Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 27. Oktober 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6543 18. Wahlperiode 30.10.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Wolfgang Gehrcke, Jan van Aken, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6175 – Bilanz der Speziellen Beobachtungsmission der OSZE in der Ukraine und Umsetzung der Minsker Vereinbarungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Als Folge des bewaffneten Konflikts in der Ukraine führt die OSZE (Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa) seit März 2014 eine zivile Special Monitoring Mission (SMM) durch. Ihr Einsatzgebiet erstreckt sich über die gesamte Ukraine mit ausgewählten regionalen Schwerpunkten. Durch die Präsenz von OSZE-Beobachtungsteams sollen Spannungen in der Bevölkerung verringert und die Sicherheitslage durch objektive Lageberichte stabilisiert werden . Hinzu kommt seit Herbst 2014 die Überprüfung der Waffenstillstandsabkommen bzw. der modifizierten Minsker Vereinbarungen (Minsk II) vom 12. Februar 2015 als Lösungsrahmen für den bewaffneten Konflikt zwischen der ukrainischen Zentralregierung und den aufständischen Gebieten in der Ostukraine. In der Vergangenheit haben die Konfliktparteien wiederholt gegen die militärischen Bestimmungen der Minsker Vereinbarungen verstoßen und sich häufig schwere Gefechte geliefert. Infolgedessen haben beide Seiten im Juni 2015 sogar wieder schwere Waffen an die Kontaktlinie zurückverlegt (vgl. Antwort zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 18/5536). Zudem gerieten die unbewaffneten Beobachtungsteams der SMM mehrmals unter Beschuss. Wegen des erweiterten Aufgabenprofils und der hohen persönlichen Sicherheitsrisiken rekrutiert die OSZE vor allem Beobachter mit militärischem Hintergrund, was aus Sicht der Konfliktparteien zunehmend den zivilen Charakter der SMM infrage stellt (vgl. Christian Nünlist, Der Schweizer OSZE-Vorsitz 2014 und die Ukrainekrise , WeltTrends, Nr. 106/107, Seite 42). Zuweilen wurde den OSZE-Beobachtern auch vorgeworfen, dass die jeweiligen Lageberichte parteiisch verfasst seien. Die SMM stellt nach Ansicht der Fragesteller dennoch ein unverzichtbares Instrument dar, um zu überprüfen, ob die Konfliktparteien die Minsk II-Vereinbarungen implementieren. Auch wenn die weitere Entwicklung nicht vorhersehbar ist, halten die Konfliktparteien den Waffenstillstand seit dem 1. September 2015 weitgehend ein. Zuvor hatte die ukrainische Rada in erster Lesung trotz massiver gewalttätiger Straßenproteste der rechtsnationalistischen Partei „Swoboda“ und des „Rechten Sektors“ unter Ablehnung auch von Teilen der Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6543 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode eigenen Regierungskoalition eine Gesetzesreform verabschiedet, mit der die abtrünnigen Donbass-Regionen künftig mehr Autonomie im Rahmen der ukrainischen Verfassung erhalten sollen. Ein Sonderstatus für die Gebiete, die von pro-russischen Aufständischen kontrolliert werden, gehört zu den maßgeblichen politischen Eckpunkten der Minsker Vereinbarungen. Ein großes Problem bildet nach wie vor die humanitäre Versorgung der Binnenflüchtlinge und der Not leidenden Zivilbevölkerung im Konfliktgebiet mit elementaren Gütern des täglichen Bedarfs, wie zum Beispiel bewohnbaren Unterkünften , Zugang zu sauberem Trinkwasser und ausreichender Nahrung, medizinischer Versorgung. Vor dem Hintergrund der bevorstehenden Übernahme des OSZE-Vorsitzes durch Deutschland im Jahr 2016 stellen sich die Fragen, wie die bisherige Arbeit der SMM in der Ukraine zu bilanzieren ist, und mit welchen konkreten Maßnahmen die Bundesregierung die Umsetzung der militärischen und politischen Bestimmungen der Minsk II-Vereinbarungen im Rahmen des deutschen OSZEVorsitzes zu unterstützen gedenkt. 1. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der an der SMM teilnehmenden OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter in den Einsatzgebieten a) Kiew und Kharkiv, b) Iwano-Frankiwsk, Lwiw und Tscherniwizi, c) Dnipropetrowsk, Donezk und Luhansk, d) Odessa und Cherson, e) und den sonstigen Einsatzstandorten seit Mandatsbeginn insgesamt entwickelt (bitte nach Quartal und Geschlecht aufschlüsseln)? Die Fragen 1a bis 1e werden zusammenfassend beantwortet. In der OSZE-Sonderbeobachtungsmission in der Ukraine (SMM) sind derzeit 543 Beobachterinnen und Beobachter aus 45 OSZE-Teilnehmerstaaten im Einsatz (Stand: 25. September 2015). Davon sind 422 in den Gebieten Donezk und Luhansk eingesetzt. Etwa ein Fünftel der Beobachter sind nach Angaben der SMM weiblich. Eine Aufschlüsselung über die Entwicklung der Zahlen pro Quartal liegt der Bundesregierung nicht vor. Die Beobachter unterliegen der Rotation und wechseln oft kurzfristig ihre Einsatzgebiete. 2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der an der SMM teilnehmenden OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter aus Deutschland in den Einsatzgebieten a) Kiew und Kharkiv, b) Iwano-Frankiwsk, Lwiw und Tscherniwizi, c) Dnipropetrowsk, Donezk und Luhansk, d) Odessa und Cherson, e) und den sonstige Einsatzstandorten seit Mandatsbeginn entwickelt (bitte nach Quartal und Geschlecht aufschlüsseln )? Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6543 Es wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Deutschland hat gegenwärtig 28 Experten an die SMM sekundiert, davon absolvieren zwei zurzeit das obligatorische Vorbereitungstraining (Stand: 7. Oktober 2015). Die übrigen 26 Experten sind derzeit in folgenden Gebieten im Einsatz: Standort Anzahl deutscher Beobachter (Stand 07.10.2015) gesamt Männer Frauen Hauptquartier Kiew 6 3 3 Team Kiew 2 1 1 Team Czernowitz - - - Team Lemberg 1 1 - Team Charkiw - - - Team Dnipropetrowsk 1 1 - Team Odessa - - - Team Cherson 1 - 1 Team Donezk 8 5 3 Team Luhansk 7 3 4 3. Wie viele der an der SMM teilnehmenden OSZE-Beobachterinnen und OSZE -Beobachter haben gegenwärtig oder hatten vormals nach Kenntnis der Bundesregierung einen militärischen Berufshintergrund, und welche Gründe sind gegebenenfalls nach Kenntnis der Bundesregierung für eine vorzugsweise Rekrutierung von Personal mit militärischer Berufserfahrung durch die OSZE verantwortlich (bitte nach Geschlecht auflisten bzw. erläutern)? Eine Aufschlüsselung zum Berufshintergrund der Beobachterinnen und Beobachter liegt der Bundesregierung nicht vor. Die SMM rekrutiert derzeit Beobachterinnen und Beobachter ausschließlich für den Einsatz in der Ostukraine. Die Mission hat in den vergangenen Wochen und Monaten daher vorzugsweise Personal als Beobachter eingestellt, das gemäß der Stellenausschreibung der OSZE über Einsatzerfahrung in Krisengebieten bzw. militärische Kenntnisse oder Vorerfahrung verfügt. Die SMM sieht diese Kompetenzen als notwendig an, um die derzeit zentralen Aufgaben der Mission, nämlich der Überwachung des Waffenstillstands sowie der Überprüfung des Abzugs von Waffen, erfüllen zu können. Die Einbeziehung von Beobachtern mit militärischer Expertise kann zudem auch zur Sicherheit der Beobachterteams beitragen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6543 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 4. Wie viele Überprüfungs- und Inspektionsbesuche wurden darüber hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung seit März 2014 nach dem Wiener Dokument über vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen (VSBM) insgesamt auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine durchgeführt, und mit wie vielen Teilnehmerinnen und Teilnehmern hat sich die Bundesrepublik Deutschland bislang daran beteiligt (bitte nach Geschlecht aufschlüsseln)? Seit März 2014 wurden in der Ukraine insgesamt 38 Maßnahmen auf Grundlage des Wiener Dokuments 2011 über Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen (WD 11) durchgeführt. Das Zentrum für Verifikationsmaßnahmen der Bundeswehr hat je einen Überprüfungsbesuch und eine Inspektion hauptverantwortlich durchgeführt. An ihnen waren einmal vier und einmal neun Teilnehmer bzw. Inspekteure beteiligt. Deutschland war zudem an vier Maßnahmen anderer Staaten mit insgesamt fünf Teilnehmern bzw. Gastinspektoren beteiligt. Bei den deutschen Teilnehmern handelte es sich bei allen Einsätzen um männliches Personal. 5. Wie lauteten die Untersuchungsaufträge der deutschen Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich an den VSBM gemäß dem Wiener Dokument beteiligt haben, und welche konkreten Erkenntnisse konnten dadurch gewonnen werden (bitte erläutern)? Die Untersuchungsaufträge der deutschen Teilnehmer folgen den Bestimmungen des Wiener Dokuments 2011 über Vertrauens- und Sicherheitsbildende Maßnahmen (WD 11) im OSZE-Raum. Inspektionen nach WD 11 haben den Auftrag, zu überprüfen, ob in einem „bezeichneten Gebiet“ nach den Bestimmungen des WD 11 (Abs. 40.1.1) ankündigungspflichtige militärische Aktivitäten stattfinden. Für die Einsätze der unbewaffneten Verifikationsteams sind hierfür insbesondere die Absätze 74 bis 106 des WD 11 einschlägig. Bei den mit deutscher Beteiligung durchgeführten Inspektionen in der Ukraine wurden keine ankündigungspflichtigen militärischen Aktivitäten festgestellt. Überprüfungsbesuche haben den Auftrag, die Angaben des Jährlichen Informationsaustausches über eine Truppenformation/einen Truppenteil der OSZE-Teilnehmerstaaten zu überprüfen. Für die Einsätze der unbewaffneten Verifikationsteams sind hierfür insbesondere die Absätze 107 bis 137 des WD 11 einschlägig. Bei den in deutscher Verantwortung bzw. mit deutscher Beteiligung durchgeführten Überprüfungsbesuchen entsprachen die Erkenntnisse weitestgehend dem aktuellen ukrainischen Informationsaustausch. Geringfügige Abweichungen konnten durch die Vertreter der Begleitteams und der ukrainischen Streitkräfte nachvollziehbar und plausibel begründet werden. 6. Welche Erkenntnisse konnte die Bundesregierung aus der Tätigkeit der SMM bzw. aus anderen Informationsquellen – gegebenenfalls auch nachrichtendienstlicher Herkunft – gewinnen, ob und in welchem Umfang auch bewaffnete paramilitärische Formationen im Einsatzgebiet als polizeiliche Ordnungskräfte auftreten, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten, und in welchen Regionen und Städten war dies gegebenenfalls bislang festzustellen (bitte unter Angabe von Detailinformationen, wie z. B. mögliche Verbindungen von Oligarchen zu den jeweiligen Gruppierungen)? Aus der Tätigkeit der SMM, zu deren Aufgabenzuschnitt nicht die systematische Erhebung der erfragten Informationen gehört, liegen der Bundesregierung hierzu keine Erkenntnisse vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6543 Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine weitergehende Beantwortung der Frage nicht offen erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten , die Rückschlüsse auf die Führung nachrichtendienstlicher Quellen zulassen . Der Quellenschutz stellt für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Die öffentliche Bekanntgabe der Identität von Quellen gegenüber Unbefugten würde zum einen die staatliche Fürsorgepflicht gegenüber den Betroffenen verletzen. Zum anderen würde die künftige Anwerbung von Quellen schon durch die bloße Möglichkeit des Bekanntwerdens der Identität von Quellen insgesamt nachhaltig beeinträchtigt. Dieses würde wiederum zu einer erheblichen Schwächung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Eine Kenntnisnahme durch Unbefugte würde daher für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VSGrad „VS-Vertraulich“ eingestuft. 7. Welche Erkenntnisse konnte die Bundesregierung aus der Tätigkeit der SMM zur Lage von Minderheiten in der Ukraine gewinnen, und welche Gruppen von Minderheiten wurden hierbei berücksichtigt? Eine bedeutende Aufgabe der SMM ist zurzeit die Beobachtung des Waffenstillstands und die Überwachung des Abzugs von Waffen im Osten der Ukraine gemäß Minsker Maßnahmenpaket vom 12. Februar 2015. In den täglichen Berichten der Mission spiegelt sich dies wider. Dort berichtet die Mission in großer thematischer Breite regelmäßig auch über ihre Beobachtungen politischer Ereignisse und der Situation der Bevölkerung in anderen Gebieten der Ukraine. Die SMM hat zudem eine Anzahl thematischer Berichte zu gesellschaftlichen Entwicklungen in der Ukraine veröffentlicht. So hat sie am 19. Juni 2015 einen Bericht zur Reisefreiheit über die administrative Grenze zwischen der Krim und der Festlandsukraine vorgelegt, in dem die Problematik der Staatsangehörigkeit sowie insbesondere die Situation der Krimtataren behandelt werden. Die Berichte sind auf der Webseite der OSZE abrufbar. 8. Welche Kritik wurde nach Kenntnis der Bundesregierung von den Konfliktparteien bislang an der Tätigkeit der SMM geübt, und wie lauteten die wesentlichen Punkte? An der Mission ist seit Beginn ihrer Arbeit immer wieder Kritik geübt worden. So haben die Seiten immer wieder vor allem, aber je nach der jeweiligen Sichtweise aus unterschiedlichen Anlässen und bei unterschiedlichen Punkten, bemängelt , dass die Berichterstattung der SMM unausgewogen sei. Russland kritisierte die Berichterstattung der SMM anlässlich des Besuchs des OSZE-Generalsekretärs in Moskau am 12. Oktober 2015 als einseitig. Ein an verschiedenen Stellen erhobener Kritikpunkt war die angeblich nicht hinreichende Präsenz der Mission an der Kontaktlinie. In der Ukraine ist die Tätigkeit der SMM immer wieder Teil der öffentlichen Debatte. Die SMM unternimmt Anstrengungen, um der ukrainischen Öffentlichkeit das Mandat und die Arbeit der Mission besser zu erläutern. Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6543 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Sowohl die Ukraine als auch Russland unterstützen die Arbeit der SMM ausdrücklich . Beide Staaten haben einer Anhebung der Obergrenze der Beobachter auf 1 000 zugestimmt und sprechen sich für einen raschen Aufwuchs der Mission aus. 9. Welche generellen OSZE-internen Mechanismen zur Evaluierung ihrer Missionen sind nach Kenntnis der Bundesregierung vorhanden, und mit welchem Ergebnis kamen diese gegebenenfalls bei der SMM bereits zur Anwendung (bitte erläutern)? Die OSZE verfügt über eine interne Audit-Abteilung sowie eine Einheit für interne Projektevaluierung und zieht darüber hinaus externe Institutionen für Evaluierungen heran. Ferner wird auch im Rahmen der regelmäßigen Berichte der Missionsleiter vor dem Ständigen Rat und der Verhandlungen über den Haushalt der OSZE eine Bewertung der Missionsarbeit vorgenommen. Das Konfliktverhütungszentrum der OSZE (KVZ) organisiert bei Bedarf sogenannte „lessons learned“-Prozesse zu den Feldoperationen der OSZE. Diese Mechanismen kommen auch bei der SMM zur Anwendung. Das KVZ hat in der ersten Jahreshälfte 2015 einen OSZE-internen „lessons learned“-Prozess durchgeführt und die SMM eine interne Evaluierung zum Thema Sicherheit angestrengt. Diese Evaluierungsprozesse werden laufend fortgesetzt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. 10. In wie vielen Fällen wurden die zivilen OSZE-Beobachterinnen und OSZEBeobachter der SMM nach Kenntnis der Bundesregierung in Kampfhandlungen der Konfliktparteien verwickelt bzw. von bewaffneten Kräften unter Beschuss genommen, und wie viele OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter wurden nach Kenntnis der Bundesregierung in diesem Zusammenhang getötet oder verletzt? Beobachter der SMM sind nach Kenntnis der Bundesregierung nicht direkt in Kampfhandlungen verwickelt gewesen. Es ist ein Fall bekannt, in dem ein Beobachter der SMM in Folge eines in seiner Nähe eingeschlagenen Geschosses durch in die Luft gewirbelte Asphaltteile leicht verletzt wurde. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine weitergehende Beantwortung der Frage nicht offen erfolgen kann. Die erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten , die Rückschlüsse auf die Führung nachrichtendienstlicher Quellen zulassen . Der Quellenschutz stellt für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Die öffentliche Bekanntgabe der Identität von Quellen gegenüber Unbefugten würde zum einen die staatliche Fürsorgepflicht gegenüber den Betroffenen verletzen. Zum anderen würde die künftige Anwerbung von Quellen schon durch die bloße Möglichkeit des Bekanntwerdens der Identität von Quellen insgesamt nachhaltig beeinträchtigt. Dieses würde wiederum zu einer erheblichen Schwächung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Eine Kenntnisnahme durch Unbefugte würde daher für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6543 entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VSGrad „VS-Vertraulich“ eingestuft. 11. Wie viele zivile OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter der SMM wurden bislang von wem nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn ihrer Mandatsausübung gesetzeswidrig gefangen genommen und zeitweilig festgehalten? Im Mai 2014 wurden zwei Gruppen von je vier Beobachterinnen und Beobachtern der SMM von illegalen bewaffneten Gruppen, die in nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten in der Ostukraine operierten, entführt und für mehrere Wochen festgehalten. 12. In wie vielen Fällen wurden die zivilen OSZE-Beobachterinnen und OSZEBeobachter der SMM von wem nach Kenntnis der Bundesregierung an der Ausübung ihrer Mandatstätigkeit gehindert, und zu welchen vorgesehenen Einsatzgebieten blieb ihnen nach Kenntnis der Bundesregierung gegebenenfalls zeitweilig oder dauerhaft der Zugang versperrt? Die SMM berichtet in ihren der Öffentlichkeit zugänglichen Tagesberichten jeweils gesondert über Einschränkungen der Bewegungsfreiheit von Beobachtern. Auf diese Berichte wird verwiesen. Eine quantitative Aufschlüsselung dieser Vorfälle liegt nicht vor. Betroffen sind insbesondere Gebiete, die nicht von der ukrainischen Regierung kontrolliert werden. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 16 verwiesen. 13. Wie sehen die aktuellen Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der OSZEBeobachterinnen und OSZE-Beobachter aus, unter denen sie ihre Mandatstätigkeit in der Praxis ausüben? Im Konfliktgebiet im Osten der Ukraine bewegen sich die Beobachter der SMM in sondergeschützten Fahrzeugen und tragen Helme und Schutzwesten. Die SMM hat zudem eine eigene medizinische Infrastruktur und ein eigenes KurzwellenFunknetzwerk , das zur sicheren direkten Kommunikation auf Patrouillenfahrten dient, aufgebaut. Die SMM überprüft die Sicherheitssituation laufend, aktualisiert ihr Sicherheitskonzept und erteilt den Beobachterteams entsprechende Anweisungen . 14. Welche Position vertritt die Bundesregierung zu aktuellen Überlegungen, die OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter der SMM zu Schutzzwecken um leicht bewaffnete Beobachter zu ergänzen oder militärische Drohnen einzusetzen, und wie gedenkt die Bundesregierung in diesem Fall, den ausschließlich zivilen Charakter der SMM zu erhalten, auf dem die Akzeptanz der Mission vor allem beruht? Die Bundesregierung ist bestrebt, den zivilen Charakter der SMM zu erhalten. Sie strebt keine Einbindung von bewaffneten Elementen in die SMM an. Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6543 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 15. Welche aktuelle Position vertritt die Bundesregierung zu den vor einiger Zeit von der Bundesministerin der Verteidigung, Dr. Ursula von der Leyen, geäußerten Überlegungen, gegebenenfalls gemeinsam mit Frankreich im Rahmen der OSZE-Mission mehr Soldaten in die Ostukraine zu entsenden bzw. vermehrt Drohnen zur Waffenstillstandsüberwachung einzusetzen (www.spiegel.de/politik/ausland/bundeswehr-von-der-leyen-plant-einsatzin -irak-und-ukraine-a-995430.html, abgerufen am 15. September 2015)? Die Bundesregierung entsendet keine Soldaten bzw. militärischen Drohnen zur Unterstützung der SMM. Eine mögliche Entsendung ist derzeit nicht Gegenstand von Diskussionen. 16. Werden nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig im Rahmen der SMM mehr als die vier bislang bestätigten, kommerziellen Drohnen eingesetzt (vgl. Antwort zu Frage 21 auf Bundestagsdrucksache 18/5536), und wie haben die Konfliktparteien bislang auf diese Drohneneinsätze reagiert? Die SMM setzt gegenwärtig bis zu vier kommerzielle Drohnen bei ihrer Arbeit ein. Deren Einsatz wurde im Minsker Maßnahmenpaket vom 12. Februar 2015 ausdrücklich autorisiert und in diesem von den Konfliktparteien akzeptiert. Berichte der SMM weisen darauf hin, dass diese Drohnen regelmäßig elektronischen Störsendern wie auch vereinzelt direktem Beschuss über dem Gebiet der Separatisten ausgesetzt wurden. Über dem von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiet kam es in der Vergangenheit vereinzelt ebenfalls zu funkelektronischen Angriffen. Die weitere Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies würde für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VS-Grad „VS - Vertraulich“ eingestuft. 17. In welchen Gebieten der SMM wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die vier bislang bestätigten, kommerziellen Drohnen eingesetzt, und welche konkreten Erkenntnisse konnten damit nach Kenntnis der Bundesregierung gewonnen werden? Der Einsatz der Drohnen der SMM erfolgt von einem Standort westlich von Mariupol im Gebiet Donezk. Die Drohnen werden eingesetzt zur Beobachtung des Geländes beiderseits der Kontaktlinie und zur Aufklärung von Verstößen gegen die Vereinbarungen von Minsk. Reichweitenbedingt erfolgen die Flüge bis in den Raum Donezk-Ternowe. Die ostwärts davon gelegenen Gebiete können derzeit nicht angeflogen werden. Nach Angaben der SMM haben die Drohnen wiederholt Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6543 einzelne Panzer und einzelne Artilleriesysteme auf Seiten der Ukraine und größere Kampfpanzer- und Artilleriekonzentrationen auf Seiten der Separatisten beobachtet . 18. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die militärische Personalstärke und Ausstattung der Konfliktparteien, das heißt a) der regulären Streitkräfte der ukrainischen Armee, Laut Aussagen des ukrainischen Staatspräsidenten Poroschenko wurde die Gesamtstärke der ukrainischen Streitkräfte seit dem Beginn des Ukrainekonflikts fast verdoppelt. Die aktuelle Gesamtpersonalstärke der ukrainischen Streitkräfte soll bei 280 000 liegen. Im Einzelnen soll sich die Personalstärke aus 200 000 Soldaten und 80 000 Zivilangestellten zusammensetzen. Am 2. September 2015 veröffentlichte der „Anti-Terror-Operation“(ATO)-Stab eine Erklärung, dass sich die Zahl der ukrainischen Truppen in der ATO-Zone innerhalb eines Jahres von 32 000 auf 73 000, der Brigaden von acht auf 25, und die der Bataillone von 50 auf 150 erhöht haben sollen. Auch die materielle Ausstattung soll sich laut ATO-Stab erheblich verbessert haben: Kampfpanzer von 210 auf 360, gepanzerte Fahrzeuge von 900 auf 1 400, Panzerabwehrsysteme von 80 auf 230 und Artilleriegeschütze über 100 mm von 450 auf 800. b) der ukrainischen Freiwilligenbataillone bzw. der ukrainischen paramilitärischen Formationen, Da alle ukrainischen Freiwilligenbataillone bzw. ukrainischen militärischen Formationen in der ATO-Zone der Donbass-Regionen laut offiziellen ukrainischen Angaben dem ATO-Hauptquartier in Kramatorsk unterstellt wurden, wird auf die Antwort zu Frage 19 verwiesen. c) der aufständischen militärischen Formationen in den Donbass-Regionen mit konventionellen Waffensystemen seit Konfliktbeginn entwickelt (bitte pro Jahr und Teilstreitkräften bzw. Waffensystem angeben)? Die paramilitärischen Formationen in den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten des Donbass haben durch personelle, materielle und finanzielle Unterstützung aus Russland nach Angaben der De-facto-Autoritäten in Donezk und Luhansk mindestens zwei Armeekorps aufgestellt. Die Gesamtstärke beträgt laut ukrainischen Angaben 33 000 pro-russische Kämpfer und 9 000 reguläre russische Soldaten. Nach ukrainischen Angaben soll das neu aufgestellte 1. Armeekorps in Donezk über ca. 18 000 Soldaten und 320 Kampfpanzer verfügen. Das neu aufgestellte 2. Armeekorps in Luhansk soll über ca. 10 000 Soldaten und 155 Kampfpanzer verfügen . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6543 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Wie viele ukrainische Freiwilligenbataillone sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig im Ukrainekonflikt aktiv, und in welchem Umfang wurden ukrainische Freiwilligenbataillone nach Kenntnis der Bundesregierung bislang auch in die regulären Streitkräfte der ukrainischen Armee integriert (vgl. Antwort zu Frage 12 auf Bundestagsdrucksache 18/3965; bitte unter Angabe der militärischen Personalstärke erläutern)? Offenen und nachrichtendienstlichen Informationen zufolge sind derzeit alle im Rahmen der Anti-Terror-Operation eingesetzten Freiwilligenbataillone entweder dem ukrainischen Verteidigungsministerium oder dem Innenministerium formal unterstellt und erkennen diese Struktur offiziell an. Des Weiteren wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die kleine Anfrage zu Frage 15 auf Bundestagsdrucksache 18/5917 vom 4. September 2015 verwiesen. Eine weitergehende Beantwortung der Frage kann aus Gründen des Staatswohls nicht offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags aus § 1 Abs. 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer wesentlichen Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Dies würde für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VSGrad „VS - Vertraulich“ eingestuft. 20. In welchem Umfang und auf welcher vertraglichen Grundlage haben nach Kenntnis der Bundesregierung die Vereinigten Staaten von Amerika (USA) und europäische Staaten bislang Waffensysteme an die Ukraine geliefert bzw. militärische Ausbildungshilfe für die ukrainischen Streitkräfte geleistet (bitte nach Stückzahl und Waffensystem auflisten)? Laut Informationen der US-Administration leisten die USA bislang militärische Ausbildungshilfe für ukrainische Territorialtruppen sowie Truppen des ukrainischen Verteidigungsministeriums. Ausrüstungsgegenstände und Transportmittel, die von den USA bereit gestellt werden, umfassen: Funkgeräte, Bekleidung, Nachtsichtgeräte, Schutzwesten, Helme, Essenspakete, Erste-Hilfe-Ausstattung, medizinische Ausrüstung, Wasseraufbereitungsanlagen, Zelte, Schlauchboote, Generatoren, Fahrzeuge, Roboter zur Beseitigung nicht explodierter Munition bzw. Minen sowie Radargeräte (Lightweight Counter Mortar Radars). Geplant sind darüber hinaus die Lieferung eines Feldlazaretts, Radargeräte zur Erfassung von Artillerieabfeuerungsstandorten bzw. kleinen Drohnensystemen und die Fortführung von Sprach- und Verteidigungsausbildung. Unterstützungsleistungen werden nach vorliegenden Informationen über bilaterale Absprachen geleistet . Die Höhe der Unterstützungsleistungen beträgt ca. 266 Mio. USD. Nach Kenntnis der Bundesregierung haben auch einzelne EU-Mitgliedstaaten nicht-letale Ausrüstungsgegenstände wie Schutzwesten und -helme, Uniformen und Kleidung, medizinische Ausstattung und Ähnliches an die ukrainische Seite geliefert. Umfassende Detailinformationen zu allen Lieferungen aus europäischen Staaten an die Ukraine liegen der Bundesregierung nicht vor. Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/6543 21. Welche gesicherten Erkenntnisse – gegebenenfalls auch nachrichtendienstlicher Herkunft – hat die Bundesregierung über einen möglichen zurückliegenden oder aktuellen Einsatz von Angehörigen der regulären Streitkräfte der USA einschließlich von US-Spezialkräften auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine (bitte unter Angabe der militärischen Personalstärke, auch schätzungsweise , erläutern)? Der Bundesregierung liegen keine derartigen Erkenntnisse vor. 22. Welche gesicherten Erkenntnisse – gegebenenfalls auch nachrichtendienstlicher Herkunft – hat die Bundesregierung über den möglichen zurückliegenden oder aktuellen Einsatz von bezahlten ausländischen Söldnern oder Mitarbeitern von privaten Sicherheitsfirmen auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine (bitte nach Konfliktpartei, Söldneranzahl und Herkunftsland auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine derartigen Erkenntnisse vor. 23. In welchem Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Russische Föderation bislang Waffensysteme in die abtrünnigen Donbass-Regionen (sogenannte Volksrepubliken Donezk und Luhansk) geliefert bzw. militärische Ausbildungshilfe für dortige aufständische Gruppen geleistet (bitte nach Stückzahl und Waffensystem auflisten)? Der Rat für Außenbeziehungen der Europäischen Union hat seit Beginn der Destabilisierung der Ostukraine wiederholt eine Verbringung von Waffen und Wehrmaterial aus Russland in die Ostukraine festgestellt und Russland zur Unterbindung dieses Zustroms über die russisch-ukrainische Grenze aufgerufen. Die NATO veröffentlichte am 27. August 2014 umfangreiches Dokumentationsmaterial , das auch die Anwesenheit von Artilleriegeschützen der russischen Streitkräfte in der Ukraine zeigte. Über den exakten Umfang der insgesamt seit Beginn der Destabilisierung der Ostukraine bis heute durch die Russische Föderation in die Konfliktgebiete gelieferten Waffensysteme liegen der Bundesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor. Es wird im Übrigen auf die Antwort zu Frage 24 verwiesen. 24. Welche gesicherten Erkenntnisse – gegebenenfalls auch nachrichtendienstlicher Herkunft – hat die Bundesregierung über den möglichen zurückliegenden oder aktuellen Einsatz von Angehörigen der regulären Streitkräfte der Russischen Föderation auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine, gegebenenfalls auch unter den Hoheitszeichen der sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk oder unter fehlendem Hoheitszeichen (bitte unter Angabe der militärischen Personalstärke, gegebenenfalls auch schätzungsweise, erläutern )? Der Bundesregierung sind Aussagen von Separatisten und russischen Soldaten zum Einsatz von Angehörigen der Streitkräfte der Russischen Föderation in der Ostukraine bekannt. So liegen beispielsweise Interviews in der russischen Presse mit Angehörigen der russischen Streitkräfte vor, die von ihrem Einsatz dort berichten . Am 27. August 2014 veröffentlichte die NATO umfangreiches Dokumentationsmaterial , das den Einsatz von mindestens 1 000 russischen Soldaten in der Ostukraine zum damaligen Zeitpunkt festhält. Die ukrainische Regierung hat wiederholt die Verhaftung von Angehörigen der russischen Streitkräfte im Konfliktgebiet bekannt gegeben. Die russische Regierung streitet ab, dass es sich dabei um aktive Angehörige der russischen Streitkräfte handelt. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt, dass eine weitergehende Beantwortung der Frage nicht offen erfolgen kann. Die Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6543 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode erbetenen Auskünfte sind geheimhaltungsbedürftig, weil sie Informationen enthalten , die Rückschlüsse auf die Führung nachrichtendienstlicher Quellen zulassen . Der Quellenschutz stellt für die Aufgabenerfüllung der Nachrichtendienste einen überragend wichtigen Grundsatz dar. Die öffentliche Bekanntgabe der Identität von Quellen gegenüber Unbefugten würde zum einen die staatliche Fürsorgepflicht gegenüber den Betroffenen verletzen. Zum anderen würde die künftige Anwerbung von Quellen schon durch die bloße Möglichkeit des Bekanntwerdens der Identität von Quellen insgesamt nachhaltig beeinträchtigt. Dieses würde wiederum zu einer erheblichen Schwächung der den Nachrichtendiensten zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Informationsgewinnung führen. Eine Kenntnisnahme durch Unbefugte würde daher für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Deshalb sind die entsprechenden Informationen als Verschlusssache gemäß der VSA mit dem VSGrad „VS-Vertraulich“ eingestuft. 25. Wie viele militärische Gefangene (Kombattanten) und gegebenenfalls auch Zivilpersonen (Nichtkombattanten) werden von wem nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig immer noch gesetzeswidrig festgehalten? Laut ukrainischen Pressemeldungen sollen sich aktuell noch mehr als 150 Personen (Kombattanten und Nichtkombattanten) in der Gefangenschaft der pro-russischen Kräfte befinden. Die Bundesregierung verfügt über keine weitergehenden Erkenntnisse. 26. Wie viele Gefangene haben die Konfliktparteien nach Kenntnis der Bundesregierung seit erstmaliger Vereinbarung tatsächlich ausgetauscht, und nach welchen Prinzipien (gleiche Anzahl bzw. alle gegen alle) wurden die zurückliegenden Gefangenenaustausche nach Kenntnis der Bundesregierung vorgenommen (bitte nach Zeitpunkt und Konfliktpartei auflisten)? Nach unbestätigten Erkenntnissen wurden bisher mehr als 500 Gefangene der Konfliktparteien überwiegend nach dem Prinzip der gleichen Anzahl ausgetauscht . Der Austausch von Gefangenen findet in unregelmäßigen Abständen statt. 27. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über Verstöße der Konfliktparteien gegen die Genfer Konventionen des humanitären Völkerrechts, insbesondere in Bezug auf a) den Schutz der Zivilbevölkerung, b) den Beschuss von Wohngebieten, c) die Zerstörung ziviler Infrastruktur (Wasserversorgung etc.)? Der Bundesregierung liegen öffentlich zugängliche Berichte internationaler Organisationen sowie des Internationalen Komitees des Roten Kreuzes (IKRK) zum Thema vor. So spricht der letzte Bericht des Büros des VN-Hochkommissars für Menschenrechte (Berichtzeitraum 16. Mai bis 15. August 2015) von Verletzungen humanitären Völkerrechts in dem bewaffneten Konflikt in der Ostukraine. Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der Geheimschutzordnung eingesehen werden. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/6543 Im Einzelnen werden darin insbesondere der Gebrauch von schweren Waffen in und um Wohngebiete, sowie die Bombardierung und Verminung der von Zivilisten bewohnten Gebiete als Verletzung der Prinzipien der Unterscheidung zwischen Zivilbevölkerung und Kombattanten, der Verhältnismäßigkeit und der Notwendigkeit von Vorsichtsmaßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung angesehen . Auch der durch den Konflikt verursachte Schaden an medizinischen Einrichtungen (nach VN-Angaben wurden über 150 dieser Einrichtungen durch den Konflikt teilweise oder vollständig zerstört) wird kritisiert. Das IKRK hat alle Konfliktparteien daran erinnert, dass sie den Schutz medizinischen Personals gewährleisten und dafür Sorge tragen müssen, dass Krankenhäuser und Rettungswagen nicht gezielt angegriffen oder missbraucht werden. Schließlich wurden auch Zugangsbehinderungen für humanitäre Hilfe, insbesondere zuletzt durch die De-facto Behörden in den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten der Ukraine, als Verstoß gegen das Gebot des humanitären Völkerrechts gewertet, unparteiischen humanitären Hilfsorganisationen freien Zugang zur Bereitstellung von Hilfsleistungen an Zivilisten zu gewähren . 28. In welchem Umfang und in welchen Regionen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung in dem Konfliktgebiet bislang humanitäre Minenräumungen durchgeführt werden? Der ukrainische Katastrophenschutz hat seine Anstrengungen zur Beseitigung von Minen und explosiven Kampfmittelrückständen auf dem von der Regierung kontrollierten Gebiet intensiviert und setzt einen erheblichen Teil seiner landesweiten Ressourcen für die Dekontaminierung der befreiten Gebiete ein. Laut dem Leiter des Katastrophenschutzes, Mykola Tschetschotkin, wurden bisher über 70 000 im Rahmen des Konflikts gelegte Landminen in diesen Gebieten beseitigt. Nach nachrichtendienstlichen Erkenntnissen finden derzeit auch Minenräumungen in beiden sogenannten „Volksrepubliken“ statt. Schwerpunkt ist dabei die Wiederherstellung der sozialen Infrastruktur. Die Bundesregierung hat 2015 1,5 Mio. Euro in den OSZE-Trust-Fund für Maßnahmen der Abrüstung und Nichtverbreitung in der Ukraine eingezahlt. Mit diesen Mitteln werden u. a. Mitarbeiter des ukrainischen Katastrophenschutzes im Minen- und Kampfmittelräumen geschult und erhalten Ausstattungshilfe wie Fahrzeuge, Minen- und Kampfmittelräumgeräte und Schutzkleidung. Darüber hinaus hatte die Bundesregierung dem Katastrophendienst im Februar 2015 fünfzig Metalldetektoren übergeben. In Schyrokyne im Gebiet Donezk, wo die OSZE-Beobachtermission SMM die Einrichtung eines Beobachterpostens plant, wurde mit deutscher finanzieller Unterstützung ein Gutachten zur Belastung des Ortes mit explosiven Kampfmittelrückständen erstellt, auf dessen Basis die OSZE eine Ausschreibung für die Räumung von Minen und Kampfmittelrückständen erarbeitet hat. 29. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die wirtschaftliche und soziale Lage der Zivilbevölkerung in den abtrünnigen Donbass-Regionen, insbesondere im Hinblick auf Internationale Hilfsorganisationen sind seit Mitte Juli 2015 massiven Beschränkungen des Zugangs sowie des Wirkens in den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten ausgesetzt. Die von den De-facto-Behörden in Gebieten verlangten „Registrierungen“ der Hilfsorganisationen wurden entweder Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6543 – 14 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode abgelehnt oder nicht bzw. nur temporär erteilt oder die Antragsteller im Unklaren gelassen. Die meisten Hilfsorganisationen haben sich daher aus den Gebieten zurückgezogen bzw. sind nicht regelmäßig dort tätig. In geringerem Ausmaße erschweren auch die von der ukrainischen Regierung erlassenen Auflagen für die Ein- und Ausreise in und aus den Gebieten die Arbeit der Hilfsorganisationen. All das hat die humanitäre Lage dort deutlich verschlechtert. a) bewohnbare und bezahlbare Unterkünfte, Es gibt Schätzungen, dass in den Gebieten etwa 40 Prozent der Gebäude beschädigt oder zerstört sein sollen. Dabei gibt es große regionale Unterschiede. Im südlichen bzw. südöstlichen Teil der Gebiete sind die Unterkünfte praktisch nicht zerstört und das Mietniveau blieb vergleichsweise stabil. In Gebieten, in denen in 2014 und im Winter 2015 Kampfhandlungen stattfanden, die aber heute von der Kontaktlinie weit entfernt liegen, ist es deutlich schwieriger, bewohnbare und bezahlbare Unterkünfte zu finden. Orte, die direkt an der Kontaktlinie liegen, weisen die stärksten Zerstörungen und größte Wohnungsnot auf. Dort leben seitens der Zivilbevölkerung fast nur noch Menschen, die entweder aufgrund körperlicher Gebrechen oder wegen Mittellosigkeit die Gegend nicht verlassen konnten. b) die Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser, Gemäß einer Erhebung des Welternährungsprogramms vom Juli 2015 sind die Lebensmittelpreise in den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten seit Juli 2014 um 42 Prozent gestiegen und liegen um 59 Prozent höher als der nationale Durchschnitt in der Ukraine. Andere Quellen berichten von Lebensmittelpreisen , die zum Teil mehrere 100 Prozent über den Preisen in der Ukraine liegen. Menschen aus den Gebieten kommen daher, sofern ihnen das möglich ist, zunehmend in die von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete, um sich dort mit Lebensmitteln zu versorgen. Insbesondere entlang der Kontaktlinie zwischen den von der Regierung kontrollierten und den abtrünnigen Gebieten wird von Problemen bei der Versorgung mit Trinkwasser berichtet. Grund sind Zerstörungen der Wasserinfrastruktur durch Kampfhandlungen bzw. mangelhafte oder unmögliche Wartungsarbeiten. In den nicht regierungskontrollierten Gebieten gibt es zusätzlich das Problem, dass durch die Zugangsrestriktionen für Hilfsorganisationen die Versorgung von ca. 150 000 Menschen mit Trinkwasser -Tankwagen behindert wird. c) den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und sanitärer Infrastruktur, Humanitäre Hilfsorganisationen berichten für die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete von Medikamentenmangel und hohen Preisen für jene Medikamente, die verfügbar sind. Das Büro des VN-Nothilfekoordinators (OCHA) meldet besondere Probleme für chronisch Kranke und HIV-Patienten , sowie durch Mangel an Insulin, Antibiotika, Impfstoffen und Materialien wie sterilen Verbänden, Nadeln oder Blutkonserven. Beklagt wird auch die Notwendigkeit des Aufschiebens von medizinischen Eingriffen wegen fehlender Anästhetika. d) den Zugang zu Sozialleistungen bzw. Mindesteinkommen, In den abtrünnigen Gebieten wurde die Auszahlung von Sozialleistungen durch die ukrainische Regierung gestoppt. Es gibt dort auch weder funktionierende Ban- Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 15 – Drucksache 18/6543 ken noch Behörden, welche für die Kiewer Regierung Sozialhilfezahlungen vornehmen könnten. Allerdings hat die ukrainische Regierung die Zahlung von Sozialleistungen für Menschen aus abtrünnigen Gebieten in den von der Regierung kontrollierten Gebieten aufgenommen. Benachteiligt sind Menschen, die verarmt sind oder aufgrund körperlicher Behinderungen an der Reise in diese Gebiete gehindert sind. Seit Anfang März 2015 haben Institutionen der abtrünnigen Republiken unsystematisch mit eigenen Sozialtransfers wie Hinterbliebenen- und Invalidenrenten begonnen. e) den Zugang zu Bildungsmöglichkeiten? Kindergärten, Schulen, Oberschulen und Hochschulen leiden darunter, dass neben Zerstörungen durch Kriegshandlungen ein großer Teil des Personals nicht mehr tätig ist. Staatsbeamte auf dem von der ukrainischen Regierung nicht kontrollierten Gebiet werden nicht mehr entlohnt. Problematisch ist auch die fehlende Versorgung mit Lehrmaterial. Sofern der von den Separatisten aufrecht erhaltene Lehrbetrieb Menschen Bildungsabschlüsse bescheinigt, werden diese im Rest der Ukraine nicht anerkannt. 30. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der aus dem Konfliktgebiet in andere Landesteile der Ukraine geflohenen Zivilistinnen und Zivilisten, und wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung deren dortige wirtschaftliche und soziale Lage aus, insbesondere im Hinblick auf Am 8. Oktober 2015 waren nach Angaben des „Staatlichen Dienstes der Ukraine für außerordentliche Situationen“ 1 192 377 Familien (insgesamt 1 517 116 Menschen ) beim ukrainischen Sozialministerium als Binnenvertriebene (IDPs) registriert . Das schließt auch eine unbekannte Zahl von Menschen ein, die lediglich zur Entgegennahme von Renten- und anderen Sozialleistungen die nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete temporär verlassen haben. Die Regierung stellt insgesamt großen Bedarf für alle IDPs fest; insbesondere entlang der Kontaktlinie . Generell verweist die Regierung auf eine deutlich verschärfte Notlage und größere Risikoexposition in allen Lebensbereichen für die Menschen in den abtrünnigen Gebieten. a) bewohnbare und bezahlbare Unterkünfte, Die ukrainischen Behörden teilen mit, dass von staatlichen Stellen 716 Wohnungsobjekte für die Unterbringung von 12 092 IDPs zugewiesen wurden. b) die Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser, Die Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser wird von staatlicher Seite, aber auch von humanitären Organisationen im Bereich der regierungskontrollierten Gebiete nicht als ernsthaftes Problem gesehen. Entweder wird durch Transferzahlungen eine Mindestversorgung aufrechterhalten oder die Menschen sind bei Freunden und Verwandten untergekommen, um ihre Grundbedürfnisse zu befriedigen . c) den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und sanitärer Infrastruktur, Laut Angaben des „Staatlichen Dienstes der Ukraine für außerordentliche Situationen “ hatten bis 1. Oktober 2015 208 296 Binnenflüchtlinge medizinische Versorgungsleistungen beantragt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6543 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode d) den Zugang zu Sozialleistungen bzw. Mindesteinkommen, Insgesamt 542 078 Familien sollen laut des „Staatlichen Dienstes der Ukraine für außerordentliche Situationen“ verschiedene staatliche Sozialleistungen beantragt haben. Das Flüchtlingswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) hat festgestellt, dass viele IDPs weiterhin den aufwändigen Registrierungsprozess scheuen, wenn sie sich kaum signifikante Transferleistungen davon versprechen. e) den Zugang zu Bildungsmöglichkeiten? Die Regierung verweist darauf, dass insbesondere schulpflichtige Kinder aus den abtrünnigen Gebieten in Bildungseinrichtungen der unter Regierungskontrolle stehenden Gebiete aufgenommen wurden. Gleiches gelte in Bezug auf Kindergärten . Hier würden trotz Wartelisten Kinder aus Flüchtlingsfamilien bei der Aufnahme bevorzugt. 31. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl der aus dem Konfliktgebiet in die Russische Föderation geflohenen Zivilistinnen und Zivilisten , und wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung deren dortige wirtschaftliche und soziale Lage aus, insbesondere im Hinblick auf Nach offiziellen Angaben des Föderalen Migrationsdienstes sind zwischen dem 1. April 2014 und dem 23. September 2015 insgesamt 1 084 546 Personen aus der Südostukraine nach Russland ein- und nicht wieder ausgereist. Nach Angaben von Nichtregierungsorganisationen haben rund 200 000 Menschen zeitlich befristetes Asyl (zunächst für ein Jahr, ist verlängerbar) beantragt, 80 000 Personen davon eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Zur Versorgung ukrainischer Flüchtlinge hat die Russische Föderation nach Angaben des Föderalen Migrationsdienstes in diesem Zeitraum 11 Mrd. Rubel zur Verfügung gestellt. a) bewohnbare und bezahlbare Unterkünfte, Nach Angaben des Föderalen Migrationsdienstes wurden in staatlichen Flüchtlingsunterkünften (zumeist Hotels, Ferienheime, Ferienlager) 18 289 Personen, darunter 5 841 minderjährige Kinder, kostenlos untergebracht. Weitere 568 772 Personen sind im privaten Sektor untergebracht. b) die Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser, Die Grundversorgung der Flüchtlinge mit Lebensmitteln erfolgt nach Angaben von Nichtregierungsorganisationen kostenfrei. Der Zugang zu Trinkwasser ist grundsätzlich gegeben. c) den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und sanitärer Infrastruktur, Medizinische Minimalversorgung ist auch für Flüchtlinge grundsätzlich kostenfrei . In der Praxis müssen oftmals Medikamente, Hilfsmittel und andere medizinische Leistungen durch eigene Mittel bestritten werden. Entgeltliche medizinische Versorgung ist bei Abschluss einer Krankenversicherung auch für Flüchtlinge möglich. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 17 – Drucksache 18/6543 d) den Zugang zu Sozialleistungen bzw. Mindesteinkommen, Flüchtlinge erhalten im Rahmen eines Förderprogramms mit Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung eine erste einmalige Hilfestellung in Höhe von 25 000 Rubel . Es besteht das gesetzliche Recht auf freie Arbeitsbeschaffung, jedoch herrscht unter den Flüchtlingen ein hohes Maß an Arbeitslosigkeit. Einen Mindestlohn gibt es nicht. e) den Zugang zu Bildungsmöglichkeiten? Nur schulpflichtige, offiziell registrierte Flüchtlingskinder mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung haben gegenwärtig den gleichen Zugang zu Bildungsmöglichkeiten wie russische Bürger. Russische Nichtregierungsorganisationen gehen gegen diese einschränkende Regelung vor. 32. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Zahl von bislang aus der Ukraine nach Polen geflohenen Zivilistinnen und Zivilisten, mit denen die amtierende polnische Regierung in der aktuellen Flüchtlingskrise innerhalb der Europäischen Union ihre Verweigerungshaltung gegenüber einer solidarischen Aufnahme von neuen Flüchtlingen aus anderen Konflikt- und Krisenregionen rechtfertigt (www.sueddeutsche.de/politik/polen-angst-undkalkuel -1.2640725, abgerufen am 17. September 2015), und wie sieht nach Kenntnis der Bundesregierung deren dortige wirtschaftliche und soziale Lage aus, insbesondere im Hinblick auf a) bewohnbare und bezahlbare Unterkünfte, b) die Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser, c) den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und sanitärer Infrastruktur, d) den Zugang zu Sozialleistungen bzw. Mindesteinkommen, e) den Zugang zu Bildungsmöglichkeiten? Die Fragen 32a bis 32e werden gemeinsam beantwortet. Nach den der Bundesregierung vorliegenden Angaben polnischer Behörden stellten im Jahr 2015 bis zum 1. Oktober insgesamt 1 909 Menschen aus der Ukraine einen Antrag auf Anerkennung als Flüchtling. In 2 057 Fällen erging im selben Zeitraum ein Bescheid des zuständigen Amts für Ausländerfragen. In keinem Falle wurde der Status eines Flüchtlings zuerkannt, in 5 Fällen wurde ergänzender Schutz zuerkannt. In 4 Fällen wurde die Erlaubnis zum Aufenthalt auf dem Territorium Polens erteilt. In 1 435 Fällen erging ein negativer Bescheid. In 613 Fällen wurde das Verfahren eingestellt. Im Jahr 2015 stellten bis zum 1. Oktober 41 340 Personen aus der Ukraine einen Antrag auf zeitlich befristeten Aufenthalt in Polen. Gleichzeitig stellten 6 522 Personen aus der Ukraine einen Antrag auf ständigen Aufenthalt in Polen. Insgesamt besaßen zum Stichtag 1. Januar 2015 52 003 Personen aus der Ukraine gültige Aufenthaltspapiere für Polen, darunter 27 715 Personen mit der Erlaubnis zum befristeten Aufenthalt, 21 030 Personen mit der Erlaubnis zum ständigen Aufenthalt, 212 Personen nach positiven Verfahren auf Gewährung des Flüchtlingsstatus . Asylbewerber erhalten während der Prüfung ihres Antrags folgende Geld- und Sachleistungen: Unterkunft und Verpflegung in dafür vorgesehenen öffentlichen Einrichtungen, freier Zugang zur Gesundheitsversorgung (wie für polnische Staatsangehörige), Erstattung von Fahrtkosten (im Zusammenhang mit dem Asylverfahren), Orientierungs- und Sprachkurse, einen einmaligen Zuschuss für Kleidung und Schuhe, einen monatlichen Zuschuss für Kauf von Hygieneartikeln Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6543 – 18 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode sowie ein monatliches Taschengeld. Nach positivem Abschluss des Verfahrens (auch subsidiärer Schutz oder Duldung) erhalten Asylbewerber: 1 260 polnische Zloty monatlich für Alleinstehende, plus 70 Prozent dieses Betrages pro Kopf (zweiköpfige Familie), plus 60 Prozent dieses Betrages pro Kopf (dreiköpfige Familie), plus 50 Prozent diese Betrages pro Kopf (vierköpfige Familie). Dieser Anspruch besteht die ersten sechs Monate nach Asylgewährung, danach können die genannten Beträge in verminderter Höhe (90 Prozent) für weitere sechs Monate bezogen werden. Anschließend besteht nur noch der auch für polnische Staatsangehörige geltende Anspruch auf Sozialhilfe. Gesundheitsleistungen können im Rahmen der auch für Polen geltenden Voraussetzungen des Versichertenstatus zur Krankenversicherung (z.B. Studium, Erwerbstätigkeit) in Anspruch genommen werden. Zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der 212 Personen, deren Antrag auf Gewährung des Flüchtlingsstatus in Polen positiv beschieden wurde (humanitärer Aufenthalt, ergänzender Schutz, Flüchtlingsstatus oder Duldung) liegen der Bundesregierung keine näheren Erkenntnisse vor. 33. In welchem Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung bereits eine Rückkehr von vormals geflohenen Zivilistinnen und Zivilisten aus anderen Landesteilen der Ukraine, der Russischen Föderation oder Polen in die abtrünnigen Donbass-Regionen stattgefunden? Der Bundesregierung liegen hierzu keine gesicherten Erkenntnisse vor. Ein Bericht von UNHCR vom September 2015 stellt fest, dass es weiterhin keine verlässlichen Statistiken zur Zahl der Rückkehrer gebe. Das Registrierungssystem der ukrainischen Regierung erfasst laut UNHCR weder Rückkehrer noch Migration innerhalb der Ukraine. 34. Kann die Bundesregierung bestätigen, dass der Waffenstillstand gemäß den Minsker Vereinbarungen nunmehr seit dem 1. September 2015 von den Konfliktparteien substanziell eingehalten wird, und welche Gründe sind nach Kenntnis der Bundesregierung für diese jüngsten Fortschritte verantwortlich ? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung (Stand: 19. Oktober 2015) wird der Waffenstillstand gemäß den Minsker Vereinbarungen seit dem 1. September 2015 ganz überwiegend eingehalten. Die Bundesregierung geht davon aus, dass der Waffenstillstand auf eigenen Interessen beider Konfliktparteien an einer Beruhigung der Lage vor Ort beruht. 35. Welche Fortschritte konnten nach Kenntnis der Bundesregierung bislang bei der Festlegung der Kontaktlinie erzielt werden, die laut Minsker Vereinbarungen für die Schaffung eines beiderseitigen entmilitarisierten Sicherheitskorridors sowie den Abzug von Waffensystemen und schwerem Kriegsgerät notwendig ist? Mit den Minsker Vereinbarungen vom 5. September 2014 und 12. Februar 2015 wurden die jeweils aktuellen Frontverläufe als sogenannte „Kontaktlinien“ festgelegt . Laut dem Minsker Maßnahmenpaket vom Februar 2015 wurde ein Abzug von schweren Waffen um eine je nach Waffengattung zwischen 50 und 140 km breite Sicherheitszone um die De-facto-Kontaktlinie mit Stand 12. Februar 2015 für die ukrainischen Truppen, sowie um die Kontaktlinie in Übereinstimmung mit Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 19 – Drucksache 18/6543 dem Minsker Memorandum vom 19. September 2014 für die bewaffneten Formationen aus den besonderen Gebieten der ukrainischen Verwaltungsbezirke Donezk und Luhansk vereinbart. a) An welchen Frontabschnitten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung eventuell bereits Waffensysteme abgezogen? Am 29. September 2015 haben sich die Konfliktparteien in einem Zusatzabkommen zu den Minsker Abkommen auf den Abzug von leichten Waffen (Panzer, Artilleriewaffen mit einem Kaliber bis 100 mm sowie Mörser mit einem Kaliber bis 120 mm) mit dem Ziel der Schaffung einer Sicherheitszone von mindestens 30 km innerhalb von 41 Tagen geeinigt. Bis zum 16. Oktober 2015 wurde nach Aussage der Konfliktparteien gegenüber SMM die erste in dem Abkommen festgelegte Phase (Abzug der drei Kategorien von Waffensystemen auf dem von den Luhansker De-Facto-Autoritäten kontrollierten Gebiet) abgeschlossen. b) An welchen Frontabschnitten sind nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig noch die meisten Waffensysteme disloziert? Laut Informationen von OSZE/SMM befinden sich derzeit die meisten schweren Waffensysteme noch beiderseits der Kontaktlinie in der Umgebung der Stadt Donezk . Für weitere Details wird auf die OSZE/SMM-Webseite verwiesen. 36. Welchen wesentlichen Inhalt hat nach Kenntnis der Bundesregierung die kürzlich von der ukrainischen Rada in erster Lesung verabschiedete Gesetzesreform für eine stärkere Dezentralisierung des Landes, und inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die Vertreterinnen und Vertreter aus den abtrünnigen Donbass-Regionen, wie nach den Minsker Vereinbarungen vorgesehen, an dem Vorhaben tatsächlich beteiligt? Das ukrainische Parlament (Werchowna Rada) hat am 31. August 2015 in erster Lesung eine Reform der ukrainischen Verfassung im Bereich Dezentralisierung verabschiedet. Die zweite Lesung steht bis dato noch aus. Die Reform enthält verschiedene Verfassungsänderungen hin zu mehr kommunaler Selbstverwaltung , bedeutende Verwaltungsfunktionen wie etwa die Finanzhoheit werden von nationalen auf kommunale Behörden überführt. Die neue administrativ–territoriale Einheit „Gemeinde“ wird mehr Rechte im Umgang mit lokalen Themen als andere Regierungsebenen haben. Durch die Reform soll die lokale Exekutivgewalt auf die Räte der lokalen Verwaltungseinheiten (auf den drei Ebenen Gemeinde, Rayons/Bezirke und Oblaste /Regionen) übergehen. Parallel sind auf Rayon- und Oblastebene Staatsbeamte („Präfekten“) vorgesehen, die vom Staatspräsidenten auf Vorschlag des Ministerkabinetts ernannt und entlassen werden. Sie koordinieren die Tätigkeit der territorialen Abteilungen von Zentralorganen wie Polizeikräften und führen die Rechtsaufsicht über das Handeln der Selbstverwaltungsorgane. Die VenedigKommission des Europarats hat in einer vorläufigen Stellungnahme vom 24. Juni 2015 die Vereinbarkeit der Reform mit der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung positiv beurteilt. Die Verfassung enthält auch eine Bestimmung (Punkt 18 in den Übergangsbestimmungen ), die Sonderregelungen für die lokale Selbstverwaltung in bestimmten Gebieten der Oblaste Donezk und Luhansk durch Gesetz ermöglicht. Die Venedig -Kommission hat mit Stellungnahme vom 24. September 2015 den Verfassungsrang und die Dauerhaftigkeit dieser Bestimmung bestätigt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6543 – 20 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vertreter besonderer Gebiete der Oblaste Donezk und Luhansk nehmen an den Arbeitsgruppen der Trilateralen Kontaktgruppe der Ukraine, Russlands und der OSZE teil. In diesem von den Minsker Vereinbarungen vorgesehenem Rahmen wurden auch die Vorschläge für die Reform der ukrainischen Verfassung thematisiert und diskutiert. 37. Welche eigenen Vorstellungen haben nach Kenntnis der Bundesregierung bislang die De-Facto-Führungen der sogenannten Volksrepubliken Donezk und Luhansk zu einem möglichen politischen Sonderstatus der von ihnen kontrollierten Gebiete innerhalb der territorialen Integrität der Ukraine geäußert (bitte erläutern)? Die Diskussion über den politischen Prozess, der mögliche Sonderstatusregelungen einschließt, wird seit Mai 2015 regelmäßig im Rahmen der Arbeitsgruppe Politik der Trilateralen Kontaktgruppe geführt. In dieser Arbeitsgruppe haben die De-facto-Autoritäten der nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete auch immer wieder ihre Vorstellungen für einen möglichen Sonderstatus eingebracht. Die Diskussion und der Versuch einer gemeinsamen Lösung zu diesen Fragen befinden sich in ständigem Fluss und drehten sich in den letzten Monaten vor allem um die Frage der zeitlichen Terminierung der Umsetzung eines Sonderstatus, ohne dass inhaltliche Vorschläge von Seiten der De-facto-Autoritäten eingebracht worden wären, die über bestehende ukrainische Gesetzestexte hinausgehen. 38. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Zusammenhang mit den gewalttätigen Straßenprotesten gegen das in der ukrainischen Rada diskutierte Gesetzesvorhaben vorübergehend in Polizeigewahrsam genommen, und mit wie vielen eigenen Anhängerinnen und Anhängern waren nach Kenntnis der Bundesregierung die rechtsnationalistische Partei „Swoboda“ und der „Rechte Sektor“ bei den Straßenprotesten schätzungsweise aufgetreten bzw. an der Organisation der Proteste beteiligt? Zur genauen Zahl der vorübergehend in Polizeigewahrsam genommenen Personen liegen der Bundesregierung keine Angaben vor. Nach Angaben der ukrainischen Regierung kamen bisher 17 Personen in Untersuchungshaft, drei weitere wurden unter Hausarrest gestellt. Die Ermittlungsbehörden haben drei Verdächtige identifiziert, die direkt an der Granatexplosion beteiligt gewesen sein sollen, rund 100 weitere Personen sollen sich an handgreiflichen Auseinandersetzungen mit Ordnungskräften beteiligt haben. Die Mehrheit der circa 500 Teilnehmer bestand nach hiesigen Erkenntnissen aus Anhängern der Parteien Swoboda, Ukrop und der Radikalen Partei Oleh Ljaschkos. Genaue Schätzungen zur Personenstärke der teilnehmenden Parteien liegen der Bundesregierung nicht vor. 39. Wie viele Tote oder Verletzte hat es nach Kenntnis der Bundesregierung bei diesen mutmaßlich von neofaschistischen und rechtsradikalen Kräften organisierten Kundgebungen (www.zeit.de vom 1. September 2015 „Dritter Toter nach Ausschreitungen vor ukrainischem Parlament“) gegeben? Nach Angaben der ukrainischen Regierung wurden bei den Protesten drei Angehörige der Ordnungskräfte getötet und 157 verletzt, 110 unmittelbar durch die Explosion einer Granate. Die Zahl der Toten ist laut Medienberichten mittlerweile auf vier gestiegen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 21 – Drucksache 18/6543 40. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei der Schaffung einer gesetzlichen Amnestieregelung für alle Kriegsbeteiligten, und konnte nach Kenntnis der Bundesregierung schon eine Übereinstimmung zwischen den Konfliktparteien erzielt werden, welcher Personenkreis hiervon gegebenenfalls ausgenommen bleiben soll? Eine abschließende Einigung ist bisher nicht erfolgt. Das ukrainische Parlament hat bereits ein Amnestiegesetz verabschiedet, es ist allerdings noch nicht in Kraft getreten. 41. Konnte nach Kenntnis der Bundesregierung bereits eine Einigung zwischen den Konfliktparteien gefunden werden, unter welchen Bedingungen im Herbst Kommunal- und Regionalwahlen in der Ukraine durchgeführt werden sollen? a) Wenn ja, wie sieht diese Einigung aus? b) Wenn nein, welches sind die strittigen Punkte? Gemäß dem Lokalwahlgesetz vom 14. Juli 2015 haben am 25. Oktober 2015 Lokalwahlen in der Ukraine mit Ausnahme der nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete (sowie einiger Gemeinden in unmittelbarer Nähe zur Kontaktlinie) stattgefunden. Die Frage von Lokalwahlen in den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten wurde zuletzt beim Gipfel der Staats- und Regierungschefs der Normandie-Staaten Deutschland, Frankreich, Russland und Ukraine am 2. Oktober 2015 ausführlich behandelt, die Ergebnisse sind der gemeinsamen Pressekonferenz von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Staatspräsident François Hollande nach dem Gipfeltreffen in Paris zu entnehmen (www.bundesregie rung.de/Content/DE/Mitschrift/Pressekonferenzen/2015/10/2015-10-02-merkelhollande -pk.html). Die genauen Modalitäten und die Terminierung der Lokalwahlen in diesen Gebieten werden in der Arbeitsgruppe Politik der Trilateralen Kontaktgruppe zur Ukraine behandelt. Dabei handelt es sich um einen laufenden Prozess in einem vertraulichen Format, dessen Ergebnisse noch nicht feststehen. Die genauen Modalitäten der Wahlen sind nach Kenntnis der Bundesregierung weiterhin umstritten . 42. In welchem Umfang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die ukrainische Regierung bislang ihren eingegangenen Verpflichtungen gemäß der Minsker Vereinbarungen zur Wiederaufnahme von Sozial- und Wirtschaftsbeziehungen zu den abtrünnigen Donbass-Regionen sowie zum Wiederaufbau eines funktionierenden Bankensektors nachgekommen, um die Auszahlung von Renten, Löhnen und Sozialleistungen bzw. die Zahlung von Steuern zu ermöglichen ? Gemäß dem Minsker Maßnahmenpaket vom 12. Februar 2015 sind die Parteien aufgerufen, die Modalitäten für eine volle Wiederaufnahme der sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen festzulegen. In der Arbeitsgruppe Wirtschaft der Trilateralen Kontaktgruppe wird regelmäßig an der Umsetzung dieser Vorgabe gearbeitet . Erste Ergebnisse betreffen die Instandsetzung von Eisenbahnlinien für Kohletransporte und von Stromnetzen, Machbarkeitsstudien für eine bessere Wasserversorgung sowie der Beginn der Auszahlung von Pensionszahlungen und anderer Sozialleistungen über mobile Bankstationen im Bereich der Kontaktlinie. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6543 – 22 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 43. In welcher Weise gedenkt die Bundesregierung, den deutschen Vorsitz in der OSZE im kommenden Jahr 2016 dafür zu nutzen, um vertrauensbildende Maßnahmen zwischen den Konfliktparteien durchzuführen und die sichere Rückkehr von geflohenen Zivilistinnen und Zivilisten in die ursprünglichen Wohngebiete zu unterstützen? Die Bundesregierung betrachtet die OSZE als Plattform, um durch fortgesetzten Dialog über alle Aspekte im breiten sicherheitspolitischen Themenspektrum der OSZE langfristig verlorengegangenes Vertrauen zurück zu gewinnen und die Grundlagen der europäischen Sicherheit wieder zu festigen. Die Stärkung der OSZE als Institution und ihrer Krisenreaktions- und Managementfähigkeiten sowie der Dialog über gemeinsame Interessen und Kooperationsmöglichkeiten wird ein Schwerpunkt des deutschen OSZE-Vorsitzes sein. Mit Blick auf den Konflikt im Osten der Ukraine wird die Bundesregierung insbesondere die Arbeit der Trilateralen Kontaktgruppe und der in ihrem Rahmen gebildeten Arbeitsgruppen unterstützen , in denen auch über vertrauensbildende Maßnahmen zur Förderung einer Konfliktlösung beraten wird. Ein nachhaltiger Waffenstillstand ist wesentliche Voraussetzung für die Rückkehr geflohener Zivilistinnen und Zivilisten in die Konfliktregion. Bei der Vertrauensbildung vor Ort spielt die SMM eine zentrale Rolle. Deutschland wird diese Anstrengungen weiter unterstützen. 44. In welcher Weise hat die Bundesregierung bislang die Arbeit der trilateralen Kontaktgruppe unterstützt, und welche weiteren Arbeitsgruppen zur Umsetzung des Friedensplans für spezielle Bereiche konnten in diesem Zusammenhang gegebenenfalls bereits eingerichtet werden? Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass alle Seiten den Rahmen der Trilateralen Kontaktgruppe nutzen, um über eine Umsetzung der Verpflichtungen aus den Minsker Vereinbarungen zu beraten. Am 6. Mai 2015 wurden in Minsk vier Arbeitsgruppen im Rahmen der Trilateralen Kontaktgruppe eingerichtet: für Politik , Sicherheit, Humanitäre Fragen sowie für Wirtschaft und Soziale Fragen. Die Bundesregierung finanziert das Unterstützungsbüro der Trilateralen Kontaktgruppe in Minsk und unterstützt das Büro des OSZE-Sonderbeauftragten für die Ukraine und Vertreters der OSZE in der Trilateralen Kontaktgruppe in Kiew finanziell und personell. Sie stellt ferner den Koordinator der Arbeitsgruppe Wirtschaft und Soziale Fragen. 45. In welcher Weise und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung bislang die Mitgliedschaft Deutschlands in der OSZE-Troika zur konkreten Zusammenarbeit mit dem amtierenden Vorsitz (Serbien) und dem vorherigen Vorsitz (Schweiz) genutzt, um die Mandatstätigkeit der SMM zu unterstützen und die Umsetzung der Minsker Vereinbarungen zu fördern (bitte erläutern )? Deutschland stimmt sich regelmäßig mit den anderen Mitgliedern der OSZE-Troika Serbien und Schweiz ab, um die SMM in ihrer Arbeit zu unterstützen. Dies geschieht unter anderem im Rahmen wöchentlicher Treffen auf Botschafterebene in Wien und regelmäßiger Treffen der Troika auf Ministerebene. Diese enge Abstimmung hat u. a. dazu beigetragen, dass die Mandatsverlängerung und der Haushalt der SMM im März dieses Jahres rechtzeitig beschlossen wurden, der neue Sonderbeauftragte des Amtierenden Vorsitzenden für die Ukraine zeitnah ernannt wurde, die Arbeitsgruppen rasch eingerichtet werden konnten sowie eine enge Abstimmung zwischen der OSZE und der Arbeit im Normandie-Format gewährleistet ist. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 23 – Drucksache 18/6543 46. Unter welchen inhaltlichen Voraussetzungen wäre die Bundesregierung bereit , sich innerhalb der Europäischen Union für die Aufhebung der Sanktionen gegen die Russische Föderation einzusetzen (bitte erläutern)? Die Sanktionen sollen im Rahmen einer in der EU und mit den G7-Partnern abgestimmten Doppelstrategie aus Druck und Dialogbereitschaft dazu beitragen, den Weg zu einer politischen Lösung zu ebnen. Entsprechend ist die Dauer der sektoralen Wirtschaftssanktionen gegen die Russische Föderation mit der Umsetzung des Minsker Maßnahmenpakets verknüpft (Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 19./20. März 2015 und G7-Gipfelerklärung Elmau vom 7./8. Juni 2015). Die Bundesregierung arbeitet innerhalb des Minsker Prozesses insbesondere mit ihren französischen Partnern intensiv auf eine solche politische Lösung hin. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333