Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 21. Oktober 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6480 18. Wahlperiode 23.10.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Wolfgang Gehrcke, Annette Groth, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6268 – Angriffe des türkischen Militärs auf die PKK und den IS V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Anfang August 2015 kündigte der türkische Außenminister Mevlüt Cavusoğlu eine „umfangreiche Schlacht“ gegen den „Islamischen Staat“ (IS) an. Seit dem flog die türkische Luftwaffe mehrere Angriffe auf Stellungen des IS auf syrischem , türkischem und irakischem Boden. Die türkische Regierung setzt aber vor allem darauf, den zunehmenden Einfluss der Kurden zu begrenzen. So bombardiert sie insbesondere Einrichtungen der Kurdischen Arbeiterpartei (PKK) in der Türkei und im Nordirak. Außerdem haben die türkischen Truppen kurdische Kämpfer in Syrien angegriffen. Beobachtern zufolge waren die Angriffe auf die PKK weit heftiger als die gegen den IS (www.welt.de/politik/ausland/ article144843517/Tuerkei-kuendigt-Grossoffensive-gegen-den-IS-an.html). Nach Angaben der türkischen Nachrichtenagentur „Anadolu“ sind seit Beginn der Luftangriffe bis zum 11. August 2015 insgesamt 260 Kämpfer der PKK ums Leben gekommen (www.focus.de/politik/ausland/tuerkei-konflikt-im-newsticker -tuerkische-kampfjets-bombardieren-dorf-im-nordirak_id_4853248.html). Nach heutigem Stand sind mehr als 340 Kämpfer der PKK gestorben. Der bisherige Höhepunkt des Konfliktes wurde am 8. September 2015 erreicht, als das türkische Militär mit Bodentruppen in den Nordirak einmarschierte und Stellungen der kurdischen PKK angriff (www.spiegel.de/politik/ausland/russlandwirft -tuerkei-bruch-des-voelkerrechts-vor-a-1046965.html). Ein Abkommen zwischen der Türkei und dem Irak für grenzüberschreitende militärische Aktivitäten liegt und lag laut Aussage des irakischen Ministerpräsidenten Haidar Al-Abadi, der auch in der Vergangenheit die grenzüberschreitenden Luftangriffe der Türkei kritisierte, weiterhin nicht vor (www.rudaw.net/english/ kurdistan/20082015). Angriffe des türkischen Militärs auf Stellungen der IS-Terrormiliz werden dagegen sehr selten geflogen. Durch türkische Luftangriffe getötete IS-Terroristen sind bisher durch die türkische Regierung oder das türkische Militär kaum bestätigt worden. Im Verlauf des Monats August 2015 flog die türkische Luftwaffe 300 Angriffe auf PKK-Stellungen und drei auf IS-Stellungen (www.inde pendent.co.uk/voices/comment/turkey-duped-the-us-and-isis-reaps-rewards-104 78720.html). Die türkischen Luftangriffe auf Stellungen der PKK im Irak stie- Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6480 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode ßen in Deutschland parteiübergreifend auf Kritik, selbst aus dem Bundesministerium der Verteidigung (www.zeit.de/politik/ausland/2015-07/pkkangriffe -tuerkei-kritik). Die US-Regierung hält die Angriffe hingegen für völlig legitim (www.zeit.de/ politik/ausland/2015-07/pkk-angriffe-tuerkei-kritik) und stört sich offenbar nicht daran, dass der türkische Präsident Recep Tayyip Erdoğan die PKK und nicht den IS als oberste Gefahr betrachtet und entsprechend agiert (www.cum huriyet.com.tr/haber/siyaset/362171/Erdoğan_dan_ISiD_ve_PKK_aci klamasi.html). Erdoğans angeblicher Kampf gegen den IS ist nur der Vorwand, um gegen die kurdische Bevölkerung, insbesondere aber auch gegen die Halkların Demokratik Partisi (HDP, Demokratische Partei der Völker) vorzugehen , die ihm eine empfindliche Wahlniederlage zugefügt haben; er scheint zur Vorbereitung der Neuwahlen sogar einen Bürgerkrieg in Kauf zu nehmen (www.deutschlandfunk.de/angriffe-auf-hdp-bueros-kurdenpartei-warnt-vorbuergerkrieg .1818.de.html? dram:article_id=330616). Denn die HDP steht der Absicht des türkischen Präsidenten Erdoğan, per Verfassungsänderung ein Präsidialsystem in der Türkei einzuführen, wie zuletzt durch ihr starkes Abschneiden bei den türkischen Parlamentswahlen am 7. Juni 2015 auch bei Neuwahlen möglicherweise entgegen. Die HDP konnte bei den Wahlen die 10-Prozent -Hürde überspringen und schaffte damit den Einzug in die türkische Nationalversammlung und verhinderte so eine verfassungsändernde Mehrheit für die bisherige Regierungspartei AKP (www.deutschlandfunk.de/tuerkei-konfliktmit -der-pkk-eskaliert.724.de.html? dram:article_id=331627). Zurzeit herrschen in der Türkei bürgerkriegsähnliche Zustände, da im gesamten Land kurdische Geschäfte, Wahlbüros der kurdisch-dominierten Partei HDP und andere Einrichtungen von ethnischen Minderheiten von türkischen Nationalisten – teilweise von der Polizei unbehelligt – angezündet und mit Steinen beworfen werden (www.spiegel.de/politik/ausland/tuerkei-hdp-chef-haeltneuwahlen -fuer-unmoeglich-a-1052072.html). Nationalistische Demonstranten machten auch nicht vor den Redaktionsgebäuden der regierungskritischen Zeitung „Hürriyet“ halt (www.tagesschau.de/ausland/ankara-113.html). Die Eskalation der Gewalt hat damit eine neue Dimension erreicht. Außerdem stellt der Angriff auf die Zeitung „Hürriyet“ einen Eingriff in die Pressefreiheit dar. Mitinitiiert wurden diese Angriffe vom türkischen Präsidenten Erdoğan, der regierungskritische Journalisten verhaften lässt und persönlich bedroht (www.zeit. de/politik/ausland/2015-06/Erdogan-can-duendar-anzeige-cumhuriyet). Immer wieder werden Journalisten festgenommen und misshandelt – zumeist kurdische (AFP vom 29. September 2015). Auch vor ausländischen Journalisten macht die türkische Regierung nicht halt (www.sueddeutsche.de/politik/ terrorvorwuerfe-britische-journalisten-in-der-tuerkei-verhaftet-1.2629495). 1. Wie viele Angriffe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche ) von der türkischen Luftwaffe seit dem 29. Juli 2015 auf IS-Stellungen geflogen? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung flog die türkische Luftwaffe fünf Angriffswellen auf verschiedene Ziele gegen die Miliz des Islamischen Staates in Nord-Syrien im Zeitraum zwischen 28. August und 3. September 2015 sowie erneut am 13./14. September 2015. Diese Einsätze wurden nach Erkenntnissen der Bundesregierung eng mit den USA abgestimmt. 2. Wie viele Angriffe wurden nach Kenntnis der Bundesregierung (auch nachrichtendienstliche ) von der türkischen Luftwaffe seit dem 29. Juli 2015 auf PKK-Stellungen geflogen? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden seit dem 29. Juli 2015 mindestens 22 Angriffswellen auf verschiedene Ziele in der Türkei und im Irak geflogen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6480 3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass die 16 getöteten türkischen Soldaten vom 7. September 2015 sich auf einer Mission, die sich gegen die PKK richtete, getötet wurden (www.cumhuriyet.com.tr/ha ber/siyaset/362171/Erdoğan_dan_ISiD_ve_PKK_aciklamasi.html)? Der Bundesregierung liegen über den in der Frage erwähnten Presseartikel hinaus keine Erkenntnisse dazu vor. 4. Sieht die Bundesregierung in der PKK die Hauptgefahr für Frieden und Stabilität in der Region und erst in zweiter Linie in dem IS? Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass Terror jedweder Prägung eine Gefahr für Frieden und Stabilität darstellt. 5. Inwieweit hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, ob seit der vom türkischen Außenminister Cavusoğlu angekündigten „umfangreichen Schlacht“ gegen den IS, der IS weitere Geländegewinne verzeichnen konnte und eher erstarkt ist (www.deutschlandfunk.de/syrien-krieg-assad-in-bedraengnis.17 73.de.html?dram:article_id=330795)? Die am 23. September 2014 begonnenen Luftschläge der USA und arabischer Verbündeter haben die offensiven Fähigkeiten des Islamischen Staates in Syrien eingeschränkt. Ende Juli 2015 hat die Türkei die Luftwaffenstützpunkte İncirlik, Malatya und Batman für die Anti-ISIS-Koalition geöffnet. Erste US-Luftschläge vom Luftwaffenstützpunkt İncirlik fanden am 5. August 2015 statt. Gleichwohl hat der Islamische Staat weiterhin offene Kapazitäten. So versucht der Islamische Staat seit Monaten, im Norden Syriens in der Region Aleppo weiter Richtung Westen vorzudringen. 6. Inwieweit sieht die Bundesregierung nach ihrer Kenntnis einen Zusammenhang zwischen den weiteren Gebietsgewinnen des IS und der Bekämpfung der PKK sowie kurdischer Selbstverteidigungskräfte im Norden Syriens durch das türkische Militär und Spezialeinheiten (www.deutschlandfunk.de/ tuerkei-vorgehen-gegen-pkk-schwaecht-kampf-gegen-is-norm.694.de.html ?dram:article_id=330526)? Die Bundesregierung sieht nach ihren Erkenntnissen den behaupteten Zusammenhang zwischen Gebietsgewinnen des Islamischen Staates und der Bekämpfung der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) durch das türkische Militär nicht. 7. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Türkei den Kampf gegen den IS mit ihrem Vorgehen gegen die PKK enorm schwäche und es absurd sei, dass Ankara gegen die PKK vorgehe, gleichzeitig der Bündnispartner USA mit der Tochterorganisation der verbotenen Arbeiterorganisation in Syrien im Kampf gegen den IS kooperiere (www.deutsch landfunk.de/tuerkei-vorgehen-gegen-pkk-schwaecht-kampf-gegen-isenorm .694.de.html?dram:article_id=330526)? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, die darauf hindeuten, dass das Vorgehen der Türkei gegen die PKK den Kampf gegen die Terrormiliz Islamischer Staat in Syrien beeinträchtigt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6480 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Inwiefern hält die Bundesregierung die Luftangriffe und Bodentruppen -Einsätze des türkischen Militärs im Irak mit dem Völkerrecht für vereinbar , obwohl der Ministerpräsident des Irak diese Angriffe kritisierte und ihm zufolge eine Vereinbarung zwischen dem Irak und der Türkei für grenzüberschreitende militärische Aktivitäten nie vorlag (www.tagesanzeiger.ch/ ausland/standard/Irak-protestiert-gegen-tuerkische-Luftangriffe/story/1088 7828)? Ob eine konkrete Maßnahme des türkischen Militärs im Irak mit dem Völkerrecht vereinbar ist, hängt von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalles ab. Zu den genannten Luftangriffen und Bodentruppen-Einsätzen liegen der Bundesregierung keine ausreichenden Erkenntnisse über die konkreten Umstände vor, um eine eigene völkerrechtliche Bewertung dazu abzugeben. 9. Welche Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über den möglichen Einsatz von Waffen aus Deutschland durch das türkische Militär gegen Stellungen der PKK im Irak und in der Türkei? Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse dazu vor, ob und inwieweit die Türkei Waffen aus Deutschland in ihrem Vorgehen gegen die PKK einsetzt. 10. Welche Erkenntnisse (auch nachrichtendienstliche) hat die Bundesregierung über den möglichen Einsatz von in der Türkei in Lizenz produzierten deutschen Waffen durch türkische Sicherheitskräfte im Irak und in der Türkei im Kampf gegen die PKK? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 11. Welche (auch nachrichtendienstlichen) Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, dass durch die von türkischer Seite geplante Pufferzone bzw. „Schutzzone“ im Norden Syriens ein zusammenhängendes Gebiet kurdischer Selbstverwaltungsstrukturen verhindert werden soll (www.tagesspie gel.de/politik/kampf-gegen-is-tuerkei-startet-aufbau-einer-schutzzone-innord -syrien/12243250.html)? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung verfolgt die Türkei mit der Einrichtung einer sog. Schutzzone im Norden Syriens verschiedene Ziele, unter anderem auch dasjenige, syrischen Flüchtlingen sowie der moderaten syrischen Opposition einen Rückzugsraum zu verschaffen. Wenn von türkischer Seite das Gebiet einer möglichen Schutzzone an der türkisch-syrischen Grenze umschrieben wird, handelt es sich um ein Gebiet, das westlich und östlich an kurdisch kontrollierte Teile Syriens grenzt. Da kein abschließendes Konzept einer derartigen sog. Schutzzone vorliegt, kann nicht beurteilt werden, welche Auswirkungen deren Einrichtung auf die Dynamik des Konflikts in Syrien haben könnte. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6480 12. Gedenkt die Bundesregierung, an ihrer Rüstungsexportpraxis von Waffenlieferungen in die Türkei festzuhalten, obwohl sie nicht ausschließen kann, dass möglicherweise deutsche Waffen von der Türkei an islamistische Terrormilizen , wie die Ahrar al-Sham, in Syrien (www1.wdr.de/ daserste/moni tor/sendungen/tuerkischer-bombenkrieg-100.html) und im Irak (www.thedailybeast .com/articles/2015/09/24/syrian-defector-from-u-s-trained-forcefound -with-u-s-hardware.html) weitergegeben, diese auch gegen kurdische Zivilisten zum Einsatz kommen oder bei völkerrechtswidrigen Angriffen gegen irakisches und syrisches Territorium verwendet werden könnten? Die Bundesregierung entscheidet über die Erteilung von Exportgenehmigungen im Einzelfall nach pflichtgemäßem Ermessen unter Beachtung der „Politischen Grundsätze der Bundesregierung für den Export von Kriegswaffen und sonstigen Rüstungsgütern” vom 19. Januar 2000, dem Gemeinsamen Standpunkt der EU betreffend gemeinsame Regeln für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärtechnologie und Militärgütern vom 8. Dezember 2008 sowie des Vertrags über den Waffenhandel („Arms Trade Treaty“). Im Übrigen hat die Bundesregierung keine Erkenntnisse dazu, dass deutsche Waffen weitergegeben werden oder in den in der Frage genannten Kontexten zum Einsatz kommen. 13. Welche Abstimmung erfolgt zwischen den zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder bei der Planung und Durchführung der Zusammenarbeit der Polizei der Bundesländer mit türkischen Sicherheitskräften, welche Maßnahmen kamen im Bereich der Ausbildungs- und Ausstattungshilfe in den Jahren 2013 bis 2014 auf wessen Initiative hin zustande, welche konkreten koordinierenden und ausführenden Aufgaben übernahmen die zuständigen Bundesbehörden, und inwieweit handelten die Bundesländer eigenständig (bitte die Maßnahmen entsprechend der Jahre auflisten)? Der Polizeilichen Aufbauhilfe des Bundesministeriums des Innern (BMI) liegt eine jährliche Planung zugrunde, die sowohl im Vorfeld als auch im unterjährigen Umsetzungsprozess eng mit dem Auswärtigen Amt abgestimmt wird. Darüber hinaus finden regelmäßige Ressortbesprechungen unter Federführung des Auswärtigen Amtes statt, deren Ergebnisse laufend in den jährlichen Planungs- und Umsetzungsprozess einfließen. Inhalt und Umfang der Maßnahmen des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder beim BMI werden im Anschluss direkt mit den Bundesländern abgestimmt. Die fachliche Ausgestaltung der Maßnahmen obliegt den Bundesländern. Auf Vorschlag des Arbeitskreises II beschloss die Innenministerkonferenz (IMK) im Jahr 1992 die Einrichtung einer Bund-Länder-Koordinierungsstelle (BLK) für die Ausbildungs- und Ausstattungshilfe der Polizei. Die BLK soll durch ständigen Informationsaustausch mögliche Überschneidungen oder Dopplungen frühzeitig erkennen und Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe für Drittstaaten aufeinander abstimmen. Die Zusammenarbeit erfolgt in den Bundesländern auf ministerieller Ebene. Der Vorsitz der BLK obliegt dem Bundesministerium des Innern. Die Geschäftsführung wird durch das Bundeskriminalamt wahrgenommen . Im o.g. IMK-Beschluss wurde darüber hinaus die Einrichtung eines Informationspools beim Bundeskriminalamt vereinbart, in welchem die Maßnahmen von Bund und Ländern zusammengestellt werden sollen. Die Meldungen der Bundesländer erfolgen freiwillig, so dass weder Vollständigkeit noch Aktualität der Datensätze zu Berichts- und Auswertezwecken durch den Bund bestätigt werden können. Insofern wird zu Maßnahmen der Bundesländer zur Polizeilichen Aufbauhilfe auf die entsprechenden Auskunftsrechte der Landesparlamente verwiesen . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6480 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die für die Jahre 2013 und 2014 geplanten und durchgeführten Ausbildungsmaßnahmen der Bundespolizei zu Gunsten der Türkei wurden jeweils gemeinsam im Vorfeld durch den Grenzpolizeilichen Verbindungsbeamten in der Türkei in Zusammenarbeit mit den Vertretern des türkischen Hauptamtes für internationale Zusammenarbeit abgestimmt. Hinsichtlich der Maßnahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe des Bundeskriminalamtes , der Bundespolizei und des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder zugunsten türkischer Sicherheitsbehörden in den Jahren 2013 und 2014 wird auf die Beantwortung der nachfolgenden Frage 14 verwiesen. 14. In welchem Umfang wurden von der Bundesregierung Mittel für Ausbildungs - und Ausstattungshilfen für die türkische Polizei in den Jahren 2013 bis 2014 aufgewandt, und aus welchen Haushaltstiteln wurden diese Mittel bereitgestellt (bitte entsprechend der Jahre auflisten)? Bundeskriminalamt: Im Rahmen der Fortführung der regelmäßigen Gespräche fanden in den Jahren 2013 bis 2015 jeweils zweitägige Konsultationen zum Themenbereich „Politisch motivierte Kriminalität“ mit dem Nationalen Nachrichtendienst der Türkei (İstihbarat ) statt. Dieser hat in der Türkei auch polizeiliche Zuständigkeiten in der Terrorismusbekämpfung . Die Kosten beliefen sich im Jahr 2013 auf 2 083,67 Euro, im Jahr 2014 auf 14 443,52 Euro sowie im Jahr 2015 auf 14 639,79 Euro. Die Kosten wurden jeweils aus Haushaltsmitteln des Bundeskriminalamts, Titel 0624 68701, getragen. Zudem engagierte sich das Bundeskriminalamt im Jahr 2014 durch Expertengestellung im Rahmen eines fünftägigen Lehrgangs im von der Europäischen Kommission finanzierten Twinning Projekt „Strengthening Witness Protection Capacities “ der IRZ (Deutsche Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit) sowie bei einem zehntägigen Informationsaustausch im Rahmen des von der Europäischen Kommission finanzierten Twinning Projektes „Cybercrime“ der IRZ. Die Kosten für beide Maßnahmen wurden vollumfänglich aus EU-Haushaltsmitteln getragen. Darüber hinaus fand im Jahr 2014 ein Informationsaustausch mit der Hauptabteilung zur Bekämpfung des Schmuggels und der Organisierten Kriminalität (KOM) zum Themenbereich „Rauschgiftbekämpfung“ statt. Die Kosten für diese Maßnahme beliefen sich auf 258,28 Euro und wurden aus Haushaltsmitteln des Bundeskriminalamtes, Titel 0624 68701, getragen. Bundespolizei: Zu den einzelnen Maßnahmen der Bundespolizei wird auf die Antworten der Bundesregierung zu den Fragen 9 ff. auf die Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. zu Polizei- und Zolleinsätzen im Ausland, Bundestagsdrucksachen 17/14570, 18/154, 18/676, 18/2286 und 18/3979) verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6480 Hierzu gab es folgende finanziellen Aufwendungen: 2013: 6 112,32 Euro aus Titel 0602 687 891 5 169,70 Euro aus Titel 0625 532 05 (Twinning-Ausgabentitel) 2014: 1 959,70 Euro aus Titel 0610 687070 (vormals 0602 687891) Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder: Im Jahr 2013 gab es im Rahmen der Ausbildungshilfe zwei Erfahrungsaustausche zur Arbeit mit und in der Bereitschaftspolizei (Kosten: 9 950,22 Euro) sowie ein Seminar zum Thema „Aufbau und Fortbildung im Projekt ‚Community Police‘ (Gemeindepolizei)“ (Kosten: 5 020,10 Euro). Diese Maßnahmen wurden aus dem BMI-Haushaltstitel 0602 687 891 finanziert. In allen Schulungen, Seminaren und Hospitationen werden den Teilnehmern insbesondere die Wahrung der Menschenrechte, die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit jeder polizeilichen Maßnahme als Grundvoraussetzung rechtstaatlichen Handelns und die volle gerichtliche Überprüfbarkeit jedes polizeilichen Agierens vermittelt. 15. Welche Ausrüstung, die auch militärisch relevant sein könnte und somit in Teil I Abschnitt A der Ausfuhrliste – Anhang zur Außenwirtschaftsverordnung oder in Anhang I der EG-Dual-Use-Verordnung – EG Nr. 428/2009 genannt werden, sowie Ausrüstung, die auch zur Folter verwendet werden könnte, wie zum Beispiel bestimmte Hand- und Fußfesseln, die somit in Anhang III der Anti-Folter-Verordnung – EG Nr. 1236/2005 aufgeführt werden , sind in den Jahren 2007 bis 2012 aus Deutschland in die Türkei exportiert worden (bitte entsprechend nach Umfang und Warenwert der Ausrüstungsgegenstände sowie unter Angabe der Hersteller auflisten)? Hier können keine Angaben im Sinne der Fragestellung gemacht werden, da eine zentrale statistische Erfassung der tatsächlichen Ausfuhren für sonstige Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter nicht erfolgt. Zurzeit wird geprüft, ob ein Gesamtwert der tatsächlichen Ausfuhren von sonstigen Rüstungsgütern ermittelt werden kann. Bezüglich erteilter Genehmigungen für sonstige Rüstungsgüter wird auf die jeweiligen Rüstungsexportberichte verwiesen . Im fraglichen Zeitraum wurden Genehmigungen zum Export von Waren der Güterliste zur Dual-use-Verordnung im Gesamtwert von rd. 545 Mio. Euro erteilt. Dabei handelte es sich überwiegend um Werkzeugmaschinen und deren Ersatzteile und Zubehör sowie um Chemikalien und elektronische Messgeräte. Im fraglichen Zeitraum wurden Genehmigungen zum Export von Waren der Güterliste zur Anti-Folter-Verordnung im Gesamtwert von rd. 421 000 Euro erteilt. Dabei handelte es sich um Schlaf- und Narkosemittel. Das Bundeskriminalamt lieferte im Jahr 2008 im Rahmen der Ausstattungshilfe zwei Sprengstoffspürhunde zu Zuchtzwecken an die Generalsicherheitsdirektion (GSD) Ankara. Die entstandenen Kosten in Höhe von 10 000 Euro wurden aus Haushaltsmitteln des Bundeskriminalamtes, Titel 0624 68701, getragen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6480 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 16. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die in den Jahren 2013, 2014 und 2015 gelieferte Polizeiausrüstung (Helme und andere Schutzkleidung , Schilder, Handschellen, Funkgeräte, Fahrzeuge, Waffen), so genannte weniger letale Waffen, insbesondere Wasserwerfer, deren Komponenten und chemische Reizstoffe (Tränengas etc.) und IT-Technologie, die sich für die Überwachung des Internets und der Telekommunikation und deren Zensur eignen (bitte entsprechend der Jahre getrennt auflisten)? Hier können keine Angaben im Sinne der Fragestellung gemacht werden, da eine zentrale statistische Erfassung der tatsächlichen Ausfuhren für sonstige Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter nicht erfolgt. Im angefragten Zeitraum wurden nach bisherigen Erkenntnissen für den Bereich der sonstigen Rüstungsgüter sechs Genehmigungen im Wert von 6,8 Mio. Euro an die türkische Polizei/ Gendarmerie erteilt. Gegenstand der Genehmigungen waren Bestandteile von ballistischen Schutzwesten, LKW mit militärischer Ausstattung und Splitterschutzanzüge für Entschärfungsaufgaben. Im fraglichen Zeitraum wurden Genehmigungen zum Export von Polizeiausrüstung der Güterliste zur Dual-use-Verordnung im Gesamtwert von rd. 1,86 Mio. Euro erteilt. Dabei handelte es sich um Funktechnik und Schutzwesten, nicht aber um Überwachungstechnik. Es wird darauf hingewiesen, dass die Lieferung von Waffen, Munition, Hilfsmitteln des unmittelbaren Zwangs sowie nachrichtendienstlichem Gerät im Rahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe des Bundeskriminalamtes ausgeschlossen ist. Das Bundeskriminalamt prüft vor Gewährung von Unterstützungsmaßnahmen immer den Aspekt einer möglichen missbräuchlichen Verwendung im Sinne der „Dual-use“-Problematik. 17. Wann und im Rahmen welcher Veranstaltungen haben sich seit dem Jahr 2013 Delegationen der türkischen Regierung (Militärdelegationen bzw. Delegationen, die auf Sicherheitskooperation, Rüstungskooperation o. Ä. ausgerichtet waren) auf Einladung der Bundesregierung bzw. von Bundesministerien und anderer Bundesbehörden und Dienststellen in Deutschland aufgehalten (bitte entsprechend der Jahre auflisten), und welche Rüstungsgüter wurden den Angehörigen der jeweiligen Delegationen dabei von der Bundeswehr oder anderen Sicherheitsorganen der Bundesrepublik Deutschland vorgeführt (bitte entsprechend der Jahre auflisten)? 1. Bundesministerium des Innern: Hinsichtlich der Maßnahmen im Rahmen der Polizeilichen Aufbauhilfe wird auf die Antwort zu Frage 14 verwiesen. Darüber hinaus fanden im genannten Zeitraum weitere Arbeitsbesuche statt: 2013 10. bis 23. März 2013 Besuch zweier Vertreter des türkischen Departments of Cyber Crime im BKA im Rahmen einer Hospitation zur Arbeit des BKA (Zuständigkeiten, Kooperationen und Herausforderungen) 8. April 2013 Gespräch des BKA Präsidenten mit dem türkischen Botschafter in Berlin 9. bis 11. April 2013 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6480 Fachgespräche zwischen BKA, Abteilung Staatsschutz, und dem Nationalen Nachrichtendienst der Türkei (İstihbarat) 17. April 2013 Studienbesuch einer zwölfköpfigen türkischen Delegation im Rahmen des EUTAIEX - Programmes (Technical Assistance and Information Exchange Instrument ) zum Themenbereich „Vermögensabschöpfung“ beim Bundeskriminalamt 26. bis 28. August 2013 Deutsch-türkische Konsultationen auf ministerieller Ebene im Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln 9. September 2013 Besuch des Gemeinsamen Terrorismusabwehrzentrums durch den zuständigen türkischen Staatssekretär 23. bis 25. September 2013 Besuch des damaligen Leiters der Hauptabteilung zur Bekämpfung des Schmuggels und der Organisierten Kriminalität (KOM) bei der Abteilung SO 11. bis 15. November 2013 Studienbesuch türkischer Mitarbeiter von Polizei und Justiz im Rahmen des EU-Twinning Projektes „Strengthening Capacities against Cybercrime“ in Wiesbaden (BKA) und Frankfurt/Main (Generalstaatsanwaltschaft). Inhalte waren Einblicke in die BKA-Aktivitäten hinsichtlich der Cybercrime-Bekämpfung sowie wesentliche Zusammenarbeitsaspekte auf nationaler und internationaler Ebene. 29. November 2013 Besuch des Polizeiattachés der türkischen Botschaft in Berlin bei der Abteilung SO zu den Themenbereichen „Rauschgiftbekämpfung“ und „Betrugsdelikte“ 2014 18. November 2014 Besuch von Vertretern der Hauptabteilung zur Bekämpfung des Schmuggels und der Organisierten Kriminalität (KOM) bei der Abteilung SO im Rahmen der Initiative „Big Tree“ zum Thema „Rauschgiftbekämpfung“. 2015 16. bis 18. September 2015 Besuch von vier Mitarbeitern des Nationalen Nachrichtendienst der Türkei (İstihbarat ) im Gemeinsamen Internetzentrum (GIZ) in Berlin Bei keinem dieser Arbeitsbesuche wurden Rüstungsgegenstände vorgeführt. 2. Bundesministerium der Verteidigung: 2013 - Deutsch-Türkische Stabsgespräche zum Militärpolitischen Austausch. Es wurden keine Rüstungsgüter vorgeführt. - Im Rahmen von F&T-Gesprächen (Forschung & Technologie) des Wehrwissenschaftlichen Instituts für Schutztechnologien (WIS) in Munster hat eine Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6480 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode türkische Delegation das Institut besucht. Es wurden keine Rüstungsgüter vorgeführt. - Militärische Vertreter der Türkischen Verbindungsstelle beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr besuchten das Lufttransportgeschwader 61 in Penzing. Anlass war das bekundete Interesse der Türkei am Kauf von Luftfahrzeugen (Lfz) des Typs C-160 Transall. Neben dem Lfz C - 160 wurden der Delegation die Wartungsstaffel, die Instandsetzungsstaffel sowie die Geräteinstandsetzung vorgestellt. 2014 - Deutsch-Türkische Stabsgespräche zum Militärpolitischen Austausch. Es wurden keine Rüstungsgüter vorgeführt. - Der türkische Vize-Verteidigungsminister, Hasan Kemal Yardımcı, besuchte die Internationale Luftfahrtausstellung in Berlin und führte an deren Rande ein Gespräch mit Vertretern des Bundesministeriums der Verteidigung. - Bei der Internationalen Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) 2014, die in Kooperation vom Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie e.V. und der Messe Berlin GmbH veranstaltet wurde, war die Bundeswehr der größte Einzelaussteller. Das Partnerland der ILA 2014 war die Türkei. Die Partnerlandabsprachen erfolgten zwischen dem Partnerland und den Veranstaltern . 2015 - Deutsch-Türkische Stabsgespräche zum Militärpolitischen Austausch. Es wurden keine Rüstungsgüter vorgeführt. 18. Wie viele und welche Angehörigen der türkischen Streitkräfte waren und sind an welchen Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr, wie beispielsweise dem Lehrgang internationaler Generalstabs- und Admiralstabsdienst (LGAI), seit dem Jahr 2013 beteiligt (bitte entsprechend der Jahre mit Lehrgangsbereichen getrennt auflisten) Eine Beteiligung von Angehörigen der türkischen Streitkräfte an Ausbildungsprogrammen der Bundeswehr erfolgt in sehr geringem Umfang. Als NATO-Partner erhält die Türkei ein jährliches Angebot zur Teilnahme mit einem Offizier des Heeres am Lehrgang Generalstabs-/Admiralstabsdienst National (LGAN). Seitens der Türkei wurden diese Angebote im Jahr 2013 und im Jahr 2015 für den jeweils zweijährigen Lehrgang Generalstabs-/Admiralstabsdienst National angenommen. 19. Inwieweit erwägt die Bundesregierung, im Rat der Europäischen Union die Initiative zu ergreifen, um den Export von zur internen Repression verwendbarer Ausrüstungen durch die EU-Mitgliedstaaten in die Türkei zu sanktionieren ? Das Risiko des Missbrauchs zur internen Repression ist Gegenstand der Abwägung jeder Ausfuhrgenehmigungsentscheidung. Gemäß dem Gemeinsamen Standpunkt der EU und den Politischen Grundsätzen wird eine Ausfuhrgenehmigung verweigert, wenn eindeutig das Risiko besteht, dass die zur Ausfuhr bestimmten Güter im Empfängerland zur internen Repression benutzt werden könn- Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/6480 ten. Über die Anwendung der Entscheidungskriterien des Gemeinsamen Standpunktes und darauf beruhende Ablehnungsentscheidungen tauscht sich die Bundesregierung regelmäßig mit anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Rahmen der entsprechenden Ratsarbeitsgruppe aus. 20. Wer waren die Abnehmer bzw. Empfänger der über 600 aus Deutschland in den Jahren 2011 und 2012 in die Türkei gelieferten Scharfschützengewehre der Marke Steyr SSG08 (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage: Arbeitsnummer 9-98)? Beim Empfänger handelt es sich um die türkische Polizei. 21. Wer waren die deutschen Lieferanten der über 600 aus Deutschland in den Jahren 2011 bis 2012 in die Türkei gelieferten Scharfschützengewehre der Marke Steyr SSG08 (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage: Arbeitsnummer 9-98)? Bei dem exportierenden Unternehmen handelt es sich um die Kilic Feintechnik GmbH. 22. Wer waren die Abnehmer bzw. Empfänger der zehn aus Deutschland im Jahr 2014 in die Türkei gelieferten Scharfschützengewehre der Marke HK G28 (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage: Arbeitsnummer 9-98)? Beim Empfänger handelt es sich um die türkischen Streitkräfte. 23. Wer waren die deutschen Lieferanten der zehn aus Deutschland im Jahr 2014 in die Türkei gelieferten Scharfschützengewehre der Marke HK G28 (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage: Arbeitsnummer 9-98)? Bei dem exportierenden Unternehmen handelt es sich um die Heckler & Koch GmbH. 24. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, zu welchem Zweck die über 600 an die Türkei gelieferten Scharfschützengewehre der Marke Steyr SSG08 und SSG04 aus Deutschland in die Türkei exportiert wurden (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage: Arbeitsnummer 9-98)? Der Bundesregierung ist bekannt, dass die 600 Scharfschützengewehre der Marke Steyr SSG 08 für staatliche Zwecke beschafft worden sind. Die Präzisionsbüchse der Marke Steyr SSG04 wurde von einem Jagdhändler zu Jagdzwecken verkauft. 25. Inwieweit ist der Bundesregierung bekannt, zu welchem Zweck die zehn an die Türkei gelieferten Scharfschützengewehre der Marke HK G28 aus Deutschland in die Türkei exportiert wurden (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage: Arbeitsnummer 9-98)? Der Bundesregierung ist bekannt, dass die Scharfschützengewehre für staatliche Zwecke beschafft worden sind. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6480 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 26. Wann wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die entsprechenden Gewehre des Typs SSG 04 und SSG 08 aus der Republik Österreich importiert (Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage: Arbeitsnummer 9-98), und wer waren die Empfänger? Der Bundesregierung liegen dazu Erkenntnisse aus dem EU-Meldedienst (Artikel 11, Absatz 3 der Richtlinie 91/477/EWG) vor, die den legalen Waffenhandel innerhalb der Europäischen Union abbilden und folgende zwei Einfuhren von Scharfschützengewehren STEYR SSG 08 aus der Republik Österreich in die Bundesrepublik Deutschland aufzeigen: 17. Oktober 2011 500 Stück SSG08, Kal. 308 Win 30. November 2011 100 Stück SSG08, Kal. 308 Win Empfänger beider Lieferungen war die Kilic Feintechnik GmbH. 27. Wurden diese Waffen nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland wiederverkauft? Es liegen keine Erkenntnisse vor, dass diese Waffen innerhalb der Bundesrepublik weiterverkauft wurden. Die Kilic Feintechnik GmbH hat im Oktober 2011 die Ausfuhr von 600 Scharfschützengewehren STEYR SSG08 an die türkische Polizei beantragt. Dem Antrag wurde stattgegeben, eine Ausfuhrgenehmigung wurde erteilt. 28. Zu welchem Zweck wurden nach Kenntnis der Bundesregierung diese Waffen aus der Republik Österreich in die Bundesrepublik Deutschland importiert , und warum wurden diese Waffen binnen weniger Jahre wieder reexportiert ? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 29. Welche geeigneten Dokumente, wie Endverbleibserklärungen, weitergehende Erläuterungen des Empfängers zum beabsichtigten Verwendungszweck , technischen Unterlagen oder Internationalen Einfuhrbescheinigungen (International Import Certificates), hat sich die Bundesregierung im Einzelnen von den Endempfängern der über 600 Scharfschützengewehre der Marken Steyr SSG08 und SSG04 sowie HK G28 vorlegen lassen? Die Genehmigungen wurden auf der Basis vorliegender, den Anforderungen entsprechender amtlicher Endverbleibserklärungen der jeweiligen Empfänger und zusätzlicher Erläuterungen zu den Empfängern erteilt. 30. Liegen der Bundesregierung Anhaltspunkte bzw. (nachrichtendienstliche) Erkenntnisse dafür vor, dass die betreffenden Waffen von Sicherheitskräften der Türkei verwendet wurden oder verwendet werden? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 31. Inwieweit hat die Bundesregierung die Ausfuhr der Scharfschützengewehre nur unter der Auflage genehmigt, dass die gelieferten Waffen nicht an bzw. in bestimmte Regionen der Türkei geliefert werden dürfen? Die Genehmigungen wurden mit keiner Auflage versehen, dass die gelieferten Waffen nicht an bzw. in bestimmte Regionen der Türkei geliefert werden dürfen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/6480 32. Inwieweit ist die deutsche Botschaft in der Türkei gebeten worden, Kontakt mit dem türkischen Außenministerium aufzunehmen, um die Einhaltung der Endverbleibsbestimmungen bezüglich der Scharfschützengewehre zu prüfen ? Es hat bisher keinen Anlass gegeben, die Deutsche Botschaft Ankara zu bitten, Kontakt mit dem türkischen Außenministerium hinsichtlich der Einhaltung der Endverbleibsbestimmungen bezüglich der Scharfschützengewehre aufzunehmen. Die Bundesregierung führt bezüglich zu exportierender Rüstungsgüter eine Ex-ante-Prüfung zum Endverbleib durch. Wenn Zweifel am gesicherten Endverbleib beim Empfänger bestehen, werden Ausfuhranträge abgelehnt. Zusätzlich hat die Bundesregierung kürzlich Eckpunkte zur Einführung von so genannten Post-Shipment-Kontrollen beschlossen, deren Umsetzung derzeit zwischen den Ressorts abgestimmt wird. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . 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