Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 02. November 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6554 18. Wahlperiode 04.11.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Jan Korte, Petra Pau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6426 – Musikveranstaltungen der extremen Rechten im dritten Quartal 2015 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Bedeutung von Musik für die Szene der extremen Rechten ist in zahlreichen Studien nachdrücklich belegt worden. Als vermeintlich unpolitische „Einstiegsdroge “ bieten Rechtsrock und die verschiedenen, innerhalb der extremen Rechten verbreiteten Musikstile die Möglichkeit, vor allem Jugendliche anzusprechen und mit der extrem rechten Szene in Berührung zu bringen. Nicht erst seit dem Versuch von Kameradschaftsspektrum und NPD, mittels der so genannten Schulhof-CD gezielt Jugendliche über das Medium Musik für ihre politischen Ziele zu interessieren, ist dieser Zusammenhang evident. Konzerte, der Austausch von CDs, das Eintauchen in ein von der extremen Rechten dominiertes Umfeld sind die ersten Berührungspunkte vieler Jugendlicher mit dieser Szene. Über die nationalistischen, rassistischen und antisemitischen Texte werden wichtige Botschaften der extremen Rechten verbreitet. Die Durchführung von Musikveranstaltungen der extremen Rechten stellt somit eine aktive Werbung für die Ziele der Szene dar und lässt die extreme Rechte als attraktive Gestalterin jugendkultureller Freizeitangebote erscheinen. In zahlreichen Regionen der Bundesrepublik Deutschland stellen solche Veranstaltungen die herausragenden und deshalb besonders beliebten Möglichkeiten der Freizeitgestaltung dar. 1. Wie viele Musikveranstaltungen der extremen Rechten fanden im dritten Quartal 2015 im Bundesgebiet insgesamt statt? a) Wie viele dieser Konzerte wurden offen angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar (bitte nach Bundesländern, Orten und Datum, Musikgruppen, Liedermachern aufschlüsseln)? b) Wie viele dieser Konzerte wurden konspirativ angekündigt, und wie stellt sich die Verteilung nach Bundesländern dar? Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden von Juli bis September 2015 im Bundesgebiet 35 rechtsextremistische Musikveranstaltungen, davon 18 Konzerte und 17 Liederabende, statt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6554 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu folgenden 13 Veranstaltungen liegen Informationen über eine offene Ankündigung bzw. Durchführung vor: Datum Ort Land Auftretende 04.07.2015 Salzgitter NI zwei Liedermacher 06.07.2015 Murnau BY Michael Regener 25.07.2015 Büchenbach BY „A3stus“, „Hermunduren“, ein Liedermacher 01.08.2015 Klein-Bünzow MV „Blutzeugen“, „Blitzkrieg“ 08.08.2015 Torgau-Staupitz SN “Frontalkraft”, “Kommando Skin”, “Sachsonia”, “Confident of Victory” 15.08.2015 Berlin BR Michael REGNER, “Diggi und Klampfe” 29.08.2015 Torgau-Staupitz SN „Abtrimo“, „Selbststeller“, „Verboten“, „Mistreat“ 29.08.2015 Roden-Ansbach BY „Kommando 192“, „Feindbild Deutsch“, „Überzeugungstäter “ 05.09.2015 Neuensalz-Zobes SN „Die Lunikoff-Verschwörung“, „Sachsonia“, „Tätervolk“, „Uwocaust“, „Überzeugungstäter“ 12.09.2015 Borken NW zwei Musikgruppen 12.09.2015 Kirchheim TH „Blutzeugen“, „Hope for the weak“, „Helle und die RACker“, „Thematik 25“, „Blindfolded“ 12.09.2015 Süd-Niedersachsen NI „Notensturm“, „Wut aus Liebe“, „Gassenraudi“, „Freilich.Frei“, „Reichstrunkenbold“ 18.09.2015 Wetzlar HE „Kategorie C“ Zu den weiteren 22 Musikveranstaltungen liegen den Verfassungsschutzbehörden vertrauliche Informationen darüber vor, dass diese konspirativ angekündigt oder vorbereitet wurden. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann nicht veröffentlicht werden , da die rechtsextremistische Szene daraus Rückschlüsse auf den Erkenntnisstand der Sicherheitsbehörden ziehen und ihre weitere Vorgehensweise gezielt danach ausrichten könnte. Zudem bestünde die Möglichkeit, in der Szene etwaig eingesetzte V-Personen zu identifizieren. Dabei ist zu beachten, dass sich V-Personen in einem extremistischen und gewaltbereiten Umfeld bewegen. Die Aufdeckung ihrer Identität könnte dazu führen, dass das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der jeweiligen betroffenen Personen gefährdet wäre. Aufgrund der Hochrangigkeit dieser Rechtsgüter, der möglichen Irreversibilität und der erhöhten Wahrscheinlichkeit ihrer Beeinträchtigung muss jede noch so geringe Möglichkeit des Bekanntwerdens zu Fragen des Einsatzes von V-Personen ausgeschlossen werden. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Verfassungsschutzbehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland, der Gefährdung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verfassungsschutzbehörden sowie etwaiger hinweisgebender V-Personen folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung , die in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages einsehbar wäre, ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie und der Bedeutung der betroffenen Grundrechtspositionen hält die Bundesregierung die Informationen der angefragten Art für so sensibel, dass selbst ein Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6554 geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. 2. Bei wie vielen der in Frage 1 aufgeführten Musikveranstaltungen trat die NPD oder eine ihrer Untergliederungen als Mitveranstalter bzw. Mitorganisator auf, und welche Kameradschaften traten als (Mit-)Veranstalter in Erscheinung ? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde eine der in der Antwort zu Frage 1 aufgeführten rechtsextremistischen Musikveranstaltungen von der NPD veranstaltet . Dabei handelt es sich um einen vom NPD-Bezirksverband Oberbayern veranstalteten Liederabend am 6. Juli 2015 in Murnau (Bayern) mit Michael Regener. 3. Bei welchen Veranstaltungen der NPD (Saalveranstaltungen, Kundgebungen , Aufmärsche etc.) kam es im dritten Quartal 2015 zu musikalischen Darbietungen , und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es bei einer Veranstaltung der NPD, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 nachgefragten Musikveranstaltungen zählen, auch zu musikalischen Darbietungen. Dabei handelte es sich um eine Veranstaltung des NPD-Landesverbandes Hessen am 18. Juli 2015 in Büdingen (Hessen) mit einem Auftritt von Frank Rennicke. 4. Bei welchen Veranstaltungen der Partei „DIE RECHTE“ (Saalveranstaltungen , Kundgebungen, Aufmärsche etc.) kam es im dritten Quartal 2015 zu musikalischen Darbietungen, und welche Gruppen bzw. Einzelpersonen traten nach Kenntnis der Bundesregierung auf? Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es bei drei Veranstaltungen der Partei „Die Rechte“, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 nachgefragten Musikveranstaltungen zählt, zu musikalischen Darbietungen. Dabei handelt es sich um eine Veranstaltung des Kreisverbandes Hildesheim am 25. Juli 2015 im Raum Algermissen (Niedersachsen) mit Auftritten von „Wut aus Liebe“, „Terroritorium“ und einem Liedermacher aus Österreich, um eine Veranstaltung des Landesverbandes Sachsen am 1. August 2015 in Görlitz (Sachsen) mit Auftritt eines Liedermachers sowie um eine Veranstaltung des Landesverbandes Baden -Württemberg am 28. August 2015 in Karlsruhe (Baden-Württemberg) mit Auftritt der Liedermacherin Aria S. 5. Von wie vielen Besuchern wurden die einzelnen Konzertveranstaltungen besucht (bitte nach Veranstaltungen aufschlüsseln)? Die in der Antwort zu Frage 1 genannten Musikveranstaltungen wiesen nach Kenntnis der Bundesregierung folgende Besucherzahlen auf: Zu vier Konzerte liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 14 Konzerte wurden von insgesamt ca. 2 520 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von 180 Personen. Zu zwei Liederabende liegen keine Besucherzahlen vor. Die verbleibenden 15 Liederabende wurden von insgesamt ca. 1 023 Personen besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 68 Personen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6554 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 6. Wie viele Konzerte in welchen Ländern und Städten wurden von deutschen Angehörigen der extremen Rechten im dritten Quartal 2015 im Ausland organisiert ? Nach Erkenntnissen der Bundesregierung wurde im dritten Quartal 2015 ein Konzert im Ausland von deutschen Rechtsextremisten organisiert bzw. mitorganisiert . Hierbei handelte sich um ein Konzert am 18. Juli 2015 in Walschbronn (Frankreich), das von Rechtsextremisten aus Rheinland-Pfalz veranstaltet wurde. 7. Auf wie vielen Konzerten im Ausland haben nach Kenntnis der Bundesregierung welche deutschen Rechtsrock-Bands bzw. Liedermacher gespielt? Nach Kenntnis der Bundesregierung sind im dritten Quartal 2015 bei elf Konzerten im Ausland deutsche rechtsextremistische Musikgruppen bzw. Liedermacher aufgetreten. Dabei handelte es sich um „12 Golden Years“, „A3stus“, „Abtrimo“, „Endstufe“, „Feindbild Deutsch“, „Faustrecht“, „Hard as Nails“, „Kategorie C“, „Kraftschlag“, „Lunikoff-Verschwörung“, „Michael Regener“, „Painful Awakening“, „Radikahl“, „Smart Violence“ und „Wolfsfront“. 8. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im dritten Quartal 2015 von der Polizei aufgelöst? Nach den der Bundesregierung vorliegenden Erkenntnissen wurde im dritten Quartal 2015 kein Konzert der rechtsextremistischen Szene polizeilich aufgelöst. 9. Wie viele Konzerte der extrem rechten Szene wurden im dritten Quartal 2015 im Vorfeld verboten? Nach Kenntnis der Bundesregierung wurde im dritten Quartal 2015 kein Konzert im Vorfeld verboten. 10. Welche rechtsextremistischen Straftaten, insbesondere Gewalttaten, wurden im dritten Quartal 2015 in unmittelbarem Zusammenhang mit Musikveranstaltungen der extremen Rechten, im Vorfeld, nach den Veranstaltungen oder aus den Veranstaltungen heraus begangen (bitte nach Art der Straftaten auflisten)? Der Bundesregierung liegen nachfolgende Meldungen vor: Datum Ort Bundesland Straftaten gemäß 06.07.2015 Murnau BY - 3 Straftaten gemäß § 86a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ) - Verstoß gegen BayVersG sowie gegen WaffG 25.07.2015 Büchenbach BY - Verstoß gegen LStVG 11. Hat es zu den in den Fragen 1 bis 9 abgefragten Sachverhalten Nachmeldungen für das zweite Quartal 2015 gegeben, und welche Nachmeldungen hat es im Einzelnen gegeben? Der Bundesregierung liegen ergänzend zu den in der bisherigen Antwort der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 18/5687 vom 31. Juli 2015) für das zweite Quartal 2015 aufgeführten Angaben die nachfolgenden Meldungen vor: Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6554 Nach Kenntnis der Bundesregierung fanden im zweiten Quartal 2015 weitere fünf rechtsextremistische Musikveranstaltungen, davon ein Konzert und vier Liederabende statt. Zu drei Musikveranstaltungen liegen Informationen über eine offene Ankündigung bzw. Durchführung vor: Datum Ort Land Auftretende 16.05.2015 Ilsfeld BW zwei Liedermacher 06.06.2015 Einbeck NI Liedermacher „Wecki“, Liedermacher „Odur“, „Heiliges Reich“, Liedermacher „Notensturm“ 20.06.2015 Frankfurt/O. BB drei Musikgruppen Zu den weiteren zwei Musikveranstaltungen liegen den Verfassungsschutzbehörden vertrauliche Informationen darüber vor, dass diese konspirativ angekündigt oder vorbereitet wurden. Eine detaillierte Auflistung dieser Veranstaltungen kann aus den bereits in der Antwort zu Frage 1 dargestellten Gründen nicht veröffentlicht werden. Aufgrund der nachgemeldeten Veranstaltungen kommt es für das zweite Quartal 2015 zu folgenden geänderten Besucherzahlen. Die Angaben in der Klammer beziehen sich auf die Angaben aus der oben angeführten Bundestagsdrucksache. Die Zahl der Konzerte erhöht sich nunmehr auf 16 Konzerte (15). Diese Konzerte wurden insgesamt von ca. 3 970 Personen (3 910) besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 248 Personen (ca. 261). Die Zahl der Liederabende erhöht sich nunmehr auf 14 Konzerte (10). Diese Liederabende wurden insgesamt von ca. 960 Personen (730) besucht; das ergibt einen Durchschnitt von ca. 69 Personen (73). Nach Kenntnis der Bundesregierung kam es für das zweite Quartal 2015 bei weiteren Veranstaltungen, die nicht zu den in den Fragen 1 und 2 nachgefragten Musikveranstaltungen zählen, zu musikalischen Darbietungen. Dabei handelt es sich um die Veranstaltung des Kreisverbandes Karlsruhe der Partei „Die Rechte“ am 1. Juni 2015 in Berlin, bei der ein Liedermacher aus Brandenburg auftrat, sowie eine Veranstaltung der NPD am 20. Juni 2015 in Eschede (Niedersachsen) mit Auftritten zweier Liedermacher. Darüber hinaus sind nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten Quartal 2015 bei zehn Konzerten im Ausland deutsche rechtsextremistische Musikgruppen bzw. Liedermacher aufgetreten. Dabei handelte es sich um „Endstufe“, „Faustrecht“, „Feindbild Deutsch“, „Fylgien“, „I.C.1“, „Kategorie C“, „Kommando 192“, „MakSS Damage“, „Nahkampf“, „Painful Awakening“, „Oiram“, „Thrima“, „Treueorden“, „Ungebetene Gäste“ und „Wolfsfront“. 12. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen von Konzerten der extremen Rechten im dritten Quartal 2015 Tonträger von der Polizei beschlagnahmt , und wenn ja, welchen Inhalts waren diese Tonträger, und in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern, Ort und Datum auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine Informationen zur Sicherstellung von Tonträgern im Rahmen von Konzertereignissen im fraglichen Zeitraum vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6554 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 13. Welche sonstigen Beschlagnahmungen von Tonträgern der extremen Rechten gab es im dritten Quartal 2015, und welchen Inhalts waren diese Tonträger , bzw. in welcher Stückzahl wurden sie beschlagnahmt (bitte nach Bundesländern , Ort und Datum auflisten)? Der Bundesregierung liegen keine abschließenden Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Grund hierfür ist, dass eine dezidierte Meldepflicht der Länder über Sicherstellungen von Tonträgern und deren Inhalte aus dem Phänomenbereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) nicht besteht. Einzelerkenntnisse im Sinne der Fragestellung liegen der Bundesregierung jedoch immer dann vor, wenn die Länder im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes Politisch motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) Straftaten melden , die im Zusammenhang mit dem Tatmittel „Tonträger“ stehen, und diese Meldungen auch Erkenntnisse zu entsprechenden Sicherstellungen beinhalten. Im dritten Quartal 2015 liegen diese Informationen zu neun Fällen vor: Datum Ort Land Stückzahl 01.07.2015 Bad Nauheim HE 1 03.07.2015 Hilchenbach NW unbekannt 04.07.2015 Wuppertal NW 1 15.07.2015 Düsseldorf NW 12 17.07.2015 Rudolstadt TH 1 03.08.2015 Friedland BB unbekannt 11.08.2015 Schönberg MV 1 22.08.2015 Hamburg HH 7 19.09.2015 Oranienburg BB 1 14. Wie viele rechtsextremistische Tonträger wurden bisher im Jahr 2015 indiziert ? a) Handelt es sich dabei um Tonträger, die im Jahr 2015 produziert und veröffentlicht wurden, bzw. aus welchen Jahren stammen die im Jahr 2015 indizierten Tonträger? Im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 30. September 2015 hat die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien 52 Tonträger aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Nationalsozialismus und/oder aufgrund Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges und/oder aufgrund rassistischer Inhalte indiziert. Erkenntnisse darüber, wann diese Tonträger produziert und veröffentlicht wurden , liegen nicht vor. 15. Gegen wie viele der im Jahr 2015 indizierten und in Liste B eingetragenen rechtsextremistischen Tonträger, bei denen der Verdacht auf strafrechtlich relevant Inhalte besteht, lag im selben Jahr noch ein Beschlagnahmebeschluss vor? Zu keiner der indizierten und in Listenteil B eingetragenen Tonträger liegt ein Beschlagnahmebeschluss vor. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333