Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums der Verteidigung vom 4. November 2015 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Deutscher Bundestag Drucksache 18/6612 18. Wahlperiode 06.11.2015 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. – Drucksache 18/6368 – Belästigungen im Zusammenhang mit NATO-Militärübungen V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Lärmbelästigung, Umweltverschmutzung sowie die Gefahr durch Munition, gesundheitsgefährdende Treibstoffe und Abstürze sind immer wieder Anlass für Kritik an Truppenübungsplätzen der Bundeswehr sowie anderer Armeen. Beispielsweise klagt die „Bürgerinitiative gegen Fluglärm“ aus Kaiserslautern über Lärmbelästigungen im Landkreis Birkenfeld (Rheinland-Pfalz). Grund sind die Militärübungen, die am Truppenübungsplatz Baumholder und der Artillerieschule Idar-Oberstein abgehalten werden. Die Region liegt im Flugkorridor „Quadrant 205 Alpha“, der die Westpfalz, Kaiserslautern sowie Teile des Saarlandes abdeckt. Seit Januar 2015 häufen sich laut der „Bürgerinitiative gegen Fluglärm“ die Beschwerden aus der Bevölkerung über zusätzlichen Fluglärm durch Militärmaschinen der deutschen Luftwaffe und anderer NATO-Armeen tagsüber und auch in den Abend- und Nachtstunden. Dies konterkariert auch die Bemühungen, in dieser Region die Tourismusbranche zu stärken („sanfter Tourismus“). Im Mai 2015 wurde im Landkreis Birkenfeld der Nationalpark Hunsrück-Hochwald eröffnet, von dem sich die Menschen vor Ort Arbeitsplätze hinsichtlich einer nachhaltigen Entwicklung als Ferienregion erhoffen (www.nationalparkhunsrueck -hochwald.de/). Auch in der Region Sächsische Schweiz und im Umkreis der Kyritz-Ruppiner Heide, wo es ähnliche Bemühungen um Tourismus gibt, gibt es immer wieder Beschwerden über Lärmbelästigungen durch Tiefflieger . Am 3. Juli 2015 kam es zu einem Zwischenfall, als ein Luftwaffen-Eurofighter über dem Stadtgebiet von Idar-Oberstein betankt und dabei in 3000 m Höhe über einem Ortsteil einen Betankungskorb verloren hat, der von der Polizei im Wohngebiet Nahbollenbach geborgen wurde (www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/trier/ panne-bei-luftbetankung-zwischenfall-ueber-idar-oberstein/-/id=1672/did=1578 5146/nid =1672/61nxht/). Auch im Nationalpark Sächsische Schweiz und im Naturschutzgebiet KyritzRuppiner Heide gibt es weiterhin Diskussionen um militärischen Fluglärm und weitere mit Militärstandorten im Zusammenhang stehende Belastungen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6612 – 2 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Am 11. August 2015 kam es in Oberfranken zum Absturz eines US-Kampfflugzeugs vom Typ F-16, bei dem die Absturzstelle zum militärischen Sperrgebiet erklärt wurde (www.br.de/nachrichten/oberfranken/inhalt/duesenjet-im-land kreis-bayreuth-abgestuerzt-100.html). 1. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um den von militärischen Liegenschaften ausgehenden Lärmbelästigungen und Umweltverschmutzungen im Landkreis Birkenfeld entgegenzuwirken? Für die Ausbildung der Streitkräfte in Deutschland werden militärische Liegenschaften u. a. als Truppenübungs- und Schießplätze bereitgestellt. Militärischer Übungsbetrieb kann u. a. Lärm und Erschütterungen verursachen. Um den Anforderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zum Schutz der Nachbarschaft vor und zur Vorsorge gegen erhebliche Geräuschbelästigungen Rechnung zu tragen und gleichzeitig den Übungsbetrieb im notwendigen Maß zu gewährleisten , wird auf den Truppenübungsplätzen der Bundeswehr ein Lärmmanagement als Bestandteil der Betriebsführung eingesetzt. In Bezug auf den Fluglärm hat die Bundesregierung der Landesregierung von Rheinland-Pfalz die erforderlichen Auskünfte, Daten, Unterlagen und Pläne für die Festsetzung der Lärmschutzbereiche an den NATO-Militärflugplätzen Ramstein und Spangdahlem übermittelt. Sobald landesseitig die neuen Lärmschutzbereiche festgesetzt worden sind, können nach den Voraussetzungen des novellierten Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm von den Grundstückseigentümern Entschädigungen für Bauverbote und Beeinträchtigungen des Außenwohnbereichs und Erstattungen von Aufwendungen für bauliche Schallschutzmaßnahmen geltend gemacht werden. Das Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm hat keine Vollzugswirkung auf den Flugbetrieb. Soweit Liegenschaften auf völkerrechtlicher Grundlage NATO-Partnerstaaten überlassen wurden, sind diese zur Einhaltung deutschen Rechts und damit auch des Umweltrechts verpflichtet. Damit tragen die ausländischen Streitkräfte die Verantwortung für die von ihnen verursachten Umweltverschmutzungen und sind verpflichtet, diese auf eigene Kosten zu untersuchen und zu beseitigen. Bodenund Gewässerkontaminationen in von der Bundeswehr genutzten Liegenschaften werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über das "Altlastenprogramm der Bundeswehr" erfasst, untersucht und – falls erforderlich – saniert. Dies geschieht jeweils in enger Abstimmung mit den zuständigen Umweltbehörden. Gleiches gilt für Kontaminationen, die z. B. mit dem Grundwasserabstrom über die Liegenschaftsgrenzen hinaus verfrachtet worden sind. 2. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Neueröffnung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald in unmittelbarer Nähe zum NATO-Truppenübungsplatz Baumholder und der Artillerieschule IdarOberstein hinsichtlich der dortigen Militärübungen? Die Nutzungsbestimmungen des Truppenübungsplatzes Baumholder berücksichtigen alle einschlägigen umweltrechtlichen Bestimmungen und werden ständig auf aktuellem Stand gehalten. Gleiches gilt für die Vorschriften zur Durchführung von militärischen Übungen. Auf diese Weise ist die Berücksichtigung von Einzelaspekten des Umweltschutzes ständig gewährleistet. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 3 – Drucksache 18/6612 3. Welche Rolle hat die Eröffnung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald in den Beratungen der Bundesregierung mit ihren NATO-Partnern gespielt, insbesondere im Hinblick auf die Auswirkungen auf den Flugbetrieb? Der militärische Flugbetrieb sowohl deutscher wie auch ausländischer Streitkräfte in Deutschland erfolgt unter Beachtung aller einschlägigen umweltrechtlichen Bestimmungen. Auf diese Weise ist die Berücksichtigung von Einzelaspekten des Umweltschutzes ständig gewährleistet. 4. Inwieweit hat die Bundesregierung die Eröffnung des Nationalparks Hunsrück -Hochwald im von Militärübungen betroffenen Landkreis Birkenfeld unterstützt? Die Zuständigkeit für die Ausweisung von Nationalparks liegt bei den Ländern. Die Ausweisung eines Nationalparks einschließlich seiner Änderung ergeht nach § 22 Absatz 5 des Bundesnaturschutzgesetzes im Benehmen mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur. Das erforderliche Benehmen zur Errichtung des Nationalparks Hunsrück-Hochwald wurde gegenüber den betreffenden Bundesländern Rheinland-Pfalz und Saarland im Juni 2014 erteilt. 5. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Ausbau der Tourismusbranche in der Region Hunsrück und insbesondere im Landkreis Birkenfeld, auch angesichts der dort stattfindenden NATO-Militärübungen? Die Bundesregierung hat die Region Hunsrück nicht mit Mitteln der direkten Tourismusförderung unterstützt. Dies folgt dem Grundsatz, dass Destinationsentwicklung Ländersache ist. Der Landkreis Birkenfeld (Rheinland-Pfalz) gehört zwar zum Fördergebiet der Gemeinschaftsaufgabe Regionale Wirtschaftsförderung (GRW), doch sind GRW-Mittel1 dort nicht zur Tourismusförderung eingesetzt worden. 6. Wie unterstützt die Bundesregierung das Projekt Nationalpark HunsrückHochwald zur Stärkung des Naturschutzes und der Tourismusbranche sowie zur Zurückdrängung des durch Überalterung und Abwanderung bedingten dortigen Bevölkerungsrückganges? Im Hinblick auf den Naturschutzaspekt wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen . Die Bundesregierung hat das Projekt Nationalpark Hunsrück-Hochwald nicht mit Mitteln der direkten Tourismusförderung unterstützt. Dies folgt dem Grundsatz, dass Destinationsentwicklung Ländersache ist. Der Nationalpark Hunsrück-Hochwald erstreckt sich über mehrere Landkreise und Gemeinden in Rheinland-Pfalz und dem Saarland, die teilweise zum GRWFördergebiet gehören. Auch hier sind keine GRW-Mittel in den Tourismusbereich geflossen. In der Demografiestrategie der Bundesregierung ist die Förderung der Gleichwertigkeit in den Regionen eines der zentralen Themen. Entsprechend befasst sich 1 Im Rahmen der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ können in strukturschwachen Regionen einzelbetriebliche Investitionen im Tourismusbereich sowie Investitionen in die touristische Infrastruktur gefördert werden. Die GRW-Mittel werden zu gleichen Teilen vom Bund und den Ländern getragen. Entscheidungen über einzelne Vorhaben werden durch die Länder getroffen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6612 – 4 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode die Arbeitsgruppe „Regionen im demografischen Wandel stärken – Lebensqualität in Stadt und Land fördern“ auch mit den Folgen der Veränderung der Bevölkerungsstruktur . 7. Welche Flugübungen wurden seit dem 1. Januar 2014 im Flugkorridor „Quadrant 205 Alpha“ durchgeführt, und welche Staaten waren daran beteiligt (bitte nach Monaten detailliert aufführen)? Gemäß stundenweiser statistischer Erfassung wurde der Luftraum ED-R 205A im Betrachtungszeitraum von Januar 2014 bis August 2015 durch Deutschland (DEU), die USA, Belgien (BEL), Kanada (CAN), Frankreich (FRA), Italien (ITA) und die Niederlande (NLD) militärisch genutzt. Zivile Nutzer umfassen Lufthansa, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt und Airbus. Hauptnutzer waren DEU und die USA. Die stundenweise statistische Erfassung kann zu Fehlinterpretationen führen, da z. B. durch die gemeinsame Nutzung von Lufträumen durch mehrere Nationen bzw. Nutzer Doppelerfassungen entstehen. Zusätzlich wird der Quadrant ED-R 205A überwiegend zusammen mit den anderen Quadranten B, C und D genutzt, was bei singulärer Betrachtung des Quadranten A eine Mehrbelastung dieses Quadranten suggerieren könnte. Wenn deutsche Luftfahrzeuge bspw. für eine Stunde gemeinsam Übungsflüge mit belgischen Luftfahrzeugen durchführen, so wird statistisch sowohl eine Stunde für Deutschland als auch eine Stunde für Belgien erfasst. Wurde darüber hinaus der Quadrant A zusammen mit dem Quadranten D genutzt, so wird jeweils eine Stunde für Quadrant A und für Quadrant D erfasst, obwohl sich nur ein Teil der Luftfahrzeuge nur zu einem Teil der erfassten Zeit auch tatsächlich im Quadranten A aufhielt. 8. Welche Entschädigungszahlungen müssen NATO-Partner laut den Stationierungsabkommen – Vertrag über den Aufenthalt ausländischer Streitkräfte in der Bundesrepublik Deutschland vom 23. Oktober 1954, NATO-Truppenstatut vom 19. Juni 1951, sowie weitere Zusatzabkommen – der Bundesrepublik Deutschland für Übungsflüge leisten? Nach den völkerrechtlichen Vereinbarungen besteht keine Verpflichtung der ausländischen Streitkräfte zur Zahlung einer Entschädigung für Übungsflüge. 9. Aus welchen Gründen hält die Bundesregierung die Betankung von Militärflugzeugen über Wohngebieten für angemessen? Gemäß § 11 der Luftverkehrs-Ordnung legt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere für die Sicherheit des Luftverkehrs, Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen fest. Aufgrund des sehr dichten Netzes von Verkehrsflughäfen und Flugverkehrsstrecken ist der Luftraum in Deutschland eine knappe und begrenzte Ressource, in der der gesamte Luftverkehr sicher und unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten durchgeführt wird. Der zivile Luftverkehr über Deutschland hat einen Anteil von ca. 95 Prozent am gesamten Luftverkehrsaufkommen. Ziviler Luftverkehr und dessen Anbindung an die nationalen und internationalen Verkehrsflughäfen mittels Luftstraßen ist von herausragender wirtschaftlicher Bedeutung. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 5 – Drucksache 18/6612 Um diese zivilen Erfordernisse und den militärischen Bedarf unter bestmöglicher Berücksichtigung von Ballungsgebieten in Einklang zu bringen, sind die bestehenden militärischen Übungslufträume, innerhalb deren Grenzen sich die Luftbetankungsgebiete befinden, in enger Koordination zwischen zivilen und militärischen Stellen entstanden. Aufgrund der Besiedlungsdichte Deutschlands ist die vollständige Vermeidung aller bewohnten Gebiete jedoch nicht möglich. 10. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus dem Zwischenfall vom 3. Juli 2015 in Idar-Oberstein (www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/ trier/panne-bei-luftbetankung-zwischenfall-ueber-idar-oberstein/-/id=1672/ did=15785146/nid=1672/61nxht/) im Hinblick auf Militärflüge über bewohnten Gebieten sowie im Hinblick auf Luftbetankungen? Die Untersuchung des Zwischenfalls durch das Luftfahrtamt der Bundeswehr Abteilung Flugsicherheit in der Bundeswehr ist noch nicht abgeschlossen. Zielsetzung dieser Untersuchung ist die Festlegung der Ursachen und das Ableiten von Maßnahmen zur Zwischenfallverhütung. 11. Aus welchen Gründen wurde unmittelbar nach dem Absturz einer F-16 bei Engelmannsreuth (Oberfranken) am 11. August 2015 das Absturzgebiet zum militärischen Sperrgebiet erklärt (www.br.de/nachrichten/oberfranken/ inhalt/duesenjet-im-landkreis-bayreuth-abgestuerzt-100.html)? Internationale Konventionen der ICAO (International Civil Aviation Organization ), das Gesetz über die Untersuchung von Unfällen und Störungen bei dem Betrieb ziviler Luftfahrzeuge (Flugunfall-Untersuchungs-Gesetz - FlUUG), eine daraus abgeleitete Ressortvereinbarung zwischen dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, seinerzeit Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, und dem Bundesministerium der Verteidigung und die darauf basierenden Dienstvorschriften der Bundeswehr regeln u. a. die in Folge eines Flugunfalls zu ergreifenden Maßnahmen. Demzufolge ist bei Bekanntwerden eines Unfalls oder eines Zwischenfalls mit Luftfahrzeugen, dessen Ereignisort außerhalb militärischer Flugplätze bzw. Einrichtungen liegt, durch die nächste geeignete Bundeswehrdienststelle situationsabhängig unverzüglich ein militärischer Sicherheitsbereich durch die vorübergehende Sperrung und Bewachung des Absturzortes sowie des Luftfahrzeuges oder von dessen Teilen gegen den Zutritt Dritter unter Wahrung eines Sicherheitsabstandes einzurichten. Dies dient u. a. als Sicherheitsmaßnahme zum Schutz von Menschen, Sachwerten und der Umwelt, der Gewährleistung, dass betroffene Luftfahrzeuge oder deren Teile weder bewegt noch abtransportiert werden, bevor die Untersuchungsführerin bzw. der Untersuchungsführer nach Absprache mit anderen untersuchenden Stellen hierzu die Zustimmung erteilt hat sowie zum Schutz geheimhaltungsbedürftiger Gegenstände. Die Sperrung der Unfallstelle durch die Feldjäger der Bundeswehr erfolgte gemäß § 1 Absatz 1 und § 2 Absatz 2 des Gesetzes über die Anwendung unmittelbaren Zwanges und die Ausübung besonderer Befugnisse durch Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und verbündeter Streitkräfte sowie zivile Wachpersonen (UZwGBw). Das Recht aus § 2 Absatz 2 UZwGBw, sonstige Örtlichkeiten zu sperren und diese zu Militärischen Sicherheitsbereichen zu erklären, steht verbündeten Streitkräften selbst nicht zu. Sie sind insoweit auf die Hilfe von berechtigten Personen der Bundeswehr angewiesen. Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6612 – 6 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode 12. War bzw. ist im Absturzgebiet bei Engelmannsreuth eine Gefährdung von Menschen oder Umwelt zu irgendeinem Zeitpunkt gegeben (gewesen), und wenn ja, um welche Gefährdungen handelt es sich? Es bestand eine potentielle Gesundheitsgefährdung für Verletzungen durch allgemeine Brandgefahr, Schnittverletzungen durch Wrackteile, Schädigung der Haut und Atemwege durch Kontakt mit Betriebsstoffen für das Triebwerk (F-34) und die Notstromversorgung (Hydrazin) sowie die Möglichkeit einer Reizung der Haut und Atemwege durch Mikrofasern (carbonfaserverstärkter Kunststoff /CFK). Umweltgefährdung bestand durch Brand, Luft- und Bodenkontamination. Die Beseitigung entstandener Schäden wird in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen lokalen Behörden durchgeführt. 13. Welche Vorsichtsmaßnahmen bezüglich potentieller Gesundheitsgefährdungen wurden für die Bundeswehrsoldatinnen und Bundeswehrsoldaten ergriffen , die die Bergungsarbeiten zum Absturz bei Engelmannsreuth vorgenommen haben? Es waren keine deutschen Soldatinnen und Soldaten an den Bergungsarbeiten beteiligt . Die zur Absicherung der Unfallstelle eingesetzten Feldjägerkräfte befanden sich außerhalb des Gefahrenbereiches. Dementsprechend waren für diese keine speziellen Schutzmaßnahmen erforderlich. Der zur Wahrung deutscher Interessen an der Flugunfalluntersuchung beteiligte Vertreter General Flugsicherheit in der Bundeswehr ist seinem Auftrag entsprechend ausgebildet und war mit der erforderlichen Schutzausstattung ausgerüstet. 14. Wie viele militärische Überflüge gab es seit September 2014 im Gebiet des Nationalparks Sächsische Schweiz, und wie viele davon waren Tiefflüge? Die genaue Bestimmung der Anzahl von Übungsflügen kann nur durch manuelle Auswertung der Aufzeichnungen von Flugbewegungen erfolgen. Dies ist für den erfragten Zeitraum von über einem Jahr in der vorgegebenen Bearbeitungszeit nicht leistbar. Aus diesem Grund wurde alternativ die Bewertung der militärischen Übungsflüge seit September 2014 über dem Gebiet des Nationalparks Sächsische Schweiz mit Hilfe der automatisierten Auswertung der Flugdichte durchgeführt. Hierbei wird das betroffene Gebiet mit einem Raster von 1 Quadratkilometer (km²)-Elementen überzogen und die Anzahl der Flüge in jedem dieser Elemente in dem definierten Zeitraum erfasst. Das Gebiet Nationalpark Sächsische Schweiz besteht somit aus ca. 100 solcher Elemente. In der Tabelle ist die Flugdichte desjenigen 1 km²-Elementes aufgeführt, das im betrachteten Zeitraum die höchste Flugdichte aufwies. Aufgrund der statistischen Erfassung erfolgt eine Aufteilung zum Jahreswechsel. Die erfasste Flugdichte weist keine Auffälligkeiten im Vergleich zum restlichen Flugbetrieb in Deutschland auf. Zeitraum Maximale Flugdichte (Kompletter Höhenbereich) Maximale Flugdichte Tiefflug (unterhalb 600 m über Grund) IV. Quartal 2014 15 Flüge/km² 10 Flüge/km² I. - III. Quartal 2015 31 Flüge/km² 30 Flüge/km² Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – 7 – Drucksache 18/6612 15. Wie viele Beschwerden (mündlich und schriftlich) gab es wegen Fluglärmbelastung im Umkreis des Nationalparks Sächsische Schweiz seit September 2014? Seit September 2014 wurden im Umkreis von ca. 35 km um den Nationalpark Sächsische Schweiz 24 Beschwerden – davon 10 telefonische und 14 schriftliche Beschwerden – beim Luftfahrtamt der Bundeswehr registriert. 16. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Ausbau der Tourismusbranche in der Region Sächsische Schweiz, insbesondere im Gebiet des dortigen Nationalparks, angesichts der dort stattfindenden Tiefflugübungen? Die Bundesregierung hat die Region Sächsische Schweiz nicht mit Mitteln der direkten Tourismusförderung unterstützt. Dies folgt dem Grundsatz, dass Destinationsentwicklung Ländersache ist. In der Region Sächsische Schweiz (Sachsen) wurden in der Zeit seit 1990 GRWMittel im Umfang von mehr als 40 Mio. Euro für Investitionen der gewerblichen Wirtschaft im Tourismussektor sowie etwa 82 Mio. Euro für Investitionen in die touristische Infrastruktur eingesetzt. 17. Wie viele militärische Überflüge gab es im Bereich des Flugbeschränkungsgebiets ED-R 401 NE (ehem. TRA 206/306) seit September 2014, und wie viele davon gab es speziell über dem Gebiet des Naturschutzgebietes KyritzRuppiner Heide? In nachfolgender Tabelle ist die Nutzung des Luftraumes ED-R 401 im maßgeblichen Sektor 2E, unter welchem sich das Gebiet Kyritz-Ruppiner Heide befindet, von Januar 2014 bis Juni 2015 in Stunden aufgeführt. In jeder aufgeführten Stunde wurde durchschnittlich eine Mission durchgeführt, bei der durchschnittlich 4 Luftfahrzeuge beteiligt waren. Der Sektor 2E ist der südöstliche Randsektor der ED-R 401 und wird fast ausschließlich mit den anderen Sektoren gemeinsam genutzt. Dies bedeutet, dass sich während der angegebenen Nutzungszeit in Stunden nur ein Teil der Luftfahrzeuge zu einem Bruchteil der Zeit auch tatsächlich dort aufhält. Jahr Monat Nutzung in Stunden 2014 Januar 6 Februar 13 März 23 April 16 Mai 46 Juni 14 Juli 11 August 16 September 15 Oktober 7 November 14 Dezember 17 Vo ra bf as su ng - w ird d ur ch d ie le kt or ie rte V er si on e rs et zt . Drucksache 18/6612 – 8 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Jahr Monat Nutzung in Stunden 2015 Januar 17 Februar 11 März 5 April 15 Mai 8 Juni 7 18. Inwieweit unterstützt die Bundesregierung den Ausbau der Tourismusbranche insbesondere im Gebiet des dortigen Naturparks Stechlin-Ruppiner Land angesichts der dort stattfindenden Tiefflugübungen? Die Bundesregierung hat das Gebiet des Naturparks Stechlin-Ruppiner Land nicht mit Mitteln der direkten Tourismusförderung unterstützt. Dies folgt dem Grundsatz, dass Destinationsentwicklung Ländersache ist. Die Entwicklung der touristischen Wirtschaft des Naturparkgebietes StechlinRuppiner Land (Brandenburg), in das nur ein kleiner nördlicher Teil des ehemaligen Truppenübungsplatzes Wittstock-Kyritz-Ruppiner Heide hineinragt, wurde seit 1990 mit GRW-Zuschüssen in Höhe von 52,55 Mio. Euro unterstützt. Die Förderung beschränkte sich auf Gebiete, die außerhalb des Geländes des ehemaligen Truppenübungsplatzes liegen. Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333