Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 26. Oktober 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6526 18. Wahlperiode 02.11.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/6349 – Geplanter Asset-Tausch zwischen BASF bzw. Wintershall und Gazprom V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der Konzern BASF mit seiner Tochter Wintershall Holding GmbH und der russische Konzern Gazprom, woran der russische Staat 50 Prozent plus einer Aktie innehat, haben sich Anfang September 2015 darauf geeinigt, den Tausch von wertgleichen Vermögensgegenständen durchzuführen, welcher eigentlich bereits für das Jahr 2014 geplant war, dann aber vor wenigen Monaten vor dem Hintergrund der Spannungen zwischen der Europäischen Union (EU) und Russland abgesagt wurde. Der Vollzug des Tausches soll noch Ende des Jahres 2015 vollendet werden. Wintershall erhält Lizenzen zur Erdgas-Förderung im Urengoi-Feld in Westsibirien. Im Gegenzug erhält der Gazprom-Konzern Zugang zu Erdgasspeichern in Deutschland und Österreich (Haidach). Gazprom wird sich zudem mit 50 Prozent an der Wintershall Noordzee B.V. beteiligen, die in der Erdöl- und Erdgassuche sowie -förderung in der südlichen Nordsee tätig ist. Schon heute ist der Einfluss von Gazprom auf den deutschen Gasmarkt enorm. So wird der Großteil des Gasimports aus Russland über die Nord-Stream-Pipeline durch die Ostsee direkt aus Russland nach Deutschland geleitet. An dieser Pipeline sind neben Gazprom vier große europäische Gaskonzerne beteiligt, darunter E.ON und BASF/Wintershall Holding GmbH. Im Juni 2015 beschloss Gazprom die Erweiterung dieser Pipeline um eine dritte und vierte Röhre. Dieses Vorhaben wird u. a. von EU-Kommissar Maroš Šefčovič kritisiert, da sie „die gesamte Gasbalance“ in Europa stören würde (www.politico.eu/article /sefcovic-warns-energy-firms-over-nord-stream-ii-participation/). Außerdem hat Gazprom mit dem jetzt abgeschlossenen Tausch Zugriff auf ein Viertel der deutschen Erdgasspeicherkapzitäten. Die im deutschen Außenwirtschaftsrecht vorhandenen Möglichkeiten, bestimmte Unternehmenserwerbe zu prüfen, einzuschränken oder zu untersagen, können nur in sehr eng begrenzten Ausnahmefällen und auch nur als eine kurzfristige Übergangslösung genutzt werden. Mittel- bis langfristig kann Energiesicherheit nur über mehr Energieeffizienz, mehr erneuerbare Energien und eine leistungsfähige und intelligente Energieinfrastruktur gesichert werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6526 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 1. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über Inhalt und Zeitplan des Asset-Tauschs zwischen der BASF-Tochter Wintershall Holding GmbH und Gazprom zum Verkauf von Gasspeicherkapazitäten vor? Wintershall erhält durch die Transaktion den wirtschaftlichen Gegenwert von 25 Prozent plus einen Anteil an den Blöcken IV und V der Achimov-Formation des Urengoi-Erdgas- und Kondensatfelds in Westsibirien. Die zwei Blöcke werden gemeinsam von Gazprom und Wintershall erschlossen. Im Gegenzug hat Wintershall ihre Beteiligung an dem bislang gemeinsam betriebenen Erdgashandels- und Speichergeschäft an Gazprom übertragen. Hierzu zählen die 50 Prozent der Anteile an den Erdgashandelsgesellschaften WINGAS, WIEH (Wintershall Erdgashandelshaus Berlin) und WIEE (Wintershall Erdgashandelshaus Zug) einschließlich der Anteile an der Speichergesellschaft astora, die die Erdgasspeicher in Rehden und Jemgum betreibt, sowie des Anteils an dem Erdgasspeicher in Haidach/Österreich. Gazprom beteiligt sich zudem mit 50 Prozent an der Wintershall Noordzee B.V., die in der Erdöl- und Erdgassuche sowie -förderung in der südlichen Nordsee (Niederlande, Großbritannien und Dänemark ) tätig ist. BASF/Wintershall und Gazprom haben den Tausch am 30. September 2015 mit wirtschaftlicher Rückwirkung zum 1. April 2013 vollzogen. 2. Welche Position vertritt die Bundesregierung bezüglich der Übernahme durch Gazprom? Fällt der geplante Asset-Tausch oder damit verbundene Übertragung von Ölund Gasfördertechnik unter die von der EU verhängten Sanktionen (bitte begründen )? Der Asset-Tausch ist ein unternehmerischer Vorgang. Die Bundesregierung hat bezüglich des Asset-Tausches keine Anhaltspunkte für sanktionsrelevante Aspekte . Insbesondere ist der Gasbereich nicht von den Russland-Sanktionen der Europäischen Union erfasst. 3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Ende des Jahres 2014 von den beiden Unternehmen verkündeten Stopp des AssetTauschs zwischen Wintershall und Gazprom aufgrund des „schwierigen politischen Umfelds“ vor (www.manager-magazin.de vom 19. Dezember 2014 „BASF und Gazprom lassen Milliarden-Deal platzen“), und inwiefern hat sich dieses politische Umfeld nach Ansicht der Bundesregierung mittlerweile verändert? Der Ende 2014 verkündete Stopp, seine Begründung und der inzwischen vollzogene Asset-Tausch waren unternehmerische Entscheidungen. Der Bundesregierung sind die Motive der beteiligten Unternehmen nicht bekannt. 4. Hat die Bundesregierung nach der Ankündigung von Wintershall und Gazprom zum zuvor auf Eis gelegten Asset-Tausch eine erneute Prüfung vorgenommen ? Falls ja, mit welchem Ergebnis, bzw. falls nein, warum nicht? 5. Liegt der Bundesregierung der Kaufvertrag über den Erwerb der Wintershall Holding GmbH durch Gazprom vor, und falls ja, ist dieser öffentlich bzw. in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt? Falls nein, warum nicht? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6526 6. Falls der Kaufvertrag nicht vorliegt, aus welchen anderen Quellen (bitte einzeln benennen, wo diese abrufbar sind) hat die Bundesregierung die für die Investitionsprüfung erforderlichen Informationen zusammengetragen? Die Fragen 4, 5 und 6 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Eine erneute Prüfung hat nicht stattgefunden. Bereits der Prüfung im Jahr 2013 lag die Feststellung zugrunde, dass es sich beim Erwerber um ein unionsansässiges Unternehmen handelt. Das Außenwirtschaftsrecht ermöglicht die sektorübergreifende Prüfung ausländischer Investitionen nur, soweit es sich um unionsfremde Erwerber handelt. Tritt wie hier als Erwerber ein unionsansässiges Unternehmen auf, kann eine Prüfung nur stattfinden, wenn es sich um ein Umgehungsgeschäft handelt. Ein solches Umgehungsgeschäft konnte nicht festgestellt werden . Bei der Erwerberin handelt es sich um ein in Deutschland ansässiges Unternehmen des Gazprom-Konzerns, das seit vielen Jahren in der Branche tätig ist. An diesen Umständen hat sich nichts geändert. Eine Prüfung des Kaufvertrags bzw. anderer Quellen war damit entbehrlich. 7. Steht der Asset-Tausch nach Einschätzung der Bundesregierung im Einklang mit dem vereinbarten Ziel der EU zur Schaffung einer Energieunion, die die Versorgungssicherheit der EU und die Diversifizierung der Bezugsquellen von Energieimporten stärken soll, und wenn ja, wie begründet sie dies? Der Asset-Tausch hat keinen Einfluss auf die Ziele der EU. Die Versorgungssicherheit und die Diversifizierung der Bezugsquellen von Erdgas werden durch den mit dem Asset-Tausch bewirkten Eigentumswechsel nicht beeinträchtigt. 8. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über weitere Verkäufe bzw. Joint-Ventures von Energierohstoffunternehmen oder Infrastrukturen zwischen deutschen und russischen Unternehmen bzw. von russischen Investoren dominierten Unternehmen vor? Nach Kenntnis der Bundesregierung beabsichtigt die E.ON den Verkauf ihrer Anteile an zwei Öl- bzw. Gasfeldern in Norwegen an das Unternehmen DEA (vormals RWE Dea), das vom in Luxemburg ansässigen Unternehmen Letter One übernommen wurde. Im Juni 2015 haben BP und Rosneft bekanntgegeben, ihr Joint-Venture Ruhr Oel GmbH umzustrukturieren. Rosneft verdoppelt durch Übernahme von BP-Anteilen seine Anteile an den Raffinerien PCK Schwedt, Bayernoil/Ingolstadt und MiRO Karlsruhe sowie an der TAL-Pipeline, die von Triest aus Raffinerien in Bayern, Karlsruhe, Österreich und Tschechien mit Rohöl versorgt. Daneben erwarb Rosneft von der französischen Total deren Anteile an der Raffinerie Schwedt. 9. Wird die Bundesregierung den Beschluss des Bundesrates (Bundesratsdrucksache 243/14, Beschluss vom 11. Juli 2014) – initiiert von der bayerischen Landesregierung – folgen, und eine nationale Erdgasreserve – analog zur nationalen Erdölreserve – einführen? Falls ja, wann und in welcher Größenordnung, und falls nein, warum nicht? Der Bundesregierung prüft derzeit, ob und ggf. durch welche Maßnahmen die Gasversorgungssicherheit zukünftig weiter gestärkt werden könnte. Dazu zählt auch die Einführung einer nationalen Erdgasreserve. Diese Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6526 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 10. Welche konkreten Maßnahmen (bitte einzeln benennen) will die Bundesregierung im Laufe der aktuellen Wahlperiode unternehmen, um die Rohstoffabhängigkeit von Russland zu verringern? Langfristig strebt die Bundesregierung eine Verringerung der Abhängigkeit von Energierohstoffimporten an. Zur langfristigen Reduzierung der Importabhängigkeit sind an erster Stelle der Ausbau der erneuerbaren Energien und die Erhöhung der Energieeffizienz zu nennen. Mit dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) hat die Bundesregierung eine umfassende Strategie auf den Weg gebracht . Das wichtigste Instrument für den Ausbau der erneuerbaren Energien ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Der steigende Anteil der erneuerbaren Energien und die Steigerung der Energieeffizienz werden langfristig zu einer Reduzierung der Energieimporte beitragen. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung politisch Projekte zur weiteren Diversifizierung der Erdgasversorgung. 11. Welche Informationen liegen der Bundesregierung über den Gesellschaftervertrag zwischen den Konzernen Gazprom, BASF, E.ON, ENGIE, OMV und Shell für das Nord Stream II-Projekt vor, und inwieweit unterstützt sie die Zusammenarbeit? Am 4. September 2015 haben Gazprom, BASF, E.ON, ENGIE, OMV und Shell einen Gesellschaftervertrag über die Umsetzung des „Nord Stream 2“-Pipelineprojekts unterschrieben, um die Erdgasversorgung auf dem europäischen Markt auszubauen. Das Projekt wird von der neuen Projektgesellschaft „New European Pipeline AG“ entwickelt. Gazprom ist mit 51 Prozent an der Projektgesellschaft beteiligt. E.ON, Shell, OMV und BASF/Wintershall werden je zehn Prozent und ENGIE neun Prozent halten. Die beabsichtigte Erweiterung der Nord Stream-Pipeline ist ein unternehmerisches Projekt. Grundsätzlich ist der Bau neuer Infrastrukturen zu begrüßen. 12. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung vor diesem Hintergrund aus der Kritik von EU-Kommissar Maroš Šefčovič, dass mit der Erweiterung von Nord-Stream „die Gasbalance […] in Zentralund Osteuropa verändert würde“ und dass zweifelhaft sei, dass das Vorhaben „mit der Diversifizierungsstrategie (der EU) übereinstimmt“ (www.politico. eu/ article/sefcovic-warns-energy-firms-over-nord-stream-ii-participation/)? Es ist nicht erkennbar, dass durch eine mögliche Erweiterung der Nord-StreamPipeline die Gasbalance in Zentral- und Osteuropa beeinträchtigt würde. Die geplante Erweiterung der Nord-Stream würde als Infrastrukturprojekt im Transportwettbewerb mit LNG-Terminals und anderen Pipelineanbindungen Europas mit Russland und anderen Lieferländern stehen. Diejenige Infrastruktur, die Erdgas zu den besten Bedingungen bereitstellen kann, setzt sich durch. Neben der von der Bundesregierung unterstützten Bemühungen der Diversifizierung der Bezugsquellen stellt auch die Diversifizierung der Transportrouten einen Beitrag zur Versorgungssicherheit dar. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6526 13. Warum kommt die Bundesregierung in dieser Frage zu einer anderen Einschätzung („Neue Pipelinestränge sind prinzipiell zu begrüßen, da sie als Diversifizierung der Transportwege zur Versorgungssicherheit beitragen“, Antwort auf die Schriftliche Frage 5 auf Bundestagsdrucksache 18/5977, August 2015) als noch im März 2014, als Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel eine „Neubetrachtung der gesamten Energiepolitik“ im Hinblick auf die Energieabhängigkeit von Russland ankündigte (www.derwesten.de/ wirtschaft/krim-krise-treibt-merkel-zu-einer-weiteren-energiewende-id9172 100.html)? Die Befürwortung der Diversifizierung der Transportwege für russische Gaslieferungen steht nicht im Widerspruch zum Ziel, Energierohstofflieferungen aus Russland und auch aus anderen Ländern zu reduzieren. 14. Waren diese oder andere Bedenken Gegenstand des Treffens vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel, und Gazprom-Chef Alexej Miller beim Treffen am 7. Juli 2015 (www.russische-botschaft.de/ de/2015/07/10/nord-stream-2-gazprom-chef-miller-und-vizekanzler-gabriel -trafen-sich-in-berlin/)? 15. War der Asset-Tausch Thema beim Gespräch zwischen dem Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Sigmar Gabriel und dem Gazprom-Chef Alexej Miller beim Treffen am 7. Juli 2015? Welche konkreten Fragen wurden diesbezüglich erörtert? Die Fragen 14 und 15 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Gegenstand des Gesprächs war die beabsichtigte Erweiterung der Nord-StreamGaspipeline . 16. Ist der Bundesregierung bekannt, wohin das in Zukunft von Wintershall im Urengoj – Gasfeld explorierte Erdgas geliefert werden soll? Welche Pipelines sollen dabei in Zukunft genutzt werden (bitte ausführen, auch im Hinblick auf noch in Planung oder Bau befindliche Pipelines, so diese genutzt werden sollen)? Es ist die Entscheidung der Unternehmen, wie das geförderte Gas vermarktet und über welche Pipelines es transportiert werden soll. 17. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang das von Gazprom geplante Projekt „Turkish Stream“? Der Bundesregierung sind entsprechende Planungen bekannt. Der konkrete Planungsstand ist hingegen nicht bekannt. Daher ist auch eine Bewertung des Projekts nicht möglich. 18. Ist der Bundesregierung bekannt, ob Wintershall sich an diesem Projekt in Zukunft noch beteiligen möchte? Die Bundesregierung hat hiervon keine Kenntnis. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6526 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Ist der Bundesregierung bekannt, warum Gazprom die Anteile am eingestellten Projekt „South Stream“ von Wintershall im Dezember 2014 zurückgekauft hat (www.handelsblatt.com vom 29. Dezember 2014 „WintershallAnteile an der Pipeline gehen zurück an Gazprom“), und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung einen Zusammenhang zum jetzt realisierten AssetTausch zwischen Gazprom und Wintershall? Die Bundesregierung hat keine Kenntnis über die Motive von Gazprom hinsichtlich des Rückkaufs der Anteile an dem eingestellten Projekt „South Stream“. Ob bzw. inwieweit ein Zusammenhang mit dem Asset-Tausch besteht, ist nicht bekannt . 20. Sieht die Bundesregierung bezüglich der Sanktionen der EU Konflikte bei dem Gesellschafter-Vertrag für die Erweiterung der Nord Stream Pipeline? Falls ja, welche, und falls nein, warum nicht? Der Gesellschaftervertrag ist der Bundesregierung nicht bekannt. Die Bundesregierung hat bezüglich des Projektes keine Anhaltspunkte für sanktionsrelevante Aspekte. Insbesondere ist der Bau von Gaspipelines nicht von den RusslandSanktionen der Europäischen Union erfasst. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333