Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 27. Oktober 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6491 18. Wahlperiode 28.10.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jan van Aken, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6130 – Beschaffung der Gewehre MG5 und G27 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat die Beschaffung neuer Sturm- und Maschinengewehre (G27 und MG5) beschlossen. Nach den zuletzt öffentlich gewordenen Mängeln am Sturmgewehr G36 und augenscheinlichen Verfehlungen bei der vorhergehenden Eignungsfeststellung des Gewehrs steht auch beim MG5 und beim G27 in Frage, inwiefern dazu alle Mittel zur Prüfung der Tauglichkeit ausgeschöpft, angewendet und beachtet wurden. 1. Wann und in welcher Art von Dokument wurde die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 6 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4999 genannte „Vertragsanpassung“ zum MG5 zwischen Bundesministerium und Heckler & Koch festgehalten? Die Vertragsanpassung mit Preisreduzierung ist im Rahmenvertrag Q/K2DH/ R6796 (1. Änderungsvertrag und Neufassung) vom 11. März 2015 enthalten. 2. Welche „Vertragsanpassung“ war das genau (bitte detailliert aufschlüsseln)? Nachfolgende Forderungen wurden geändert und eine entsprechende Preisreduzierung vereinbart: Treffgenauigkeit im Einzelfeuer: Bezogen auf eine Rohrlänge darf sich durch den Einsatz von Ersatz- bzw. Austauschrohren der mittlere Treffpunkt um maximal 10 cm (vorher 5 cm) verlagern. Treffgenauigkeit im Feuerstoß: Bezogen auf eine Rohrlänge darf sich durch den Einsatz von Ersatz- bzw. Austauschrohren der mittlere Treffpunkt um maximal 15 cm (vorher 10 cm) verlagern . Drucksache 18/6491 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 3. Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass die „Vertragsanpassung“ hinsichtlich der Verlagerung des Mittleren Treffpunkts (MTP) auf dem Prinzip basiert, dass der Vertrag dem Gewehr angepasst wurde, anstatt das Gewehr dem Vertrag anzupassen? Die Bundesregierung stimmt der Aussage so nicht zu. Über die Bedarfsträgerforderungen hinaus wurde zwischen dem Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) und dem Hersteller des MG5, der Firma (Fa.) Heckler & Koch (H&K), ein Maß für eine maximale Verlagerung des mittleren Treffpunkts bei Rohrwechsel vertraglich vereinbart, das beiderseitig als erfüllbar angesehen wurde. Auf belastbare Erfahrungswerte konnte man allerdings nicht zurückgreifen. Im Rahmen der Güteprüfung der Nachweismuster stellte sich heraus, dass die vereinbarten Werte nur unter einem sehr hohen technischen und logistischen Aufwand realisierbar gewesen wären. Seitens des zuständigen Projektleiters im BAAINBw wurde daher entschieden, das Maß für eine maximale Verlagerung des mittleren Treffpunkts bei Rohrwechsel auf einen angemessenen technisch erreichbaren Wert zu verändern. 4. Wie hoch war die vereinbarte Preisreduzierung (bitte pro Gewehr angeben, und wenn dies nicht möglich ist, bitte die Gesamtsumme der Reduzierung angeben)? Die vereinbarte Preisreduzierung beträgt 1,6 Prozent bezogen auf eine Waffe mit Ersatzrohr. 5. Wann und in welcher Form hat der Bedarfsträger dieser Abweichung (MTP-Verlagerung) zugestimmt? Der Festlegung eines Maßes für eine maximale Verlagerung des mittleren Treffpunkts bei Rohrwechsel liegt keine Bedarfsträgerforderung zu Grunde. Eine Zustimmung des Bedarfsträgers war daher nicht erforderlich. 6. Wer innerhalb des BMVg (und der nachgeordneten Bereiche) hat die Verhandlungen zu der „Vertragsanpassung“ und „Preisreduzierung“ geführt? Die Verhandlungen führten der Projektleiter sowie Vertreter der jeweils zuständigen Fachreferate. 7. War eine Staatssekretärin bzw. ein Staatsekretär in die Vertragsanpassungen involviert bzw. darüber informiert? Wenn nein, warum nicht? Die Beschaffung des Maschinengewehrs MG5 wird in Verantwortung des BAAINBw durchgeführt. Alle Festlegungen zur Bestimmung eines Maßes für die Verlagerung des mittleren Treffpunkts bei Rohrwechsel am MG5 sind durch den verantwortlichen Projektleiter zusätzlich zu den Bedarfsträgerforderungen getroffen worden. Die Bedarfsträgerforderungen im Sinne des auf Staatssekretärsebene gebilligten Phasendokuments „Realisierungsgenehmigung MG, mittel/MG5“ vom 21. Mai 2013 werden hiervon nicht berührt. Eine Information des BMVg war daher grundsätzlich nicht erforderlich. Gleichwohl wurde die zuständige ministerielle Fachaufsicht zeitgerecht darüber in Kenntnis gesetzt. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6491 8. Wer innerhalb des BMVg (Bundesministerin, Staatssekretärin bzw. Staatssekretär , Ministerialdirektor o. a.) hat die „Vertragsanpassung“ abschließend gebilligt (bitte unter Angabe des Datums)? Eine ministerielle Billigung war nicht erforderlich. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 9. Wann und in welcher Form wurde die Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, erstmals über die Nichterfüllung der maximalen Verlagerung des MTP beim MG5 informiert? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 10. Wer hat wann und warum die Entscheidung getroffen, trotz der Nichterfüllung an der Beschaffung festzuhalten? Der Projektleiter hat im Zusammenwirken mit Vertretern der jeweils zuständigen Fachreferate am 2. April 2014 die Preisreduzierung für die abweichende Verlagerung des mittleren Treffpunkts bei Rohrwechsel mit der Fa. H&K ausgehandelt , die entsprechende Vertragsanpassung fand am 11. März 2015 statt. Da die Forderungen der „Realisierungsgenehmigung MG, mittel/MG5“ vom 21. Mai 2013 nach wie vor erfüllt wurden, entschloss man sich, an der Beschaffung festzuhalten. 11. Wann und in welcher Form wurde die Bundesministerin bzw. eine Staatssekretärin oder ein Staatssekretär über diese Entscheidung informiert? Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 12. Wer genau hat die Einhaltung der geforderten maximalen Verlagerung des MTP (in der neuen, abgeschwächten Fassung) wann und wo genau geprüft, und in welchem Dokument wurde diese Einhaltung zertifiziert? Die Einhaltung der in den Technischen Lieferbedingungen geforderten maximalen Verlagerung des mittleren Treffpunkts bei Rohrwechsel wird im Zuge der Güteprüfung (Typprüfung und Ablieferungsprüfung) beim Auftragnehmer geprüft und durch den amtlichen Güteprüfdienst bestätigt. Die Ergebnisse werden in der Güteprüfdokumentation festgehalten. Der Abschluss der Güteprüfung des ersten Fertigungsloses MG5 ist für Mitte November 2015 eingeplant. 13. Gab es zum Abschlussbericht der WTD 91 zum MG5 vom 9. Dezember 2014 (WTD-Nr. 91-400-120/14) oder zu einer früheren Version dieses Berichtes redaktionelle, sprachliche, inhaltliche oder andere Änderungsvorschläge aus dem Geschäftsbereich des BMVg? Wenn ja, welche genau, und welche davon sind in das „Kurzreferat“ und/ oder in das „Zusammenfassende Ergebnis“ übernommen worden? Wenn nein, wer hat den letzten Satz das „Kurzreferat“ in der am 9. Dezember 2014 vorgelegten Fassung formuliert? Es gab keine Änderungsvorschläge aus dem BMVg. Der Unterzeichner des Abschlussberichtes und damit Verfasser des Kurzreferates ist der zuständige Referent für Kleinkaliberwaffen und -munition an der Wehrtechnischen Dienststelle (WTD) 91. Drucksache 18/6491 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 14. Welche Einheiten der Bundeswehr haben bei der Frage zur Bereitschaft der Übernahme des MG5 im Jahr 2015 das Gewehr als „bedingt geeignet“ oder „nicht geeignet“ eingestuft? Der „Gesamtergebnisbericht zur Einsatzprüfung des Maschinengewehrs mittel MG5“ vom 20. Oktober 2014 ist durch das Amt für Heeresentwicklung erstellt worden. In diesem Bericht werden die Ergebnisse der Einsatzprüfung mit dem MG5, Version Standard, und dem MG5A2, Version Infanterie, für alle Teilstreitkräfte zusammengefasst dargestellt, und aus technisch – logistischer, sowie taktischer Sicht als „bedingt geeignet“ bewertet. a) Welche konkreten Mängel bzw. Bedenken (bitte auflisten) wurden jeweils in welcher Form geäußert? Es handelt sich nicht um Mängel bzw. Bedenken, sondern um Forderungen, die zum Teil bereits im Phasendokument enthalten waren (nachfolgend a1 und a7) oder aufgrund von Erkenntnissen aus der Einsatzprüfung zusätzlich aufgestellt wurden (a2 bis a6). Folgende Handlungsfelder zum Erreichen der vollen Eignung wurden aufgezeigt: a1) Übungsverschluss zum Verschuss von Übungsmunition gefordert, a2) Anpassung der Gehäusefarbe gefordert, a3) Sturmgriff mit Arretierung des Zweibeins gefordert, a4) ergonomisch optimierte Schulterstütze gefordert, a5) Vereinheitlichung der Rohrlänge empfohlen, a6) Zentrale Versorgung des Rohres in Logistischer Ebene 2 gefordert sowie a7) schnellstmögliche Integration MG5A1, Version Einbauwaffe, in Waffenstation FLW 100 (Fa. Krauss-Maffei Wegmann/ KMW) gefordert. b) Wie und mit welchem konkreten Zeitplan (bitte auflisten) plant das BMVg bzw. der Hersteller, die festgestellten Mängel bzw. Bedenken abzustellen ? Es handelt sich nicht um Mängel bzw. Bedenken, sondern um Forderungen, die zum Teil bereits im Phasendokument enthalten waren (nachfolgend a1 und a7) oder aufgrund von Erkenntnissen aus der Einsatzprüfung zusätzlich aufgestellt wurden (a2 bis a6). zu a1) Die Realisierung des Übungsverschlusses wird beauftragt, wenn der Konstruktionsstand der Waffe nach erfolgreicher Typprüfung festgelegt ist. Zeitplan: Beauftragung Nachweismuster: Januar 2016 Realisierung durch Waffenhersteller: bis Juni 2017 Qualifikation durch WTD 91 Juli bis Oktober 2017 Einsatzprüfung Oktober bis Dezember 2017 Beauftragung Beschaffung Februar 2018 Typprüfung Mai bis Juli 2018 Auslieferung ab August 2018 Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6491 zu a2) Die Gehäusefarbe bleibt gemäß Abstimmung mit dem Bedarfsträger zunächst unverändert . zu a3) Ein Konzept für einen Sturmgriff, der die Arretierung des angebauten Zweibeines ermöglicht, wird zurzeit durch den Hersteller erstellt. zu a4) Eine ergonomisch optimierte Schulterstütze wurde durch den Hersteller realisiert und einer Einsatzprüfung unterzogen. Dem Hersteller wurden am 25. September 2015 hierzu weitere Änderungsforderungen aus der vorgenannten Einsatzprüfung mitgeteilt, die noch zu bewerten sind. zu a5) In Abstimmung mit dem Bedarfsträger wurden die Rohrlängen für das MG5, Version Standard, und das MG5A1, Version Einbauwaffe, auf 550 mm vereinheitlicht . zu a6) Die geforderte zentrale Versorgung des Rohres in Logistischer Ebene 2 wird im Rahmen der Ersatzteilerstbeschaffung sichergestellt. zu a7) Die Integration des MG5A1, Version Einbauwaffe, in die Waffenstation FLW 100 ist beauftragt. c) Wer trägt die Kosten für die Maßnahmen (z. B. Änderung des Verschlusses für Übungsmunition, Anpassung der Schulterstütze u. a.; bitte alle Kosten und Kostenträger einzeln aufschlüsseln)? Es handelt sich nicht um Mängel bzw. Bedenken, sondern um Forderungen, die zum Teil bereits im Phasendokument enthalten waren (nachfolgend a1 und a7) oder aufgrund von Erkenntnissen aus der Einsatzprüfung zusätzlich aufgestellt wurden (a2 bis a6). Im Vorhaben MG, mittel (MG5), sind bereits Haushaltsmittel in Höhe von ca. 9 Mio. Euro eingeplant für a1) Übungsverschluss 7,3 Mio. Euro, a3) Sturmgriff 0,7 Mio. Euro, a4) Schulterstütze 1,0 Mio. Euro. Keine Haushaltsmittel werden benötigt für die Anteile a2) Farbe, a5) Vereinheitlichung Rohrlänge, a6) Zentrale Versorgung des Rohres. Drucksache 18/6491 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Im Vorhaben Waffenstation FLW 100 sind Haushaltsmittel in Höhe von ca. 41,2 Mio. Euro eingeplant für a7) die Integration MG5A1 (Anpassung der Waffenstationen). d) Ist die Abstellung der festgestellten Mängel Vorbedingung zur Bestellung und/oder Auslieferung von weiteren Losen bzw. Jahresscheiben? Wenn ja, ist dies vertraglich mit dem Hersteller festgehalten, und welche Konsequenzen sind schriftlich für den Fall fixiert, dass die Mängel nicht abgestellt sind? Es handelt sich nicht um Mängel bzw. Bedenken, sondern um Forderungen, die zum Teil bereits im Phasendokument enthalten waren (nachfolgend a1 und a7) oder aufgrund von Erkenntnissen aus der Einsatzprüfung zusätzlich aufgestellt wurden (a2 bis a6). zu a1) Die Realisierung des Übungsverschlusses wird beauftragt, wenn der Konstruktionsstand der Waffe nach erfolgreicher Typprüfung festgelegt ist. Aufgrund bisheriger Erfahrungen scheint ein Realisierungsrisiko nach derzeitigem Stand ausgeschlossen . Eine Zahlung dieses Vertragsanteils erfolgt erst nach erfolgreicher Abnahmeprüfung des Übungsverschlusses. zu a2) Die Gehäusefarbe bleibt gemäß Abstimmung mit dem Bedarfsträger zunächst unverändert . zu a3), a4) Diese zusätzlichen Forderungen des Bedarfsträgers sind nicht Bestandteil des Beschaffungsrahmenvertrages . Ihre Umsetzung wird derzeit geprüft. zu a5) Die Forderung ist bereits umgesetzt. zu a6) Die Forderung ist bundeswehrintern umzusetzen und hat damit keine Auswirkung auf den Vertrag mit dem Hersteller. zu a7) Die Integration des MG5A1, Version Einbauwaffe, in die Waffenstation FLW 100 ist beauftragt. Erfolgreiche Qualifikation und Einsatzprüfung des MG5A1 in Verbindung mit dem erfolgreichen Abschluss der Integrationsmaßnahmen sind zwingende Vorbedingung für die Beschaffung des MG5A1. Für die Beschaffung des Maschinengewehrs MG5 selbst ist ein Beschaffungsrahmenvertrag ohne Abnahmeverpflichtung geschlossen worden. Ein Abruf der Waffen MG5A1, Version Einbauwaffe, aus diesem Vertrag erfolgt erst, wenn die Integrationsmaßnahmen in die Waffenstation FLW 100 erfolgreich abgeschlossen sind. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6491 15. Welche Unregelmäßigkeiten wurden bei der laufenden Typprüfung (siehe Schreiben des Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin der Verteidigung, Markus Grübel, vom 14. August 2015) wann genau von wem wo festgestellt? Die Typprüfung des MG5 wird unter Aufsicht der zuständigen Güteprüfstelle der Bundeswehr durchgeführt. Bei der Typprüfung des ersten Serienloses MG5 wurde der Falltest nicht bestanden . Die technische Lösung dieses Problems wird zurzeit von der WTD 91 qualifiziert . Die Wiederholung der relevanten Teile der Typprüfung findet im November 2015 statt. 16. Wie viele Gewehre des Typs G27 wurden bislang von der Bundeswehr bestellt , bezahlt, ausgeliefert und wann an welche Truppenteile ausgeliefert (bitte jeweils mit Stückzahl, Datum und Variante auflisten)? Es wurden 157 Stück Serienwaffen G27 bestellt, bezahlt und im Dezember 2010 wie folgt ausgeliefert: 108 EA (Each) an Spezialkräfte der Bundeswehr (SpezKrBw) im Heer, 49 EA an SpezKrBw in der Marine. 17. Welche Schritte sind für die jüngst angekündigte Beschaffung von 600 Gewehren des Typs G27 bereits erfolgt (Beschluss, Bestellung, Bezahlung, Auslieferung, Prüfung bzw. Tests)? Nach gebilligter Beschaffung wurde der Hersteller durch das zuständige Vertragsreferat im BAAINBw gebeten, ein Angebot abzugeben. 18. Ist es richtig, dass das G27 vor, während bzw. nach der Beschaffung bestimmte Testanforderungen nicht erfüllt hatte und deshalb nicht bei der regulären Truppe eingesetzt wurde? Wenn ja, welche Anforderungen waren gänzlich nicht erfüllt, welche in Teilen nicht (bitte konkret auflisten und unter Angabe des Datums der Feststellung der Nichterfüllung sowie der Stelle, die die Nichterfüllung festgestellt hat)? Das G27 hat alle durchgeführten Tests bestanden. 19. Warum wurde das G27 trotzdem bei Spezialkräften angeschafft bzw. eingesetzt ? Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 20. Wurden die festgestellten Mängel bzw. Minderleistungen mittlerweile vom Hersteller beseitigt (wenn ja, bitte konkret auflisten, welche Mängel bzw. Minderleistungen wie beseitigt wurden und in welchen Tests welche Einheit der Bundeswehr die tatsächliche Beseitigung der Mängel experimentell bestätigt hat)? Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. Drucksache 18/6491 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 21. Wenn bisher nicht alle Mängel beseitigt wurden, warum beschafft die Bundeswehr jetzt 600 Exemplare eines Gewehres, das die Testanforderungen für die Truppe nicht erfüllt? Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 22. Gab es zu irgendeinem Zeitpunkt Vergleichstests des G27/HK417 mit anderen Waffen? Wenn ja, mit welchen Waffen von welchen Herstellern wurden diese mit welchen Ergebnissen durchgeführt (bitte unter Angabe des Datums der Vergleichstests sowie der Stelle bzw. der Stellen, die sie durchgeführt hat bzw. haben)? Es wurden die Firmen H&K, Waffen Schumacher und Sabre Defence zum Angebot über die Lieferung von Musterwaffen gebeten. Dieser Bitte kamen die beiden erst genannten Firmen nach. Die durch die WTD 91 durchgeführte „Auswahl und Erprobung“ beschränkte sich deshalb auf die Waffenmodelle a) HK417 der Fa. H&K (Abschlussbericht WTD-Nr. 91-400-03/08 vom 14. Januar 2008) und b) ASG-3-500 der Fa. Waffen Schumacher (Abschlussbericht WTD-Nr. 91-400-22/08 vom 7. Februar 2008). Beide Firmen wurden gebeten, ihre Waffen im Sinne der Abschlussberichte der WTD 91 zu verbessern und an die technischen Forderungen der Bundeswehr anzupassen . Dieser Bitte folgte die Fa. H&K. 23. Nach welchen verschiedenen Kriterien wurden die jeweiligen Vergleichstests durchgeführt? Nach welchen Kriterien wurden die Testergebnisse schließlich gewichtet? Durchführung und Bewertung erfolgten gemäß „Evaluation procedures for future NATO Small Arms Weapon Systems” AC/225 (Panel III) D14 in Verbindung mit STANAG Nr. 2895 MMS (ED. 1) Extreme Climatic Conditions and Derived Conditions for Use in Declining Designed Test Criteria for NATO Forces Material und der Leistungsbeschreibung Präzisionswaffe 7,62 mm x 51 (Vertragsbestandteil), erstellt durch das BAAINBw auf Grundlage des priorisierten Forderungskataloges aus der Abschließenden Funktionalen Forderung / Realisierungsgenehmigung für den Präzisionshalbautomat 7,62 x 51 aus dem Juli 2007. 24. Aus welchen Gründen wurde schließlich beschlossen, das G27 und nicht ein Konkurrenzprodukt zu beschaffen? Welche Kriterien (siehe Frage 24) gaben den Ausschlag, welche wurden geringer gewichtet? Das HK 417 wurde einer Qualifizierung mit anschließender Einsatzprüfung unterzogen und mangels Alternative beschafft. Im Übrigen wird hierzu auf die Antwort zu Frage 22 verwiesen. Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6491 25. Führt der Bundesrechnungshof nach Kenntnis der Bundesregierung zurzeit Prüfungen im Zusammenhang mit Handfeuerwaffen und Kleinwaffen (Pistolen , Revolvern, Maschinenpistolen, Sturmgewehren, Scharfschützengewehren u. a.) bei der Bundeswehr durch (wenn ja, bitte auflisten mit Untersuchungsgegenstand , Zeitraum und aktuellem Stand)? Nach den vorliegenden Unterlagen führt der Bundesrechnungshof gegenwärtig zwei Prüfungen durch: PM 039/12: Prüfung der Handwaffenkonzeption der Bundeswehr. Durch das BMVg ist eine Stellungnahme erstellt worden. Die Abschließende Prüfungsmitteilung des Bundesrechnungshofes gemäß § 36 seiner Prüfungsordnung steht noch aus. PA 103/13: Prüfung – Entwicklung und Beschaffung eines neuen Maschinengewehrs . Beide Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen. 26. Wo und in welcher Position arbeitet der im Ergebnisvermerk vom 1. Dezember 2011 unter „Personalangelegenheiten“ genannte Herr W. (BWB K 6.2; Dokument im Anhang des Schreibens des Staatssekretärs Markus Grübel vom 9. Juni 2015 zum Sachstand zum Gewehr G36) heute? W. arbeitet heute als DV-Nutzerbetreuer in der Abteilung Luft des BAAINBw. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333