Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 28. Oktober 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6516 18. Wahlperiode 30.10.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/6407 – Nachmeldeanforderungen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zum Bundesverkehrswegeplan 2015 (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/4313) V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Im Zuge der Aufstellung des neuen Bundesverkehrswegeplans (BVWP) haben die Bundesländer jene Straßenmaßnahmen gemeldet, für die nach ihrer fachlichen Einschätzung auf der Grundlage der Grundkonzeption für den BVWP 2015 ein Bedarf geprüft werden soll. Dieser Einschätzung widerspricht das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mit Nachforderungen an die Länder. In der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/4313 nannte die Bundesregierung 21 nachgeforderte Projekte. Die Bundesregierung begründete die Überprüfung der Vorhaben , von denen fast die Hälfte von den Bundesländern nicht gewünschte Ortsumfahrungsneubauten sind, mit ihrer Bedeutung „für die Funktionsfähigkeit des Bundesfernstraßennetzes im Lichte einer Gesamtnetzbetrachtung“. In der Grundkonzeption für den BVWP 2015 kündigt das BMVI an: „Im Sinne der Akzeptanzverbesserung für Verkehrsinfrastrukturinvestitionen soll eine angemessene und frühzeitige Diskussion über die Verkehrsprojekte in Deutschland ermöglicht werden“ (Grundkonzeption für den BVWP 2015, S. 85). Jedoch zeigt sich, dass nicht alle Projekte, die zurzeit überprüft werden, auch in der auf der Internetseite des BMVI verfügbaren „Übersicht über die laufenden und die für den Bundesverkehrswegeplan vorgeschlagenen Vorhaben der Bundesfernstraßen “ zu finden sind. Auf Nachfrage der Fragesteller (Bundestagsdrucksache 18/5479) nach weiteren Projekten, die ohne Meldung durch die Bundesländer überprüft werden, verwies die Bundesregierung im Juli 2015 nur auf ihre oben genannte Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/4313. Eine offizielle Gesamtübersicht aller überprüften Vorhaben gab es zu diesem Zeitpunkt nicht bzw. wurde nicht übermittelt oder nicht veröffentlicht. Weiterhin kündigte das Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6516 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode BMVI an, die auf der Internetseite verfügbare Liste (Stand: 5. September 2014) im Juli 2015 zu aktualisieren. Eine Aktualisierung hat bisher jedoch nicht stattgefunden . Wie der Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 64 auf Bundestagsdrucksache 18/6301 des Abgeordneten Matthias Gastel zu entnehmen ist, überprüft die Bundesregierung zurzeit mit dem Neubau des Nordostrings Stuttgart (B 29) ein weiteres nachgefordertes Straßenvorhaben, das entgegen der landeseigenen Priorisierung vom BMVI überprüft wird. Das Straßenvorhaben findet sich weder auf der im Internet veröffentlichten Übersicht noch in den Antworten der Bundesregierung auf die genannten Kleinen Anfragen der Fragesteller . 1. a) Welche weiteren Vorhaben im Bereich Straße werden zurzeit im Zuge der Aufstellung des neuen BVWP einer gesamtwirtschaftlichen Bewertung unterzogen, die bisher nicht in der auf der Internetseite des BMVI veröffentlichten „Übersicht über die laufenden und die für den Bundesverkehrswegeplan vorgeschlagenen Vorhaben der Bundesfernstraßen“ (Stand: 5. September 2014) aufgelistet sind (bitte unter Angabe des betroffenen Bundeslandes, der Projektbezeichnung, des Bautyps, der Kosten , der prognostizierten durchschnittlichen Verkehrsbelastung inkl. LKW-Anteil und des Planungstandes)? b) Wann hat für die in Frage 1a abgefragten Vorhaben die letzte Berechnung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses stattgefunden, und mit welchem jeweiligen Ergebnis (bitte für jedes Vorhaben einzeln angeben)? c) Welche der in Frage 1a abgefragten Vorhaben befinden sich im aktuell gültigen BVWP 2003 (bitte unter Angabe der Dringlichkeitseinstufung)? 2. a) Überprüft die Bundesregierung zurzeit weitere Straßenvorhaben im Zuge der Aufstellung des neuen BVWP, die von den Bundesländern nicht gemeldet wurden und die in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/4313 nicht genannt wurden? Wenn ja, welche (bitte unter Angabe des betroffenen Bundeslandes, der Projektbezeichnung, des Bautyps, der Kosten, der prognostizierten durchschnittlichen Verkehrsbelastung inkl. LKW-Anteil und des Planungstandes )? Aus welchen Gründen wurden die Vorhaben in der Antwort der Bundesregierung nicht genannt? Wann wurden die entsprechenden Nachforderungen an die jeweiligen Länder kommuniziert? Welche Daten hat der Bund von den Ländern angefordert? Womit begründet sich der Verdacht auf die jeweilige Bedeutung der einzelnen Vorhaben „für die Funktionsfähigkeit des Bundesfernstraßennetzes im Lichte einer Gesamtnetzbetrachtung“ konkret? b) Inwiefern beabsichtigt das BMVI, die Öffentlichkeit vor Ort über die Überprüfung der einzelnen nicht durch die Bundesländer angemeldeten Vorhaben zu informieren? Die Fragen 1 und 2 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Über die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/4313 vom 16. März 2015 bereits mitgeteilten Nachmeldeanforderungen zum Bundesver- Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6516 kehrswegeplan 2015 (BVWP) hinaus sind nur die B 29, Nordostumgehung Stuttgart , und die B 29, Röttingen – Nördlingen, neu hinzugekommen. Beide Projekte befinden sind in Baden-Württemberg. Die Entscheidung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), die oben genannten Projekte einer gesamtwirtschaftlichen Bewertung zu unterziehen, lag zeitlich nach der Beantwortung der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/4313 und der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/5479. Das Projekt B 29, Nordostumgehung Stuttgart, wurde zuletzt im Rahmen der Aufstellung des BVWP 2003 bewertet und seinerzeit dem sog. „Weiteren Bedarf mit festgestelltem hohen ökologischen Risiko“ zugeordnet. Hierfür wurde in 2004 die Linie bestimmt; dabei wurden auch Umweltbelange berücksichtigt. Das Projekt B 29, Röttingen – Nördlingen, wurde bisher nicht bewertet. Hierfür liegt noch keine Planung vor. In beiden Fällen hat sich aus Sicht des Bundes ein verkehrlicher Bedarf, auch gestützt auf Erkenntnisse aus einer Vielzahl von Planungsbesprechungen zwischen dem Land und dem BMVI und im Rahmen von Bauprogrammbesprechungen , ergeben. Bei der Entscheidung des BMVI waren zudem netzkonzeptionelle Überlegungen maßgebend. Die für eine Bewertung im Rahmen der Aufstellung des BVWP 2015 erforderlichen Daten wurden bei beiden Projekten nicht unmittelbar vom Land zugearbeitet , sondern konnten aus dem BMVI bereits vorliegenden Informationen und Planungsunterlagen in geeigneter Form generiert werden. Im Rahmen des „Strategische Umweltprüfung (SUP)“ -Konsultationsverfahrens werden alle gesamtwirtschaftlich bewerteten und hinsichtlich netzkonzeptioneller , raumordnerischer, städtebaulicher und naturschutzfachlicher Aspekte beurteilten Projekte mit den jeweiligen Bewertungs- und Beurteilungsergebnissen der Öffentlichkeit über das Projektinformationssystem (PRINS) zugänglich gemacht. 3. Nach welchen Kriterien entscheidet das BMVI, ob es Planungsdaten von den Bundesländern nachfordert bzw. dies unterlässt, wenn es Straßenbauprojekte prüfen möchte, die vom jeweiligen Bundesland nicht für den BVWP angemeldet wurden? Das BMVI behält sich in Einzelfällen vor, auch von den Ländern nicht gemeldete Projekte, die für die Funktionsfähigkeit des Bundesfernstraßennetzes im Lichte einer Gesamtnetzbetrachtung von Bedeutung sein können, zu bewerten. Infolgedessen wurden in der Regel die Straßenbauverwaltung des Landes gebeten, die erforderlichen Unterlagen analog denen, die vom Land für erwogene Projekte bereits erstellt und vorgelegt worden sind, einzureichen. Sofern in Einzelfällen dem BMVI für eine Anmeldung geeignete Informationen und Planungsunterlagen vorlagen , wurde auf eine Anforderung von Unterlagen zur Anmeldung eines Projektes verzichtet. 4. Wieso hat die Bundesregierung die Überprüfung des Vorhabens B 29 Nordostring Stuttgart weder in der „Übersicht über die laufenden und die für den Bundesverkehrswegeplan vorgeschlagenen Vorhaben der Bundesfernstraßen “ des BMVI, noch in den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksachen 18/4313 und 18/5479 angegeben? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6516 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Die abschließende Prüfung und daraus resultierende Entscheidung des BMVI, das Projekt B 29, Nordostring Stuttgart, im Rahmen der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplans 2015 bewerten zu lassen, erfolgte zeitlich nach den Antworten der Bundesregierung auf die Kleinen Anfragen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksachen 18/4313 und 18/5479, so dass eine Berücksichtigung aufgrund dieses zeitlichen Ablaufs nicht möglich war. 5. a) Warum ist eine Aktualisierung der auf der Internetseite des BMVI verfügbaren „Übersicht über die laufenden und die für den Bundesverkehrswegeplan vorgeschlagenen Vorhaben der Bundesfernstraßen“ (Stand: 5. September 2015) noch nicht, wie auf Bundestagsdrucksache 18/5479 angekündigt, im Juli 2015 erfolgt? b) Bis wann wird eine Aktualisierung der Übersicht erfolgen? Aufgrund interner Prüfungs- und Arbeitsabläufe konnte der ursprünglich avisierte Termin nicht gehalten werden. Die Liste wird nunmehr im Rahmen des SUPKonsultationsverfahrens veröffentlicht. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333