Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 26. Oktober 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6490 18. Wahlperiode 28.10.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Ebner, Steffi Lemke, Nicole Maisch, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/6169 – Folgen aus der Gefährdung von Bestäubern und der Umwelt durch Neonikotinoide und andere Pestizidwirkstoffe V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Neonikotinoide sind eine Gruppe hochtoxischer Insektizidwirkstoffe, die seit ungefähr 20 Jahren in der Landwirtschaft und im Gartenbau im steigenden Umfang eingesetzt werden. Eine weiterhin wachsende Zahl wissenschaftlicher Studien belegt, dass Neonikotinoide und weitere systemisch wirkende Pestizidwirkstoffe gravierende und vielfältige ökologische Risiken beinhalten. Die Nervengifte wirken sich auch in sehr geringen, nicht akut zum Tode führenden (subletalen ) Mengen negativ auf Bienen, Wildbienen und andere Nichtzielorganismen aus. Auch für den Herbizidwirkstoff Glyphosat wurden inzwischen in einer aktuellen Studie ähnliche Effekte auf Bienen festgestellt. Der wissenschaftliche Kenntnisstand zu den erheblichen ökologischen Gefährdungen durch Neonikotinoide wird sowohl im aktuellen Expertenbericht des Wissenschaftlichen Europäischen Beirats der Wissenschaftsakademien in Europa (European Academies Science Advisory Council, EASAC) als auch im umfassenden Bericht (WIA) der „Task Force on Systemic Pesticides“ dokumentiert. Die EU-Behörde (EU: Europäische Union) für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat inzwischen offiziell sowohl bei der Anwendung von drei Neonikotinoiden und Fipronil als Beizmittel als auch als Spritzmittel erhebliche Risiken bzw. (aufgrund von Datenlücken) nicht auszuschließende Gefährdungen von Nichtzielorganismen festgestellt. Vor diesem Hintergrund haben die EU-Mitgliedstaaten im Oktober 2013 Anwendungsbeschränkungen für die Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid, Thiamethoxam und das ebenfalls systemisch wirkende Fipronil in bienenattraktiven Kulturen erlassen. Die Überprüfung der Notwendigkeit dieses Teilverbots durch die EFSA soll bis zum Jahresende 2015 abgeschlossen werden. Auf Basis dieser Evaluierung wird über eine Beibehaltung oder Aufhebung der Anwendungsbeschränkungen entschieden. Der fortschreitende wissenschaftliche Kenntnisstand zu den Auswirkungen der Neonikotinoide sowie Fipronil und die Hinweise auf die Bienengefährlichkeit anderer Substanzen, wie des Herbizidwirkstoffs Glyphosat, werfen weitere Fragen auf, insbesondere in Bezug auf Konsequenzen für die Risikobewertung, die Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6490 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Notwendigkeit weitergehender Anwendungsbeschränkungen, den realen Ertragsnutzen der Wirkstoffe, Reduktionsstrategien und Alternativen beim Pflanzenschutz sowie das Verhalten der Bundesregierung in diesen Zusammenhängen . 1. Wie viele Tonnen Neonikotinoide sowie Fipronil, getrennt nach Wirkstoffen , sind nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2008 bis 2014 in Deutschland hergestellt worden (bitte tabellarisch nach einzelnen Wirkstoffen und Jahren auflisten)? Der Bundesregierung liegen im Rahmen des Pflanzenschutzmittelrechts keine Kenntnisse über in Deutschland hergestellte Mengen von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen vor. Eine Meldepflicht bezüglich der hergestellten Mengen ist im Pflanzenschutzrecht nicht vorgesehen. Hingegen besteht nach § 64 des Pflanzenschutzgesetzes eine Meldepflicht für an inländische Empfänger in Verkehr gebrachte oder ausgeführte Mengen von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen . Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlicht hierzu jährlich einen Bericht unter Beachtung der gesetzlichen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Zulassungsinhaber gemäß § 30 des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Daher kann die Bundesregierung lediglich über die Summe der Absatzmenge aller Neonikotinoid-Wirkstoffe Auskunft geben. Der Wirkstoff Fipronil wurde ausschließlich im Rahmen von Zulassungen für Notfallsituationen gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in Verkehr gebracht; in diesen Fällen begrenzt das BVL die Abgabemenge mit dem Bescheid. Absatzmengen in Deutschland in t Wirkstoff 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Neonikotinoide* 258 280 257 295 342 200 207 Fipronil 0 0 0,5 0,6 0,5 0,6 0,8 *Acetamiprid, Clothianidin, Imidacloprid, Thiacloprid und Thiamethoxam 2. Wie viele Tonnen Neonikotinoide sowie Fipronil sind im Zeitraum der Jahre 2008 bis 2014 exportiert und wie viele Tonnen importiert worden (bitte tabellarisch nach einzelnen Wirkstoffen und Jahren auflisten)? Der Bundesregierung liegen im Rahmen des Pflanzenschutzmittelrechts keine Kenntnisse über die Ausfuhr reiner oder technischer Wirkstoffe vor. Hierzu ist im Pflanzenschutzrecht keine Meldepflicht vorgesehen. Gemäß § 64 des Pflanzenschutzgesetzes besteht eine Meldepflicht für die Ausfuhr von Wirkstoffen in formulierten Pflanzenschutzmitteln. Die Daten der betreffenden Wirkstoffe sind in folgender Tabelle dargestellt. Ausfuhren aus Deutschland in t Wirkstoff 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Neonikotinoide* 952 1276 1410 2067 2100 2385 2269 Fipronil 2,5-10 2,5-10 2,5-10 2,5-10 1,0-2,5 2,5-10 <1 *Acetamiprid, Clothianidin, Imidacloprid, Thiacloprid und Thiamethoxam Für die Einfuhr von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen besteht keine Meldepflicht im Rahmen des Pflanzenschutzrechts. Diese Mengen bilden einen Teil der in Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6490 Deutschland in Verkehr gebrachten Mengen, insofern wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. Wie viele Tonnen Neonikotinoide wurden im Zeitraum von 2008 bis 2014 im Inland abgesetzt (bitte tabellarisch nach einzelnen Wirkstoffen und Jahren auflisten)? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. 4. Wie viele Tonnen Neonikotinoide, Fipronil und Glyphosat wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zeitraum der Jahre 2008 bis 2014 in Produkten (Saatgutbeizung, Granulat, Spritzanwendungsmittel etc.) für landwirtschaftliche Betriebe eingesetzt, und wie viele Tonnen werden in Produkten für nichtberufliche Verwender (Privatgärten etc.) verarbeitet (bitte tabellarisch nach einzelnen Wirkstoffen und Jahren auflisten)? Die Pflicht zur Meldung der Absatzmengen getrennt nach beruflichen und nichtberuflichen Verwendern gemäß § 64 besteht seit Inkrafttreten des Pflanzenschutzgesetzes am 14. Februar 2012. In der folgenden Tabelle sind die gemeldeten Angaben dargestellt. Absatzmengen in Deutschland in t Wirkstoff 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 Neonikotinoide* B** 258 280 257 295 339 198 206 NB*** 2,6 2,2 1,6 Fipronil B 0 0 0,5 0,6 0,5 0,6 0,8 NB 0 0 0 Glyphosat B 7608 3960 5007 5359 5941 4991 5330 NB 40 73 95 * Acetamiprid, Clothianidin, Imidacloprid, Thiacloprid und Thiamethoxam ** für berufliche Verwender *** für nicht-berufliche Verwender 5. Plant die Bundesregierung die Einführung einer gesetzlichen Verpflichtung zur Meldung der zur Saatgutbehandlung eingesetzten Pestizidwirkstoffmengen , und wenn nein, warum nicht? Pflanzenschutzmittel zur Saatgutbehandlung unterliegen der Meldepflicht gemäß § 64 des Pflanzenschutzgesetzes. Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6490 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Falls aufgrund mangelnder Daten keine Mengenaufschlüsselung nach Neonikotinoidwirkstoffen , Fipronil und Glyphosat und deren Einsatzbereichen (Fragen 1 bis 4) möglich sein sollte, welche Verbesserungen bzw. Initiativen plant die Bundesregierung für eine genauere statistische Erfassung der eingesetzten Wirkstoffmengen, damit zukünftig eine verlässliche Datengrundlage für Reduktionsmaßnahmen und im Hinblick auf eine Weiterentwicklung des Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Verfügung steht? Auf die Antworten zu den Fragen 1 bis 4 wird verwiesen. Die aktuell zur Verfügung stehende Datengrundlage wird als ausreichend betrachtet. 7. Mit welchen konkreten Beiträgen zur Risikoforschung unterstützt der Bund die fachliche Überprüfung der bestehenden Anwendungsbeschränkungen für Neonikotinoide sowie Fipronil durch die EFSA und damit das Ziel (entsprechend der Aussage des Bundesministers für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt), dass dieser Prozess „schnellstmöglich zum Abschluss“ kommt (www.topagrar.com/news/Acker-Agrarwetter-Ackernews-Schmidtsagt -Ueberpruefung-des-Neonicotinoid-Verbots-zu-1758179.html)? Die Ressortforschung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) arbeitet auf wissenschaftlicher Grundlage an der Weiterentwicklung des integrierten Pflanzenschutzes einschließlich der Schädlingsbekämpfung. Dies schließt Aspekte der Auswirkungen von Pflanzenschutzmaßnahmen auf den Naturhaushalt ein. In einem Projekt des Julius Kühn-Institutes (JKI) zum Rapsanbau, mit und ohne Saatgutbehandlung mit dem Wirkstoff Clothianidin, wurden in den Jahren 2014 und 2015 die Auswirkungen auf im Bereich der Versuchsfelder platzierte Honigbienen , Hummeln und eine Wildbienenart untersucht. In der vorläufigen Auswertung kommt das JKI zum Schluss, dass durch den Rapsanbau mit oder ohne neonikotinoide Saatgutbehandlung keine signifikanten Effekte auf die geprüften Bestäuberarten festzustellen waren. Eine Überprüfung der Relevanz der durch das JKI festgestellten Erkenntnisse für die Bewertung der Risiken für wildlebende Bestäuberinsekten, durch das hierfür zuständige Umweltbundesamt (UBA) hat noch nicht stattgefunden. Darüber hinaus befasst sich die Ressortforschung seit dem Jahr 2008 mit Fragen der Qualität der Saatgutbehandlung und der Auswirkung von Beizstäuben auf Bestäuber . Die gewonnenen Erkenntnisse geben Aufschluss für die Risikobewertung von behandeltem Saatgut für Bienen und andere Bestäuber. Gleichzeitig tragen sie zur Verbesserung der Qualität des behandelten Saatgutes bei. 8. Über welche Erkenntnisse zu möglichen Risiken für die menschliche Gesundheit durch den Einsatz von Neonikotinoiden sowie Fipronil verfügt die Bundesregierung angesichts der Aussage von Bundesminister Christian Schmidt, dass bei der Risikobewertung dieser Wirkstoffe der Schutz der menschlichen Gesundheit und der Tiere absolute Priorität haben müssen (www.topagrar.com/news/Acker-Agrarwetter-Ackernews-Schmidt-sagtUeberpruefung -des-Neonicotinoid-Verbots-zu-1758179.html)? Ein Pflanzenschutzmittel wird nur zugelassen, wenn durch die bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels keine schädlichen Auswirkungen für die Gesundheit von Mensch und Tier zu befürchten sind. Außerdem darf es keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben. Ungeachtet dessen hat das BMEL die Europäische Kommission um Überprüfung der toxikologischen Grenzwerte zu Acetamiprid und Imidacloprid im durch die Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6490 Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 vorgesehenen EU-Verfahren gebeten, da die Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) vorgeschlagen hat die relevanten Grenzwerte in der toxikologischen Bewertung abzusenken. Noch nicht abschließend geprüfte amerikanische Studien zur Entwicklungsneurotoxizität haben die Experten hierzu veranlasst. 9. Wird aktuell vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen (wie etwa Notfallzulassungen ) für aktuell in der EU nicht erlaubte Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln auf Basis der vom Teilverbot erfassten Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid, Thiathoxam sowie Fipronil erwogen, und wenn ja, für welche Formulierungen bzw. Kulturen und mit welchen jeweiligen Begründungen? Bislang wurden Anträge auf Notfallzulassungen gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 von Pflanzenschutzmitteln mit den oben genannten Wirkstoffen zur Saatgutbehandlung, die von der Verordnung (EU) Nr. 485/2013 beschränkt sind, vom BVL abgelehnt. Auch künftige Anträge wird das BVL gemäß der rechtlichen Vorschriften in jedem Einzelfall prüfen. Notfallzulassungen für Fipronil-haltige Pflanzenschutzmittel wurden in den letzten zwei Jahren nur für das Pflanzenschutzmittel Goldor Bait zur Bekämpfung des Drahtwurms in Kartoffeln auf Flächen mit Starkbefall erteilt. Es handelt sich um eine Granulatanwendung. Das BVL hat die Zulassung ausgesprochen, weil auf den Starkbefallsflächen ein erheblicher Schaden droht, alternative Bekämpfungsmöglichkeiten fehlen und keine Risiken für die Gesundheit zu erwarten sind. Die Verwendung der Pflanzenschutzmittel mit den oben genannten Wirkstoffen wird im Rahmen von Versuchszwecken gemäß Artikel 54 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in verschiedenen Kulturen genehmigt. Dabei hat das BVL die Genehmigung mit entsprechenden Auflagen verbunden, um schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier einschließlich Bienen oder unvertretbare Auswirkungen auf den Naturhaushalt zu verhindern. 10. Unterstützt die Bundesregierung die Initiative der französischen Umweltministerin Ségolène Royal zur Ausweitung bzw. Verschärfung des in der EU geltenden Teilverbots für Neonikotinoide sowie Fipronil (www.developpe ment-durable.gouv.fr/IMG/pdf/2015-05-20_DP_Abeilles.pdf, S. 4), und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung unterstützt die Europäische Kommission dabei, die Überprüfung der bestehenden europarechtlichen Beschränkungen für Neonikotinoide und die erneute Risikobewertung auf wissenschaftlicher Grundlage durchzuführen , um den Schutz von Bienen und anderen Bestäubern weiter zu verbessern und neuen Erkenntnissen und Entwicklungen im Pflanzenschutz Rechnung zu tragen. Die Bundesregierung hat bereits seit der Aussaat 2009 die Verwendung der genannten Neonikotinoide zur Saatgutbehandlung bei Mais verboten. Auch für Wintergetreide stehen Neonikotinoide für die Saatgutbehandlung seitdem nicht mehr zur Verfügung. Ergänzend zur Nichtzulassung der genannten Wirkstoffe zur Saatgutbehandlung bei Getreide in Deutschland hat die Bundesregierung auch das Verbringen und die Aussaat von mit Neonikotinoiden behandeltem Wintergetreide untersagt. Bereits im Jahr 2009 wurde zusammen mit den Saatgutproduzenten ein Qualitätssicherungssystem eingeführt, um die Entstehung von Stäuben sowohl bei der Saatgutbehandlung als auch bei der Aussaat zu minimieren. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6490 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Aus dem in der Frage zitierten Bericht des französischen Umweltministeriums geht hervor, dass Frankreich nach eigener Einschätzung seit Juni 2012 eine Vorreiterrolle im Bienenschutz gespielt habe, indem ein Verbot zur Verwendung des Saatgutbehandlungsmittels Cruiser OSR für Rapssaatgut ausgesprochen wurde. Trotz der Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 485/2013 sei die Verwendung der Neonikotinoide Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam in Frankreich nicht reduziert worden. Nach genanntem Bericht betragen die Verluste von Bienenvölkern in Frankreich bis zu 60 Prozent. Die Daten zu Winterverlusten bei Honigbienen, die im Rahmen des deutschen Bienenmonitorings erfasst werden, weisen für Deutschland Raten zwischen 9,9 Prozent und 13,3 Prozent für die Jahre 2010 bis 2013 aus. Die im Rahmen des EPILOBEE-Projektes EU-weit erhobenen saisonalen Verluste und Überwinterungsverluste bei Bienen weisen für Deutschland grundsätzlich niedrigere Verlustraten aus als für Frankreich. 11. Plant die Bundesregierung konkrete Maßnahmen und beschränkende Vorgaben mit dem Ziel einer Reduktion des Einsatzes von Neonikotinoiden nach dem Vorbild von Regulierungen, wie sie in der kanadischen Provinz Ontario erlassen wurden (www.news.ontario.ca/ene/en/2015/06/regulatingneonicotinoids .html), und wenn nein, warum nicht? Die skizzierten Maßnahmen in der kanadischen Provinz Ontario betreffen die Verwendung von mit Neonikotinoiden behandeltem Mais- und Sojasaatgut. Wie in der Antwort zu Frage 10 ausgeführt, dürfen in Deutschland bereits seit der Saison 2009 die genannten Neonikotinoide nicht mehr für die Saatgutbehandlung von Mais verwendet werden. Der Anbau von Soja ist in Deutschland bislang unbedeutend ; Zulassungen entsprechender Saatgutbehandlungsmittel liegen nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen. 12. Welche Erkenntnisse (inkl. Mengendaten) liegen der Bundesregierung über den Einsatz von Substituten (andere Wirkstoffe bzw. andere Pflanzenschutzmaßnahmen ) für die drei Neonikotinoidwirkstoffe mit eingeschränkter Zulassung vor? Nach den Erkenntnissen des JKI sowie Informationen der landwirtschaftlichen Verbände und der zuständigen Stellen der Länder werden seit dem mit Neonikotinoiden behandeltes Rapssaatgut für die Aussaat im Spätsommer/Herbst 2014 nicht mehr zur Verfügung steht vermehrt Pyrethroid-haltige Pflanzenschutzmittel im Rapsanbau angewendet. Erste Schätzungen gehen davon aus, dass trotz zunehmend genutzter ackerbaulicher Maßnahmen wie dichterer Aussaat zu möglichst spätem Zeitpunkt sowie weiter Fruchtfolge circa eine Million Hektar im Raps behandelt wurden. Wie in der Antwort zu Frage 10 ausgeführt, sind die in Rede stehenden Neonikotinoide für die Saatgutanwendung in Getreide in Deutschland seit längerem nicht mehr zugelassen. In der Folge werden im Herbst durchschnittlich 300 000 Hektar Getreideanbaufläche mit Pyrethroiden behandelt. Der stärkere Blattlausbefall in Getreide im Herbst 2014 erforderte allerdings eine Ausweitung der behandelten Flächen auf mehr als 700 000 Hektar. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6490 13. Mit welchen konkreten Maßnahmen (insbesondere im Bereich der praxisorientierten Agrarforschung) sorgt die Bundesregierung für den Fall vor, dass die EFSA bzw. die Europäische Kommission auch zukünftig eine Beibehaltung des geltenden Teilverbots für Neonicotinoid-Wirkstoffe sowie Fipronil für geboten erachten und in der Folge die Verfügbarkeit alternativer Pflanzenschutz - bzw. Bewirtschaftungsmethoden bei einzelnen Kulturen, wie insbesondere bei Raps, notwendig werden wird? Im Auftrag der Bundesregierung arbeitet die Ressortforschung des BMEL an Verbesserungen von Schadensprognosemodellen, die dazu beitragen sollen, den Pflanzenschutzmitteleinsatz stetig effizienter und gezielter zu machen. Darüber hinaus wird die Biologie des Rapserdflohs erforscht, um Grundlagen für die Entwicklung von Alternativen zu chemischen Bekämpfungsmaßnahmen zu erarbeiten . In einem laufenden Modell- und Demonstrationsvorhaben zum integrierten Pflanzenschutz werden innovative Verfahren erprobt. Diese werden durch intensives Monitoring und Beratung begleitet. Das Ziel einer aktuellen „Bekanntmachung über die Förderung von innovativen Vorhaben für einen nachhaltigen Pflanzenschutz“ ist es, innovative Verfahren zur Bekämpfung von Schadorganismen in landwirtschaftlichen Kulturen bereitzustellen . Die Entwicklung von alternativen zukunftsträchtigen Verfahren oder Techniken zur Regulierung von Schadorganismen oder die Erarbeitung von Kombinationsstrategien aus direkten und indirekten Maßnahmen zur Vorbeugung und Regulierung relevanter Schadorganismen im Rapsanbau (wie z. B. Rapserdfloh oder Kleine Kohlfliege) sind Bestandteil dieser Förderrichtlinie. Im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) wurden bereits vor dem Jahre 2010 Verfahren zur Regulierung tierischer Schaderreger im ökologischen Rapsanbau gefördert . Im Rahmen eines Projektes zur Entscheidungshilfe bis Ende des Jahres 2010 wurde die Resistenzproblematik beim Rapsglanzkäfer näher untersucht. 14. Inwiefern befürwortet die Bundesregierung eine dauerhafte Beibehaltung oder Ausweitung des Teilverbots von Neonikotinoiden auf bislang noch zugelassene Anwendungen vor dem Hintergrund der neuen EFSA-Risikobewertungen vom 26. August 2015 für die Anwendung der teilverbotenen Wirkstoffe Clothianidin, Imidacloprid und Thiamethoxam in Spritzmitteln, wonach auch diese Anwendungsform mit hohen Risiken für Bienen verbunden ist bzw. Gefährdungen nicht ausgeschlossen werden können (www.efsa.europa.eu/en/press/news/150826)? Die Prüfung der zitierten Schlussfolgerungen der EFSA zu den Risiken der in Rede stehenden Neonikotinoiden in Spritzmitteln durch die zuständigen Bewertungsbehörden ist noch nicht abgeschlossen. Zu Recht weist die EFSA auf den öffentlichen Aufruf zur Einreichung von Daten hinsichtlich neuer Erkenntnisse zu den in Rede stehenden Neonikotinoiden in Saatgutbehandlungsmitteln hin. Hieraus könnten sich neue Erkenntnisse für die Risikobewertung der Wirkstoffe ergeben. Die Bundesregierung wird darüber befinden, sobald die EFSA eine Bewertung vorgelegt hat, in die die Erkenntnisse des oben genannten öffentlichen Aufrufs eingeflossen sein werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6490 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Teilt das BfR (BfR: Bundesinstitut für Risikobewertung) die Risikobewertung der EFSA, und wenn nein, warum nicht? Die Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln für Bienen liegt nicht im Zuständigkeitsbereich des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). 16. Welchen Handlungsbedarf hinsichtlich der Regulierung von Neonikotinoiden leitet die Bundesregierung aus den Ergebnissen einer aktuell im Fachmagazin „Nature“ veröffentlichten amerikanisch-britischen Studie (Budge, Gartwaite et al., 2015) ab, wonach in Großbritannien ein statistischer Zusammenhang zwischen der Höhe der Bienenvölkerverluste und dem Einsatz von Imidacloprid beim Ölrapsanbau nachweisbar ist, dagegen aber statistisch über mehrere Jahre kein Effekt der Rapssaatbeizung mit Imicloprid auf die Erntehöhe oder den Gewinn von Landwirten festzustellen war (www.nature.com/articles/srep12574.pdf , S. 4 und 6)? Die Bundesregierung sieht zurzeit hinsichtlich der Regulierung von dem hier thematisierten neonikotinoiden Wirkstoff Imidacloprid im Rapsanbau keinen Handlungsbedarf , weil dessen Anwendung im Rapsanbau derzeit EU-weit nicht zugelassen ist. Grundsätzlich werden alle wissenschaftlichen Erkenntnisse im Rahmen der Wirkstoffgenehmigung oder Pflanzenschutzmittelzulassung berücksichtigt. 17. Wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Studie Konsequenzen für die Ausrichtung der bundeseigenen Forschung über Bienenvölkerverluste ziehen, etwa hinsichtlich des bisherigen Fokus auf die Varroa im Deutschen Bienenmonitoring? Wenn nein, warum nicht? Das Deutsche Bienenmonitoring ist eine systematische und wissenschaftlich durchgeführte Erfassung festgelegter Parameter über die Zeit. Es liefert seit dem Bienenjahr 2005/2006 bundesweite Daten zur Vitalität, Honigmenge sowie Erkrankungs - und Infektionsrate von Bienenvölkern. Das Bienenmonitoring erfasst die in Bienenstände eingetragenen Pflanzenschutzmittelmengen und die Belastung durch pathogene Mikroorganismen sowie das Auftreten der parasitär lebenden Milbe Varroa destructor. Durch das Bienenmonitoring werden Bund, Länder und Bienenhalter in die Lage versetzt, gezielte Maßnahmen zum Wohl der Bienen zu ergreifen. Vor diesem Hintergrund wird keine Notwendigkeit gesehen, aufgrund einzelner Studien Struktur und Ausrichtung des Deutschen Bienenmonitorings zu ändern. 18. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung angesichts der Ergebnisse einer südschwedischen Feldstudie (Rundlöf et al., 2015), wonach die Fortpflanzung bzw. der Bruterfolg von Hummeln und Mauerbienen in der Nähe von Rapsfeldern (Kultur unter Einsatz von mit Clothianidin gebeiztem Saatgut) massiv beeinträchtigt wird, und welche Feldstudien werden im Auftrag des Bundes zur Gefährdung von Wildbienen durch Neonikotinoide durchgeführt? Die zuständigen Bewertungsbehörden sind gehalten, alle gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Einfluss von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln zu berücksichtigen. Die Prüfung der Relevanz dieser Ergebnisse im Rahmen der in der Antwort zu Frage 14 beschriebenen Bewertung durch die EFSA, die auch das Risiko für Hummeln und Wildbienen umfassen wird, bleibt abzuwarten. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6490 Das BMEL hat die Europäische Kommission gebeten, den Status des neuen Bewertungsleitfadens der EFSA, der auch die Risikobewertung für Wildbienen beschreibt , schnellstmöglich zu klären, um Klarheit für alle Beteiligten zu schaffen. Diese Klärung steht ebenfalls noch aus. Das UBA bereitet zurzeit ein Forschungsvorhaben vor, das bestehende Erkenntnislücken hinsichtlich der Gefährdung von Wildbienen und anderen Bestäuberinsekten durch Pflanzenschutzmittel schließen soll. Weiterhin sollen Methoden für das Management der Risiken der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für wildlebende Bestäuberinsekten erarbeitet werden. Das JKI führte in den Jahren 2013 bis 2015 Studien mit Neonikotinoid-behandeltem Rapssaatgut durch, in denen neben Auswirkungen auf Honigbienen auch mögliche Auswirkungen auf Hummeln und eine Mauerbienen-Art geprüft wurden . Die Auswertung ist noch nicht vollständig abgeschlossen. 19. Welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung aus den folgenden Aussagen des Berichts „Ecosystem services, agriculture and neonicotinoids“ (April 2015) des „European Academies Science Advisory Council“ (EASAC) ab, wonach a) Wildbienen- und Hummelarten aufgrund ihrer geringen Völkerstärken bzw. teilweise solitären Lebensweise im Vergleich zu Honigbienen in besonders hohem Maße durch den Einsatz von Neonikotinoiden gefährdet sind und wilde Bestäuberinsekten auch aufgrund ihrer großen Bedeutung für die Bestäubung von Wild- und Kulturpflanzen besser geschützt werden müssen (vgl. S. 2 und 22), und welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob bei der aktuellen Risikobewertung im Rahmen der Prüfung des geltenden Teilverbots für vier bienengefährliche Wirkstoffe von den Herstellern Studien bzw. Tests zur spezifischen Wirkungsweise auf Wildbienen eingefordert werden, was in den bisherigen Zulassungsverfahren nur in Bezug auf Honigbienen erfolgt ist (www.foe.co.uk/ sites/default/files/downloads/friends-earth-thiacloprid-pesticide-briefingmarch -2015-76087.pdf), Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. b) die toxische Wirkung von Neonikotinoiden irreversibel und über längere Zeiträume kumulativ ist und diese Eigenschaft substantielle Implikationen für die Risikobewertung hat (vgl. S. 22) und diese Feststellungen im Gegensatz stehen zur bisherigen Einschätzung der Bundesregierung in dieser Frage (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 18/2531), Die Einschätzung der Bundesregierung zur „akkumulierenden Toxizität“ von Neonikotinoiden ist auf der Basis der wissenschaftlichen Einschätzung des JKI und UBA unverändert. Die Aussage des genannten Berichts des EASAC steht nach Ansicht der Bundesregierung nicht im Widerspruch zur zitierten Antwort. In aktuellen Risikobewertungen der EU-Wirkstoffprüfung für die Neonikotinoide Imidacloprid, Clothianidin und Thiamethoxam ist die Frage nach der „akkumulierenden Toxizität“ als offener Punkt gekennzeichnet, da bislang keine geeigneten Studien für eine Risikoabschätzung vorliegen. Zur Adressierung dieser Frage fordert die EFSA weitere Untersuchungen von den Herstellern, die unter der Federführung der EFSA bewertet werden sollen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6490 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode c) das aktuelle Regulierungssystem bzw. der Regulierungsstand nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand wesentliche Risikofragen im Zusammenhang mit Neonikotinoiden nicht ausreichend berücksichtigt (vgl. Seite 25), insbesondere hinsichtlich der Gefährdung von Nichtzielorganismen durch chronische Belastungen auch bei sehr niedrigen subletalen Dosen, Der gültige EU-Leitfaden (SANCO/10329/2002) berücksichtigt nicht explizit die Risiken für Wildbienen durch chronische Belastungen. Zum resultierenden Handlungsbedarf im Blick auf die Bewertung des Risikos für Wildbestäuber wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. Die Bundesregierung unterstützt die Befassung von Experten auf europäischer Ebene mit der Frage, wie Auswirkungen von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und Pflanzenschutzmitteln auch für andere Nichtzielorganismen zu bewerten sind. Die wissenschaftliche Grundlage für die Bewertung des Risikos auch für andere Nichtzielorganismen wird zurzeit auf europäischer Ebene erarbeitet. Die EFSA hat hier hinsichtlich der Nichtzielpflanzen und Nichtzielarthropoden eine wissenschaftliche Stellungnahme1 im Februar 2015 veröffentlicht. Im Rahmen der weiteren Befassung der Expertengremien und des zuständigen Ausschusses für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel Sektion Pflanzenschutzmittelrechtsetzung wird über deren Anwendung in der Risikobewertung und im Risikomanagement zu befinden sein. d) die Verwendung von Neonikotinoiden als Saatgutbeize unvereinbar mit grundlegenden Prinzipien des Integrierten Pflanzenschutzes ist und damit EU-Recht (Richtlinie 2009/128/EC zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln) widerspricht (vgl. S. 26), Die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels zur Saatgutbehandlung erfolgt gemäß den EU-Vorgaben der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 und basiert auf der EUweiten Wirkstoffgenehmigung. Bei der Saatgutbehandlung werden vergleichbare Wirkstoffmengen ausgebracht wie bei einer einzigen Spritzung. Die eingesetzte Wirkstoffmenge wird dabei allerdings gezielt in den Bereich verbracht, wo die Pflanze zu schützen ist. e) Ertragsversicherungsmodelle von Landwirte wie in Italien eine kostengünstige Alternative zum prophylaktischen Einsatz von Neonikotinoiden darstellen (vgl. Seite 26), Der Bundesregierung liegen bislang keine Erkenntnisse vor, ob und inwieweit die zitierten Ertragsversicherungsmodelle von Landwirten funktionieren. Eine Prüfung der genannten Modelle war bislang nicht möglich. Grundsätzlich dient Pflanzenschutz dazu, die Versorgung mit Lebensmitteln und weiteren pflanzlichen Produkten sicherzustellen. Eine bloße Versicherung des Ertragsausfalls wird diesem Ziel der Versorgungssicherung nicht gerecht. f) der weitverbreitete Einsatz von Neonikotinoiden die Erfolgsaussichten zur Erhöhung der Biodiversität in Agrarlandschaften im Rahmen der EU Agrarpolitik (Greening) in Frage stellt? Da das Greening im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik erst im Jahr 2015 wirksam geworden ist, liegen bislang noch keine ausreichenden Erfahrungen zur 1 EFSA Journal 2015;13(2):3996 [212 pp.]. doi: 10.2903/j.efsa.2014.3996 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/6490 Wirksamkeit der in Deutschland umgesetzten Maßnahmen vor. Unabhängig hiervon hält es die Bundesregierung für notwendig, Einträge von Pflanzenschutzmitteln in ökologische Vorrangflächen möglichst weitgehend vorzubeugen, um Beeinträchtigungen der ökologischen Funktion dieser Flächen zu vermeiden. Insbesondere beim Einsatz Neonikotinoid-haltiger Mittel sind unannehmbare Belastungen durch Spritzmittel- oder Beizstaubdrifteinträge insbesondere blütenreicher Flächen zu vermeiden, um die Vielfalt bestäubender Insektenarten nicht zu gefährden. 20. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Aussage des EASAC-Berichts, dass die Saatgutbeizung mit Neonikotinoiden zur Reduzierung natürliche Feinde dieses Schädlings und damit zu wesentlichen Ertragseinbußen beitragen kann, und inwieweit wird die Bundesregierung der Empfehlung des Berichts zur Anstrengung weiterer Forschungsaktivitäten bezüglich der Frage nachkommen, welche Effekte solche Nützlingsschädigungen als Folge des Neonikotinoideinsatzes auf das Schadensausmaß durch Rapserdflöhe haben (vgl. S. 23)? Neonikotinoide in der Saatgutbeizung haben auch Auswirkungen auf nützliche Insekten und Spinnen in der Agrarfläche. Dies ist im Rahmen der Risikobewertung für die Zulassung zu berücksichtigen. Die Erfahrungen im Rapsanbau seit der Aussaat im Jahr 2014 haben gezeigt, dass in Abhängigkeit von der Befallssituation mit Schädlingen verstärkt andere Insektizide angewendet werden mussten. Insofern bleibt unter der bestehenden Einschränkung der Anwendung von Neonikotinoiden für die Saatgutbehandlung abzuwarten , wie sich die Befallssituation mit Schädlingen und die Situation von Nützlingen im Rapsanbau entwickeln werden. 21. Wie sind nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand sowie gegebenenfalls die (Zwischen-)Ergebnisse der Überprüfung bzw. Erweiterung der Risikobewertung von Neonikotinoiden bezüglich der Gefährdung von wirbellosen Landtieren, Bodenorganismen (wie Springschwänze, Regenwürmer und Raubmilben) sowie von Gewässerorganismen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu den Fragen 14 und 15 auf Bundestagsdrucksache 18/2531)? Die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2531 zitierten Studien zu Auswirkungen von Neonikotinoiden auf Regenwürmer wurden eingehend geprüft. Da diese keine neuen relevanten Erkenntnisse liefern, ist nach Einschätzung des UBA eine Anpassung der Risikobewertung nicht erforderlich. Zu anderen Bodenorganismen wie Springschwänzen oder Raubmilben liegen bislang keine neuen Studien vor. Untersuchungen hierzu wurden im Rahmen eines Zulassungsverfahrens eines Clothianidin-haltigen Saatgutbehandlungsmittels nachgefordert. Der Studienbericht liegt noch nicht vor. Um Folgeeffekte der Schädigung wirbelloser Landtiere auf das Nahrungsnetz zukünftig generell stärker in die Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln einfließen zu lassen, beteiligen sich Vertreter des UBA an der Überarbeitung der europäischen Bewertungsleitlinien für landlebende wirbellose Tiere einschließlich Bodenorganismen. In der Antwort der Bundesregierung zu Frage 15 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2531 wurde auf die Überprüfung der Auswirkungen des Wirkstoffs Imidacloprid auf Gewässerorganismen hingewiesen. Aufgrund neuer Daten zur Toxizität von Imidacloprid gegenüber Insektenlarven hatte die Europäische Kommission auf niederländische und deutsche Initiative die EFSA mit Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6490 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode der Überprüfung der Risikobewertung beauftragt. Im Oktober 2014 hat die EFSA ihre Schlussfolgerung2 hierzu veröffentlicht. Für die Bewertung der langfristigen Auswirkungen auf Gewässerorganismen ist demnach eine deutlich niedrigere regulatorisch akzeptable Konzentration (RAK) anzusetzen als bei der ersten Bewertung im Rahmen der Wirkstoffprüfung. Die neu abgeleitete RAK von 0,009 µg/L wird von der EFSA als vorläufig angesehen, da zum Abschluss der Bewertung zusätzliche Daten für erforderlich gehalten werden. Im Ergebnis des Überprüfungsverfahrens kommt die EU-Kommission im überarbeiteten Beurteilungsbericht (SANCO/108/08 vom 29. Mai 2015) zu dem Schluss, dass sich zwar eine Änderung der Risikobewertung ergibt, aber unter Berücksichtigung der bereits mit Verordnung (EU) Nr. 485/2013 erfolgten Beschränkungen der Anwendung Imidacloprid-haltiger Pflanzenschutzmittel eine weitere Änderung der Genehmigungsbedingungen für den Wirkstoff zurzeit nicht erforderlich ist. 22. Inwieweit planen die Bundesregierung bzw. Bundesbehörden Aktivitäten bzw. Initiativen zur flächendeckenden routinemäßigen Erfassung der Neonikotinoidbelastung von Oberflächengewässern und Böden angesichts der Tatsache , dass ein solches Monitoring der Oberflächengewässerbelastung in den Niederlanden in Bezug auf Imidacloprid seit dem Jahr 2004 erfolgt (vgl. http://journals.plos.org/plosone/article?id=10.1371/journal.pone.0062374#s4) und laut Untersuchungsergebnissen aus den USA in der Hälfte von Flusswasserproben mindestens ein Neonicotinoidwirkstoff nachgewiesen wurde (vgl. www.statesmanjournal.com/story/tech/science/environment/2015/08/ 19/neonicotinoid-pesticides-found-half-nations-streams/32016051/)? Falls keine Aktivitäten der Bundesregierung geplant sind, warum nicht? Die Untersuchung und Bewertung der Gewässerbeschaffenheit ist Aufgabe der Länder. Gemäß Artikel 8 der Richtlinie 2008/105/EG über Umweltqualitätsnormen im Bereich der Wasserpolitik sind in den Mitgliedstaaten Monitoringdaten an ausgewählten repräsentativen Messstellen für die Stoffe einer von der Kommission zu erstellenden und regelmäßig zu aktualisierenden Beobachtungsliste zu erheben. Mit Durchführungsbeschluss (EU) Nr. 2015/495 vom 20. März 2015 hat die Kommission diese Beobachtungsliste erstmals festgelegt; sie umfasst u. a. die Stoffgruppe der Neonikotinoide (Acetamiprid, Clothianidin, Imidacloprid, Thiacloprid und Thiamethoxam). Auf diese Weise sollen unionsweit Monitoringdaten gesammelt werden, die in zukünftigen Verfahren zur Identifizierung prioritärer Stoffe unter der Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG verwendet werden. Die Umsetzung der Monitoringvorgaben zur Beobachtungsliste in nationales Recht erfolgt mit der zurzeit in Überarbeitung befindlichen Verordnung zum Schutz der Oberflächengewässer (Oberflächengewässerverordnung). Die Einhaltung der in der Anlage 6 der Oberflächengewässerverordnung definierten Umweltqualitätsnormen ist durch die zuständigen Länderbehörden im Rahmen der routinemäßigen Überwachung zu überprüfen. Die Verabschiedung der Novelle der Oberflächengewässerverordnung wird für das Frühjahr 2016 erwartet . Darüber hinaus erarbeitet eine Arbeitsgruppe des Forums zum Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln unter Beteili- 2 “Conclusion on the peer review of the pesticide risk assessment for aquatic organisms for the active substance imidacloprid “ (EFSA Journal 2014; 12(10):3835). Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/6490 gung von Bund- und Länderbehörden sowie betroffener Verbände konkrete Vorschläge zur weiteren Verbesserung der Datenlage über die Belastung von Gewässern mit Pflanzenschutzmittel-Rückständen. In diesem Zusammenhang bereiten Bund und Länder ein repräsentatives Pflanzenschutzmittel-Monitoring in Kleingewässern der Agrarlandschaft vor. Zur Konzeption dieses Monitorings führt das UBA zurzeit ein Forschungsvorhaben durch. Zur Belastung von Böden mit Neonikotinoid -Wirkstoffen sind derzeit keine Aktivitäten für ein flächendeckendes routinemäßiges Monitoring geplant. 23. Welchen Änderungsbedarf hinsichtlich der Beurteilung der Bienengefährlichkeit von Thiacloprid sieht die Bundesregierung angesichts von Studien, wonach der Wirkstoff eine höhere Anfälligkeit von Bienen gegenüber den Auswirkungen von Pathogenen sowie Nahrungsmangel bewirkt (www.foe. co.uk/sites/default/files/downloads/friends-earth-thiacloprid-pesticidebriefing -march-2015-76087.pdf)? Die zitierte Darstellung durch „Friends of the earth“ bezieht sich auf eine Reihe von Studien, die den zuständigen Bewertungsbehörden bekannt sind. Die grundsätzliche Erkenntnis, dass eine höhere Anfälligkeit von Bienen bei Befall mit Pathogenen oder Nahrungsmangel auftreten kann, ist ebenfalls bekannt. Nach Prüfung kommt das JKI zu der Schlussfolgerung, dass sich anhand der vorliegenden Erkenntnisse kein Änderungsbedarf hinsichtlich der Beurteilung der Bienengefährlichkeit von Thiacloprid ergibt. 24. Welchen Handlungsbedarf leitet die Bundesregierung aus den Zwischenergebnissen von Untersuchungen von Dr. Büchler, Dr. Brandt und Dr. Siede (hessisches Bieneninstitut Kirchhain) ab, wonach Thiacloprid die Anzahl der Blutzellen (Hämozyten) und Fettkörper von Honigbienen reduziert, was auf eine reduzierte Fitness bzw. Widerstandskraft gegenüber Pathogenen hindeutet (www.apis-ev.de/fileadmin/downloads/AG_Tagung/ Abstractband_62_AG_Tagung_Muenster_2015_19_03_2015.pdf, S. 20; www.bund.net/fileadmin/bundnet/pdfs/chemie/150226_bund_chemie_ pestizide_thiacloprid_hintergrund.pdf)? Die in der Frage zitierte Studie ist nach vorliegenden Erkenntnissen des BMEL noch nicht abgeschlossen und nicht veröffentlicht. Insofern bleibt das Ergebnis abzuwarten. Sollten sich neue Erkenntnisse mit Einfluss auf die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ergeben, gehen diese selbstverständlich in die Risikobewertung durch das zuständige JKI mit ein. Die bisher bekannten Auszüge aus den Untersuchungen sind Belege für subletale Effekte, die Pflanzenschutzmittel auf Bienen haben können. Dem JKI sind bislang keine veröffentlichten Untersuchungen bekannt, die zeigen, welche Auswirkungen eine verringerte Hämozytenzahl auf Einzelbienen oder Bienenvölker hat. 25. Auf Basis welcher konkreten methodischen Fehler der Studie der FU Berlin (Fischer et al., 2014) begründet die Bundesregierung ihre dringende Empfehlung einer „Verifizierung der verabreichten Dosen“ von Thiacloprid, wie sie im Rahmen der genannten Studie eingesetzt wurden (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/2531)? Die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 11 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2531 gegebene Empfehlung der Bundesregierung basiert auf der Feststellung des JKI, dass die in der Frage zitierten Studie angegebenen Dosierungen – aufgrund der in der Publikation selbst genannten Angaben – nicht nachvollziehbar sind oder fehlerhaft berechnet wurden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6490 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 26. Wie begründet die Bundesregierung im Falle von Thiacloprid ihre Kritik an der Studie der FU Berlin (Fischer et al., 2014), die verwendete Dosierung (1,25 µg/12,5 ppm pro Biene) entspräche nicht „tatsächlich vorliegenden Feldbedingungen“ (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/2531), obwohl in Blütennektar Wirkstoffgehalte von bis zu 28 ppb und in toten Bienen bis zu 13 ppb Clothianidin gefunden wurden (www.neurobiologie.fu-berlin.de/menzel/ Pub_AGmenzel/Pestizide_AkadWiss_2014.pdf, S. 82)? Die in der zitierten Studie gemachten Angaben zu den Rückständen sind nach Prüfung durch das zuständige JKI nicht nachvollziehbar oder einem Wirkstoff oder einer Kultur eindeutig zuzuordnen, da ein eindeutiger Bezug zur Herkunft der Rückstände nicht dargestellt wird. 27. Inwiefern bleibt die Bundesregierung bei ihrer Position, dass in Bezug auf die Zulassung von Thiacloprid „kein Handlungsbedarf“ besteht (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage zu Frage 11 auf Bundestagsdrucksache 18/2531), obwohl bereits bei chronischen Thiacloprid-Expositionen im unteren dreistelligen Nanogrammbereich pro Tier, die laut Prof. Randolf Menzel „unter natürlichen Bedingungen sehr wohl chronisch aufgenommen werden“ können, erhebliche Beeinträchtigungen bei Tanzkommunikation , Navigation und Sammelaktivität von Honigbienen festgestellt wurden (www.neurobiologie.fu-berlin.de/menzel/Pub_AGmenzel/Pestizide_ AkadWiss_2014.pdf, Seite 85, sowie www.neurobiologie.fu-berlin.de/ menzel/Pub_AGmenzel/Betroffene%20und%20Verb%C3%BCndete_ VortragUlm_ 26042015.pdf, S. 30 bis 33)? Die Position der Bundesregierung, wie sie in der Antwort zu Frage 11 auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/2531 dargestellt ist, ist unverändert . Auch die weitere Prüfung aktueller Erkenntnisse zu Thiacloprid durch das zuständige JKI gibt keinen Anlass, die Einschätzung zu ändern. 28. Wird sich die Bundesregierung angesichts der wachsenden Zahl von Hinweisen zu Risiken für Bestäuber durch Thiacloprid (siehe vorhergehende Fragen) für eine aktualisierte Risikobewertung deutlich vor dem erst im Jahr 2017 vorgesehenen Verfahren zur Zulassungserneuerung des Wirkstoffs einsetzen, und wenn nein, warum nicht? Die aktuelle EU-Wirkstoffgenehmigung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Thiacloprid läuft im April 2017 aus. Derzeit liegen der für die Risikobewertung für Honigbienen zuständigen Behörde keine Anhaltspunkte vor, die eine Überprüfung der Wirkstoffgenehmigung zum jetzigen Zeitpunkt rechtfertigen. Im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist immer der neueste Stand von Wissenschaft und Technik zu berücksichtigen, so dass neue bewertungsrelevante Erkenntnisse – auch in Bezug auf alle Bestäuberarten – jederzeit Eingang in die Risikobewertung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln finden können. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/6490 29. Welche (Zwischen-)Ergebnisse hat das im Jahr 2014 vom Julius-Kühn-Institut durchgeführte Wildbienen-Monitoring ergeben, insbesondere hinsichtlich der Entwicklung bzw. Trends bei Beständen und Vorkommen von Wildbienenarten , und inwieweit findet bei der Erstellung des Wildbienen-Monitorings eine Kooperation des Julius Kühn-Institutes mit deutschen Wissenschaftlern der Weltnaturschutzunion IUCN statt, welche die Europäische Roten Liste Bienen herausgibt (http://ec.europa.eu/environment/nature/ conservation/species/redlist/downloads/European_bees.pdf)? Das JKI hat im Jahr 2014 im Rahmen seiner Zuständigkeit für potenziell als kommerzielle Bestäuber nutzbaren Wildbienen in geringem Umfang nicht repräsentative Voruntersuchungen zur Etablierung von Methoden für ein Wildbienenmonitoring durchgeführt. Nach wissenschaftlicher Überprüfung dieser Vorstudien ist das JKI zu dem Schluss gekommen, zunächst gezielte Untersuchungen zu Wildbienen im Rahmen von Feldversuchen mit Honigbienen mitdurchzuführen. Diese Studien sollen dazu beitragen, benötigte Erkenntnisse zu Wildbienen und Hummeln zu erlangen. Die Auswertung dieser Feldversuche zur Veröffentlichung ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Insofern betreibt das JKI zurzeit kein Wildbienenmonitoring. 30. Wie hat sich Deutschland in Bezug auf die von der EFSA vorgeschlagene neue Leitlinie (vom Juli 2013) für die Bewertung von Pflanzenschutzmitteln in Bezug auf Bienen bei der Behandlung des genannten Themas im SCPAFF (früher StALuT) positioniert? Wenn die Bundesregierung sich noch nicht in dieser Frage positioniert hat, wann wird die Meinungsbildung der Bundesregierung voraussichtlich abgeschlossen sein? Die Bundesregierung hat sich im zuständigen Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel Sektion Pflanzenschutzmittelrechtsetzung dahingehend positioniert, dass sie grundsätzlich die Verbesserung des Bienen- und Wildbienenschutzes im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln befürwortet . Insofern hat die Bundesregierung die Entwicklung einer Leitlinie zu diesem Gegenstand begrüßt. Wegen fehlender abgestimmter Position hat sich die Bundesregierung bei der Abstimmung im genannten Ausschuss am 8. Juli 2014 enthalten . 31. Welche konkreten Konsequenzen bzw. Maßnahmen (in Bezug auf die Ausrichtung der Risikoforschung im Auftrag des Bundes sowie bezüglich deutscher Initiativen auf EU-Ebene zur Reform der Risikobewertung) sind bislang aus der Erkenntnis der Bundesregierung abgeleitet worden, dass „Bedarf für eine Weiterentwicklung […] in der Risikobewertung im Risikomanagement von wildlebenden Bestäubern“ besteht (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN zu Frage 13 auf Bundestagsdrucksache 18/2531)? Auf die Antwort zu Frage 18 wird verwiesen. Darüber hinaus bringen sich das JKI und das UBA gemäß ihrer jeweiligen Zuständigkeit (JKI: zuständig für die Honigbiene als landwirtschaftliches Nutztier sowie für kommerziell nutzbare Wildbienen und Hummeln, UBA: zuständig für sämtliche wildlebende Bestäuber als Teil des Naturhaushaltes) aktiv in die Methodenentwicklung und Fortschreibung von Prüfmethoden sowie der Weiterentwicklung der Risikobewertung für Honigbienen und Wildbestäuber auf internationaler Ebene ein. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6490 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 32. Welche konkreten Anstrengungen bzw. Initiativen hat die Bundesregierung unternommen, um eine Verbesserung der Risikobewertung von Pflanzenschutzmitteln bezüglich indirekter Auswirkungen auf Wirbeltiere und die biologische Vielfalt insgesamt zu erreichen? Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 schreibt im Rahmen der EU-Wirkstoffgenehmigung im Artikel 4 vor, dass Pflanzenschutzmittel keine „unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt haben [dürfen], und zwar unter besonderer Berücksichtigung [verschiedener] […] Aspekte, soweit es von der Behörde [Anm.: EFSA] anerkannte wissenschaftliche Methoden zur Bewertung solcher Effekte gibt.“ Hier wird explizit „die Auswirkung auf die biologische Vielfalt und das Ökosystem“ aufgelistet. Wie dies in der Bewertungs- und Zulassungspraxis von Pflanzenschutzmitteln umgesetzt werden soll, wird derzeit von den zuständigen Behörden erörtert. Die Bundesregierung hält eine umfassende Berücksichtigung der Auswirkungen auf die Biologische Vielfalt im Rahmen der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln im Rahmen der rechtlichen Vorgaben für erforderlich. Die deutschen Behörden bringen sich im Rahmen ihrer fachlichen Zuständigkeit in die Entwicklung und Fortschreibung von Prüfmethoden sowie die Weiterentwicklung der Risikobewertung unter Federführung der EFSA ein. 33. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung angesichts der EU-Zulassung des akut bienengiftigen Insektizidwirkstoffes Sulfoxaflor (aus einer Untergruppe der Neonikotinoide) trotz der Tatsache, dass laut EFSA hohe Risiken für Bienen sowie für kleine Säugetiere bei der Feldanwendung bislang nicht ausgeschlossen werden konnten und aufgrund von fehlenden Daten keine vollständige Risikobewertung möglich war (www.bee-life.eu/ en/article/90/ und www.efsa.europa.eu/sites/default/files/scientific_output/ files/main_documents/3692.pdf) sowie angesichts der Aufhebung der Zulassung von Sulfoxaflor in den USA durch ein Berufungsgericht mit der Begründung , die Zulassung durch die US-Umweltbehörde EPA sei auf einer fehlerhaften und begrenzten Datengrundlage erfolgt (www.reuters.com/ article/2015/09/10/us-epa-agriculture-honeybees-idUSKCN0RA2CQ2015 0910)? Die mit Durchführungsverordnung (EU) 2015/1295 erfolgte Genehmigung des nicht-neonikotinoiden Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Sulfoxaflor verpflichtet die Mitgliedstaaten, bei der Bewertung im Rahmen von Zulassungsverfahren Sulfoxaflor -haltiger Pflanzenschutzmittel insbesondere das Risiko für Bienen und andere Nichtzielarthropoden zu berücksichtigen. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wird eine Zulassung nur ausgesprochen, wenn keine schädlichen Auswirkungen des Pflanzenschutzmittels auf die Gesundheit von Mensch und Tier, wie auch das Grundwasser sowie keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt und Honigbienen zu erwarten sind. Die Bundesregierung hat sich bei der Abstimmung über die Genehmigung des Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Sulfoxaflor unter anderem aufgrund der fehlenden Daten zu Bienen und Wildbienen enthalten. Der Antragsteller ist verpflichtet, bis zum 18. August 2017 weitere Untersuchungen zu dem über verschiedene Expositionswege entstehenden Risiko für Honigbienen und dem Risiko für Honigbienen, die in Folgekulturen Nektar oder Pollen sammeln, sowie dem Risiko für andere bestäubende Insekten und dem Risiko für Bienenlarven vorzulegen. Im Falle eines Zulassungsantrags müssen die zuständigen Bewertungsbehörden in Deutschland prüfen, ob die vorliegenden Unterlagen das Risiko der beantragten Anwendungen angemessen berücksichtigen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/6490 34. Inwieweit hat sich das BfR mit einer Kommentierung des Bewertungsberichts (draft assessment report, DAR) des Berichterstatters Irland im Risikobewertungsverfahren zu Sulfoxaflor beteiligt, und falls eine Kommentierung erfolgt ist, welchen wesentlichen Inhalt hatte diese? Das BfR war im Rahmen seiner Zuständigkeit gemäß § 33 des Pflanzenschutzgesetzes an der Kommentierung des Bewertungsberichts (draft assessment report, DAR) zum Pflanzenschutzmittelwirkstoff Sulfoxaflor beteiligt und hat Kommentare zu der Toxikologie bei Säugern und der Rückstandsdefinition des Wirkstoffes eingebracht. Die Kommentare aller zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie deren Umsetzung im EU-Genehmigungsverfahren für den Pflanzenschutzmittelwirkstoff sind auf der Internetseite der EFSA öffentlich zugänglich (www.registerofquestions.efsa.europa.eu/roqFrontend/outputLoader?output= ON-3692). 35. Wie hat Deutschland bei der Entscheidung über die Zulassung des Wirkstoffes Sulfoxaflor auf EU-Ebene abgestimmt? Falls eine Zustimmung erfolgt ist, wie begründet die Bundesregierung ihr Abstimmungsverhalten? Auf die Antwort zu Frage 33 wird verwiesen. 36. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung angesichts der Ergebnisse einer aktuellen Studie zu schädlichen Auswirkungen von Glyphosat auf Honigbienen (Sol Balbuena et al., 2015), wonach subletale Dosierungen von Glyphosat das Orientierungsvermögen von Honigbienen deutlich verschlechtert , was negative Konsequenzen für die Sammelleistung von Honigbienen bzw. die Überlebenschancen von Bienenvölkern haben kann? Die zitierte Studie wurde von der zuständigen Bewertungsbehörde JKI geprüft. Das JKI kommt zum Schluss, dass kein Handlungsbedarf für die bestehenden Zulassungen von Glyphosat-haltigen Pflanzenschutzmitteln oder die Bewertung des Wirkstoffs im Rahmen des EU-Genehmigungsverfahrens besteht. 37. Inwieweit wurden Risiken von Glyphosat für Honig- und Wildbienen (insbesondere subletale Effekte) im deutschen DAR-Bericht zu Glyphosat berücksichtigt , und wenn ja, auf Basis welcher Studien? Die durch den Antragsteller zur Bewertung eingereichten Studien und die im Rahmen der öffentlichen Kommentierung genannte veröffentlichte Literatur wurden im Rahmen der Erstellung des deutschen Bewertungsberichtes geprüft und auch hinsichtlich des Risikos für Honigbienen bewertet. Aufgrund der in bis 2013 vorliegenden Laborexperimenten dargestellten geringen Giftigkeit gegenüber Bienen verzichtete das zuständige UBA auf eine gesonderte Risikobeurteilung für Wildbienen im Rahmen des Ende 2013 an EFSA übergebenen Bewertungsberichts. Zu diesem Zeitpunkt gab es keine Anhaltspunkte für „subletale Effekte“ des Wirkstoffs auf Wildbienen. Das UBA wies in seinem Bericht darauf hin, dass gegebenenfalls eine Überarbeitung der Risikobewertung für Wildbestäuber nötig werden könne, sobald auf EU-Ebene ein abgestimmter Leitfaden als Grundlage für eine harmonisierte Risikobewertung vorliegt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6490 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 38. Bestätigt die Bundesregierung, dass im Rahmen des Runden Tisches ImkerLandwirtschaft -Industrie (laut Teilnahmeliste in Anwesenheit von Mitarbeitern des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft – BMEL – und des BfR) am 11. Dezember 2014 in Berlin durch Bayer CropScience AG eine damals noch unveröffentlichte Studie zu Auswirkungen des Pestizids Elado (Wirkstoff Clothianidin) im Rapsanbau in Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt wurde (mit dem Titel „Großräumige Untersuchung zu möglichen Kurz- und Langzeitwirkungen von mit Clothianidin gebeiztem Raps-Saatgut auf Honigbienen, Hummeln und Mauerbienen in Mecklenburg-Vorpommern “), wonach bezüglich der Auswirkungen auf Bestäuber keine statistisch signifikanten Unterschiede zwischen der Beizbehandlung und der Kontrollgruppe (andere Pflanzenschutzmaßnahmen ohne Neonicotinoide) festgestellt wurden, und hält die Bundesregierung vor diesem Hintergrund dennoch an ihrer Einschätzung fest, dass durch die Saatgutbeizung „andere Organismen des Ökosystems weniger getroffen werden als bei Spritzungen“ (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage zu Frage 38 auf Bundestagsdrucksache 18/2531)? Beim Runden Tisch „Imker-Landwirtschaft-Industrie“ des Deutschen Bauernverbandes am 11. Dezember 2014 in Berlin wurde unter TOP 6 von einem Vertreter der Bayer Crop Science AG über Zwischenergebnisse einer Untersuchung der Auswirkungen von mit Clothianidin behandeltem Rapssaatgut auf die Honigbiene , die Erdhummel und die Mauerbiene berichtet. Nach Abschluss der Untersuchungen und der geplanten Veröffentlichung soll der Abschlussbericht dem Runden Tisch zur Verfügung gestellt werden. Die aktuell vorliegenden Unterlagen zu der in Rede stehenden Untersuchung ermöglichen der Bundesregierung keine Stellungnahme. 39. Wurden laut Kenntnis der Bundesregierung auf den Flächen der Kontrollgruppe der in Frage 38 genannten Studie neue technische Ausbringungsmethoden zur Minderung der Exposition von Bestäubern durch Abdrift etc., wie beispielsweise Drop-Leg-Düsen, oder andere begleitende Maßnahmen (gezielte Beratung der Landwirte zu IPS, Schadschwellenmonitoring etc.) zur Minimierung des Pestizideinsatzes angewandt, und inwieweit plant die Bundesregierung , den Einsatz solcher Technologien im Rapsanbau zukünftig verbindlich vorzuschreiben? Der Bundesregierung liegen zu der Anwendung bestimmter neuer technischer Ausbringungsmethoden zur Minderung der Exposition von Bestäubern im Rahmen der zitierten Untersuchung der Firma Bayer nicht vor. Grundsätzlich begrüßt die Bundesregierung die Entwicklung neuer technischer Geräte zur Reduktion der Abdrift. Geeignete Projekte können im Rahmen verschiedener Forschungsprogramme gefördert werden. 40. Sofern die Bundesregierung über die am 11. Dezember 2014 gezeigte Powerpoint-Präsentation zur Vorstellung der in Frage 38 genannten Studie verfügt, wird das BMEL sie der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen, und wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung hat keine Urheberrechte an der in Rede stehenden Studie oder der Präsentation. Somit kann diese nur durch den Studieneigner an Dritte verteilt werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/6490 41. Sind die Aussagen des Ernteberichts 2015 des BMEL so zu interpretieren, dass ungünstige Witterungs- und Niederschlagsbedingungen sowie der Anbauflächenrückgang u. a. in Folge niedriger Erzeugerpreise als Hauptursachen für den Rückgang der deutschen Winterrapserntemenge in diesem Jahr anzusehen sind, und kann die Bundesregierung nachvollziehbar beziffern, welcher prozentuale Anteil am Erntemengenrückgang auf den fehlenden Beizschutz gegenüber dem Rapserdfloh und der Kleinen Kohlfliege zurückgeht (www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/Landwirtschaft/Markt-Statistik/ Ernte2015Bericht.pdf?__blob=publicationFile)? Der Erntebericht 2015 des BMEL führt aus, dass sich lediglich der Einfluss der reduzierten Anbauflächen auf die Erntemengen statistisch belegen lässt. Im Vergleich zum Vorjahr wurden 2015 rund 108 000 Hektar weniger mit Winterraps bestellt; das entspricht einem Rückgang um 7,8 Prozent. Der Hektarertrag sank jedoch mit 13,3 Prozent stärker. Zu welchen Anteilen die Ertragseinbußen auf widrige Witterungsbedingungen bzw. auf die durchgeführten ackerbaulichen Maßnahmen einschließlich Pflanzenschutz zurückzuführen sind, entzieht sich der Kenntnis der Bundesregierung. Um hierzu verlässliche Aussagen treffen zu können , wären entsprechende schlagbezogene Informationen erforderlich, die für die Ernteberichterstattung jedoch nicht erfasst werden. 42. Inwieweit werden durch den Bund Forschungsansätze zum Rapsanbau in Mischkultur u. a. mit Begleitsaaten gefördert, mit denen das Aufkommen von Beikräutern und Schädlingen deutlich verringert werden kann (vgl. Beispiel unter www.agrarheute.com/begleitpflanzen-anbau-winterraps)? Im Rahmen des Bundesprogramms Ökologischer Landbau und andere Formen nachhaltiger Landwirtschaft (BÖLN) hat die Bundesregierung in den Jahren 2002 bis 2012 eine Reihe von Untersuchungen zum Rapsanbau in Mischkulturen gefördert . Hierzu gehörte auch die Testung von Rübsen als Fangpflanzen für Rapsschädlinge im Rahmen eines Verbundprojektes zur Schädlingsregulierung im ökologischen Winterrapsanbau oder die Eignung unterschiedlicher Mischkulturen auf die Erhöhung der Flächenproduktivität unter besonderer Beachtung von Nährstoffaufnahme, Unkrautunterdrückung, Schaderregerbefall und Produktqualität . In den genannten Verbundprojekten konnten für den Rapserdfloh entweder keine signifikanten Unterschiede zwischen dem Misch- und Reinanbau festgestellt werden oder die Wirkung reichte nicht weit genug in die Bestände hinein. Die Kohlfliege wurde dort nicht untersucht. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333