Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 28. Oktober 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6507 18. Wahlperiode 29.10.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Richard Pitterle, Klaus Ernst, Susanna Karawanskij, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6351 – Fehler bei der Bildung und Übermittlung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Mittels der elektronischen Lohnsteuermerkmale (ELStAM) soll die korrekte Erhebung der Lohnsteuer für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erfolgen. Die ELStAM enthalten die individuellen steuerlichen Merkmale der lohnsteuerpflichtigen Beschäftigten. Hierzu zählt unter anderem die Lohnsteuerklasse. Mittels Einordnung in eine der Lohnsteuerklassen I bis VI wird unter anderem erfasst, inwieweit bereits im Lohnsteuerabzugsverfahren ein Splittingvorteil zu berücksichtigen ist. Eine falsche Zuordnung zu einer Lohnsteuerklasse kann daher finanzielle Nachteile für die Steuerpflichtigen bedeuten. Die Steuerabzugsmerkmale werden zentral beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert und dem jeweiligen Arbeitgeber monatlich automatisch übermittelt. In letzter Zeit häuften sich Meldungen, wonach bei der Zuordnung der Lohnsteuerklassen Pannen auftraten. So wurde im August 2015 bekannt, dass im Juli bei etlichen Steuerpflichtigen die Steuerklasse III fälschlicherweise automatisch und rückwirkend ab dem 1. Januar 2015 auf die ungünstigere Steuerklasse I geändert wurde. Bei Betroffenen fiel dadurch teilweise die Lohnsteuer höher als das Monatsgehalt aus (Stuttgarter Nachrichten vom 1. August 2015). Die Bundesregierung bestätigte mit ihrer Antwort vom 18. August 2015 auf die Schriftliche Frage 33 des Abgeordneten Richard Pitterle auf Bundestagsdrucksache 18/5804 die beschriebene Panne. Die fehlerhafte Steuerklassenänderung sei in 28 287 Fällen erfolgt. Der Fehler sei infolge eines ab dem 24. Juni 2015 eingesetzten neuen Software Release im Verfahren zur Bildung der ELStAM entstanden . Er sei am 29. Juni 2015 entdeckt und unmittelbar behoben worden. Laut einer Mitteilung der Oberfinanzdirektion (OFD) Karlsruhe vom 18. September 2015 kam es im September 2015 erneut zu falschen Steuerklassenänderungen . Aufgrund eines bundesweiten technischen Fehlers in der ELStAM-Datenbank des BZSt sei für einzelne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Steuerklasse automatisch von der Steuerklasse III auf die Steuerklasse IV geändert und deren Arbeitgebern Anfang September 2015 elektronisch mitgeteilt worden. Die Finanzämter könnten die betroffenen Fälle nicht selbstständig erkennen und aufgreifen, sondern seien auf die Hinweise der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angewiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6507 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Welche über die in der Vorbemerkung der Fragesteller hinausführenden Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Fehler, der bei der Inbetriebnahme eines neuen Software Release am 24. Juni 2015 aufgetreten ist, wodurch in bestimmten Fällen die Steuerklasse III rückwirkend ab dem 1. Januar 2015 auf die Steuerklasse I geändert wurde? Mit der Inbetriebnahme des Release ELStAM 1.13.0.0 am 24. Juni 2015 sind vier Sachverhalte verbunden, die teils mittelbar zur Bildung fehlerhafter Steuerklassen geführt haben: Das Release ELStAM 1.13.0.0 wurde am 24. Juni 2015 zunächst fehlerhaft installiert . Dies führte dazu, dass zwischen den 24. Juni 2015 – 18.00 Uhr bis zur Behebung der Fehlerursache am 29. Juni 2015 – 15.00 Uhr Datensätze, die von den Meldebehörden an die Finanzverwaltung übermittelt wurden, nicht korrekt weiterverarbeitet wurden. Die Daten der Meldebehörden sind die Grundlage für die Bildung der ELStAM. Insgesamt wurden 82.339 Datensätze der Meldebehörden nicht korrekt weiterverarbeitet. Davon waren insgesamt 28.287 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betroffen. Die unzutreffenden ELStAM wurden den Arbeitgebern Anfang Juli 2015 durch die Finanzverwaltung bereitgestellt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1a bis 1p verwiesen. Am 28. Juli 2015 fand ein erster automatisierter Korrekturlauf statt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1m verwiesen. Das Release ELStAM 1.13.0.0 enthielt zudem den fachlichen Fehler, dass in einigen Fällen die korrekte Steuerklasse V fälschlicherweise mit einem Kinderzähler ungleich 0 gebildet und den Arbeitgebern zum Abruf bereitgestellt wurde. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 2, 2d, 2e und 2h verwiesen. Am 14./15. August 2015 fand ein zweiter automatisierter Korrekturlauf statt. Dieser Korrekturlauf sollte die fachlichen Fehler aus dem Release ELStAM 1.13.0.0 bereinigen. Dabei wurde der Kinderzähler in den betroffenen Fällen korrigiert. In einigen Fällen wurden durch diesen Korrekturlauf unzutreffende Steuerklassen gebildet. Diese ELStAM wurden den Arbeitgebern Anfang September 2015 bereitgestellt. Im Übrigen wird auf die Antworten zu den Fragen 1a und 2 bis 2q verwiesen. a) Sind zu den genannten 28 287 Fällen weitere hinzugekommen (falls ja, bitte die Fallzahl nennen)? Durch die fehlerhafte Installation des Releases sind keine weiteren Fälle hinzugekommen . Von dem zweiten Korrekturlauf waren 9 653 betroffen. Nicht in allen Fällen wurden fehlerhafte Steuerklassen gebildet. Die genaue Anzahl ist unbekannt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6507 b) Sind die durch den Fehler verursachten fälschlichen Steuerklassenänderungen auch noch im August oder September 2015 aufgetreten (falls ja, bitte unter Nennung der monatlichen Fallzahlen)? Die im August und September 2015 aufgetretenen Fehler hatten keinen unmittelbaren Zusammenhang mit der fehlerhaften Installation des Releases im Juni. Ursache hierfür waren zwei Korrekturläufe zur Datenbereinigung in Folge des Einsatzes des Releases im Juni 2015 (siehe Antworten zu den Fragen 1, 1m und 2). Über die jeweilige Gesamtzahl der Betroffenen hinaus wurden keine weiteren Zahlen ermittelt (siehe Antworten zu den Fragen 1h und 2i). c) Welche bestimmten Fälle bzw. welche Fallkonstellationen waren von dem Fehler betroffen? Es wurden die Datensätze der Meldebehörden fehlerhaft weiterverarbeitet, die den melderechtlichen Familienstand „verheiratet“ enthielten. d) Wie und von wem wurde der Fehler erstmalig entdeckt? Der Fehler wurde vom für den Betrieb der Software zuständigen Bereich im Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik am 29. Juni 2015 um 13 Uhr entdeckt. Die fehlerhafte Installation des ELStAM Releases 1.13.0.0 ist durch das Monitoring im o. g. Bereich aufgefallen, da die von den Meldebehörden gelieferten Datensätze langsamer als gewöhnlich abgearbeitet wurden. e) Wann und von wem wurde der Fehler behoben (bitte mit Darstellung)? Der Fehler wurde vom für den Betrieb der Software zuständigen Bereich im Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik durch die korrekte Installation des Releases am 29. Juni 2015 um 15 Uhr behoben. f) Worin bestand konkret der Fehler (bitte differenziert nach Bildung und Übermittlung der ELStAM darstellen)? Folgenden Fehlerkonstellationen traten bei der Bildung der Steuerklassen für die zum Abruf bereitgestellten ELStAM auf: Steuerklasse I statt III Steuerklasse I statt IV Steuerklasse I statt V Steuerklasse IV statt I Steuerklasse IV statt III Steuerklasse IV statt V. Die Übermittlung der (fehlerhaften) ELStAM erfolgte korrekt. g) Was war die Ursache für den Fehler (bitte mit programmtechnischer Darstellung )? Ursache für den Fehler war eine fehlerhafte Installation der Software. Die fehlerhaft installierte Anwendung hat auf einen falschen Stand der Datenhaltung zugegriffen . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6507 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode h) Inwieweit trat der Fehler bundesweit auf (bitte mit Darstellung der betroffenen Länder unter Angabe der jeweiligen Fallzahl)? Die aufgrund der fehlerhaften Installation falsch gebildeten ELStAM verteilen sich wie folgt auf die Länder: Land Anzahl betroffener Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer Baden-Württemberg 3.689 Bayern 4.644 Berlin 1.445 Brandenburg 716 Bremen 281 Hamburg 788 Hessen 2.100 Mecklenburg-Vorpommern 553 Niedersachsen 2.502 Nordrhein-Westfalen 6.233 Rheinland-Pfalz 1.960 Saarland 235 Sachsen 1.060 Sachsen-Anhalt 514 Schleswig-Holstein 979 Thüringen 588 Summe: 28.287 i) Wie viele Steuerpflichtige waren nach Schätzungen der Bundesregierung von dem Fehler betroffen (bitte differenziert nach Monaten und Ländern darstellen)? Die aus der Installation des ELStAM Releases 1.13.0.0 resultierenden fehlerhaften ELStAM wurden den Arbeitgebern nur Anfang Juli 2015 zum Abruf bereitgestellt . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1h verwiesen. j) Inwieweit wurde durch den Fehler bei einzelnen Steuerpflichtigen zu viel Lohnsteuer erhoben (bitte mit Darstellung der maximal zu viel erhobenen Lohnsteuer)? Die Lohnsteuer hängt im Wesentlichen vom laufenden Arbeitslohn der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab. Dieser ist der Finanzverwaltung nicht bekannt . k) Inwieweit hat die Bundesregierung die Betroffenen von dem Fehler in Kenntnis gesetzt (bitte mit Darstellung der Maßnahmen und Angabe des Datums)? Zur allgemeinen Information wurde am 12. August 2015 unter www.elster.de ein entsprechender Hinweis veröffentlicht. Dieser wurde zuletzt am 19. Oktober 2015 um eine konkrete Fehlerbeschreibung ergänzt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6507 l) Inwieweit hat die Bundesregierung die Finanzbehörden der Länder von dem Fehler in Kenntnis gesetzt (bitte mit Darstellung und Angabe des Datums)? Informationen zu dem aufgetretenen Fehler standen allen Ländern ab dem 10. Juli 2015 über das Betriebsportal KONSENS zur Verfügung. Eine Aktualisierung erfolgte am 31. Juli 2015 nach dem ersten erfolgten Korrekturlauf (vgl. Antworten zu den Fragen 1 und 1m). Eine Liste mit den im jeweiligen Land betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (vgl. Antwort zu Frage 1h) wurde den Ländern am 11. September 2015 zur Verfügung gestellt. m) Welche Maßnahmen wurden getroffen, um einen durch den Fehler bedingten fälschlichen Lohnsteuerabzug nachträglich zu korrigieren (bitte mit Darstellung der Maßnahmen)? Um den Datenbestand aufgrund der fehlerhaften Installation des Releases zu bereinigen fand am 28. Juli 2015 ein automatisierter Korrekturlauf statt. Eine automatisierte Änderung von Steuerklasse I in Steuerklasse III und V bei Ehegatten oder Lebenspartnern war dabei nicht möglich. Für die Steuerklassenkombination III/V ist ein gemeinsamer Antrag der Ehegatten/Lebenspartner erforderlich . Da ausschließlich Mitteilungen der Meldebehörden nachverarbeitet wurden, konnte dieser nicht unterstellt werden. Daher wurde die fehlerhafte Steuerklasse I in die Steuerklasse IV geändert. In der Zwischenzeit manuell durch die Finanzämter durchgeführte Änderungen wurden durch den Korrekturlauf überschrieben. Zur Kontrolle wurde den Ländern am 11. September 2015 eine Liste mit den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zur Verfügung gestellt. n) Welche Maßnahmen wurden ergriffen, wenn durch den Fehler zu viel Lohnsteuer bei Betroffenen einbehalten wurde (bitte mit Darstellung der Maßnahmen)? Die ELStAM der Betroffenen wurden rückwirkend zum 1. Januar 2015 korrigiert , weil die ELStAM durch die fehlerhafte Installation des Releases 1.13.0.0 rückwirkend zum 1. Januar 2015 nicht korrekt gebildet wurden. Neben der automatisierten Korrektur haben die Finanzämter teilweise Papierbescheinigungen zur Vorlage beim Arbeitgeber ausgestellt. Durch die ergriffenen Maßnahmen bestand die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die ELStAM ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2015 korrigieren und zu viel einbehaltene Lohnsteuer auszahlen konnte. Darüber hinaus wird im Wege der Einkommensteuerveranlagung die einbehalten Lohnsteuer auf die festgesetzte Einkommensteuer angerechnet. Entsprechend geringer /höher fällt die Erstattung/Nachzahlung für den Steuerpflichtigen aus. Erhebliche finanzielle Nachteile sind ausschließlich für die Steuerpflichtigen entstanden , bei denen statt der Steuerklasse III fehlerhaft die Steuerklasse I oder IV gebildet wurde. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6507 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode o) Welche Maßnahmen wurden ergriffen, damit ein ähnlich gelagerter Fehler zukünftig nicht mehr auftritt (bitte mit Darstellung der Maßnahmen)? Es wurden und werden zurzeit noch Maßnahmen erarbeitet, um ähnliche Fehler zukünftig zu vermeiden. Z. B. werden die Geschäftsprozesse für zukünftige Korrekturläufe optimiert und die Korrekturläufe werden nicht unmittelbar vor der Bereitstellung der ELStAM an die Arbeitgeber durchgeführt. Darüber hinaus soll ein Kommunikationskonzept entwickelt werden, das behördenübergreifend für eine umfassende Information Sorge trägt. Für Arbeitgeber wird ein Newsletter eingerichtet; dieser steht voraussichtlich ab dem zweiten Quartal 2016 zur Verfügung . p) Mit welchem zusätzlichen Erfüllungsaufwand jeweils bei Bürgerinnen und Bürgern, Wirtschaft und Verwaltung rechnet die Bundesregierung infolge des Fehlers (bitte mit Begründung)? Es ist kein Erfüllungsaufwand bezifferbar. Die Anzahl der Änderungsanträge zu den ELStAM ist kein Indikator für die Bürgerinnen und Bürger. In den Finanzämtern werden keine Aufzeichnungen über den Grund eines Änderungsantrags zu den ELStAM geführt. Zudem ist nicht bekannt, ob sich die Betroffenen an die Finanzverwaltung oder ihren Arbeitgeber gewandt haben oder die Korrektur automatisch erfolgte. Für die Wirtschaft liegt der Aufwand im Wesentlichen von den Rückfragen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei ihrem Arbeitgeber ab. Der weitaus größte Teil der Arbeitgeber hat aber eine vollautomatisierte Lohnabrechnung, wodurch insofern kein zusätzlicher Aufwand durch die Bereitstellung und spätere Korrektur fehlerhafter ELStAM entstanden ist. Durch die Behebung der Fehlerursache an sich entstand der Verwaltung kein messbarer Erfüllungsaufwand. Die Durchführung der Korrekturläufe und Erstellung der Listen zur Bearbeitung in den Finanzämtern wurden im Rahmen der Pflege des Verfahrens durchgeführt. Vor allem die Bearbeitung der Anfragen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Finanzämtern, sowie weitere allgemeine Anfragen von Bürgern und der Presse bei Bund und Ländern generierten Erfüllungsaufwand. Insbesondere bei den Anfragen der Bürger ist dieser aus den oben genannten Gründen nicht quantifizierbar. 2. Ist es zutreffend, dass es im Zeitraum September 2015 zu einem Fehler in der Übermittlung der ELStAM kam, wonach fälschlicherweise Steuerpflichtige aus der Steuerklasse III in die Steuerklasse IV eingeordnet wurden (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? Am 14. und 15. August 2015 erfolgte ein zweiter Korrekturlauf. Dieser Korrekturlauf sollte die fachlichen Fehler aus dem Release ELStAM 1.13.0.0 bereinigen (vgl. Antwort zu Frage 1). Mit dem zweiten Korrekturlauf wurden 9653 Datensätze korrigiert. Nicht bei allen hatte der Korrekturlauf die Bildung falscher ELStAM zur Folge. a) In wie vielen Fällen kam es durch den Fehler zu einer Steuerklassenänderung ? Die Zahl ist der Bundesregierung nicht bekannt (vgl. Antworten zu den Fragen 1a und 2). Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6507 b) Sind durch den Fehler verursachte Steuerklassenänderungen auch noch über den Monat September 2015 hinaus zu erwarten (bitte mit Begründung )? Das ELStAM Release 1.13.0.0 und das Nachfolgerelease 1.14.0.0 wurden korrekt installiert. Das nächste ELStAM Release soll Anfang November 2015 installiert werden. c) Welche Fallkonstellationen waren von dem Fehler betroffen? Es waren die Fälle betroffen, in denen bei einem Arbeitnehmer/einer Arbeitnehmerin die Steuerklasse V mit einem Kinderzähler ungleich 0 gebildet wurde. Teilweise waren auch die Ehepartner der zuvor genannten Fälle betroffen. d) Wann, wie und von wem wurde der Fehler erstmalig entdeckt? Die fehlerhaften ELStAM, die zu dem zweiten Korrekturlauf geführt haben, wurden über die zuvor beschrieben Wege erstmalig im Juli 2015 über Fehlertickets bekannt. Demnach sind Sachverhalte aufgefallen, in denen ELStAM mit einer Steuerklasse V und mit einem Kinderzähler ungleich 0 gebildet wurden (vgl. Antwort zu Frage 1). Diese wurden von den Supporteinheiten im Zentrum für Informationstechnik und im Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen untersucht . Im Zuge der Fehleranalyse wurde ein fachlicher Fehler in dem ELStAM Release 1.13.0.0, welches im Juni 2015 eingespielt wurde, erkannt. Die fehlerhaften ELStAM, die durch den zweiten Korrekturlauf gebildet wurden, wurden erstmals Anfang September 2015 durch die Finanzämter den Supporteinheiten im Zentrum für Informationstechnik und im Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen gemeldet. e) Wann und von wem wurde der Fehler behoben (bitte mit Darstellung)? Die Fehlerursache, die zur Bildung von ELStAM mit einer Steuerklasse V und mit einem Kinderzähler ungleich 0 führt, wird in zwei Schritten behoben. Der erste Teil wurde mit dem ELStAM Release 1.14.0.0, welches am 12. August 2015 eingesetzt wurde, behoben. Der zweite Teil folgt mit dem ELStAM Release 1.15.0.0 Anfang November 2015. Der Fehler wird durch eine Änderung des Programms zur Bildung der ELStAM behoben. Die Änderung erfolgt durch das Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik nach den fachlichen Vorgaben des Landes NordrheinWestfalen . Der Datenbestand wurde mit dem zweiten Korrekturlauf am 14./15. August 2015 nach Einspielen des ELStAM Release 1.14.0.0 bereinigt. f) Ist der in der Mitteilung der OFD Karlsruhe genannte Sachverhalt zutreffend , dass die Finanzämter die betroffenen Fälle nicht selbstständig erkennen und aufgreifen können, sondern auf die Hinweise der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer angewiesen sind (bitte mit Begründung)? Die Mitteilung der OFD Karlsruhe vom 18. September 2015 bezieht sich auf die nicht zutreffende Bildung von ELStAM infolge des zweiten Korrekturlaufs. Diese konnten zunächst nur die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erkennen. Erst nachdem den Ländern am 28. September 2015 eine Liste mit den betroffenen Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6507 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Fällen zur Verfügung gestellt wurde, waren die vom zweiten Korrekturlauf betroffenen Fälle den Ländern bekannt. g) Worin bestand konkret der Fehler (bitte differenziert nach Bildung und Übermittlung der ELStAM darstellen)? Der zweite Korrekturlauf hatte folgende Fehlerkonstellationen hinsichtlich der Steuerklassen zur Folge: Steuerklasse IV statt III Steuerklasse IV statt V. h) Was war die Ursache für den Fehler (bitte mit programmtechnischer Darstellung )? Um den Datenbestand aufgrund des fachlich fehlerhaften ELStAM Releases 1.13.0.0 zu bereinigen fand am 14./15. August 2015 ein automatisierter Korrekturlauf statt. Eine Beibehaltung der Steuerklasse III und V war dabei nicht in allen Fällen möglich , da für die Steuerklassenkombination III/V ein gemeinsamer Antrag der Ehegatten /Lebenspartner erforderlich ist. Da ausschließlich Mitteilungen der Meldebehörden nachverarbeitet wurden, konnte dieser nicht unterstellt werden. Daher wurde teilweise die Steuerklasse III in die Steuerklasse IV geändert. Zur Kontrolle wurde den Ländern am 28. September 2015 eine Liste mit den betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt. i) Inwieweit trat der Fehler bundesweit auf (bitte mit Darstellung der betroffenen Länder unter Angabe der jeweiligen Fallzahl)? Die vom zweiten Korrekturlauf betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verteilen sich wie folgt auf die Länder: Land Anzahl betroffener Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer Baden-Württemberg 393 Bayern 983 Berlin 217 Brandenburg 571 Bremen 143 Hamburg 4 Hessen 210 Mecklenburg-Vorpommern 390 Niedersachsen 1.921 Nordrhein-Westfalen 2.481 Rheinland-Pfalz 626 Saarland 190 Sachsen 383 Sachsen-Anhalt 261 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6507 Land Anzahl betroffener Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer Schleswig-Holstein 712 Thüringen 168 Summe: 9.653 In wie vielen Fällen es dabei zur Bildung falscher ELStAM kam ist nicht bekannt (vgl. Antwort zu Frage 2a). j) Wie viele Steuerpflichtige waren nach Schätzungen der Bundesregierung von dem Fehler betroffen (bitte differenziert nach Monaten und Ländern darstellen)? Auf die Antworten zu den Fragen 2a und 2i wird verwiesen. k) Inwieweit wurde durch den Fehler bei einzelnen Steuerpflichtigen zu viel Lohnsteuer erhoben (bitte mit Darstellung der zu viel erhobenen Lohnsteuer )? Auf die Antwort zu Frage 1j wird verwiesen. l) Inwieweit hat die Bundesregierung die Betroffenen von dem Fehler in Kenntnis gesetzt (bitte mit Darstellung der Maßnahmen und Angabe des Datums)? Auf die Antwort zu Frage 1k wird verwiesen. m) Inwieweit hat die Bundesregierung die Finanzbehörden der Länder von dem Fehler in Kenntnis gesetzt (bitte mit Darstellung und Angabe des Datums)? Über die Ursache für den für den zweiten Korrekturlauf wurden die Länder am 21. Juli 2015 informiert. Eine Aktualisierung erfolgte nach der Durchführung des zweiten Korrekturlaufs, zuletzt am 18. September 2015. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1l verwiesen). n) Welche Maßnahmen wurden getroffen, um einen durch den Fehler bedingten fälschlichen Lohnsteuerabzug nachträglich zu korrigieren (bitte mit Darstellung der Maßnahmen)? Um die aufgrund des zweiten Korrekturlaufs erfolgte Bildung falscher ELStAM nachträglich zu korrigieren, haben die Finanzämter nach Rückmeldung durch die Betroffenen die ELStAM wieder korrigiert und ggf. Papierbescheinigungen zur Vorlage beim Arbeitgeber ausgestellt. So bestand die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die ELStAM rückwirkend korrigieren konnte und zu viel einbehaltene Lohnsteuer auszahlen konnte. o) Welche Maßnahmen wurden ergriffen, wenn durch den Fehler zu viel Lohnsteuer bei Betroffenen einbehalten wurde (bitte mit Darstellung der Maßnahmen)? Auf die Antwort zu Frage 2n wird verwiesen. Darüber hinaus wird im Wege der Einkommensteuerveranlagung die einbehalten Lohnsteuer auf die festgesetzte Einkommensteuer angerechnet. Entsprechend geringer/höher fällt die Erstattung /Nachzahlung für den Steuerpflichtigen aus. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6507 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode p) Welche Maßnahmen wurden ergriffen, damit ein ähnlich gelagerter Fehler zukünftig nicht mehr auftritt (bitte mit Darstellung der Maßnahmen)? Auf die Antwort zu Frage 1o wird verwiesen. q) Mit welchem zusätzlichen Erfüllungsaufwand jeweils bei Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung rechnet die Bundesregierung infolge des Fehlers (bitte mit Begründung)? Auf die Antwort zu Frage 1p wird verwiesen. 3. Ist der in Frage 2 geschilderte Fehler auf die gleichen oder auf ähnliche Ursachen zurückzuführen wie der in Frage 1 benannte Fehler? Falls ja, warum ging die Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Schriftliche Frage 33 des Abgeordneten Richard Pitterle auf Bundestagsdrucksache 18/5804 von einer unmittelbaren Behebung des Fehlers aus (bitte mit Begründung)? Falls nein, worin unterscheiden sich die Ursachen der beiden Fehler (bitte mit Begründung)? Nein, die Ursache für den unter Frage 1 geschilderten Fehler ist die fehlerhafte Installation des ELStAM Releases 1.13.0.0 im Juni 2015. Die Ursache für die fehlerhafte Änderung der Steuerklassen im September 2015 war der zweite Korrekturlauf . 4. Haben die Ursachen der in den Fragen 1 und 2 geschilderten Fehler auch zu Fehlern bei anderen Lohnsteuerabzugsmerkmalen als den Lohnsteuerklassen geführt (falls ja, bitte mit Darstellung und unter Angabe der jeweiligen Fallzahl )? Die Ursache der in Frage 1 (fehlerhafte Installation) und Frage 2 (zweiter Korrekturlauf ) geschilderten Sachverhalte, führte nicht zu Fehlern bei anderen Lohnsteuerabzugsmerkmalen als den Steuerklassen. 5. Inwieweit sieht die Bundesregierung technische Defizite bei der Bildung und Übermittlung der ELStAM, nachdem innerhalb kürzester Zeit zwei ähnlich gelagerte Fehler aufgetreten sind (bitte mit Begründung)? Die Bildung der fehlerhaften ELStAM im Juni und August 2015 hatten keine ähnlichen Ursachen. Insgesamt sieht die Bundesregierung keine gravierenden technischen Defizite bei der Bildung und Übermittlung der ELStAM. Das Verfahren wird von ca. 2 Millionen Arbeitgebern und über 35 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern weitestgehend fehlerfrei genutzt. 6. Sind in den letzten zwölf Monaten, abgesehen von den in den Fragen 1 und 2 genannten, weitere softwarebedingte Fehler bei der Bildung und Übermittlung der ELStAM aufgetreten (falls ja, bitte mit Darstellung und Nennung der jeweiligen Fallzahl)? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über weitere softwarebedingte Fehler innerhalb der letzten zwölf Monate. In der Regel werden die Fehler von den Sachbearbeitenden im Finanzamt oder den Arbeitgebern direkt den Supporteinheiten im Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik und dem Rechenzentrum der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen gemeldet. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/6507 Dort werden sie analysiert und behoben. Es werden nicht zu jeder Fehlerkonstellation Fallzahlen ermittelt. 7. Welches jährliche Budget ist für die Verwaltung, Wartung und Pflege der ELStAM-Bildung und Übermittlung vorgesehen (bitte mit Darstellung im Haushalt, differenziert nach Technik und Personal und unter Angabe der Planstellen differenziert nach Besoldungsgruppe)? Die Verwaltung, Wartung und Pflege der ELStAM erfolgt innerhalb des Vorhabens KONSENS gemeinsam durch die Länder und den Bund. Die in den Ländern eingesetzte Technik und die im Land vorhandenen Planstellen sind der Bundesregierung nicht bekannt. Innerhalb von KONSENS erfolgt keine Aufteilung nach Haushalt, Technik und Personal. Im Vorhaben KONSENS wurden insgesamt folgende Mittel für die Verwaltung, Wartung, Pflege und teilweise entwicklungsbegleitende Tätigkeiten abgerechnet bzw. eingeplant: Jahr Länder (BY und NW) Bund/Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik 2013 779.265 € 1.699.413 € 2014 1.329.208 € 1.742.115 € 2015 (Plan) 1.308.976 € 2.404.332 € 2016 (Plan) 2.390.854 € 2.404.332 € Dem Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik wurden 7 Planstellen (gehobener Dienst) für ELStAM zugewiesen. Zusätzlich werden in dem Bereich noch 10 externe Kräfte eingesetzt. Beim BZSt sind 8 Planstellen für ELStAM (1,5 höherer Dienst, 6,5 gehobenen Dienst, ohne Qualitätssicherung und Fehlerticketbearbeitung) eingesetzt. Eine Differenzierung nach Verwaltung, Pflege, Wartung und Entwicklung erfolgt nicht. In KONSENS wurden durch die Länder insgesamt 1,5 interne Mitarbeiterkapazitäten für die Wartung und Pflege der ELStAM abgerechnet. Die Besoldungsgruppen und die Anzahl der eingesetzten externen Mitarbeiter sind der Bundesregierung nicht bekannt. 8. Wie viele ELStAM werden monatlich gebildet und abgerufen (bitte differenziert nach Ländern)? Die Anzahl der gebildeten ELStAM entspricht der abgerufenen ELStAM. Da sich die ELStAM theoretisch täglich ändern können, werden Sie bei jedem Abruf aktuell gebildet. Die Finanzverwaltung stellte den Arbeitgebern für die Lohnabrechnung Anfang Oktober 2015 ELStAM für insgesamt 38 573518 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zum Abruf bereit. Das waren 9 400 mehr als im Vormonat. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6507 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Land Anzahl bereitgestellter ELStAM- September 2015 Anzahl bereitgestellter ELStAM- Oktober 2015 Baden-Württemberg 5.369.780 5.374.954 Bayern 6.457.820 6.479.375 Berlin 1.463.635 1.458.282 Brandenburg 1.089.785 1.088.689 Bremen 298.382 297.741 Hamburg 880.034 878.180 Hessen 2.958.579 2.955.155 Mecklenburg-Vorpommern 668.346 667.664 Niedersachsen 3.796.958 3.800.907 Nordrhein-Westfalen 8.256.438 8.255.484 Rheinland-Pfalz 1.929.503 1.929.733 Saarland 456.324 455.700 Sachsen 1.721.861 1.719.416 Sachsen-Anhalt 938.911 937.215 Schleswig-Holstein 1.336.600 1.336.271 Thüringen 941.162 938.752 9. Wie viele ELStAM werden in der Datenbank insgesamt vorgehalten, und welches Speichervolumen umfasst dies (bitte mit Darstellung)? In der Datenbank werden die ELStAM für alle aktiven Arbeitsverhältnisse vorgehalten , um diese den Arbeitgebern bereitstellen zu können. Im Oktober 2015 waren dies 38.573.518 (vgl. Antwort zu Frage 8). Das Speichervolumen beträgt 6 Terrabyte. 10. Inwieweit wurde die Bildung, Speicherung, Wartung und Pflege der ELStAM-Bildung und Übermittlung durch Dritte zertifiziert und geprüft (bitte mit Darstellung und Angabe der Zertifikate)? Die Bildung, Speicherung, Wartung und Pflege der ELStAM wurde nicht durch Dritte zertifiziert. Die Übermittlung erfolgt über ELSTER. Die Leistungen von ELSTER werden ausschließlich in einer eigenen IT-Infrastruktur erbracht, die auf Basis der IT-Grundschutz-Kataloge des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik nach ISO 27001 zertifiziert ist. 11. Inwieweit bestehen weiterhin Probleme bei der Bildung von ELStAM für eingetragene Lebenspartnerschaften (Ausschussdrucksache des Finanzausschusses des Deutschen Bundestages 18(7)27; bitte mit Darstellung)? Es bestehen keine Probleme bei der Bildung der ELStAM für Lebenspartnerschaften . Die Rechtsgrundlage für die Übermittlung der erforderlichen Daten durch die Meldebehörden an die Finanzverwaltung tritt am 1. November 2015 mit dem Bundesmeldegesetz in Kraft. Dies ist Voraussetzung für die automatisierte Bildung der ELStAM bei Lebenspartnern. Nach derzeitigem Stand wird dies ab Anfang November 2015 erfolgen können. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333