Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 29. Oktober 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6529 18. Wahlperiode 02.11.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Caren Lay, Herbert Behrens, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6397 – Erfahrungen mit dem Greening im Jahr 2015 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Ein zentrales Element der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in der Europäischen Union (EU) in der Finanzperiode der Jahre 2014 bis 2020 ist das so genannte Greening. Unter diesem Begriff werden verschiedene Förderbedingungen und -elemente zusammengefasst, die die Landbewirtschaftung in der EU klima- und umweltfreundlicher machen sollen. Im Vorfeld der GAP-Reform wurde teilweise sehr heftig über einzelne Vorschläge des damaligen Agrarkommissars Dacian Ciolos zum Greening gestritten . Während Umweltverbände und alternative Agrarverbände sowie drei der vier Fraktionen des Deutschen Bundestages beispielsweise die Anlage von „ökologischen Vorrangflächen“ begrüßten, lehnte die vierte Fraktion sie als „Stilllegungsflächen“ kategorisch ab. Doch letztlich wurden zentrale Vorschläge von Agrarkommissar Dacian Ciolos als Greening-Anforderungen an die europäischen Landwirte bei der Beantragung von Agrarfördermitteln bestätigt. Seit Januar 2015 müssen die Bedingungen des Greenings verpflichtend erfüllt werden. Das Greening setzt sich dabei aus den drei Komponenten Anbaudiversifizierung, Dauergrünlanderhalt und dem Vorhalten der ökologischen Vorrangfläche („im Umweltinteresse genutzte Flächen“) zusammen. Im ersten Umsetzungsschritt sind die Agrarbetriebe verpflichtet, ökologische Vorrangflächen auf 5 Prozent ihres Ackerlandes anzulegen, beispielsweise als Pufferstreifen, Hecken, Brachen, Knicks oder Baumreihen. „Damit werden Leistungen der Landwirtschaft für den Klimaschutz, zum Erhalt von Arten, für vielfältige Kulturlandschaften und eine nachhaltige Produktion gefördert“ (www.bundesregierung.de, 23. Mai 2014). Nach der Vegetationsperiode im Jahr 2015 liegen nun die ersten Erfahrungen vor. Nach Angaben des Deutschen Bauernverbandes (DBV) wurden von den deutschen Landwirtschaftsbetrieben im Jahr 2015 auf rund 1,23 Millionen Hektar Ackerland ökologische Vorrangflächen angelegt. Gewichtet nach ökologischer Wertigkeit ergibt das laut dem DBV eine Fläche von 590 000 Hektar. Im Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6529 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Hinblick auf die weitere Ausgestaltung des Greenings und die Weiterentwicklung der GAP ergeben sich daraus einige Fragen (www.agrarheute.com vom 15. Oktober 2015 „Ranking: Die häufigsten Greening-Maßnahmen“). 1. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung über die Flächen, die die Betriebe im Jahr 2015 zur Anrechnung als „ökologische Vorrangfläche“ genutzt haben (bitte nach Flächennutzungsart, -größe, -anteil und Bundesländer aufschlüsseln )? Die Betriebsinhaber haben im Jahr 2015 insgesamt fast 1,4 Millionen Hektar als ökologische Vorrangflächen beantragt. Nach Anwendung der Gewichtungsfaktoren zur Berücksichtigung der unterschiedlichen ökologischen Wertigkeit ergibt sich eine gewichtete ökologische Vorrangfläche von über 691 000 Hektar. Bezogen auf das in der Bodennutzungshaupterhebung ermittelte Ackerland von knapp 11,9 Millionen Hektar entspricht dies einem Anteil von 5,8 Prozent des Ackerlands . Einzelheiten zu den von den Betriebsinhabern im Antragsjahr 2015 beantragten Arten von ökologischen Vorrangflächen – aufgeschlüsselt nach Region, Umfang in Hektar und ihrem jeweiligen Anteil – können der Anlage 1 entnommen werden . Diese Angaben werden sowohl vor als auch nach Anwendung der Gewichtungsfaktoren für die einzelnen Arten von ökologischen Vorrangflächen ausgewiesen . Die Regionen entsprechen grundsätzlich den Bundesländern, wobei die Stadtstaaten Hamburg, Bremen und Berlin jeweils eine Region mit dem angrenzenden Bundesland Schleswig-Holstein, Niedersachsen bzw. Brandenburg bilden . 2. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Nutzung von Leguminosen im Jahr 2015 in der Bundesrepublik Deutschland im Verhältnis zu den Jahren 2010 bis 2014 (bitte den Anbau auf ökologischen Vorrangflächen extra ausweisen und nach Bundesländer aufschlüsseln)? Die Angaben zum Anbau stickstoffbindender Pflanzen auf ökologischen Vorrangflächen können Anlage 1 (zu Frage 1) entnommen werden. Die Liste der für den Anbau auf ökologischen Vorrangflächen zulässigen Arten umfasst sowohl Leguminosenarten, die zur Körnergewinnung angebaut werden (Körnerleguminosen ), als auch Leguminosenarten, die als Reinsaaten oder Mischungen, die ausschließlich aus Leguminosen bestehen, hauptsächlich zur Futternutzung angebaut werden (z. B. Klee, Luzerne). Informationen zur Entwicklung des Anbaus von Leguminosen in Deutschland können der Anlage 2 entnommen werden. Diese Daten stammen aus der Bodennutzungshaupterhebung , die die Körnerleguminosen ohne Sojabohnen sowie den Anbau von Futterleguminosen zur Ganzpflanzenernte umfasst, wobei letztere Kategorie auch Mischungen aus Leguminosen und Gräsern umfasst, deren Anbau auf ökologischen Vorrangflächen nicht zulässig ist. Der Anbau von Körnerleguminosen ohne Sojabohnen ist im Jahr 2015 nach vorläufigen Daten deutlich um rund 74 Prozent auf rund 160 600 Hektar gestiegen. Der Anbau von Leguminosen zur Ganzpflanzenernte ist dagegen von 273 800 Hektar im Jahr 2014 auf 258 700 Hektar im Jahr 2015 leicht zurückgegangen. Die Sojabohnen werden in der amtlichen Statistik erst ab 2016 gesondert ausgewiesen. Nach Schätzungen des Deutschen Sojaförderringes wurden in Deutschland 2012 ca. 5 000 Hektar, 2013 6 500 Hektar und 2014 rund 10 000 Hektar Sojabohnen angebaut. Nach vorläufigen Daten der zentralen InVeKoS-Datenbank wurden 2015 mindestens 11 000 Hektar Sojabohnen angebaut. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6529 3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob für die Kulturen auf geplanten ökologischen Vorrangflächen ausreichend und geeignetes Saatgut bzw. Saatgutmischungen im Anbaujahr 2014/2015 zur Verfügung standen? Der Bundesregierung liegen keine Informationen über eventuelle Engpässe bei der Versorgung mit geeignetem Saatgut bzw. Saatgutmischungen für ökologische Vorrangflächen vor. 4. Wie haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Zustand und der Flächenanteil des Dauergrünlandes seit Beginn dieser im Verhältnis zu den Jahren 2010 bis 2014 verändert (bitte für die Bundesländer getrennt angeben)? Die Entwicklung des von den Betriebsinhabern im Rahmen ihrer Anträge auf Direktzahlungen gemeldeten Dauergrünlands und dessen Anteil an der gesamten landwirtschaftlichen Fläche kann der Anlage 3 entnommen werden. Für das Jahr 2015 ergibt sich danach auf der Basis vorläufiger Daten sowohl ein leichter Anstieg des Umfangs von Dauergrünland als auch ein ganz geringfügiger Anstieg des Anteils von Dauergrünland an der landwirtschaftlichen Fläche um 0,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Dies ist unter anderem auf die Änderungen bei der Definition des Dauergrünlands zurückzuführen. Der Bundesregierung liegen keine detaillierten Informationen zum Zustand des Dauergrünlandes, wie Nutzungshäufigkeit oder Artenzusammensetzung in den einzelnen Bundesländern vor. 5. Wie haben sich die Greening-Anforderungen zur Anbaudiversifizierung nach Einschätzung der Bundesregierung auf die Vielfalt in der Agrarlandschaft ausgewirkt (bitte für die Bundesländer getrennt angeben)? Der Bundesregierung liegen noch keine konkreten Erkenntnisse vor, wie sich die Greening-Anforderungen an die Anbaudiversifizierung auf die Vielfalt in der Agrarlandschaft ausgewirkt haben. Konkrete Erkenntnisse werden erst nach Durchführung der Evaluierung des Greenings vorliegen. Im Übrigen wird in diesem Zusammenhang auf die Antworten zu den Fragen 8 und 9 verwiesen. 6. Welche Schwierigkeiten (z. B. Bürokratieaufwand und Umsetzbarkeit) gehen nach Einschätzung der Bundesregierung mit dem Greening einher, und welche werden aus ihrer Sicht kurzfristig verbessert werden können? Das Greening hat im Jahr 2015 zu zusätzlichem Aufwand für die Landwirte und Verwaltungen geführt. Die Landwirte mussten sich über die konkreten Anforderungen informieren, diese bestmöglich in ihre jeweilige Betriebsorganisation einbinden und umfangreiche zusätzliche Angaben im Antrag machen, um die Einhaltung dieser Verpflichtungen nachzuweisen und eine Überprüfung zu ermöglichen . Auch für die Verwaltungen bedeuteten die Unterrichtung der Landwirte, die Erweiterung der Antragsformulare sowie vor allem die Durchführung der Kontrollen einen zusätzlichen Aufwand. Hinzu kamen im ersten Jahr 2015 der große Zeitdruck und viele Fragen, die oft erst in Rückkopplung mit der Europäischen Kommission beantwortet werden konnten. Da alle Beteiligten nach den Erfahrungen im ersten Jahr ab 2016 mit diesem System vertraut sind, die meisten Fragen mittlerweile geklärt sind und die Landwirte bei den Anträgen ab dem Jahr 2016 auf viele Angaben aus dem Vorjahr zurückgreifen können und ihnen diese bereits mit dem Antragsvordruck zur Verfügung gestellt werden, wird der durch das Greening verursachte bürokratische Aufwand vor allem für die Landwirte ab dem Antragsjahr 2016 gegenüber dem Jahr 2015 deutlich abnehmen. Der höhere Kontrollaufwand für die Verwaltungen bleibt allerdings bestehen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6529 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 7. Hält die Bundesregierung die Vorgaben zu Mindest- und Maximalbreite von Streifenbiotopen (Ackerrandstreifen, Gewässerrandstreifen, Waldrandstreifen , etc.) innerhalb der ökologischen Vorrangflächen in Hinsicht auf die Umsetzung vor Ort für praktikabel (bitte begründen)? Bundesminister Schmidt hat bereits im Februar 2015 zahlreiche Vereinfachungsvorschläge an Agrarkommissar Hogan übermittelt, darunter auch zwei Vorschläge zu den genannten Streifenelementen. Die Anforderungen an die Feldrandstreifen , Pufferstreifen und Waldrandstreifen sollten nach Auffassung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) stärker harmonisiert werden und zwar sowohl hinsichtlich der Mindest- und Höchstbreite als auch hinsichtlich der Nutzungsmöglichkeiten. Außerdem hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft sein Unverständnis bei der Europäischen Kommission darüber zum Ausdruck gebracht, dass ein über die Maximalbreite hinausgehendes Streifenelement (z. B. ein Feldrandstreifen von 21 statt maximal 20 m Breite) gar nicht mehr als ökologische Vorrangfläche anerkannt werden kann. Die Europäische Kommission hat darauf bereits reagiert mit der Folge, dass ein über die Maximalbreite hinausgehender Feldrandstreifen wenigstens als Brache im Rahmen des Greenings angerechnet werden kann. Ferner ist darauf hinzuweisen , dass wenn Streifenelemente mehrere Jahre auf derselben Fläche angelegt werden, bei der Antragstellung auf die Angaben des Vorjahres zurückgegriffen werden kann. 8. Wie wird die Wirkung der Greening-Maßnahmen auf die Umwelt sowie den Arten- und Klimaschutz in der Bundesrepublik Deutschland erfasst und bewertet ? 9. Wen hat die Bundesregierung mit der wissenschaftlichen Begleitung des Greenings mit welcher konkreten Aufgabenstellung beauftragt? Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Zahlreiche Institutionen befassen sich mit der Evaluierung der Wirkungen der neuen Gemeinsamen EU-Agrarpolitik (GAP) im Zeitraum 2015 bis 2020 und insbesondere des Greenings. So führt auch die Ressortforschung des BMEL eigene Forschungen sowie Forschungsaufträge im Rahmen von Drittmittelprojekten unter anderem beauftragt durch die Europäische Kommission, die Bundesländer oder andere Einrichtungen durch. Die Bundesregierung hat mit der Evaluierung der Wirkungen der GAP in Deutschland – zu der auch die Greening-Maßnahmen gehören – das Thünen-Institut (TI) beauftragt. Die wesentlichen Themenbereiche dieses Auftrags im Hinblick auf das Greening sind: - Ökonomische und ökologische Auswirkungen umweltrelevanter Regelungen in der 1. Säule der GAP, insbesondere des Greenings, - Auswirkungen der 2. Säule der GAP unter anderem auf Umwelt-, Klima- und Tierschutz. Das Bundesamt für Naturschutz hat ebenfalls Forschungsaufträge vergeben, die die ökologischen Auswirkungen des Greenings auf die Biodiversität analysieren. Belastbare Forschungsergebnisse auf Basis von Praxisdaten werden voraussichtlich nicht vor Ende 2016 vorliegen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6529 10. Welche Änderungen am Greening strebt die Bundesregierung zur Halbzeitbewertung der aktuellen GAP-Förderperiode an? Der Basisrechtsakt enthält die Option für eine Erhöhung des Prozentsatzes für die ökologischen Vorrangflächen von 5 Prozent auf 7 Prozent. Hierzu wird die Europäische Kommission bis zum 31. März 2017 einen Bewertungsbericht über die Durchführung der Flächennutzung im Umweltinteresse vorlegen, dem gegebenenfalls ein entsprechender Gesetzgebungsakt beigefügt ist, über den dann das Europäische Parlament und der Rat entscheiden werden. Ob in diesem Zusammenhang auch weitere Änderungen am Greening zur Diskussion stehen, ist derzeit noch nicht abzusehen. Die Bundesregierung wird rechtzeitig ihre Position zu möglichen Änderungen am Greening festlegen. 11. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, aus der bisherigen Flächenförderung auszusteigen, da die Direktzahlungen ihre Legitimation verloren haben (vgl. Interview mit dem Abgeordneten Dr. Wilhelm Priesmeier in der AgraEurope vom 17. August 2015, S. 2; bitte begründen)? 12. Wie sollte sich die GAP nach dem Jahr 2020 aus heutiger Sicht der Bundesregierung weiterentwickeln? Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Die Bundesregierung wird rechtzeitig ihre Position über die Weiterentwicklung der GAP festlegen. 13. Hat die Bundesregierung Belege dafür, ob sich die Veröffentlichung der EU-Agrarzahlungs-Empfänger negativ auf die Agrarbetriebe ausgewirkt hat, wie dies teilweise im Vorfeld befürchtet worden war? Der Bundesregierung liegen keine Belege über negative Auswirkungen der Veröffentlichung der EU-Agrarzahlungsempfänger auf die Agrarbetriebe vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6529 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6529 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6529 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6529 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . 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