Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 30. Oktober 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6531 18. Wahlperiode 02.11.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Frank Tempel, Jan Korte, Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6416 – Ergebnisse der Projektgruppe zum Informationsmanagement und strategische Analyse beim Bundeskriminalamt V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Lange Zeit kursierte der Verdacht, das Bundeskriminalamt (BKA) könnte Informationen über den ehemaligen Abgeordneten der SPD, Sebastian Edathy, bewusst ignoriert haben. So sei der Behörde erst im Oktober 2013, zwei Jahre nachdem die kanadischen Behörden eine Liste mit Kunden eines Pornovertriebs übermittelt hatten, klar gewesen, dass es sich bei einem der Beschuldigten um den ehemaligen Bundestagsabgeordneten handelt. Auf Nachfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN räumte die Bundesregierung ein, dass zwischen Oktober 2012 und Oktober 2013 vier Beschäftigte des BKA Recherchen zum Abgeordneten Edathy anstellten (vgl. Bundestagsdrucksache 18/931). Die Abfragen im behördeninternen Vorgangsbearbeitungssystem (VBS) erfolgten allerdings nicht im Zusammenhang mit den Bestellungen kinderpornografischen Materials, sondern im Zuge eines vermeintlichen Sprengstoffanschlags auf den Briefkasten des Büros von Sebastian Edathy. Man habe bei diesem Teil der Suche lediglich eine Vorgangsnummer und den Betreff „Besitz/Erwerb von Kinder -/ Jugendpornografie – OP Selm“ angezeigt bekommen. Für weitergehende Informationen wäre eine konkrete Nachfrage bei dem zuständigen Fachreferat erforderlich gewesen. Weil sich die Mitarbeiter ausschließlich auf die für sie relevanten Vorgänge konzentrierten, habe „die Anzeige weiterer Fundstellen“ für sie „keine Rolle“ gespielt „und wurde nach eigenem Bekunden auch nicht weiter zur Kenntnis genommen“, heißt es in der Antwort auf die Kleine Anfrage . Im Ergebnis einer umfangreichen Prüfung der ursächlichen Zusammenhänge durch den 2. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages wurden strukturelle Schwachstellen im Umgang mit den insbesondere in VBS gespeicherten Datenbeständen des BKA deutlich. Letztlich kann bis heute nicht ausgeschlossen werden, dass durch fehlende Informationsverdichtung und das daraus resultierende Scheuklappenarbeiten der Mitarbeiter im BKA der Name Edathy so lange unentdeckt blieb. Präsident Jörg Ziercke selbst äußerte nach Information der Fragesteller seine Sorge für den Fall, dass abteilungsübergreifend Informationen in wichtigen Fällen nicht zusammengeführt würden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6531 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Seit April 2014 arbeitet daher eine eigens zu dem Zweck eingerichtete Projektgruppe „Informationsmanagement“ im BKA an der Optimierung des Datensystems . Der neue BKA-Präsident Holger Münch hatte bei seinem Antrittsbesuch im Innenausschuss des Deutschen Bundestages am 22. April 2015 ebenfalls auf die geplanten Verbesserungen am Vorgangsbearbeitungssystem und allgemein von Prozessoptimierungen als ohnehin wichtiges Thema im BKA gesprochen. Laut Aussage von BKA-Vizepräsident Henzler vor dem Untersuchungsausschuss habe man bereits bestimmte technische Features innerhalb des VBS nachjustiert (vgl. Protokoll 18/32, S. 85). Optimierungen des Informationsmanagements seien jedoch nur Teil eines größeren Reformprozesses zur strategischen Ausrichtung des BKA, berichtete der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, vor dem Untersuchungsausschuss und berief sich dabei auf Aussagen des neuen BKA-Präsidenten Holger Münch. Geplant sei ein umfangreicher strategischer Review, bei dem Ressourceneinsatz und Schwerpunktsetzung auf den Prüfstand sollen. Dieser werde voraussichtlich noch vor der Sommerpause abgeschlossen sein (vgl. Protokoll 18/41, S. 33). 1. Welche konkreten (technischen) Maßnahmen wurden vor dem Hintergrund der Ereignisse im Fall Sebastian Edathy zur Verbesserung und Optimierung des Umgangs mit Informationen und Daten im Vorgangsbearbeitungssystem des BKA umgesetzt (bitte im Vergleich zur alten Funktionsweise darstellen )? Im Zusammenhang mit den Ereignissen um den ehemaligen Bundestagsabgeordneten Sebastian Edathy wurde bei der Vorgangsbearbeitung des Bundeskriminalamtes Optimierungspotential festgestellt. Zu der Person Sebastian Edathy lagen in zwei voneinander unabhängigen Vorgängen im Vorgangsbearbeitungssystem des Bundeskriminalamtes Informationen vor. Bei Recherchen von unterschiedlichen Bereichen des Bundeskriminalamtes konnte eine Verbindung zwischen Sebastian Edathy als MdB und der „Operation Selm“ nicht hergestellt werden. Aus diesem Grund wurde die Projektgruppe „Informationsmanagement“ eingesetzt. Diese Projektgruppe erarbeitete folgende Lösungsansätze für den zuvor geschilderten Sachverhalt, die zwischenzeitlich fast vollständig umgesetzt werden konnten : Unter Einbeziehung des Datenschutzbeauftragten erfolgte eine Fortentwicklung , die bei Recherchen nun auch Treffer in Vorgängen anderer Organisationseinheiten erzeugen kann. Dabei wird die andere Organisationseinheit über den Recherchetreffer unterrichtet, um den anschließenden Informationsaustausch sicherzustellen. Schaffung eines einheitlichen „Berechtigungssets“ für die Recherche im Vorgangsbearbeitungssystem . Dadurch kann jeder kriminalpolizeiliche Sachbearbeiter auch in von anderen Abteilungen geführten Vorgängen Treffer erzeugen, wenn diese nicht von der vorgangsführenden Organisationseinheit als „eingeschränkt recherchierbar“ eingestuft wurden. Die Übersichtlichkeit der Personenrecherche im Vorgangsbearbeitungssystem wurde optimiert. Insgesamt gliederten sich die drei Maßnahmen in 27 Arbeitspakete. Davon sind bereits 24 Arbeitspakete umgesetzt. Die drei ausstehenden Arbeitspakete beinhalten lediglich Optimierungen. Der vollständige Abschluss der Arbeitspakete ist für Mai/Juni 2016 geplant. Keine dieser Maßnahmen betrifft andere Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden des Bundes oder der Länder. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6531 2. Welche konkreten Maßnahmen befinden sich aktuell noch in der Phase der Umsetzung bzw. Planung, und welche anderen Ermittlungs- und Sicherheitsbehörden des Bundes oder der Länder sind hierbei involviert? Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. 3. In welcher Höhe fallen Kosten für bereits umgesetzte und in der Planung befindliche Prozesse beim BKA an, und in welchen Haushaltstiteln sind sie ausgewiesen? Die Kosten für die Umsetzung betrugen etwa 50 000 Euro und wurden aus der Titelgruppe 532 01 des Bundeskriminalamtes finanziert. 4. Durch welche Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden die technischen Änderungen am Vorgangsbearbeitungssystem des BKA flankiert? Die dargestellten Fortentwicklungen des Vorgangsbearbeitungssystems werden in Fortbildungsveranstaltungen vermittelt. Es wurde ein Leitfaden erstellt, der im Intranet des Bundeskriminalamtes abrufbar ist. Alle relevanten Dienststellen wurden über die Einstellung des Leitfadens in das Intranet informiert. 5. Was ist darüber hinaus Gegenstand der angestrebten „Prozessoptimierungen “ im BKA, und welche „Prozesse“ sollen „optimiert“ werden? Das Bundeskriminalamt führt derzeit einen umfassenden Strategieentwicklungsprozess durch. Ziel dieses Prozesses ist es, die künftigen Herausforderungen für die Polizeiarbeit und hier insbesondere des Bundeskriminalamtes zu identifizieren , die behördliche Aufbauorganisationen an den bestehenden und künftigen Herausforderungen für die Polizeiarbeit auszurichten und Ressourcen zur Strategieumsetzung zu gewinnen. Dies schließt auch den Bereich des Informationsmanagements ein. Dieser Prüfungsprozess ist noch nicht abgeschlossen. 6. Welche rechtlichen Befugniserweiterungen gehen mit sämtlichen strukturellen sowie technischen Neuerungen einher? Mit den unter Frage 1 bis 5 dargestellten Vorhaben sind keine rechtlichen Befugniserweiterungen für das Bundeskriminalamt verbunden. 7. Was hat es mit der nach Information der Fragesteller als mögliche Schlussfolgerung aus der „Edathy-Affäre“ geplanten Clearingstelle auf sich, und kam es je zur Einsetzung einer solchen Clearingstelle? Der ehemalige Präsident des Bundeskriminalamtes Ziercke hat bei seiner Unterrichtung des Innenausschusses die Herausforderung dargestellt, dass Informationen aus unterschiedlichen Bereichen des Bundeskriminalamtes in einem sachgerechten Verfahren zusammengeführt werden müssen. Die Clearingstelle war zum Zeitpunkt der Unterrichtung des Innenausschusses ein Beispiel im Sinne eines Prüfaspekts, der in die Überlegungen der Projektgruppe einbezogen werden sollte. Die angestrebten Effekte konnten mit den in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Maßnahmen erreicht werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6531 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 8. Welche Schlussfolgerungen darüber hinaus zieht das BKA bzw. das Bundesministerium des Innern (BMI) aus den Ereignissen, die Gegenstand des 2. Untersuchungsausschusses der 18. Wahlperiode des Deutschen Bundestages waren? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Im Übrigen wird die Bundesregierung nicht den Feststellungen und Empfehlungen des 2. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vorgreifen. 9. Wann und mit welchem Ergebnis wurde zuletzt der Personalbedarf für die Abteilung SO „Schwere und Organisierte Kriminalität“ und speziell für das Referat SO 12 „Auswertung Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“ ermittelt (bitte für die letzten fünf Jahre und im Vergleich zum aktuellen Personaleinsatz darstellen)? Im Bundeskriminalamt wird der Personalbedarf von den jeweiligen Aufgabenbereichen in einem ständigen und amtsweiten Priorisierungsverfahren geltend gemacht . Diese Priorisierungsverfahren werden in regelmäßigen Abständen – aber auch anlassbezogen – über das Jahr hinweg durchgeführt. Das insgesamt zur Verfügung stehende Personal wird auf Grundlage der einzelnen Bedarfsmeldungen und einer folgenden Priorisierung der Amtsleitung verteilt. Maßgeblich für die Priorisierungsentscheidung ist insbesondere die jeweils aktuelle polizeiliche Lage. Der Personaleinsatz im Referat zur Bekämpfung der Kinderpornografie in den vergangenen fünf Jahren gestaltet sich wie folgt: höherer Dienst gehobener Dienst [Vollzug] Tarifbeschäftigte gesamt 2011 2 23 4 29 2012 1 22 3 26 2013 2 22 4 28 2014 2 22 3 27 2015 2 26 3 31 10. Für welche Bereiche, Abteilungen und Fachreferate im BKA wurden personelle Überhänge ermittelt, und welche Anpassungen an den tatsächlichen Personalbedarf erfolgten daraufhin? Die Verteilung des verfügbaren Personals erfolgt über das Jahr hinweg in einem regelmäßigen und amtsweiten Priorisierungsverfahren, welches sich flexibel an der dynamischen Aufgabenerledigung einer Sicherheitsbehörde orientiert. Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen. 11. Welche Schlussfolgerungen und Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der laut verschiedener Zeugenaussagen anhaltend überdurchschnittlichen Arbeitslast innerhalb des Referats SO 12 und den zum Teil daraus resultierenden extrem langen Bearbeitungszeiträumen für Massenverfahren beim BKA? Aufgrund der erheblichen Arbeitsbelastung wurde das Referat SO 12 zu Beginn des Jahres 2015 personell verstärkt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6531 12. In wie vielen Fällen aktuell zu bearbeitender Verfahren verzögert sich der Bearbeitungsprozess aufgrund von Kapazitäts- und Ressourcenproblemen, bzw. wie viele der zu bearbeitenden Umfangsverfahren liegen derzeit auf Eis? Die im Referat SO 12 aktuell geführten Umfangsverfahren befinden sich alle in Bearbeitung. 13. Wie und in welchen Abständen prüft die Bundesregierung im Rahmen ihrer Fachaufsicht laufende Prozesse, Organisationsabläufe und die personelle und sächliche Ausstattung ihrer Geschäftsbereichsbehörden, und wann erfolgte eine solche Prüfung zuletzt für das BKA? Die Geschäftsbereichsbehörden des Bundesministeriums des Innern (BMI) sind angehalten, kontinuierlich interne Organisations- und Prozessuntersuchungen sowie Personalbedarfsermittlungen durchzuführen. Auch beim Bundeskriminalamt werden solche Untersuchungen als Kernaufgabe des dortigen Organisationsreferates durchgeführt. Auf die Antwort zu Frage 5 wird ergänzend hingewiesen. Unabhängig davon erhält das BMI im Rahmen der kontinuierlichen Dienst- und Fachaufsicht durch Berichtspflichten zu festen Stichtagen oder auf Anforderung zu aktuellen Ereignissen Informationen zu wesentlichen Prozessen, Organisationsabläufen sowie Personal und Ausstattung. Prüfungen im Sinne der Fragestellung erfolgen im Übrigen durch den Bundesrechnungshof im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags. 14. Welche Ergebnisse des geplanten und von Bundesinnenminister Dr. Thomas de Maizière angekündigten Reviews im BKA liegen in welchem Stadium (Planung, Erprobung, Umsetzung etc.) vor? 15. Worauf zielt der Reformprozess der strategischen Ausrichtung beim BKA, wie ist der derzeitige Stand dieses Prozesses, und wie wird dieser vom Bundesinnenministerium angeleitet und/oder befördert? Die Fragen 14 und 15 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet . Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. Das BMI ist im Rahmen seiner Fachaufsicht eng in den Prozess beim Bundeskriminalamt eingebunden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333