrund ihres Glaubens oder ihrer ethnischen Herkunft verfolgte Flüchtlinge (bitte benennen)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine eigenen Erkenntnisse vor. 5. Inwieweit sieht die Bundesregierung einen besonderen Schutzbedarf von besonders bedrohten Flüchtlingsgruppen (z. B. von Angehörigen verfolgter religiöser Minderheiten, Homosexuellen oder alleinstehenden Frauen) auch innerhalb der Flüchtlingsunterkünfte? a) Welche Maßnahmen und Bestrebungen der Länder und Kommunen, auf ein individuelles Schutzbedürfnis von Angehörigen solcher Flüchtlingsgruppen einzugehen, befürwortet die Bundesregierung gegebenenfalls? b) Inwieweit sieht die Bundesregierung in einer getrennten Unterbringung besonders gefährdeter Flüchtlingsgruppen eine Möglichkeit, auf deren Schutzbedürfnis einzugehen? c) Inwieweit sieht die Bundesregierung in einer Unterbringung von Angehörigen besonders gefährdeter Flüchtlingsgruppen in Privatwohnungen bzw. bei Angehörigen oder Freunden eine Möglichkeit, auf deren Schutzbedürfnis einzugehen? Die Fragen 5, 5a bis 5c werden gemeinsam beantwortet. Die EU-Aufnahmerichtlinie (Richtlinie 2003/9/EG sowie deren Neufassung 2013/32/EU) legt fest, dass Asylsuchende in geeigneten Räumlichkeiten untergebracht werden, die unter anderem den Schutz des Familienlebens gewährleisten , dass in Unterbringungszentren dafür Sorge getragen wird, dass Gewalt verhütet wird, und dass das dort eingesetzte Personal angemessen geschult ist. Dies umfasst auch die von der Fragestellung umfassten Themenkomplexe. Die Bundesregierung sieht die Herausforderung, vor der die für die Unterbringung von Asylsuchenden zuständigen Länder und Kommunen angesichts der hohen Zahl von Asylsuchenden stehen, und unterstützt die Bemühungen, bei der Unterbringung europäische und menschenrechtliche Verpflichtungen einzuhalten . 6. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Versuche von Salafisten, gezielt um Flüchtlinge zu werben? a) Welche diesbezüglichen Aufrufe salafistischer Prediger und Verbände an ihre Anhänger mit welchem Inhalt und welcher Verbreitung sind der Bundesregierung bekannt? b) In wie vielen und welchen Fällen in welchen Bundesländern und Kommunen haben Salafisten nach Kenntnis der Bundesregierung vor oder in welchen Flüchtlingsunterkünften ihre Propaganda verbreitet oder versucht , Kontakt zu den Flüchtlingen aufzunehmen? Die Fragen 6, 6a und 6b werden gemeinsam beantwortet. Nach Erkenntnissen der Bundesregierung haben Salafisten in mehreren Fällen damit begonnen, Kontakt zu den Flüchtlingen aufzunehmen und diese mit islamistischem Gedankengut zu umwerben. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6468 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Am 8. September 2015 veröffentlichte der salafistische Prediger Pierre Vogel auf Facebook einen Aufruf, um Flüchtlingen zu helfen. Kernaussagen des Aufrufs sind, man solle „Teams bilden“, „Flüchtlingsunterkünfte ausfindig“ machen und schließlich besuchen. Vogel betont, dass es dabei nicht um materielle Bedürfnisse ginge, sondern um das „Gebet und Ähnliches“. So könne man im Gespräch mit Flüchtlingen fragen, „ob es eine Moschee in der Nähe gibt“, damit „man gut über die Religion ins Gespräch kommen“ könne. Der salafistische Prediger Sven Lau veröffentlichte am 9. September 2015 auf seinem Facebook-Profil ein Video, in dem er die negative Berichterstattung über Hilfe durch Salafisten kritisiert. Er bezieht sich insbesondere auf eine Warnung durch den Verfassungsschutz. Im weiteren Verlauf ruft er dazu auf, den Flüchtlingen zu helfen und sie zu unterstützen. Die salafistische Hilfsorganisation „Ansaar International e. V.“ rief am 9. September 2015 dazu auf, neben den Flüchtlingen in Deutschland auch weiterhin die Betroffenen in Syrien zu unterstützen. Es sei Pflicht der Muslime, den „Geschwistern“ zu helfen. Ansaar bezieht sich dabei jedoch ausschließlich auf „Brüder und Schwestern“, schließt also Nicht-Muslime von Hilfsleistungen aus. In den sozialen Netzwerken äußern zudem Einzelpersonen aus dem salafistischen Umfeld ihre Betroffenheit. Hier finden sich Aufrufe zur Solidarität und Unterstützung von Flüchtlingen. Gelegentlich wird auch kommentiert, man solle darauf achten, dass der Einfluss der Nicht-Muslime nicht zu groß werde: „Diese Kinder brauchen uns Muslime als Betreuer, sonst werden sie bei Nicht-Muslimen landen .“ Der Verein „Afrikabrunnen e. V.“ veröffentlichte auf seiner Facebook-Seite, dass fortan vermehrt Geldspenden zu leisten sind, da diese effizienter für die Flüchtlinge eingesetzt werden können als die bisher erhaltenen Sachspenden. Auf der Facebook-Seite „Siegel der Propheten“ wird ein Video geteilt, in dem Muslime Flüchtlingen in einer Asylunterkunft in Wuppertal Spenden zukommen lassen. Im Video wird dazu aufgerufen, dies nachzuahmen. Zu den Vorfällen in einzelnen Flüchtlingsunterkünften wird auf die Zuständigkeit der Bundesländer verwiesen. c) Welchen Erfolg bzw. welche Folgen hatten die bisherigen Werbeversuche von Salafisten um Flüchtlinge nach Kenntnis der Bundesregierung? d) Welche Reaktionen von Flüchtlingen auf Werbeversuche von Salafisten sind der Bundesregierung zur Kenntnis gelangt? f) Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über mögliche Anhänger salafistischer Kreise unter Mitarbeitern von privaten Wachunternehmen, die bei Flüchtlingsunterkünften eingesetzt werden? Die Fragen 6c, 6d und 6f werden gemeinsam beantwortet. Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6468 e) Auf welche Weise und mit welchen Vorgaben, Weisungen oder Verhaltensratschlägen sensibilisieren die Bundesregierung – und nach ihrer Kenntnis die Landesregierungen – die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Flüchtlingsheimen gegenüber Werbe- und Infiltrationsversuchen von Salafisten bei Flüchtlingen? Es wird auf die Zuständigkeit der Bundesländer verwiesen. Der Bundesregierung ist bekannt, dass einige Bundesländer zur Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Flüchtlingsunterkünften gegenüber Werbeversuchen von Salafisten bei Flüchtlingen entsprechende Handreichungen/Informationsschriften zur Verfügung gestellt sowie Informationsveranstaltungen angeboten haben. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . 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