Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 29. Oktober 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6517 18. Wahlperiode 30.10.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel, Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/6415 – Zustand der Schleusen, Wehre und Brücken an Bundeswasserstraßen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes betreibt ein Netz von 7 300 km Binnenwasserstraßen, davon sind 2 800 km touristisch genutzte Wasserstraßen. Außerdem betreut die WSV 23 000 km2 Seewasserstraßen . Entlang dieser Wasserstraßen unterhält und betreibt sie 315 Schleusenanlagen , zwei Schiffshebewerke, 307 Wehranlagen, 354 Düker, 1 300 Straßenund Bahnbrücken, 40 Kanalbrücken, zwei Talsperren, vier Sturmflutsperrwerke und zwei Tunnel (vgl. www.wsv.de/Wir_ueber_uns/index.html). Wie bei den Verkehrsträgern Straße und Schiene zehrt der Bund von der Substanz der bestehenden Infrastruktur. Viele Bauwerke an Bundeswasserstraßen werden aufgrund des schlechten Zustands oft kurzfristig aufgrund von Wartungs - oder Reparaturarbeiten für den Verkehr gesperrt. Da Ausweichmöglichkeiten häufig fehlen, sind die Auswirkungen auf die Binnenschifffahrt enorm. Als Beispiel sei hier die Schleuse Friedrichsfeld oder der Nord-Ostsee-Kanal genannt, wo jeweils kein dauerhaft zuverlässiger Betrieb möglich ist. Es ist zwar Teil der WSV-Reform, ein Controlling-System einzuführen, mit dem das Anlagevermögen der Wasserstraßen sowie die Abschreibungen ausgewiesen werden können, aber entsprechende Fortschritte sind bisher nicht erkennbar . Über den wirtschaftlichen Werteverzehr der Sachanlagen im Wasserstraßenbereich könnte sowohl insgesamt als auch konkret an den jeweiligen Bauwerken festgestellt werden, zu welchem Zeitpunkt und in welcher Größenordnung Reinvestitionen getätigt werden müssen. Aktuell fehlt dem Bund noch der Gesamtüberblick. 1. Wie viele Schleusen und Wehre im Aufgabenbereich der WSV sind in Deutschland sanierungsbedürftig oder müssen in den nächsten zehn Jahren ersetzt werden (bitte nach Flussabschnitt bzw. Wasserstraßenabschnitt tabellarisch angeben)? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6517 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Welche Schleusen und Wehre im Aufgabenbereich der WSV sind in Deutschland dringend sanierungsbedürftig oder müssen ersetzt werden (bitte jeweils Anzahl der Schleusungsvorgänge sowie Anzahl der Schiffspassagen in den Jahren 1990 bis heute jährlich angeben)? 3. In welchem baulichen Zustand befinden sich die Schleusen und Wehre der WSV (Zustandskategorie oder Zustandsnote mit jeweiliger Erläuterung; bitte nach Flussabschnitt bzw. Wasserstraßenabschnitt tabellarisch angeben sowie jeweiliges Baujahr auflisten)? Die Fragen 1 bis 3 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . In der Koalitionsvereinbarung für die 18. Wahlperiode wurde festgelegt, als Grundlage für die künftige Priorisierung von Investitionen in Erhalt und Sanierung alle zwei Jahre einen Verkehrsinfrastrukturbericht vorzulegen, der den Zustand der Bundesverkehrswege transparent macht, Nachholbedarf dokumentiert und Aufschluss über die erforderlichen Investitionen gibt. Dieser Verkehrsinfrastrukturbericht wird derzeit erstellt, wobei auch ältere Daten und Erhebungen automatisiert werden. Auf diesen Bericht, der in zeitlicher Nähe zum Bundesverkehrswegeplan 2015 veröffentlicht werden soll, wird verwiesen. 4. Wie haben sich die Zustandskategorien der Schleusen und Wehre im Jahr 1990 gegenüber heute verändert, und welche Bauwerke kamen seitdem zu welchen Zeitpunkten an welchen Wasserstraßen neu hinzu? Ein direkter Vergleich der Zustandskategorien der über 600 Schleusenanlagen und Wehre sowie mehr als 1 000 Brücken ist in der Kürze der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit nicht möglich und auch nicht zielführend, weil sich die Methodik zur Bewertung der Schäden seit 1990 grundlegend geändert hat. 5. Welches Durchschnittsalter besitzen die Schleusen und Wehre an den Bundeswasserstraßen (bitte Durchschnittsalter je Bauwerk sowie nach Flussabschnitten bzw. Wasserstraßenabschnitten getrennt tabellarisch angeben)? Das Durchschnittsalter der Schleusenanlagen der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung beträgt rd. 75 Jahre, das der Wehre rd. 65 Jahre. In der Kürze der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit ist eine Aufteilung in Wasserstraßenabschnitte nicht möglich. 6. Welche Schleusen oder Wehre im Aufgabenbereich der WSV sind gegenwärtig aus welchen Gründen für den Schiffsverkehr gesperrt, wann ist jeweils mit einer Wiedereröffnung zu rechnen, und welche Baumaßnahme (oder andere Maßnahme) wird dort jeweils durchgeführt? Wehre müssen ihre Funktion immer erfüllen und gelten daher als nicht sperrbare Anlagen. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher Aspekte und Gründe für Schleusensperrungen , die von wenigen Stunden bis zu mehrjährigen Sperrungen oder Außerbetriebnahmen reichen können. Teilweise betreffen diese nur einzelne Kammern einer Schleusenanlage und führen nicht zu einer Sperrung des Verkehrswegs. Im Rahmen der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit können diese nicht für jede Anlage angegeben werden. Sperrungen werden Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6517 unter www.elwis.de/NfB/Schleuseninformationen/index.html in der Regel unter Angabe des Grundes veröffentlicht. 7. Wie viele Brücken im Aufgabenbereich der WSV sind in Deutschland sanierungsbedürftig oder müssen ersetzt werden (bitte nach Flussabschnitt bzw. Wasserstraßenabschnitt tabellarisch aufführen sowie angeben, ob es sich um eine Bahn-, Kanal- oder Straßenbrücke handelt)? 8. Welche Brücken im Aufgabenbereich der WSV sind in Deutschland dringend sanierungsbedürftig oder müssen ersetzt werden (bitte angeben, ob es sich um eine Bahn-, Kanal- oder Straßenbrücke handelt; bei Straßenbrücken bitte jeweils durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke unter Ausweisung des Schwerlastverkehrsanteils auflisten)? 9. In welchem baulichen Zustand befinden sich die Brücken im Aufgabenbereich der WSV (Zustandskategorie oder Zustandsnote mit jeweiliger Erläuterung und Baujahr bitte nach Flussabschnitt bzw. Wasserstraßenabschnitt tabellarisch angeben sowie angeben, ob es sich um eine Bahn-, Kanal- oder Straßenbrücke handelt)? Die Fragen 7 bis 9 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 3 verwiesen. 10. Wie haben sich die Zustandskategorien der Brücken im Aufgabenbereich der WSV seit dem Jahr 1990 gegenüber heute verändert, und welche Bauwerke kamen seitdem zu welchen Zeitpunkten an welchen Wasserstraßen neu hinzu? Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. 11. Welches Durchschnittsalter besitzen die Brücken an den Bundeswasserstraßen (bitte Durchschnittsalter je Bauwerk sowie nach Flussabschnitten bzw. Wasserstraßenabschnitten getrennt tabellarisch angeben sowie angeben, ob es sich um eine Bahn-, Kanal- oder Straßenbrücke handelt)? Das Durchschnittsalter der Brücken der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung beträgt rd. 48 Jahre. In der Kürze der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit ist eine Aufteilung in Brückenarten und Wasserstraßenabschnitte nicht möglich. 12. Welche Brücken im Aufgabenbereich der WSV sind gegenwärtig aus welchen Gründen für den Verkehr gesperrt, wann ist jeweils mit einer Wiedereröffnung zu rechnen, und welche Baumaßnahme (oder andere Maßnahme) wird dort jeweils durchgeführt (bitte jeweils auch angeben, ob es sich um eine Bahn-, Kanal- oder Straßenbrücke handelt)? Am Stichkanal Hildesheim ist eine Wirtschaftswegebrücke auf Grund ihres Bauwerkszustands stillgelegt und wird künftig entfallen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6517 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Welche jährlichen sowie Gesamtinvestitionen in welche Sachanlagen an welchen Bundeswasserstraßen und welche jeweiligen jährlichen Abschreibungen hat die Bundesregierung gemäß der Hochrechnungsmethode von Investitions - und Abschreibungszeitreihen ermittelt (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6174)? 14. Wie gliedert sich das bisher grob ermittelte gesamte Sachanlagevermögen der WSV (gemäß Zuständigkeitsanpassungsgesetz in Summe 50 Mrd. Euro) in die Anlagevermögen Schleusen, Wehre, Brücken, Wasserstraßen (ohne Schleusen, Wehre und Brücken), Immobilien, Grundstücke, Maschinen, Fuhrpark, Schiffe sowie sonstige Anlagevermögen (bitte jeweiligen bisher nach der Hochrechnungsmethode ermittelten aktuellen Schätzwert nennen)? Die Fragen 13 und 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Der genannte Wert des Sachanlagevermögens von ca. 50 Mrd. Euro (Stand: 2015) basiert auf den jährlichen Zugängen (Investitionen) und den jährlichen Abgängen (Abschreibungen) unter Berücksichtigung der jährlichen Preissteigerungsraten. Die jährlichen Zugänge zum Anlagevermögen werden auf der Basis der getätigten Ist-Ausgaben (Investitionen) ermittelt. Dabei werden die jeweiligen BruttoAnlageinvestitionen getrennt dargestellt wie folgt [Angaben jeweils in Mio. Euro]: Jahr Investitionen (Summe) davon Ersatz-, Ausbau, Erweiterung davon Erhaltung davon Hochbau davon Fahrzeuge davon Ausrüstungen 2012 777,4 460,3 210,5 16,2 58,8 31,5 2013 752,6 459,2 215,0 10,7 39,1 28,7 2014 785,3 458,1 248,3 12,5 39,9 26,4 Eine weitere Differenzierung insbesondere des Tiefbaus nach Wasserstraßen und Anlagearten erfolgt nicht. 15. Für welche Sachanlagevermögen in der WSV wird die Bundesregierung die Vermögenswerte und jeweiligen jährlichen Abschreibungen durch „Standards staatlicher Doppik“ zukünftig detailliert ermitteln? Ausgehend von der Zielrichtung der vom Standardisierungsgremium nach § 49a HGrG verabschiedeten „Standards für die staatliche doppelte Buchführung“ soll das gesamte Verkehrswegeinfrastrukturvermögen des Bundes (hier: Bundeswasserstraßen und verbundene Bauwerke) als Sachanlagevermögen der WSV gemäß den Grundsätzen der „Standards staatlicher Doppik“ vollständig erfasst sowie anlagenspezifisch bewertet und fortgeschrieben werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6517 16. Welche Bewertungen welcher Sachanlagen in der WSV liegen der Bundesregierung nach „Standards staatlicher Doppik“ bereits vor (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6174, Frage 22a; bitte die bereits ermittelten Vermögenswerte tabellarisch auflisten)? Eine Bewertung von Sachanlagen der der WSV zum Betrieb übertragenen Verkehrswegeinfrastruktur , die den Buchführungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen der „Standards staatlicher Doppik“ entspricht, liegt derzeit noch nicht vor. Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 20 und 22 der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 18/6174 verwiesen. 17. Welche Schleusen an Bundeswasserstraßen verfügen über Schleusenkammern , die die Durchfahrt von Schiffen mit einer Maximallänge von 110 Metern ermöglichen, und welche Schleusen verfügen über Schleusenkammern, die die Durchfahrt von Schiffen mit einer Maximallänge von 135 Metern ermöglichen ? Die Befahrbarkeit einer Wasserstraße richtet sich nach den in der jeweiligen Schifffahrtspolizeiverordnung zugelassenen Abmessungen und ist im Wasserstraßeninformationssystem ELWIS inkl. der Schleusenabmessungen veröffentlicht (www.elwis.de/Binnenwasserstrassen/Technische-Daten/index.html). 18. An wie vielen Tagen pro Jahr waren die Bundeswasserstraßen seit dem Jahr 2000 wegen Hoch- oder Niedrigwasser nicht oder nur eingeschränkt befahrbar (bitte differenziert nach den einzelnen Jahren und den jeweiligen Wasserstraßen tabellarisch darstellen)? Die Binnenschifffahrtsstraßen des Bundes sind nach den jeweiligen Schifffahrtspolizeiverordnungen bei Hochwasserereignissen gesperrt, wenn am Bezugspegel der Höchste Schifffahrtswasserstand (HSW) erreicht oder überschritten worden ist. Diese Sperrungen sind in anliegender Tabelle erfasst. Einschränkungen bei Niedrigwasser treten normalerweise bei freifließenden Flüssen auf. Der Begriff „Niedrigwasser“ ist jedoch in den Schifffahrtspolizeiverordnungen nicht definiert, so dass sie formal nicht gesperrt werden und die Einschränkungen individuell sind. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6517 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Sperrungen der Bundeswasserstraßen (Teilstrecken) aufgrund Überschreitung des HSW (d/p.a.) B un de sw as se rst ra ße M ai n M ai nD on au -K an al D on au O be rr he in M itt el rh ei n N ie de rr he in R uh r M itt el w es er O be rw es er N ec ka r M os el Sa ar El be Sa al e O de r 2000 0 1 2 0 0 0 0 4 1 9 0 0 10 15 0 2001 5 5 5 10 6 0 0 0 3 21 18 12 0 1 0 2002 12 12 12 12 2 0 0 18 19 37 19 13 38 22 0 2003 7 4 2 0 4 10 0 11 10 5 6 5 9 24 3 2004 0 0 1 2 0 0 0 0 1 9 5 4 0 0 0 2005 4 2 3 1 0 0 8 0 3 10 0 0 0 9 0 2006 5 1 5 3 0 0 0 5 7 20 3 1 15 11 8 2007 3 0 0 2 0 0 0 9 10 8 11 4 0 12 0 2008 0 0 0 1 0 0 0 2 0 7 0 0 0 0 0 2009 14 0 2 0 0 0 0 0 0 11 0 2 10 1 1 2010 6 0 4 1 0 0 0 7 7 13 8 11 8 23 24 2011 12 8 6 0 3 8 10 15 14 12 12 7 12 25 24 2012 5 2 5 3 0 0 12 6 6 19 6 5 18 0 0 2013 10 11 5 8 5 0 0 10 11 21 5 3 29 37 0 2014 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0 0 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333