Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 29. Oktober 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6530 18. Wahlperiode 02.11.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Bärbel Höhn, Peter Meiwald, Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 18/6398 – Belastung mit Stickstoffdioxid in Deutschland nach dem Abgasskandal 1. In welchen Gebieten in Deutschland werden laut Aufforderungsschreiben Nr. 2015/2073 der Europäischen Union (EU) zur Luftqualitätsrichtlinie (Richtlinie 2008/50/EG) die Grenzwerte für Stickstoffdioxid (NO2) überschritten ? In der in der Antwort zu Frage 2 aufgeführten Tabelle sind alle Gebiete und Ballungsräume in Deutschland ausgewiesen, in denen laut dem Aufforderungsschreiben Nr. 2015/2073 der Europäischen Kommission in den Jahren 2010 bis 2013 die Grenzwerte für Stickstoffdioxid überschritten wurden. Es handelt sich um Überschreitungen des Jahresmittelgrenzwerts, in den Gebieten Ballungsraum Stuttgart, Ballungsraum München und Ballungsraum I (Rhein-Main) zudem um Überschreitungen des Stundenmittelgrenzwerts. 2. Wie viele Menschen sind nach Kenntnis der Bundesregierung ungefähr von diesen Grenzwertüberschreitungen betroffen (bitte falls möglich, nach den einzelnen Gebieten und als grobe Spannbreite für alle Gebiete zusammen auflisten)? In der nachstehenden Tabelle sind die Angaben der Länder zu den von den Grenzwertüberschreitungen betroffenen Personen in den Gebieten und Ballungsräumen aus der Berichterstattung 2014 (für das Bezugsjahr 2012) an die Europäische Kommission zusammengestellt. In den Ländern werden unterschiedliche Methoden zur Quantifizierung angewandt, die zu deutlichen Unterschieden bei der Darstellung der Anzahl der betroffenen Menschen in den Städten und Ballungsräumen führt. Einige Länder erfassen die Bevölkerung im Straßenabschnitt der Messung , andere Länder modellieren die NO2-Belastung für das gesamte Stadtgebiet. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6530 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Tabelle: Betroffene Bevölkerung in dem jeweiligen Gebiet oder Ballungsraum Gebietsname Betroffene Bevölkerung (2012) Ballungsraum Berlin 64.300 Ballungsraum Freiburg 1.800 Ballungsraum Mannheim/Heidelberg 230 Ballungsraum Stuttgart 90 Regierungsbezirk Karlsruhe 700 Regierungsbezirk Tübingen 730 Regierungsbezirk Stuttgart 1.680 Ballungsraum München 8.500 Ballungsraum Nürnberg/Fürth/Erlangen 270 Ballungsraum I (Rhein-Main) 6.830 Ballungsraum II (Kassel) 736 Gebiet III (Mittel- und Nordhessen) 1.190 Ballungsraum Hamburg 221.780 Wuppertal 1.250 Münster 7.500 Köln 17.500 Hagen 3.750 Essen 8.250 Dortmund 6.500 Düsseldorf 5.000 Aachen 2.500 Grevenbroich 1.000 Urbane Bereiche und ländlicher Raum im Land Nordrhein -Westfalen 9.450 Duisburg, Oberhausen, Mülheim 7.500 Koblenz/Neuwied 300 Mainz 1.500 Worms/Frankenthal/Ludwigshafen 400 LSA West (ehemals DEZ0XX0005S Harz) 237 Gebiet Thüringen 1 740 Gesamtbevölkerung: 382.213 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6530 3. Geht die Bundesregierung nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals davon aus, dass die Gebiete Bielefeld, Oberbayern und der Ballungsraum Niedersachsen bzw. Bremen in den nächsten zwei Jahren die Grenzwerte für NO2 einhalten werden? Die Gebiete Bielefeld und Oberbayern und der Ballungsraum Niedersachsen-Bremen sind nicht Gegenstand des Aufforderungsschreibens, weil sie nach Darlegung der Europäischen Kommission auf dem besten Weg sind, die Grenzwerteinhaltung in den nächsten beiden Jahren zu erreichen oder hinreichende Maßnahmen getroffen haben, um den Zeitraum der Nichteinhaltung so kurz wie möglich zu halten. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Angaben der Länder zur Dauer der Überschreitung zutreffend sind. Sollten Anhaltspunkte vorliegen, die seitens der Länder eine neue Bewertung erforderlich machen, berücksichtigen die Behörden der Länder diese bei der Fortschreibung von Luftreinhalteplänen in eigener Zuständigkeit. 4. Wie beurteilt die Bundesregierung die gesundheitlichen Folgen für die betroffenen Bundesbürger? Die weitere Verbesserung der Luftqualität ist aus Gründen des Gesundheitsschutzes eine wichtige Aufgabe der Umweltpolitik, für die sich das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit auch in Zukunft mit besonderer Aufmerksamkeit einsetzen wird. Dies gilt auch für Stickstoffdioxid, dessen Hauptemissionsquelle Verbrennungsprozesse sind. Stickstoffdioxid zählt aufgrund seiner unmittelbaren negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit zu den wichtigsten Luftschadstoffen. Eine übermäßige Belastung mit Stickstoffdioxid reizt kurzfristig die Atemwege und kann langfristig die Lungenfunktion beeinträchtigen und zu chronischen Herz-Kreislauferkrankungen führen . Kinder leiden bei hoher NO2-Belastung häufig unter Husten, Bronchitis, Atemwegsinfektionen und Allergien. Die konkreten Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen, auch der Menschen, die einer das übliche Maß überschreitenden Exposition ausgesetzt sind, sind allerdings im Einzelfall und in Abgrenzung zu anderen Ursachen für Beschwerden nicht eindeutig in Qualität und Quantität beurteilbar. 5. Liegen der Bundesregierung Schätzungen vor, welche Kosten im Gesundheitssystem durch die erhöhten NO2-Werte pro Jahr entstehen? Es gibt derzeit keine Information zur Exposition durch Stickstoffoxide, die auf die gesamte Fläche und die gesamte Bevölkerung bezogen ist, und daher auch keine belastbaren Informationen über nachweislich NO2-bedingte Kosten im Gesundheitssystem . Das Umweltbundesamt führt seit diesem Jahr ein Forschungsvorhaben zur bundesweiten Exposition durch Stickstoffoxide durch. Erste Ergebnisse sind Ende des Jahres 2016 zu erwarten. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333