Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 23. Oktober 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6495 18. Wahlperiode 28.10.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele, Annalena Baerbock, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/5886 – US-Unternehmen im Auftrag deutscher Behörden V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 15. November 2013 berichtete die „Süddeutsche Zeitung“, dass die Bundesregierung 207 US-amerikanischen „private contractors“ eine Sondergenehmigung für die Übernahme von Diensten für US-amerikanische Militärs auf deutschem Boden erteilt hat (www.sueddeutsche.de/politik/geheimer-kriegdeutschland -freund-und-helfer-der-usa-1.1819101-2). Die „Gewährung von Befreiungen und Vergünstigungen“ erhalten US-Unternehmen , die in Deutschland eingesetzt sind. Außerdem ist bekannt geworden, dass einige der Unternehmen – wie Computer Science Corporation (CSC), L-3 Communications Holding sowie Booz Allen Hamilton – auch gleichzeitig Aufträge für die Bundesregierung ausgeführt haben. Über die Tätigkeit dieser ausländischen Unternehmen in Deutschland ist bisher wenig bekannt. Unter „private contractors“ verstehen die Fragesteller private Dienstleister, die verschiedenste Aufgaben von Nachrichtendiensten, Geheimdiensten oder dem Militär in Deutschland oder im Ausland übernehmen. Für die Übernahme dieser Dienstleistungen werden die oft „Unternehmensberatung“ oder „IT-Beratung“ genannten Firmen von der Regierung bezahlt. V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Hinsichtlich der Beantwortung der Fragen 2 bis 30 wird davon ausgegangen, dass sich die Fragesteller auf Vertragsbeziehungen zu den mit und ohne Verbalnotenwechsel ausgestatteten US-amerikanischen Unternehmen aus den Bereichen Sicherheitsdienstleistungen /Nachrichtendienste/Militär beziehen. Vertragsbeziehungen zu deutschen Unternehmen, die eine gleich oder ähnlich klingende Firma führen wie die betroffenen US-amerikanischen Unternehmen, sind nicht aufgeführt , zumal der Bundesregierung nicht stets im Einzelnen bekannt ist, ob und wie diese Unternehmen mit US-amerikanischen Gesellschaften rechtlich verbunden sind. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6495 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Der Bundesnachrichtendienst (BND) erfasst erst seit dem Jahr 2006 durchgeführte Vergabevorgänge elektronisch und kann daher erst für die Zeit ab dem 1. Januar 2006 über entsprechende Vorgänge gesichert Auskunft erteilen. Vergabevorgänge , die als Papierakten geführt werden und älter als fünf Jahre sind, wurden in der Regel vernichtet. Die Fragen zu den US-amerikanischen bzw. den deutschen Unternehmen werden im Lichte der in der Vorbemerkung seitens der Fragesteller aufgeführten Auslegung beantwortet. Als „private contractors“ werden daher bei der Beantwortung dieser Anfrage Unternehmen behandelt, die verschiedenste Aufgaben von Nachrichtendiensten , Geheimdiensten oder dem Militär in Deutschland oder im Ausland übernehmen. Zudem wurde berücksichtigt, dass es den Fragestellern ausweislich ihrer Anfrage auf tatsächlich durchgeführte Dienstleistungen ankommt. Das Bundesministerium der Verteidigung unterhält zahlreiche vertragliche Beziehungen mit US Unternehmen, da die Bundeswehr eine Vielzahl von US-amerikanischen Rüstungsgütern nutzt (u.a. CH-53 Transporthubschrauber, PATRIOT Flugabwehr-System). Die Anlage 1 enthält Angaben, die mit einem vertretbaren Aufwand ermittelt werden konnten. 1. Welchen US-Unternehmen hat die Bundesregierung seit 2001 bis heute eine Sondergenehmigung für die Übernahme von Diensten für US-amerikanische Militärs auf deutschem Boden erteilt (bitte alphabetisch mit Anzahl der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, deren genaue Aufgabenbeschreibung, ihre Jobprofile, Beschäftigungsumstände und ihren konkreten Einsatzorten auflisten )? Die Bundesregierung verweist auf die Antworten zu den Fragen 1, 3, 4 und 5 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5622 vom 22. Juli 2015. 2. Welche der im Jahr 2013 erwähnten 207 US-amerikanischen Unternehmen sowie der bis heute hinzugekommenen Unternehmen mit einer „Sondergenehmigung “ der Bundesregierung für den Einsatz auf deutschem Boden arbeiten aktuell, d.h. derzeit laufend auch für die Bundesregierung und nachgeordnete Dienststellen (z.B. Bundeskanzleramt, Auswärtiges Amt (AA), Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), Bundesministerium des Innern (BMI), Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) etc.), und in welcher Form (bitte chronologisch jeweils nach Verträgen, deren Inhalt sowie Höhe der Vertragssummen bzw. Auftragsvolumen aufschlüsseln )? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Für das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium des Innern mit den jeweiligen Behörden des Geschäftsbereichs sind derzeit keine der in Rede stehenden Firmen tätig. Das Auswärtige Amt steht aktuell in keiner Geschäftsbeziehung mit US-Unternehmen , denen Befreiungen und Vergünstigungen gewährt wurden. Bundesministerium der Verteidigung: Aufgrund des Umfangs und der besseren Übersichtlichkeit für die Fragesteller wird diese Frage zusammen mit den Fragen 5, 7, 10, 13 und 16 in einer gesondert übersandten tabellarischen Auftragsübersicht beantwortet die mit dem VS-Grad „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft ist . Diese Auflistung enthält keine Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6495 sog. Foreign Military Sales (FMS)-Fälle sowie keine Aufträge, die im Unterauftrag , z.B. auch über NATO-Agenturen, getätigt wurden. Es handelt sich um eine Zusammenstellung von Einzelinformationen, die in ihrer Gesamtschau schutzbedürftig sind. 3. In welcher Form wurden im Rahmen der in Frage 2 angesprochenen Verträge gegebenenfalls Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überlassen (bitte nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und/oder anderen Beschäftigungsumständen aufschlüsseln)? Für das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium des Innern wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Das Bundesministerium der Verteidigung verfügt hierzu über keine Erkenntnisse. Eine automatisierte Abfrage der ca. 6 700 Verträge zu einzelnen Vertragsinhalten bzw. zu weitergehenden Informationen über die beauftragten Unternehmen ist nicht möglich. 4. Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung zu allen in Frage 2 angesprochenen US-Unternehmen machen, insbesondere zu der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren genauer Aufgabenbeschreibung, Jobprofilen, Beschäftigungsumständen und deren konkreten Einsatzorten? Die Bundesregierung verweist auf die Antworten zu den Fragen 2 und 3. 5. Welche der 2013 erwähnten 207 US-amerikanischen Unternehmen und bis heute hinzugekommenen Unternehmen mit einer „Sondergenehmigung“ der Bundesregierung für den Einsatz auf deutschem Boden arbeiteten in der Vergangenheit auch für die Bundesregierung und nachgeordnete Dienststellen (z.B. Bundeskanzleramt, AA, BMVg, BMI, BSI etc.) und in welcher Form (bitte chronologisch seit dem Jahr 2001 jeweils nach Verträgen und deren Inhalt sowie Höhe der Vertragssummen/Auftragsvolumen aufschlüsseln)? Für das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium des Innern nebst den Geschäftsbereichsbehörden sind keine der in Rede stehenden Firmen tätig gewesen. Für die Vergangenheit liegen im Auswärtigen Amt Daten zum Teil seit dem Jahr 2001, zum Teil seit dem Jahr 2010 vor. Aus den vorhandenen Daten ergibt sich, dass das Auswärtige Amt in den erfassten Zeiträumen in keiner Geschäftsbeziehung mit US-Unternehmen stand, denen Befreiungen und Vergünstigungen gewährt wurden. Für das Bundesministerium der Verteidigung wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 6. In welcher Form wurden im Rahmen der in Frage 5 angesprochenen Verträge gegebenenfalls Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überlassen (bitte nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und/oder anderen Beschäftigungsumständen aufschlüsseln)? Die Bundesregierung verweist auf die Antwort zu Frage 5. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6495 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Welche weiteren US-amerikanischen Unternehmen aus dem Bereich Sicherheitsdienstleistungen bzw. Nachrichtendienste bzw. Militärs, also private Dienstleister ohne „Sondergenehmigung“ der Bundesregierung für den Einsatz auf deutschem Boden arbeiteten in der Vergangenheit seit 2001 auch für die Bundesregierung und nachgeordnete Dienststellen (bitte alphabetisch nach Firmen und jeweils deren Verträge mit der Bundesregierung und deren Inhalt und Höhe der Auftragssummen/Auftragsvolumen auflisten)? Für das Bundeskanzleramt und seine Geschäftsbereichsbehörde: wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Im Auswärtigen Amt liegen für die Vergangenheit Daten zum Teil seit dem Jahr 2001, zum Teil seit dem Jahr 2010 vor. Aus den vorhandenen Daten ergibt sich, dass das Auswärtige Amt in keiner Geschäftsbeziehung mit US-amerikanischen Unternehmen aus dem Bereich Sicherheitsdienstleistungen/Nachrichtendienste /Militärs stand. Für das Bundesministerium der Verteidigung wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) einen Auftrag an ein US-amerikanisches Unternehmen erteilt: Auftragnehmer Auftragsgegenstand Auftragsvolumen CrowdStrike Inc. Einkauf von IT-Vorfall-Reports 450.000,00 US$ Bei diesem Auftrag handelte es sich um einen Lieferauftrag. Eine Arbeitnehmerüberlassung hat nicht stattgefunden. 8. In welcher Form wurden im Rahmen der in Frage 7 angesprochenen Verträge gegebenenfalls Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überlassen (bitte nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und/oder anderen Beschäftigungsumständen aufschlüsseln)? Für das Bundeskanzleramt und seine Geschäftsbereichsbehörde wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Für das Bundesministerium der Verteidigung wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Für das Bundesministerium des Innern und seine Geschäftsbereichsbehörden wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. 9. Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung zu allen in Frage 7 angesprochenen US-Unternehmen machen, insbesondere zu der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren genauer Aufgabenbeschreibung, Jobprofilen, Beschäftigungsumständen und deren konkreten Einsatzorten seit dem Jahr 2001? Für das Bundeskanzleramt und seine Geschäftsbereichsbehörde wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Für das Bundesministerium der Verteidigung wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Dem BSI liegen keine Erkenntnisse zu Frage 9 vor. Insofern wird auf die Antwort zu Frage 7 verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6495 10. Welche weiteren US-amerikanischen Unternehmen aus dem Bereich Sicherheitsdienstleistungen bzw. Nachrichtendienste bzw. Militärs ohne „Sondergenehmigung “ der Bundesregierung für den Einsatz auf deutschem Boden arbeiten aktuell, d.h. derzeit laufend, auch für die Bundesregierung und nachgeordnete Dienststellen (bitte alphabetisch nach Firmen und jeweils deren Verträgen mit der Bundesregierung und deren Inhalt und Höhe der Vertragssumme /Auftragsvolumen auflisten)? Für das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium des Innern mit den jeweiligen Behörden des Geschäftsbereichs wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Das Auswärtige Amt steht aktuell in keiner Geschäftsbeziehung mit US-amerikanischen Unternehmen aus dem Bereich Sicherheitsdienstleistungen/Nachrichtendienste /Militärs. Für das Bundesministerium der Verteidigung wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 11. In welcher Form wurden im Rahmen der in Frage 10 angesprochenen Verträge gegebenenfalls Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überlassen (bitte nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und/oder anderen Beschäftigungsumständen aufschlüsseln)? 12. Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung zu den in Frage 10 genannten Unternehmen machen, insbesondere zu der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren genauer Aufgabenbeschreibung, ihren Jobprofilen , Beschäftigungsumständen und deren konkreten Einsatzorten? Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet. Für das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium des Innern mit den jeweiligen Behörden des Geschäftsbereichs wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Für das Bundesministerium der Verteidigung wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 13. Welche der folgenden Unternehmen sowie Subunternehmen (sofern bekannt bitte aufzählen) haben aktuell (d.h. derzeit laufend) oder früher Aufträge der Bundesregierung und deren nachgeordneten Dienststellen erhalten (bitte nach Datum, d. h. Beginn und Ende der Aufträge, sowie deren Inhalt und Höhe der Vertragssummen/Auftragsvolumen aufschlüsseln): Alion Science and Technology Corporation Archimedes ARRIS Group, Inc. A-T Solutions Atlantean BAE Systems plc. Battlespace Inc. Boeing Defense, Space & Security Booz Allen Hamilton Inc. CACI International Inc. Calhoun International LLC Capstone Corporation Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6495 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Computer Science Communications (CSC) Data Path Inc. DRS Technologies DynCorp International Engility General Atomics Aeronautical General Dynamics Information Technology Harris IT Services Corporation InCadence Strategic Solutions ITT/Exelis Jacobs Engineering Group Inc. Jacobs Technology Kestrel Boeing Defense, Space & Security Kforce Government Solutions (KGS) Kforce Inc. L3 Communications Holdings LEIDOS Leonie Lockheed Martin Corporation MacAulay Brown Inc. (MacB) ManTech International Corporation M.C. Dean Mission Essential Northrop Grumman Corporation Pacific Architects and Engineers Pluribus International Corporation Raytheon Company Red Gate Group Riverbend Development Consulting Rockwell Collins Inc. SAIC Six3 Systems SOS International Ltd SRA International, Inc. URS Corporation Vykin Corporation Walsingham Group Inc. Wyle Laboratories? Für das Bundeskanzleramt und seine Geschäftsbereichsbehörde wird Fehlanzeige gemeldet. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6495 Für die Vergangenheit liegen im Auswärtigen Amt Daten zum Teil seit 2001, zum Teil seit 2010 vor. Aus den vorhandenen Daten ergibt sich, dass das Auswärtige Amt weder aktuell noch in der Vergangenheit in Geschäftsbeziehungen mit den aufgelisteten Unternehmen stand. Für das Bundesministerium der Verteidigung wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. Für das Bundesministerium des Innern wird auf die Antwort zu Frage 17 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/5622 verwiesen . 14. In welcher Form wurden im Rahmen der in Frage 13 angesprochenen Verträge gegebenenfalls Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überlassen (bitte nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und/oder anderen Beschäftigungsumständen aufschlüsseln)? 15. Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung zu allen in Frage 13 angesprochenen US-Unternehmen machen, insbesondere zu der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren genauer Aufgabenbeschreibung, Jobprofilen, Beschäftigungsumständen und deren konkreten Einsatzorten seit dem Jahr 2001? Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet. Für das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium des Innern mit den jeweiligen Behörden des Geschäftsbereichs wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen . Für das Bundesministerium der Verteidigung wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 16. Welche US-amerikanischen Unternehmen aus dem Bereich Sicherheitsdienstleistungen bzw. Nachrichtendienste bzw. Militär mit und ohne „Sondergenehmigung “ der Bundesregierung für den Einsatz auf deutschem Boden arbeiten aktuell auch für deutsche Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste oder die Bundeswehr? Für das Bundesministerium der Verteidigung wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen. 17. Welche Angaben macht die Bundesregierung zu den (ihren) aktuellen, d.h. derzeit laufenden Verträgen mit den in Frage 16 angesprochenen privaten Dienstleistern und deren Inhalt sowie Höhe der Vertragssummen bzw. Auftragsvolumen ? (Bitte chronologisch für - Bundesnachrichtendienst (BND) - Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) - Bundeskriminalamt (BKA) - Militärischer Abschirmdienst (MAD) - Landeskriminalämter - Landesämter für Verfassungsschutz - Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) - weitere auflisten)? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6495 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Da derartige Verträge mit den in der Frage genannten Sicherheitsbehörden und Nachrichtendiensten auf Bundesebene nicht bestehen, können keine Angaben gemacht werden. Für das Bundesministerium der Verteidigung wird ergänzend darauf hingewiesen , dass auch keines der in Frage 16 aufgelisteten Unternehmen je Aufträge durch den Militärischen Abschirmdienst erhalten hat. 18. In welcher Form wurden im Rahmen der in Frage 16 und 17 angesprochenen Verträge gegebenenfalls Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überlassen (bitte nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und/oder anderen Beschäftigungsumständen aufschlüsseln)? Auf die Antwort zu Frage 17 wird verwiesen. 19. Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung machen zu allen in Frage 13 angesprochenen US-Unternehmen, insbesondere zu der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren genauer Aufgabenbeschreibung, ihren Jobprofilen, Beschäftigungsumständen und deren konkreten Einsatzorten ? Für das Bundeskanzleramt und das Bundesministerium des Innern mit den jeweiligen Behörden des Geschäftsbereichs wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen . Für das Bundesministerium der Verteidigung wird auf die Antwort zu Frage 17 verwiesen. 20. Welche der folgenden Unternehmen haben aktuell, d.h. derzeit laufend Aufträge der genannten deutschen Sicherheitsbehörden und Nachrichtendienste und deren nachgeordneten Dienststellen erhalten (bitte nach Datum, d. h. Beginn und Ende der Aufträge, sowie deren Inhalt und Höhe der Vertragssummen /Auftragsvolumen aufschlüsseln): Alion Science and Technology Archimedes ARRIS Group, Inc. A-T Solutions Atlantean BAE Systems plc. Battlespace Inc. Boeing Defense, Space & Security Booz Allen Hamilton Inc. CACI International Inc. Calhoun International LLC Capstone Corporation Computer Science Communications (CSC) Data Path Inc. DRS Technologies DynCorp International Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6495 Engility General Atomics Aeronautical General Dynamics Information Technology Harris IT Services Corporation InCadence Strategic Solutions ITT/ Exelis Jacobs Engineering Group Inc. Jacobs Technology Kestrel Boeing Defense, Space & Security Kforce Government Solutions (KGS) Kforce Inc. L3 Communications Holdings LEIDOS Leonie Lockheed Martin Corporation MacAulay Brown Inc. (MacB) ManTech International Corporation M.C. Dean Mission Essential Northrop Grumman Corporation Pacific Architects and Engineers Pluribus International Corporation Raytheon Company Red Gate Group Riverbend Development Consulting Rockwell Collins Inc. SAIC Six3 Systems SOS International Ltd SRA International, Inc. URS Corporation Vykin Corporation Walsingham Group Inc. Wyle Laboratories? Im Zeitraum von 2009 bis 2015 hat die Bundespolizei (BPOL) Leistungen aus vom Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern geschlossenen Rahmenverträgen mit den unter 1. bis 3. aufgeführten US-amerikanischen Unternehmen abgerufen: 1. L3 Communications - Buchungsperiode 12/2013 - Beschaffung Echolot - 11.662,00 Euro Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6495 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Northrop Grumman - Buchungsperiode 07/2009 - 08/2010 - Instandsetzungsarbeiten Seefahrzeuge - 7.521,05 Euro 3. General Dynamics - Buchungsperiode 12/2010 - 10/2013 - Beschaffung und Instandsetzung Landfahrzeuge - 6.419.612,68 Euro Im Übrigen wird Fehlanzeige gemeldet. 21. In welcher Form wurden im Rahmen der in Frage 20 angesprochenen Verträge gegebenenfalls Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überlassen (bitte nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und/oder anderen Beschäftigungsumständen aufschlüsseln)? Es hat bei der BPOL keine Überlassungen von Mitarbeitern im Rahmen der unter Frage 20 benannten Beauftragungen stattgefunden. 22. Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung zu allen in Frage 20 angesprochenen US-Unternehmen machen, insbesondere zu der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren genauer Aufgabenbeschreibung, Jobprofilen, Beschäftigungsumständen und deren konkreten Einsatzorten? Die Bundesregierung kann zu Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren genauer Aufgabenbeschreibung, Jobprofilen, Beschäftigungsumständen und deren konkreten Einsatzorten keine Angaben machen (Angaben zum allgemeinen Firmenprofil sind öffentlich zugänglich). 23. Welche weiteren hier nicht genannten US-Dienstleister stehen aktuell, d. h. derzeit laufend in Geschäftsbeziehungen zu deutschen Sicherheitsbehörden oder Nachrichtendiensten? Die Beantwortung der Fragen 23 bis 26 kann für den Bereich des BND aus Gründen des Staatswohls nicht in offen zugänglicher Weise erfolgen. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten, die im Zusammenhang mit der Arbeitsweise und Methodik des BND und insbesondere seinen technischen Aufklärungs- und Analysemethoden stehen. Bereits durch die Bekanntgabe der Zusammenarbeit mit spezialisierten Unternehmen könnten sowohl staatliche als auch nichtstaatliche Akteure Rückschlüsse auf die Arbeitsweise, Methodik und schutzwürdige Fähigkeiten des BND ziehen. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Fähigkeiten würde zu einer wesentlichen Schwächung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies könnte die Effektivität der nachrichtendienstlichen Aufklärung beeinträchtigen, was wiederum für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein kann. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und organisatorischen Schutz von Verschlusssachen mit dem VS-Grad „VS-Vertraulich “ eingestuft und werden gesondert an die Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages übermittelt . Im Übrigen wird Fehlanzeige gemeldet. Das Bundesministerium des Innern hat die Antwort als „VS-Vertraulich“ eingestuft. Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/6495 24. Welche Angaben kann die Bundesregierung machen zu den aktuellen, d. h. derzeit laufenden Verträgen mit den in Frage 23 angesprochenen Unternehmen und deren Inhalt sowie Höhe der Vertragssummen/Auftragsvolumen ? 25. In welcher Form wurden im Rahmen der in Frage 23 angesprochenen Verträge gegebenenfalls Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überlassen (nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und/oder anderen Beschäftigungsumständen aufschlüsseln)? 26. Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung machen zu den in Frage 23 angesprochenen US-Unternehmen, insbesondere zu der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren genauer Aufgabenbeschreibung, ihren Jobprofilen, Beschäftigungsumständen und deren aktuellen konkreten Einsatzorten? Die Fragen 24 bis 26 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 23 wird verwiesen. 27. Welche weiteren hier nicht genannten US-Dienstleister standen in der Vergangenheit seit 2001 in Geschäftsbeziehungen zu deutschen Sicherheitsbehörden oder Nachrichtendiensten? Für den Bundesnachrichtendienst wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Im Übrigen bestanden keine Geschäftsbeziehungen zu weiteren US-Dienstleistern . 28. Welche Angaben macht die Bundesregierung zu seit dem Jahr 2001 mit den in Frage 27 angesprochenen private contractors geschlossenen Verträgen und deren Inhalt sowie Höhe der Vertragssummen/Auftragsvolumen (bitte chronologisch auflisten)? 29. In welcher Form wurden im Rahmen der in Frage 27 angesprochenen Verträge gegebenenfalls Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überlassen (bitte nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und/oder anderen Beschäftigungsumständen aufschlüsseln)? 30. Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung machen zu allen in Frage 27 angesprochenen US-Unternehmen, insbesondere hinsichtlich der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren genauer Aufgabenbeschreibung , ihren Jobprofilen, Beschäftigungsumständen und deren konkreten Einsatzorten seit dem Jahr 2001? Die Fragen 28 bis 30 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 27 wird verwiesen. 31. Welche deutschen private contractors aus dem Bereich Sicherheitsdienstleistungen bzw. Nachrichtendienste bzw. Militär standen in der Vergangenheit seit dem Jahr 2001 in Geschäftsbeziehungen zu deutschen Sicherheitsbehörden oder Nachrichtendiensten? Für den BND wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. Im Übrigen bestehen keine Geschäftsbeziehungen zu deutschen private constractors aus dem Bereich Sicherheitsdienste/Nachrichtendienste/Militär. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6495 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Auch in der Vergangenheit (seit 2001) stand der Militärische Abschirmdienst nicht in Geschäftsbeziehungen zu deutschen private contractors aus dem Bereich Sicher-heitsdienste/Nachrichtendienste/Militär. Das Bundesamt für Verfassungsschutz betreibt kein Outsourcing seiner gesetzlichen Fachaufgaben an deutsche private contractors aus dem Bereich Sicherheitsdienstleistungen /Nachrichtendienste/Militär. Hinsichtlich der vertraglichen Beziehungen des Bundeskriminalamtes (BKA) zu dem Unternehmen CSC bzw. seinen Vorgänger- und Tochterunternehmen wird auf die bisherige Berichterstattung der Bundesregierung im Rahmen des Parlamentarischen Fragerechts verwiesen, u. a. auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/334 vom 22. Januar 2014. 32. Welche Angaben macht die Bundesregierung zu den seit dem Jahr 2001 mit deutschen private contractors geschlossenen Verträgen und deren Inhalt sowie Höhe der Auftragssummen/Auftragsvolumen? 33. In welcher Form wurden im Rahmen der in Frage 31 angesprochenen Verträge gegebenenfalls Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überlassen (bitte nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und/oder anderen Beschäftigungsumständen aufschlüsseln)? Die Fragen 32 und 33 werden gemeinsam beantwortet. Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen. 34. Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung machen zu allen deutschen privaten Dienstleistern, insbesondere zu der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren genauer Aufgabenbeschreibung, ihren Jobprofilen , Beschäftigungsumständen und deren konkreten Einsatzorten seit dem Jahr 2001? Auf die Antwort zu Frage 31 wird verwiesen, darüber hinaus können keine weiteren Angaben gemacht werden. 35. Welche deutschen privaten Dienstleister aus dem Bereich Sicherheitsdienstleistungen bzw. Nachrichtendienste bzw. Militär stehen aktuell in Geschäftsbeziehungen zu deutschen Sicherheitsbehörden oder Nachrichtendiensten? Für den Bundesnachrichtendienst wird Fehlanzeige gemeldet. Der Militärische Abschirmdienst steht aktuell nicht in Geschäftsbeziehungen zu weiteren deutschen privaten Sicherheitsdienstleistern aus dem Bereich Sicherheitsdienstleistungen /Nachrichtendienste/Militär. Die Geschäftsbeziehungen von deutschen privaten Dienstleistern aus dem Bereich Sicherheitsdienstleistungen/Nachrichtendienste/Militär zu deutschen Sicherheitsbehörden oder Nachrichtendiensten beschränken sich auf die in der beigefügten Anlage genannten Firmen mit den entsprechenden Auftragssummen. Für das BKA wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen. Für das Bundesamt für Verfassungsschutz wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/6495 36. Welche Angaben macht die Bundesregierung zu ihren aktuellen Verträgen mit deutschen privaten Dienstleistern und deren Inhalt sowie Höhe der Vertragssumme /Auftragsvolumen? Für das Bundeskanzleramt und seine Geschäftsbereichsbehörde ergeht Fehlanzeige . Das Bundesministerium der Verteidigung verweist auf die Antwort zu Frage 35. Für das BKA wird auf die Antwort zu Frage 32 verwiesen. Für das Bundesamt für Verfassungsschutz wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen . 37. In welcher Form wurden im Rahmen der in Frage 35 angesprochenen Verträge gegebenenfalls Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter überlassen (bitte nach Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und/oder anderen Beschäftigungsumständen aufschlüsseln)? Für das Bundeskanzleramt und seine Geschäftsbereichsbehörde wird auf die Antwort zu Frage 36 verwiesen. Das Bundesministerium der Verteidigung verweist auf die Antwort zu Frage 35. Für das BKA wird auf die Antwort zu Frage 33 verwiesen. Für das Bundesamt für Verfassungsschutz wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen . 38. Welche weiteren Angaben kann die Bundesregierung machen zu allen mit ihr aktuell in vertraglicher Beziehung stehenden deutschen privaten Dienstleistern insbesondere zur Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren genauer Aufgabenbeschreibung, ihren Jobprofilen, Beschäftigungsumständen und deren aktuellen konkreten Einsatzorten? Für das Bundeskanzleramt und seine Geschäftsbereichsbehörde wird auf die Antwort zu Frage 36 verwiesen. Das Bundesministerium der Verteidigung verweist auf die Antwort zu Frage 35. Für das Bundesamt für Verfassungsschutz wird auf die Antwort zu Frage 31 verwiesen . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6495 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Bezeichnung der Leistung Auftragsvolumen Auftragnehmer Bedarfsträger  in €  Bewachung Tagungsraum             1.757,15   Power GmbH BKA Bewachung für BPOLABT Ratzeburg 2012 ‐2017     1.249.260,10 Göttinger Überwachungsdienst     GmbH BPOLP Bewachung Tagungsraum             1.757,15   Power GmbH BKA Bewachung Tagungsraum             1.757,15   Power GmbH BKA Bewachung Tagungsraum           14.370,59   Allianz Deutschland AG BKA Bewachung Tagungsraum             9.617,34 AVMS Audio Video Media     Services GmbH BKA Bewachungsleistung / Pförtnerdienst ab  01.04.2015 *1 WIKING Wach‐ und Werkschutz  GmbH BPOL Bewachungsleistung Uelzen 2013 ‐ 2017        176.527,66 Göttinger Überwachungsdienst     GmbH BPOL Bewachungsleistung Deggendorf 2013 ‐ 2017        478.947,00   Siba security service GmbH BPOL Bewachungsleistung Bayreuth 2013 ‐ 2017        466.455,89   Siba security service GmbH BPOL Bewachungsleistung Bad Düben 2013 ‐ 2017        238.397,79 Göttinger Überwachungsdienst     GmbH BPOL Bewachungsleistung Direktion  Bundesbereitschaftspolizei 2013 ‐ 2017        124.196,27 Göttinger Überwachungsdienst     GmbH BPOL Bewachungsdienstleistungen für BPOL‐ Fliegerstaffel in Gifhorn        564.801,68 Safe Wach‐ und     Sicherheitsunternehmen BPOL Bewachungsleistungen 2012 ‐ 2017           97.535,11   GSE Protect mbH BPOL Durchführung von Bewachungsleistungen (Laufzeit  3 Monate)     1.793.717,33   Siba security service GmbH BPOL Bewachungspersonal 2013 ‐2017           10.588,21 Göttinger Überwachungsdienst     GmbH BPOL Bewachungsleistungen für BPOL Fliegerstaffel  Fuhlendorf, 2010‐2015        490.497,34 WIKING Wach‐ und Werkschutz     GmbH BPOL Bewachungsleistungen/Pförtnerdienst 2015  Verlägerungsoption        126.052,11 WIKING Wach‐ und Werkschutz     GmbH BPOL Bewachung / Pförtnerdienst BPOLDIR Hannover  (07/2010 bis max. 06/2015)        322.869,81 WIKING Wach‐ und Werkschutz     GmbH BPOL Bewachungsleistung Bundespolizeiabteilung  Duderstadt 01.10.2011 ‐ 30.09.2015        399.430,28 Göttinger Überwachungsdienst     GmbH BPOL Bewachung des Bundespolizeistandortes Sankt  Augustin 2011 ‐ 2016     1.576.397,33   Siba security service GmbH BPOL Bewachung für BPOLABT Ratzeburg 2012 ‐2017        312.562,52 Göttinger Überwachungsdienst     GmbH BPOL Bewachungsleistung Bundespolizeiabteilung  Hünfeld (2011‐2016)        381.271,52   Siba security service GmbH BPOL Bewachungsleistung        174.000,00   Siba security service GmbH BPOL IT‐Sicherheit, Geheimschutz, materielle Sicherheit     1.513.046,92   Persicon Consultancy GmbH BDBOS Fachkraft für Arbeitssicherheit für 1 Jahr           63.024,78 Arbeitsschutz‐ und     Büroorganisation BKA Fluggastkontrollen (Luftsicherheit) auf dem  Flughafen Frankfurt Terminal 2   33.925.424,09   Brinks Sicherheit GmbH BPOL Luftsicherheitskontrolldienstleistungen am  Flughafen Berlin‐Schönefeld   39.002.306,84 SECURITAS Aviation Service     GmbH & Co. KG BPOL Luftsicherheitskontrolldienstleistungen am  Flughafen Düsseldorf   53.235.831,67 Kötter Aviation Security GmbH     & Co. KG BPOL Anlage 3 zur Kleinen Anfrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, BT 18/5886 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/6495 Luftsicherheitskontrolldienstleistungen am  Flughafen Köln/Bonn   33.783.834,46 Flug‐ und Industriesicherheit     Service‐ und Beratungsgesellsc BPOL Luftsicherheitskontrolldienstleistungen Frankfurt  2011‐16   17.857.951,60   FraSec Fraport Security Services BPOL Luftsicherheitskontrolldienstleistungen Flughafen  Bremen   11.843.298,28 DSW Deutscher Schutz‐ und     Wachdienst GmbH & Co. KG BPOL Luftsicherheitskontrolldienstleistungen Flughafen  Dresden     4.701.257,10 Kötter Aviation Security GmbH     & Co. KG BPOL Luftsicherheitskontrolldienstleistungen Flughafen  Erfurt     1.688.791,70 Kötter Aviation Security GmbH     & Co. KG BPOL Luftsicherheitskontrolldienstleistungen Flughafen  Hamburg   39.294.923,47 DSW Deutscher Schutz‐ und     Wachdienst GmbH & Co. KG BPOL Luftsicherheitskontrollstellen     1.068.531,94   Smiths‐Heimann GmbH BPOL Wartung Sicherheitskontrolltechnik           95.070,70   Smiths‐Heimann GmbH BPOL Servicevertrag Luftsicherheitskontrolltechnik        305.518,17   Smiths‐Heimann GmbH BPOL Wartungsvertrag  Sicherheitsscanner am Flughafen  Frankfurt/Main        113.400,00 EAS Enviment Analytical     Systems GmbH BPOL Luftsicherheitskontrolldienstleistungen   13.713.411,25 I‐SecDeutsche  Luftsicherheit     GmbH BPOL Luftsicherheitskontrolldienstleistung  Düsseldorfund Köln/Bonn *1 Kötter Aviation Security GmbH   & Co. KG BPOL Luftsicherheitskontrolldienstleistungen  Leipzig/Halle     2.603.049,00 SECURITAS Aviation Service     GmbH & Co. KG BPOL Luftsicherheitskontrolldienstleistungen  Saarbrücken     1.060.341,12 Flug‐ und Industriesicherheit     Service‐ und Beratungsgesellsc BPOL DNA‐Spuren‐Sicherungskits *1 Voigtländer Polizei und  Kriminaltechnik GmbH KdB (*1) für diese Verträge liegen derzeit keine Abrufzahlen vor Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333