Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit vom 03. November 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6590 18. Wahlperiode 05.11.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Heike Hänsel, Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6436 – Die Deutsche Bank AG als privatwirtschaftlicher Partner beim Grünen Klimafonds der Vereinten Nationen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Der neu geschaffene Grüne Klimafonds (Green Climate Fund, GCF) gilt als wichtigste multilaterale Institution künftiger internationaler Klimafinanzierung. Im Jahr 2010 auf der Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen in Cancún/Mexiko ins Leben gerufen, soll der Fonds einen wesentlichen Teil jener jährlichen Finanzmittel für Klimaschutz und Anpassung von den Industriestaaten in die Entwicklungsländer transferieren, die schon jetzt einfließen und ab dem Jahr 2020 eine Höhe von 100 Mrd. US-Dollar erreichen sollen. Der GCF kann damit bestehende bi- und multilaterale Instrumente der internationalen Klimafinanzierung wirksam und zusätzlich ergänzen. Die Erstauffüllung des Fonds und seine künftige Funktions- und Arbeitsweise gelten besonders für die Entwicklungsländer als eine der grundlegenden vertrauensbildenden Bedingungen , um bei den Verhandlungen auf der Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen in Paris (30. November bis 11. Dezember 2015) zu einem neuen globalen Klimavertrag zu kommen. Über den aus privaten und öffentlichen Mitteln gespeisten Fonds sollen Projekte und Programme für eine emissionsärmere und klimarobuste Entwicklung in den Teilen der Welt finanziert werden, die historisch die geringste Schuld am Klimawandel tragen und deren Bevölkerungen die Folgen der fortschreitenden Erderwärmung schon heute am stärksten zu spüren haben. Der GCF strebt an, mit 50 Prozent der Mittel Klimaschutzprojekte zu finanzieren, die Entwicklungsländer dabei unterstützen sollen, klimafreundliche Wachstumspfade zu verfolgen . Die anderen 50 Prozent der Mittel sollen für Projekte zur Anpassung an den Klimawandel bereitgestellt werden, wovon wiederum die Hälfte für die Staaten Afrikas sowie für die am stärksten vom Klimawandel betroffenen bzw. ärmsten Länder der Welt bestimmt ist. Beim zehnten Treffen des Direktoriums des Grünen Klimafonds am 9. Juli 2015 in Songdo/Südkorea, offizieller Sitz des GCF-Sekretariats, wurden in einer zweiten Akkreditierungsrunde von Partnern zur Kanalisierung von GCF-Mitteln in die Entwicklungsländer 13 Institutionen ausgewählt. In einer ersten Auswahlrunde im März 2015 waren bereits sieben akkreditierte Partner (accredited Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6590 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode entities, AEs) festgelegt worden (www.gcfund.org/fileadmin/00_customer/ documents/Press/release_GCF_2015_07_07_accreditation_entities.pdf). Dabei hat die Art und Weise, wie die AEs ausgewählt wurden, für starke Kritik gesorgt. Die Akkreditierung der 13 öffentlichen und privaten Banken sei nach dem Grundsatz „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ vorgenommen worden, was von Nichtregierungsorganisationen als mangelnde Objektivität an der Eignung der GCF-Partner in Sachen Klimaschutz, Menschenrechte und Kompetenz gewertet wurde (www.carbonmarketwatch.org/watch-this-ngo-newsletter-12-thegreen -climate-fund-about-to-finance-its-first-projects-and-programs/). Auch seien die Bewerber „en bloc“ ausgewählt worden, was wegen der offensichtlich gegebenen Verhandlungssituation zwischen den Staatenvertretern im Aufsichtsrat als zu Lasten von Transparenz und sachlicher Entscheidungsfindung gehend bewertet wird (http://de.scribd.com/doc/271004168/Statement-by-cam paignerson -Green-Climate-Fund-and-Deutsche-Bank). Auch Deutschland ist mit einem Vertreter und einem Stellvertreter im Direktorium des GCF vertreten (www.gcfund.org/board/board-members.html). Einer der ersten privaten AEs ist die Deutsche Bank AG. Das Bankhaus ist einer der größten Investoren in die klimaschädlichen Energiequellen Erdöl, Gas und Kohle. Wurden in den Jahren 2005 bis 2014 von privater Seite weltweit 500 Mrd. US-Dollar in die Kohlewirtschaft investiert, so hat sich die Deutsche Bank AG hierbei als größter deutscher kommerzieller Finanzdienstleister, weltweit auf Platz 10 liegend, mit rund 15,3 Mrd. Euro an diesen klimaschädlichen Investitionen beteiligt. Finanzierte Projekte für global führende Rohstoffunternehmen , wie Glencore Xstrata, Anglo American und BHP Billiton, liegen unter anderem in Australien, Südafrika, Indonesien und der Türkei (www.bankt rack.org/download/banking_on_coal_2014_pdf/banking_on_coal_2014.pdf). Seit dem Jahr 2012 hat die Bank mehr als 1,4 Mrd. Euro Kredite an Erdöl- und Erdgasunternehmen, wie die RWE AG, Gazprom, Shell, Chevron und Saudi Aramco, vergeben, die zu den weltweit größten Verursachern von Kohlendioxid (CO2) gehören (www.facing-finance.org/files/2014/12/Facing-Finance_DirtyProfits -3_online.pdf). Für ihre unökologische und klimaschädliche Investitionsstrategie hat die Deutsche Bank AG im Jahr 2013 den internationalen Negativpreis „Black Planet Award“ der Stiftung „ethecon − Stiftung Ethik & Ökonomie“ verliehen bekommen (www.ethecon.org/de/1683/). Regelmäßig verstößt die Deutsche Bank AG gegen geltende Gesetze im In- und Ausland. In der jüngsten Vergangenheit ist das Kreditinstitut wegen des Verdachts auf manipulative Absprachen von Gold- und Mineralpreisen (www.spie gel.de/wirtschaft/unternehmen/schweiz-ermittelt-wegen-absprachen-imedelmetall -handel-a-1055022.html), im Libor-Skandal mit betrügerischen Manipulationen von Referenzzinssätzen und wegen der Täuschung der britischen Finanzaufsicht FCA (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/deutsche-bankzahlt -in-libor-skandal-rekordstrafe-a-1030160.html), wegen Betruges mit CO2- Emissionsrechten (www.tagesschau.de/wirtschaft/deutschebank-157.html), im Zusammenhang mit Cum-Ex-Geschäften (www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ deutsche-bank-steuerhinterziehung-mit-cum-ex-deals-13637690.html) und wegen des Verdachts auf Geldwäsche und Bruch der EU-Sanktionen in Russland (www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/deutsche-bank-us-ermittlungen-wegen -russland-geschaeften-a-1046574.html) ins Visier von Strafverfolgungsbehörden und Justiz gekommen. In allen Fällen ist es nicht nur zu materiellen Schäden für Verbraucherinnen und Verbraucher, Marktteilnehmer und den Fiskus in Milliardenhöhe gekommen. Auch das Vertrauen in die Privatbank ist durch die gerichtlich festgestellten kriminellen Geschäftspraktiken nachhaltig geschädigt (www.handelsblatt.com/unternehmen/banken-versicherungen/bafin-zumlibor -skandal-der-grosse-deutsche-bank-maengelreport/12070048.html). Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6590 Laut einem jüngsten Bericht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) sei davon auszugehen, dass in der Unternehmenskultur der Deutschen Bank AG Lerneffekte entweder nicht eingetreten sind oder die daraus abgeleiteten Folgen nicht ausreichend sind, sowohl den Umgang mit den Regulierungsbehörden als auch Veränderungen interner Strukturen und Prozesse betreffend (www.handelsblatt.com vom 17. Juli 2015 „Der große Deutsche-Bank-Mängelreport “). 1. Inwieweit hält die Bundesregierung trotz der Einschätzung verschiedener Klima-, Umwelt- und Menschenrechtsorganisationen (www.ipsnews.net/ 2015/07/groups-slam-green-climate-fund-approval-of-firms-tied-to-dirtyenergy /) die Deutsche Bank AG für einen geeigneten Partner für den GCF? Das Direktorium des Grünen Klimafonds (GKF) hat der Akkreditierung der Deutschen Bank AG als Durchführungsorganisation des GKF am 9. Juli 2015 im Konsens zugestimmt. Sie ist damit eine von 20 akkreditierten Durchführungsorganisationen des GKF (Stand: 27. Oktober 2015). Unter den derzeit akkreditierten Durchführungsorganisationen sind nationale, regionale, bilaterale, multilaterale sowie öffentliche und private Institutionen aus Entwicklungs- wie Industrieländern . Das Mandat des GKF ist es, Klimaschutz und –anpassungsmaßnahmen in Entwicklungsländern zu unterstützen und so den Paradigmenwechsel hin zu einer kohlenstoffarmen und gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels widerstandsfähigen Entwicklung zu befördern. Für diese Transformation ist es erforderlich , die globalen Investitionen – öffentliche wie private – an den klimapolitischen Erfordernissen auszurichten. Hierfür ist die Einbindung privatwirtschaftlicher Akteure auf nationaler und internationaler Ebene von großer Bedeutung. Vor diesem Hintergrund hat das GKF-Direktorium im Rahmen des GKF als wesentliches neues Gestaltungselement in der Klimafinanzierung eine Privatsektorfazilität eingerichtet. Über die Privatsektorfazilität sollen Anreize für privatwirtschaftliche Akteure aus Industrie- wie Entwicklungsländern geschaffen werden, mit Zustimmung der Partnerländer Investitionen zu tätigen, die im Einklang mit den Zielen des GKF stehen und die an den klimapolitischen Erfordernissen ausgerichtet sind. Wie alle Durchführungsorganisationen müssen die privatwirtschaftlichen Akteure hierfür das Akkreditierungsverfahren durchlaufen. Im Rahmen dessen müssen sie ihren Mehrwert für den GKF darlegen und die Einhaltung der Umwelt- und Sozialstandards sowie der treuhänderischen Standards des GKF gegenüber dem Akkreditierungspanel nachweisen. Die Einhaltung dieser Standards wird in der operativen Phase seitens des GKF-Sekretariats und Direktoriums eng überwacht und nachgehalten. Die Deutsche Bank AG hat die umfangreiche Prüfung der Einhaltung der Umwelt - und Sozialstandards sowie der treuhänderischen Standards durch das Akkreditierungspanel des GKF erfolgreich durchlaufen. Dabei wurden alle relevanten Prozesse untersucht und entsprechend der GKF Standards für adäquat befunden . Auch ihren Mehrwert für den GKF hat die Deutsche Bank AG gegenüber dem Akkreditierungspanel überzeugend dargelegt. Entscheidend waren dabei ihr umfangreiches Portfolio in der Klimafinanzierung sowie ihr Zugang zu einer breiten Investorenbasis und ihre innovative Produktpalette. Beides kann und soll die Deutsche Bank AG als Durchführungsorganisation für den Klimaschutz mobilisieren . Folglich hat das Akkreditierungspanel die Akkreditierung der Deutsche Bank AG dem GKF Direktorium empfohlen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6590 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 2. Sieht die Bundesregierung einen Widerspruch zwischen dem Ziel des GCF, eine nicht klimaschädliche Wirtschaft in den Entwicklungsländern zu fördern , und der Akkreditierung einer Privatbank, die als einer der weltweit größten Investoren in diese fossile Wirtschaft diesem Ziel möglicherweise entgegenwirkt? Wenn nein, warum nicht? Projekte und Programme, die Durchführungsorganisationen des GKF umsetzen, müssen im Einklang mit dem übergeordneten Ziel des GKF stehen und einen ambitionierten Beitrag zum Klimaschutz und/oder zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels leisten. Finanzierungsentscheidungen unterliegen ausnahmslos der Zustimmung des Direktoriums. Im Einklang mit den Investitionskriterien des GKF wird das Direktorium ausschließlich solchen Vorhaben zustimmen, die einen Beitrag zur Transformation hin zu klimafreundlichen und resilienten Entwicklungspfaden leisten. Dies gilt auch für die Projekte und Programme für die die Deutsche Bank AG als Durchführungsorganisation des GKF agiert. Aus Sicht der Bundesregierung entsprechen Investitionen in fossile Energieträger nicht den Förderkriterien des GKF. 3. Hat die Bundesregierung Kenntnis von berichteten Spannungen auf der Sitzung des GCF-Direktoriums vom 9. Juni 2015 über die Frage der zu akkreditierenden Partner, wie der Deutschen Bank AG, und wenn ja, welche? Wenn nein, was sind die Gründe für die Unkenntnis? Im Rahmen seiner 10. Sitzung diskutierte das GKF-Direktorium kontrovers über die Akkreditierung weiterer Durchführungsorganisationen, da viele Mitglieder des Direktoriums aus Entwicklungsländern besorgt waren, dass nicht ausreichend Durchführungsorganisationen aus Entwicklungsländern für die Akkreditierung in der Sitzung vorgesehen waren. Das GKF-Direktorium hat das Sekretariat aufgefordert, subnationale, nationale und regionale Organisationen aus Entwicklungsländern aktiver bei der Erfüllung der Voraussetzungen für die Akkreditierung zu unterstützen. Im Hinblick auf Kritik aus dem GKF-Direktorium über unbefriedigende Transparenz des Akkreditierungsprozesses u. a. im Hinblick auf die Bekanntmachung der Namen der zu akkreditierenden Organisationen erst nach der Sitzung, da eine vorherige Bekanntmachung nur mit Zustimmung der jeweiligen Organisationen zulässig ist, wurde das Sekretariat u. a. auf deutsche Initiative hin aufgefordert, Vorschläge zu Verbesserung der Transparenz des Akkreditierungsprozesses vorzulegen . Die Namen der zur Akkreditierung in der Sitzung vom 2. bis 5. November 2015 anstehenden Organisationen wurden mit deren Zustimmung vorab veröffentlicht . Vertreter und Vertreterinnen der Zivilgesellschaft äußerten Kritik an der Akkreditierung der Africa Finance Corporation (AFC), der Corporation Andina de Fomento (CAF), der Deutschen Bank sowie der Weltbank. Diese Kritik wurde mit Befürchtungen begründet, dass Umwelt- und Sozialstandards (AFC), Nachhaltigkeitsaspekte (CAF), Verstöße gegen Finanzmarktvorschriften und das Portfolio im Bereich fossiler Energien (Deutsche Bank) bzw. mögliche Interessenkonflikte (Weltbank) vom GKF-Direktorium nicht ausreichend gewürdigt worden seien. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6590 4. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der von Beobachtern der Sitzung des GCF-Direktoriums vom 9. Juni 2015 gemachten Einschätzung, der zufolge die Mitglieder im Direktorium zu wenig Zeit zur Prüfung der sich bewerbenden Partner hatten? Wenn ja, teilt sie diese, und was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Gründe für den Zeitmangel? Wenn nein, was sind die Gründe für die Unkenntnis? Der Geschäftsordnung des GKF zufolge sollen die vorbereitenden Unterlagen 21 Tage vor Beginn der Sitzung an das Direktorium am 6. Juli 2015 übermittelt werden. Die Vorschläge zur Akkreditierung wurden am 25. Juni 2015 an das Direktorium übermittelt. Nach Einschätzung der Bundesregierung war die verbleibende Zeit dennoch ausreichend für die Prüfung der vorbereitenden Unterlagen, da die Ergebnisse der detaillierten Prüfung und die Akkreditierungsempfehlung durch das Akkreditierungspanel nachvollziehbar und überzeugend dargestellt waren . 5. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der von Beobachtern der Sitzung des GCF-Direktoriums vom 9. Juni 2015 gemachten Einschätzung, der zufolge die Entscheidungen für die neuen Partner von keinem Review-Mechanismus in Frage gestellt bzw. korrigiert werden kann? Wenn ja, ist sie richtig, und was sind die Gründe dafür? Wenn nein, was sind die Gründe für die Unkenntnis? Das Rahmenwerk zur Überwachung und Rechenschaftspflicht akkreditierter Durchführungsorganisationen, das die Einhaltung der Akkreditierungsstandards des GKF in der operativen Phase sicherstellen soll, wird in der 11. Sitzung des GKF-Direktoriums (2. bis 5. November 2015) behandelt. Die vorbereitenden Unterlagen hierzu sind auf der Internetseite des GKF eingestellt (www.gcfund. org/fileadmin/00_customer/documents/MOB201511-11th/05_-_Initial_monito ring_and_accountability_framework_for_accredited_entities_20151010_fin.pdf). 6. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der von Beobachtern der Sitzung des GCF-Direktoriums vom 9. Juni 2015 gemachten Einschätzung, der zufolge die Bekanntmachung der Namen der Partner der interessierten Öffentlichkeit erst nach der internen Akkreditierung erfolgte, was es zivilgesellschaftlichen Akteuren unmöglich macht, auf den Akkreditierungsprozess einzuwirken? Wenn ja, ist sie richtig, und was sind die Gründe dafür? Wenn nein, was sind die Gründe für die Unkenntnis? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. 7. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der von Beobachtern der Sitzung des GCF-Direktoriums vom 9. Juni 2015 gemachten Einschätzung, der zufolge die Informationsgrundlage über die zur Akkreditierung angetretenen Partner allein von den Partnern selbst bereitgestellt wurde, statt auf unabhängige Informationen und Bewertungen zurückzugreifen? Wenn ja, ist sie richtig, und was sind die Gründe dafür? Wenn nein, was sind die Gründe für die Unkenntnis? Die Informationsgrundlage über die zur Akkreditierung angetretenen Institutionen wurde nicht ausschließlich von diesen selbst bereitgestellt. Das Direktorium Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6590 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode des GKF hat Mitte 2014 die Einrichtung eines unabhängigen sechsköpfigen Expertengremiums („Accreditation Panel“ – Akkreditierungspanel) beschlossen. Neben dem GKF-Sekretariat prüft auch dieses Akkreditierungspanel eingehend die Einhaltung der Akkreditierungsbestimmungen auch durch unabhängige Quellen und informiert das Direktorium über die Ergebnisse seiner Prüfung. 8. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der von Beobachtern der Sitzung des GCF-Direktoriums vom 9. Juni 2015 gemachten Einschätzung, der zufolge das in den Fragen 3 bis 5 beanstandete Akkreditierungsverfahren den Ruf und das Ansehen des GCF schädige? Wenn ja, teilt sie diese Einschätzung? Wenn nein, was sind die Gründe für die Unkenntnis? Es wird auf die Antworten zu den Fragen 3 bis 5 verwiesen. Die Bundesregierung hat Kenntnis von dieser Einschätzung, teilt sie aber nicht. Jede zugelassene Durchführungsorganisation hat die umfangreiche Prüfung der Einhaltung der Umwelt- und Sozialstandards sowie der treuhänderischen Standards durch das Sekretariat und das Akkreditierungspanel des GKF bestanden. Die Einhaltung dieser Standards wird künftig auch seitens des GKF-Sekretariats und Direktoriums eng überwacht und nachgehalten werden. Ein Rahmenwerk zur Überwachung und Rechenschaftspflicht akkreditierter Durchführungsorganisationen, das die Einhaltung der Akkreditierungsstandards des GKF in der operativen Phase sicherstellen soll, wird bei der bevorstehenden 11. Sitzung des GKF-Direktoriums behandelt. Es wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen. 9. Hat sich die Bundesregierung auf internationaler Ebene oder über ihre Vertreter im GCF direkt oder indirekt für die Akkreditierung der Deutschen Bank AG eingesetzt oder diese vorgeschlagen? Wenn ja, wie wurde dieser Einsatz oder Vorschlag begründet? Wenn nein, warum hat die Bundesregierung keinen Einfluss auf die Auswahl der Partner des GCF genommen? Es wird auf die Antwort zu den Fragen 1 und 3 verwiesen. Die Bundesregierung und ihre Vertreterinnen und Vertreter im Direktorium des GKF haben sich weder direkt noch indirekt für die Akkreditierung der Deutschen Bank AG eingesetzt und diese auch nicht selbst vorgeschlagen. Die Deutsche Bank AG hat einen Antrag auf Akkreditierung beim GKF gestellt. Das Direktorium des GKF hat am 9. Juli 2015 die Beschlüsse zur Akkreditierung von 13 Durchführungsorganisationen im Konsens gefasst. Nach Auffassung der Bundesregierung sollen die Durchführungsorganisationen des GKF nach ihrer fachlichen , technischen und institutionellen Leistungsfähigkeit, Vorhaben mit GKF Finanzierung zielgerecht, wirtschaftlich und mit Einhaltung der festgelegten treuhänderischen , sozialen und Umweltstandards durchführen, geprüft und akkreditiert werden. Die Eignung der jeweiligen Durchführungsorganisationen wird vom Sekretariat des GKF und vom unabhängigen Accreditation Panel überprüft. Eine Einflussnahme auf den Auswahlprozess im Vorfeld der Direktoriumssitzungen widerspräche dem technischen fachlichen Charakter und damit dem Zweck des Verfahrens. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6590 10. Mit welchen Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung haben sich die zwei deutschen Mitglieder im GCF-Direktorium vor den bisher stattgefundenen GCF-Sitzungen beraten und mandatieren lassen (bitte nach Beratungstreffen , Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Tagessordnungspunkten, Datum, Dauer und Mandatierung auflisten)? Deutschland stellt im GKF-Direktorium ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) haben die gemeinsame Federführung. Von August 2012 bis August 2015 stellte das BMZ das Direktoriumsmitglied und das BMUB das stellvertretende Mitglied. Seitdem ist es umgekehrt. Die beiden federführenden Ressorts und die von ihnen gestellten Direktoriumsmitglieder stehen im regelmäßigen Austausch mit anderen Ressorts, deren Zuständigkeiten betroffen sind. Die Position der Bundesregierung für Sitzungen des GKF-Direktoriums wird zwischen allen betroffenen Ressorts abgestimmt. 11. Wie oft sind die beiden Mitglieder im GCF-Direktorium oder andere Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung bisher nach Songdo/Südkorea und zu anderen Treffen im Zusammenhang mit dem GCF gereist (bitte nach An- und Abreise und Grund der Reise auflisten)? Von den bisher 10 GKF-Direktoriumssitzungen haben 5 in Songdo/Südkorea stattgefunden. Ein Überblick findet sich auf der GKF-Website (www.gcfund. org/meetings.html). An diesen Treffen haben die deutschen Mitglieder des GKFDirektoriums teilgenommen. Sie wurden dabei von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMZ und des BMUB begleitet. Im Zusammenhang mit der Übernahme des Ko-Vorsitzes im Direktorium durch Deutschland während des Kalenderjahres 2014 fanden zwei weitere Reisen nach Songdo statt. Diese Reisen im Dezember 2013 und Januar 2014 dienten der Abstimmung mit dem GKF-Sekretariat und dem Ko-Vorsitzenden auf Seiten der Entwicklungsländer sowie der Arbeitsplanung des Direktoriums für das Jahr 2014. Im Januar 2015 fand zudem ein informelles Direktoriumstreffen im Den Haag statt, an dem die deutschen Mitglieder des GKF-Direktoriums teilnahmen. 12. An welchen Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen zu Fragen des Klimaschutzes und der internationalen Klimafinanzierung etc. der Bundesregierung in der laufenden 18. Legislaturperiode, insbesondere des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, des Bundesministeriums für Umwelt , Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie des Bundeskanzleramtes , hat eine Vertreterin oder ein Vertreter der Deutschen Bank AG teilgenommen (bitte entsprechende Veranstaltung, Ort, Thema, Datum, Dauer sowie Name des Vertreters bzw. der Vertreterin auflisten)? Im Rahmen ihrer klimapolitischen Zusammenarbeit befindet sich die Bundesregierung im regelmäßigen Austausch mit einer Vielzahl von Akteuren der internationalen Klimafinanzierung. Hierzu gehört auch die Deutsche Bank AG, die sich im Rahmen verschiedenster Foren in internationale Diskussionsprozesse zur Klimafinanzierung einbringt und hierzu auch mit der Bundesregierung im Austausch steht. Beispielsweise ist die Deutsche Bank AG Mitglied im „Global Innovation Lab for Climate Finance“, das von Großbritannien, den USA und Deutschland ins Leben gerufen wurde und der Entwicklung und Pilotierung innovativer Klimafinanzierungsinstrumente dient. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6590 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Vertreterinnen und Vertreter der Bundesregierung nehmen auch an Formaten, Gesprächsforen und Treffen teil, die von Externen veranstaltet werden. Eine vollständige Erfassung dieser Gespräche nimmt die Bundesregierung nicht vor. Hervorzuheben ist, dass die Deutsche Bank AG als ehemaliger Fondsmanager und Anteilseigner des Globalen Klimaschutzfonds (englisch: Global Climate Partnership Fund) auch ein Partner im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative des BMUB ist. 13. An welchen Veranstaltungen, Sitzungen, Einzelgesprächen zu Fragen des Klimaschutzes und der internationalen Klimafinanzierung etc. der Bundesregierung in der vergangenen 17. Legislaturperiode, insbesondere des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie, des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie des Bundeskanzleramtes , hat eine Vertreterin oder ein Vertreter der Deutschen Bank AG teilgenommen (bitte entsprechende Veranstaltung, Ort, Thema, Datum, Dauer sowie Name des Vertreters bzw. der Vertreterin auflisten)? Es wird auf die Antwort zu Frage 12 verwiesen. 14. Welche Nichtregierungsorganisationen, Kirchen und Stiftungen und ihre Vertreterinnen und Vertreter hat die Bundesregierung, wie in den Fragen 10, 12 und 13 beschrieben, getroffen (bitte entsprechende Veranstaltung, Ort, Thema, Datum, Dauer sowie Name des Vertreters bzw. der Vertreterin auflisten )? Im Rahmen ihrer klimapolitischen Zusammenarbeit befindet sich die Bundesregierung im regelmäßigen Austausch mit einer Vielzahl von Akteuren der internationalen Klimafinanzierung, darunter auch interessierten Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft. Eine vollständige Erfassung dieser Gespräche nimmt die Bundesregierung nicht vor. Vor den Sitzungen des GKF-Direktoriums findet in der Regel eine Telefon- oder Videokonferenz mit Vertreterinnen und Vertretern der Zivilgesellschaft statt. Dabei informiert die Bundesregierung über die geplante Positionierung und gibt die Möglichkeit zur Stellungnahme. Hiervon ausgenommen sind lediglich Informationen , die der Geheimhaltungspflicht unterliegen. 15. Hat die Bundesregierung Kenntnis von der Teilnahme der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, und der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Aydan Özoğuz, an einer Werbe- und Imagekampagne (www.einheitsmo mente.de) der Deutschen Bank AG anlässlich 25 Jahre deutsche Wiedervereinigung (www.dradiowissen.de/beitrag/manuela-schwesig-werbung-fuerdie -deutsche-bank)? Wenn ja, wie bewertet sie die Teilnahme von Vertreterinnen und Vertretern der Bundesregierung an Public-Relation-Kampagnen privater Unternehmen, insbesondere vor dem Hintergrund der möglichen politischen Einflussnahme von Akteuren der Privatwirtschaft auf Mandatsträger der Bundesregierung? Die Bundesministerin Manuela Schwesig und die Staatsministerin Aydan Özoguz haben im Rahmen des Projektes „Einheitsmomente“ (jeweils) ein Interview zu 25 Jahre Wiedervereinigung gegeben. Bei dem Projekt kamen Zeitzeugen aus allen Bereichen der Gesellschaft zur Deutschen Einheit zu Wort, so wie beispiels- Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 9 – Drucksache 18/6590 weise auch die Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, Frau Petra Pau. Bundesministerin Schwesig und Staatsministerin Özoguz haben sich zur Stimmung damals und heute geäußert und keine Werbung für ein Unternehmen gemacht. 16. Hat die Bundesregierung Kenntnis über mögliche Gebühren, Zinsen, Boni oder sonstige Einnahmen und Vergütungen, welche die Deutsche Bank AG und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durch die Zusammenarbeit mit dem GCF erheben oder künftig erheben können, und wenn ja, welche? Sind solche Regelungen für private Partner bisher vorgesehen, und welche Position vertritt die Bundesregierung in diesem Zusammenhang? Die Regelung bzgl. der Gebühren, die alle akkreditierten Durchführungsorganisationen für ihre Leistungen bei der Projektdurchführung erheben dürfen, wird auf der bevorstehenden 11. Sitzung des GKF-Direktoriums behandelt. Die vorbereitenden Unterlagen hierzu sind auf der Internetseite des GKF eingestellt (www.gcfund.org/fileadmin/00_customer/documents/MOB201511-11th/05_-_ Initial_monitoring_and_accountability_framework_for_accredited_entities_ 20151010_fin.pdf). Darin wird vorgeschlagen, dass die Gebühren für Vorhaben des Privatsektors im Einzelfall festgelegt werden sollen. Die Bundesregierung unterstützt diesen Ansatz. 17. Hat die Bundesregierung Kenntnis über das Geschäftsinteresse privater Partner des GCF an der internationalen Klimafinanzierung, und wenn ja, worin besteht dieses? Für private Partner ist es häufig nur begrenzt möglich, Klimaschutzinvestitionen in Entwicklungsländern zu tätigen. Zu den Barrieren gehören politische, wirtschaftliche und rechtliche Risiken sowie mangende Wirtschaftlichkeit von Investitionen . Internationale Klimafinanzierung ermöglicht es, diese Barrieren zu adressieren . Durch die öffentliche Flankierung können die Risiken für Klimaschutzinvestitionen in Entwicklungsländern gemindert und somit erhebliche zusätzliche private Investitionen in den globalen Klimaschutz und zur Anpassung an den Klimawandel mobilisiert werden. 18. Über welche Governance-Strukturen der Vereinten Nationen wird der GCF verwaltet (bitte auch die rechtliche Grundlage benennen)? In Entscheidung 1/CP.16 beschloss die Vertragsstaatenkonferenz der Klimarahmenkonvention , den GKF zu gründen. Mit Entscheidung 3/CP.17 stimmte die Vertragsstaatenkonferenz der GKF Satzung („Governing Instrument“) zu und bestimmte den GKF als operative Einheit des Finanzmechanismus nach Artikel 11 der Klimarahmenkonvention. In derselben Entscheidung wurde festgelegt, dass der GKF der Vertragsstaatenkonferenz rechenschaftspflichtig ist und den von ihr vorgegebenen Leitlinien entspricht. In Absatz 6 der Satzung des GKF (gcfund.net/fileadmin/00_customer/documents /Key_documents/GCF_Governing_Instrument_web.pdf) wird darüber hinaus festgelegt, dass die Leitlinien der Vertragsstaatenkonferenz sich auf Politiken, Programmprioritäten, Teilhabekriterien beziehen können und dass der GKF in jährlichen Berichten Rechenschaft an die Vertragsstaatenkonferenz ablegen soll. Das Verhältnis zwischen dem GKF und der Vertragsstaatenkonferenz ist zudem in einer Vereinbarung konkretisiert, die im Anhang zur Entscheidung 4/CP.19 der Vertragsstaatenkonferenz enthalten ist. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6590 – 10 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 19. Welche Entscheidungen kann das GCF-Direktorium nach Kenntnis der Bundesregierung eigenmächtig treffen, und nach welchem Abstimmungssystem werden Entscheidungen herbeigeführt? Welche Entscheidungen das GKF-Direktorium zu treffen hat, ist in Absatz 18 der Satzung des GKF geregelt (gcfund.net/fileadmin/00_customer/documents/Key_ documents/GCF_Governing_Instrument_web.pdf). Nach Absatz 14 der Satzung werden grundsätzlich alle Entscheidungen im Konsens getroffen. Es ist vorgesehen, dass sich das Direktorium auf Regeln verständigen soll, die eine Entscheidungsfindung möglich machen, wenn alle Bemühungen , einen Konsens herbeizuführen, erfolglos geblieben sind. Da hierzu noch keine Einigung erfolgt ist, werden bis auf weiteres alle Entscheidungen im Konsens getroffen. 20. Wer sind die aktuellen und ehemaligen Mitglieder des GCF-Direktoriums, und über welche demokratische Legitimation verfügen diese nach Kenntnis der Bundesregierung, sowohl in ihren Entsendestaaten sowie auf Ebene der Vereinten Nationen (bitte tabellarisch auflisten)? Die Internetseite des GKF (www.gcfund.org/board/board-members.html) gibt eine Übersicht über die aktuellen Mitglieder des GKF. Die bei vergangenen Direktoriumssitzungen anwesenden Mitglieder sind jeweils am Ende der Entscheidungskompendien zur entsprechenden Sitzung, die ebenfalls auf der Internetseite des GKF eingestellt sind (www.gcfund.org/documents/board-decisions.html), aufgelistet. Die Zusammensetzung des Direktoriums sowie die Auswahl der Direktoriumsmitglieder wird durch Absätze 9 bis 12 der Satzung des GKF geregelt. Danach setzt sich das Direktorium aus 24 Mitgliedern mit je einem Stellvertreter /einer Stellvertreterin zusammen – zwölf aus Entwicklungs- und 12 aus Industrieländern . Die Mitglieder aus Entwicklungsländern decken dabei die relevanten Regionalgruppen der Vereinten Nationen, die kleinen Inselstaaten und die Gruppe der am wenigsten entwickelten Länder ab. Die Mitglieder des Direktoriums und ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter werden von ihrer jeweiligen Gruppe ausgewählt und sollen relevante Erfahrung und Kenntnisse insbesondere in der Klima- und Entwicklungsfinanzierung vorweisen können. Darüber hinaus regelt die Satzung, dass auf eine ausgewogene Besetzung unter Gender-Gesichtspunkten zu achten sei. Die deutschen Direktoriumsmitglieder werden von BMUB und BMZ ernannt. 21. Wie lange dauert nach Kenntnis der Bundesregierung ein Mandat im GCF-Direktorium, und welche Möglichkeiten der Abberufung eines Mitglieds bestehen, etwa bei strafrechtlicher Verfolgung oder aus politischen Gründen? Nach Absatz 3 der Satzung werden Direktoriumsmitglieder je für drei Jahre ernannt . Der Umgang mit rechtlichen Vergehen und Interessenskonflikten ist in der „Policy on Ethics and Conficts of Interest for the Board“ (www.gcfund.org/ fileadmin/00_customer/documents/MOB201503-9th/16_-_Policy_on_Ethics_ and_Conflicts_of_Interest_for_the_Board_20150321_fin.pdf) geregelt. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 11 – Drucksache 18/6590 22. Welche Quotierungen für die Besetzung des GCF-Direktoriums bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung? Es wird auf die Antwort zu Frage 20 verwiesen. Gibt es eine Quote nach globalen Bevölkerungsanteilen, und wenn nein, warum nicht? 23. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung eine Frauenquote im GCF-Direktorium , und wenn nein, warum nicht? Nach Absatz 11 der Satzung des GKF soll das Ziel der Gender Balance bei der Ernennung der Direktoriumsmitglieder berücksichtigt werden. Auf eine Frauenquote hat sich das Direktorium nicht verständigt. 24. Genießen die Mitglieder im GCF-Direktorium nach Kenntnis der Bundesregierung diplomatische Immunität, und wie können sie im Fall von möglichen nationalen oder internationalen Rechtsverstößen juristisch zur Rechenschaft gezogen werden? Die Mitglieder des GKF-Direktoriums genießen derzeit keine diplomatische Immunität . Allerdings sind sie im Sitzstaat nach Maßgabe des Sitzstaatabkommens zwischen Südkorea und dem GKF ähnlich geschützt. Der Schutz kann nach Maßgabe von Artikel 14 des Sitzstaatabkommens aufgehoben werden. Darüber hinaus strebt der Fonds an, bilaterale Abkommen zu Privilegien und Immunitäten mit den Partnerländern zu verhandeln. Diese Zielsetzung ist in den Vorgaben der Vertragsstaatenkonferenz (7/CP.20, Absatz 21) enthalten. Grundsätzlich können die Mitglieder aber auch nach der nationalen Gesetzgebung ihrer Herkunftsländer entsprechend zur Rechenschaft gezogen werden. 25. Über welche Mechanismen der Vereinten Nationen wird das GCF-Direktorium nach Kenntnis der Bundesregierung kontrolliert, und welchen Stellen gegenüber besteht Rechenschaftspflicht? Es wird auf die Antwort zu Frage 18 verwiesen. 26. Worin besteht der Unterschied zwischen Durchführungsinstitutionen und Partnern? Gemäß Absatz 45 der Satzung des GKF erfolgt die Durchführung von Projekten durch Durchführungsorganisationen (implementing entities), die durch das Direktorium akkreditiert werden müssen. Projektvorschläge müssen mit den Empfängerländern abgestimmt werden und können nur mit förmlicher Zustimmung der Empfängerländer (sog. No Objection Letter) umgesetzt werden. Der Begriff Partner wird in den maßgeblichen Dokumenten des GKF nicht verwendet. 27. Wie viele Durchführungsinstitutionen und Partner sollen im GCF nach Kenntnis der Bundesregierung künftig akkreditiert werden? Bisher ist nicht vorgesehen, die Zahl der Durchführungsorganisationen zu beschränken . Bis zum 30. September 2015 waren beim GKF 80 Bewerbungen eingegangen (einschließlich der 20 bereits akkreditierten Organisationen). Nähere Informationen finden sich auf der GKF-Website (www.gcfund.org/filead min/00_customer/documents/MOB201511-11th/03_-_Consideration_of_accredi tation_proposals_20151014_fin.pdf, dort Absätze 13ff.). Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6590 – 12 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 28. Welche Durchführungsinstitutionen und Partner sind nach Kenntnis der Bundesregierung zur Förderung von Klimaschutzprojekten zulässig? Was sind die Ablehnungsgründe von Bewerbern? Grundsätzlich können alle Durchführungsorganisationen akkreditiert werden, die die Umwelt- und Sozialstandards, die treuhänderischen Standards und alle sonstigen Anforderungen des GKF erfüllen. Grundlage ist die Direktoriumsentscheidung B.07/02. Einzelheiten finden sich in Annex I-V des Dokuments GCF/B.07/ 11 (www.gcfund.org/fileadmin/00_customer/documents/Operations/GCF_B07_ Decisions_Seventh_Meeting_fin_20140619.pdf#page=28). Eine Zusammenstellung aller Direktoriumsentscheidungen zu Akkreditierungsfragen findet sich auf der GKF-Website (www.gcfund.org/operations/resourceguide /accreditation-board-decisions.html). 29. Nach welchen Prinzipien und Regeln wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die 20 bisher bewilligten Durchführungsorganisationen und Partner ausgewählt? Die Auswahl der zwanzig bisher akkreditierten Durchführungsorganisationen erfolgte auf Basis der in der Antwort zu Frage 28 dargestellten Standards. Grundlage für die Akkreditierung war u. a. die Erfüllung der Umwelt- und Sozialstandards sowie der treuhänderischen Standards des GKF. Darüber hinaus hat das GKF-Direktorium dem Sekretariat in seiner 10.Sitzung aufgetragen, Bewerbungen subnationaler, nationaler und regionaler Durchführungsorganisationen aus Entwicklungsländern aktiv zu unterstützen, um u. a. eine ausgewogene Akkreditierung von Durchführungsorganisationen aus Entwicklungsländern (sog. direct access) und sonstigen Durchführungsorganisationen (sog. international access) zu befördern (vgl. Direktoriumsentscheidung B.10/06, (h)). 30. Welche Durchführungsorganisationen und Partner haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung beim GCF-Sekretariat bisher beworben und wurden abgelehnt (bitte tabellarisch auflisten nach Sitzstaat, Region, privat bzw. öffentlich , Industrieland, Schwellenland, Entwicklungsland, am wenigsten entwickeltem Land und Grund der Ablehnung)? Die Namen der Bewerber werden den Direktoriumsmitgliedern erst dann mitgeteilt , wenn die Bewerber zur Akkreditierung vorgeschlagen werden. Über die Namen der übrigen Bewerber wird auch das Direktorium nicht informiert. Bisher hat das Direktorium der Akkreditierung aller Organisationen, die seitens des Akkreditierungspanels vorgeschlagen wurden, zugestimmt. Der Bundesregierung ist nicht bekannt, ob Bewerbungen von Durchführungsorganisationen bereits im Laufe des Akkreditierungsprozesses ausgeschieden sind. 31. Welche Durchführungsinstitutionen und Partner wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher ausgewählt (bitte tabellarisch auflisten nach Sitzstaat , Region, privat bzw. öffentlich, Industrieland, Schwellenland, Entwicklungsland , am wenigsten entwickeltem Land)? Eine Liste der zwanzig bisher akkreditierten Durchführungsorganisationen findet sich auf der GKF-Website (www.gcfund.org/fileadmin/00_customer/documents/ Accreditation/GCF_List_of_Accredited_Entities_20150722.pdf). Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 13 – Drucksache 18/6590 32. Welche Mitglieder im GCF-Direktorium haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung laut Sitzungsprotokoll gegenüber der Wahl der Deutschen Bank AG als akkreditiertem Partner des GCF kritisch geäußert? Welche Mitglieder im GCF-Direktorium haben die Deutsche Bank AG abgelehnt ? Wie wurde diesen Bedenken entgegengetreten? Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Der Beschluss zur Akkreditierung der Deutschen Bank AG in der Sitzung am 9. Juli 2015 erfolgte im Konsens. 33. Sieht die GCF-Satzung nach Kenntnis der Bundesregierung Mechanismen der Transparenz und Mitbestimmung durch die Zivilgesellschaft und ihre Organisationen vor, und wenn ja, welche sind das? An den Direktoriumssitzungen nehmen gemäß Absatz 16 der Satzung zwei Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft als aktive Beobachter („active observers “) teil. Sie haben Rederecht. Weitere Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft können die Direktoriumssitzung als Beobachter ohne Rederecht („observers“) verfolgen. Darüber sieht Absatz 71 der Satzung vor, dass das Direktorium Mechanismen für eine Beteiligung der Zivilgesellschaft bei Direktoriumsentscheidungen und bei der Projektumsetzung entwickelt. Auf deutsche Initiative hin wurde das Sekretariat daher aufgefordert, für die 12. Direktoriumssitzung Vorschläge zur Verbesserung der Transparenz des Akkreditierungsprozesses vorzulegen. Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Laut Beschluss des GCF-Direktoriums sollen die Empfängerländer eine Beteiligung der Zivilgesellschaft auf Länderebene sicherstellen (Entscheidung B.10/10 (e)) 34. Welche Vorschläge hat die Bundesregierung in den Gremien des GCF oder auf Ebene der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) unterbreitet, um bei der Auswahl von GCF-Partnern in hohem Maße Transparenz und Mitbestimmung der Zivilgesellschaft und ihrer Organisationen zu ermöglichen, und welche gedenkt sie künftig zu unterbreiten? Wenn sie keine Vorschläge unterbreitet hat, warum nicht? Auf deutsche Initiative hin wurde das Sekretariat daher aufgefordert, als Teil der Information Disclosure Policy, die bei der 12. Direktoriumssitzung beschlossen werden soll, einen Vorschlag dazu vorzulegen, wie die Transparenz des Akkreditierungsprozesses verbessert werden kann. Es wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . 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